Infoblat zur Termingeschäftsfähigkeit - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.03.05 15:34:52 von
neuester Beitrag 10.03.05 08:48:45 von
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In welchem Abstand ist es denn üblich, das Infoblatt über Risiken zu Börsentermingeschäften unterschreiben zu müssen ?
Nach erstmaliger Unterschrift ist nach einem halben Jahr oder einem Jahr wohl eine zweite Unterschrift fällig. Das habe ich schon öfters gehört und gesehen.
Gibt es dann weiter Unterschriften in regelmässigem Abstand ?
Bei welcher Bank in welchem Abstand ? Vielleicht nur wenn man gar keine Umsätze mit Optionsscheinen am Depot hat? Oder eben gerade weil man Umsätze mit Optionsscheinen hat?
Was passiert, wenn man das Infoblatt nicht unterschreibt mit den aktuellen Optionsscheinen im Depot? Man könnte seine Papiere dann ja gar nicht mehr verkaufen?
Nach erstmaliger Unterschrift ist nach einem halben Jahr oder einem Jahr wohl eine zweite Unterschrift fällig. Das habe ich schon öfters gehört und gesehen.
Gibt es dann weiter Unterschriften in regelmässigem Abstand ?
Bei welcher Bank in welchem Abstand ? Vielleicht nur wenn man gar keine Umsätze mit Optionsscheinen am Depot hat? Oder eben gerade weil man Umsätze mit Optionsscheinen hat?
Was passiert, wenn man das Infoblatt nicht unterschreibt mit den aktuellen Optionsscheinen im Depot? Man könnte seine Papiere dann ja gar nicht mehr verkaufen?
Dein Banking wird erst nach der Unterschrift freigeschalten !
Desweiteren unterscheiden sich Optionen auf Aktien und Terminbörsengeschäfte ! Terminfreigabe erlischt in der Regel nach zwei Jahren ohne Geschäft ! Wenn du Optionen hast dann kannst sie auch verkaufen alles andere wäre Schnulli-Bulli !!!
Gruß awsx
Desweiteren unterscheiden sich Optionen auf Aktien und Terminbörsengeschäfte ! Terminfreigabe erlischt in der Regel nach zwei Jahren ohne Geschäft ! Wenn du Optionen hast dann kannst sie auch verkaufen alles andere wäre Schnulli-Bulli !!!
Gruß awsx
Hallo janvi,
früher war eine Wiederholung der Unteschrift nach 1 Jahr und dann alle drei Jahre gefordert.
Nach den derzeit geltenden Vorschriften ist eine Wiederholung der Unterschrift alle 2 Jahre erforderlich (nur für Käufe, Verkäufe sind auch ohne weitere Unterschrift möglich)!
Rene
früher war eine Wiederholung der Unteschrift nach 1 Jahr und dann alle drei Jahre gefordert.
Nach den derzeit geltenden Vorschriften ist eine Wiederholung der Unterschrift alle 2 Jahre erforderlich (nur für Käufe, Verkäufe sind auch ohne weitere Unterschrift möglich)!
Rene
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