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    OFFIZIELL: Zuwanderungsgesetz verfassungswidrig zustande gekommen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.02 22:47:20 von
    neuester Beitrag 18.12.02 10:59:44 von
    Beiträge: 33
    ID: 570.196
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      schrieb am 22.03.02 22:47:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach einigen Überlegungen kann ich nun offiziell verkünden:
      Das Zuwanderungsgesetz ist verfassungswidrig zustandegekommen !

      LOGISCHE ERKLÄRUNG:
      Wäre es so, daß im Zweifel der Ministerpräsident für ein Bundesland entscheidet, dann müßte ja nur der MP im Bundesrat sitzen.

      Welcher Sinn steckt dahinter, daß mehrere Entsandte je Bundesland laut Verfassiung im Parlament sitzen ? Die möglichen Antworten klären die Lage. Die Antwort kann jedenfalls nicht sein, daß sie eigentlich überflüssig sind.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 23:15:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wow, ich wußte gar nicht, dass man so schnell Verfassungsrecht studieren kann! Ich bewundere dich.

      Apropos Verfassunsbruch:

      Möge doch mal bitte einer eine Liste zusammenstellen, wie oft schon von Politikern die Verfassung gebrochen wurde, allein dadurch, dass sie Gesetze verabschiedet haben, die später vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden, also verfassungswidrig waren.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 23:33:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schröder rief:"Kaufe ein E!" und wir haben einen weiteren Baustein auf dem Weg zur Bananenrepublik erworben.

      Gruß von SR, den bei dieser Regierung nichts mehr erschüttert. Ich denke, sie sollte nochmal 8-12 Jahre in die Opposition und den nächsten Auftritt planen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 23:46:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mir wird es direkt körperlich schlecht, wenn ich diese Dünnbrettbohrer, welche sich Politiker nennen, sehen und hören muß.
      Dabei habe ich gar keine Vorurteile: Ich mag sie Alle nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.03.02 23:48:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also Leute, ich habe zwar von Politik nicht so viel Ahnung und nicht
      so viel Interesse daran. Das liegt aber auch daran, daß wir, ich meine
      das wahlberechtigte Volk, auch kaum Einfluß haben.

      Ich bin dafür, daß man es so wie in der Schweiz macht und den
      Bürger mehr entscheiden läßt. Schließlich ist es unser Land.
      Und die Kritiker die sagen, das Volk handelt manchmal zu emotional, da
      kann ich nur sagen, wenn es die Mehrheit so will, dann ist es
      ja ok. Und zum anderen kann man auch politische Aufklärung betreiben.

      Na ja, jedenfalls dürfte so ne Art Volksabstimmung dank Internet
      mittlerweile kann Problem mehr darstellen.

      Also ich meine auch, daß das Gesetz unter diesen Umständen, wie es
      zustande gekommen ist, verfassungswidrig ist. So was ist ein Witz,
      und ich hoffe mal, daß wenn die CDU die Wahl gewinnt, sie das wieder
      irgendwie umbiegen können. Auf jeden Fall so was zum Wahlkampf machen.

      Aber eigentlich egal. Schließlich fragt uns eh keiner. Wir wählen nur eine Partei
      und keine Sachen. Eine Partei, die so entscheidet, wie ich denke, gibt es nicht.
      Deshalb möchte ich für "wichtige" Sachen selbst mitentscheiden können,
      ohne eine Partei wählen zu müssen sondern nur für die Sache an sich.

      Punkt, Aus, Schluß, was denkt die Community?

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      Avatar
      schrieb am 22.03.02 23:59:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      @day_sleeper

      Du bist nicht der einzige Bewunderer :)

      Natürlich gibt es häufiger den von Dir beschriebenen materiellen Verfassungsinkonformität mit anschließender Änderungsaufforderung durch das BVG. Der Grund liegt dann oftmals in veränderter Interpretaton, veränderten gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen etc.

      Hier aber liegt ein anderer Fall vor: Die Frage des Verhaltens seitens Bundestagspräsident wurde nicht umsonst schon vor der heutigen Sitzung erörtert und in Prüfung gegeben. Es geht nicht darum, ob das Gesetz inhaltlich gegen Grundrechte verstößt oder eine Durchführungsbestimmung gegen Gesetz. Nein, es geht um diese kaltschnäuzige Aktion, die man nur noch als letzte in einer Reihe ähnlicher Aktionen zur Abwertung der Verfassung betrachten kann:

      -In Sachen Airbus rügt Scharping erst das BVG, nachdem es ihm die Leviten gelesen hat und trickst dann bauernschlau mit Schadensersatzforderungen herum, bis er wieder eine auf den Deckel bekommt.

      -Das BVG ist etwas irritiert ob der Tatsache, daß die SPD große Teile der NPD-Spitze stellt und/oder steuert. Daraufhin meint Schily sinngemäß, es handele sich um so eine wichtige Sache, daß sich das BVG nicht so anstellen solle.

      Wie jetzt beim Zuwanderungsgesetz auch damals eine ungeheuer wichtige Sache. Deshalb am besten keine "schädliche" Diskussion sondern Einstimmigkeit und Ruhe. Und insbesondere Lob der Verfassungsorgane außerhalb der Partei, solange man sie auf Linie hat und instrumentalisieren kann, andernfalls Rüge.

      Und das noch dazu in einer Zeit, in der sich die als achso integer darstellende SPD nicht nur einem Parteispenden- sondern sogar einem Korruptionsskandal gegenübersieht. M.E. müßte diese Partei derzeit etwas umsichtiger sein.

      Übrigens läßt sich die SPD offenbar nicht nur kaufen, sondern kauft selbst auch heftig: Der wiederholte Stimmenkauf im Bundesrat per Zuteilung von Bürgschaften, Geldern oder Behördensitzen sind weiteres böses Blut und haben mindestens korruptionsähnlichen Charakter. Im Ergebnis bedeutet das finanzielle Benachteiligung ablehnender Bundesländer und Begünstigung mancher zustimmender Länder.

      Wahrscheinlich muß man rechts der SPD stehen, um sowas beunruhigt zu beobachten. Aber es gab auch schon Zeiten, wo man auf der anderen politischen Seite die Gefahr schneller erkannte. Denk mal drüber nach. Gleichschaltung ist Gleichschaltung.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:23:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Leute,

      habt ihr 16 Jahre Kohl vergessen ?
      Als ob die besser gewesen wären. Der Dicke hat selber gegen "normale" Gesetze verstoßen.
      Ich könnte Kotzen, wenn ich immer lese, daß die Schwarzen alles besser machen würden. 16 Jahre lang haben die keine Reformansätze auf die Reihe gekriegt.

      Noch ein paar Stichworte:

      - Dosenpfand: stammt von Töpfer, damals hat keiner gedroht das Verfassungsgericht einzuschalten

      - Urteil zur Rentenbesteuerung: das Thema kocht schon 10 Jahre (oder länger). Die CDU (Blüm) hat sich auch davor gedrückt eine Entscheidung zu fällen

      - Spendenaffäre und schwarze Kassen: wer im Glashaus sitzt... (Koch, Kohl, Strauß !)

      - Arbeitsamtsstatistiken: waren die Zahlen der Kohl -Ära nicht gefälscht/frisiert ? (ABM-Maßnahmen)

      - wer hat denn die Staatsschulden so in die Höhe getrieben ?

      - Einwanderung: selber nichts auf die Reihe kriegen, aber jetzt die Welle machen. Alle Einwanderer aus dem Osten sind für mich keine Deutschen (alle die jetzt kommen sind für mich Ausländer; die hatten jetzt 57 Jahre Zeit rüberzukommen). Sonst lassen sich irgendwann wieder die Auswanderer nach Amerika mit Argument wieder bei uns nieder, sie wären mal Deutsche gewesen...
      Die CDU hat also selber mit den Rußlanddeutschen Einwanderungspolitik betrieben !!!

      - Bundeswehr-Reform: selber erst das Geld abdrehen und jetzt schreien... völlig unglaubwürdig von der CDU

      -Vermögensentzug: ein CDU-Gesetz, daß gerade kassiert wurde...

      - christlich: was ist an der Partei christlich ??? Das ist die größte Lüge überhaupt.

      Letze Frage: warum kann die CDU jetzt alles beser machen, was sie 16 Jahre nicht auf die Reihe gekriegt hat ?

      Da unsere Probleme nun einmal sehr komplex sind, sind 4 Jahre viel zu kurz. Deshalb plädiere ich für eine längere Amtperiode (5 Jahre) und die Bilanz von Rot-Grün ist insgesamt gar nicht so schlecht.
      Für die Börse kann die SPD nur indirekt etwas.

      Ich meine, sie hätten eine 2. Chance verdient.

      Gute Nacht
      thp
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:32:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist doch ein Unterschied, ob eine unklare Situation nachträglich vom Verfassungsgericht bereinigt wird, wie meist bei Verfassungsgerichtsurteilen der Fall, oder ob in ziemlich klarer Rechtslage mutwillig eine Rechtsbeugung geschieht, wie nun wahrscheinlich der Fall.

      Wowereit hat sich wohl verritten.

      P.S. analog
      wenn der day_sleeper nicht BWL/VWL studiert hat, sollte er sich zu Aktien nicht mehr äußern, wenn er nicht Politikwissenschaft und Verfassungsrecht studiert hat, sollte er sich zu Politik nicht mehr äußern, wenn er nicht Chemie studiert hat, sollte er sich zu Gentechnik nicht äußern usw.
      Tagschläfer, fällt dir was auf?
      vermutlich nicht :(
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:38:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      gholzbauer: Natürlich kann jeder eine Meinung dazu haben. Aber darum geht es doch längst nicht mehr. Hier geht es nur noch darum, dass sich jeder in seinem grenzenlosen Hass auf die Roten durch die heutige Bundesrats-Aktion bestätigt fühlt. Argumente spielen doch überhaupt keine Rolle mehr.
      Dazu habe ich auch den Sräd Thread: Meine lieben Tiefflieger im Politik-Board .... eröffnet.

      Woher willst du ausserdem wissen, welches Gesetz in welcher Absicht verabschiedet wurde? Es gibt so manche Gesetze wo sich viele denken, "Na das wird sowieso irgendwann vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben." Das ist genauso kalkulierter Verfassungsbruch.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:43:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Sharez

      ...ganz genau.:)
      Es steht geschrieben: Die Landesregierungen stimmen
      im Bundesrat ab. Die Regierungen und nicht die MP.

      Am besten war Gabriel. Erzählt irgend etwas davon, daß
      der MP weisungsbefugt sei. Steht aber nur in der
      Landesverfassung. Und Bundesrecht bricht Landesrecht.
      Typischer Fall von Hirnverfettung.:D
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:47:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      @day_sleeper

      Kennst Du das Bosbach-Papier, das insgesamt 150
      (in Worten: hundertfünfzig) konkrete Änderungsvorschläge
      macht?

      Es ist eher umgekehrt: Schröder geht es darum, eine gewisse
      linke Klientel zu bedienen und gleichzeitig Stoiber
      in eine rechte Ecke stellen zu können.
      Persönlich ist ihm wahrscheinlich ziemlich gleichgültig,
      was unter dem STrich herauskommt.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 00:48:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ the realist

      du hast völlig recht.die brauchen uns nur noch als wähler
      und steuerzahler um ihren parteienfilz zu finanzieren.

      das heutige schauspiel hat wieder einmal die unfähigkeit
      der momentanen politischen elite offenbart.

      machtkampf und parteieinteresse steht über der sachentscheidung.

      erinnert mich an ein angeblich persönliches ehrenwort das über dem eid auf unsere verfassung steht.

      solch wichtige gesetzesvorlagen gehören ins internet gestellt und somit jedem bürger zugänglich gemacht.

      weit über 90% der bevölkerung sind durch nichtinformation überhaupt nicht in der lage dieses schauspiel von heute realistisch zu beurteilen.

      gesteuerte volksverdummung durch unfähige und korrupte
      politiker
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 01:32:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      @day_sleeper
      Politische Vorgänge kannst DU offenbar nicht einordnen:

      #9: Es gibt so manche Gesetze wo sich viele denken, "Na das wird sowieso irgendwann vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben." Das ist genauso kalkulierter Verfassungsbruch

      Du meinst also, wenn jemaned sich das denkt, ist das kalkulierter Verfassungsbruch ??? Wenn das die opposition denkt oder die Regierung ?

      Halte Dich am besten aus Politik raus. Wozu es führt, wenn Leute wie Du Politik machen, kannst Du heute sehen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 02:14:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Sharez #1

      Meine Überlegungen:

      Wowereit hätte Schönbohm fragen müssen, was er bei der Versammlung wolle und wer ihn überhaupt eingeladen habe. Oder, wenn er nun schon mal da sei, ob er nicht seinen Mund halten wolle, wenn sich Erwachsene unterhalten. :D



      Artikel 51 des Grundgesetzes:
      Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich ... abgegeben werden.


      Da steht nicht: Die Stimmen eines Landes müssen abgegeben werden oder gar die Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden.

      Die Formulierung in Artikel 51 mit "können" sagt doch ganz unmissverständlich, die Stimmen können nicht uneinheitlich abgegeben werden, wenn sie abgegeben werden. Und das war ja wohl der Fall. Wenn sie aber so, wie geschehen, nicht abgegeben werden können, dann sind sie halt nicht als abgegeben zu werten.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 02:48:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Verwunderlich wie schnell der Klimawechsel bei uns sich für
      Bananenplantagen eignet.Die Entscheidungsträger müssen nicht
      mehr Alaska in betracht ziehen,Republikweit werden immer
      mehr Fachleute entdeckt.Laufen wir bald Kolumbien den Rang ab?.:mad:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 02:55:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Und da steht auch nicht:
      Falls die Stimmen bei der ersten Antwort uneinheitlich abgegeben werden, dann kommt es zu einer weiteren Befragung,

      ... bei der der Ministerpräsident alleine für das betreffende Land stimmt.
      (Dann übrigens wäre es auch sinnlos, überhaupt andere Personen als den MP in das Parlament zu setzen, da es nur Kosten erzeugt.)

      oder

      ... bei der durch Los ein Ensandter bestimmt wird, der für das gesamte land stimmt.

      oder

      ... dann wird durch Los entschieden

      oder

      ... dann stimmt der älteste Entsandte für das gesamte Land.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 02:59:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      @all

      "Altbundespräsident und Verfassungsrechtler Roman Herzog würde dem Zuwanderungsgesetz nicht seinen Segen geben. „Ich würde als Bundespräsident das Zuwanderungsgesetz nicht unterzeichnen, denn es ist die Sache des Bundespräsidenten, dass nur Gesetze Geltung erlangen, die verfassungsgemäß zustande gekommen sind“, sagte Herzog dem
      FOCUS. „Die Mitglieder des Bundesrates sprechen nicht für sich, sondern sie haben ihr Bundesland zu vertreten und müssen deswegen einheitlich abstimmen“, so Herzog weiter.

      Er habe die Abstimmung im Fernsehen sehr genau beobachtet. Bei der ersten Frage von Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) sei es ganz deutlich gewesen, dass die beiden Vertreter Brandenburgs nicht einheitlich abgestimmt hätten. „Bei der Rückfrage Wowereits hat Schönbohm wieder klar geäußert, dass er anderer Meinung als Stolpe ist. Es kann ja nicht sein, dass man so lange fragt, bis es dem anderen zu dumm wird, Nein zu sagen“, so Herzog zu FOCUS."
      Quelle:http://www.focus.de/G/GN/gn.htm?snr=103284&streamsnr=7
      Er sollte das eigentlich gut beurteilen können!
      Auch wenn er politisch der CDU zuzuordnen ist ;)

      Grüße

      xray107 :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 08:25:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      @realist
      ein eindeutiges ja.
      das schweizer modell ist eine besesere lösung als unseres und der zeit mehr angemessen.
      die techn. möglichkeiten heute machen ein flacheres machtsystem welches breiter aufgestellt ist, also mehr basisdemokratie ermöglich möglcih.
      nur: und damit kommt das problem, du must die poloitker entmachten und das ist in diesem system nicht möglich.
      die machtgeilheit dieser leute wird es nie zulassen wirklich macht abzugeben.
      sie fokosieren die macht auf sich und der konzentrationsprozeß nimmt immer mehr zu.

      die staatsquote ist ein maß für machtkonzentration, da geld der tauschfaktor für abhängigkeiten darstellt.

      nur so funktioniert z.b. der spenden-/koroptionsskkandal in köln oder auch der der cdu.

      so ist stolpe ja auch von schröder gekauft worden bei der bundesratssitzung. und mit welchem geld bezahlt schröder stolpe mit dem der steuerzahler und zwar der bundesweiten steuerzahler und nicht der von brandenburg.

      das heißt automatischer mmuß mit einer flacheren machtstruktur die steuer und abgabenlast, die am markt vorbei organisiert wird runter.
      dann haben wir basisdemokratie. dann wird der mit seinem geld abstimmen der es im wahrtsten sinne des wortes verdient hat( im markt).

      das geld scheint mir der wahlschein zu sein.



      so long1
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 08:28:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hier mal ´ne Sichtweise, etwas freier von vorgeschützten Aufgeregtheiten: SZ von heute.

      Leitartikel

      Schwarzer Freitag

      VONHERIBERTPRANTL



      Das Wort zum Tag der Abstimmung findet sich bei Matthäus, Kapitel5, Vers37: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist von Übel.“ Weil sich die Parteien nach der Bundesratsabstimmung zum Zuwanderungsgesetz heftigst darüber streiten, ob die perplexe Stimmabgabe des Landes Brandenburg nun als „Ja“ oder als „Nein“ zu gelten hat, beginnt das neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz so, wie das alte Ausländerrecht endet: mit Unklarheit und Verwirrung. Das ist von Übel.

      Es ist von Übel, wie sich ein Jahrhundertgesetz nun schwer verletzt zum Bundesgesetzblatt schleppen muss. Es ist von Übel, dass es nun von der Auslegung einer Abstimmungsvorschrift abhängt, ob das Gesetz diesen Weg schafft. Es ist allerdings nicht unbedingt von Übel, wenn das Gesetz jetzt dieses Auslegungsstreits wegen beim Bundesverfassungsgericht landen sollte. Bei diesem Gesetz geht es nämlich darum, in welcher Verfassung sich das Land in Zukunft befindet. Das Gericht kann möglicherweise mit einem klugen Spruch die Befriedung herbeiführen, zu der die Parteien und die Bundesländer nicht in der Lage waren.

      Die Rechtslage ist widersprüchlich. In der brandenburgischen Verfassung findet sich der klare Satz, dass der Ministerpräsident das Land nach außen vertritt; demzufolge sticht bei einem Dissens zwischen ihm und einem Minister der Ober den Unter. Andererseits wird in Kommentaren zum Bundesrats-Artikel51 Grundgesetz die Meinung vertreten, dass bei einem Widerspruch zwischen den Vertretern eines Landes im Bundesrat die Stimme des Landes nicht gewertet wird. In dieser verfassungsrechtlich unklaren Situation empfiehlt sich der Rückgriff auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zur Vollmacht im Bürgerlichen Recht: Das Handeln des umfassend Bevollmächtigten ist wirksam, selbst wenn er dabei gegen interne Absprachen verstößt. Er ist allerdings dann unter Umständen im Innenverhältnis Haftungsansprüchen ausgesetzt. Auf die Koalition in Potsdam übertragen bedeutet das, dass die CDU wegen Verstoßes gegen den Koalitionsvertrag Stolpe haftbar machen kann – indem sie das Regierungsbündnis beendet. Aber sie kann aus dem Koalitionsvertrag keine Rechte nach außen ableiten. In der gesamten Rechtswissenschaft besteht Einigkeit darüber, dass solche Verträge Staatsorgane nicht binden und Regierungschefs in ihrer Kompetenz nicht beschränken können. Die Durchsetzung eines Koalitionsvertrages ist eine Macht-, keine Rechtsfrage.

      Machiavellis Erben

      Gleichwohl: Der gestrige Tag im Bundesrat war ein übler, ein schwarzer Tag für die deutsche Innenpolitik. Es ist von Übel, wie Gegensätze herbeigeredet werden, die nicht vorhanden sind; zwischen dem neuen Zuwanderungsgesetz und der Union liegen nicht Lichtjahre, sondern nur der Wahlkampf. Es ist von Übel, wie der CSU-Machiavellismus das Klima mit Angstschür-Zahlen rabiatisiert. Unions-Kanzlerkandidat Stoiber spricht von 600000 jährlich zu integrierenden Zuwanderern – wobei der Zuwanderungsssaldo seit geraumer Zeit bei etwa 86000 liegt. Es ist von Übel, wie der saarländische CDU-Ministerpräsident sich aus parteitaktischen Gründen selbst verleugnet und ein Gesetz ablehnt, das ziemlich genauso aussieht, wie er es einst selbst vorgeschlagen hat: Feigheit, dein Name ist Müller. Es ist von Übel, wie ein weitsichtiges Projekt aus kurzsichtigen Erwägungen malträtiert und so eine ausländerfeindliche Stimmung provoziert wird – als ob man damit nicht in den neunziger Jahren furchtbare Erfahrungen gemacht hätte. Es ist von Übel, wie ein Gesetz, das für inneren Frieden sorgen könnte, durch Verleumdung zum Nukleus neuen Unfriedens gemacht wird. Es bringt nämlich nicht, wie die Union behauptet, ungesteuerte Zuwanderung, sondern will sie gerade beenden. Es ist auch nicht so, dass erst dieses Gesetz den Anwerbestopp aufhebt. Der ist längst aufgehoben – im Jahr2000 wurden auf Grund der schon zu Kohls Zeiten geltenden „Anwerbestoppausnahmeverordnung“ 342050 Arbeitserlaubnisse erteilt. Es ist allerdings nicht von Übel, dass dieses Gesetz nicht mehr in den Vermittlungsausschuss geht. Der ist, wie der Name sagt, dafür da, in einzelnen Streitpunkten zu vermitteln. Er ist nicht dafür da, einen völlig neuen Gesetzestext zu schreiben. Wer statt eines Zuwanderungssteuerungsgesetzes ein Zuwanderungsverhinderungsgesetz will, muss das im Bundestag versuchen, nicht im Vermittlungsausschuss. Man geht auch nicht zum Friseur und verlangt dort eine Geschlechtsumwandlung.

      Ein Gesetz als Türöffner

      Wohlgemerkt: Dieses neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz ist mitnichten das beste aller denkbaren Gesetze. Aber: Zum ersten Mal, man muss dies wiederholen, zum ersten Mal! seit Beginn der Anwerbung von Arbeitskräften vor 120 Jahren hat Deutschland mit diesem Gesetzeswerk ein Ausländerrecht, das den Anforderungen einigermaßen gerecht wird. Die Ausländerbeauftragte hat den Inhalt schlicht so beschrieben: Es öffnet Türen für die, die wir brauchen – und es schützt jene, die uns brauchen. Es ist kein Wundergesetz. Es ist nicht einmal ein besonders gutes Gesetz. Aber es ist das beste Ausländerrecht, das Deutschland je hatte. Es regelt, was längst geregelt gehört hätte: Zuwanderung und Integration. Und es fasst zusammen, was zusammengehört: Rechtspflichten und Rechtssicherheit, Regeln des Aufenthaltsrechts und des Arbeitserlaubnisrechts. Es ist ein Fundament, auf dem weiter aufgebaut werden muss.

      Das geht leider vorläufig noch nicht: Es beginnt nämlich nun erst einmal die juristische Untersuchung des Fundaments. Die Bundesregierung behauptet, das Gesetz sei mehrheitlich beschlossen. Die Opposition behauptet, es sei mehrheitlich abgelehnt. Und so teilt das neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz das bisherige Schicksal der Ausländer in Deutschland: Man befindet sich im juristischen Irrgarten. Den neuen Paragrafen ergeht es genau so, wie es den Ausländern in Deutschland bis zum heutigen Tage ergeht: Sie wissen nicht, woran sie sind und wie es weitergeht. Die neuen Paragrafen teilen das Schicksal der Ausländer in der Geschichte der vergangenen Jahrzehnte: Sie wurden willkommen geheißen und wieder weggeschickt, sie wurden bejubelt und beschimpft, sie waren Manövriermasse. Nun ist das gesamte neue Ausländer-, Zuwanderungs-, Integrations- und Flüchtlingsrecht zur Manövriermasse im Bundestagswahlkampf geworden; und es zerquetscht die Landesregierung von Brandenburg.
      Das Schicksal eines Jahrhundertgesetzes hängt nun ab von juristischer Sophisterei, davon, wie das Erfordernis einheitlicher Stimmabgabe auszulegen ist. Ein wichtiges Gesetz ist befleckt. CDU und CSU warten jetzt darauf, ob der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt. Tut er es, wird ihm die Union Parteilichkeit vorhalten. Die Szene wird zum Tribunal. Opfer sind, wieder einmal, die Ausländer in Deutschland. Aus einem Tag, der den Einstieg in eine gute Integrationspolitik hätte bringen können, wird wohl nun ein Beitrag zur Verwilderung der Republik.


      -----------------------
      MM
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 09:06:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Realist
      So ist es!
      Ich möchte darüber abstimmen können, was in unserem Land passieren soll.
      Dadurch wären die Politiker auch nicht mehr erpressbar und solche Randgruppenlobbyisten, wie dieser Berliner Bürgermeister, dürften sich nicht gegen die Mehrheit und die Verfassung stellen.
      Ein Hütchenspieler, wie noch nicht einmal das dritte Reich ihn zustande gebracht hätte!
      Pfui, was für wiederliche rot- grüne Faschisten!
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:12:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      MinMacker
      Dieser SZ-Artikel ist vielleicht unaufgeregt, aber er ist doch im SPD-Tenor geschrieben. Wir alle wissen, wo die SZ ihre politische Heimat hat :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:31:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Richtig, richtig, und schon deshalb muß der Inhalt ja nur Ausfluß eines Verirrten sein - Genau.
      ´Tschuldigung.
      Wir müssen das ja durch die Vereinsbrille betrachten. Das trägt zur Versachlichung ungemein bei.

      Es kann und darf deswegen gar nicht sein, dass in dem Artikel richtige und bedenkenswerte Argumente angebracht werden. Mensch, wie konnte ich das vergessen.
      Da wird das Gesetz auf die Mimositäten der CSU/CDU zugeschnitten, Saarland-Müller bekommt seine Forderungen erfüllt, in Fernsehdiskussionen wissen die Clowns von der CSU/CDU schon gar kein Argument dagegen mehr zu benennen -
      aber jetzt haben sie es endlich fertiggebracht, nasse Hosen zu machen und wegen Formalscheiß (über dessen Richtigkeit sich "Rechtsexperten" durchaus überhaupt nicht einig sind - wahrscheinlich auch wegen ihrer politischen Heimat :laugh: )
      und in sturem Blick auf den 22. September Aufgeregtheit über den bevorstehenden Zusammenbruch der Verfassung zu produzieren. Herrlich! :laugh: - aber völlig unglaubwürdig eben.
      MM
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:48:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ min macker,

      bei einer ausgewogenen Betrachtungsweise, muss Du aber zugeben müssen, dass sich hier beide großen Volksparteien nach besten Kräften blamiert haben.
      Im Vorfeld muss man der Union den Vorwurf der Blokade machen (perfekt abgeschaut von Lafontaine 1998), was dann aber im Bundesrat abgelaufen ist zeigt, dass fast alle unsere Politiker in wesentlichen Posten stramme Parteisoldaten sind. Ich rechne fest damit, dass sowohl Rau als auch die Richter am BVerfG nicht nach sachlichen Kriterien sondern nach Parteizugehörigkeit entscheiden, wie es Wowereit bereits perfekt vorexerziert hat. Würde es bei der Postenbesetzung um fachliche Kompetenz gehen, dürfte unsere heutigen Jusizministerin auch nicht Däubler-Gmelin heissen. Man muss nur ihre Examensergebnisse heranziehen, um ihre fachlichen Fähigkeiten zu erkennen.
      Union und SPD sind aus dem Kreis der wählbaren Parteien ausgeschieden.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:42:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ff

      Wie kommst Du darauf, daß die CDU nur blockieren wollte?
      Denn es gibt in der Tat beträchtliche Unterschiede.
      Es sei nochmal an das Bosbach-Protokoll geändert.

      Die Frage, wer die Kosten zu tragen hat (Bund oder
      Länder/Kommunen), sowie, das Thema nichtstaatliche
      Verfolgung, sind sehr wichtig.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 16:22:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ the_realist & Long1 & Dummgelaber

      Ich komme aus der Schweiz und kann eigentlich nur sagen, dass die direkte Demokratie, wie wir sie praktizieren, ein sehr gutes Mittel ist unsere Regierung bei wichtigen Fragen "in die Schranken zu weisen".

      Vorteile direkte Demokratie:

      -Das Volk hat in wichtigen Fragen das letzte Wort.
      -Das Volk hat das Recht Initiativen zu lancieren oder das Referendum zu ergreifen.
      -Der Bürger kann Parteiunabhänging für die ihm am besten scheinende Lösung abstimmen.

      Nachteil:

      -Die Meinungsbildung.
      Auch in der Schweiz haben die Medien sehr grossen Einfluss auf die Meinungsbildung und bei der letzten Volksabstimmung (UNO-Beitritt) gabs bei uns ein sehr gefährliches Novum. Der Bundesrat hat zum erstenmal aktiv (mit Geld und Propaganda) in den Abstimmungskampf der Parteien eingegriffen. Normalerweise gibt der Bundesrat nur Empfehlungen ab und hält sich aus dem Abstimmungkampf der Parteien heruas.

      Was mir an unserem System weiter gefällt ist das Kollegialitätsprinzip im Bundesrat, dass heisst , dass wir nicht alle 4 Jahre eine Partei wählen, die dann die Regierungsposten unter sich aufteilt, sondern die 7 Bundesratssitze werden nach der Stärke der Parteien im Parlament (Ständerat, Nationalrat) verteilt. Das heisst soviel, dass die Regierung nicht aus einer einzigen Partei besteht (in eurem Fall ist es derzeit die SPD), sondern momentan aus vier Parteien zusammengesetzt wird (SP, CVP, SVP, FDP). Meiner Meinung nach soll eine Regierung das Volk vertreten uns das sehe ich bei der deutschen SPD nicht, oder hat sie bei den letzten Wahlen 100% der Stimmen kassiert?

      Was meiner Ansicht in Deutschland fehlt ist eine breitere Parteienkultur. SPD und CDU sind die beiden grossen Kolosse und die Grünen und die FDP werden schlussendlich nur ins Boot geholt, um durch eine Koalition die Mehrheit im Bundestag zu erhalten. Ein ausgeglicheneres Parteienspektrum würde meiner Ansicht sehr gut tun.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:11:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      @mizuno
      Haben mittlerweile Frauen in allen Kantonen das Wahlrecht?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:56:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      @mizuno
      Leider ist der Zug bei uns in dieser Richtung schon seit langem abgefahren.
      Unsere Politiker meinen, der deutsche Laden gehört ihnen und ich glaube nicht, daß sie dies durch Demokratie gefährden.
      Mit so viel Dummheit konnte selten ein Volk regiert werden!
      Ob CDU/CSU oder Grün Rot, die tun sich alle nicht weh.
      Und die scheiß verlogene PDS...........
      die politische Zukunft Deutschlands-
      rette sich wer kann!
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 20:20:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ach so, die FDP hatte ich ganz vergessen...
      muß man die eigentlich noch erwähnen?
      Um ein bißchen sentimental zu sein, meine Zusammenstellung einer Wunschregierung:
      Bundeskanzler: Helmut Schmidt
      Außenminister Genscher
      Innenminister: Beckstein
      Justizminister: Ronald Schill
      Familienministerin irgendeine Grüne, mir egal
      Arbeitsminister: Jemand der schon einmal Steuern mit anständiger Arbeit bezahlt hat
      Wirtschaftsminister: Günther Jauch
      Propagandaminister: (sowas braucht ein moderner Staat) Gregor Gysi
      Multikultiminister: von mir aus Cem Özdemir
      und Bundespräsident: Walther Scheel
      Und Horst Mahler: am besten einsperren!
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 23:52:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Long1 (18) & Dummgelaber (20) & mizuno (25)

      Also Leute, hätte ja nicht gedacht, daß auf Anhieb innerhalb so kurzer Zeit
      so viele Leute für mehr Basisdemokratie sind.

      Lean Management sollte man auch auf Politik anwenden und gewisse
      Verwaltungsapparate entschlanken in der heutigen Zeit.

      Trifft zwar auf viel Widerstand in der Politik aber es ist besser
      für das Volk.

      Frage und Anregung: Können wir hier uns in diesem Forum/Thread
      so organisieren, daß wir eine reelle Chance haben, den
      Volksentscheid auch in Deutschland einzuführen???

      Wenn ja bitte auch konkrete Vorschläge hierzu einreichen.

      Wie bereits gesagt, die techn. Möglichkeiten (Internet) sind heutzutage
      mehr denn je als früher gegeben. Dies war meines Wissens
      auch das zweite Hauptargument damals gegen diesen Vorschlag,
      den ich von privater Seite zu hören bekam.

      Das andere Gegenargument ist bekanntlich die Meinungsmache bzw. Medienmache.
      Aber nun, wenn die Mehrheit eine Meinung hat, dann ist es so.
      Und in der Schweiz klappt ja bekanntlich die Demokratie....

      Grüße an alle
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:26:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Leider werden solche Vorschläge kein Gehör finden.
      Welche Partei würde die Voraussetzungen schaffen?
      Dort sitzen nur Leute, die im wahren Leben noch nicht einmal ihr Essen verdienen würden.
      So leid es mir tut...
      Es wird einen dritten Weltkrieg geben, dem entsprechende Neuordnungen folgen werden.
      Dazu werden nicht mehr gehören:
      Demokratie, die keine ist.
      Multikulturelle Gesellschaft
      Soziale Marktwirtschaft
      Die drei größten Irrtümer der Geschichte!
      Gescheitert an ihren Schwachstellen, der Ausnutzbarkeit ohne Strafe....
      Eigentlich schade!
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 13:29:10
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ Linda17

      Ja

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:53:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Karlsruhe erklärt Zuwanderungsgesetz für ungültig

      Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben der Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt. Damit kann das Gesetz nicht im Januar in Kraft treten. Das Gericht beanstandete das Zustandekommen des Gesetzes im Bundesrat. Die Stimmen Brandenburgs hätten für ungültig erklärt werden müssen, weil das Land uneinheitlich votiert habe. Das Stimmverhältnis im achtköpfigen Karlsruher Richtergremium wurde nicht mitgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 18.12.02 10:59:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ein Tag zum Feiern für alle Demokraten!


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      OFFIZIELL: Zuwanderungsgesetz verfassungswidrig zustande gekommen !