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    Fehlbuchung Fonds; Rückzahlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.02 21:35:30 von
    neuester Beitrag 28.02.02 23:20:19 von
    Beiträge: 3
    ID: 558.713
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      schrieb am 28.02.02 21:35:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe ein grosses Problem. Anfang des Jahres 2001 haben mein Freund und ich jeweils ein Depot bei einer Direktbank eröffnet. Damals sind recht viele Fonds übertragen worden. Ich habe nach den Übertragungen die Vollmacht von meinem Freund erhalten. Wußte gar nicht genau, welche Fonds genau übertragen wurden. Einer dieser Fonds (Einbuchung März- Verkauf Juli) war eine Fehlbuchung zu unseren Gunsten. Dieser Irrtum wurde erst Anfang Dezember 2001 von der Bank bemerkt. Jetzt verlangt Sie natürlich die Rückzahlung der Papiere. Hat jemand Ahnung wie wir uns verhalten können? Lt. AGB´s weiss ich, das bei Fehlbuchungen die Papiere zurückgefordert werden können aber kann man uns einen konkreten Vorwurf machen außer das uns diese Einbuchung nicht aufgefallen ist. Vielleicht ist jemand hier, der uns einen Tip geben kann, wie wir uns verhalten sollten.Danke udolli
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 22:01:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn deinem Girokonto irrtümlich Geld gutgeschrieben wird, ist die Bank zur Rückforderung berechtigt. Dürfte bei WP`s genauso sein.
      Bei einer Fehlbuchung zu deinen Ungunsten würdest du ja auch die Rückbuchung verlangen.
      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 23:20:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mach mal DU als Kunde eine Fehlbuchung, und lass ein paar Monate ins Land gehen, und geh dann zur Bank,: Ach das war `ne Fehlbuchung, sorry leider, muß ich die rückgängig machen.

      @udolli
      würde sagen, jetzt kannst DU es dir aussuchen, zu welchem Kurs du die Fonds zurückerstattest.
      Entweder Einbuchungskurs, Verkaufskurs, oder kauf sie zurück=aktueller Kurs.
      Den restlichen Schaden muß die Bank tragen.


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