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    Umzug nach Österreich/österreichisches Steuerrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.02 14:04:17 von
    neuester Beitrag 25.05.02 22:02:36 von
    Beiträge: 5
    ID: 589.992
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      schrieb am 24.05.02 14:04:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand helfen?

      Ich habe vor meinen Wohnsitz nach Österreich zu verlegen. Kann mir jemand sagen was ich in Punkto Besteuerung bei Kapitalerträgen alles beachten muß. Mein Konten und Depots will ich weiterhin in Deutschland führen. Wie sieht es mit Spekulationssteuer, Besteuerung von Kapitalerträgen, Freibeträgen, Besteuerung von Investmentfonds(deutschen, amerikanischen), Divididen und Zinsbesteuerung, Spekulationsfristen aus???

      Bitte helft mir
      Oshobhagwan
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 14:31:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      spekluationsfrist 1 jahr - davor 50 % spekulationssteuer - nach 1jahr = 25% kest (kapitalertragssteuer) auf gewinn. z.zt. wird bei deutschen fonds noch eine sicherungsbesteuerung von 2,5 % eingehoben - wurde von verfassungsgerichtshof per 03/2003 aber schon aufgehoben bzw. ist auch schon am europ. gerichtshof eingeklagt.

      in österreich gibt es die sogen. progressionsbesteuerung auf die man beonders achten sollte wenn man einkünfte bezieht die aus anderen staaten mit doppelbesteuerungsabkommen bezogen werden. alle einkommen werden für die progressionsstufe (höhe) herangezogen, versteuern muss ich natürlich nur die in österreich erzielten einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 24.05.02 14:59:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke,

      ganz schön kompliziert. Mein Arbeitsplatz wird weiterhin in Deutschland bleiben. Sinn des Umzuges ist eigentlich die Lohnsteuerersparnis. 25%KEST ist ja ganz schön happig. Heißt das ich kann meine Aktien so lange halten wie ich will, und wenn ich verkaufe sind 25%Kursgewinn weg :(
      Wie siehts mit der Dividenden und Zinsbesteuerung und den Freibeträgen aus.

      mfg osho
      Avatar
      schrieb am 25.05.02 20:00:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ganze klappt aber nur, wenn Du Grenzgänger bist und damit im Wohnsitzstaat versteuerst, sonst bleibt das Besteuerungsrecht im Tätigkeitsstaat.
      Avatar
      schrieb am 25.05.02 22:02:36
      Beitrag Nr. 5 ()


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