checkAd

    sauberer Einstieg bei Steuererklaerung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.00 09:13:07 von
    neuester Beitrag 24.01.00 13:20:12 von
    Beiträge: 2
    ID: 54.306
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 481
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.01.00 09:13:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Mein Fall:
      Als Student spekuliere ich seit Mai 99 mit Aktien.
      Der Einstiegsbetrag lag unter 10.000 DM, der
      Depotwert bewegt sich aktuell auf 100.000 DM zu.
      Steuererklaerungen wurden bisher nicht abgegeben.

      Einige zwischenzeitliche Verkaeufe/Daytrading haben dafuer
      gesorgt, dass ich auf jeden Fall ueber der
      13.000 DM Grenze liege. Nun moechte ich gerne
      Alles sauber versteuern, dh im Zuge der Erklaerung
      wird auch das Kindergeld welches von den Eltern bisher
      an mich weitergereicht wurde, wegfallen usw.

      Dazu spiele ich mit dem Gedanken, die Steuererklaerung
      mit Hilfe eines Steuerberaters auszufuellen, da ich
      gehoert habe, dass das FA Steuererklaerungen,
      die mit Hilfe eines Steuerberaters verfasst wurden
      ohne grosse Nachfragen behandelt.
      Damit moechte ich zB verhindern, dass wenn ich zB
      das Geld im Rahmen einer wahrscheinlichen
      Taetigkeit als Selbststaendiger investieren moechte,
      das FA nach der Herkunft des Geldes fragt.

      a) Gibt es bestimmte Termine, um eine Steuererklaerung
      einzureichen? Es soll verhindert werden, dass das
      Finanzamt selber darauf kommt, oder bevor etwaige
      Dividenden oder Zinsertraege schlafende Hunde wecken
      b) Die Anlagestrategie ist, Rumpfbetraege 1 Jahr
      in chancenreichen Papieren liegenzulassen,
      der Rest von ca 20.000 wird fuer Daytrading/
      Chancen genutzt. Frage:
      Muss man bei Daytrading (sagen wir 30x im Monat)
      alle Transaktionen angeben? Oder gibt man
      nur die zu versteuernden Gewinne an? Leider
      gibt es bei mir nur minimale Verluste aus
      dem Daytrading. Wenn man also *vereinfachen*
      moechte, reicht es den zu versteuernden Gewinn
      anzugeben? Wie muessen Belege aussehen?
      c) Angenommen aufgrund meiner (verspaeteten?)
      Steuererklaerung ergibt sich eine Nachforderung,
      wann ist diese zu zahlen? Sofort? Zu einem
      Stichtag? Zu welchem Stichtag werden
      Kindergeld-Rueckzahlungen faellig? Bin ich
      dann beim FA *gebranntmarkt*?
      d) Welche Informationen sollte man mit zum Steuerberater
      nehmen? Inwieweit muessen Bescheinigungen
      ueber Kaeufe und Verkaeufe aufbereitet werden?
      e) Noch eine Frage - meine Eltern investieren ihr
      Geld in die Renovierung eines Bauernhofs, der seit
      vielen Jahrzehnten in Familienbesitz ist, und
      der im Laufe der naechsten Jahre noch einiges
      an Geld kosten wird.
      Angenommen ich suche demnaechst nach einer Moeglichkeit,
      Teilbetraege in dieser Weise *sicher* zu investieren
      (sehr langfristig gesehen), wird dieses steuerlich
      als Schenkung betrachtet, oder gibt es Wege,
      sich an der innerfamiliaeren Schaffung von
      dauerhaften Werten zu beteiligen, ohne dass dies
      versteuert wird?

      Bevor ich mit der Thematik zum Steuerberater gehe,
      mochte ich die Sache noch durchdenken, und waere
      fuer *Denkanstoesse* der anwesenden *alten Hasen*
      sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 24.01.00 13:20:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nun, das ist jetzt etwas Hardcore.
      Die Menge und Komplexität der Fragen sind gewaltig.

      Ich versuche es mal ansatzweise.
      Du mußt auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.

      a) Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt im Jahr danach, also für 1999 in diesem Jahr 2000. Der letzte Termin ist der 31.05. dieses Jahres.
      Auf Antrag kann man eine Verlängerung bis 30.09. erwirken, dass macht kein Problem und kann formlos gemacht werden.
      Weitere Verspätungen bringen Verspätungszuschläge. Allerdings sind unter bestimmten Bedingungen weitere Fristverlängerungen möglich.
      Also keine Panik, es fahndet jetzt noch niemand nach 1999.

      b) Spekulationsgewinne bei Wertpapieren sind steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Daytrading gehört locker dazu.
      Da wirst Du Streß beim Zusammenstellen haben. Es zählen natürlich auch die Verluste, die innerhalb eines solchen Handelszeitraumes (12 Monate) in 1999 entstanden
      sind. Ob es von Finanzamt vorgefertigte Belege für diese Sache gibt, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.
      Aber findige Steuerberater haben sich zur Vereinfachung sowas schon mal entworfen.
      Wie gesagt ein Haufen Arbeit, denn das Daytrading kannst Du komplett angeben.
      Der Steuerberater wird auch wissen, dass Du entsprechende Werbungskosten gelten machen kannst. Also um Gotteswillen nicht nur die Reingewinne und -verluste aufschreiben.

      c) Gebrandmanrkt bist Du erstmal sowieso nicht, weil Dir bis jetzt noch kein Fehler unterlaufen ist.
      Das Finanzamt hat auch primär nichts mit dem Kindergeld zu tun. Aber da wirst Du möglichst nach der Steuererklärung auch was sagen müssen.
      Wie die Rückzahlung da erfolgt, weiß ich nicht. Auch hier dürfte kein Streß entstehen, wenn Du Dich bei dieser Stelle mal meldest.
      Ich denke, dass eine Rückzahlung von zu viel erhaltenem Kindergeld sofort erfolgen wird, sobald der Sachverhalt mit Hilfe der Steuerklärung geklärt ist.
      Danach wie gesagt die entsprechende Stelle benachrichtigen.

      d) Alles erstmal mitnehmen, vielleicht hat der Steuerberater Erfahrungen und ein vorbereitetes Blatt.
      Normalerweise ist das dann sein Bier, alles aufzubereiten. Aber das könnt ihr dann beide ausmachen.
      Alles mitnehmen, was Kosten verursacht haben könnte.

      e) Jetzt wird es heftig. Es kommt darauf an, ob es sich um Privatbesitz handelt, oder um Besitz zur Vermietung und Verpachtung.
      Mal ganz ehrlich, 4 von 5 Leuten machen schwere Fehler bei der Investition von Geld in Immobilien. Da kann man meist legal `ne Menge Kohle rausholen,
      wenn man noch vor der Investition die Sache mit einem Steuerberater abspricht. Wenn es sich tatsächlich um Vermietung und Verpachtung handelt (auch unter Angehörigen),
      dann wird es erst richtig interessant. Aber das ist jetzt nicht mehr so einfach, ich weiß auch nicht alle Nebenbedingungen, die bei Euch herrschen.

      Hendrik


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      sauberer Einstieg bei Steuererklaerung?