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    DGAP-Ad hoc: Met@box AG <MBX> deutsch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.02 20:09:28 von
    neuester Beitrag 09.03.02 11:47:00 von
    Beiträge: 25
    ID: 563.147
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      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:09:28
      Beitrag Nr. 1 ()

      DGAP-Ad hoc: Met@box AG deutsch

      Met@box AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Deutsche Börse AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Hildesheim, 8. März 2002. Die Hildesheimer Met@box AG (Neuer Markt:MBX, WKN 692120) hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt.

      Danach wird der Deutschen Börse AG untersagt, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro, die am 1. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Regelwerks des Neuen Marktes im Bereich Delisting gegenüber dem Hildesheimer Technologieunternehmen vor Ablauf eines halben Jahres anzuwenden. Die Gesellschaft ist damit in die Lage versetzt, ihren Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen.

      Für weitere Informationen:

      Melanie Hoffmann Management Public & Investor Relations Met@box AG Tel: 05121/75 33-116 Fax 05121/75 33 75 E-Mail: hoffmann@metabox.de

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2002

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 692 120; ISIN: DE0006921208; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Autor: import DGAP.DE (),20:09 08.03.2002

      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:10:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:11:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Krass, die Hildesheimer......gegen den Rest der Welt...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:13:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      alles läuft nach plan.
      weiter so. :)

      nur meine meinung.....
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:14:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Super, dann kann Metabox also ab 1.April degelistet werden..

      Husch, husch, mit dem Konsolidierungskurs, sind nur noch 3 Wochen..

      NN

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      schrieb am 08.03.02 20:15:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      cool, wird nich langweilig bei MBX. :)
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:15:37
      Beitrag Nr. 7 ()


      Euer Wächter
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:21:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also wenn die Verfügung erwirkt ist, dann ist das bereits geschehen.

      Also kein vielleicht oder so. Es haben ha genügen NM Firmen versucht, dieses Regelwerk per einstweilige Verf. zu bekämpfen. Aber Metabox hat es geschafft. Das hört sich sehr gut an.

      Ich denke, diese einstweilige Verfügung, die das Delisting der Metabox AG für ein halbes Jahr unter Strafandrohung verbietet, ist nicht zum Spaß erwirkt worden. Es muß also fundamental die Aussicht auf einen Kurs über 1€ geben. Und das jetzt nicht nur aus Sicht des Unternehmens.

      Die Zeit ist gekommen. Kaufet und freuet Euch.


      Banane
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:21:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verdammt, vielleicht eröffne ich einen Turn-Around Thread und nehm MBX mit Kursziel Dausend auf. Wer sich so lange hält und jetzt noch Krieg gegen die Börse führt - der überlebt jede Rezession. Selbst ein Krieg kann solchen Stehaufmännchen einfach nichts anhaben!






      Euer Wächter
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 20:54:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Halbes Jahr ab 01.10.01 oder ab 08.03.02 ????
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:16:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Formulierung ist eindeutig.
      Ab 1.April kann die Deutsche Börse Metabox delisten.

      NN
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:16:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      fili.
      ich weiss.
      es ist schwer.
      aber denk mal nach.
      dann kommst du auch drauf. :)

      nur meine meinung....
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:18:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mit einem hast Du recht. Die Formulierung ist eindeutig:

      Die einstweilige Verfügung gilt ab Heute!


      Wetten?
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:18:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      nein, ist zweideutig ihr Klugschwätzer
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:19:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Banane, was denn nun eindeutig oder wetten?
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:22:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      @blocki

      Post
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:23:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      hahahahahahaha, ihr Lutscher
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:24:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      newnoise,
      nach Ablauf eines halben Jahres werden die Regeln angewandt... d.h. die Regeln gelten ab 01.04.2002!
      Heißt, ab dem 01.04. 2002 geht die ganze Prozedur von vorne los...gleich Zeitgewinn von ca einem halben Jahr!
      opernh.
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:26:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      man könnte glauben Metabox ist scharf auf die 250.000 Euro, wieder ca 23 Tage gesichert, lol
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:33:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      ach bierchen, was soll denn das
      Avatar
      schrieb am 08.03.02 21:56:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      @opernheimer

      Gebe mich geschlagen.

      Doch nicht so schlecht, hatte das ganze schon für eine der üblichen schlechten Scherze gehalten.

      Nicht übel. :)

      NN
      Avatar
      schrieb am 09.03.02 02:20:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      opi,

      du weißt aber schon, dass das nur eine einstweilige verfügung (= kurzfristige notmaßahme) ist, oder?

      im regelfall folgt einer einstweiligen eine beeinspruchung und ein ordentliches verfahren mit einem entscheid.

      also, time will tell. ;)

      r
      Avatar
      schrieb am 09.03.02 08:07:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Metabox widmet sich dem falschem Problem

      Die Meldung werden die meisten Anlegern mit einem Schulterzucken zu den Aktien legen. Metabox, Hersteller von Setop-Boxen, hat vor dem Landgericht Frankfurt den Aufschub der Delistingregeln des Neuen Marktes erwirkt. Damit können diese erst ab Anfang Oktober auf das Unternehmen angewendet werden. Die Mitgliedschaft am Neuen Markt alleine ist aber kein Garant für den Unternehmenserfolg.

      Erst wenn die angekündigten Millionen den Investors VCAC GmbH tatsächlich auf dem Metabox-Konto eingetroffen sind, hat die Aktie wieder eine Chance auf etwas nachhaltigere Kursgewinne. Mark Ehren © 2002 sharper.de

      http://www.sharper.de/sharperweb/fn/sharp/SH/0/sfn/buildshar…
      Avatar
      schrieb am 09.03.02 11:22:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      ins gefängniss
      Avatar
      schrieb am 09.03.02 11:47:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      @immerwenniger

      ist Deine ID auf die Größe Deines Hirn´s bezogen ???


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