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    Berufshaftpflicht, was ist bei selbstversch. unfall ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.02 20:47:36 von
    neuester Beitrag 11.02.02 21:20:42 von
    Beiträge: 4
    ID: 549.074
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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 20:47:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      eine bekannte von mir hat als angestellte bei der post einen unfall gebaut. Die gegnpartei wird von der Haftpflicht bezahlt, logo !

      Nun will aber die Post die Reparatur vom kleinen angestellten bezahlt haben. ist das rechtens ?? Ich meine da war nichts mit grob fahrlässig oder so ...

      Wie sieht es mit berufshaftplflicht aus, was leistet / kostet so ein Ding ??

      Bin auch über einen Link dankbar, habe bisher nur Werbescheiße beim suchbegriff gefunden

      Danke
      crumb
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:06:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Arbeitgeber muß seine Arbeitnehmer
      haftpflichtversichern.

      Wenn keine Absicht nachgewiesen werden kann ....


      Hab ich noch nicht gehört sowas... komische Post :-)


      MfG Thetan
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:19:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du sprichst mir aus der Seele (und meinem Verständnis für "deutsche Rechtssprechung") wo finde ich denn die Regelungen ??

      Schließlich habe ich auch einen Arbeitgeber, fahre zwar kein Auto, aber einen Fhler macht doch jeder mal...
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 21:20:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer für Schäden des Arbeitgebers nicht.
      Infos kannst du besorgen bei www.google.de unter:
      Arbeitnehmerhaftung.


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