bei HV -Teilnahme? Wie lange vorher muss die Aktie im Depotbestand sein! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.02 10:38:36 von
neuester Beitrag 21.01.02 12:14:35 von
neuester Beitrag 21.01.02 12:14:35 von
Beiträge: 3
ID: 537.536
ID: 537.536
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 227
Gesamt: 227
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 20:17 | 247 | |
gestern 17:59 | 144 | |
gestern 22:26 | 116 | |
vor 1 Stunde | 108 | |
vor 20 Minuten | 104 | |
22.06.20, 20:50 | 88 | |
gestern 22:58 | 88 | |
gestern 10:14 | 66 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,8800 | +57,45 | 108 | |||
4. | 4. | 168,47 | -2,04 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,5600 | -6,91 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Um Eintrittskarten zu erhalten z.B. Dax- oder Mdax-Werte!
Danke.
Danke.
Theoretisch erst am Tag der HV.
Rein praktisch benötigt die Bank eine Vorlaufzeit, um die Eintrittskarte von der AG anzufordern. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit bei der AG und die Rücklaufzeit per Post. I.d.R. kündigt die depotführende Bank die HV mit Eintrittskarten-Bestellschein rechtzeitig vorher an. Wird eine Eintrittskarte mit Stimmrecht für einen Teil oder alle gehaltenen Aktien angefordert, dann werden die betroffenen Aktien bankintern mit einer Verkaufssperre belegt um sicherzustellen, daß für diese Aktien das Stimmrecht nur einmal vergeben werden kann.
Da Aktien natürlich auch noch während der HV gehandelt werden können, kann die AG, sofern sie überhaupt Namensaktien hat, allerhöchstens den Besitzstand zum Vortagesende kennen und wird sich deshalb weigern, selbst im Falle eines vorhandenen Eintrags im Aktionärsbuch noch am Tage der HV eine Stimmrechtkarte (nicht Eintrittskarte) auf Kulanzbasis auszugeben. Bei Eintrittskarten kann sie kulant sein, dafür muß man nicht einmal unbedingt Aktionär sein.
Rein praktisch benötigt die Bank eine Vorlaufzeit, um die Eintrittskarte von der AG anzufordern. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit bei der AG und die Rücklaufzeit per Post. I.d.R. kündigt die depotführende Bank die HV mit Eintrittskarten-Bestellschein rechtzeitig vorher an. Wird eine Eintrittskarte mit Stimmrecht für einen Teil oder alle gehaltenen Aktien angefordert, dann werden die betroffenen Aktien bankintern mit einer Verkaufssperre belegt um sicherzustellen, daß für diese Aktien das Stimmrecht nur einmal vergeben werden kann.
Da Aktien natürlich auch noch während der HV gehandelt werden können, kann die AG, sofern sie überhaupt Namensaktien hat, allerhöchstens den Besitzstand zum Vortagesende kennen und wird sich deshalb weigern, selbst im Falle eines vorhandenen Eintrags im Aktionärsbuch noch am Tage der HV eine Stimmrechtkarte (nicht Eintrittskarte) auf Kulanzbasis auszugeben. Bei Eintrittskarten kann sie kulant sein, dafür muß man nicht einmal unbedingt Aktionär sein.
vielen Dank für die schnelle Info!!!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
87 | ||
68 | ||
50 | ||
40 | ||
36 | ||
20 | ||
15 | ||
12 | ||
12 | ||
11 |