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    Frage an (Verkehrs-) Juristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.01.04 16:10:40 von
    neuester Beitrag 02.02.04 03:27:45 von
    Beiträge: 26
    ID: 811.458
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      schrieb am 18.01.04 16:10:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hatte neulich einen von mir verschuldeten Verkehrsunfall, gegnerisches Fahrzeug war offensichtlich Totalschaden (12 Jahre altes Fahrzeug). Jetzt kommt vom Gegner eine Rechnung über 350 Euro für Gutachter (geschätzter Restwert 2100 Euro) und 12 Tage a 38 Euro Fahrzeugausfall (so lange hat er ein neues gesucht). Meine Versicherung will den Gutachter und den Ausfall in dieser Höhe nicht zahlen und jetzt kommt es wohl zum Prozess (mit mir als 2. Beklagten), Meinungen ?
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 16:25:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sag mal bei welcher Versicherung bist Du denn??

      Deine Versicherung muss auf "jeden Fall" die Gutachterkosten und den Nutzungsausfall bezahlen.

      Kannst mir glauben!

      Jeder hat ein Anrecht bei einem nicht verschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter zu wählen, sollte der Schaden über 1500 Euro liegen.

      Also mach dir keine Sorgen!
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 16:26:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Forderungen sind ja höchst lächerlich! 12 Tage, um einen so alten, wertlosen Kübel zu ersetzen, also wirklich! Lass dich nicht verscheißern!
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 16:27:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Außerdem kann dir das ohnedies egal sein, denke ich. Sollen die Versicherungen halt streiten. Ein Gutachter für ein 12 Jahre altes Auto, tststs :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 16:29:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... kann dir egal sein, ist ja ein prozess zwischen dem geschädigten und deiner versicherung.
      grundsätzlich muss die versicherung des schädigers (also deine) die gutachter-kosten zahlen außer bei bagatellschaden (750 EUR).
      siehe z.B.http://www.gutachter-lehmann.de/faq.html

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      schrieb am 18.01.04 17:09:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      bist bei der ALV?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:32:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke soweit. Bin bei der HUK. Die hat mir geschrieben, dass sie den Schaden bezahlt und hat dem Gegner im Oktober 2000 Euro a conto bezahlt. Seither habe ich nichts mehr gehört. Gestern kam jetzt eine Klageschrift des Anwalts des Unfallgegners gegen die HUK und mich auf Restzahlung. Muss wohl auf jeden Fall aufpassen, dass ich keine Frist versäume o.Ä. und deshalb bezahlen muss. Sachen gibt`s ...
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:37:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      hm ich bin auch bei der HUK

      die haben sich nie angestellt eigentlich

      normal hast du aber nicht szu befürchten der muss sich aussschliesslich mit der versicherung streiten
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:38:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Viel Geld für ein so altes Auto. Hast du dir schon einmal überlegt, ob der Kerl professioneller Versicherungsbetrüger sein könnte? Es gibt da Leute, die provozieren absichtlich unverschuldete Unfälle!
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:39:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      @F5: Du musst nicht aufpassen. Den Prozess führt die HUK. Wenn der Prozess für die Gegenseite erfolgreich ist, musst nicht du nachzahlen, sondern die Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:45:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nataly: ganz so locker sehe ich das nicht, immerhin klagt er auch gegen mich. Also muss ich z.B. wohl auch bei Verfahrensfehler meinerseits einstehen. Jetzt kommt erstmal die schriftliche Klageerwiderung meinerseits und dann der Termin. Vorher werde ich die HUK anrufen.

      @BBBio: vielleicht ist das eine glänzende Idee. Der Junge (21) war beim Unfall voll überrascht "Kann ja mal passieren, etc...", hat sich dann aber gleich einen Anwalt genommen, obwohl es meinerseits keinen Streit gab. Werde mich auch mal über den Anwalt schlau machen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:47:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      @F5: Wenn du verurteilt wirst, muss die HUK zahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:50:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Nataly: ich muss aber auf die Klage erwidern und zum Termin, gibt es noch mehr zu beachten ? Muss ich mich mit der HUK absprechen ? Habe ich eine Mitwirkungspflicht ?
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 17:55:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Frag bei der HUK, was du tun sollst.
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 18:04:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      das macht alles die huk, du musst garnichts machen und wirst auch durch die anwälte der versicherung vertreten...aber setz dich doch einfach einmal telefonisch mit dem schadenssachbearbeiter in verbindung...übrigens der restwert ist nicht der wert der zu ersetzen ist sondern der wiederbeschaffungswert abzüglich restwert..hast du keine kopie vom gutachten erhalten??...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 18:11:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ alle: Vielen Dank soweit. Werde euch auf dem Laufenden halten. Morgen rufe ich erst mal die HUK an und hole mir Rat von einem befreundeten Juristen. Ist eigentlich einer von Euch Jurist oder alle nur "Hobby-Juristen" ? ;-)
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 18:38:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Jurist nicht,
      aber genügend Unfälle
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 19:10:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      sozusagen

      Dr.h.c. BBBio-Bums ;)
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 14:05:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      @F5: Was hast du nun mit der HUK vereinbart?
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 17:46:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      :confused: :confused: tja nataly...so ist das mal wieder: aufregung um nichts, sich dann umfassend beraten lassen, anere opfern ihre zeit und dann verschwindet der threaderöffner in der versenkung...wenigstens hat er sich..was auch die ausnahme ist...bedankt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 21:33:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      "@ alle: Vielen Dank soweit. Werde euch auf dem Laufenden halten."

      Mal sehen, ob noch was kommt.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 13:55:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,
      bin nicht in der "Versenkung" ;-) Habe mit der HUK telefoniert. Der Sachbearbeiter hatte zu diesem Zeitpunkt die Klage noch gar nicht im Hause. Werde bald mal nachhaken und Euch unterrichten.
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 15:44:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      heutiges Telefonat mit der HUK: man habe sich mit dem Kläger auf einen Wiederbeschaffungswert geeinigt und warte auf Klagerücknahme. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die HUK mich (bei Bedarf) anwaltlich vertreten wird. Aus den Versicherungsbedingungen: "Wenn es zu einem Rechtstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer die Führung des Rechtsstreits dem Versicherer zu überlassen, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Auklärung zu geben."
      Help this helps ;-)
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 14:22:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      gestern kam vom Gericht die "Abladung" (welch Wort). Die HUK und der Kläger haben sich außergerichtlich geeinigt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.04 14:48:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Korrekt wäre "Aufhebung der Ladung zum Termin"
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 03:27:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      nachtrag, steht im gutachten nichts ueber die dauer der wiederbeschaffung?naja, wie dem auch sei,die versicherung hat sich (ggfs. zulasten der versicherungsgemeinschaft udn aus zeitersparnisgruenden) geeinigt.
      uebrigens ich kenne eine frau, die hat bei einer versicherung gearbeitet, oberster grundsatz, alles moeglichst abwehren und in die laenge ziehen. die frau kam abends nach hause und hat nur noch geheult vor erschoepfung, verstaendlicherweise, denn ein staendiges abwehren wider besseres wissen kostet energie.
      sie arbeitet dort jetzt nicht mehr, scheint ein drecksjob zu sein, ich weiss, das war nicht das tehma:laugh:


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