Storno Dividendengutschrift - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.05 11:09:47 von
neuester Beitrag 01.02.05 09:25:14 von
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hey,
die deutsche Bank hat mir am 10.11.04 die dividende storniert und am 11.11.04 wieder gutgeschrieben, ABER:
für die ca. 6 Monate verlangt sie nun Überziehungszinsen für die bei mir ca 1400 Euro!!!!????
hat jemand in der richtung ähnliche Probleme und die richtige antwort?
es ist ja eher ein Fehler der Bank, zumal ich bis zum Storno von einer unterdeckung nichts wußte und auch nicht entsprechend für deckung sorgen konnte, quasi ein ungewollter kredit mit hohem Zins (8%).
gruß an alle leser
die deutsche Bank hat mir am 10.11.04 die dividende storniert und am 11.11.04 wieder gutgeschrieben, ABER:
für die ca. 6 Monate verlangt sie nun Überziehungszinsen für die bei mir ca 1400 Euro!!!!????
hat jemand in der richtung ähnliche Probleme und die richtige antwort?
es ist ja eher ein Fehler der Bank, zumal ich bis zum Storno von einer unterdeckung nichts wußte und auch nicht entsprechend für deckung sorgen konnte, quasi ein ungewollter kredit mit hohem Zins (8%).
gruß an alle leser
"....die deutsche Bank hat mir am 10.11.04 die dividende storniert und am 11.11.04 wieder gutgeschrieben..."
Nach meiner Rechnung sind das nicht 6 Monate sondern nur ein Tag!!!
MfG
Mantelspezzi
Nach meiner Rechnung sind das nicht 6 Monate sondern nur ein Tag!!!
MfG
Mantelspezzi
Gruß aus P I S A
@bikner
Ist der Storno nach der langen Zeit überhaupt noch gültig? Dies würde ich gleich mal anzweifeln. Pass aber auf Fristen auf, die beträgt - glaube ich (sicher bin ich mir nicht) - 6 Wochen nach Quartalsabschluss.
Auch eine Nachfrage bei Spütz kann sicher nicht schaden.
Ist der Storno nach der langen Zeit überhaupt noch gültig? Dies würde ich gleich mal anzweifeln. Pass aber auf Fristen auf, die beträgt - glaube ich (sicher bin ich mir nicht) - 6 Wochen nach Quartalsabschluss.
Auch eine Nachfrage bei Spütz kann sicher nicht schaden.
@Bikner
Es gibt zwei Möglichkeiten diesen Sachverhalt zu interpretieren:
1.) Die Spuetz Ag hat am am 9.11. eine falsche Pflichtveroeffentlichung publiziert.
Aktionaere, denen die Dividende unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritaetszuschlag gutgeschrieben wurde, erhalten am 10. November eine Nachzahlung in Hoehe der zuviel einbehaltenen Kaitalertragsteuer und des Solidaritaetszuschlags
2.) Die Deutsche Bank Ag als Zahlstelle hat die Pflichtmitteilung falsch umgesetzt.
Aus dem Bekanntenkreis weiss ich, dass sich einige Banken der Praxis der Deutschen Bank angeschlossen und mit der Sollzinskeule zugeschlagen haben. Storno per Valuta 22.4. und Gutschrift mit Valuta 10.11.2004. Bei Reklamationen wurden die Kunden an die Deutsche Bank und an Spuetz verwiesen.
Es gibt aber auch Banken, die Storno und Gutschrift mit gleicher Valuta gebucht haben. Der Aktionaer kann ja schliesslich nicht fuer die Fehler der Spuetz Ag zur Kasse gebeten werden.
Spuetz sollten die Kosten in Rechnung gestellt werden, denn am 22.4. haben die in der Pflichtveroeffentlichung den HV-Beschluss ueber die Dividendenzahlung mit Valuta 22.4. veroeffentlicht. Wenn die Meldung nicht dem HV-Beschluss entspricht und falsch ist, bleibt zu pruefen, ob sich der Vorstand schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Spuetz AG sollte sowohl im Interesse ihrer Aktionaere als auch im eigenen Interesse auf die Zahlstelle einwirken und um Korrektur der Buchungen draengen.
@Zugzwang
Einsprueche gegen Rechnungsabschluesse muessen innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
War in den Medien von dieser Praxis schon etwas zu lesen?
Schreibt hier wie die Geschichte weitergeht.
Es gibt zwei Möglichkeiten diesen Sachverhalt zu interpretieren:
1.) Die Spuetz Ag hat am am 9.11. eine falsche Pflichtveroeffentlichung publiziert.
Aktionaere, denen die Dividende unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritaetszuschlag gutgeschrieben wurde, erhalten am 10. November eine Nachzahlung in Hoehe der zuviel einbehaltenen Kaitalertragsteuer und des Solidaritaetszuschlags
2.) Die Deutsche Bank Ag als Zahlstelle hat die Pflichtmitteilung falsch umgesetzt.
Aus dem Bekanntenkreis weiss ich, dass sich einige Banken der Praxis der Deutschen Bank angeschlossen und mit der Sollzinskeule zugeschlagen haben. Storno per Valuta 22.4. und Gutschrift mit Valuta 10.11.2004. Bei Reklamationen wurden die Kunden an die Deutsche Bank und an Spuetz verwiesen.
Es gibt aber auch Banken, die Storno und Gutschrift mit gleicher Valuta gebucht haben. Der Aktionaer kann ja schliesslich nicht fuer die Fehler der Spuetz Ag zur Kasse gebeten werden.
Spuetz sollten die Kosten in Rechnung gestellt werden, denn am 22.4. haben die in der Pflichtveroeffentlichung den HV-Beschluss ueber die Dividendenzahlung mit Valuta 22.4. veroeffentlicht. Wenn die Meldung nicht dem HV-Beschluss entspricht und falsch ist, bleibt zu pruefen, ob sich der Vorstand schadensersatzpflichtig gemacht hat. Die Spuetz AG sollte sowohl im Interesse ihrer Aktionaere als auch im eigenen Interesse auf die Zahlstelle einwirken und um Korrektur der Buchungen draengen.
@Zugzwang
Einsprueche gegen Rechnungsabschluesse muessen innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
War in den Medien von dieser Praxis schon etwas zu lesen?
Schreibt hier wie die Geschichte weitergeht.
storno am 11.11. rückwirkend zum 21.04.!! die erneute gutschrift war am 10.11. das problem ist das rückwirkende storno mit der zinskeule (siehe beitrag weiter unten).
zu neuer_user1: genauso ist es! habe erstmal bei der db einspruch gg die überziehungszinsen eingelegt, zumal die db sich beim storno für"das versehen ihrerseits" entschuldigt hat. fehler ist also bereits von seiten der bank eingestanden. schaun wir mal, wie`s weitergeht... raimond
zu mantelspezzi: check mal, ob du für 6 monate verzugszinsen hast zahlen müssen, bzw. für diese zeit dir keine zinsen gutgeschrieben wurden (dein konto hatte für die bank für ein halbes jahr entsprechend weniger guthaben -nachträglich, quasi "virtuell"!) raimond
Hi alle leser,
der vollstaendigkeit halber: die Zinsbelastung ist nach einer entsprechenden Beschwerde rueckabgewickelt worden, anstandslos und umgehend (Deutsche Bank).
gruss
der vollstaendigkeit halber: die Zinsbelastung ist nach einer entsprechenden Beschwerde rueckabgewickelt worden, anstandslos und umgehend (Deutsche Bank).
gruss
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