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    exorbitale Rückgabekosten, mangels Deckung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.04 10:43:37 von
    neuester Beitrag 13.04.04 12:35:35 von
    Beiträge: 19
    ID: 846.393
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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:43:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe hier von einer Bekannten ein Schreiben auf dem Tisch, was einem die Tränen in die Augen treiben kann ;-)

      Zum Sachverhalt :
      Sie hatte bei Media Markt etwas für 49,-€ gekauft und natürlich mit ihrer EC Karte bezahlt. Dummerweise war natürlich ihr Konto bei der entsprechenden Abbuchung nicht mehr gedeckt. Nun hat sie natürlich ein Schreiben bekommen, aber nicht von Ihrer Bank, sondern von der Deutschen Bank AG/ VS Frankfurt / Card Systems (offensichtlich ein Inkasso Tochterunternehmen der DB), in welcher selbstverständlich dieser Sachverhalt angemahnt wird. Hinzu kommen jetzt jedoch noch 50,34€ Kosten, die durch die Rückgabe entstanden sein sollen und zusätzlich 10,20€ Mahngebühren, so dass die neue Forderung rund 109,-€ beträgt.

      Abgesehen von dem Umstand, dass sie sich nicht geschäftsfähig verhalten hat (habe ihr diesbezüglich schon den Kopf gewaschen), kommen mir diese zusätzlichen Kosten doch sehr hoch vor. Das Banken bei Rücklastschriften mehr oder weniger ja gerichtlich festgesetzt die Füsse ziemlich still halten müssen, scheint es mir hier doch um eine neue Variante zu handeln, über ein Inkassounternehmen die Forderung zu verkaufen, welche dann Ihre eigenen Kosten in Rechnung stellen kann (von seiten der Kontoführenden Bank kam nie eine Mahnung oder Schreiben). Ich habe ihr nunmehr empfohlen, die Forderung zu begleichen, da es einerseits bei dieser Summe keinen Sinn macht, rechtlich etwas zu unternehmen und andererseits sicherlich weitere Kosten entstehen werden, wenn sie das nicht bezahlt.

      Wie würdet Ihr das sehen ?

      stfan
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:50:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die AGB´s einsehen, die müssen bei jeder Bank für den Kunden verfügbar zur Einsicht ausliegen.;)Guck mal, möglicherweise sogar im Internet ausgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:50:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      exorbital = nicht mehr im Umlauf?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:51:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...wenn die story so stimmt würde ich nicht bezahlen...es gibt in deutschland ein einzuhaltendes mahnverfahren...da muss man erst einmal den betrag anmahnen ( ohne mahnkosten! )...erst im weiteren verfahren bei weiterem verzug sind mahnkosten möglich...zudem sind die banken meines wissens verpflichtet bei rücklastschriften mangels deckung den kontoinhaber darüber zu informieren...

      ...also irgend etwas scheint mir bei der story nicht stimmig zu sein...
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:57:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2

      genau das wollte ich vermeiden :D dieses kleingedruckte seitenlang zu lesen verursacht immer kopfschmerzen :laugh:

      #3

      stimmt , nicht mehr umlauf, da das geld ja nicht bezahlt wurde und daher sich nicht mehr im umlauf befindet :D

      #4

      die story stimmt so. was vielleicht noch zu erwähnen wäre ist, dass sie ein paar tage später das konto aufgelöst hat. von daher könnte ich es verstehen, dass die ursprüngliche bank die forderung gleich verkauft hat und sich nicht mehr selbst an sie gewendet hat. im übrigen habe ich einen gleichartigen fall im Inet gefunden, wo es um ursprünglich 99,-€ ging, und dort auch die gleichen Kosten und Gebühren erhoben wurden (von dem selben addressaten wie o.g.)

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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 10:59:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4

      nachtrag : im übrigen glaube ich mich zu erinnern, dass das mahnverfahren dahingehend geändert wurde, dass bereits auch in der ersten mahnung mahngebühren erhoben werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:09:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zahlen und fertig.

      Das mit Rückgabe scheint dann doch nicht so zu sein, immerhin ist der Kaufpreis in der Forderung enthalten.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:17:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      im grossen und ganzen gebe ich dir recht. ich würde das auch so sehen, wenngleich natürlich bei der ersten mahnung bereits mehr kosten entstehen, als ursprünglich überhaupt zu zahlen wären.

      ..immerhin ist der Kaufpreis in der Forderung enthalten

      der spruch gefällt mir :D hätte mich auch gewundert, wenn der kaufpreis nicht mehr in der forderung auftaucht.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:22:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      stfan

      Das bezog sich auf die Schilderung einer Rückgabe:eek: die es dann doch nicht war:look: Preiswürdigkeit oder gar ein Schnäppchen wollte ich hier dann doch nicht verkünden:laugh:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:26:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      friseuse

      schon klar, die details wollte ich auch nicht auseinanderpflücken. ich sehe das eher auch gelassen. wollte eben nur mal hören/sehen, wie ihr das verhältnis forderung/kosten nach der ersten Mahnung (von wem auch immer) seht...

      p.s. : hast du mal bei gelegenheit zeit ? muss unbedingt zum friseur und meiner alter hat leider dicht gemacht :D
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:27:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      die bank hat nichts damit zu tun
      sie gibt bei einer rücklastschrift nur die adresse auf anfrage von zb. media markt weiter....
      alles weitere muss von denen kommen....auch die gebühr...
      wenn eine lastschrift nicht eingelöst wird, entstehen dem der einzieht kosten, nicht dem schuldner.
      diese werden dann normalerweise dem zu zahlenden betrag addiert.

      musst dich also an media markt wenden

      gruß
      clemania
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:28:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mit EC-Karte zahlen und dann ein paar Tage später das Konto auflösen . . .:eek:

      Das ist zumindest nicht ganz die feine Art und könnte missverstanden werden.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:32:43
      Beitrag Nr. 13 ()


      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:33:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      sollte wohl exorbitant heißen
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:41:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      der mediamarkt hat die angelegenheit an das inkassounternehmen weitergegeben. der media markt benutzt bei kartenzahlungen einen nicht garantieren zahlungsweg (um kosten zu sparen). bei rücklastschriften muss er sich zuerst die adresse des schuldners von dessen hausbank besorgen. dies kostet je nach bank ab 20,-- EUR aufwärts, für die der mediamarkt bzw. das inkassounternhemen erst mal in vorleistung treten muss.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:41:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      #12
      nein, sie war ja der meinung, alle noch ausstehende forderungen bereits bezahlt zu haben. sie ist zwar eine von denen, vor denen unsere mütter immer warnen würden, aber sie hat nichts böses im schilde geführt. ich habe ihr ja bereits die leviten gelesen :D aber als ich ihr am telefon sagte, dass sie alles bezahlen müsste, konnte ich den höhrer in einem meter abstand vom ohr halten und alles verstehen.

      sie ist schuld, keine frage. aber dass sie jetzt über 100% aufschlag für ihre dummheit zahlen muss, dass konnte ich eben nicht so richtig erklären ;-)

      #14
      logisch :lick:
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:49:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der Vorgang an sich ist etwas seltsam, aber zur aktuellen Vorgehensweise folgender Sachverhalt:

      Unterschieden wird zwischen dem ec-cash-Verfahren (PIN) und dem Lastschriftverfahen (wie beim Media-Markt.)
      Beim ersten Verfahren erhält der Händler gegen 0,3% vom Umsatz eine Einlösungsgarantie durch die kartenausgebende Bank.
      Im zweiten Fall trägt der Händler das Risiko der Einlösung (mangels Deckung oder Widerspruch des Kunden.)

      Da immer mehr Händler das Lastschriftverfahren nutzen um Gebühren zu sparen, gehen die (kartenausgebenden) Banken dazu über, für die Adresse des Karteninhabers im Rücklastschriftverfahren Gebühren zu verlangen. Diese liegen durchaus im Bereich EUR 25,- und mehr pro Adresse.

      Ich denke, daß der Händler diese Gebühr inkl. weitere Berabeitungsgebühren dann durchaus an den Kunden weitergeben will...

      Insofern wundert mich die Höhe der Forderung nicht. Auch ist es durchaus üblich, eine Mahngebühr im Verzugsfalle zu verlangen.

      Und noch zu #5 und #12: geht man mit der Karte einkaufen und löst dann das Konto vor der Belastung ausstehender Zahlungen auf, kann dies im Streitfall durchaus als Warenkreditbetrug (§ 263 StGB) betrachtet werden.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:54:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      danke, das ist ein info. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 12:35:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 hat eigentlich alles gesagt.
      Außerdem kauft man nur mit Karte wenn die Deckung stimmt
      bzw. stimmig gemacht werden kann.
      Alles andere ist für mich von vornherein Betrug.:laugh:


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