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    Indexfond Hornblower Garant Best of 5 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.01 17:37:27 von
    neuester Beitrag 14.12.01 13:31:41 von
    Beiträge: 15
    ID: 517.373
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      Avatar
      schrieb am 05.12.01 17:37:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Indexfonds- und Zertifikate-Freunde,

      ich habe ein neues Angebot von Hornblower und zwar den Hornblower Garant Best of 5 wieder mit 100% Kapitalgarantie am Laufzeitende in 5 Jahren. Die Besonderheit ist, daß die Indizes Euro-Stoxx, SMI, S&P, ASX und Topix nach dem Zugewinn gewichtet am Ende ausgezahlt werden mit 30, 25, 20, 15 und 10 %. D.h. der Index, der am meisten gewonnen hat wird mit 30% gewichtet, der zweitbeste mit 25% usw. Ausgabeaufschlag 5%, WKN 807658.
      Was haltet Ihr davon? Ich finde das nicht schlecht, aber gibt es da einen Haken? Zeichnung endet am 17.12.02.


      greese
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 17:46:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der einzige Haken bei Zertifikaten (=Unternehmensanleihen!) ist das Emittentenrisiko.
      Avatar
      schrieb am 05.12.01 18:23:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      @greese,

      Kapitalgarantie kostet, da gehedged werden muss. Ferner hat man 5% Ausgabeaufschlag. In Europa sind zwar die Schweizer, nicht aber die Briten dabei (warum?) Auf den ersten Blick recht teuer.

      Gruß
      Paris
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 07:47:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gibts bei Kapitalgarantie nicht ein großes Steuerproblem, da alle Zugewinne versteuert werden müssen???
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 08:26:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wann wurde die Besteuerung von Garantiefonds eigentlich erfunden ?

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      Avatar
      schrieb am 06.12.01 14:09:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      -gewinne sind zu versteuern!!!
      -dividenden wahrscheinlich an emittenden (divi machen 30-40% der rendite aus)
      -kapitalgarantien kosten immer viel geld
      (ich würde mir genau alle möglichen varianten möglicher renditeverläufe durchrechnen.
      Habe daas mal bei einem anderen zert. getan: abzuraten)
      - besser: indexfonds und anleihe zum gewünschten risikoprofil kombinieren

      gruß hafis
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 17:52:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      @hafis,
      1.Bist Du sicher, daß Gewinne auch nach Ablauf von einem Jahr zu versteuern sind?
      2.Da ich keine Erfahrung habe mit derartigen Anlagen - ist es nicht so, daß die Dividenden in der Regel im Index enthalten sind und wenn z.B. der EURO-StOXX 50-Index, so wie er in der Zeitung steht, um 50% steigt, der entsprechende Index im Fonds genau so steigt, also auch 50% oder kann es da böse Überraschungen geben, z.B. daß die Dividenden rausgerechnet werden?
      3. Wie funktionieren Indexanleihen und wie würdest Du da kombinieren. Meine derzeitigen Indexfonds bilden die Indizes genau ab, wenn ich (hoffentlich)richtig informiert bin.

      @Paris,
      Wenn die Indizes ordentlich abgebildet werden (siehe Frage an hafis Ziff. 2.); dann sind mir die 5% Ausgabeaufschlag wert; denn Hornblower trägt das meiner Meinung nach hohe Risiko der Gewichtung nach Performance am Ende der Laufzeit.

      Bitte beeilt Euch, die Zeichnungsfrist endet am 17.12.! Für Eure Antworten vielen Dank @Alle:)

      greese
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 18:08:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      @greese,

      bei den enthaltenen Indizes handelt es sich um Kursindizes, die die Dividende nicht mit berücksichtigen. Daher gehen sämtliche Dividenden auf das Konto des Emittenten.

      Die Kapitalgarantie gibt es auch nicht umsonst.

      Zur Gewichtung im Zertifikat: Denke Hornblower fängt mit einer Gleichgewichtung der Indizes an. Dies entspricht 20%. Die enthaltenen Indizes verändern sich unterschiedlich und bekommen so eine unterschiedliche Gewichtung im Basket. Dein Risiko ist, dass Dir Performance entgeht, wenn sich die besten Indizes besser als entwicklen als die nachträglich festgestellte Gewichtung.

      Denke, dass man sich diesen Korb günstiger zusammenstellen kann.

      Gruß
      Paris
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 18:27:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde es lieber mit Exchange Traded Funds (ETF/XTF) versuchen.

      ETF/XTF für Nemax50 (kein Dividendenproblem ! ;) ) sieht nicht so schlecht aus seit 21.09.01 ...

      http://deutsche-boerse.com/xtf/
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 22:00:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo greese,

      hier ein paar Informationen zu Garantiefonds:

      Versteuerung:

      1. die erzielten Spekulationsgewinne sind nur dann zu versteuern, wenn Du innerhalb eines Jahres, deine Fondsanteile mit Gewinn zurückgibst. Als mittelfristiges oder langfristiges Investment ist der Gewinn also steuerfrei!

      2. zu versteuern sind lediglich Zinseinnahmen, die aus dem zugrundeliegenden Rentenbasket entstehen (z.Zt. Knapp 4.2 % Zinsen pro Jahr)

      Garantie:

      1. natürlich kostet eine Garantie Geld, dass jedoch dem Anleger nicht direkt belastet wird, so dass kein wirklicher Nachteil entsteht.

      Gewichtung:

      1. Entgegen anderslautender Antworten von vorherigen Schreibern, entsteht hier, weder für den Emittenten noch für den Anleger ein Risiko - wer sich im OTC Markt auskennt, weiß wie solche Produkte gestrickt sind - mit Mutmaßungen kommt man hier nicht weiter...

      Andere Anlageformen:

      1. Wer schreibt, dass man mit Diversifizierung ähnliche Konstrukte hinbekommt - hat UNRECHT. Denn wenn Sie 60% in Anleihen legen und NUR für 40 % Indexzertifikate erwerben, können auch nur diese 40% an der Performance der Aktien teilhaben.

      2. Das Garantiefondskonzept mit der 100%igen Kapitalgarantie und der 100%igen Partizipation ist genau wegen dieser Partizipationsrate so interessant. Herkömmliche Portfoliotheorien, können das nicht...

      Vielleicht konnte Ihnen das ein bischen weiterhelfen.

      Vorweihnachtlichen Gruß

      structuredinvestor
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 15:08:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      @strucuredinvestor,

      eine Garantie kostet Geld und drückt damit die Performance.

      Bei den Indizes handelt es sich um Kursindizes, also gehen die Dividendenzahlungen verloren.

      Was passiert, wenn der beste Index am Ende mehr als 30% Gewichtung im Portfolio haben müsste?

      Auch entstehen Kosten für OTC-Produkte und Derivate (z.B. Roll-over Kosten)

      Denke, es gibt einfachere und günstigere Möglichkeiten. Nehme ich bspw. ETF`s, dann sind das Sondervermögen mit klarer Kostenstruktur (max. 0,5% Mgmntfee) und ich partizipiere an den Dividenden (Ausschüttung bei Kursindizes).

      Gruß
      Paris
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 20:47:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mogelpackung!

      Rechnet euch mal verschiedene Szenarien aus und schätzt eine Wahrscheinlichkeit derselben nach Eurer Einschätzung.

      Das Risiko wird auf den Kunden abgewälzt. In den Mehrzahl der Szenarien ist ein Bundesschatzbrief (insbes. bei Beachtung der Ausgabeaufschläge und Gebühren!) ertragreicher.

      Eine klassische Fond-Verarschung
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 11:04:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,
      danke für Eure Beiträge.

      Ich habe mir auch verschiedene Szenarien überlegt und wie hoch die Wahrscheimlichkeit ist, daß der beste Index am Ende mehr als 30% Gewichtung hat und mir werden dann trotzdem nur die 30% ausgezahlt. Dazu kommen die Dividendenverluste.

      Da die Endabrechnung für mich ebenfalls nicht genau durchschaubar ist, werde ich nicht kaufen.

      greese
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 18:17:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,

      zur Info: für die, die noch immer nach der Möglichkeit suchen, wie man das macht - Die "Best of" Variante konstruiert man über üblicherweise mit einer sogenannten Rainbow Option, die als Underlying alle 5 Indizes hat und die Berechnung der Performances der Einzelindizes in festgelegten Intervallen durchführt.

      Roll-Over Risiken gibt es nicht, da kein Roll-Over stattfindet...

      Nur zum Schluß: Garantiefonds wälzen eben KEIN Risiko auf den Käufer ab - Kein Währungsrisiko, kein Verlustrisiko, kein Emittentenrisiko - Wer eine weltweite Anlagemöglichkeit mit den selben Möglichkeiten kennt (und wen interessiert denn eine Performance von einem Bundesschatzbrief?), ich bin immer auf der Suche nach weiteren Ideen.

      Und selbst wenn - ich sage bewußt wenn - ein Garantiefonds auf einen Index setzt, der Dividenden nicht direkt verrechnet (im Gegensatz zu den üblichen Performanceindizes) - bei einer zu versteuernden Dividendenrendite von geschätzten 3.04% im Dax ist dies wohl schon fast vernachlässigbar.

      Frohes, neues

      cu structuredinvestor
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 13:31:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nochmal zur Besteuerung der Garantieprodukte. Im Einkommensteuergesetz finden sich folgende Paragraphen, die eigentlich hierauf zutreffen müssten:

      §20:
      (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
      ....
      7. Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage;

      §43:
      (1) Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 8 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:
      ....
      7. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7, außer bei Kapitalerträgen im Sinne der Nummer 2, wenn

      a) es sich um Zinsen aus Anleihen und Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausländisches Register eingetragen oder über die Sammelurkunden im Sinne des § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind;

      b) der Schuldner der nicht in Buchstabe a genannten Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen ist. Kreditinstitut in diesem Sinne ist auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Bausparkasse, die Deutsche Postbank AG, die Deutsche Bundesbank bei Geschäften mit jedermann einschließlich ihrer Betriebsangehörigen im Sinne der § 22 und § 25 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank und eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne der § 53 und § 53b des Gesetzes über das Kreditwesen, nicht aber eine ausländische Zweigstelle eines inländischen Kreditinstituts oder eines inländischen Finanzdienstleistungsinstituts. Die inländische Zweigstelle gilt an Stelle des ausländischen Kreditinstituts oder des ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts als Schuldner der Kapitalerträge. Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn

      aa) auch der Gläubiger der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen einschließlich der inländischen Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder eines ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne der § 53 und § 53b des Gesetzes über das Kreditwesen, eine Bausparkasse, die Deutsche Postbank AG, die Deutsche Bundesbank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist,

      bb) es sich um Kapitalerträge aus Sichteinlagen handelt, für die kein höherer Zins oder Bonus als 1 vom Hundert gezahlt wird,

      cc) es sich um Kapitalerträge aus Guthaben bei einer Bausparkasse auf Grund eines Bausparvertrags handelt und wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist oder für die Guthaben kein höherer Zins oder Bonus als 1 vom Hundert gezahlt wird,

      dd) die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und 10 Euro nicht übersteigen; 7a. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9; 7b. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a; 7c. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b;
      .............


      Wenn dem so ist und dieses auch angewandt wird, sind doch Garantieprodukte vollkommen uninteressant, weil alles zu versteuern ist.


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