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    Bitte um juristische Hilfe ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.00 14:48:15 von
    neuester Beitrag 27.01.00 12:46:47 von
    Beiträge: 5
    ID: 53.781
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      Avatar
      schrieb am 22.01.00 14:48:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Kauforder bei Consors gestrichen und habe eine
      Onlinebestätigung der Streichung erhalten. Später habe ich
      auch eine schriftliche Bestätigung per Post erhalten. Am
      dritten Tag sind die Aktien in meinem Depot erschienen.
      Ich konnte diese Aktien nicht behalten, da mein Kredit
      föllig ausgeschöpft war. In diesen drei Tagen haben die
      Aktien ziemlich an Wert verloren und deswegen hatte ich
      große Verluste.

      Bitte um Ihre Hilfe !
      Avatar
      schrieb am 23.01.00 11:09:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Frage ist - wann der handel ausgeführt worden ist - während der Streichung - oder am nächsten Tag.
      ConSors garantiert nur eine streichung wenn sie 1 Stunde vor Börsenbeginn vorliegt.

      Hat sie das - müssen sie die Differenz zahlen - allerdings hätte man das im Vorfeld klären müssen , bevor Du die aktien verkaufst .

      CU Quasi
      Avatar
      schrieb am 23.01.00 15:04:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Quasi,

      aber ich glaube, daß du mich nicht richtig verstanden hast.

      Während der Handelszeit habe ich mein Kauforder gestrichen.
      Nach ca. 10 Minuten habe ich die Bestätigung für die Streichung
      erhalten. Wie immer erhielt ich am nächsten Tag eine schriftliche
      Bestätigung der Streichung per Post. Einen weiteren Tag später
      ( also am 3.Tag ) sind diese Aktien in meinem Depot gewesen.
      Das bedeutet, daß ich 2 Tage lang die Aktien in meinem Depot nicht
      gesehen habe und sie auch nicht verkaufen konnte. Mir ist es auch
      klar, dass ConSors keine taggleiche Änderung und Streichung garantiert.
      Aber wenn sie mein Kauforder schon gestrichen und mir eine
      Onlinebestätigung und eine schriftliche Bestätigung geschickt haben,
      glaube ich, dass in diesem Fall ConSors schuld ist.

      Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

      Hat jemand von euch solche Erfahrungen mit ConSors gemacht?

      CU IWOV
      Avatar
      schrieb am 23.01.00 15:17:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kurz noch Mal zum Fall: Kauforder war tagesgültig.
      Avatar
      schrieb am 27.01.00 12:46:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi iwov,
      die bank wird fuer dich als vermittler deiner aufträge tätig. sobald du eine orderbestätigung hast kannst du von einem wirksamen vertragsschluss mit dem (evtl.gar nicht bestehenden) käufer ausgehen. sollte der vertragsschluss aus irgendwelchen gründen ( verschulden consors oder eines von consors beauftragten dritten), nicht zustande gekommen sein, wird dir consors oder evtl der dritte den daraus resultirenden schaden aus schlechterfüllung des maklervertrages ersetzen müssen.
      problematisch wäre alleine die beweislage bei einer reinen und nachher verschwundenen online bestätigung, was in deinem fall ja glücklicherweise nicht zutrifft.
      wende dich zunächst an consors, und mach den schaden geltend, der aus der differenz zwischen bestätigtem und nachher tatsächlich erhaltenen kaufpreis liegt. ich glaube nicht, daß consors von einer gerichtlichen überprüfung dieses sachverhalts begeistert wäre.
      berichte doch bitte
      ikaros


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