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    frage an einen anwalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.08.04 11:35:46 von
    neuester Beitrag 05.08.04 17:43:52 von
    Beiträge: 18
    ID: 887.907
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      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:35:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      wie stehen meine chancen?
      ich habe als koch gearbeitet mein chef wollte aus
      altersgründen das restaurant schliessen da habe ich
      ihm den vorschlag gemacht einen nachpächter zu suchen
      der auch abstand zahlt er hat dann gesagt wenn ich ihm
      einen nachpächter bringen würde würde ich 25% vom erlös
      bekommen nur per handschlag.ich habe dann eine anzeige
      aufgegeben die von meinem konto abgebucht wurde.darauf
      haben sich die neuen pächter bei mir gemeldet worauf ich
      ein kurzes vorgespräch mit denen hatte und die dann meinem
      chef vorgestellt habe die haben dann das restaurant übernommen und 30000 euro abstand bezahlt mein anteil
      wären 7500 euro gewesen bezahlt hat er nicht.ich hab ihn
      angemahnt und er reagierte nicht dann habe ich einen
      mahnbescheid schicken lassen worauf sein anwalt
      wiederspruch einlegte ich muss jetzt 415 euro einzahlen
      dann kommt es zur gerichtsverhandlung. meine beweise sind
      die drei pächter die auch sagen werden wie es war die
      anzeige auf meinem namen die abbuchung von meinem konto
      soll ich klagen? PS.bin arbeitslos steht mir prosseskostenhilfe zu?
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:41:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hartz 4 steht dir zu
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:44:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich würde einfach sagen, er hätte behauptet ihr teilt euch halbe halbe die abstandszahlung, dann ihn verklagen, aussergerichtlichen vergleich bei der hälfte ansteben und so hast du deine 7,5k

      :)
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:47:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      noch nicht. bin erst 5 tage arbeitslos
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:58:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin kein Anwalt, würds aber machen wie Berta.

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      schrieb am 03.08.04 12:06:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3+5
      geht nicht. der mahnbescheid mit7500 euro
      ist schon zugestellt
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 12:07:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      -RUSSEN-CREDIT-REFORM hilft bei solchen fällen
      - es soll auch POLEN geben, die sauber die sache erledigen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 12:39:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dem Grunde nach dürfte Dein Anspruch berechtigt sein. Der geschlossene Vertrag dürfte ein Geschäftsbesorgungs- bzw. Maklervertrag sein. Allerdings mußt Du das Zustandekommen des Vertrages beweisen. Zeugen sind wahrscheinlich nicht anwesend gewesen. Die Interessenten können allenfalls bezeugen, dass Du die Verhandlungen geführt hast...
      Prozeßkostenhilfe hängt von der Höhe des ALG ab !
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 13:00:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einen Anwalt, der Dir hier antwortet, wirst Du wohl kaum finden.

      Wenn ich es richtig sehe, erteilen Anwälte im Berufsleben Rechtsrat genausowenig kostenlos, wie Köche beruflich ohne Bezahlung kochen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 13:13:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8
      danke
      #9 wenn mich einer fragt wie eine leckere
      lasagne geht sag ich es ihm umsonst.
      ich muss sie ja nicht machen
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 13:50:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie geht eine leckere Lasagne?
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 14:12:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Junge Junge Junge ...

      Dasses hier immer noch Leute gibt, die
      solche Sachen ohne schriftliche Veträge machen ...

      Ich lass mir sogar die Putzmittel von meiner
      polnischen Saubermachfrau quittieren. Nicht, daß
      sie hinterher meint, Putzmittel wären von ihr
      und deshalb könne sie die gesondert abrechnen ...

      Easy :D
      (der `nen Flachs macht ...)
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 20:03:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Frag besser hier http://www.123-recht.net .

      Grüße G.
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 23:41:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12
      du must das so sehen mein chef hätte sagen
      können eh gute idee ich geb eine anzeige selber
      auf und brauche nichts abzugeben.dann hätte
      ich nichts machen können.ich habe ja gesagt
      geben sie mir das schriftlich? darauf sagte
      er nein.hätte ich keine anzeige aufgegeben
      hätte er kein geld und ich sowieso nicht
      ich habe 50 euro in die anzeige investiert
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 23:43:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13
      danke
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 09:57:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die 50 Euro kriegst Du auf alle Fälle zurück.
      Da er Nutzniesser dieses Geschäftes war, wird ein
      Richter Deiner Darstellung glauben schenken und
      ihn zur Rückerstattung der Anzeigekosten verurteilen.

      Desweiteren kann der Richter Deinen Chef vereidigen
      und ihn zum Sachverhalt (dein "Deal") befragen.

      Wenn er dann immer noch lügt, kannst Du zwar nix
      machen, aber das sehe ich als letzte Chance,
      an die Kohle zu kommen.

      Wenn es bei 50,00 EUR überhaupt zu einem Prozess kommt.

      Einfacher geht`s mit einem gesetzlichen Mahnbescheid.
      Das Formular kostet 2,50 EUR und zwingt ihn, zu handeln.
      Damit setzt Du ihn in Verzug, und kommt er der
      Zahlungsforderung nicht nach oder erhebt Einspruch,
      dann kannst Du ihn vor den Kadi zerren.

      Einfach mal ausprobieren. Ich bin mittlerweile Fan von den Dingern!

      Easy :D
      (der auch hier und da noch Aussenstände offen hat)
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 15:21:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      broker,
      vier mögliche Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung sehe ich.

      1) Dir werden € 7.500,- zugesprochen. Chance 0,1%.

      2) Ihr schließt einen Vergleich bei € 3.000,- . Nach Anwalts- und Gerichtskosten bleibt für dich fast nichts. Chance 20%.

      3) Dein ehemaliger Chef wird nur zur Erstattung der Annonce und € 100,- für deine Bemühungen verurteilt. Du trägst fast die gesamten Kosten für deinen und den gegnerischen Anwalt und das Gericht. Chance 40%.

      4) Du hast dich ohne Auftrag aufgedrängt. Du bezahlst zwei Anwälte und das Gericht komplett. Chance 40%.

      Haben die drei Pächter überhaupt Abstand gezahlt? Oder haben auch die nur Versprechungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 17:43:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      fast alles was hier gepostet wird ist blödsinn.

      vereidigung einer partei? gemeint ist wohl die parteivernahme und die prozessuale wahrheitspflicht jeder partei.

      verzug durch mahnbescheid? verzug einer geldforderung tritt automatisch 30 tage nach fälligkeit ein.

      hier stellt sich nur die frage der beweislast. wer muß was beweisen und kann er das. grds muß jeder die für ihn günstigen anspruchstatsachen beweisen, d.h. broker die vereinbarung der provisionsabrede (siehe auch posting realjoker)


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