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    GbR -- ein Gesellschafter steigt aus-- was ist zu beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.05.02 18:29:15 von
    neuester Beitrag 12.05.02 20:41:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 585.702
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      schrieb am 12.05.02 18:29:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,

      unsere GbR besteht aus 3 Gesellschaftern. Ein Gesellschafter möchte die GbR ohne Kündigungsfrist sofort verlassen. Wir sind damit einverstanden. Was ist rechtlich/steuerlich zu beachten ? Die GbR ist schuldenfrei. Vielen Dank für eure Antworten !
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 18:33:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da musst Du schon etwas mehr verraten?
      Geschäftszweck
      GBR Vertrag vorhanden
      Gesellschaftsvermögen
      Geschäftsführung
      Eintragung ins Handelsregister

      Der einzige Rat, den ich Dir schon jetzt erteilen kann:
      Besucht einen Rechtsanwalt - das erspart viel Ärger und spätere Kosten!
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 18:48:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      @aktien-check,

      Handwerksbetrieb,GbR-Vertrag vorhanden (Mustervertrag Handwerkskammer),ca.80 000 Euro,kein Geschäftsführer,kein Handelsregistereintrag.
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 18:57:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Würde bei so einer Änderung einer Personenges. auch einen RA herbeiziehen. Und zwar einen Fachmann f. Gesellschaftsrecht. Alles voll absetzbar. Ist einer der Ges. gegen RA, hat er vermutlich was unschönes vor. Hier kann man ohne RA viel falsch machen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 20:41:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo comdirect-kunde,

      a) mit 2 Gesellschaftern bleibt GbR als Rechtsform
      bestehen,

      b) wenn der 3. Gesellschafter einvernehmlich ausscheidet,
      setzen sie sich einfach zusammen und schreiben eine
      Ergänzung zum bisherigen GbR-Vertrag, z.B

      Gesellschaft: Müller, Meier & Partner GbR
      Ort: Geschäftsräume
      Datum: 01.05.2002


      TOP 1:

      Änderungen von § 1, 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages:

      Mit Wirkung zum 01.05.2002 scheidet Gesellschafter
      Meier aus der GbR Müller, Meier & Schulze aus.

      Die Geschäftsanteile von Müller werden jeweils zur
      Hälfte auf Meier & Schulze übertragen.

      Müller erhält seine Einlage und vereinbarten Gewinn-
      anteile als Einmalbetrag (oder in Raten).

      Im Zweifelsfall entscheidet das Auseinandersetzungs-
      Gutachten des Steuerberaters über die Höhe der
      Abfindung.

      Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit von Gesellschafter
      Müller endet am 01.05.2002.

      Mit Ausscheiden des Gesellschafters Müller wird er
      von allen Rechten und Plichten der Gesellschaft
      entbunden.

      Gesellschafter Müller haftet auch nach Ausscheiden aus
      der GbR noch 2 ...4 ..6 Jahre (je nach Gewährleistung
      für die von ihm allein und persönlich durchgeführten
      Aufträge).. hier liegt ein Knackpunkt;

      Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift von

      Meier, Müller, Schulze


      2. Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag

      Ort, Datum,...
      Teilnehmer: Meier und Schulze

      TOP 1: Änderung Gesellschaftsvertrag
      zu §1
      Mit Wirkung vom 01.05.2002 firmiert die vormals
      Müller, Meier & Partner GbR unter dem Namen

      Meier & Schulze GbR

      Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

      Meier, Schulze


      a) bei GbR ist RA total unsinnig

      b) besser ist bei einem Mustervertrag und gütlicher
      Auseinander (immer zu empfehlen) ein gemeinsamer
      Gang zur IHK und zum Steuerberater wegen Auseinander-
      setzung und Finanzamt.

      c) Wozu zahlen Sie den Beiträge für die Kammer?

      d) Die Beratung ist dort fair; notfalls machen die
      auch eine Rechtsberatung!!


      Grüsse

      Gillybaer


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