CBB: Zapf Realtätsverlust oder will er Kurs hoch halten? Diskussion am 3. Advent - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.12.04 13:47:38 von
neuester Beitrag 12.12.04 14:03:21 von
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ID: 934.808
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Versucht er seine Jünger von Verkäufen abzuhalten??
Die Ecke Scheunert versucht´s zum 3. Advent auch nochmal..
siehe: Thread: Stimmenvertretung CCB auf der kommenden HV
Holzweg und Frank, die kennen sich also gut
siehe: Thread: Stimmenvertretung CCB auf der kommenden HV
Holzweg und Frank, die kennen sich also gut
warten wir ab was der Kurs macht aber die adhoc ist eine tatsache:
DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG < DE0005444004>
CBB Holding AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
CBB Holding AG
Köln, den 8. Dezember 2004
Die CBB Holding AG teilt mit, dass die vor dem Oberlandesgericht Köln,
Az.: 18 U 116/04, anhängige Anfechtungsklage der Metropol
Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, sowie eines weiteren Aktionärs,
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30.12.2003 auf Vorschlag und
Anraten des Gerichts durch den nachfolgenden Prozessvergleich ihre
Erledigung gefunden hat:
Die CBB Holding AG verpflichtet sich unter Hinweis auf den hier
abgeschlossenen Prozessvergleich, allen Aktionären, die am 30.12.2003
Aktionäre der CBB Holding AG waren, ein erneutes Bezugsangebot auf neue
Aktien im Verhältnis 26:10 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie kosten-
und spesenfrei einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens 14 Tage.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, im Bezugsangebot mitzuteilen, welche
Investoren die von den Aktionären nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen
und übernehmen.
Die CBB Holding AG garantiert einen Bezugsrechtshandel. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die Investoren zu verpflichten, am letzten Handelstag
alle nicht aufgenommenen Bezugsrechte für mindestens EUR 0,02 zu erwerben.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, unverzüglich nach Eintragung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister die neuen Aktien im Freiverkehr in
Frankfurt handeln zu lassen. Eine spätere Börseneinführung wird vorbereitet.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, die neuen Aktien von institutionellen
Anlegern nur mit der Maßgabe zur Zeichnung zuzulassen, dass diese sich
verpflichten, bis zum 01.01.2010 keinen Squeeze-out-Beschluss gemäß
§ 327 a ff AktG einzufordern und sich im Falle der Weiterveräußerung
verpflichten, diese Verpflichtungen dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen.
Die CBB verpflichtet sich weiterhin, allen Aktionären, die in der
Hauptversammlung am 30.12.2003 Widerspruch gegen den Kapitalherabsetzungs-
beschluss zur Niederschrift erklärt haben, ein Kaufangebot zu unterbreiten,
wonach der Widersprechende für jede Aktie der CBB Holding AG, die er
nachweisbar bis zu einem Zeitpunkt hält, der spätestens 3 Werktage nach der
ad hoc Mitteilung über diesen Vergleich endet, einen Kaufpreis von EUR 0,15
je Aktie erhält. Dieses Angebot ist beschränkt auf 9,5 Mio. Stück der
ausstehenden Altaktion der Gesellschaft vor der Kapitalherabsetzung.
Sollten die angebotenen Aktien diesen Prozentsatz übersteigen, so erfolgt
eine Annahme und Zuteilung pro rata im Verhältnis der zur Annahme des
Angebotes eingereichten Altaktien. Der Kaufpreis ist hinsichtlich 5 Mio.
Aktien mit Ablauf des Kaufangebotes fällig, hinsichtlich der restlichen
4,5 Mio. Aktien bis spätestens mit Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung ins Handelsregister, zzgl. 5% Zinsen p. a. Näheres regelt
das Kaufangebot. Diese Veröffentlichung wird im elektronischen
Bundesanzeiger, im " Kölner Stadt Anzeiger" und in einem weiteren täglich
erscheinenden überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im
Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeine Zeitung) bekannt gemacht.
Das Kaufangebot ist mit einer Frist von 14 Tagen vor der Bekanntmachung des
Bezugsangebotes im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.12.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 544400; ISIN: DE0005444004; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE, 16:53 08.12.04
DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG < DE0005444004>
CBB Holding AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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CBB Holding AG
Köln, den 8. Dezember 2004
Die CBB Holding AG teilt mit, dass die vor dem Oberlandesgericht Köln,
Az.: 18 U 116/04, anhängige Anfechtungsklage der Metropol
Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, sowie eines weiteren Aktionärs,
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30.12.2003 auf Vorschlag und
Anraten des Gerichts durch den nachfolgenden Prozessvergleich ihre
Erledigung gefunden hat:
Die CBB Holding AG verpflichtet sich unter Hinweis auf den hier
abgeschlossenen Prozessvergleich, allen Aktionären, die am 30.12.2003
Aktionäre der CBB Holding AG waren, ein erneutes Bezugsangebot auf neue
Aktien im Verhältnis 26:10 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie kosten-
und spesenfrei einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens 14 Tage.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, im Bezugsangebot mitzuteilen, welche
Investoren die von den Aktionären nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen
und übernehmen.
Die CBB Holding AG garantiert einen Bezugsrechtshandel. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die Investoren zu verpflichten, am letzten Handelstag
alle nicht aufgenommenen Bezugsrechte für mindestens EUR 0,02 zu erwerben.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, unverzüglich nach Eintragung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister die neuen Aktien im Freiverkehr in
Frankfurt handeln zu lassen. Eine spätere Börseneinführung wird vorbereitet.
Die CBB Holding AG verpflichtet sich, die neuen Aktien von institutionellen
Anlegern nur mit der Maßgabe zur Zeichnung zuzulassen, dass diese sich
verpflichten, bis zum 01.01.2010 keinen Squeeze-out-Beschluss gemäß
§ 327 a ff AktG einzufordern und sich im Falle der Weiterveräußerung
verpflichten, diese Verpflichtungen dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen.
Die CBB verpflichtet sich weiterhin, allen Aktionären, die in der
Hauptversammlung am 30.12.2003 Widerspruch gegen den Kapitalherabsetzungs-
beschluss zur Niederschrift erklärt haben, ein Kaufangebot zu unterbreiten,
wonach der Widersprechende für jede Aktie der CBB Holding AG, die er
nachweisbar bis zu einem Zeitpunkt hält, der spätestens 3 Werktage nach der
ad hoc Mitteilung über diesen Vergleich endet, einen Kaufpreis von EUR 0,15
je Aktie erhält. Dieses Angebot ist beschränkt auf 9,5 Mio. Stück der
ausstehenden Altaktion der Gesellschaft vor der Kapitalherabsetzung.
Sollten die angebotenen Aktien diesen Prozentsatz übersteigen, so erfolgt
eine Annahme und Zuteilung pro rata im Verhältnis der zur Annahme des
Angebotes eingereichten Altaktien. Der Kaufpreis ist hinsichtlich 5 Mio.
Aktien mit Ablauf des Kaufangebotes fällig, hinsichtlich der restlichen
4,5 Mio. Aktien bis spätestens mit Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung ins Handelsregister, zzgl. 5% Zinsen p. a. Näheres regelt
das Kaufangebot. Diese Veröffentlichung wird im elektronischen
Bundesanzeiger, im " Kölner Stadt Anzeiger" und in einem weiteren täglich
erscheinenden überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im
Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeine Zeitung) bekannt gemacht.
Das Kaufangebot ist mit einer Frist von 14 Tagen vor der Bekanntmachung des
Bezugsangebotes im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.12.2004
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WKN: 544400; ISIN: DE0005444004; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE, 16:53 08.12.04
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