2 Kleinunternehmen, 1x mit Vorsteuer , 1x ohne Vorsteuer möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.05 11:50:52 von
neuester Beitrag 19.07.05 12:59:29 von
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Hallo,
ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer und habe als Nebenerwerb ein Kleingewerbe angemeldet ( Umsatz ca. 5.000.- / Jahr). Diese Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsfähig und soll auch so bestehen bleiben.
Nun möchte ich auf meinem Anwesen eine Photovoltaikanlage installieren (Verkauf von Strom an Energieversorger).
Für dieses Projekt würde ich mir gerne die Mehrwertsteuer
für den Kauf der Anlage zurückerstatten lassen.
D.h. ich müßte ein 2. Kleinunternehmen gründen das allerdings im Gegensatz zum 1.Unternehm vorsteuerabzugsfähig sein müßte.
Der Umsatz beider Unternehmen zusammen würde immer noch unter 17.500.- / Jahr liegen.
Ist das so möglich?
danke
bombenleger1
ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer und habe als Nebenerwerb ein Kleingewerbe angemeldet ( Umsatz ca. 5.000.- / Jahr). Diese Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsfähig und soll auch so bestehen bleiben.
Nun möchte ich auf meinem Anwesen eine Photovoltaikanlage installieren (Verkauf von Strom an Energieversorger).
Für dieses Projekt würde ich mir gerne die Mehrwertsteuer
für den Kauf der Anlage zurückerstatten lassen.
D.h. ich müßte ein 2. Kleinunternehmen gründen das allerdings im Gegensatz zum 1.Unternehm vorsteuerabzugsfähig sein müßte.
Der Umsatz beider Unternehmen zusammen würde immer noch unter 17.500.- / Jahr liegen.
Ist das so möglich?
danke
bombenleger1
falls Sie als Unternehmer eine natürliche Person sind und die Unternehmen Einzelunternehmen sind, werden beide Unternehmen als umsatzsteuerlich zusammengehörig behandelt
man kann grundsätzlich zur Umsatzsteuer optieren (§9 UStG)
man kann grundsätzlich zur Umsatzsteuer optieren (§9 UStG)
Dürfte kein Problem sein, da Du ja den Antrag auf Kleinunternehmerregelung beim FA stellst.
Wenn Du Ihn für die 2. Firma nicht stellst, wird sie normal behandelt, auch wenn der Umsatz geringer als 17500 Euro ausfällt.
Wenn Du Ihn für die 2. Firma nicht stellst, wird sie normal behandelt, auch wenn der Umsatz geringer als 17500 Euro ausfällt.
Umsatzsteuerlich kann eine Person nur ein Unternehmen haben,
daher ist #2 korrekt!
daher ist #2 korrekt!
[posting]17.271.438 von BarnyXXL am 19.07.05 12:27:15[/posting]Die Option gilt dann allerdings für das gesamte Unternehmen, d.h. auch für das Kleinunternehmen, das eigentlich umsatzsteuerfrei bleiben sollte.
Ausweg: Gründung einer Gesellschaft (GmbH, KG etc.), da diese umsatzsteuerlich selbständig sind, jedoch der Aufwand dürfte größer sein als der Nutzen.
Ausweg: Gründung einer Gesellschaft (GmbH, KG etc.), da diese umsatzsteuerlich selbständig sind, jedoch der Aufwand dürfte größer sein als der Nutzen.
Zusatz zu # 5
Die Antwort, die dir bei frag-einen-anwalt gegeben wurde, ist in der Form falsch.
Die Antwort, die dir bei frag-einen-anwalt gegeben wurde, ist in der Form falsch.
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