Aktienrückkauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.05.05 21:02:35 von
neuester Beitrag 31.05.05 14:55:03 von
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Hallo,
was passiert bei einem Aktienrückkauf genau?
Die Aktien werden sicherlich den Aktiva des Unternehmens zugeordnet.
3 Fragen:
1) Was passiert mit dem Anteilsverhältnis der anderen (normalen) Aktieninhaber? Ändert sich da was? Wenn ja warum?
2) Was passiert, wenn Dividende gezahlt wird? Erhält das Unternehmen dann einen Teil der Dividende - zahlt also an sich selbst?
3) Wer entscheidet was mit diesen Aktien geschieht z.B. Weiterverkauf?
was passiert bei einem Aktienrückkauf genau?
Die Aktien werden sicherlich den Aktiva des Unternehmens zugeordnet.
3 Fragen:
1) Was passiert mit dem Anteilsverhältnis der anderen (normalen) Aktieninhaber? Ändert sich da was? Wenn ja warum?
2) Was passiert, wenn Dividende gezahlt wird? Erhält das Unternehmen dann einen Teil der Dividende - zahlt also an sich selbst?
3) Wer entscheidet was mit diesen Aktien geschieht z.B. Weiterverkauf?
Aktienrückkauf bezeichnet den Kauf der eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft. Dies führt in der Regel zu einer Erhöhung der Bilanzsumme, da sich die eigenen Aktien als Bilanzposten auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden. Auf der Passivseite wird entsprechend eine "Rücklage für eigene Aktien" gebildet.
Das Stimmrecht für eigene Aktien ruht. Auch werden im allgemeinen keine Dividenden an eigene Aktien ausgezahlt.
Durch die Verringerung der Aktien am Markt erhöt sich (i.d.R.) der Preis pro Aktie.
Genaues regelt in Deutschland das Aktiengesetz (AktG) u.a. in § 71
(http://de.wikipedia.org/wiki/Aktienr%C3%BCckkauf)
Das Stimmrecht für eigene Aktien ruht. Auch werden im allgemeinen keine Dividenden an eigene Aktien ausgezahlt.
Durch die Verringerung der Aktien am Markt erhöt sich (i.d.R.) der Preis pro Aktie.
Genaues regelt in Deutschland das Aktiengesetz (AktG) u.a. in § 71
(http://de.wikipedia.org/wiki/Aktienr%C3%BCckkauf)
@postolino
Danke für deine Antwort.
Das heißt die Anteilsverhältnisse bleiben auf jeden Fall gleich oder?
Die entscheidende Frage für mich ist die folgende:
Annahme der Hauptanteilseigener beseitzt 66,67 % der Aktien.
Könnte der Vorstand die Aktien an den Hauptanteilseigner weiterverkaufen? Kann er das alleine entscheiden oder ist dazu eine a) einfache Mehrheit b) 2/3 Mehrheit oder c) sogar 3/4 Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals erforderlich?
In diesem Szenario könnte der Hauptanteilseigener den Cash-Flow der Firma nutzen, um seine eigenen Anteile am Unternehmen zu erhöhen, ohne das er selbst Geld dafür investieren muss. Ist das abwegig oder sogar Praxis?
Danke für deine Antwort.
Das heißt die Anteilsverhältnisse bleiben auf jeden Fall gleich oder?
Die entscheidende Frage für mich ist die folgende:
Annahme der Hauptanteilseigener beseitzt 66,67 % der Aktien.
Könnte der Vorstand die Aktien an den Hauptanteilseigner weiterverkaufen? Kann er das alleine entscheiden oder ist dazu eine a) einfache Mehrheit b) 2/3 Mehrheit oder c) sogar 3/4 Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals erforderlich?
In diesem Szenario könnte der Hauptanteilseigener den Cash-Flow der Firma nutzen, um seine eigenen Anteile am Unternehmen zu erhöhen, ohne das er selbst Geld dafür investieren muss. Ist das abwegig oder sogar Praxis?
[posting]16.753.048 von multix06 am 31.05.05 08:22:07[/posting]In diesem Szenario könnte der Hauptanteilseigener den Cash-Flow der Firma nutzen, um seine eigenen Anteile am Unternehmen zu erhöhen, ohne das er selbst Geld dafür investieren muss. Ist das abwegig oder sogar Praxis?
kann er NICHT !
die rückgekauften Aktien gehören ja der Firma und nicht dem Hauptaktionär
kann er NICHT !
die rückgekauften Aktien gehören ja der Firma und nicht dem Hauptaktionär
![:rolleyes:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
OK. Aber der Vorstand könnte dieses Aktienpaket (zu welchem Preis auch immer) an den Hauptaktionär verkaufen. Richtig?
Jetzt wird es knifflig - folgendes Szenario:
Wir haben eine AG, an welcher der Hauptaktionär (Company X) 67,77% der Anteile hält.
Auf der nächsten HV soll der Vorstand ermächtigt werden, ein Rückkaufprogramm von max. 10% der ausgegebenen Aktien zu starten.
Das wird im Aktionärsbrief auch als Purchase Mandate bezeichnet.
Das sollte wohl auch durchgehen, da der Hauptaktionär ja immerhin 2/3 hält (ich gehe mal davon aus das er daran Interesse hat).
Im Aktionärsbrief steht jetzt folgendes (leider nur englisch).
In the event that the Directors exercise in full the power to repurchase Shares in accordance with the terms of the Repurchase Mandate,
the interest of Company X would be increased to approximately 75,30% of the existing share capital of the Company.
Wie kann das sein? Es wurden doch nur Aktien zurückgekauft und nicht umverteilt oder?
Jetzt wird es knifflig - folgendes Szenario:
Wir haben eine AG, an welcher der Hauptaktionär (Company X) 67,77% der Anteile hält.
Auf der nächsten HV soll der Vorstand ermächtigt werden, ein Rückkaufprogramm von max. 10% der ausgegebenen Aktien zu starten.
Das wird im Aktionärsbrief auch als Purchase Mandate bezeichnet.
Das sollte wohl auch durchgehen, da der Hauptaktionär ja immerhin 2/3 hält (ich gehe mal davon aus das er daran Interesse hat).
Im Aktionärsbrief steht jetzt folgendes (leider nur englisch).
In the event that the Directors exercise in full the power to repurchase Shares in accordance with the terms of the Repurchase Mandate,
the interest of Company X would be increased to approximately 75,30% of the existing share capital of the Company.
Wie kann das sein? Es wurden doch nur Aktien zurückgekauft und nicht umverteilt oder?
Wie kann das sein? Es wurden doch nur Aktien zurückgekauft und nicht umverteilt oder?
sie wurden zurückgekauft, fallen damit aus der Wertung, und der Anteil an den ausstehenden Aktien steigt (es sind ja weniger Aktien geworden).![:rolleyes:](//img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
Im Besitz des Hauptaktionärs sind sie aber nicht
sie wurden zurückgekauft, fallen damit aus der Wertung, und der Anteil an den ausstehenden Aktien steigt (es sind ja weniger Aktien geworden).
![:rolleyes:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/rolleyes.gif)
Im Besitz des Hauptaktionärs sind sie aber nicht
[posting]16.754.206 von multix06 am 31.05.05 11:11:06[/posting]und natürlich kann der Vorstand NICHT um welchen Preis auch immer an den Hauptaktionär verkaufen!
Da gäbs nämlich Klagen ohne Ende
Da gäbs nämlich Klagen ohne Ende
![:D](http://img.wallstreet-online.de/smilies/biggrin.gif)
Natürlich! Stand ganz schön auf dem Schlauch!![:mad:](//img.wallstreet-online.de/smilies/mad.gif)
Ab wieviel Prozent Anteil ist der Hauptaktionär verpflichtet ein Übernahmeangebot zu machen oder geschieht das immer freiwillig?
![:mad:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/mad.gif)
Ab wieviel Prozent Anteil ist der Hauptaktionär verpflichtet ein Übernahmeangebot zu machen oder geschieht das immer freiwillig?
[posting]16.754.792 von multix06 am 31.05.05 12:30:33[/posting]ich glaube, bei Überschreiten von 30%.
(die Schwelle ist jedenfalls ziemlich tief)
wenn er schon die Mehrheit hat (aus Zeiten vor dem Übernahmegesetz) , dann muß er nichts mehr machen - auch nicht, wenn er ein weiteres Paket zukauft (siehe Tschibo-Allianz bei Beiersdorf)
![:confused:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/confused.gif)
wenn er schon die Mehrheit hat (aus Zeiten vor dem Übernahmegesetz) , dann muß er nichts mehr machen - auch nicht, wenn er ein weiteres Paket zukauft (siehe Tschibo-Allianz bei Beiersdorf)
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