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    bank verklagen hilfe! juristen oder jurastunten hier - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.02 21:49:19 von
    neuester Beitrag 04.02.02 12:40:47 von
    Beiträge: 15
    ID: 543.926
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      schrieb am 31.01.02 21:49:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      1) is gerichtstand der ort der bank
      2) will ohne anwalt klagen geht das?
      3) was kommen an kosten auf mich zu bei ner klage von 5000 euro, wenn ich verliere
      4) vielen dank
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 01:34:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      1 Nein
      2 Ja (in der 1. Instanz)
      3 Diese und jene Kosten je nach Umfang des Verfahrens
      4 Warum
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 09:45:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      @bojhan:

      Was sind "Jurastunten"?
      Tunten, die Jura studieren? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:09:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vor dem Amtsgericht kann man ohne Anwalt klagen, vor dem Landgericht braucht man einen Anwalt.
      Das Amtsgericht war bis 31.12.2001 für Klagen mit Streitwert bis 10.000 DM zuständig, darüber das Landgericht.
      Zuständig ist eigentlich idR das Gericht, das für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist, das wäre hier wohl der Sitz der Bank.
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 10:09:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vor dem Amtsgericht kann man ohne Anwalt klagen, vor dem Landgericht braucht man einen Anwalt.
      Das Amtsgericht war bis 31.12.2001 für Klagen mit Streitwert bis 10.000 DM zuständig, darüber das Landgericht.
      Zuständig ist eigentlich idR das Gericht, das für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist, das wäre hier wohl der Sitz der Bank.

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      schrieb am 01.02.02 12:52:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jurastunten sind Tunten aus dem Jura (Gegend in der Schweiz).
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 16:09:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum OHNE Anwalt???

      Falls du gewinnst, zahlt es doch die Bank, oder etwa nicht???

      Bei mir mußte sie es jedenfalls :D

      Versuch`s doch erstmal bei Ombudsman(?).

      Dort geht`s bis 10.000 DM/€ woran sich die Bank halten muss, du aber nicht......

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 17:10:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      ist streitwertgrenze jetzt 5000 euro?
      welches gericht is nun zuständig das des sitzes der bank?
      leitet mein wohnortgerciht die klage dann weiter
      sorry meinte jurastudenten
      Avatar
      schrieb am 01.02.02 19:25:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hast du die Klage bereits eingereicht? Hast du sie am Gericht deines Wohnorts eingereicht?
      Der allgemeine Gerichtsstand der Bank ist an ihrem Sitz.Dort kann die Bank in jedem Fall verklagt werden.
      Daneben kommen allerdings noch besondere Gerichtsstände in Betrach, nämlich z. B. der besondere Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 ZPO),der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO), der besondere Gerichtsstand der VErmögensverwaltung (§ 31 ZPO)und der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung. Bei mehreren Gerichtsständen hat der Kläger die Wahl(§ 35 ZPO).
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:05:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @bojhan

      Die Kosten bei einem Unterliegen belaufen sich, vorausgesetzt es kommt zur Verhandlung und Beweisaufnahme, auf ca. DM 4300,00 oder 2200 Euro.

      Charlotte

      p.s. Empfehlung: Ombudsmann
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:06:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... ich vergass:

      zzgl. MwSt (außer auf die Gerichtskosten)

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 14:33:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      kosten sind nur 1433 euro inkl beweisaufnahme und fremde anwaltskosten, laut prozeßkostenrechner
      nataly: hab klage noch nicht eingereicht werd es aber tun chancen stehen wohl 50:50 außregerichtlihc war nichts zu machen
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 15:11:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Unterschied zwischen turbocharlotte und deinem Prozesskostenrechner ist wohl, dass bojhan nur die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt berücksichtigt, während turbo 2 Anwälte berücksichtigte?
      @bojhan: Hast du keine Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 03.02.02 19:51:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      ... Mensch Leute, erst fragen und dann "besserwissen". Hier die Aufschlüsseluung (hab jetz kein Gesetz hier, und lasse die Zahlen weg):

      3- fache Gerichtsgebühren
      3- fache Anwaltsgebühren für deinen Anwalt
      3- fache Gebühren für den gegenerischen Anwalt
      2- fache Telefonkostenpauschale
      MwSt. auf die Anwaltsrechungen

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 04.02.02 12:40:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      hey chaorlotte sei mal nicht sauer, ich hab den prozeskostenrechner erst danach gefunden.
      eigenen anwalt werd ich nicht nehmen. kosten zu hoch.
      chancen stehen eh nicht so gut, geht um schadenersatz weil bank nach kenntnis der vrehältnisse weiter hochspekulative geschäfte zuließ,


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