BFH setzt Erhebung der Speku-Steuer aus - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.12.04 17:46:06 von
neuester Beitrag 01.01.05 23:44:07 von
neuester Beitrag 01.01.05 23:44:07 von
Beiträge: 9
ID: 937.917
ID: 937.917
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.259
Gesamt: 1.259
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 4103 | |
vor 1 Stunde | 3780 | |
vor 1 Stunde | 3713 | |
vor 1 Stunde | 2625 | |
heute 14:21 | 2278 | |
vor 1 Stunde | 2220 | |
heute 12:06 | 2001 | |
heute 13:40 | 1256 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.696,91 | +0,25 | 99 | |||
2. | 19. | 962,40 | +9,88 | 57 | |||
3. | 7. | 93,30 | -1,22 | 45 | |||
4. | 2. | 10,000 | -2,91 | 45 | |||
5. | 6. | 14,064 | -3,17 | 42 | |||
6. | 4. | 162,78 | -2,27 | 40 | |||
7. | 16. | 0,2130 | +2,40 | 39 | |||
8. | 8. | 2.347,32 | -1,32 | 35 |
Siehe den Thread von dummensteuer:
Thread: Sieg !!!
Thread: Sieg !!!
Hallo,
habe mal eine Frage bzgl. Verlustvortrag und Verrechnung
mit späteren Spekulationsgewinnen. Mal angenommen, ich
habe einen (bereits anerkannten) Verlustvortrag von 2000 EUR.
Nun habe ich in diesem Jahr einen Spekulationsgewinn
eingefahren von 1500 EUR. Wieviel muss ich von meinem
Verlustvortrag anknabbern, damit ich keine Steuern fällig
werden? Mein Tipp sind 750 EUR (wegen Halbeinkünfteverfahren).
Kann ich irgendwie die Freibetragsgrenze von 512 EUR
nutzen (d.h. bspw. nur 544 EUR gegenrechnen) ?
Viele Gruesse, Kraeutertee.
habe mal eine Frage bzgl. Verlustvortrag und Verrechnung
mit späteren Spekulationsgewinnen. Mal angenommen, ich
habe einen (bereits anerkannten) Verlustvortrag von 2000 EUR.
Nun habe ich in diesem Jahr einen Spekulationsgewinn
eingefahren von 1500 EUR. Wieviel muss ich von meinem
Verlustvortrag anknabbern, damit ich keine Steuern fällig
werden? Mein Tipp sind 750 EUR (wegen Halbeinkünfteverfahren).
Kann ich irgendwie die Freibetragsgrenze von 512 EUR
nutzen (d.h. bspw. nur 544 EUR gegenrechnen) ?
Viele Gruesse, Kraeutertee.
Ich nehme an, du hast in 2004 einen Gewinn von 1500 EUR eingefahren, der sich aber steuerlich wegen des HEV auf 750 EUR reduziert. Das Finanzamt wird also einen verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2004 von 2000 - 750 = 1250 EUR feststellen. Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen.
@Nataly
danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe noch
eine Frage: habe mir gerade mal die Formulare angeschaut,
da gibt`s ja gar kein Feld für diesen Fall (hab`s
zumindest nicht gefunden). Werden die 750 EUR also
automatisch vom FA abgezogen? Prinzipiell sollte es doch
möglich sein, den gesamten Vorlustvortrag ins nächste
Jahr mitzunehmen (bspw. weil man dort einen höheren
Steuersatz hat).
Oder soll man das verbal im Rahmen einer gesonderten
Aufstellung erläutern ?
Viele Gruesse, Kraeutertee.
danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe noch
eine Frage: habe mir gerade mal die Formulare angeschaut,
da gibt`s ja gar kein Feld für diesen Fall (hab`s
zumindest nicht gefunden). Werden die 750 EUR also
automatisch vom FA abgezogen? Prinzipiell sollte es doch
möglich sein, den gesamten Vorlustvortrag ins nächste
Jahr mitzunehmen (bspw. weil man dort einen höheren
Steuersatz hat).
Oder soll man das verbal im Rahmen einer gesonderten
Aufstellung erläutern ?
Viele Gruesse, Kraeutertee.
Auf Seite 3 des Mantelbogens wird in Zeile 93 gefragt, ob ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG zum 31.12.2003 festgestellt wurde. Mach da ein Kreuzchen. Außerdem kannst du, wenn du willst, auf Seite 1 des Mantelbogens das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen.
Es ist nicht möglich, den Verlustvortrag in einem Kalenderjahr auszusetzen, weil du ihn lieber in einem späteren Jahr ausnutzen willst. Übrigens weißt du ja gar nicht, ob du in einem späteren Jahr Speku-Gewinne erzielen wirst.
@Nataly
vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten!
Du scheinst ja ständig online zu sein
Viele Gruesse, Kraeutertee
vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten!
Du scheinst ja ständig online zu sein
Viele Gruesse, Kraeutertee
Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen. (@Ntaly)
Ist das mittlerweile amtlich ? Gab es deswegen nicht eine Klage ?
Ist das mittlerweile amtlich ? Gab es deswegen nicht eine Klage ?
Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen.
Kann man sie denn beim Rücktrag ausnutzen ?
Kann man sie denn beim Rücktrag ausnutzen ?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
99 | ||
57 | ||
45 | ||
45 | ||
42 | ||
40 | ||
39 | ||
35 | ||
33 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
27 | ||
26 | ||
25 | ||
24 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
16 | ||
15 |