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    2 Kleinunternehmen, 1x mit Vorsteuer , 1x ohne Vorsteuer möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.05 11:50:52 von
    neuester Beitrag 19.07.05 12:59:29 von
    Beiträge: 6
    ID: 994.128
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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:50:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer und habe als Nebenerwerb ein Kleingewerbe angemeldet ( Umsatz ca. 5.000.- / Jahr). Diese Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsfähig und soll auch so bestehen bleiben.

      Nun möchte ich auf meinem Anwesen eine Photovoltaikanlage installieren (Verkauf von Strom an Energieversorger).
      Für dieses Projekt würde ich mir gerne die Mehrwertsteuer
      für den Kauf der Anlage zurückerstatten lassen.
      D.h. ich müßte ein 2. Kleinunternehmen gründen das allerdings im Gegensatz zum 1.Unternehm vorsteuerabzugsfähig sein müßte.
      Der Umsatz beider Unternehmen zusammen würde immer noch unter 17.500.- / Jahr liegen.
      Ist das so möglich?

      danke

      bombenleger1
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:17:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      falls Sie als Unternehmer eine natürliche Person sind und die Unternehmen Einzelunternehmen sind, werden beide Unternehmen als umsatzsteuerlich zusammengehörig behandelt

      man kann grundsätzlich zur Umsatzsteuer optieren (§9 UStG)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:17:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dürfte kein Problem sein, da Du ja den Antrag auf Kleinunternehmerregelung beim FA stellst.

      Wenn Du Ihn für die 2. Firma nicht stellst, wird sie normal behandelt, auch wenn der Umsatz geringer als 17500 Euro ausfällt.
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:27:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Umsatzsteuerlich kann eine Person nur ein Unternehmen haben,

      daher ist #2 korrekt!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:39:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.271.438 von BarnyXXL am 19.07.05 12:27:15[/posting]Die Option gilt dann allerdings für das gesamte Unternehmen, d.h. auch für das Kleinunternehmen, das eigentlich umsatzsteuerfrei bleiben sollte.

      Ausweg: Gründung einer Gesellschaft (GmbH, KG etc.), da diese umsatzsteuerlich selbständig sind, jedoch der Aufwand dürfte größer sein als der Nutzen.

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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:59:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zusatz zu # 5

      Die Antwort, die dir bei frag-einen-anwalt gegeben wurde, ist in der Form falsch.


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