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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 278)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
    Beiträge: 6.714
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      Avatar
      schrieb am 19.02.12 11:50:27
      Beitrag Nr. 3.944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.773.281 von Graustark am 19.02.12 10:38:32Vielen Dank für Deinen Hinweis zur Scholz-Anleihe. Leider ist dieses Papier recht illiquid. Die hkw-Anleihe (WKN A1K0QR) hätte dieses Manko nicht so. Aber ich hätte gern ein Papier mit einer "Story" wie hier bei Dräger.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.12 10:38:32
      Beitrag Nr. 3.943 ()
      Wohin mit dem Geld?
      Wenn du solche Luxusprobleme hast, Glückwunsch!

      Schau dir mal die Unternehmensanleihe der Scholz AG an. (A1MLSS)
      Laufzeit 5 Jahre, Zins 8,5%, Kurs derzeit um die 102,5%.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.12 08:56:44
      Beitrag Nr. 3.942 ()
      Ich habe es ausgerechnet: Nach Abzug der Steuer bleiben mir von den 210€/GS nur noch 173,50€. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kurs nach Auslaufen des Rückkaufangebotes so stark nachgibt. Dräger wird versuchen, die nicht angedienten GS über die Börse vom Markt zu nehmen, sobald der Kurs unter die 210 fällt. Die Mittel für den vollständigen Rückkauf sind ja angeblich vorhanden. Was tun? Da ich meine GS bei verschiedenen Banken zu unterschiedlichen Kaufkursen erworben habe, tendiere ich dazu, die GS mit den niedrigeren Kaufkursen zu halten und die anderen (vielleicht die Hälfte?) anzudienen. Aber wohin dann mit dem Geld? Vielleicht hat der eine oder andere einen seriösen Vorschlag. Danke.
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 19:01:37
      Beitrag Nr. 3.941 ()
      Beachtet auch die Abfindung des Bertelsmann Genussscheins - Kurs vor Abfindung ca 155 - Abfindung zu 180 inkl Dividende und anschließend ging es kurz nach unten und dann weiter nach oben - jetzt 226
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 16:54:51
      Beitrag Nr. 3.940 ()
      Hallo Graustark,

      stimme Dir zu. Die Drohung "geringe Ausschüttung" zieht schon deshalb nicht, weil die Familie von den Dividenden lebt!

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      Avatar
      schrieb am 17.02.12 13:52:24
      Beitrag Nr. 3.939 ()
      Ich versuche mal, etwas in die Zukunft zu schauen.
      Dräger wird also irgendwann 30% ausschütten, auf gewinnberechtigte Papiere, von denen es je nach Erfolg des laufenden Kaufangebots, und abgesehen von etwaigen zwischenzeitlichen Kapitalerhöhungen, weniger geben wird als heute (1 GS als 10 Vz zu rechen).
      Es wird also - einen soliden Geschäftsverlauf vorausgesetzt, eines Tages eine Dividende von, sagen wir mal vorsichtig, 3 € je Aktie geben. Das sind dann 30 je GS. Bei einer Rendite von 6% (reine Fiktion von mir), entspräche das einem GS-Kurs von 500 €.

      Das kann man jetzt alles zerlegen und mit Unsicherheitsabschlägen versehen etc. etc.
      Trotzdem bleibt für mich unterm Strich die Konsequenz, eine etwaige Durststrecke wegen der 19 Cent lieber durchzustehen und von dem Angebot keinen Gebrauch zu machen.
      All things come to those who wait.
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 08:04:35
      Beitrag Nr. 3.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.764.056 von noch-n-zocker am 16.02.12 22:15:54@nzn - Nein - die IR meinte nur, dass damit etwaige Ansprüche abgegolten wären und der Zeitpunkt des Haltens zählt für ein Gerichtsurteil - da bin ich mir nicht sicher.
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 22:15:54
      Beitrag Nr. 3.937 ()
      Zitat von Jakobus01: Nach Meinung der IR von Dräger ist der Nachzahlungsanspruch/Barausgleich für 2010/2011 mit dem Abfindungspreis von 210 Euro abgegolten.


      ??? Haben die zugegeben, dass den GS-Inhabern ein weiterer Barausgleich für die letztjährige KE zusteht :confused: Oder wie meinst Du das?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 22:12:05
      Beitrag Nr. 3.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.758.022 von buhmi am 16.02.12 00:27:25Diese Sichtweise stimmt nur, wenn man ausschliesslich die Dividenden als Massstab der Gewinnbeteiligung betrachtet. Die GS partizipieren jedoch voll am zukünftigen Gewinnwachstum, weshalb eine derartig ausschüttungsorientierte Betrachtung nur bedingt sinnvoll ist.

      Verstehe ich nicht. Inwiefern partizipieren die GS über die Dividendenzahlung hinaus am zukünftigen Gewinnwachstum?
      Avatar
      schrieb am 16.02.12 14:30:08
      Beitrag Nr. 3.935 ()
      Vergleicht man das Klageverfahren über eine Nachzahlung wegen der Kapitalerh. mit dem Spruchverfahren anlässlich eines Beherrschungsvertrages so kann dort bei Veräusserung der Aktie ein Nachzahlungsanspruch vom Käufer nicht erworben werden.Urteil des BGH vom 8.5.2006 II ZR 27 /05.In der Praxis wurden Nachzahlungen an die damaligen Eigentümer ausbezahlt auch wenn sie die Aktien längst verkauft hatten.
      Zu klären wäre jedoch auch die Frage,ob eine Nachzahlung nicht nur den Klägern zusteht,sondern allen betroffenen Genußscheininhabern.
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