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    Steuern aus selbständiger Arbeit/Daytrading - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.01 19:33:22 von
    neuester Beitrag 14.12.01 01:13:00 von
    Beiträge: 28
    ID: 518.787
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      Avatar
      schrieb am 07.12.01 19:33:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schönen Abend zusammen,
      hab nur eine ganz kleine Frage....vielleicht kann mir
      jemand weiterhelfen.

      Angenommen man versucht seinen Lebensunterhalt mit
      Daytrading/Positionstrading zu verdienen.

      Dies wäre doch im eigentlichen Sinne eine selbständige
      Arbeit oder ?

      Könnte mir jemand kurz sagen ob man diese Arbeit beim
      Finanzamt anmelden muss (eventuell ein Gewerbe) bzw.
      welche Steuern anfallen.

      Im Voraus schon vielen Dank.

      Gruß
      Robin
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 19:49:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      das kommt darauf an.

      wenn du "hausfrau" bist, stellst du dich möglicherweise besser.

      am besten ist es möglicherweise, wenn du einen versicherungspflichtigen ca. 800 mark/monat-job
      hast. erst bei exorbitanten gewinnen ist es sinnvoll das ganze gewerblich zu managen.

      andere erfahrungen sind sehr erwünscht.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 20:05:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hey.

      Lies mal hier http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?s=2fbefdeff8c3f… nach, da dürften deine Fragen beantwortet werden.

      Gruß und schönes WE
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 20:12:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du Dich mit Deinem eigenen Geld beschäftigst, dann ist das private Vermögensverwaltung und kein Gewerbe und auch keine selbständige Arbeit.

      Und steuerlich betrachtet sind durch Daytrading erzielte Gewinne Spekulationsgewinne (Fachbegriff: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften), die zu versteuern sind, gleich ob Du nur an einem Tag oder an 365 Tagen im Jahr Daytrading betreibst.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 20:57:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Doktor Dax zu #4:
      "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ... sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören" (§ 23 Abs. 2 Satz 1 EStG).

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      Avatar
      schrieb am 07.12.01 21:04:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist." (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG).
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 21:13:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...hmh...
      wie war das jetzt...
      ist es nicht auch steuerlich uninteressant, daytrading als selbstständige Arbeit zu bezeichnen?
      Gehen einem dabei nicht die Verlustvorträge/Rückträge flöten oder überhaupt die Gegenrechnung von Verlusten?
      Oder hab ich das jetzt falsch memoriert?

      #5 NATALY
      was willst Du uns damit sagen? :confused:

      bitterblue *in steuerrechtlicher Exstase*
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 21:45:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu #5: Was will uns das Gesetz sagen?
      (Ich habe nichts gesagt, nur zitiert).
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 21:48:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu #7: Ich weiss auch nicht genau, was es bringen soll, daytrading als gewerbliche Tätigkeit zu betreiben (und zu versteuern).
      Könnte mir höchstens vorstellen, dass es einfacher ist, die Werbungskosten geltend zu machen, so z.B. den PC, die Monitore, den Drucker, die Online-Kosten, die Zeitschriften, die Seminare, das Arbeitszimmer etc.
      Avatar
      schrieb am 07.12.01 21:49:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielleicht könnte Robin uns sagen, zu welchem Zweck er gerne das daytrading gewerblich betreiben will.
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 00:17:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Nataly

      Daytrading Gewerblich oder nicht, ist nach wie vor eine von der Rechtsprechung nicht eindeutig beantwortete Frage.
      Eindeutig ist aber: Daytrading als Gewerbebetrieb ist steuerlich nur von Nachteil. Zum ersten gibt es keinerlei Spekulationsfristen (das ist beim Daytrading auch nur selten von belang), das heißt steuerfreie Geschäfte gibt es nicht. Wichtiger ist aber, daß ab dem nächsten Jahr das Halbeinkünfteverfahren Gültigkeit bekommt und damit steht sich dann ein gewerblicher Aktienhandel eindeutig schlechter. Das geltend machen von Werbungskosten ist bei der privaten Vermögensverwaltung gesetzlich im gleichen Umfang möglich, wie bei der gewerblichen VV. Hinzu kommt der erheblich höhere Aufwand für den Jahresabschluß (Bilanz) bei der gewerblichen VV. In diesem Zusammenhang darf ich an die Diskussion über die Steuerberatergebührenordnung erinnern. Die freuen sich über Dummköpfe die für das Daytrading ein Gewerbe anmelden, genauso wie das Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 08.12.01 11:41:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also erstmal ein herzliches DANKE an Alle die hier auf die
      Frage geantwortet haben. Habe ehrlich gesagt nicht mit
      so einer gewalten Reaktion gerechnet.

      Mir ging es nur darum, da ich eventuell versuchen möchte
      meinen Lebensunterhalt mit Trading zu verdienen....(möchte
      damit NICHT reich werden, sondern einfach einen bescheidenen
      Lebensunterhalt finanzieren) und hier sicherlich Trader
      sind die dieses auch umsetzen zu erfahren wie das mit
      der Steuererklärung läuft. (Hab jetzt schon als Angestellter
      meine Liebe Mühe und Not damit :-) ).

      Wegen Gewerbe: Wie gesagt ich kenn mich da zuwenig aus.
      Es war nur eine Vermutung dass man sich da beim Finanzamt
      anmelden muss. Wenn dies nicht nötig ist umso besser.

      Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe dann bleibt
      eigentlich alles so wie es ist.
      Die Gewinne werden als "Einkünfte aus Kapitalvermögen"
      bzw. als "Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften" angegeben.

      Also nochmals vielen Dank an Alle und bitte entschuldigt
      meine Frage. (wie gesagt...kenn mich bis dato leider nicht
      so gut aus)

      Weiterhin ein schönes WE und wenn jemand Lust hat über
      verschiedene Tradingsansätze zu diskutieren....würd mich
      freuen.
      In diesem Sinne... in einem anderen Board.

      Robin
      Avatar
      schrieb am 09.12.01 23:44:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo wollte auch noch was fragen bzw. was einbringen ...

      daytrading als gewerbe ist nicht der sache wert habe ich bis jetzt gelernt ...

      aber wie mache ich das mit der privaten krankenkasse ? wenn ich noch nicht als brutto gehalt daytrading 6500 DM 78 000 jährlich habe ! oder kein gewerbe angemeldet .....??? es ist doch notwenig als junger früh in eine private kasse einzuzahlen ! stimmt´s !!
      &&&&&&
      man muss ja nicht das unternehmen als daytrader anmelden sondern irgend eine andere sache ??
      daytrading privat zum geldverdienen und gewerbe anmelden um in eine PK zu kommen ???
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 00:05:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      @nino:
      Dazu eine Frage:
      Bist Du Angestellter/Arbeiter mit einem Gehalt/Lohn von <6500 DM und war die Gewerbeanmeldung dazu gedacht über diese Grenze zu kommen ?
      Wenn Du kein Angestellter/Arbeiter bist kannst Du doch eh unabhängig vom Einkommen zur privaten KV wechseln ?
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 00:16:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn du Arbeitnehmer bist und unter der KV-Versicherungspflichtgrenze liegst, bist du Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV (§ 5 SGB V). Eine Gewerbeanmeldung ändert daran nichts.
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 02:55:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @#13 von nino@

      am besten ist, wenn du verheiratet bist, und dein partner in der krankenkasse ist und einer sozialversicherungspflichtigen tätigkeit nachgeht.
      dann bist du meistens damit versichert.als "hausfrau" oder "hausmann" fährst du dann möglicherweise am besten. oder als student.
      wenn du als single viel verdienst, zahlst du auch viel krankenkasse. deswegen schätze dein zukünftiges einkommen immer realistisch nach unten.


      privaten krankenkassen meide ich wie der teufel das weihwasser. am preiswertesten sind noch die bkk`s.

      und viele tip`s in diesem board sind totaler müll. da kommen halbwissende und labern einen dreck.

      also, anregungen im board ja, aber alles überprüfen.:)
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 02:56:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      @#13 von nino@

      am besten ist, wenn du verheiratet bist, und dein partner in der krankenkasse ist und einer sozialversicherungspflichtigen tätigkeit nachgeht.
      dann bist du meistens damit versichert.als "hausfrau" oder "hausmann" fährst du dann möglicherweise am besten. oder als student.
      wenn du als single viel verdienst, zahlst du auch viel krankenkasse. deswegen schätze dein zukünftiges einkommen immer realistisch nach unten.


      privaten krankenkassen meide ich wie der teufel das weihwasser. am preiswertesten sind noch die bkk`s.

      und viele tip`s in diesem board sind totaler müll. da kommen halbwissende und labern einen dreck.

      also, anregungen im board ja, aber alles überprüfen.:)
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 02:59:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @#13 von nino@

      am besten ist, wenn du verheiratet bist, und dein partner in der krankenkasse ist und einer sozialversicherungspflichtigen tätigkeit nachgeht.
      dann bist du meistens damit versichert.als "hausfrau" oder "hausmann" fährst du dann möglicherweise am besten. oder als student.
      wenn du als single viel verdienst, zahlst du auch viel krankenkasse. deswegen schätze dein zukünftiges einkommen immer realistisch nach unten.


      privaten krankenkassen meide ich wie der teufel das weihwasser. am preiswertesten sind noch die bkk`s.

      und viele tip`s in diesem board sind totaler müll. da kommen halbwissende und labern einen dreck.

      also, anregungen im board ja, aber alles überprüfen.:)
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 17:49:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 20.12.2000, -X R 1/97-BStBl. 2001 II S. 706 zu den Voraussetzungen geäußert, die für einen gewerblichen Wertpapierhandel erfüllt sein müssen. Die sind recht happig: Siehe:
      http://www.mio-verlag.de/mio_xx01/xx010706.htm
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 18:10:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich finde beim Thema Gewerblichkeit des Daytrading muß man etwas mehr differenzieren:

      1. Richtig ist, daß ein NACHTEIL der gewerblichen Vermögensverwaltung der ist, daß alle Gewinne (auch außerhalb der Einjahresfrist) einkommensteuerpflichtig sind. Aber das dürften die meisten Gewinne beim nicht-gewerblichen Daytrader auch sein.
      2. VORTEIL der gewerblichen Vermögensverwaltung ist, daß auch Verluste (fast) uneingeschränkt abziehbar sind, und das - sofern keine Liebhaberei vorliegt - anders als Verluste im Privatbereich auch mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten.
      3. Neutral ist die gewerbliche Vermögensverwaltung im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren. Das gilt anders als hier gepostet auch für gewerbliche Vermögensverwaltung. Siehe § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG
      4. Wesentlicher NACHTEIL der gewerblichen Vermögensverwaltung - hier noch gar nicht genannt - ist daß Gewinne anders als bei der privaten Vermögensverwaltung - zusätzlich zur Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer unterliegen.

      Im Ergebnis kommt es maßgeblich darauf an, wie schwer die zusätziche Gewerbesteuer im Vergleich zur höheren Flexibilität bei der Verlustnutzung wiegt.
      Avatar
      schrieb am 11.12.01 19:44:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      wenn es um versicherungen geht würde ich gerne user 800 empfehlen toller mensch gute infos !!!

      bin noch bei der bkk allerdings als angestellter ab 15.dezember abgemeldet was nun ?? soll ich mich arbeitslos melden oder die volle versicherung an die bkk zahlen ???
      arbeitslos melden will ich mich nicht den ich arbeite ja !!
      den steuerzahler auf die eier gehn und den kanzler schlecht darstellen ist nicht so mein ding....

      jaja bei mir läuft alles schief zur zeit heute morgen habe ich meinen schönen audi zu schrott gefahren .....
      wieso ist das leben manchmal so ungerecht ???
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 01:56:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Sortguy

      Stimmt, die Gewerbesteuer habe ich vergessen aufzuführen. Nur soll die nicht wegfallen??? Auch wird die z.Zt. erst für Gewinne über DM 48.000,-- fällig.

      Du schreibst:

      3. Neutral ist die gewerbliche Vermögensverwaltung im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren. Das gilt anders als hier gepostet auch für gewerbliche Vermögensverwaltung. Siehe § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG

      Kannst Du das näher erläutern; mir ist das nicht geläufig.


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 12:15:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit von Robin Nikolaus die Anforderungen nicht erfüllt, die vom BFH in seinem Urteil vom 20.12.2000 -X R 1/97-, BStBl 2001 II S. 706 an das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels gestellt werden. Ich bezweifele auch sehr, ob eine Gewerbeanmeldung ausreicht, aus einer privaten Vermögensverwaltung einen gewerblichen Wertpapierhandel zu machen.
      Beweisanzeichen für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels sind "der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen. Es "kann nicht isoliert auf einzelne Merkmale abgestellt werden, vielmehr ist das Gesamtbild entscheidend, wobei die einzelnen Beweisanzeichen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind".
      Daytrading spricht nicht (mehr) für Gewerblichkeit, nachdem dies auch Privatanlegern möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 13:20:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      @#21 von nino@


      melde dich erstmal arbeitslos. du hast ja auch in die versicherung einbezahlt.
      neben dem arbeitslosengeld bist du auch noch kranken und rentenversichert.
      und hüte dich vor den existenzgründerprogrammen vom aa. (es sei denn du hast ne tolle und gewinnversprechende idee)


      und wenn du vom traden leben kannst, lass das aa auslaufen.
      geht sowieso ganz automatisch:D

      und wenn es soweit ist, dann meldest du dich einfach wieder:)

      aber was du machst, ist sowieso deine entscheidung.
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 15:35:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nataly hat recht. Man kann natürlich nicht zur Gewerblichkeit "optieren" wie man will, d.h. entweder erfüllt die Vermögensverwaltung objektiv die Voraussetzungen der Gewerblichkeit oder nicht.

      Wer allerdings gerne sein Geld im Rahmen eines Gewerbebetriebes verwalten will, kann dies im Zweifel auch durch Gründung einer GmbH und Verwaltung des Vermögens innerhalb der GmbH tun (dann allerdings keine Freibeträge bei der Gewerbesteuer und keine Verrechnung mit Verlusten des Gesellschafters aus anderen Einkunftsarten).

      Die Pläne, die Gewerbesteuer abzuschaffen sind eigentlich auf mittleren Horizont vom Tisch bzw. nicht realisierbar. Bei dem heute bekanntgegebenen Kompromiß im Vermittluingsausschuß zur Steuerreform 2002 wird die Gewerbesteuer eher wieder (als Einnahmequelle) aufgewertet.

      Mit dem Hinweis auf das Halbeinkünfteverfahren und § 3 Nr. 40 Buchst. a) EStG wollte ich nur darauf hinweisen, daß insoweit die private und die gewerbliche Vermögensverwaltung gleichgestellt sind, d.h. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind auch im Betriebsvermögen (d.h. wenn im Rahmen gewerblicher Vermögensverwaltung erzielt) nur hälftig steuerbar, nicht nur im Privatvermögen. Irgendwo hier im Thread stand was Gegenteiliges, was so nicht richtig war.
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 18:36:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      @shortguy: Weisst du zufällig, ob im Vermittlungsauschuss auch ein Kompromiss zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung gefunden wurde?
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 18:49:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Nein bin nur bzgl. Änderungen der Steuergesetze im Bilde....ist schon erschreckend genug
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 01:13:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      @sabbel ??? was spricht gegen Infos von einem Existenz Gründungs Zentrum und das auch noch kostenlos !

      arbeitslos oder einen 630 DM job anmelden und nebenher jobbbbbebeebebebebebeeeebbbb?

      bin noch am überlegen ...


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