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    Ermittlung der steuerlichen G+V bei Daytrading??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.01 18:50:46 von
    neuester Beitrag 14.12.01 20:25:43 von
    Beiträge: 4
    ID: 522.255
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      Avatar
      schrieb am 14.12.01 18:50:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich beim Daytrading eine Position kaufe und die gleiche Position wieder verkaufe ist es einfach aus diesem Geschäft die G+V zu ermitteln.
      Meine Frage bezieht sich auf folgenden Hergang.
      In einer Aktie kaufe und verkaufe ich über das ganze Jahr hin in unterschiedlichen Stückzahlen und habe auch nie alles bis auf das letzte Stück verkauft.
      Kurzbeispiel:
      1.) Kauf 500 zu 10,0 E
      2.) Kauf 700 zu 9,0 E
      3.) Verk 400 zu 9,5 E
      4.) Kauf 900 zu 8,5 E
      5.) Verk 600 zu 10,5 E

      Bestand zum 31.12. 1100 Stck

      Wie ermittele ich jetzt meine G+V ??

      Vielen Dank im Vorraus

      MfG
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 19:30:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du ermittelst einfach die Mischkurse aus Deinen Käufen und
      Verkäufen:

      Käufe:

      500 X 10,0 E = 5000 E
      700 X 9,0 E = 6300 E
      900 X 8,5 E = 7650 E

      gesamt: 18950 E : 2100 = 9,024 E als Einstandkurs

      Verkäufe:

      400 X 9,5 E = 3800 E
      600 X 10,5 E = 6300 E

      gesamt: 10100 E : 1000 = 10,1 E Durchschnittsverkaufkurs

      Du hast in diesem Beispiel für dieses Jahr 1000 Aktien verkauft --> (10,1 E - 9,024 E) X 1000 = 1076 E Gewinn zu
      versteuern.

      Im Bestand hast Du noch 1100 Stück zum Einstandskurs von
      9,024 E. Bei weiteren Käufen bzw. Verkäufen im nächsten Jahr
      kannst Du den Bestand als Kauf von 1100 Stück zu 9,024 E
      sehen. So kannst Du dann fürs nächste Jahr Deinen Gewinn oder Verlust berechnen wenn Du weitere Bestandsänderungen vornimmst(weitere Zukäufe + evtl. Verkäufe).

      Die Gebühren musst Du aber auch mit in die Kauf bzw. Verkaufssumme einbeziehen.

      Anders hat es keinen Sinn. Da ich den Fall noch nicht selber
      hatte frag lieber beim Finanzamt nach. Müsste aber so stimmen.
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 19:51:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Alphaville
      Vielen Dank für Deine Info, aber wenn Du Dir nicht sicher bist, werde ich wohl beim Finanzamt nachfragen.
      Bei einigen meiner Aktien habi ich auch schonmal im laufe des Jahres alles verkauft und dann wieder gekauft.
      Früher als ich noch über eQ-online gehandelt hatte war es viel einfacher, da gab es eine G+V, und bei jedem Zukauf wurde ein neuer Mischpreis ermittelt, da hatte man automatisch einen genauen Überblick. Die Onlinebroker mit denen ich jetzt handele haben das leider nicht. Ich könnte das natürlich von Hand ermitteln, aber das wäre eine Höllenarbeit.
      Manchmal habe ich auch eine Aktie ausverkauft und am gleichen Tag wieder gekauft, das wäre zur Berechnung schon wieder das nächste Problem, da ich die tägliche Reihenfolge anhand der jetzt zur verfügung gestellten unterlagen des Onlinebrokers nicht mal unterscheiden kann.
      MfG
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 14.12.01 20:25:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du Deinen Bestand komplett verkaufst ist ja alles klar.
      Dann saldierst Du einfach Deine Orders:
      Kauf XXXX S (Soll)
      Verkauf XXX H (Haben)
      Verkauf H
      Kauf S
      Verkauf H
      usw. Die Gebühren musst Du in diese Summen mit einbeziehen.
      Am Ende bekommst Du einen Gewinn H oder einen Verlust S.

      Wenn der Bestand verkauft ist und Du die selbe WKN kaufst
      geht es wieder von vorne los.

      Wenn Du Zukäufe tätigst musst Du den Einstandskurs(Mischkurs) ermitteln,bei Teilverkäufen ebenfalls. Dies gilt jedoch nur, wenn Du zum Ende eines Steuerjahres noch einen Bestand hältst und mit ins nächste Steuerjahr nimmst !!!! Es sei denn Du verkaufst den Bestand komplett im selben Steuerjahr. Dann musst Du einfach die Summen aus den Erlösen H(ein Verkauf oder mehrere Teilverkäufe) und dem Bestandskauf S saldieren. Wieviele Zukäufe und Teilverkäufe Du da hast ist wurscht !!!

      Es geht doch nur darum ob ein Bestand IM SELBEN Steuerjahr
      01.01 - 31.12 abgebaut wird oder sich der Vorgang noch ins
      NÄCHSTE Steuerjahr hinauszieht.

      An der Rechnung ist nichts falsch.

      Fazit: Willst Du einen Restbestand behalten musst Du vorgehen wie bei besagtem Beispiel. Verkaufst Du alles bis
      zum Jahresende musst Du nur die Summen für Käufe S und Verkäufe H (incl. Gebühren) saldieren.

      Ich hoffe Du verstehst was ich meine.


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