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    Bilanzexperten gefragt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.04 09:47:44 von
    neuester Beitrag 12.01.04 19:31:13 von
    Beiträge: 6
    ID: 809.626
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      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:47:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kurze Frage:
      Ein Unternehmen bekommt folgende Gutschrift:
      Betrag XXX mit Buchungstag 30.12.2003 Wert: 02.01.2004
      Fällt dieser Betrag nun in die 03er oder die 04 Bilanz ???

      M.E. kann sich das Unternehmen doch jetzt aussuchen, wann die Summe bilanziert wird, oder ??? Muss doch nur richtig begründet werden...
      Falls 2003 => Es betrifft ja eine Forderung aus 2003, also Aperiodische Buchung.
      Falls 2004 => Das Geld ist ja erst Wert 2004 gutgeschrieben worden.

      Oder gibt es da feste Grundsätze für solche Fälle ???

      :) LMR :)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:50:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      in 03, da für 03 und vor 10. Januar zugeflossen.

      (Glaube ich mal gelesen zu haben)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:55:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      Wertstellung des Betrages erfolgte am 02.01.2004.
      D.h., über den Betrag kann das Unternehmen auch erst am/ab 02.01.2004 verfügen.
      Damit ist die Gutschrift (Buchung) in 2004 zu berücksichtigen.

      In der Bilanz steht der Betrag jedoch in deinem Fall in der Bilanz 2003 als Forderung.
      Somit wird diese Forderung in 2004 beglichen---keine Auswirkung auf den Gewinn 2004.

      Gruß Mask
      :)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 10:24:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      :look: Hmmm - beide Antworten klingen ja irgendwie logisch..... :look:
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:01:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      also hier nur kurz zur Klarstellung:
      Es kommt auf die Gewinnermittlungsart des Unternehmeres an. Ermittelt er seinen Gewinn durch eine sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, hat #2 recht, also mit Zufluss. Ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, d.h. stellt er einen Jahresüberschuss (Bilanz, GuV, evtl. Anhang) auf, kommt es auf die Entstehung der Forderung an (wann wurde die Lieferung bzw. Leistung ausgeführt), also in 2003, und ist dann als Forderung zu aktivieren ( BS: per Forderung an Umsatzerlöse). Falls umsatzsteuerpflichtig, die Umsatzsteuer nicht vergessen. Alles klar?

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      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:31:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      #2 meint regelmäßig wiederkehrende Einnahmen §11 (1) EStG; also Miet- Lizenzeinnahmen usw. Nur in # 1 ist keine regelmäßig wiederkehrende Einnahme gemeint.

      Zu fragen ist ob am Buchungstag oder bei Wertstellung über den Betrag verfügt werden kann bzw. er als zugeflossen gilt. Wertstellung meint den Tag ab dem die Gutschrift verzinst wird (die Banken sind nunmal Beutelschneider und Wegelagerer und verzinsen erst einige Tage nach Gutschrift). Verfügen konnte man über den Betrag aber mit Eingang auf dem Konto, also Buchungstag. In beiden Fällen ist die Gutschrift in 2003 zu erfassen. Bei Überschussrechnung mit Gewinnauswirkung, bei Bilanzieren siehe #5 (die Gutschrift könnte ja eine Vorauszahlung, Rückzahlung eines Darlehns usw. sein; dann keine Gewinnauswirkung).


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