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    An die Steuerexperten / Tilgungszinsen bei Wohneigentum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.02 13:00:42 von
    neuester Beitrag 21.05.02 10:36:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 588.140
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      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:00:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute ;)

      Braucha mal eur Hilfe, sitze gerade an der Steuerklärung :(

      Also, es existieren für das Jahr 2001 Aufwendungen für Tilgungszinsen (selbstgenutze Eigentumswohnung).

      Kann ich die absetzen, wenn ja wo in den Formularen?

      Sonst findet keine Anrechnung mehr statt (Steuerminderung), das Ding nach 10 ESt noch was ist bereits vor zwei Jahren ausgelaufen.

      Für Tipps vielen Dank :)
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:14:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich glaube,dass da nichts mehr absetzbar ist,
      wenn 10 EST abgelaufen ist.
      mfg f
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:26:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Das tut mir leid, aber da ist absolut nichts zu machen, die Darlehenszinsen sind nicht absetzbar.

      Noch viel Spaß bei der Erstellung Deiner Steuererklärung....
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:29:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aufwendungen für Schuldzinsen sind lediglich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugfähig. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Abziehbarkeit unmöglich, da die Zinsaufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung zählen.

      CU bandwurm:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 13:36:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schade. Dann hab ich das Ding jetzt fertig,
      mit WISO geht das ja echt fix. Nur zu den
      Tilgungszinsen konnte ich nichst finden.

      Mercí für eure schnelle Hilfe

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      schrieb am 19.05.02 14:59:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi TrendTrade,

      schau doch mal unter "Darlehenszinsen", Tilgungszinsen gibt
      es m.E. nicht.

      So far...Loonax
      Avatar
      schrieb am 21.05.02 10:36:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Loonax hat recht: Tilgungszinsen gibt es nicht.

      Du zahlst Zinsen und Tilgung für Dein Darlehen. Die Summe daraus nennt man Annuität. Absetzbar wären - wenn überhaupt - nur die Zinsen, aber nie die Tilgung. (Gilt nur bei Mietwohnungen).

      kroko


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