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    Selbstständig als Börsenbriefschreiber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.02 21:54:10 von
    neuester Beitrag 02.05.02 21:14:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 579.319
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      Avatar
      schrieb am 21.04.02 21:54:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Will mich selbstständig machen als Herausgeber eines Börsenbriefes. Kennt sich einer von euch aus, ob man dafür eine Firma gründen muss und mit Rechrsform der Firma, Steuern etc. Kann einer Bücher empfhelen für die Gründung eines gewerbes?

      Danke im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 22:09:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du nicht mal das weisst, lass es lieber!
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 22:38:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bitte nicht an die zuständigen Behörden/Einrichtungen und Institutionen wenden;die Amtsgerichte und Insolvenzverwalter sind ja jetzt schon überlastet!

      Falls doch noch Interesse,es sollen bei google.de tatsächliche Treffer zum Sachverhalt erscheinen...*g*



      TC
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:34:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Gewerbeschein vom Rathaus/Gemeinde holen und Gewerbe anmelden
      2. Du bist Einzelunternehmer
      3. obligst der Gewinn- und Ertragsrechnung (Erträge aus selbständiger Tätigkeit)
      4. Bekommst vom FA für Dein Gewerbe eine extra Steuernummer
      5. hast einen Spitzensteuersatz ;)
      6. mußt spätestens nach dem 2. Jahr Gewinn erwirtschaften
      7. ansonsten google ;)

      Gruß Ladytrade
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:37:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bist ja richtig besorgt und nett zu unserem Havard-Absolventen;Werde den Börsenbrief als Abo holen...


      Wer ist denn schon Platow oder Bernecker...



      MfG


      TC

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      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:43:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      da bin ich der Tat sehr besorgt!!! *g*

      Gruß Ladytrade
      Avatar
      schrieb am 21.04.02 23:57:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ladytrade :confused:
      klär mich doch bitte mal auf!
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 13:43:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke dir, Ladytrade.

      tipster
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 20:15:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      @lady #4 punkt6

      Also das höre ich zum ersten mal, Gewinn nach 2-tem Jahr ein Muss :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 20:29:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Martini003:

      Doch, ist im Prinzip so, zumindest muss eine "Gewinnerzielungsabsicht erkennbar" sein.

      Die Frau eines Freundes von mir ist Heilpraktikerin und hat aus steuerlichen Gründen seinen Audi auf ihre Praxis (kleiner Kellerrraum, sie behandelt nur Bekannte und das fast kostenlos) laufen lassen. Nach den besagten 2 Jahren gab das dann auch Ärger.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 02.05.02 21:14:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      würde mich gern als ghostwriter bei dir bewerben...


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