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    Bitte um einen kompetenten Rat zu Mahngebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.01 22:08:15 von
    neuester Beitrag 21.12.01 23:22:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 525.879
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      schrieb am 21.12.01 22:08:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte euch mal was fragen. Neulich hat ein Kumpel von mir trotz nachweislich ausgeglichenem Konto (+- 0 Euro) eine Mahnung von Premiere world erhalten. Mahnkosten für diese erste Zahlungserinnerung über null Euro: 10 Euro! (in Worten zehn Euro LOL). Sicher gibt es auch hier Leuten, die vor Schreck zahlen.

      Nun habe ich eine Rechnung über 30 DM wirklich vergessen zu bezahlen, obwohl ich regulär immer sofort nach Erhalt zahle. Also kriege ich heute eine vorweihnachtliche Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 17 Mark! Auch wenn ich das für eine erste Zahlungserinnerung etwas happig finde, möchte ich mal euere Meinung hören: Zahlen und nie wieder mit dieser Firma was zu tun haben? Oder nicht zahlen und dickes Fell beweisen?

      Ich meine es kommt ja einzig und allein darauf an, was rechtlich in Ordnung ist! Und nichts anderes.

      olcapri
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 22:21:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich meine ich möchte mal noch anmerken, daß die 30 Mark per heute auch sofort überwiesen habe; die "Mahngebühren" allerdings noch nicht. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn mir mit RA oder so gedroht wird, wenn ich nur WÜSSTE, daß es überzogen ist. Vielleicht mal die Verbraucherzentrale anrufen? Es geht einfach darum, daß solche Brüder wissen, daß man so nicht mit einem umspringen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 22:44:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich habe noch mal genau nachgeguckt: Es handelt sich um eine "Rücklastschriftsgebühr" was immer das auch heißen mag. Von meinem Konto ist zumindest nichts zurückgegangen und meines Wissens darf eine Bank auch gar nicht eine solche Gebühr in Rechnung stellen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 22:56:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo olcapri,

      Du hast nicht geschrieben, ob Du schon öfters von dieser Firma eine Rechnung bezahlt hast oder ob dies die erste war.
      Schreib denen freundlich, je nach dem und entschuldige Dich für die Verspätung.

      Wenn die Mahnkosten von 17.-- DM nicht ausdrücklich im Vertrag stehen, AGB etc. dann haben die gar keine Chance. Auch wenn sie drin stehen, werde die, da das Konto ausgeglichen ist, wenn auch verspätet, nichts unternehmen.

      Wenn doch, artig antworten, Deine Meinung zu 17.-- DM Mahngebühren kannst Du denen schon mal mitteilen und auch schreiben, dass Du diese Mahngebühren nicht anerkennst und auch nicht zahlen wirst.

      Dann nicht mehr reagieren. Egal was kommt und wie die drohen, wenn überhaupt noch was kommt.

      Erst bei einem Mahnbescheid, wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, widersprichst Du.

      Dann müssen die klagen. Streitwert 17.-- DM mit sehr ungewissem Ausgang.

      Also den Richter möchte ich sehen, der solch einen Quatsch verhandelt.

      Weihnachtliche Grüsse

      H01

      NS: Da brauchst Du Dir keine grauen Haare wachsen lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 23:00:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      OK! bei einer Rücklast-Gebühr muss ja ein Grund für die Rücklast vorgelegen haben.

      Entweder war Dein Konto nicht gedeckt oder es lagen andere Gründe vor, z.B. falsche Kontobezeichnung o.ä.

      Wenn Du mit der Bank nichts mehr zu tun haben willst, dann Konto abräumen, möglichst mit Minus-Saldo 17.-- DM und tschüss. Teile denen dann mit, dass sie das Konto schließen können.

      Wegen 17.-- DM machen die kein Theater. Die werden wohl drohen, aber Schwamm drüber.

      Der Aufwand zur Verfolgung von solchen Summen lohnt nicht.

      gruss H01.

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      schrieb am 21.12.01 23:17:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo ihr Netten!

      erst mal danke für die Meinungen. Mein Konto war (selbstverständlich ;) ) gedeckt; ich sagte ja bereits, daß von meinen Konto nichts abgebucht wurde. Wo immer die was abgebucht haben? Who knows?

      Ich hätte kein Problem damit, wenn die mir einen Mahnbescheid schicken - und ich widerspreche. Bestimmt würde dies verhandelt (oder?), aber dann müsste ich vielleicht hunderte von Euros bezahlen, wenn ich unterliege.

      Und das wäre dann nicht so lusitg; andererseits und das wiederhole ich gern: Ich lasse mich ungern erpressen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 23:22:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      ach ja noch was:

      Ich habe schon öfters von dieser Firma eine Rechnung erhalten und immer pünktlich bezahlt, es war die erste Mahnung und dann gleich das!


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