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    FAZ: Hollywood sorgt sich um das Geld deutscher Anleger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.02 10:58:52 von
    neuester Beitrag 03.08.02 13:53:27 von
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      schrieb am 23.06.02 10:58:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hollywood sorgt sich um das Geld deutscher Anleger

      Haftungsrisiken verhindern zur Zeit die Auflage neuer Filmfonds / Es geht um Milliarden Euro


      Kno. SAN FRANCISCO, 21. Juni. Werden reiche deutsche Anleger Hollywood bald den Rücken kehren? Inmitten einer Erfolgssaison mit hervorragenden Einspielergebnissen durch Filme wie "Krieg der Sterne" und "Spider-Man" blickt die Filmindustrie in Hollywood mit Sorge auf die Zukunft der Finanzierung neuer Filmprojekte durch deutsche Beteiligungsgesellschaften in Form geschlossener Filmfonds. Hinzu kommt, daß auch die am Neuen Markt notierten Medienkonzerne, die Ende der neunziger Jahre Millionen Dollar nach Los Angeles gepumpt haben, nicht mehr gut bei Kasse sind. Die "Los Angeles Times" hat deshalb jüngst getitelt: "Hollywood may be saying Auf Wiedersehen to Funds" - eine Übersetzung erübrigt sich.

      Bisher hat Hollywood von einer Regelung im deutschen Steuerrecht profitiert, die bei der Beteiligung an Filmproduktionen unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Abschreibung des Investitionsbetrags nicht nur gestattet, sondern sogar fordert. Im Fachdeutsch lautet die Begründung für diesen Vorgang, daß selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden dürfen. Das heißt, daß die Kosten zur Produktion eines Films sofort abgeschrieben werden müssen, woraus Verlustzuweisungen von 100 Prozent entstehen.

      Ein Beispiel: Ein Deutscher, der im vergangenen Jahr über einen speziell hierfür gegründeten geschlossenen Fonds 10 000 Euro in ein Filmprojekt in Hollywood investiert hat, mußte hierfür bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 51 Prozent nach Steuern nur 4900 Euro ausgeben. Unterstellt man nun, daß der Film einen Gewinn in Höhe des doppelten Einsatzes abwirft, was ein unwahrscheinliches Ergebnis ist, würde der deutsche Investor nach Steuern 9800 Euro zurückerhalten - und sogar noch mehr, wenn man für die Jahre der Ausschüttungen mit einem gesenkten Spitzensteuersatz kalkuliert. Selbst wenn diese Rendite wohl den nahezu unerreichbaren Optimalfall darstellen dürfte, kann ein Engagement in Hollywood durch die Abschreibungsmöglichkeit deshalb theoretisch aber auch dann noch lohnend sein, wenn sich die Fondsgesellschaften bei einigen Filmen engagieren, die sich später an der Kinokasse als Flop erweisen.

      In anderen Ländern, etwa in Großbritannien oder Australien, gibt es vergleichbare Abschreibungsmöglichkeiten zwar ebenfalls. Doch verlangen die dortigen Steuerbehörden, daß dafür wenigstens zum Teil in den jeweiligen Ländern gedreht oder mit einheimischen Schauspielern gearbeitet wird. Das ist in Deutschland bisher nicht der Fall. Damit haben die deutschen Steuerzahler Hollywood-Filmproduktionen subventioniert, ohne dafür irgendeine Gegenleistung bekommen zu haben. Branchenkenner gehen davon aus, daß geschlossene Medienfonds in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland 6,4 Milliarden Dollar eingesammelt haben, um Hollywood-Filme zu produzieren. Genutzt wurde das Geld unter anderem von den Studios New Line Cinema ("Der Herr der Ringe"), Universal ("The Fast and the Furious"), Fox oder Paramount. Bisher hat der deutsche Fiskus nur Regelungen zur Kreditfinanzierung der Beteiligungs-Investitionen verschärft und einige Richtlinien erlassen, die erfüllt sein müssen, damit die Abschreibung anerkannt wird.

      In Hollywood gibt es nun aber die Sorge, daß sich diese Gesetzeslage bald ändern wird. Grund hierfür sind zwei Urteile des Bundesfinanzhofes, nach denen Werbungskosten bei geschlossenen Fonds nicht mehr sofort absetzbar sind, sondern als Teil der Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung verteilt werden müssen. Inwiefern dieses Urteil speziell auf Medienfonds übertragbar ist, wird in der Branche noch diskutiert; bis auf weiteres traut sich aus Haftungsgründen aber wohl niemand mehr, neue Fonds aufzulegen. Nach den Angaben einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sind in der nahen Zukunft auch noch keine Entscheidungen über grundsätzliche Änderungen zu erwarten.

      Die Unsicherheit bleibt also erhalten. Zunächst hat die Finanzverwaltung im vergangenen Oktober in einem Erlaß, in dem die Urteile zu den Werbungskosten verarbeitet wurden, eine Übergangsregelung beschlossen, nach der alle Fonds, deren Vertrieb vor dem 31. Dezember des vergangenen Jahres begonnen hat und die bis zum Ende 2002 plaziert sind, von der Verschärfung der Richtlinien nicht betroffen sein werden. Grundsätzlich will der Fiskus künftig aber weniger reine Steuersparmodelle sehen, sondern Projekte, die sich von Anfang an unternehmerisch rechnen.

      Zahlreiche Anbieter der Branche haben sich unterdessen Anfang April im Verband Deutscher Medienfonds in München zusammengeschlossen, um für den Erhalt der Steuervorteile zu kämpfen. Bei den Fonds handelt es sich zum Beispiel um Produkte wie die von der Bayerischen Immobilien-Leasing GmbH im vergangenen Jahr initiierte Motion Picture Production GmbH & Co. Erste KG (MPP). Die Bayerische Immobilien Leasing ist eine Tochtergesellschaft der Hypo- und Vereinsbank. Mitinitiator ist die Deutsche Bank. Die MPP hat das Ziel, sich an bis zu sieben international auswertbaren Kinofilmen zu beteiligen. Schon im Kino zu sehen sind die im Auftrag von MPP durch das Filmstudio Paramount produzierten Streifen "We were Soldiers" mit Mel Gibson in der Hauptrolle und "Changing Lanes" mit den Schauspielern Samuel L. Jackson und Ben Affleck, die in amerikanischen Kinos übrigens beide keine Flops waren. Zugleich ist MPP jedoch ein Sonderfall, da MPP die Rechte an den Filmen gegen ein fest vereinbartes Entgelt langfristig an Paramount abgetreten hat und nicht selbst verwertet, was wiederum andere steuerliche Schwierigkeiten aufwerfen kann (F.A.Z. vom 5. November 2001).

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.06.2002, Nr. 142 / Seite 23
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      schrieb am 06.07.02 08:08:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Neue Steuerregel kickt Filmfonds ins Aus
      Erlass-Entwurf des BMF stellt Steuervorteile in Frage


      Das Angebot an Steuersparanlagen wird in diesem Jahr deutlich ausgedünnt. Die bisher bekannten Filmfonds-Modelle mit sofortigen Verlustzuweisungen von 100 % im Jahr der Beteiligung wird es künftig nicht mehr geben.


      Der Grund liegt in den Eckpunkten eines noch nicht veröffentlichten Erlass-Entwurfs des Bundesfinanzministeriums (BMF), der den steuerlichen Umgang mit Nebenkosten geschlossener Fonds präzisiert. Bereits im vergangenen Jahr hatte das BMF geregelt, dass Nebenkosten nur noch über die Laufzeit einer Beteiligung statt sofort abgeschrieben werden dürfen (Az.: IV C 3 - S 2253a - 15/01 vom 24.10.02). Die wichtigsten Nebenkosten sind Provisionen für den Vertrieb der Fonds, Honorare an Rechts- und Steuerberater und die Konzeptionsvergütung des Fondsinitiators. Sie betragen bis zu 30 % des Investitionsvolumens.

      Fatal für Filmfonds sind die neuen Steuervorgaben des BMF, weil sie die Zeichner (Kommanditisten) zu Erwerbern der Filmrechte machen. Bisher sind sie Filmhersteller. Die Konsequenz: Wer Filmrechte erwirbt statt sie herzustellen, kann sie nur über 50 Jahre abschreiben. Statt 100 % Verlustzuweisung sofort mindern jährlich nur noch 2% Abschreibung die Steuerlast. Ein solcher Fonds ist für den Anleger uninteressant.

      Der Verband Deutscher Medienfonds e. V. beschreibt die Argumentation des BMF gegenüber seinen Mitgliedern so: „Anleger gelten dann als Erwerber, wenn ein einheitliches Vertragswerk vorliegt.“ In der Tat leistet der Anleger nur Unterschriften unter Zeichnungsschein und Treuhandvertrag. Dahinter verbirgt sich eine Einheit von Verträgen, die der Initiator etwa mit Drehbuchlieferanten, Produktionsteams, Filmverleihern, Versicherern und Beratern geschlossen hat. Medienfonds-Prospekte nennen oft schon Filmtitel, beschreiben den Inhalt, geben Produktionsfirmen und Verleiher bekannt. „Damit ist das Beteiligungskonzept modellhaft“, sagt Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin.

      Beim Verband Deutscher Medienfonds ist inzwischen das Gerücht angekommen, dass im Zuge der steuerlichen Neuregelung der Nebenkosten auch der Medienerlass (Az.: IV A 6 - S 2241 - 8/01 vom 23.02.01) geändert werden könnte. Der sieht nämlich den Anleger dann als Filmhersteller, wenn er „wesentliche Einflussmöglichkeiten auf die Filmproduktion hat“. „Faktisch haben die Anleger aber keinen Einfluss“, sagt Michael Oehme, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. Er prophezeit im gleichem Atemzug den „Tod leasingähnlicher Fonds“. Dessen Einnahmequelle sind in Höhe und Fälligkeit von vornherein festgelegt Lizenzzahlungen von ebenfalls feststehend Filmkäufern. Dennoch bekamen Anleger bisher volle 100 % Anfangsverlust.

      Oehme sieht nur einen Weg, die Modellhaftigkeit zu vermeiden und dadurch die vollen Anfangsverluste zu retten: „Anleger müssen einem Fonds beitreten, bevor der Fonds irgendeinen Vertrag schließt.“ Damit wird der Fonds zum „Blind Pool“: Sie wissen nicht, worein sie investieren. Als Filmlaien müssen sie sich trotzdem auf die Kompetenz des Initiators verlassen. „Aus Sicht des Anlegerschutzes ist das kontraproduktiv“, stellt Richter Beck fest. Steuersystematisch sei es dagegen richtig: „Nur wer das volle Risiko trägt, soll auch Steuervorteile haben.“

      Das Risiko, die Steuervorteile nachträglich zu verlieren, lässt sich dadurch vermeiden, dass ein Fonds gezeichnet wird, der bereits 2001 an den Markt ging. Wer einem solchen Fonds noch bis Jahresende beitritt, fällt unter eine Übergangsregelung des alten Nebenkostenerlasses, die ihm die alten Steuervorteile erhält.

      HANDELSBLATT, Freitag, 05. Juli 2002, 12:58 Uhr
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      schrieb am 03.08.02 13:53:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zukunft der Filmfonds liegt im Dunkeln
      Gerichtsurteil erschwert Vermarktung. Voller Steuervorteil nur noch bei Mitbestimmung der Anleger über Filmstoff


      Berlin - Mit Sean Connery als Hauptdarsteller des Films "The League Of The Extraordinary Gentlemen" wirbt die Ideenkapital in Düsseldorf derzeit für ihren Filmfonds Mediastream III. Doch eine solche Werbung wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, wenn der Entwurf zum fünften Bauherrenerlass Wirklichkeit wird. Denn Filmfonds werden ihre Steuervorteile (bis zu 100 Prozent des Eigenkapitalanteils) nur noch als so genannte Blind Pools nutzen können, bei denen der Anleger den zu produzierenden Film vorab nicht kennt. Die für die Nutzung der Steuervorteile wichtige Herstellereigenschaft soll dem Anleger nur noch zuerkannt werden, wenn er nach der Zeichnung darüber mitentscheiden kann, welcher Film mit seinem Geld produziert wird.

      Den Hintergrund bilden die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Verrechnung von Vermittlungsprovisionen bei geschlossenen Fonds. Danach dürfen diese nicht mehr sofort abgesetzt, sondern müssen jährlich abgeschrieben werden. Die fatale Konsequenz für Filmfonds: Die Herstellungskosten der Kommanditgesellschaft, die nach Handelsrecht bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern sofort in voller Höhe abgesetzt werden müssen, werden beim Kommanditisten (Anleger) zu Erwerbskosten. Der Anteilswert, den der Anleger erwirbt, kann also nur noch über die Jahre der Nutzung abgeschrieben werden.

      Das könnten bei Filmen sechs bis sieben Jahre sein, im Gegensatz zu 50 Jahren bei Immobilien, meint Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin und Kenner der Steuersparbranche. Der steuerliche Reiz der Filmfonds wäre dahin. Nur noch bei Blind-Pool-Konzepten können die Anleger die Steuervorteile voll geltend machen. Der Anleger müsste aber zunächst einmal Geld einzahlen und auf der ersten Gesellschafterversammlung mit den anderen Kommanditisten darüber beschließen, welcher Filmstoff mit welchen Partnern und Schauspielern verwirklicht wird.

      Filmfonds wie Mediastream I bis III werden also nach diesem Erlass nicht mehr möglich sein. Immerhin bestätigt der Entwurf die im Oktober vom Bundesfinanzministerium beschlossene Übergangsregelung, nach der die Steuervorteile bestehen bleiben, wenn mit dem Außenvertrieb vor dem 31. Dezember 2001 begonnen wurde und der Anleger dem Fonds bis zum 31. Dezember 2002 beitritt. Die erste Bedingung ist laut Initiator erfüllt, die Erfüllung der zweiten liegt beim Anleger. Derzeit wird über eine mögliche Verlängerung der Übergangsregelung diskutiert.

      Mit einem Fondsvolumen von 246 Mio. Euro ist der Mediastream III der größte bislang aufgelegte, unternehmerisch geprägte Filmfonds. Neben dem Connery-Streifen sollen zwei weitere Filme finanziert werden: die Komödie "Down With Love" mit Renée Zellweger und Ewan McGregor und "Just Married" mit Ashton Kutcher und Brittany Murphy. "Zur Not kann der Fonds auch aufgestockt werden", sagt Ideenkapital-Chef Michael Wilke. Das heißt: Man hat vorgesorgt, wenn weitere Anleger die Übergangsregelung nutzen wollen.

      Es ist durchaus nicht bei allen Initiatoren üblich, dass die Filme vorher bekannt sind, in die der Fonds investiert. Die Deinböck-Gruppe (IMF-Fonds) in München kauft die Filme während der Platzierungsphase erst ein. Die ersten Zeichner wissen also noch gar nicht, welchen Film der Fonds finanziert. Bekannt war den ersten Anlegern lediglich, dass mit dem IMF III "Terminator III" mit Arnold Schwarzenegger realisiert werden soll.

      Auch alle Fonds, die nach dem Wiederanlagekonzept arbeiten, sind - zum Teil wenigstens - automatisch Blind Pools. Denn die Erlöse aus den ersten Filmen werden zur Reinvestition in andere Filme verwendet. Zum Zeitpunkt der Zeichnung kann der Kommanditist gar nicht wissen, in welche Filme die Erlöse aus den ersten Streifen angelegt werden. Die Münchner Apollo-Media-Gruppe - derzeit mit dem Apollo-Pro-Media 2, ihrem siebten Filmfonds, auf dem Markt - verfolgt sogar ein reines Blind-Pool-Konzept. Das Angebot erfüllt auch die Bedingungen der Übergangsregelung, würde dies aber nach Auffassung der Initiatoren gar nicht benötigen.

      Dass die Entwicklung hin zu Blind-Pool-Konzepten im Hinblick auf den Anlegerschutz nicht befriedigend ist, räumt auch Finanzrichter Hans-Joachim Beck ein. "Aber aus steuerlicher Sicht ist die Entwicklung konsequent", erklärte Beck jetzt auf der Berliner Immobilienrunde.

      Letztlich kann ein Anleger ebenso wenig wie ein Filmexperte voraussagen, ob ein Film zum Kassenschlager oder zum Flop wird. Ob der Fondszeichner vorher weiß, welcher Filmstoff mit welchem Star realisiert wird, spielt also überhaupt keine Rolle.

      Quelle: Financial Times Deutschland, 03.08.2002


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