Verkehrsunfall wegen Wild aber ohne Berührung!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.04.02 18:43:28 von
neuester Beitrag 14.04.02 13:11:53 von
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Wie ist da im Moment die Rechtslage?
Zahlt die Teilkasko oder muss ggf. die Vollkasko herhalten?
Ich weiß nur, dass es da mal eine Diskussion wegen des Nachweises gab.
Mit Zeugen zahlt sie, ohne nicht.
Danke schon jetzt.
Ein Bekannter von mir ist nämlich heute mittag einem Reh ausgewischen und hat einen mächtigen Schaden am Auto.
Fährt schon seit Jahren unfallfrei und heute das.
Nun ja, ihm geht es gut, dem Reh auch und Blech gibt es geung auf Gottes Erden.
erml
Zahlt die Teilkasko oder muss ggf. die Vollkasko herhalten?
Ich weiß nur, dass es da mal eine Diskussion wegen des Nachweises gab.
Mit Zeugen zahlt sie, ohne nicht.
Danke schon jetzt.
Ein Bekannter von mir ist nämlich heute mittag einem Reh ausgewischen und hat einen mächtigen Schaden am Auto.
Fährt schon seit Jahren unfallfrei und heute das.
Nun ja, ihm geht es gut, dem Reh auch und Blech gibt es geung auf Gottes Erden.
erml
Die Vollkasko zahlt, wenn der Unfall selbst verursacht ist.
Da es für die Wildgeschichte keine Beweise gibt, ist die Vollkasko dafür zuständig - mit der Folge, dass bei Beibehaltung der VK im nächsten Jahr eine Hochstufung erfolgt.
Gelingt es, den Beweis für Wild; totes Wild, Förster, Polizei... zu erbringen, ist die TK zuständig. Hier gibt es keine Hochstufungen.
Gruss GG
Da es für die Wildgeschichte keine Beweise gibt, ist die Vollkasko dafür zuständig - mit der Folge, dass bei Beibehaltung der VK im nächsten Jahr eine Hochstufung erfolgt.
Gelingt es, den Beweis für Wild; totes Wild, Förster, Polizei... zu erbringen, ist die TK zuständig. Hier gibt es keine Hochstufungen.
Gruss GG
Die Teilkasko (nicht die Vollkasko!) zahlt dann, wenn durch das Ausweichen ein noch größerer Schaden abgewendet wurde.
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