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    Wenn Rau kein hohler Sprücheklopfer ist, muß er die Unterschrift verweigern! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.02 09:45:29 von
    neuester Beitrag 23.03.02 17:54:48 von
    Beiträge: 36
    ID: 570.235
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      schrieb am 23.03.02 09:45:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Denn, wer „versöhnen will statt spalten“, sollte dafür sorgen, daß sich die Fronten nicht weiter verhärten, sondern sich die Positionen in einem Vermittlungsausschuß nocheinmal annähern.

      Andernfalls ist dieser schwächste Bundespräsident allerzeiten eben auch nichts anderes, als ein parteilicher Erfüllungsgehilfe sozialistischer Machtpolitiker.

      Aber, was kann man bei einer solchen Konstellation schon erwarten?:

      Bundeskanzler – SPD
      Bundesratspräsident – SPD
      Bundespräsident – SPD
      Bundesverfassungsgerichtspräsidentin – SPD

      Und das, bei einem derzeitigen Wählerpotential von nur noch 35%

      Ich glaube, die SPD wird getreu ihrem Kölner Saubermann-Image das Recht bis in die höchsten Gremien beugen. „Ehre“ ist den Genossen dieser Seilschaft ein Fremdwort. Und was macht es schon, wenn das Grundgesetz auf der Strecke bleibt - es wär ja zum Wohl der sozialdemokratischen Ideologie, und das wär ja gut so.

      Schließlich brauchen sich linke Gutmenschen nicht an Recht und Gesetz halten, weil ihre Motive von höchster moralischer Reinheit sind.

      Ich könnte kotzen vor dieser abefeimten Politiker-Riege :O
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 09:57:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 09:58:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      was redet ihr hier alle bloss fürn scheiss. lass das gesetz doch verabschieden, die cdu/csu will doch eh bei wahlerfolg gleich einen neuen gesetzesentwurf vorlegen, woraus für mich eindeutig hervorgeht, dass stoiber das thema unbedingt als wahlkampfthema haben will! soweit waren die positionen nicht auseinander, die cdu/csu wollte einfach nur gegensteuern.
      und ob das recht jetzt gebeugt wurde oder nicht, dass lasst mal andere entscheiden als unsere lieben politiker selbst. und wenn die verfassungsgerichtspräsidentin 5 mal in der spd ist, sie entscheidet nicht allein. und warum sollte rau nicht unterschreiben? die auffassungen gehen eben auseinander. freut euch auf euren edmund, dann wird alles wieder richtig gut. so wie unter helmut, alles eben supergut. warum wurde überhaupt die spd gewählt? sowas dummes aber auch, warum sind nur manche wähler so blöde und begreifen einfach nicht, dass nur die cdu alles gut macht!
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:07:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum begreifen einige immer noch nicht, dass die SPD keinen Deut besser ist als CDU/CSU. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:14:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      eben:D

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      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:15:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die CDU CSU vertritt die von Gott gegebene Ordnung und in der ist für Sozis und sonstigem Kruppzeug halt kein Platz .....:( ;)

      In Bayern hängen die Kreuze eben noch am "rechten" Fleck :D

      Wärend linke Brüder a la Johannes es nicht können .......
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:24:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hör mal zu mot67, Deine Auffassungsgabe ist offensichtlich beschränkt! Hier geht es nicht darum, ob irgendwelche Positionen weit auseinander sind oder nicht (warum wollte die SPD wohl nicht in den Vermittlungsausschuß? natürlich um wichtige Positionen nicht aufgeben zu müssen!)

      Hier geht es um die Willkür der Sozialdemokratie im Umgang mit den Institutionen dieses Staates und seinen Bürgern.

      Mot67, Verfassungsbruch ist für Dich ok, solange er von Deiner Lieblingspartei begangen wird?

      Dir gehört das Wahlrecht aberkannt!!! Du bist einer Demokratie nicht würdig!!!

      Ich habe bisher noch von keinem ehemaligen VerfassungsRICHTER gehört, daß das Verhalten Wowereits korrekt war. Sie alle haben das Verhalten Wowereits als nicht korrekt beurteilt. Daß die SPD auch ihre VerfassungsRECHTLER hat, die willfährig ihre Reputation verschleudern und sich nicht entblöden, diesen offensichtlichen Rechtsverstoß zu verteidigen, war doch nicht anders zu erwarten.

      Zum Glück entscheiden am Ende RICHTER über diesen Rechtsbruch, und nicht irgendwelche parteilichen RECHTLER
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:28:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Offensichtlich entscheidest Du darüber.
      Was hat Merz als Fraktionsvorsitzender im Bundestag eigentlich die Entscheidungen im Bundesrat zu kommentieren?
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:33:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ silent_hit,

      ich fürchte, Du bist zu optimistisch.

      Nach meinem Eindruck, den ich von unseren beiden Volksparteien gewonnen habe, wird es wie folgt ablaufen.

      Der Bundespräsident (SPD) wird nicht die geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, da er in den letzten Jahren ganz deutlich bewiesen hat, dass er ein willfähriger Parteisoldat ist.

      Beim BVerfG werden die von der SPD benannten Richter sich dieser Ansicht anschliessen, während die Richter, die von der Union benannt wurden dies anders beurteilen. Dann gibt es eine 4 zu 4 -Entscheidung, die KLage wird abgewiesen.
      SPD und CDU/CSU kommt es doch bei der Besetzung der Richterposten mittlerweile darauf an, möglichst linientreue Parteifreunde zu instruieren, die im Ernstfall genau wissen, wem sie ihren Job zu verdanken haben (vgl. BGH-Richter Neskovic).

      Denk ich an unsere beiden Volksparteien in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht (frei nach Heinrich Heine)

      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:34:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      :confused:und dir gehts hier nur darum ob verfassungsbruch begangen wurde oder nicht?:eek:
      mir gehts mehr um das possenspiel der cdu/csu, der es wiedermal nur darum ging etwas zu blockieren,
      was nicht auf ihrem eigene mist gewachsen ist. ob verfassungsbruch begangen wurde oder nicht,
      bin ich im gegensatz zu dir nicht wirklich in der lage zu entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:42:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier mal ´ne Sichtweise, etwas freier von vorgeschützten Aufgeregtheiten: SZ von heute.

      Leitartikel

      Schwarzer Freitag

      VONHERIBERTPRANTL



      Das Wort zum Tag der Abstimmung findet sich bei Matthäus, Kapitel5, Vers37: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist von Übel.“ Weil sich die Parteien nach der Bundesratsabstimmung zum Zuwanderungsgesetz heftigst darüber streiten, ob die perplexe Stimmabgabe des Landes Brandenburg nun als „Ja“ oder als „Nein“ zu gelten hat, beginnt das neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz so, wie das alte Ausländerrecht endet: mit Unklarheit und Verwirrung. Das ist von Übel.

      Es ist von Übel, wie sich ein Jahrhundertgesetz nun schwer verletzt zum Bundesgesetzblatt schleppen muss. Es ist von Übel, dass es nun von der Auslegung einer Abstimmungsvorschrift abhängt, ob das Gesetz diesen Weg schafft. Es ist allerdings nicht unbedingt von Übel, wenn das Gesetz jetzt dieses Auslegungsstreits wegen beim Bundesverfassungsgericht landen sollte. Bei diesem Gesetz geht es nämlich darum, in welcher Verfassung sich das Land in Zukunft befindet. Das Gericht kann möglicherweise mit einem klugen Spruch die Befriedung herbeiführen, zu der die Parteien und die Bundesländer nicht in der Lage waren.

      Die Rechtslage ist widersprüchlich. In der brandenburgischen Verfassung findet sich der klare Satz, dass der Ministerpräsident das Land nach außen vertritt; demzufolge sticht bei einem Dissens zwischen ihm und einem Minister der Ober den Unter. Andererseits wird in Kommentaren zum Bundesrats-Artikel51 Grundgesetz die Meinung vertreten, dass bei einem Widerspruch zwischen den Vertretern eines Landes im Bundesrat die Stimme des Landes nicht gewertet wird. In dieser verfassungsrechtlich unklaren Situation empfiehlt sich der Rückgriff auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze zur Vollmacht im Bürgerlichen Recht: Das Handeln des umfassend Bevollmächtigten ist wirksam, selbst wenn er dabei gegen interne Absprachen verstößt. Er ist allerdings dann unter Umständen im Innenverhältnis Haftungsansprüchen ausgesetzt. Auf die Koalition in Potsdam übertragen bedeutet das, dass die CDU wegen Verstoßes gegen den Koalitionsvertrag Stolpe haftbar machen kann – indem sie das Regierungsbündnis beendet. Aber sie kann aus dem Koalitionsvertrag keine Rechte nach außen ableiten. In der gesamten Rechtswissenschaft besteht Einigkeit darüber, dass solche Verträge Staatsorgane nicht binden und Regierungschefs in ihrer Kompetenz nicht beschränken können. Die Durchsetzung eines Koalitionsvertrages ist eine Macht-, keine Rechtsfrage.

      Machiavellis Erben

      Gleichwohl: Der gestrige Tag im Bundesrat war ein übler, ein schwarzer Tag für die deutsche Innenpolitik. Es ist von Übel, wie Gegensätze herbeigeredet werden, die nicht vorhanden sind; zwischen dem neuen Zuwanderungsgesetz und der Union liegen nicht Lichtjahre, sondern nur der Wahlkampf. Es ist von Übel, wie der CSU-Machiavellismus das Klima mit Angstschür-Zahlen rabiatisiert. Unions-Kanzlerkandidat Stoiber spricht von 600000 jährlich zu integrierenden Zuwanderern – wobei der Zuwanderungsssaldo seit geraumer Zeit bei etwa 86000 liegt. Es ist von Übel, wie der saarländische CDU-Ministerpräsident sich aus parteitaktischen Gründen selbst verleugnet und ein Gesetz ablehnt, das ziemlich genauso aussieht, wie er es einst selbst vorgeschlagen hat: Feigheit, dein Name ist Müller. Es ist von Übel, wie ein weitsichtiges Projekt aus kurzsichtigen Erwägungen malträtiert und so eine ausländerfeindliche Stimmung provoziert wird – als ob man damit nicht in den neunziger Jahren furchtbare Erfahrungen gemacht hätte. Es ist von Übel, wie ein Gesetz, das für inneren Frieden sorgen könnte, durch Verleumdung zum Nukleus neuen Unfriedens gemacht wird. Es bringt nämlich nicht, wie die Union behauptet, ungesteuerte Zuwanderung, sondern will sie gerade beenden. Es ist auch nicht so, dass erst dieses Gesetz den Anwerbestopp aufhebt. Der ist längst aufgehoben – im Jahr2000 wurden auf Grund der schon zu Kohls Zeiten geltenden „Anwerbestoppausnahmeverordnung“ 342050 Arbeitserlaubnisse erteilt. Es ist allerdings nicht von Übel, dass dieses Gesetz nicht mehr in den Vermittlungsausschuss geht. Der ist, wie der Name sagt, dafür da, in einzelnen Streitpunkten zu vermitteln. Er ist nicht dafür da, einen völlig neuen Gesetzestext zu schreiben. Wer statt eines Zuwanderungssteuerungsgesetzes ein Zuwanderungsverhinderungsgesetz will, muss das im Bundestag versuchen, nicht im Vermittlungsausschuss. Man geht auch nicht zum Friseur und verlangt dort eine Geschlechtsumwandlung.

      Ein Gesetz als Türöffner

      Wohlgemerkt: Dieses neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz ist mitnichten das beste aller denkbaren Gesetze. Aber: Zum ersten Mal, man muss dies wiederholen, zum ersten Mal! seit Beginn der Anwerbung von Arbeitskräften vor 120 Jahren hat Deutschland mit diesem Gesetzeswerk ein Ausländerrecht, das den Anforderungen einigermaßen gerecht wird. Die Ausländerbeauftragte hat den Inhalt schlicht so beschrieben: Es öffnet Türen für die, die wir brauchen – und es schützt jene, die uns brauchen. Es ist kein Wundergesetz. Es ist nicht einmal ein besonders gutes Gesetz. Aber es ist das beste Ausländerrecht, das Deutschland je hatte. Es regelt, was längst geregelt gehört hätte: Zuwanderung und Integration. Und es fasst zusammen, was zusammengehört: Rechtspflichten und Rechtssicherheit, Regeln des Aufenthaltsrechts und des Arbeitserlaubnisrechts. Es ist ein Fundament, auf dem weiter aufgebaut werden muss.

      Das geht leider vorläufig noch nicht: Es beginnt nämlich nun erst einmal die juristische Untersuchung des Fundaments. Die Bundesregierung behauptet, das Gesetz sei mehrheitlich beschlossen. Die Opposition behauptet, es sei mehrheitlich abgelehnt. Und so teilt das neue Zuwanderungs- und Integrationsgesetz das bisherige Schicksal der Ausländer in Deutschland: Man befindet sich im juristischen Irrgarten. Den neuen Paragrafen ergeht es genau so, wie es den Ausländern in Deutschland bis zum heutigen Tage ergeht: Sie wissen nicht, woran sie sind und wie es weitergeht. Die neuen Paragrafen teilen das Schicksal der Ausländer in der Geschichte der vergangenen Jahrzehnte: Sie wurden willkommen geheißen und wieder weggeschickt, sie wurden bejubelt und beschimpft, sie waren Manövriermasse. Nun ist das gesamte neue Ausländer-, Zuwanderungs-, Integrations- und Flüchtlingsrecht zur Manövriermasse im Bundestagswahlkampf geworden; und es zerquetscht die Landesregierung von Brandenburg.
      Das Schicksal eines Jahrhundertgesetzes hängt nun ab von juristischer Sophisterei, davon, wie das Erfordernis einheitlicher Stimmabgabe auszulegen ist. Ein wichtiges Gesetz ist befleckt. CDU und CSU warten jetzt darauf, ob der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt. Tut er es, wird ihm die Union Parteilichkeit vorhalten. Die Szene wird zum Tribunal. Opfer sind, wieder einmal, die Ausländer in Deutschland. Aus einem Tag, der den Einstieg in eine gute Integrationspolitik hätte bringen können, wird wohl nun ein Beitrag zur Verwilderung der Republik.


      -----------------------
      MM
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 10:48:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was gestern im Bundesrat gelaufen ist halte ich für einen Skandal.

      Nur - leider ist weit und breit keine alternative Volkspartei zu sehen, die in den zurückliegenden Jahren den Beweis erbracht hätte, eine anständige Alternative zu sein.

      Traurig, traurig!

      Werde auf meine "alten Tage" zum Nichtwähler. Hätte ich `mal nie gedacht.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:04:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      @JuanLesPins,

      ist es nicht sinnvoll kleine Splitterparteien zu wählen. Würde mich auf die Gesichter der Spitzenpolitiker freuen, wenn Union und SPD im September bei 30 % landen würden.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:11:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das, was ich an kleineren oder grösseren Umfragen bezüglich des Zuwanderungsgesetzes zur Kenntnis genommen habe, belegt im Durchschnitt, dass 70%(!!!) der Deutschen gegen das Zuwanderungsgesetz sind( Quellen : AOL, SAT1-Text, usw). In diesen und anderen wichtigen Fragen sollte ein Volksentscheid her, hier wurde eindeutig über die Köpfe der deutschen Mehrheit hinweg entschieden, wie es auch bei der Euroeinführung geschehen ist.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:21:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      RE: Rau

      wenn Rau unterschreibt, und das Gestz vor dem BVerG
      scheitert, ist das ein unfassbarer Gesichtsverlust für den
      Bundespräsidenten.

      Ich glaube nicht, daß Rau unterschreibt.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:50:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Merkwürdig!
      Wenn die CDU sich so verhält, gibt`s keinen Aufstand!

      http://de.news.yahoo.com/020322/3/2p3t4.html

      "Samstag 23. März 2002, 10:16 Uhr
      Hintergrund: Gespaltenes Votum im Bundesrat 1949

      Berlin (dpa) - Aus der Nachkriegszeit gibt es einen Präzedenzfall für ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten im Bundesrat. In der 10. Sitzung am 19. Dezember 1949 votierte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister August Halbfell (SPD) bei der Abstimmung über einen Änderungsantrag zur Neuregelung der Mineralölpreise mit Ja. Zugleich kam aber von Finanzminister Heinrich Weitz (CDU) ein Nein. Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: «Heiterkeit».

      Amtierender Bundesratspräsident war Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Karl Arnold (CDU). Er verwies darauf, dass die Stimme einheitlich abgegeben werden müsse. Als er aus dem Plenum aufgefordert wurde, für Nordrhein-Westfalen zu stimmen, sagte Arnold: «Dann entscheide ich zu Gunsten der Änderungsvorlage. Nordrhein- Westfalen stimmt also mit Ja.» "
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:54:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es ist völlig irrelevant, was das Brandenburger Gesetz
      sagt, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Und da steht
      eindeutig, daß die Stimmen nur einheitlich abgegeben
      werden können. Wenn das hieße, daß der MP das letzte
      Wort hat, müßte da stehen, daß die MP entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 11:59:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      @AdHick

      Olle Kamelle und dazu kein Präzedenzfall.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:01:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      #14

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,185174,00.h…

      UMFRAGE ZUR ZUWANDERUNG

      Union soll auf SPD zugehen

      In der Frage der Zuwanderung geben sich Regierung und Opposition weiter kompromisslos. Die Bundesbürger hingegen erwarten von der Union, dass sie auf SPD und Grüne zugeht, wie eine aktuellen Umfrage der ARD ergibt.

      Berlin - Laut der repräsentativen Umfrage, die von Infratest dimap für die ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" unter 1300 Bundesbürgern erstellt wurden, wünschen 50 Prozent der Deutschen von der Union ein Umdenken in ihrer Haltung zur Zuwanderung. So votierten die Hälfte der Befragten dafür, dass die Unionsparteien dem Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung jetzt zustimmen sollen. Lediglich 31 Prozent meinen, dass CDU/CSU auch nach den jüngsten Kompromissangeboten der Regierung an der Ablehnung festhalten sollte.
      Selbst im eigenen Lager scheint die Stimmung gegen den Kompromiss der Bundesregierung zu kippen: So votiert laut der Umfrage nur noch eine knappe Mehrheit von 43 Prozent der befragten Unionsanhänger für die Ablehnung des rot-grünen Kompromissvorschlags, eine starke Minderheit von 37 Prozent ist entgegen dem Kurs der Parteiführung für Zustimmung zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:06:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ist doch einerlei, was irgendwelche Umfragen aussagen.
      95% haben ohnehin keine Ahnung.
      Außerdem sind die Fragen häufig suggestiv:
      Vor einem Jahr, mit einer Woche Zeitdifferenz im ZV gesehen:
      Auf die Frage Abschaffung Wehrpflicht 27% Zustimmung.
      Auf die Frage freiwilliger Wehrdienst 67%.

      Zitat Koch: "Entscheidend sind nicht irgendwelche Umfragen,
      sondern die Meinung von Leuten, die sich mit der Sache."
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:07:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ergänzung:
      die sich mit der sache beschäftigt haben."
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:15:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      #18
      "Olle Kamelle" ist mir als Terminus technikus der Juristen neu.
      Warum es keinen "Präzedenzfall für ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten im Bundesrat" ist, müsstest du dpa und mir schon erklären.
      Aber ob nun Präzedenz oder nicht, hast du inhaltlich keine Meinung dazu?

      #20
      Dann können wir die Demokratie ja abschaffen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:22:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Olle Kamelle bezieht sich auf den Kommentar
      "Bei der CDU regt sich aber niemand auf."

      Präzedenzfall:
      Im Text stand doch selbst, daß Gelächter aufkam.
      Der SPD-Mann scheint sich in den noch etwas
      ungeordneten Gründungstagen einen Witz gemacht
      zu haben. Anschließend hat er sich der Raison
      der Landeskoalition gebeugt und nicht weiter
      Einspruch erhoben.

      Überhaupt nicht vergleichbar.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:29:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      "Dann können wir die Demokratie ja abschaffen."

      Nein, aber wir haben aus guten Gründen keine Rätedemokratie.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:34:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das einzige Faktum ist, dass man`s damals nicht so verbissen gesehen hat.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:35:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ som.you

      was für ein Argument - bravo ! Was ist denn aber, wenn Rau nicht unterschreibt und die SPD vor das Verfassungsgericht zieht und gewinnt - dann hat Rau noch einen viel größeren Gesichtsverlust in Partei und in seinem Amt.

      @ silent hit

      a) wollte die CDU/CSU nicht in den Vermittlungsausschuß, denn sie haben den Antrag von Rheinland-Pflaz ausgeschlagen, der mit allen CDU/CSU Ländern eine Mehrheit gehabt hätte - also bleib bitte bei den Tatsachen

      b) das mit dem gegenwärtigen Wählerpotential meinst Du hoffentlich nicht ernst und falls doch, würde mich mal interessieren, wo Du die Gewißheit nimmst, dass die SPD auf Landesebene nur mit 35% abschneiden soll, speziell in den relevanten Bundesländern ?


      @ all

      Ich kann das ganze Theater überhaupt nicht verstehen. Die Verfassung und Geschäftsordnung sind doch vollkommen eindeutig formuliert [Quelle: n-tv Board]

      Zitat:"Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Im Plenum des Bundesrates stimmt jeweils nur ein Mitglied, der/die so genannte Stimmführer/Stimmführerin, für jedes Land. Er/sie gibt alle Stimmen seines Landes ab."
      Also hätte nur EINER seine Stimme abgeben dürfen.

      Desweiteren fand ich:

      "...Gezählt werden dann die Stimmen der Länder, die auf die Abstimmungsfrage positiv votieren. Dies geschieht in der Weise, dass der jeweilige Stimmführer des mit "Ja" abstimmenden Landes seine Hand hebt. ... Eine Gegenabstimmung in der Weise, dass noch mal extra gefragt würde, wer dagegen ist oder wer sich enthält, findet nicht statt. Insoweit spielen Enthaltungen bei der Abstimmung keine Rolle und werden als solche auch nicht festgehalten. Eine Enthaltung wirkt prinzipiell wie eine Nein-Stimme. Nur dann, wenn ausnahmsweise durch Einzelaufruf der Länder abgestimmt wird, kann ein Land ausdrücklich mit "Enthaltung" abstimmen. Dieser Zuruf "Enthaltung" wird dann auch als solcher im Plenarprotokoll festgehalten."


      Insofern sind die Stimmen auch nicht uneinheitlich angegeben worden, was ja gemäß Verfassung nicht geht, sondern es gab lediglich unterschiedliche Meinungen bzgl. der Ausübung der Stimmen. Stimmführer ist gemäß der brandenburgischen Verfassung im übrigen der MP, so dass für mich gar kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit besteht.

      Im übrigen sollte sich die CDU/CSU bevor sie so unerhört rumtröten mal den Präzedenzfall von 1949 studieren, wo die ganze Geschichte (unangefochten übrigens) anders herum lief (siehe oben).

      Art Bechstein
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:35:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      In der 10. Sitzung am 19. Dezember 1949 votierte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister
      August Halbfell (SPD) bei der Abstimmung über einen Änderungsantrag zur
      Neuregelung der Mineralölpreise mit Ja. Zugleich kam aber von Finanzminister Heinrich Weitz (CDU) ein Nein. Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: «Heiterkeit».

      Amtierender Bundesratspräsident war Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Karl Arnold (CDU). Er verwies darauf, dass die Stimme einheitlich abgegeben werden müsse. Als er aus dem Plenum aufgefordert wurde, für Nordrhein-Westfalen zu stimmen, sagte Arnold: «Dann entscheide ich zu
      Gunsten der Änderungsvorlage. Nordrhein- Westfalen stimmt also mit Ja.»
      ========================================
      2002:
      ========================================

      Schriftführer: «Brandenburg?»

      Brandenburgs Arbeitsminister Alwin Ziel (SPD): «Ja.»

      Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU): «Nein.»

      Wowereit: «Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat. Ich
      verweise auf Artikel 51, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz. Danach können Stimmen eines Landes nur
      einheitlich abgegeben werden. Ich frage Herrn Ministerpräsident Stolpe, wie das Land Brandenburg
      abstimmt».

      Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD): «Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich
      somit Ja.»

      Schönbohm: «Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident.»

      Wowereit: «Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat.»

      (Tumulte und Zwischenrufe. «So geht`s ja nicht.» «Das ist unmöglich.»)

      Wowereit: «Herr Ministerpräsident Stolpe hat für Brandenburg erklärt, dass er, dass das Land
      Brandenburg mit Ja abstimmt. Das... Das ist nicht... Das ist so. Dann geht es weiter in der... Dann
      geht es weiter in der Abstimmung.»

      (Weitere Tumulte und Zwischenrufe, unter anderem vom hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland
      Koch)

      Wowereit: «Nein. Ich habe bei der zweiten Frage gefragt, ob Herr Ministerpräsident Stolpe für
      Brandenburg eine Erklärung abgibt. Das hat er gemacht. Und, und jetzt ist festgestellt, es ist
      festgestellt... Ich kann... da Herr, bitte, bitte sehr Herr Koch, ich bitte Sie, sich auch zu mäßigen. Ja...
      wenn, wenn, also nochmal. ... Ich kann auch Herrn Ministerpräsident Stolpe nochmal fragen, ob das
      Land noch Klärungsbedarf hat. Herr Ministerpräsident Stolpe. So, dann ist das so festgestellt. Ich
      bitte fortzufahren in der Abstimmung, in der Abstimmung fortzufahren. Sie können sich anschließend
      nach der Geschäftsordnung melden. Wir sind jetzt in der Abstimmung.»
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:48:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      Betreff: Stimmführer
      Wie gesagt: Bundesrecht bricht Landesrecht.
      Und bundesrechtlich ist festgelegt, daß die
      Landesregierungen nur einstimmig entscheiden können.
      Ansonsten gilt die Stimme als nicht abgegeben, d.h.
      ungültig.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 12:48:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Art Bechstein #26


      Zitat:"Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Im Plenum des Bundesrates stimmt jeweils nur ein Mitglied, der/die so genannte Stimmführer/Stimmführerin, für jedes Land. Er/sie gibt alle Stimmen seines Landes ab."



      Das steht weder im "Grundgesetz" noch in der "Geschäftsordnung des Bundesrates".


      Also hätte nur EINER seine Stimme abgeben dürfen.


      Kannst du mir dann sagen, warum im GG von "einheitlicher" Stimmabgabe die Rede ist.
      Kann ein EINZELNER auch uneinheitlich abstimmen?
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 13:04:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      (3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.

      Nächstes mal nimmt Stolpe seine Sekräterin mit.:D
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 13:06:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      .
      quelle www.spiegel.de

      25. März 2002

      ZUWANDERUNGSGESETZ
      Bundesregierung zahlte für Zustimmung der Länder

      Die Bundesregierung hat die Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz durch finanzielle Versprechen in Millionenhöhe befördert.

      Einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL zufolge erhielt Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Vorabend der Abstimmung die Zusage, der Bund werde sich weitaus starker als bisher bei der Sanierung der Berliner Museumsinsel engagieren und das Museumsensemble möglicherweise sogar ganz übernehmen. Ebenfalls am Donnerstagabend versprachen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Finanzminister Hans Eichel (SPD)bei einem Treffen der SPD-Ministerpräsidenten, der Bund werde die Mittel für den Ausbau des regionalen Bahn- und Schienennetzes im nächsten Jahr um 150 Millionen Euro aufstocken und bis 2007 stufenweise weiter anheben.

      Gleichzeitig erklärte sich Eichel bereit, auf Rückforderungen gegenüber den Ländern für Bahnmittel in Hohe von 300 Millionen Euro zu verzichten. Das Geld hatten die Länder im Vorjahr zu viel erhalten.
      .
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 13:18:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      Unglaublich:
      DIe SPD verkauft den Wähler für blöd und rechtfertigt Verfassungsbruch mit Provinzrecht:
      http://www.spd.de/servlet/PB/-s/12f9vjnntxyb91ylm68w4qr1t517…
      Übrigens: In einigen Länderverfassungen ist auch die
      Todesstrafe vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 13:33:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      http://www.sueddeutsche-zeitung.de/index.php?url=/deutschlan…


      Staatsmann nach dem Sturm

      Bundeskanzler Gerhard Schröder kann an den Vorgängen im Bundesrat nichts Ungewöhnliches erkennen – eine Inszenierung schon gar nicht.


      Er glaube nicht, sagte Schröder mit seinem Staatsmann-Gesicht, dass die Vorgänge im Bundesrat Widerwillen beim Wähler hervorrufen würden. Gewiss, meinte er, sei es manchmal schwierig, den Gang „politischer Entscheidungsprozesse in der Demokratie transparent“ zu machen.

      -----------------------------------------------------------------

      Solche Äußerungen von Schröder und seinen Vasallen sollte man sich mal bei Seite legen und ihnen zu gegebener Zeit wieder unter die Nase halten.
      Das Koordinatensystem von Schröder ist nicht nur verschoben, sondern schon ganz abhanden gekommen.
      Meiner Meinung nach ist er eher eine wichtigtuerische, machtbesessene Nullnummer als ein Staatsmann.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 17:32:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      @TeddyOnLine

      Zitat:"Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Im Plenum des Bundesrates stimmt jeweils nur ein Mitglied, der/die so genannte Stimmführer/Stimmführerin, für jedes Land. Er/sie gibt alle Stimmen seines Landes ab."

      Wenn man diesen Gedanken zu Ende führt, bedeutet das nicht, daß allein durch die Tatsache, daß mehrere Stimmen aus Brandenburg abgegeben worden sind, das Votum von Brandenburg ungültig ist? Ganz gleich nun, ob alle dafür, dagegen oder gegensätzlich gestimmt hätten? Und auch nach der Nachfrage Wowereit`s sowie der Antwort des MP, hat Schönbom sein vorher gesagtes NEIN bekräftigt, eben mit den Worten: Sie kennen meinen ..." Die Abstimmun verlief also nie einheitlich!

      SPD-nahe Verfassungsrechtler sind ja so spitzfindig, zu behaupten, daß Schönbom gar nicht hätte abstimmen dürfen, da er damit die Verfassung gebrochen habe! Wenn also allein die Tatsache, daß auch Schönbom abgestimmt hat - und nicht nur der MP – gegen Recht verstößt, dann wäre die Stimme Brandenburgs schon deshalb ungültig!

      Ein Paradebeispiel sozialdemokratischer sichselbstansbeinpinkel-Logik :laugh:

      Korruption auf allen SPD-Ebenen, und Wowereit hat seinen Arsch an Schröder verkauft!
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 17:37:43
      Beitrag Nr. 35 ()
      von nun sollte sich jeder überlegen, ob er mit sozis verträge abschliesst. also ich jedenfalls passe jetzt sehr auf.
      gruss
      rh
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 17:54:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      @von silent_hit #34

      Das Zitat war nicht von mir. Ich halte es auch nicht für richtig.

      Da von Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt wurde, können die Stimmen dieses Landes nirgends zugeordnet werden. Ist doch kein Problem. Das ist halt so. War auch gerade so von Brandenburg (wenigstens von Schönbohm) beabsichtigt. Daß man nach einer Abstimmung nochmals fragt "Für was stimmen Sie?" und dann nochmals, halte ich für eine Mißachtung/Bruch der Verfassung. Oder steht da wo, daß manche mehrmals abstimmen dürfen?

      Daß Schönbohm nichts sagen darf, nur weil ein anderer schon was gesagt hat, halte ich für einen schlechten Witz eines verwirrten Professors.


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