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    bei HV -Teilnahme? Wie lange vorher muss die Aktie im Depotbestand sein! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.02 10:38:36 von
    neuester Beitrag 21.01.02 12:14:35 von
    Beiträge: 3
    ID: 537.536
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      schrieb am 21.01.02 10:38:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um Eintrittskarten zu erhalten z.B. Dax- oder Mdax-Werte!
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 11:03:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Theoretisch erst am Tag der HV.

      Rein praktisch benötigt die Bank eine Vorlaufzeit, um die Eintrittskarte von der AG anzufordern. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit bei der AG und die Rücklaufzeit per Post. I.d.R. kündigt die depotführende Bank die HV mit Eintrittskarten-Bestellschein rechtzeitig vorher an. Wird eine Eintrittskarte mit Stimmrecht für einen Teil oder alle gehaltenen Aktien angefordert, dann werden die betroffenen Aktien bankintern mit einer Verkaufssperre belegt um sicherzustellen, daß für diese Aktien das Stimmrecht nur einmal vergeben werden kann.

      Da Aktien natürlich auch noch während der HV gehandelt werden können, kann die AG, sofern sie überhaupt Namensaktien hat, allerhöchstens den Besitzstand zum Vortagesende kennen und wird sich deshalb weigern, selbst im Falle eines vorhandenen Eintrags im Aktionärsbuch noch am Tage der HV eine Stimmrechtkarte (nicht Eintrittskarte) auf Kulanzbasis auszugeben. Bei Eintrittskarten kann sie kulant sein, dafür muß man nicht einmal unbedingt Aktionär sein.
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 12:14:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen Dank für die schnelle Info!!!


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