AGAIN: SpektSt 98, Haftung StB - BRAUCHE HILFE - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.08.04 10:47:45 von
neuester Beitrag 12.08.04 12:13:53 von
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Aktueller Stand beim Versuch die 98 umsonst gezahlten und mangels Offenhaltung durch den StB auch nicht vom FA zur"uckerhaltenen St nebst 6 % Zinsen p.a.:
(1) *Alle* im Board wie auch im Bekanntenkreis sind der Meinung dass der StB versagt hat, da er meinen EkSt-Bescheid hat schliessen lassen (in 2000) obwohl bereits Verfahren angeh"angig waren.
(2) Auch der StB sieht das so und hat meine Schadensersatzanspr"uche weitergeleitet. Der StB ist kooperativ und unterst"utzt mich.
(3) Die Versicherung sieht das erstmal nicht so und verlangt nun von mir eine `substantiierte Darlegung` meines Schadensersatzanspruches.
Wer kann mich dbzgl. unterst"utzten? Hat bereits jemand konkrete Erfahrungen hier gemacht - Zahlung oder Ablehung der Forderungen? Gibt es Pr"azedenzf"alle? Lohnt es sich um einen Prozesskostenfinanzierer zu k"ummern?
Da es um relativ viel Geld geht, ist mir die Sache sehr wichtig und ich w"are dankbar f"ur jede fundierte Hilfe.
(1) *Alle* im Board wie auch im Bekanntenkreis sind der Meinung dass der StB versagt hat, da er meinen EkSt-Bescheid hat schliessen lassen (in 2000) obwohl bereits Verfahren angeh"angig waren.
(2) Auch der StB sieht das so und hat meine Schadensersatzanspr"uche weitergeleitet. Der StB ist kooperativ und unterst"utzt mich.
(3) Die Versicherung sieht das erstmal nicht so und verlangt nun von mir eine `substantiierte Darlegung` meines Schadensersatzanspruches.
Wer kann mich dbzgl. unterst"utzten? Hat bereits jemand konkrete Erfahrungen hier gemacht - Zahlung oder Ablehung der Forderungen? Gibt es Pr"azedenzf"alle? Lohnt es sich um einen Prozesskostenfinanzierer zu k"ummern?
Da es um relativ viel Geld geht, ist mir die Sache sehr wichtig und ich w"are dankbar f"ur jede fundierte Hilfe.
ich hab dir eine boardmail gesendet
Was heißt, der StB. hat "die Ansprüche weitergeleitet"?
ER muss doch zahlen. Und IHN musst Du zunächst auf Zahlung verklagen. Er wird sich natürlich den Betrag von seiner Versicherung zurückholen (bzw. das zumindest versuchen...).
Das ist doch nun alles gar nicht soo schwierig...Oder übersehe ich hier etwas...?
Gruss
ER muss doch zahlen. Und IHN musst Du zunächst auf Zahlung verklagen. Er wird sich natürlich den Betrag von seiner Versicherung zurückholen (bzw. das zumindest versuchen...).
Das ist doch nun alles gar nicht soo schwierig...Oder übersehe ich hier etwas...?
Gruss
Er hat sie an seine Haftpflicht weitergeleitet. Du meinst, ich sollte dem StB einfach meine Forderungen pr"asentieren - ganz egal ob er das nun von seiner Haftpflicht bekommt oder nicht... also mich um diesen Haftpflichtkram gar nicht erst k"ummern?
Bisher war ich aber mit dem StB relativ einvernehmlich. Er hat ja auch sein Versehen ohne WennundAber eingesehen. Wahr scheinlich brauche ich auch noch die Kooperation gegen"uber der Haftpflicht... Sollte ich die harte Linie fahren und direkt den StB angehen - mit einer Klage? Das w"urde ich aber dann sicher "uber einen Prozesskostenfinanzierer machen wollen um nicht noch mehr Kohle zu verbrennen... Weiss aber nicht wie die Aussichten sind...
Wenn ich so vorgehe, verliere ich sicher die Unterst"utzung des StB. Wie komme ich dann aber an die harten Fakten, die meinen Anspruch belegen?
Bisher war ich aber mit dem StB relativ einvernehmlich. Er hat ja auch sein Versehen ohne WennundAber eingesehen. Wahr scheinlich brauche ich auch noch die Kooperation gegen"uber der Haftpflicht... Sollte ich die harte Linie fahren und direkt den StB angehen - mit einer Klage? Das w"urde ich aber dann sicher "uber einen Prozesskostenfinanzierer machen wollen um nicht noch mehr Kohle zu verbrennen... Weiss aber nicht wie die Aussichten sind...
Wenn ich so vorgehe, verliere ich sicher die Unterst"utzung des StB. Wie komme ich dann aber an die harten Fakten, die meinen Anspruch belegen?
Ähm....vielleicht spielt der StB. ja auch auf Zeit. Da spielen sicherlich auch Verjährungsfristen eine Rolle. Ich wär da mal GANZ vorsichtig, was Vertrauen in den StB. angeht...
Musst Du selbst wissen, aber m. E. hilft da nur die sofortige Einforderung des im Raume stehenden Betrages. Ohne diese, Deine, Forderung gibt es ja auch gar keinen "Schaden", den irgendeine Versicherung übernehmen könnte!!
Musst Du selbst wissen, aber m. E. hilft da nur die sofortige Einforderung des im Raume stehenden Betrages. Ohne diese, Deine, Forderung gibt es ja auch gar keinen "Schaden", den irgendeine Versicherung übernehmen könnte!!
habe zur Verhinderung von Verj"ahrung und Wahrung der Anspr"uche dem StB unmittelbar ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Vom Bauchgef"uhl her w"urde ich nicht sagen, dass der StB falsch oder auf Zeit spielt. (Aber da kann man sich nat"urlich irren)
So oder so, ich werde wohl um eine Aufstellung der Fakten nicht drum herum kommen. Und dies war ja auch der Anlass meines heutigen Ersuchens hier im Board.
Gibt es den keinen zweiten, der sowas konkret f"ur dieses Szenario schon durch hat? Das w"are sehr hilfreich. Ansonsten m"usste ich alles nochmal selber recherchieren, was relevant ist...
So oder so, ich werde wohl um eine Aufstellung der Fakten nicht drum herum kommen. Und dies war ja auch der Anlass meines heutigen Ersuchens hier im Board.
Gibt es den keinen zweiten, der sowas konkret f"ur dieses Szenario schon durch hat? Das w"are sehr hilfreich. Ansonsten m"usste ich alles nochmal selber recherchieren, was relevant ist...
@80cu:
Hast du denn schon eine bestimmte Summe gefordert?
Und wie hast du diese berechnet?
Hast du denn schon eine bestimmte Summe gefordert?
Und wie hast du diese berechnet?
die Summe ergibt sich mEn aus der Steuerzahlung die aus den Speku-Gewinnen resultiert zzgl. der 6% Zinsen p.a. des FA - wobei ich allerdings nicht weiss ob dabei nun auch noch Zinseszins anzusetzen w"are. Aber auch ohne den w"are es "okay"
Hallo 80cu,
ich habe das gleiche Problem. Die Versicherung hat ähnlich reagiert. Bei mir handelt es sich um Gerling. Inzwischen habe ich einen Fachanwalt für Steuerrecht ein Schreiben mit meinen Forderungen erstellen lassen. Entscheidend bei der Angelegenheit ist, dass du belegst, dass der Steuerberater von dem Verfahren vor Ablauf der Einspruchsfrist unter Nutzung üblicher Informationsquellen für Steuerberater Kenntnis hätte erlangen können. Und hier liegt die Crux begraben. Mein Anwalt hat jedenfalls in den einschlägigen Publikationen erst ab Februar 2000 etwas gefunden. In der wichtigsten Publikation aber erst in der 2. Hälfte 2000. Der Anwalt hält das für dünn, aber ausreichend.
Ich halte es für erforderlich der Versicherung mit der entscheidenden Sachkompetenz entgegenzutreten, sprich Schreiben vom Anwalt, um nicht einfach aufzulaufen.
Es ist natürlich erforderlich die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen, egal was der davon hält. Er erleidet deshalb auch keinen weiteren Schaden, denn wenn er haftet zahlt die Versicherung, wenn er nicht haftet muß er auch nicht zahlen. Allerdings wird er von seiner Versicherung neu eingestuft.
Wenn du in den Publikationen für Steuerberater und auch anderen Zeitschriften (Das Wertpapier, Der Aktionär, usw) Quellen vor Februar 2000 findest, die das Thema behandeln wäre ich dankbar, wenn du diese nennst.
Gruß Qualm
ich habe das gleiche Problem. Die Versicherung hat ähnlich reagiert. Bei mir handelt es sich um Gerling. Inzwischen habe ich einen Fachanwalt für Steuerrecht ein Schreiben mit meinen Forderungen erstellen lassen. Entscheidend bei der Angelegenheit ist, dass du belegst, dass der Steuerberater von dem Verfahren vor Ablauf der Einspruchsfrist unter Nutzung üblicher Informationsquellen für Steuerberater Kenntnis hätte erlangen können. Und hier liegt die Crux begraben. Mein Anwalt hat jedenfalls in den einschlägigen Publikationen erst ab Februar 2000 etwas gefunden. In der wichtigsten Publikation aber erst in der 2. Hälfte 2000. Der Anwalt hält das für dünn, aber ausreichend.
Ich halte es für erforderlich der Versicherung mit der entscheidenden Sachkompetenz entgegenzutreten, sprich Schreiben vom Anwalt, um nicht einfach aufzulaufen.
Es ist natürlich erforderlich die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen, egal was der davon hält. Er erleidet deshalb auch keinen weiteren Schaden, denn wenn er haftet zahlt die Versicherung, wenn er nicht haftet muß er auch nicht zahlen. Allerdings wird er von seiner Versicherung neu eingestuft.
Wenn du in den Publikationen für Steuerberater und auch anderen Zeitschriften (Das Wertpapier, Der Aktionär, usw) Quellen vor Februar 2000 findest, die das Thema behandeln wäre ich dankbar, wenn du diese nennst.
Gruß Qualm
Wer kann "uber diese Einspruchsfrist genaue Angaben machen? Es ist die Einspruchsfrist gemeint innerhalb derer - wahrscheinlich nach Erhalt des EkSt-Bescheids - noch eine Offenhaltung der EkSt-Erkl"arung m"oglich gewesen w"are.
Danke!
Danke!
Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Bei der üblichen Zustellung mit einfachem Brief gilt der Bescheid 3 Tage nach Absendetag als zugestellt; der Absendetag ist idR mit dem Datum des Steuerbescheids identisch.
Ja. Diese Frist kenne ich. Ich dachte es gibt noch eine weitere... so eine Art Verj"ahrungsfrist bevor der Bescheid f"ur die Ewigkeit zu ist. Mein StB hat was von 3 J gesagt, bin mir aber nicht sicher...
@9 Qualm - habe Dir eine Board-Mail geschrieben. Melde Dich mal!
@ qualm:
Du schreibst "In der wichtigsten Publikation aber erst in der 2. Hälfte 2000."
Kannst Du mir diese zukommen lassen? Danke.
Du schreibst "In der wichtigsten Publikation aber erst in der 2. Hälfte 2000."
Kannst Du mir diese zukommen lassen? Danke.
....eine evtl. Steuerrückerstattung wird mit 0,5% per Monat verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Fälligkeit der Steuer. Für die EKST 1998 beginnt der Zinslauf am 01.04.2000. Eine Verzinsung der Zinsen findet nicht statt.
Ich würde empfehlen vom Steuerberater irgend etwas schriftliches zu bekommen aus dem hervorgeht, daß er schuldhaft gehandelt hat. Mündliche Eingeständnisse ohne Zeugen haben keinen Wert!!! Da wird er sich dann schnell eines Besseren besinnen, wenn es hart auf hart geht.
Ich empfehle ihn in eine Korrespondenz zu verwickeln, aus der man dann ableiten kann, ob er seinen Fehler zugibt oder nicht. Das muß allerdings etwas geschickt angestellt werde, damit er nicht merkt worauf Du hinaus willst. Also gründlich überlegen, und dann erst handeln!!!
Viele Grüße
HaraldSM
Ich würde empfehlen vom Steuerberater irgend etwas schriftliches zu bekommen aus dem hervorgeht, daß er schuldhaft gehandelt hat. Mündliche Eingeständnisse ohne Zeugen haben keinen Wert!!! Da wird er sich dann schnell eines Besseren besinnen, wenn es hart auf hart geht.
Ich empfehle ihn in eine Korrespondenz zu verwickeln, aus der man dann ableiten kann, ob er seinen Fehler zugibt oder nicht. Das muß allerdings etwas geschickt angestellt werde, damit er nicht merkt worauf Du hinaus willst. Also gründlich überlegen, und dann erst handeln!!!
Viele Grüße
HaraldSM
Du meinst auf die 6% Zinsen die das FA erstattet, habe ich keinen Anspruch? Wenn das so ist muss ich es akzeptieren - vom gesunden Menschverstand her verstehe ich es aber nicht.
Reicht die Weiterleitung an die Haftpflicht nicht bereits als stillschweigendes Schuldgest"andnis?
Thx
Reicht die Weiterleitung an die Haftpflicht nicht bereits als stillschweigendes Schuldgest"andnis?
Thx
sorry! 0.5 % p.M. == 6 % p.a.
"Reicht die Weiterleitung an die Haftpflicht nicht bereits als stillschweigendes Schuldgest" andnis?"
NEIN. Denn die Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt vielmehr auch unberechtigte Ansprücje ab. (Ersetzt insoweit eine Rechtsschutzversicherung).
NEIN. Denn die Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt vielmehr auch unberechtigte Ansprücje ab. (Ersetzt insoweit eine Rechtsschutzversicherung).
@80cu:
Was hast du denn für eine Tastatur? Die Umlaute kommen da gar nicht. Vielleicht könntest du statt "ä" z.B. "ae" eingeben.
Was hast du denn für eine Tastatur? Die Umlaute kommen da gar nicht. Vielleicht könntest du statt "ä" z.B. "ae" eingeben.
@80cu:
"Du meinst auf die 6% Zinsen die das FA erstattet, habe ich keinen Anspruch?"
Das hat HaraldSM nicht behauptet. Er sagt nur, dass es vom Finanzamt nur Zinsen gibt, nicht aber Zinseszinsen.
"Du meinst auf die 6% Zinsen die das FA erstattet, habe ich keinen Anspruch?"
Das hat HaraldSM nicht behauptet. Er sagt nur, dass es vom Finanzamt nur Zinsen gibt, nicht aber Zinseszinsen.
"Ich würde empfehlen vom Steuerberater irgend etwas schriftliches zu bekommen aus dem hervorgeht, daß er schuldhaft gehandelt hat."
Mit einem Schuldeingeständnis würde der StB aber seinen Versicherungsschutz gefährden. Nach den AHB darf er das nämlich nicht.
Mit einem Schuldeingeständnis würde der StB aber seinen Versicherungsschutz gefährden. Nach den AHB darf er das nämlich nicht.
@Nataly 19
ich arbeite seit ~ 15 J ausschliesslich mit US-Kdb. Erst ging es nicht anders (SUN, SiliconGraphics), dann wollte ich nicht mehr anders.
@Nataly 20
ich habe das `p.M.` "ubersehen. Es sind genau die 6 % p.a.. Danke HaraldSM f"ur die Pr"azisierung wie das genau zu berechnen ist. Fehlt nur noch der Endbezug. Ich nehme mal an der letzte volle Monat vor dem Urteil - das w"are 29.02.2004...
ich arbeite seit ~ 15 J ausschliesslich mit US-Kdb. Erst ging es nicht anders (SUN, SiliconGraphics), dann wollte ich nicht mehr anders.
@Nataly 20
ich habe das `p.M.` "ubersehen. Es sind genau die 6 % p.a.. Danke HaraldSM f"ur die Pr"azisierung wie das genau zu berechnen ist. Fehlt nur noch der Endbezug. Ich nehme mal an der letzte volle Monat vor dem Urteil - das w"are 29.02.2004...
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