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    Urlaubsfrage an die Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.02 20:32:57 von
    neuester Beitrag 20.02.02 20:53:23 von
    Beiträge: 3
    ID: 554.268
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      Avatar
      schrieb am 20.02.02 20:32:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Entschuldigung, gehört hier zwar nicht her.
      Mein Chef schreibt mir gerade, da ich bei einem Anspruch von 30AT Urlaub in Zukunft nur noch zusammenhängend
      2Wochen bekomme(10AT) dafür mehrfach im Jahr.
      Ich dachte immer, man muß 3Wochen mindestens am Stück nehmen.

      Muß ich die Kröte schlucken??
      Herzlichen Dank für Infos!!!
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 20:48:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin 2505!


      Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

      Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843)

      § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

      (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen.


      Möge es helfen

      Frat
      Avatar
      schrieb am 20.02.02 20:53:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      @frat, vielen Dank.
      genauso stehts auch im Anstellungsvertrag.

      Also kann mein Chef mich jetzt 3x im Jahr für zwei Wochen
      i.U. schicken, eigentlich schade, nach zwei Wochen fängts doch erst richtig an die Erholung.

      Hier bin ich wohl der Verlierer.


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