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    Mobilcom wird niemals wieder Gewinne erwirtschaften ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.03.02 22:47:30 von
    neuester Beitrag 12.06.02 12:27:06 von
    Beiträge: 10
    ID: 571.013
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      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:47:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... umso mehr wundert es mich, daß der französische Staat und die betroffenen Banken diesem Pleitegeschäft zustimmen. Kann wohl nur deshalb geschehen, weil mehrere Milliönchen an Schmiergeldern geflossen sind.

      Naja. Jeder kriegt das, was er verdient.

      :D
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:51:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:
      fschhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh !!!
      klingt wie ein kaputter luftbalon. :laugh:

      fschhhhhhhhhhhhhh !!!!

      :laugh:

      pappnase :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:54:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dumpfbacke.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:58:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      :laugh:
      fschhhhhhhhhhhhhhhh........ :laugh:

      ich liebe dich :laugh:

      fschhhhhhhhhhhhhhhhhhhh..............
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 23:13:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi fsch

      der französische Staat will daß sich France Telecom von Mobilcom trennt. Wie kann daß funktionieren? Genauso wie´s gerade läuft. Es kommt sogar noch Kohle in die Kasse!!

      gruss
      theak

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      Avatar
      schrieb am 26.03.02 01:30:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich dachte sowas müsste ich net schreiben,aber dieser thread ist bullshit,wir sehen ja in 5 jahren.
      pseudowissen+daytrayding=maximum burncash aus privat"unvermögen" lol ps: highlander bier ist lecker
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 18:10:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aha. Waren wohl doch nicht ausreichend Schmiergelder geflossen. Tja. Wieder einmal an der falschen Stelle Einsparungen vorgenommen...

      Wäre eine Investition in die Zukunft gewesen - nun ists wohl aus und vorbei.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.06.02 12:12:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      -----------------------
      Avatar
      schrieb am 12.06.02 12:24:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      der punkt 2 müsste aber mal bei einigen angewand werden !! http://www.axxa.de/x/lachen dreckig 01.wav
      Avatar
      schrieb am 12.06.02 12:27:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      :D

      Schon merkwürdig, wer sich hier immer im Verband zu Worte meldet.


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