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    Strafanzeige, Schneider Technologies AG, 27.06.2002 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.02 19:09:16 von
    neuester Beitrag 31.07.03 10:37:36 von
    Beiträge: 310
    ID: 602.847
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      Avatar
      schrieb am 28.06.02 19:09:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      .

      An die Staatsanwaltschaft Augsburg
      Gögginger Straße 101, 86197 Augsburg
      E-Mail: sta@justiz-augsburg.de

      An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
      Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management
      Postfach 50 01 54, 60391 Frankfurt
      E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de

      An den Bayerischen Obersten Rechnungshof
      Postfach 22 00 09, 80535 München
      E-Mail: poststelle@orh.bayern.de

      Betreff:
      Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG


      Sehr geehrte Damen und Herren,

         als Aktionär der Schneider Technologies AG (WKN 719340, im folgenden nur noch: "Schneider" ) habe ich inzwischen den Eindruck gewonnen, dass ich in jüngster Vergangenheit eines erheblichen Vermögens beraubt worden bin oder gegenwärtig beraubt werde. Dasselbe dürfte für den Freistaat Bayern und damit letztlich auch für den deutschen Steuerzahler gelten. Die einzelnen Verdachtsmomente habe ich unten aufgelistet. In dieser Auflistung sind einige Namen enthalten. Damit will ich jedoch in keiner Weise behaupten, dass es sich dabei definitiv um die Schuldigen handelt. Die Nennung der Namen erfolgt lediglich im Sinne einer möglichst vollständigen Zusammenstellung aller öffentlich zugänglichen Informationen.

         Ich erstatte die Anzeige gegen Unbekannt.

      Eine Ermittlung in alle Richtungen ist auch deshalb wichtig, weil es für das Schneider-Debakel vermutlich nicht nur einen Schuldigen gibt.

      Da sich im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG Verdachtsmomente für eine breite Palette von Delikten ergeben haben und eine Abgrenzung Ihrer Zuständigkeiten in diesem Fall für den Außenstehenden kaum möglich ist, möchte ich allen drei oben genannten Behörden dieselbe einheitliche Auflistung zukommen lassen.

      Zunächst möchte ich kurz einige im Internet zugängliche Informationsquellen anführen, aus denen Sie den Unternehmenszweck der Schneider Technologies AG entnehmen können. Nach allgemeiner Einschätzung liegt das größte Potenzial von Schneider in der Laser-Bildprojetion (Laser Display Technology, LDT).

      Offizielle Homepage der Schneider Technologies AG:
      http://www.schneider-ag.de/

      Unabhängige Homepage zur Schneider Technologies AG:
      http://www.lasertv.net/

      Verkaufsprospekt der vom zuständigen Insolvenzverwalter beauftragten Rothschild-Gruppe über die Schneider Laser Technology AG:
      http://schneider.snowbird.net/PAGES/Rothscild-Laser.htm

      An dieser Stelle eine technische Anmerkung:
      Sie erhalten diese Anzeige als PC-Datei im RichTextFormat (RTF). Dieses Format wird von vielen Editoren unterstützt. Bei einigen Editoren (z.B. Microsoft Word) können Sie die Links ins Internet direkt anklicken. Dadurch können Sie die Quellen komfortabel im Original nachlesen und dabei ihre Authentizität überprüfen. Mit Rücksicht auf die Formvorschriften der Staatsanwaltschaft erhalten Sie diese Anzeige außerdem ausgedruckt auf Papier.


      Die folgende Auflistung ist nach möglichen Delikten gegliedert. Damit möchte ich Ihre Nachforschungen jedoch nicht auf die genannten Delikte beschränken. Ziel ist einfach nur eine Erhöhung der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit durch Gruppierung der Verdachtsmomente.

      Zunächst eine Übersicht:

      1. Kursbetrug und Missbrauch der Ad-Hoc-Publizität

      2. Bilanzfälschung

      3. Insiderhandel

      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten

      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe

      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles

      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel

      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung

      9. Suboptimale Verwertung einer Insolvenzmasse


      Die Verdachtsmomente im Einzelnen:
      ============================


      1. Kursbetrug und Missbrauch der Ad-Hoc-Publizität
      =========================================

      Die US-Investmentbank Lehman Brothers war 1998 bei Schneider mit 20 % eingestiegen und hat danach als (einziger) Schneider-Analyst Beurteilungen veröffentlicht, die den Kurs sehr trieben: Zum Beispiel hat Lehman am 14.07.2000 ein 15-Monats Kursziel von 120 Euro ausgegeben. (Tatsächlich stand Schneider gut 15 Monate später kurz vor der Insolvenz.) Das Kursziel 120 Euro wurde am 30.11.2000 noch einmal von Lehman bestätigt. Zum Vergleich: Vor der Veröffentlichung dieser Analysen bewegte sich der Schneider-Kurs (splitbereinigt) über Jahre zwischen 10 und 20 Euro. In zeitlicher Nähe zu den Lehman-Analysen erreichte der Kurs sein Allzeithoch von 72 Euro. Von diesem Allzeithoch aus sank der Kurs kontinuierlich auf 2,5 Euro, um dann Ende Januar 2002 - nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit - auf 0,1 Euro zu sinken.

      Dazu ist anzumerken, dass im Jahr 2000 die Laser-Projektoren sich noch im Prototyp-Stadium befanden, während Ende 2001 endlich die ersten Seriengeräte im Dauereinsatz waren.

      Abgesehen davon, dass die Lehman-Analysen dem Wert des eigenen Schneider-Pakets sicher nicht abträglich waren, lässt sich das ambitionierte Kursziel von 120 Euro durchaus unterschiedlich deuten:

      Entweder die von Schneider entwickelte Laser Display Technology hat wirklich diesen hohen Wert.
      - Dann müsste der Kurs später nach unten manipuliert worden sein.

      Oder aber die Technik war doch noch nicht so ausgereift oder nicht so aussichtsreich.
      - Dann wäre das Kursziel von 120 Euro als völlig überhöht anzusehen.

      Sollte sich herausstellen, dass das Kursziel von 120 Euro völlig überhöht war, so muss die Schuld dafür nicht allein bei Lehman liegen. Vorstellbar ist auch, dass Schneider nur einseitig positive Informationen an Lehman weitergab, negative dagegen zurückhielt.

      Quellen:
      http://kurse.exchange.de/exchange/de/charts/flex.chart?symbo…
      http://www.share-infos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID…
      http://www.share-infos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID…
      http://www.euroamsonntag.de/analysen/analysen_detail.asp?Ana…
      http://www.euroamsonntag.de/analysen/analysen_detail.asp?Ana…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #126

      Nachdem der Schneider-Kurs Mitte August 2001 von 72 auf 15 Euro gesunken war, senkte Lehman das Kursziel abrupt von 120 auf 18 Euro (!), woraufhin der Kurs noch einmal drastisch sank. Dies führte zu Spekulationen, dass Lehmann eine feindliche Übernahme zu künstlich gedrückten Kursen plane.

      Quellen:
      http://www.euroamsonntag.de/analysen/analysen_detail.asp?Ana…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #434
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #512
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #531
      http://www.euroamsonntag.de/eurams/archiv/berichte_detail.as…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #593
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #963
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1277

      Bezüglich Schneider selbst ist zu prüfen, ob die Ad-Hoc-Publizität nicht dadurch missbraucht wurde, dass nur positive Meldungen an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden, negative dagegen bis Ende 2001 zurückgehalten wurden. Neben den eigentlichen Ad-Hoc-Meldungen von Schneider gilt dies insbesondere auch für die Rede des damaligen Vorstandsvorsitzenden Benedikt Niemeyer auf der Hauptversammlung 2001.

      Quellen:
      http://www.psp.apa.at/dgap/psp?CMD=Titelliste&DATUM=&DATUMVO…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #282
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1263
      http://www.schneider-ag.de/
      -> Investor Relations
      -> -> Rede des Vorstandsvorsitzenden bei der Hauptversammlung
      -> Presse und Medien
      -> -> Downloadbereich, Beispiel:
      -> -> -> 05.06.2000: "Schneider startet Serienproduktion von Laserprojektionssystemen"
      Diese Ad-Hoc enthielt Planzahlen, die später bei weitem nicht erreicht wurden:
      Fertigung von 50 Lasersystemen im Jahr 2000 und 100 im Jahr 2001.
      Diese Zahlen wurden nie durch eine spätere Ad-Hoc korrigiert.
      Im Sinne der Ad-Hoc-Publizizät hätten sie jedoch umgehend korrigiert werden müssen - sowie absehbar wurde, dass ihre Einhaltung nicht mehr möglich sein würde.

      Technische Anmerkung:
      Falls Sie einen Download auf der Schneider-Presse-Seite nicht lesen können, versuchen Sie folgendes:
      a.) Suchen Sie zum selben Datum unter einer anderen Rubrik auf derselben Seite.
      b.) Ändern Sie nach dem Download die Datei-Endung von .php3 auf .pdf (Acrobat Reader) oder .wri (WordPad).
      c.) Wenden Sie sich an mich. Ich habe alle Dateien gesichert.
      Falls irgendwelche der von mir zitierten Internet-Seiten nicht mehr verfügbar sein sollten, finden Sie diese evtl. noch im globalen Internet-Archiv: http://www.archive.org/


      2. Bilanzfälschung
      ==============

      Der Verdacht der Bilanzfälschung ergibt sich zum einen aus einer Rede des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu, in der er sagt: "Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LFA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war."

      Quelle:
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Zum anderen heißt es in der ersten negativen Ad-hoc von Schneider am 03.12.2001:
      "Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (vgl. ad-hoc Meldung vom 26.10.2001) hat der Vorstand der SCHNEIDER Technologies AG eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen. Hierbei ergaben sich neue Einschätzungen und Bewertungen, nach denen das Unternehmensergebnis im Geschäftsjahr 2001 erheblich mehr belastet ist als bisher angenommen."

      Quellen:
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7753
      http://www.sharper.de/sharperweb/fn/sharp/SH/0/sfn/buildshar…


      3. Insiderhandel
      ============

      Wie unter Punkt 1 ausgeführt, sank der Schneider-Kurs von seinem Allzeithoch (72 Euro, Mitte 2000) kontinuierlich auf 2,5 Euro vor Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit Ende Januar 2002.

      Sichtet man dagegen die öffentlich verfügbaren Informationen über Schneider, so stellt man fest, dass die Unternehmensnachrichten seitens Schneider bis Ende 2001 durchweg positiv waren (siehe Punkt 2). Am 03.12.2001 kam zwar als erste jemals negative Nachricht eine Gewinnwarnung, diese wurde jedoch noch vor Weihnachten durch eine strategische Erfolgsnachricht (Kooperation zwischen STN Atlas und L-3) und optimistische Töne vom Vorstandsvorsitzenden Adam auf einer Schneider-Weihnachtsfeier überspielt. Zumindest die einfachen Mitarbeiter schienen Ende Januar 2002 völlig überrascht von der Zahlungsunfähigkeit zu sein.

      Diese offensichtliche Diskrepanz zwischen anhaltend positiven Unternehmensnachrichten und kontiuierlich sinkendem Aktienkurs legt den Verdacht auf Insider-Handel nahe.

      Quellen:
      http://kurse.exchange.de/exchange/de/charts/flex.chart?symbo…
      http://archiv.dgap.de/dgap/psp?CMD=Volltext&DOC=DGAP_2001120…
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7777
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #438
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #690


      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten
      =====================================

      Hauptaufgabe des Aufsichtsrats einer AG ist es, die laufende Arbeit des Vorstandes zu überwachen. Dabei hat er insbesondere strategische Entscheidungen zu genehmigen und auf die Einhaltung der zuvor abgestimmten Planung sowie auf einen ordentlichen Zustand der Finanzen zu achten (siehe dazu auch die Punkte 5 und 6). Da als Hauptursache der Schneider-Insolvenz in der Öffentlichkeit meist die wiederholten Verzögerungen bei der Auslieferung der professionellen Laser-Projektoren genannt wurde und - wie unter Punkt 2 ausgeführt - sich auch der Verdacht der Bilanzfälschung aufdrängt, muss geprüft werden, ob der Aufsichtsrat seinen Aufgaben ausreichend nachgekommen ist.

      Weiterhin ist zu prüfen, ob der Aufsichtsrat eine Mitverantwortung für die intransparente Informationspolitik des Vorstands trägt (siehe dazu auch Punkt 1). Diese Informationspolitik war vermutlich einer der Gründe, warum Ende Januar die Verhandlungen mit den Kreditgebern endgültig scheiterten. Im folgenden sind u.a. Auszüge aus dem inzwischen von der Schneider-Homepage verschwundenen Gästebuch aufgelistet. Diese belegen, dass seitens der Aktionäre mehrfach eine transparentere, zeitnähere und öffentliche Berichterstattung angemahnt wurde.

      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #615
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #921
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #948
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #990
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1054 + #1059
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1172
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1253
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1276
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1293
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1377
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1754
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1761 + #1766 + #1772 + #1779
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1781 + #1786 + #1795 + #1797


      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe
      =====================================================

      Nach der ersten Rettung von Schneider im Jahr 1998 war die staatliche Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) mit 63% Mehrheitsaktionär bei Schneider. Dieser Wert reduzierte sich im Laufe der Zeit. Seit 30.05.2000 ist die LFA mit 19,07% immer noch größter Aktionär von Schneider. Das heißt: Rund ein Fünftel von Schneider gehört dem Freistaat Bayern. Es ist üblich, dass große Anteileigner eigene Vertreter in den Aufsichtsrat schicken, damit ihre Interessen auf jeden Fall gewahrt bleiben. So auch bei Schneider. Nur schienen die Interessen nicht gewahrt worden zu sein. Immerhin sah sich der bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu genötigt, sich mit folgenden Worten zu entschuldigen: "Sie sind da von den Ihnen vorgelegten Zahlen und Daten abhängig." Andere politische Parteien und die Wirtschaftspresse sind jedoch durchaus der Meinung, dass die staatliche Kontrolle aktiver ausgeübt werden sollte.

      Bezogen auf die historisch maximale Schneider-Börsenkapitalisierung von knapp 1 Milliarde Euro, hat der Freistaat Bayern immerhin ein Vermögen von knapp 200 Millionen Euro verloren. Bezogen auf den von Lehman ausgegebenen Zielkurs von 120 Euro lägen die Werte noch gut 50% höher.

      Quellen:
      http://www.share-infos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID…
      http://www.bawe.de/database/stimmrechte.htm
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort ab pdf-Seite 60, speziell 67 (ab Protokoll-Seite 5786, speziell 5793)
      http://www.lasertv.net/artikel_zeitschrift.html


      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles
      ===================================================

      Im Nachhinein ist es völlig unverständlich, warum Schneider eine bereits genehmigte Kapitalerhöhung nicht rechtzeitig durchführte, um damit die Liquidität zu erhöhen. Noch im Halbjahresbericht vom 16.08.2001 schrieb der damalige Vorstandsvorsitzende Benedikt Niemeyer:
      "Aus unserer Sicht steht die Firma so gut da wie in den letzten zehn Jahren nicht mehr. Die Zukunft für SCHNEIDER sieht ausgesprochen gut aus. Unter marktüblichen Fremdfinanzierungsbedingungen erscheint eine Kapitalerhöhung vor dem Anlauf des Consumer Lasers nicht notwendig."

      Quelle:
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms-public/schneider/presse/tec…

      Auch der nachfolgende Vorstandsvorsitzende Ralf Adam wies in öffentlichen und privaten Aussagen Liquiditätsengpässe immer weit von sich.

      Quellen:
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #714
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1155
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #166
      http://www.ftd.de/ub/in/13179363.html?nv=sl


      Nachdem die Insolvenz Ende Januar 2002 aber doch eingetreten ist, können die zuvor gemachten Aussagen der Vorstände zur Liquidität durchaus unterschiedlich gedeutet werden:
      a.) Niemeyer und Adam waren in ihren Einschätzungen einfach zu optimistisch.
      b.) Die Kreditgeber haben sich plötzlich nicht an gemachte Zusagen gehalten.
      c.) Adam wollte den Banken eine höhere Kreditlinie abpressen und ist damit gescheitert.
      d.) Die Insolvenz könnte auch vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
      Sowohl durch den Vorstand als auch durch die Kreditgeber.
      Dabei könnten Dritte die eigentlichen Auftraggeber gewesen sein.

      Motive für die Variante d könnten gewesen sein, sich der defizitären Schneider Electronics AG (und vor allem deren Mitarbeiter) auf kaltem Wege zu entledigen und/oder die begehrte Laser Display Technologie zum Insolvenzpreis an ein interessiertes Unternehmen zu verschachern.
      Die Spekulationen gehen in diesem Punkt auch deshalb weit auseinander, weil sich die Herren Niemeyer und Adam sowie der letzte Finanzvorstand Hans Szymanski bis heute nicht öffentlich gerechtfertigt haben.


      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel
      ==================================

      Im April 2000 führte Schneider eine Kapitalerhöhung durch, die dem Unternehmen einen Mittelzufluss von ca. 45 Mio. Euro brachte. Dieser sollte laut Verkaufsprospekt (Seite 9) "maßgeblich zur Finanzierung des Ausbaus des Geschäftsfeldes Laser-Display-Technologie verwandt werden." - Die Verantwortung für den Prospektinhalt (Prospekthaftung, siehe Seite 5) übernahmen neben Schneider auch Lehman Brothers Europe und die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LFA).
      Auf Seite 39 des Verkaufsprospekts ist auch die Umstrukturierung der ehemaligen Schneider Rundfunkwerke in die Holding Schneider Technologies AG und die operativen Töchter Schneider Electronics AG (Unterhaltungselektronik) und Schneider Laser Technologies AG erläutert. Auf derselben Seite ist darauf hingewiesen, dass die neue Holding maximal noch 5 Jahre für die an die Electronics AG übergegangenen Altschulden haftet. Es muss also allen Verantwortlichen (Vorstand, Aufsichtsrat, Lehman und LFA) bewusst gewesen sein, dass das Ziel der Holdingstruktur - eine Risikoentkopplung der operativen Töchter - erst im Jahr 2005 erreicht sein würde und dass bis dahin besondere Vorkehrungen zu treffen wären, damit die Zweckbestimmung des Mittelzuflusses von 45 Mio. Euro für die Laser Display Technologie nicht gefährdet würde. Insbesondere hätten diese 45 Mio. Euro nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten der Eletronics AG verwendet werden dürfen, sondern hätten als Sicherheitsreserve separiert werden müssen.
      Umso alarmierender erscheint das folgende im Internet zitierte Dokument: "Mit Sicherheitenpoolvertrag vom 04.12.2001, 18.12.2001, 21.12.2001, 02.01.2002 und 18.01.2002 hat sich die Schneider Laser Technologies AG GESAMTSCHULDNERISCH mit der Schneider Technologies AG und der Schneider Electronics AG gegenüber der Dresdner Bank, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, der Bayerischen Landesbank, Girozentrale München, der Sparkasse Memmingen-Lindau und der LFA Förderbank Bayern zur Rückzahlung eines Gesamtkredites in Höhe von 27,869 Mio Euro verpflichtet. Die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung hat darüber hinaus dem Schneider Konzern Mittel in Höhe von 12,825 Mio Euro zur Verfügung gestellt, für die die Schneider Laser Technologies AG ebenfalls gesamtschuldnerisch haftet." - Wenn dieses Dokument authentisch ist, könnte es bedeuten, dass die LFA die in ihrem eigenen Börsenprospekt angepriesene Holding-Strategie konterkariert hat. Sollte der Sicherheitenpoolvertrag für bereits bestehende Kredite abgeschlossen worden sein, so ist ausserdem die Frage zu stellen, ob die Schneider Laser Technologies AG dafür überhaupt eine besondere Gegenleistung erhielt oder ob dieser Sicherheitenpoolvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt bzw. eine Veruntreuung auf Seiten der Schneider-Verantwortlichen darstellt.

      Quellen:
      http://www.schneider-ag.de/
      -> Presse und Medien
      -> -> Downloadbereich
      -> -> -> "Börsenverkaufsprospekt" oder direkt:
      http://www.schneider-ag.de/deutsch/investor/download/kapital…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5053 + #5054 + #5055 + #5059
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5066


      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung
      ============================

      Am 09.04.2002 wurde beim Amtsgericht Memmingen ein Insolvenzplan zur Sanierung der Holding Schneider Technologies AG vorgelegt. Dieser wurde am 08.05.2002 von der Gläubigerversammlung abgelehnt. Auf Anfrage einiger Aktionäre kommentierte der zuständige Insolvenzverwalter Michael Jaffé das Scheitern in einem Brief mit folgenden Worten:
      "Grund hierfür war, daß vor allem die Bankengläubiger der Auffassung waren, im Rahmen einer Regelverwertung der Vermögenswerte der Schneider Laser Technologies AG durch Hr. Rechtsanwalt Dr. Kübler als Insolvenzverwalter höhere Erlöse zu erhalten, als im Rahmen einer Sanierung der Schneider Technologies AG mittels Insolvenzplan."

      Es erscheint jedoch zunächst völlig unverständlich, wieso ein Insolvenzplan vorgelegt wurde, der nicht im Vorfeld mit den Hauptgläubigern abgestimmt war, sodass die Zustimmung der Gläubigerversammlung reine Formsache gewesen wäre. Grundsätzlich sind die beiden folgenden Alternativen zu prüfen (es mag aber auch noch weitere geben):
      a.) Der Insolvenzplan wurde mit den Hauptgläubigern im Vorfeld nicht ausreichend abgestimmt.
      b.) Unmittelbar vor der Gläubigerversammlung änderten zu viele Gläubiger ihre Meinung, weil bekannt geworden war, dass sich beim Insolvenzverwalter der operativen Tochter Schneider Laser Technologies AG, Bruno Kübler, inzwischen 27 potenzielle Investoren gemeldet hatten. Letzteres ist ein Indiz dafür, dass der Marktwert der Laser Display Technologie von Schneider doch recht hoch sein muss und sich eine Fortführung des Unternehmens Schneider umso eher lohnen müsste. Unter diesen Umständen hätten die Gläubiger natürlich mehr als die in der Öffentlichkeit kolportierten 10% erwarten dürfen. Der Insolvenzplan hätte also nachgebessert werden müssen. Daran scheint der Insolvenzverwalter der Holding, Michael Jaffé, jedoch kein Interesse zu haben. Jedenfalls gibt es keine allgemein verfügbare Meldung, dass er an einer Nachbesserung des Insolvenzplans arbeiten würde und eine diesbezügliche Anfrage meinerseits blieb bis heute unbeantwortet.

      Quellen:
      http://archiv.dgap.de/dgap/psp?CMD=Volltext&DOC=DGAP_2002040…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://archiv.dgap.de/dgap/psp?CMD=Volltext&DOC=DGAP_2002050…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4826
      http://www.ftd.de/ub/in/1014399087036.html?nv=se
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4470
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4484


      9. Suboptimale Verwertung einer Insolvenzmasse
      ========================================

      Natürlich ist es erfreulich, dass sich beim Insolvenzverwalter der operativen Tochter Schneider Laser Technologies AG, Bruno Kübler, inzwischen 27 potenzielle Investoren gemeldet haben. Allerdings konnte ich bis dato keine öffentliche Ankündigung für ein öffentliches Bieterverfahren finden. Auch schweigt sich Hr. Kübler darüber aus, wie das Bieterverfahren ablaufen soll. Auf eine diesbezügliche Anfrage habe ich bis dato keine Antwort erhalten. Dies stimmt mich umso bedenklicher, als ich auf eine frühere Anfrage zur Schneider-Insolvenz durchaus eine Antwort von der Kanzlei Kübler erhalten habe. Damit besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass bei dem von Hr. Kübler angestrebten Verkauf der Schneider Laser Technologies AG ein suboptimaler Preis erzielt wird. Die Gefahr besteht in zweierlei Hinsicht:

      a.) Um die Laser Display Technologie in Deutschland zu halten, könnte durch politische Einflussnahme einem geringeren Gebot aus Deutschland der Vorzug gegenüber einem höheren ausländischen gegeben werden. Dies wäre jedoch ein klarer Verstoß gegen die vom Insolvenzrecht geforderte maximale Verwertung der Insolvenzmasse. - Wenn also der politische Wille bestehen sollte, die Laser Display Technologie in Deutschland zu halten, so führt der sauberste Weg zu diesem Ziel über eine Sanierung der Holding Schneider Technologies AG. Alles andere käme einer kalten Enteignung der Altaktionäre (und damit auch des deutschen Steuerzahlers) gleich.

      b.) Die Summe der Forderungen an die Holding Schneider Technologies AG wird vom zuständigen Insolvenzverwalter auf eine Größenordnung von 100 Millionen Euro geschätzt. Sollte die Veräußerung der operativen Töchter Schneider Electronics AG und Schneider Laser Technologies AG die Grenze von 100 Millionen Euro übersteigen oder auch nur in die Nähe davon kommen, so würde zu Recht die Frage laut werden, warum die Holding nicht mit einem nachgebesserten Insolvenzplan gerettet wurde.

      Es erscheint also zwingend, das Bieterverfahren möglichst öffentlich durchzuführen. - Nicht nur um politscher und sonstiger Einflussnahme vorzubeugen, sondern auch, weil angesichts der großen Anzahl potenzieller Investoren ein nicht öffentliches Bieterverfahren leicht angefochten werden könnte. Als Vorbild sollte die Versteigerung der UMTS-Lizenzen dienen.

      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #2069
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #2170
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4480


      Schlussbetrachtung
      =================

      In einer Schlussbetrachtung möchte ich Ihnen veranschaulichen, welchen Stellenwert die Schneider-Insolvenz für die deutsche Wirtschaft hat:
      Es geht hier eigentlich weniger um einen bedeutenden Vermögensverlust, den ein deutsches Bundesland und damit letztlich der deutsche Steuerzahler erlitten hat. - Es geht vor allem um den Verlust zukünftiger Renditen aus einer fundamental sehr aussichtsreichen Unternehmensbeteiligung. Dass die Laser Display Technologie sehr aussichtsreich ist, wurde nicht nur durch die Verleihung des ersten deutschen Zukunftspreises, sondern gerade in letzter Zeit auch durch eine lange Reihe von Fachgremien und beteiligten Unternehmen belegt. Details entnehmen Sie bitte dieser Link-Sammlung:

      Historie und Allgemeines:
      http://www.tu-chemnitz.de/spektrum/98-1/tu22.html
      http://www.isst.fhg.de/info@polis/nr10/Zukunftspreis2.html
      http://www.isst.fhg.de/info@polis/nr9/Deter.html
      http://idw-online.de/public/pmid-500/zeige_pm.html
      http://www.get-tv.de/users/lasertv.html
      http://www.gep.de/medienpraktisch/amedienp/mp1-00/1-00voll.h…
      http://www.avinvest.de/content/2001/heft05/10.pdf
      http://www.laserist.org/Laserist/Fenning%20Awards%202001.htm…
      http://lfw.pennnet.com/Articles/Article_Display.cfm?Section=…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…

      Jenoptik LOS:
      http://www.jenoptik.com/de/press/news_item/Pressemeldung_id_…
      http://www.jenoptik.com/de/press/news_item/Pressemeldung_id_…
      http://www.jenoptik.com/de/press/news_item/Pressemeldung_514…
      http://www.jenoptik-los.de/lasergeraete/deutsch/products/rgb…
      dort Klick auf "Technische Daten" oder direkt:
      http://www.jenoptik-los.de/lasergeraete/deutsch/products/rgb…
      Dort PDF-Download per Klick auf "RGB-Laser für Laseprojektionsdisplays" oder direkt:
      http://www.jenoptik-los.de/lasergeraete/deutsch/products/vor…

      Osram:
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=1928
      http://www.osram-os.com/news/news_bluelaser.html

      Carl Zeiss:
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/5AC54D0E8A88395D…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/allBySubject/7C50B72B6F…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/3B021637278343DC…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/D50EE4E0D450ED35…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/FE0FC1E55892D24E…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/79D9A5BAC1624F8E…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/1EB2E2457E7D0E6B…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/E6BB8A528DCFE1C9…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/E00AE2762EE919B5…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038CD75/Search/9E33EC6E95A39701…
      http://www.zeiss.de/C12567B00038651B/Search/61583FE2497F37ED…
      http://www.planetarium-hamburg.de/frame.html
      http://www.planetarium-wien.at/index2.html
      http://www.laserist.org/Laserist/Back_issues_1022_Laserium.h…

      GMN
      http://www.gmn.de/d/news/news_laser.html

      SGI
      http://www-support.sgi.de/newsroom/archiv00/0007-054.html
      http://www.sgi.de/newsroom/archiv01/0103-027.html

      AVI
      http://www.av-imagineering.com/whitelightlaser/
      http://www.av-imagineering.com/whitelightlaser/video.htm
      http://www.av-imagineering.com/whitelightlaser/videolaser.ht…
      http://www.laserist.org/Laserist/New_prod_summer01.html#anch…
      http://www.laserist.org/Laserist/tech_tips.html#anchor41955
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1187

      International Laser Productions
      http://www.internatlaser.com/SCHNEIDER.html

      STN Atlas
      http://www.stn-atlas.de/sae/Hauptframe.htm?/sae/deutsch/news…
      http://www.stn-atlas.de/sae/Hauptframe.htm?/sae/deutsch/ausb…
      http://www.rheinmetall-detec.de/de/news/main.php?nx=37.0
      http://www.stn-atlas.de/sae/Hauptframe.htm?/sae/deutsch/news…

      L-3
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms-public/schneider/presse/tec…
      http://www.link.com/pr121901.html


      Leider fällt es vielen Menschen schwer, die Bedeutung einer Technologie zu ermessen, bevor sie sich soweit durchgesetzt hat, dass sie für alle im täglichen Leben sichtbar wird. Gute Beispiele hierfür sind die CD und die DVD.
      Der substanzielle Wert von Schneider lässt sich deshalb vielleicht am besten veranschaulichen, indem man sich eine Firma vorstellt, die im Alleinbesitz der (bereits etablierten) Technologie für Laser-Drucker ist. (Alleinbesitz heißt in diesem Fall, dass die Technologie weltweit durch 150 bis 300 Patente abgesichert ist.) Dieser Vergleich erscheint mir nicht nur im Hinblick auf die Technologie selbst, sondern vor allem auch im Hinblick auf den Preisrahmen der Geräte, die zu erwartenden Stückzahlen und die Überlegenheit gegenüber den nächst besten Technologien passend. Nur in einem Punkt hinkt er: Während für die meisten etablierten Technologien heute schon Alternativen denkbar sind, dürfte es in der Bildprojektion für die Laser Display Technologie mangels bekannter physikalischer Phänomene auf absehbare Zeit keine Konkurrenz geben!

      Angesichts dieses Stellenwertes wäre es völlig unangemessen, die Schneider-Insolvenz als Anekdote zu den Akten zu legen. Vielmehr sollten die Hintergründe aufgeklärt und die Schuldigen ohne Ansehen der Person verfolgt werden. - Zumal es momentan immer noch möglich ist, das substanziell bedeutende Vermögen mit enormen Rendite-Aussichten für den deutschen Steuerzahler zu retten.

      27.06.2002
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 19:10:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Anmerkung:

      Dieser Thread gehört zum Thread Thread: Aus dem Schneider! "Aus dem Schneider!"

      Er wurde deshalb separat eröffnet, damit man die Strafanzeige besser als Diskussionsempfehlung versenden kann.

      Zur Diskussion sei auf den Hauptthread Thread: Aus dem Schneider! verwiesen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 19:14:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Respekt!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 19:31:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      eine sehr Arbeit mit viel Sachkenntnis.

      Wenn du ähnliches für
      MB Soft
      und sunburst

      bringen könntest. ....
      bin ich dabei
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 19:34:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      also recht gut,

      wenn du bei MB Soft so etwas hinbekommst, würde ich schon mal vorab mit einer brauchbaren Summe einsteigen...

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 28.06.02 20:18:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sachkenntnis???? Dummschwatz gehöriger.

      Lies nochmal und dann schlag mal im Duden das Wort "beraubt" = "raub" nach.
      Da lacht sich jeder Staatsanwalt einen. Und bei dier Fülle an links, da kommmt nix bei rum. So nicht.
      Reduzieren auf das wichtiste und persönliche Rachegelüste raushalten auch wenns schwerfällt.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 20:20:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und Kursbetrug. Wenn Du Pech hast dann gibt das nee feine Anzeige wegen übler nachrede. Oder wurde jemand verurteilt? Soweit ich weiß jedenfalls nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 10:44:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Bergbauer

      Es geht hier nicht um Verleumdungen oder üble Nachrede sondern um Ereignisse, welche auch bereits von renommierten Finanzzeitschriften kritisiert und diskutiert wurden. Es wird Zeit, dass sich die Staatsanwälte um die Sache kümmern!

      Rachegelüste hat keiner, wir wollen nur, dass die Gerechtigkeit siegt und eventuell Betrogene (Aktionäre) in irgendeiner Art entschädigt werden; wobei der Idealfall der wäre, dass wir unsere "enteignete" Laser AG zurückerhalten, den Fortbestand sichern und wir auch in den Genuss der Früchte der globalen monopolistischen Entwicklung des Laser-Displays mit Milliardenpotenziales kommen und uns nicht mehr nur als Dünger und Scheisse fühlen müssen!
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 13:19:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine Kopie des Postings von Lebensbaum ist heute per Email mit Einverständnis des Verfassers an:

      Panorama, Monitor, SpiegelTV, Focus, DM-Magazin, Handelsblatt, Die Welt, Suddeutsche, Euro Am Sonntag

      versendet worden.

      Jetzt bin ich mal auf Reaktionen gespannt......

      das "kostjagarnix", der sich nochmals bei Lebensbaum für seine Arbeit bedankt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 15:13:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe mir die letzten Tage fast den gesamten Schneider Thread durchgelesen und bin besonders von diesem Engagement begeistert, insbesondere die Zusammenstellung von Lebensbaum ist vorbildlich umgesetzt worden.
      Warum habt ihr jedoch die Anzeige an eine Staatsanwaltschaft in Bayern (hier Augsburg) gerichtet. Die Schreiber-/Strauß-Affaire hat gezeigt, dass im Amigoland keine Staatsanwaltschaft ganz frei ermitteln kann und wenn sich einige eurer Verdachtsmomente bestätigen könnte sich daraus eine noch viel größere Amigo-Affaire entwickeln und das ist im Wahljahr bzw. beim Kandidaten der Union bestimmt nicht erwünscht.

      Wenn Ihr wirklich überzeugt seid, dass die Anschuldigungen betreffend die Verträge zur gesamtschuldnerischen Pool-Haftung auch nur annähernd zutreffen, müßt ihr "sofort" handeln (einstweilige Verfügung
      gegen Haftungspoolverträge,
      gegen Verwertung der Laser AG
      und gegen Insolvenzantrag der Laser AG).
      Ihr seid doch Miteigentümer und habt nichts mehr zu verlieren aber vielleicht wieder viel zu gewinnen. Eure Aktien sind regulär mind. 50 Euro und nicht nur ein paar Cent wert.

      Bedenkt: Eine Insolvenz ist nicht nur ein Instrument für ein zahlungsunfähiges Unternehmen, sondern auch bestens geeignet unliebsame Faktoren zu vertuschen.
      Ein IV ist in der Regel nur an der Abwicklung / Verwertung und der eignen Provision interessiert, eine Vergangenheitsbewältigung findet so nicht mehr statt (weder von Wirtschaftsprüfern noch von staatl. Seite!). Nach allem was ich bei euch gelesen habe ist die Zahlungsunfähigkeit nur vorgeschoben - also deckt die wahren Gründe auf, solange es noch nicht zu spät ist.

      Beauftragt einen guten Wirtschaftsanwalt, der gerne in der Öffentlichkeit steht und bietet ihm eine Provision auf Erfolgshonorarbasis (d.h. er verdient nur viel, wenn er viel erreicht, dafür hat er riesige Publicity).

      Eure Anzeige und event. eingeleitete Ermittlungen dauern viel zu lange. Wenn die Laser AG verramscht wurde, bekommt ihr höchstens noch Recht.
      Vom IV könnt ihr keine Hilfe erwarten. Sucht euch selbst einen Investor, der event. per Aktientausch das Unternehmen (Laser AG) übernimmt. Diese Technologie ist in den nächsten Jahren weltweit hunderte von Millarden wert und ihr habt die Entwicklung finanziert.


      Euren Thread weiter mit Interesse verfolgend verbleibe ich

      ein Hobbypilot
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 17:39:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Konkursstraftaten

      Die Konkursstraftaten sind in den 283d StGB enthalten. Diese Strafnormen sollen die Konkursmasse vor unwirtschaftlicher Verringerung, Verheimlichung und ungerechter Verteilung zum Nachteil der Gläubiger des Gemeinschuldners schützen.

      Wichtigste Konkursstraftat ist der Bankrott. Nach § 283 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der Konkursmasse Vermögensteile entzieht. Bei einem besonders schweren Fall des Bankrotts ist nach § 283a StGB die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu zehn Jahre.

      Weitere Konkursstraftaten sind die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) sowie die Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB).


      StGB § 283b

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1. Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterläßt oder so führt oder verändert, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,

      2. Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,

      3. entgegen dem Handelsrecht

      a) Bilanzen so aufstellt, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder

      b) es unterläßt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.

      (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder 3 fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      (3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.


      StGB § 283c

      (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.



      StGB § 283d

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

      1. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder

      2. nach Zahlungseinstellung, in einem Konkursverfahren, in einem gerichtlichen Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens eines anderen

      Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Konkurseröffnung zur Konkursmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1. aus Gewinnsucht handelt oder

      2. wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer dem anderen anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.

      (4) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der andere seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 23:53:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Hobbypilot

      Eigentlich müßte doch das BAFin die Staatsanwaltschaft in Frankfurt mit dem Fall beauftragen.
      Wie kann eine einstweilige Verfügung gegen Haftungspoolverträge, gegen Verwertung der Laser AG und gegen Insolvenzantrag der Laser AG durchgeführt werden? Ist das mit Kosten verbunden (mich hat Schneider mindestens ein Jahreseinkommen gekostet, und andere sind wahrscheinlich auch gerade am Verhungern)?

      Wie pflegt mein Steuerberater immer zu sagen: Was in Deutschland Recht ist, entscheiden nicht die Gesetze sondern einzig und allein die Richter. Dabei müssen Richter nicht einmal begründen, warum sie beispielsweise ein Verfahren ablehnen. Unsere Aktion kann deshalb nur dann erfolgreich verlaufen, wenn sie im Rampenlicht der Öffentlichkeit verfolgt wird, sprich - den Richtern und Staatsanwälten auf die Finger geschaut wird; und dafür könnte die politische Opposition eine große Menge dafür tun.

      Bin genau der gleichen Meinung: Die Insolvenz wurde lediglich als Mittel zum Zweck beantragt und durchgezogen, in Wirklichkeit ein großes Schutzmäntelchen über alle historischen Vergehen, scheinbaren Betrügereien oder (damit auch Bergbauer_bb die Sache richtig versteht) MANIPULATIONEN.

      Wer uns auch sehr hilfreich zur Seite stehen könnte, ist die Familie Schneider mit ihren gehaltenen 10% der Anteile und etwas mehr Kleingeld in den Taschen. Warum lassen die Gebrüder Schneider so mit sich verfahren? Wurden sie anders behandelt wie wir restlichen Aktionäre?

      Ein mehr als nachdenkliches QuEngelchen!
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 01:11:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Quengelchen
      1.) richtig, das BAFin sollte und wird tätig werden, wenn deren Vorermittlung die Eröffnung eines solchen Verfahrens
      unabdingbar notwendig erscheinen lassen. Nur die haben keinen Zeitdruck, es kann also Wochen oder Monate dauern bis da konkret ermittelt wird. D.h. es wird hinterher bestraft, aber kaum die laufende Handlung beeinflusst oder reversibler Einfluss genommen. Da müsst ihr handeln, denn die Zeit drängt.

      2.) Ihr Steuerberater hat nicht unrecht, denn in Deutschland bekommt man sehr häufig das Recht, welches man sich leisten kann d.h. es geht in erster Linie darum dem Gesetz zu genügen aber nur äußerst selten um Gerechtigkeit.

      3.) Auf die Familie Schneider würde ich nicht setzen !

      4.) Kosten von einstweiligen Verfügungen bitte direkt mit Anwalt klären. Nicht nur einen befragen, da bei Fällen die die Chance bieten sich der Öffentlichkeit dar zu stellen bei einigen Anwälten das Honorar total unwichtig wird. In solchen Fällen ist sowieso die Aushandlung eines Honorares unabhängig von der Gebührenordnung üblich. Meine bisherigen einstweil. Verfügungen aus meinem geschäftlichen Alltag haben meines Wissens bisher keine nennenswerten Kosten verursacht.

      ein Hobbypilot
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 11:36:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Lebensbaum - Kompliment, saubere Arbeit.
      Wichtig erscheint mir: Gesamter Vorgang sollte an den SPIEGEL gehen, weil sich hieraus vor der Wahl eine Top-Story stricken lässt. (Evtl. auch an Manager Magazin, Euro am Sonntag, Finanzen, sollte der Spiegel nicht anbeissen). Empfehle zunächst telefonische Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsredaktion des SPIEEGEL.
      Nochmals Kompliment.
      MfG Seelord
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 12:20:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      schon geschehen....
      siehe Posting #9

      das "kostjagarnix", der noch keine Reaktion erhalten hat. Dauert wohl ein paar Tage...
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 15:51:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      In der Spiegel Ausgabe 26 vom 24.06.02 gibt es auf der Seite103 einen Bericht über einen bereits in der Umsetzung befindlichen Mystery Park in der Schweiz. Nach den Plänen des Ufo-Pantasten Erich von Däniken erbaut der Unternehmer Oskar Schwärz einen Erlebnixpark, dessen Erfolgschanchen nach den Experten von PricewaterhouseCoopers positiv gesehen werden.

      Meine Gedanken hierzu:

      Der Unternehmer Oskar Schärz (mir nicht näher bekannt) der sein Vermögen u.a. mit Panzer-Simulationen der Luxusklasse erwirtschaftet hat, arbeitet z.Zt. an U-Boot-Simulatoren. Offensichtlich hat er diese Marktlücke erkannt und aus meiner Sicht würde die Laser-Simulationstechnologie gleichfalls optimal zu seiner Geschäftstätigkeit passen.

      Vielleicht gibt es hier im Board jemand, der sich mit Herrn Schärz in Verbindung setzen und ihm den Fall der Schneider AG, hier natürlich insbesondere in Bezug auf die Laser AG und deren Potential bzw. die Umstände die zur Insolvenz geführt haben, erläutern kann.
      Herr Schärz scheint ein sehr gewiefter und umtriebiger Geschäftsmann zu sein, der, wenn es sich für ihn auszahlen würde, möglicherweise die Zügel – Wirtschaftsanwalt einschalten etc. – in die finanzielle Hand nehmen könnte.

      Da ich mich derzeit leider im Krankenhaus aufhalte, habe ich nur wenig Gelegenheit, über das Netz die Adresse und weitere Infos über Herrn Schärz einzuholen oder sich direkt an ihn zu wenden (habe hier nur Laptop mit Datenübertragung über Handy zur Verfügung).

      Genau wie Hobbypilot bin ich der Meinung, daß die Zeit drängt, bevor die Laser-AG und deren Patente verramscht werden und alle die zur Finanzierung der Patente beigetragen haben in die Röhre schauen – und natürlich die Verursacher sich mit der weißen Weste aus dem Staub machen.

      mfg
      spaceframe
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 16:54:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      hat schon jemand die klage eingegeben?
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 17:54:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich bin eigentlich davon ausgegangen, das Lebensbaum dies gemacht hat?
      Ich habe jedenfalls die Zusammenfassung ungekürzt an o.g. Medien weitergeleitet...

      das "kostjagarnix"
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 21:23:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      wo hat er das geschrieben?
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 22:47:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ja, klar hat Lebensbaum schon letzte Woche gemacht. Siehe unseren Haupt-Thread:

      #5122 von Lebensbaum 28.06.02 19:24:33 Beitrag Nr.: 6.755.298 6755298
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken
      Meine Anzeige habe ich jetzt abgeschickt.
      Siehe Thread 602847.
      Gestern abend um 21:13 Uhr per e-Mail und heute um 12:30 Uhr schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

      Den separaten Thread habe ich eröffnet, weil w:o als Diskussionsempfehlung nicht mehr den Posting-Text sondern nur noch einen Link auf den Thread verschickt. In diesem großen Thread müssten die Empfänger dann erstmal lange blättern.

      Insider-Info:
      Vor dem Anlegen des neuen Threads wurde niemand sonst informiert.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 22:47:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Plotin
      Anklicken:
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
      Zweiter Beitrag #5122

      Es wird Zeit, dass das Feuer unter den Ärschen einiger Beteiligter angefacht wird. Ab ins Tintenfass!
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 23:22:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ QuEngelchen: Sehr schöne Bilder hast Du immer ...

      @ all:
      Heute habe ich den ersten Rückschein meiner 3 Einschreiben bekommen: Laut Empfangsbestätigung ist die schriftliche Anzeige gestern (01.07.2002) bei der Staatsanwaltschaft Augsburg eingegangen. - So einfach ist das.
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 11:15:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Lebensbaum; @kosta:
      Macht es vielleicht Sinn, eine Kopie/Mail der Strafanzeige/Zusammenstellung zur Info an die Herren IV Kübler/Jaffe zu schicken oder ist das bereits gemacht worden?
      Vielleicht ändern die Herrschaften ihre bisherige Vorgehensweise und können die Weichen ggf. noch anders stellen. Schließlich könnte ihr bis dato (noch) guter Ruf in der Öffentlichkeit arg strapaziert werden, falls der Fall Schneider neu aufgerollt wird.
      Es kann natürlich sein, daß sie sich gleichfalls hier bei WO die Infos holen, nehme ich aber nicht an, da sie dafür vermutlich keine Zeit haben.

      mfg
      spaceframe
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 16:30:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      sie könnten aber auch beweismaterialien beiseite schaffen und andere vorsorgen treffen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 19:44:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ Lebensbaum

      Im Zeitalter verschwundener Computer-Festplatten weiß ich in Sachen Sicherung von Beweismaterialien noch etwas Originelles beizutragen :

      Nennen wir das ganze mal :
      WIE MAN ANLEGER- UND AKTIONÄRSSCHUTZ IM WIRTSCHAFTSWUNDERLAND BAYERN PRAKTIZIERT ?

      Hier ein wenig Nachhilfeunterricht für unseren kommenden Wirtschaftskanzler Dr. jur. Stoiber :

      ( meine Anmerkung : Ob man das ganze als Anstiftung oder aktive Beihilfe zur ...... oder ....... bezeichnen darf , sollten uns besser die Juristen erklären können . )

      Sein Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei Dr. Schön schreibt :
      "Nach den üblichen rechtlichen Gepflogenheiten wäre es an Ihnen , den von Ihnen in Anspruch genommenen diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen."

      Na wenn das mal nicht mal eine konstruktive Aufforderung gewesen ist und so sagte ich mir ganz naiv , "Schauen wir mal!" ( Zitat : "Der Kaiser" ) .

      Sein mit Gewerkschaftsmedaille geehrter Wirtschaftsminister Dr. jur . Wiesheu ergänzte am 30.01.2002 - und bitte , das habe ich ganz sicher nicht als eine Warnung an die bayerischen Dienstbefohlenen verstanden , erteilte Nachhilfeunterricht an seine ehemaligen Bankmitarbeiter :

      "Naturgemäß ist es so , daß Sitzungen des Vorstandes , des Aufsichtsrates und auch der LfA nichtöffentlich sind , alle Beteiligten zur Geheimhaltung verpflichtet sind ."

      Recht hat er und es auch einem juristisch nicht so bewanderten Menschen in einigen Organen der insolventen Gesellschaft noch etwas näher zu bringen , konkretisierte er das ganze nochmals am 07.02.2002 vor dem Bayerischen Wirtschaftsausschuß :
      "Staatsminister Dr. Wiesheu stellt EINLEITEND(!) fest , er könne am heutigen Tage im Rahmen einer öffentlichen Sitzung keine Daten vortragen , die dem Bankgeheimnis unterlägen . Sollte vonseiten des Ausschusses der Wunsch bestehen , Auskunft über diese Daten zu erhalten , müßte dies im Rahmen eienr nichtöffentlichen Sitzung erfolgen."

      ( Meine Anmerkung : Könnte es sein , daß es so eine nichtöffentliche Sitzung bis heute noch nie gegeben hat ?)


      Dann war da mal die Frage nach einem Verzeichnis aller teilnehmenden Aktionäre während der HV im Mai 2001 !

      Ein bayerischer Notar erklärte hierzu folgendes :
      "Das Teilnehmerverzeichnis ist nicht mehr Teil des notariellen Protokolls . Beurkundungsrechtlich darf ich lediglich der GESELLSCHAFT Abschriften aushändigen . Man möge sich bitte an die Gesellschaft bzw. den Insolvenzverwalter wenden."

      Gesagt , getan .....
      Dr. jur . Jaffe schreibt im Feb. 2002 :
      "Weiter teile ich mit , daß das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist und die Verfügungsbefugnis demgemäß noch nicht an den Unterzeichner übergegangen ist . Die Vorstände sind demgemäß weiterhin organschaftliche Vertreter , wobei Verfügungen der Zustimmung des Unterzeichners bedürfen.
      Soweit Sie Unterlagen , wie die Zusendung des Teilnehmerverzeichnisses , benötigen wenden Sie sich bitte an den Vorstand . Diesem gegenüber müssen Sie auch Ihr berechtigtes Interesse bzw. Ihre materielle Berechtigung darlegen."

      Wohl gemerkt , das alles war VOR der endgültigen Insolvenzanmeldung !

      Die bis Mai 2001 amtierenden Vorstände wissen auch um die steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten
      auch wenn sie keine Dr. jur. sind . Kein Grund also zum handeln !

      Und der Insolvenzverwalter , der naturgemäß die Gläubiger vertritt , dürfte ja nicht so blöd sein , und den damals noch amtierenden Vorstand über die Vorlage speziell solcher Unterlagen informieren , oder ?
      Immerhin könnte er - so zumindest in der Theorie ! - ja noch für die Gläubiger eventuell Forderungen gegen möglicherweise pflichtverletzende Organe geltend machen !

      Was wurde mir da zwischenzeitlich nach der endgültigen Insolvenzeröffnung ins juristische Poesi-Album geschrieben :

      (Meine Anmerkung : Gemäß Dr. Jaffe ist der Vorstand der Gesellschaft ab dem Moment der endgültigen Insolvenzanmeldung nicht mehr verfügungsberechtigt - er ist ja auch zurückgetreten )

      "Die Geschäftsunterlagen der Schuldnerin befinden sich an den Standorten in Gera und Türkheim . Da der Geschäftsbetrieb derzeit fortgeführt wird , ist eine SICHERSTELLUNG der Geschäftsunterlagen BISHER UNTERBLIEBEN."
      Und weiter :
      "Eine ordentliche Hauptversammlung wurde am 30.05.2001 in München durchgeführt . Eine EINSICHTNAHME des Protokolls war BISHER NOCH NICHT MÖGLICH." ( Stand Ende Mai 2002 )

      Hier wieder meine Abschlußfragen zum juristischen Seminar :

      1.) Welche Gründe könnte ein Dr. Jaffe haben , auf die konkrete Bitte der SICHERUNG VON UNTERLAGEN mit den Worten "die Unterlagen wurden gesichtet" zu antworten ?
      2.) Sollte es zutreffen , daß in Türkheim die Bänder still stehen und dort nur noch 15 Mitarbeiter ( Stand Ende Mai 2002 ) im Werk sind , welche Gründe sprechen für einen weiteren Verbleib der Unterlagen in Türkheim ?
      3.) Könnte bei Schneider die ein oder andere Person Interesse haben , die eine oder andere Unterlage nicht mehr aufzufinden ?
      4.) Warum antwortete bis heute ein IV auf später nochmalige konkrete Bitte "bestimmte Geschäftsunterlagen zu SICHERN" nicht mehr ?
      5.) Warum war eine Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen immer noch nicht möglich gewesen?
      6.) Trifft es zu , daß der Außenzaun zum Werksgelände in Türkheim aufgeschnitten wurde ?
      7.) Was müßte eine Staatsanwaltschaft nach dem Erhalt einer "Strafanzeige gegen unbekannt" ( siehe Posting vom User Lebensbaum ! ) bei konkreter Gefahr auf ....... nach pflichtgemäßen Ermessen sofort beim zuständigen Gericht beantragen ?

      Pech nur , daß es eben auch andere Quellen gibt !
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 23:58:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich möchte Sie darüber informieren, dass ich vor dem Hintergrund der Insolvenz von Schneider Technologies AG eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet habe. Wegen der breiten Palette von Verdachtsmomenten wurde dieselbe Anzeige auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin , früher BAWe) und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Den Originaltext der Anzeige finden Sie in der Anlage. Die Anzeige wurde am 27.06.2002 per e-Mail und am 01.07.2002 schriftlich zugestellt.

      Wie Sie vielleicht schon wissen, hat die Schneider Technologies AG (WKN 719340, früher: Schneider Rundfunkwerke) die allgemein als technologisch überragend beurteilte Laser Display Technologie (LDT) entwickelt. Dieser wurden bisher große wirtschaftliche Erfolge vorausgesagt, auch als Export-Schlager für Deutschland.

      Eine Aufklärung der vielen Widersprüche und Spekulationen um die Schneider-Insolvenz ist schon deshalb wichtig, weil der Schaden für die Aktienkultur in Deutschland um so größer sein wird, je dubioser diese und andere Insolvenzen bleiben. Insbesondere könnte der Eindruck entstehen, dass eine größere Staatsbeteiligung an einem Unternehmen eher ein Risikofaktor denn eine Überlebensgarantie in Krisenzeiten ist. - Eine solche Einschätzung könnte auf die Deutsche Telekom, Post und Bahn angewendet werden und dort zu weiteren Kursverlusten führen. Damit würde weiteres Staatsvermögen vernichtet.

      Aufklärungsbedarf besteht auch im politischen Bereich: Was soll der deutsche Steuerzahler davon halten, dass der Freistaat Bayern die Laser Display Technologie erst jahrelang intensiv fördert und jetzt, nachdem eine erste Marktreife gerade erreicht ist, diese Technologie und die dafür aufgewandten öffentlichen Investitionen und Subventionen einfach fallen lässt? - Der offizielle Kommentar dazu war laut Presse:

      Dass die LfA gemeinsam mit den anderen Kreditgebern jetzt dem Unternehmen weitere Mittel verweigerte, liege nicht an der immer wieder verzögerten Einführung des Laser-Fernsehens, betont Schneider (Michael Schneider, Vorstand der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, LfA). An der Einschätzung, dass es sich um eine "interessante technologische Entwicklung" handle, habe sich nichts geändert. Doch die Banken waren sich laut Schneider mit der Unternehmensberatung Roland Berger, die für den Schneider-Konzern ein Konzept zur Umstrukturierung erstellt hatte, darin einig, dass "die notwendigen strategischen Partner" sowohl für die Unterhaltungselektronik wie auch für die Laser-Technologie "kurzfristig nicht zu finden sind". (Quelle: Mindelheimer Zeitung vom 29.01.2002, http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind… )

      Bemerkenswert ist dazu, dass der Konkursverwalter Bruno Kübler innerhalb weniger Wochen oder Monate die stattliche Anzahl von 27 potentiellen Investoren für die Schneider Laser Technologies AG vermelden konnte (Details und Quellen: Siehe meine Anzeige). - Wie passt das zusammen?

      Mit freundlichem Gruß,
      (Klarname + Adresse)

      =========================================================

      Dieses Anschreiben habe ich zusammen mit dem Anzeigentext heute früh an folgende Presseagenturen, Zeitungen und politiche Parteien geschickt:
      www.reuters.de -> Kontakt
      - info@hbg.dpa.de
      - leserbriefe@spiegel.de
      - pr@focus-r.de
      - Wirtschaft@n-tv.de
      - info@deutschland-packts-an.de
      - leserbriefe@ftd.de
      - redaktion@welt.de
      - leserbrief@sharper.de
      - handelsblatt.com@vhb.de
      - kontakt@guj-wpo.de (Börse online)
      - online-redaktion@augsburger-allgemeine.de
      - gera@tlz.de
      - wir@sueddeutsche.de
      - redaktion.heuteonline@zdf.de
      - redaktion@spd.de
      - Pressestelle@fdp-bundestag.de
      - info@csu-bayern.de
      - epost@gruene-fraktion.de
      - info@bayernspd.de
      - franz.pschierer@t-online.de
      - mdl.h.mueller@spd-memmingen.de

      Heute abend habe ich es außerdem an folgende Interessengemeinschaften geschickt:
      - info@sdk.org
      - dsw@dsw-info.de
      - www.steuerzahler.de -> Kontakt

      Bis heute abend (also innerhalb eines Arbeitstages) hatte ich eine Eingangsbestätigung von:
      - dem Spiegel
      - den Grünen
      - Der Aktion "Deutschland packt`s an"
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 01:29:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mensch Lebensbaum, Du warst ja richtig fleissig!!!

      Vielen Dank auch im Namen unserer Nur-Leser!!! Bin gespannt, wer die erste Fliegenklatsche draufhaut.



      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 10:21:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Super Lebensbaum,

      aber leider werden wir bald feststellen, dass wir tatsächlich in einer Bananenrepublik leben. Es wird nichts passieren.

      Die Medien sind ebenso unter Kontrolle wie auch unsere Gerichte.

      Schade eigentlich, aber die Konsequenz kann nur heißen, weg hier aus dem Chaos-Land.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 11:17:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Habe von einem Bekannten erfahren, dass die Augsburger Allgemeine heute über die Strafanzeige berichtet.

      Text leider nicht online verfügbar. Wer hat ihn?
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 13:07:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      @jerema

      Eine Bananenrepublik kann nur bestehen, wenn sich die darin befindlichen Affen nicht wehren. Ich meine, Davonlaufen dass ist der falsche Weg! Der alte Filz muss aufgerissen werden, die alten Seilschaften müssen weg, die Selbstbedienungsmanager an den Pranger (deshalb großes Kompliment an Lebensbaum)!!!

      Das System muss ersetzt werden durch selbstkritische, kooperative Politiker, welche lediglich bewertbare Aktionsvorschläge machen dürfen. Entscheiden muss der Wille des Volkes. Ich bin deshalb eher für das Schweizer Modell der Volksabstimmung!

      Wirtschaft und Politik müssen unabhängig voneinander funktionieren. Keine Politiker in Aufsichtsräten und irgendwelchen Posten bei Wirtschaftsverbänden!!! Unser bisheriges System ist hinten und vorne krank bis todkrank!

      Wirtschaftsbetrügereien müssen wesentlich länger verfolgt werden! Die Verjährungsfristen bei Aktien- und Börsenvergehen müssen mindestens 10 Jahre betragen.

      Speziell bei Schneider verlange ich detailierte Auskünfte über die Verwendung der Mittel aus der Kapitalerhöhung!!!

      27 Interessenten für Laser AG!!! Mein Kursziel 2 Euro aufwärts!

      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 13:45:37
      Beitrag Nr. 31 ()
      @QuEngelchen,

      Du hast ja recht. Ich bin aber irgendwie frustriert, was die Politiker und Medien hierzulande alles dürfen.

      Von unserer Demokratie habe ich ziemlich die Nase voll.

      Das Problem mit den Volksabstimmungen ist doch, dass unsere Medien Meinungen produzieren.(siehe Möllemann bzw. Friedmann )Ein Mensch ist schlau, eine Menge Menschen sind nur eine dumme Masse.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 13:47:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Allgäuer Zeitung - Wirtschaftsteil- 04.07.2002

      Schneider-Aktionär erstattet Anzeige
      Augsburg (scht). Ein Aktionär der Schneider Technologies AG hat im Rahmen der Insolvenz des Unterhaltungselektronik-Konzerns Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Der Aktionär fühlt sich "eines erheblichen Vermögens beraubt", wie es in der unserer Zeitung vorliegenden Anzeige heißt. Eine Ermittlung in alle Richtungen sei wichtig, weil es für das Schneider-Debakel vermutlich mehr als einen Schuldigen gebe. Konkret wirft der Aktionär verschiedenen Verantwortlichen unter anderem Kursbetrug und Missbrauch der Ad-hoc-Publizität, Bilanzfälschung, Insiderhandel sowie Vernachlässigung von Aufsichtsratpflichten vor. Er kritisiert zudem die "mangelhafte Insolvenzverwaltung".
      Die Staatsanwaltschaft Augsburg war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 14:34:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      Es tut sich doch was! Ich hoffe echt, daß die Anzeige noch wesentlich mehr Leute auf den Plan ruft. Die moralische Untertützung kommt jedenfalls aus dem WO-Board, darin sind wir uns einig!

      Ich hoffe natürlich, dass auch einige Redakteure von Polit-Magazinen die Anzeige aufgreifen und Eigenrecherchen vor Ort anstellen; das könnte richtig peinlich für einige Amigos werden, wenn sie endlich ins Rampenlicht der Öffentlichkeit geraten. Für Schneider und deren Geldgeber (uns Aktionäre) kann die Publicity nur gut tun, da sie zum einen den Wert unseres Investments ins richtige Licht rückt und zum anderen die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen vorführt (ich hoffe mit allen Konsequenzen für Amigo-Land und den Wahl-Termin im Herbst).

      Bestellen wir schon mal 10 bis 20 Stück davon:


      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 16:56:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich meine, dass sagt doch schon alles:

      "Die Staatsanwaltschaft Augsburg war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen."

      Hattet ihr etwas anderes erwartet?
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 17:20:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      sag ich doch, die stecken alle unter einer Decke.
      Judikative und Legislative sind in Deutschlands mitlerweile verklüngelt.

      Wir brauchen ein neues Staatssystem, unseres hat abgewirtschaftet.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:07:29
      Beitrag Nr. 36 ()
      Na, endlich hat eine Zeitung was gebracht.
      Auf der Homepage http://www.allgaeuer-zeitung.de konnte ich aber leider nichts finden.
      Übrigens wird dieser Thread von Tag zu Tag häufiger angeklickt. Heute sind es schon 500. Das ist doch was. Schade, dass die meisten nur lesen. Jetzt wäre die Zeit für alle Betroffenen, auch einmal aktiv zu werden. Den w:o-User bekommt man ganz schnell per e-Mail...
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:38:47
      Beitrag Nr. 37 ()
      Sagt, verschlägt Euch das nichr auch die Sprache?

      BAYERN ZAHLT 40 MILLIONEN EURO FÜR DIE UMSCHULUNG VON 750 MITARBEITERN DER MAXÜTTE.

      Mit etwas mehr als der Hälfte hätte die Schneider AG saniert und (mit Zuliefern) fast genauso viele Arbeitsplätze gerettet werden können.

      Im Falle der Schneider AG hätte das sogar nichts gekostet, da die Aktien Bayerns wieder mehr wert gewesen wären.

      Ist das logisch?


      "28.06.2002 18:47 Uhr


      Bayern stellt nach Scheitern der Maxhütte 45 Mio Euro bereit

      Sulzbach-Rosenberg, 28. Jun (Reuters) - Das Land Bayern stellt für die Beschäftigten des gescheiterten Oberpfälzer Stahlwerks Maxhütte und ein Zukunftsprogramm für die strukturschwache Region rund 45 Millionen Euro bereit.

      Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) sagte am Freitag auf einer Betriebsversammlung in Sulzbach-Rosenberg, mit 28,7 Millionen Euro werde der Freistaat Umschulungen und Überbrückungshilfen für die Mitarbeiter bezahlen. Weitere 16,6 Millionen Euro gingen in die Ansiedlung von Firmen in der Region. Die EU-Kommission müsse diese Hilfen allerdings genehmigen.

      Die Maxhütte stellt ihre Produktion zum Jahresende ein, weil die Sanierung scheiterte. Das Traditionsunternehmen hatte bereits 1999 Konkurs angemeldet. Jahrelange Verhandlungen mit Investoren brachten keine Lösung. Neben der schlechten Marktlage fehlte es vor allem an Geldmitteln für dringend notwendige Reparatur- und Umweltmaßnahmen.

      750 MITARBEITER VON DER PLEITE BETROFFEN
      Rund 750 Beschäftigte sind vom endgültigen Aus der Maxhütte betroffen, die nach Worten Stoibers für zwei Jahre in eine Qualifizierungsgesellschaft wechseln können. Der Staat wolle Abfindungen zahlen, um Anreize zu geben, sich eine neue Arbeit zu suchen. In einem zweiten Schritt wolle die Landesregierung das Firmengelände sanieren und neue Betriebe ansiedeln.

      Um eine Rettung hatte sich auch die CSU-Landesregierung bemüht, die nach den jüngsten Insolvenzen im Freistaat wie KirchMedia[KRCH.UL], Fairchild Dornier, Schneider oder Kinowelt in der Kritik steht.

      lae/zap"

      QUelle:



      aus www.ix.de:

      "Compaq zahlt Anlegern Schadensersatz

      Vor vier Jahren fühlten sich Inhaber von Compaq-Aktien von ihrem Unternehmen verprellt. Sie verklagten den IT-Riesen, weil er wichtige Informationen zurückgehalten und dadurch den Aktienkurs künstlich hoch gehalten haben soll. Nun haben sich Compaq und die Aktieninhaber nach einem Schlichtungsprozess, der vor drei Monaten begann, geeinigt: Anleger, die ihre Compaq-Papiere zwischen dem 10. Juli 1997 und 6. März 1998 aus ihrer Sicht überteuert erwarben, bekommen zusammen 28,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz, berichten US-amerikanische Medien.


      Die Kläger hatten Compaq vorgeworfen, bei der Präsentation einer Quartalsbilanz, die Umsatz- und Gewinnzuwachs auswies, verschwiegen zu haben, dass darin bereits erwartete Verkäufe aus künftigen Quartalen berücksichtigt waren. Die Firmenspitze habe 1997 bewusst so gehandelt, um Aktien zu überteuerten Preisen verkaufen zu können. Compaq -- nun unter dem Dach von Hewlett-Packard -- zahlt zwar jetzt, ließ aber durch einen Anwalt mitteilen, dass es sich dabei nicht um ein Schuldeingeständnis handelt. Der Vergleich benötigt richterliche Zustimmung; der Gerichtstermin ist im November. (anw/c`t)"




      und

      aus www.sharper.de

      "04.07.2002
      In den Knast Comroad und Co.

      Die Idee ist richtig. Die Politiker aller Parteien fordern, dass Unternehmer und Wirtschaftsprüfer, die Bilanzen fälschen, stärker bestraft werden müssen. Es sind endlich Strafen fällig, die nicht aus der Portokasse bezahlt werden können. Schließlich ist Bilanzfälschung kein Kavaliersdelikt, sondern vernichtet Milliardensummen. Stefanie Burgmaier

      Nach einem Bericht des "Handelsblatt" fordert der SPD-Finanzexperte Jörg-Otto Spiller mehr Kompetenzen für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. FDP-Vize Rainer Brüderle verlangt zusätzlich ein Sonderprüfungsrecht bei Unternehmen, bei denen es Hinweise auf Bilanzmanipulationen gibt.

      Die Unsicherheiten über die Richtigkeit der Bilanzen bei Comroad, Phenomedia, EMTV oder MLP haben gewaltige Anlegervermögen vernichtet. Manche Bilanztäuschung ist dabei noch nicht einmal kriminell, sondern nur am Rande der Legalität. Doch Vorstände und Wirtschaftsprüfer haben sich in keinem dieser Fälle mit Ruhm bekleckert. Ein Vorstand, der einmal wegen Bilanzmanipulationen aufgeflogen ist, sollte nie mehr die Chance auf einen solchen Job haben. Zugleich muss ein Schönrechnen nicht nur mit Geldbußen, sondern auch mit Gefängnisstrafe belegt werden können.

      weiterDoppelte Kontrolle ist nötig"

      Quelle: http://www.sharper.de/sharperweb/fn/sharp/SH/0/sfn/buildshar…
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 09:18:17
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Tagchen

      Das mit der Augsburger Staatsanwaltschaft wird schon noch. Die müssen den Vorfall erst prüfen, um überhaupt Stellung dazu nehmen zu können.

      Je mehr dieser Skandal in der Öffentlichkeit herumgereicht wird, umso mehr Nachfragen wird es geben und umsomehr steigert sich die Priorität des Falles.

      Es sollte nur immer wieder verdeutlicht werden, dass es sich bei dieser Angelegenheit nicht um ein Schnick-Schnack-Verfahren handelt! Es geht hier um eine Laser-Hochtechnologie, welche über weltweit abgesicherte Patente eine Monopolstellung darstellt. Wer die Patente erwirbt, ist der King of World und kann mit einem gesicherten Milliardenmarkt rechnen. Die Technik funktioniert, das beweisen die ersten Seriengeräte des Profilasers. Über Eigenproduktion, -Vertrieb und Lizenzverkäufe sind über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zig Milliarden Euro erwirtschaftbar, und diese zukünftigen Erträge gehören UNS AKTIONÄREN; die vom bayrischen Staat zugelassene Enteignung des Technologie-Know-How und der Patente (auch der Staatsanteile) ist unmoralisch deshalb fordere ich die Rückabwicklung des Insolvenzverfahrens für Holding und Laser-AG.

      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 10:45:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      @QuEngelchen,

      recht haste!
      Der Skandal-Fall Schneider muss mitten in der heraufdämmernden heißen Wahlkampf-Phase vor allem den Chefwahlkämpfern als "Nagelprobe" und "Wahlprüfstein" an den Hals gebunden werden!
      Als Test, ob sie über die Rettung des Wirtschafts-Standorts Deutschland nur herumschwafeln.
      Oder ob sie an einem besonders eklatanten und zu popularisierenden Fall "Laser-TV"/"Heimkino per Laser" die Weichen in Richtung <rettet unsere High Tech-Heimat Deutschland> stellen.
      Betrugsbeispiele gibts wahrlich jeden Tag neue. Aber kein so messerscharf konturenreicher, wo man Räuber und Gendarm, Amigos, Schwätzer und andere Laienschauspieler so eindeutig identifizieren kann.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 23:49:25
      Beitrag Nr. 40 ()
      Habe heute noch eine kleine Nachlese gehalten und meine Anzeige auch noch an folgende Adressen geschickt:

      www.spd.de -> KAMPA 02 -> Arbeitsbereich 05
      rainer.bruederle@bundestag.de (FDP)
      www.bundeskanzler.de/E-Mail-an-den-Kanzler-.7727.htm
      ekkehard.wenger@mail.uni-wuerzburg.de
      www.diezeit.de/statisches/kontakt/kontakt.jsp
      www.platow.de -> Kontakt -> Redaktion
      redaktion_mm_online@manager-magazin.de
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 17:57:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Dr. Kübler, wie er leibt und lebt:

      http://www.kuebler-gbr.de/cgi-bin/uptodate/medienberichte.cg…
      ]

      Möge er die Insolvenz der Laser-AG zurücknehmen oder das Teil richtig teuer verkaufen (ich gönns ihm)!" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.kuebler-gbr.de/cgi-bin/uptodate/medienberichte.cg…
      ]

      Möge er die Insolvenz der Laser-AG zurücknehmen oder das Teil richtig teuer verkaufen (ich gönns ihm)!
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 19:14:13
      Beitrag Nr. 42 ()
      Dr. Kübler wird nie und nimmer die Insolvenz feeiwillig zurück nehmen. Das kann erauch nicht, denn die AG ist ohne uns nicht lebensfähig. Somit kann nur Dr. Jaffé die Insolvenz der Holding aufheben, was in der Folge auch die Insolvnez der LAser AG beenden würde.

      Wie die Insolvnez aufgehoben werden kann, habe ich Dr. Jaffé im übrigen bereits mitgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 20:29:12
      Beitrag Nr. 43 ()
      wer sind die betrüger?
      wie lauten die motive?

      leute eure arbeit finde ich bemerkenswert
      schneider muß gerettet werden
      noch ist es nicht zu spät
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 22:05:55
      Beitrag Nr. 44 ()
      @tagchen,

      und, ist Alleskönner Jaffe auf Deinen Vorschlag eingegangen?
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 22:12:49
      Beitrag Nr. 45 ()
      @lebensbaum,

      wie wäre es mit einer weiteren Adresse:
      www.stoiber.de

      Da gibts eine spezielle Spalte "Zeit für Taten". Und dazu wäre es wahrlich höchste Zeit bei Schneider.
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 23:48:02
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Allez hopp: Keine Antwort natürlich bis jetzt.
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 23:58:36
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Allez hopp:
      Herrn Stoiber (und Herrn Wiesheu) hatte ich schon einmal angeschrieben. Siehe Posting #1957 in http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag….
      Leider hat mein offener Brief damals keinen erkennbaren Erfolg gehabt. Also musste ich eskalieren.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 00:58:39
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ihre einmaligen Steuersenkungsversuche!


      Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber,

      `Zeit für Taten` - vielen Dank, dass Sie dieses Motto seit Jahresanfang schon so hervorragend umgesetzt haben.

      Zum Beispiel hat die landeseigene LfA den Insolvenzplan für das wohl einzige wirkliche HighTech-Unternehmen Bayerns, der
      Schneider Technologies AG, Türkheim, abgelehnt (vgl. Financial Times Deutschland) und könnte sich damit die Idee der Profitmaximierung für sich - und damit den Steuerzahlern - zu eigen gemacht haben. Damit macht Bayern eventuell Steuersenkungen schon vor der Wahl möglich! Stören Sie sich bitte nicht daran, dass ich nicht nachvollziehen kann, wie einige Millionen Kreditgewinne den Verlust von ca. 200 Mill. Euro an Aktienkapital aufwiegen sollen. Ich bin weder Banker noch Politiker, und bitte deswegen um Nachsicht in diesem Punkt.

      Das könnte jedenfalls praktizierte Hilfe für die bayerischen Steuerzahler gewesen sein. Damit könnten Sie sich von Ihrem Kollegen Herrn Clement absetzen, der armselig versucht, Arbeitspläte zu retten! Das was in NRW versucht wird ist doch sicherlich lächerlich und weder Bayerns noch Ihrer würdig.

      Die LfA hat es nun vermutlich excellent geschafft, die Rettung des Unternehmens durch lästige Kleinaktionäre über eine Kapitalerhöhung zu verhindern. Nein, der Verdacht besteht, das sogar mehr möglich sein könnte: Die Zerschlagung und den wahrscheinlichen Ausverkauf des einzigen innovativen Produktes vom Weltformat nach dem FAX und neben dem Transrapid, könnte eingeläutet worden sein. Alles den Japanern oder den Amerikanern? Eventuell den Koreanern als Ausgleich für die Viertelfinalniederlage bei der WM 2002 gegen uns? Das könnte clever eingefädelt worden sein. Es könnte wirkliche, vorgelebte Völkerfreundschaft werden, die Ihre internationale Kompetenz gegenüber der SPD-Kleinstaaterei eindrucksvoll unter Beweiß stellen könnte.

      Die LfA (Bayern), als die langjährige Mehrheitsaktionärin und betreuende Bank der Kapitalerhöhung der Schneider AG (Ausgabekurs 40 Euro/Aktie, heute bei 0,08 Euro) hat die Zeit vielleicht fürs Nichtstun genutzt statt sie mit Rettungsversuchen zu verplempern. Deswegen kann es nicht sein, dass, wie böse Zungen behaupten, wie es aber ausgeschlossen ist, die LfA sogar noch etwas nachgeholfen haben könnte. Undenkbar! So steht im Internet zu lesen, dass der Bankenpool, zu dem wahrscheinlich auch die LfA gehört, noch bis zu einer Woche vor der Insolvenz die schuldenfreie Laser-Tochter mit ca. 30 bis 50 Mill. Euro im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung überzogen hat. M. E. wahrscheinlich eine gezielte Schmutzkampane seitens interessierter Kreise. Sogar eine Verpfändungsaktion wird angedeutet. Unglaublich! Ich bin entsetzt, was heute über neumodische Medien wie das Internet verbreitet werden kann!

      Denn ich bin sicher, dass die LfA niemals versucht haben könnte, sich auf Kosten der lieben, aber leider vielleicht dummen Kleinaktionäre, die noch eineinhalb Jahre vor der Insolvenz 100 Mill. DM auf den Verkaufsprospekt u. a. der LfA hin in das Unternehmen gepumpt haben, zu bereichern? Deswegen ist sicher auch die bei der Staatsanwaltschaft gestellte Strafanzeige im Zusammenhang mit der Schneider AG (gegen Unbekannt) völlig haltlos. Was die wieder dem Steuerzahler kostet! Ist es nicht befremdlich, womit heute die Polizei und die Staatsanwaltschaft belästigt wird? Damit könnten wieder ein paar Ladendiebe ungeschoren davon kommen!

      Also, ich wünsche Ihnen weiterhin soviel Tatendrang und Einsatzbereitschaft - damit sind Sie Ihrem Ziel, weiterhin Bayerischer Ministerprässident zu bleiben, einen goßen Schritt näher gekommen.

      Vielen Dank und alles Gute - auch Ihrem Minister Dr. Wiesheu und den vielen, sich für die Bürger und Mitaktionäre der Schneider AG aufopfernden Mitarbeitern der LfA!

      Mit freundlichen Grüßen

      s. o.

      PS: Nicht, dass Sie noch auf die Idee kommen sollten, die Insolvenz der Schneider Technologies AG durch Beeinflussung der Großaktionärin und Großgläubigerin LfA aufheben zu lassen. Wie deutete schon die LfA an: Nach dem Insolvenzplan wären hauptsächlich Arbeitsplätze in Thüringen gerettet worden. Wo kämen wir denn da hin, wenn "wir" noch mehr Geld in den Osten stecken? Und dann dort auch noch HighTech-Arbeitsplätze eines bayerischen Konzerns sichern würden? Nein, das wäre vielleicht der Untergang Deutschlands.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 01:06:45
      Beitrag Nr. 49 ()
      Schande!!! Ich nehme das gesamte Schreiben sofort wieder zurück! Viertelfinalniederlage. Das war doch das Halbfinale! Ich bin der ganzen Thematik wohl nicht mehr gewachsen. *seufz* Sollte mich wohl zurück ziehen. Läuft sowieso alles völlig korrekt ab. Was mach ich eigentlich hier?
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 07:58:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo Tagchen,

      hast Du sehr gut und treffend formuliert, kann ich voll unterschreiben!

      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 09:54:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      Irgendwie hab ich da Don Quichotte Gefühl....Gegen was rennen wir hier an? Die mucksen sich nicht einmal. Keine Gegendarstellung, Stellungsnahme oder wenigstens ein Versuch der Erklärung....Wollen die uns mit Zeit ruhig stellen? Warten bis Gras über die Sache wächst? Ich glaub bzw. garantiere zumindest für meinen Teil werde ich die Sach nicht ruhen lassen. Es soll keiner denken, ungeschoren davonzukommen....
      Wenn wir weiterhin solche Leute wie QuEngelchen, Lebensbaum, Hartfacts.. und Tagchen in den Reihen haben, muss die Öffentlichkeit dooch irgendwann von "uns" Kenntnis nehmen. Eine kleine Spalte in der Augsburger ist mir noch zu wenig, wenn nicht sogar garnix wert.

      Wenn bis nächste Woche immer noch keinerlei Reaktion von woher noch immer erfolgt, werde ich die Schreiben so oft wie nötig wiederholt an die schon angeschriebenen zusenden. Wenn nötig mit Massenmail. Wenn wir hier alle die Mails mit verschiedenen Adressaten an alle in Betracht kommenden Ansprechpartner zusenden, müssen wir doch mal die uns zustehende Aufmerksamkeit bekommen..

      Wie wäre es, die Anzeige mal an potentielle Investoren der LaserAG und der Electric zu versenden?

      Gibt es nicht so was wie ein Aufsichtsgremium bzw. Kontrollstelle für Insolvenzverwalter?

      Wenn hier ein Anwalt mitliest: Kein Interresse sich in der Öffentlichkeit werbewirksam zu profilieren?

      Leserbriefe an Wirtschaftszeitungen?

      Sollten wir unseren lieben Freund Herrn Späth mal zur Sache befragen?

      Ab wann kann man bei der Staatsanwaltschaft Augsburg eine Stellungsnahme verlangen?

      Wer ist die nächst höhere zuständige Instanz?

      Wo ist die "Düsseldorfer Connection" ?

      Hat mal jemand wieder was vom Australier Frank gehört?
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 10:48:27
      Beitrag Nr. 52 ()
      ist dieser kübler nicht telefonisch zu erreichen?
      wer hat eine telefonnummer? er muss doch zumindest eine stellungnahme über den aktuellen stand des verkaufes beider werke abgeben können.gibt mir eine nummer und ich ruf an!!!
      so kann das echt nicht weitergehen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 11:26:12
      Beitrag Nr. 53 ()
      www.kuebler-gbr.de
      Insolvenzverfahren
      "Schneider" eingeben
      dann hast Du alle Inormationen:

      RA Dr. Bruno M. Kübler
      KÜBLER
      Rechtsanwälte - Insolvenzverwalter
      Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
      Alfred-Heß-Str. 36
      D - 99094 Erfurt
      Tel.: 0361 / 2170990
      Fax.: 0361 / 217099-9
      E-Mail: erfurt@kuebler-gbr.de
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 11:29:33
      Beitrag Nr. 54 ()
      Ach so: Dr. Kübler verkauft nur die Laser AG, die Electronics AG verkauft Dr. Jaffé!
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 12:32:24
      Beitrag Nr. 55 ()
      @an alle daueraktiven/"anzeigenschreiber"

      arbeitet ihr nur hier im forum zusammen, oder hab ihr auch "echten" kontakt miteinander? wenn ihr euch wundert das die herren so ruhig bleiben, dann denkt mal drüber nach, wie ihr auf so eine forumattacke reagieren würdet.
      a. ihr wüßte wahrscheinlich garnicht was hier los ist
      b.wenn ihr es wüßtet, würdet ihr wagrscheinlich nur müde lachen
      das soll nicht negativ sein!
      weiter so, aber ein gegner ist erst gut zu treffen wenn man das weiße in seinem auge sieht!
      mfg
      ps: gruß an tagchen, danke nochmal für die persöhnliche nachhilfe was die schneider aktien angeht.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 14:31:10
      Beitrag Nr. 56 ()
      was ist den "hier" los?
      warum müde lachen?

      mir würde der A.... auf Grundeis gehen, wenn ich mit solchen Verdächtigungen in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht werden würde. Desweiteren ist eine Strafanzeige ja wohl nix "harmloses"

      Es ist ja durch das Versenden an eine nicht unerhebliche Anzahl von Adressaten mittlerweile wohl keine reine Forumssache mehr. Allein die Mails an die Presse, Fernsehen und Parteien, sollten doch schon nervös machen....oder???
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 15:01:36
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wir haben ein gewaltiges Problem:

      Die "Affäre Schneider" ist, zumindest im Moment, kein Thema für die überregionale Presse!!

      Jeden Tag wird eine andere "Sau durchs Dorf getrieben", und diese Schweine sind um etliches größer als unsere Schneider AG!

      Vor dem Hintergrund Kirch, Telekom, Holzmann, Cargolifter und jetzt Babcock-Borsig - von den internationalen "Schweinen" ganz abgesehen - haben wir kaum eine Chance, tatsächlich bemerkt zu werden!

      Dies gilt umso mehr, daß unserem Thema die Griffigkeit fehlt. Meine Gespräche mit Redakteuren von renommierten Zeitungen haben bisher nur eines ergeben:
      Die Fakten, die wir im Moment liefern können, waren und sind überwiegend bekannt und es wurde darüber berichtet. Es fehlt an neuen Tatsachen, die mediengerecht aufbereitet, den Lesern ansprechen!

      Dasselbe gilt für die Politiker. Meine Gespräche waren - gelinde gesagt - frustrierend! Eine ständige Frage war z.B.: Gibt es neue Fakten, mit denen wir Wiesheu + Co, in die Enge treíben können? Alles was bisher vorliegt, kann durch die Regierungs-Maf... schlichtweg abgeleugnet, relativiert usw. werden!

      Ich habe es bereits mehrmals hier versucht. die Diskussion in Richtungen zu lenken, die nach meiner Erfahrung in solchen Affären, letztendlich zum Erfolg führen können:

      Wir brauchen ein Motiv für die Handlungsweisen unserer Amigos!
      Solange wir hier wie Blinde mit der Stange im Nebel stochern, wird sich die Gegenseite nicht bewegen - außer wir treffen durch Zufall ein empfindliches Organ! Dieses werden wir aber nicht, wenn wir nur das nachplappern, was eh schon bekannt ist!

      Also: laßt uns über die möglichen Beweggründe für die Handlungsweisen der Beteiligten diskutieren!

      Wenn wir mit der Motivsuche Fortschritte machen, dann brauchen wir Beweise!

      Nur wenn wir mit Beweisen antreten können, dann bekommen wir auch die Aufmerksamkeit in der Presse!


      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 16:58:22
      Beitrag Nr. 58 ()
      ist das "unser" Herr Adams????

      "Waldkirchner Ehepaar will bis zu 20 Millionen Mark in praktische Anwendung computergesteuerter Simulationsverfahren investieren

      Virtuelle Geisterbahn und Feuerwehr-Übung per
      Computer: Einzigartiges Projekt in Ostbayern geplant

      Von Barbara Haas

      Waldkirchen. Ein Waldkirchner Unternehmer-Ehepaar will mit virtueller Computer-Technik nach seinen Angaben europaweit einzigartige Projekte in Niederbayern verwirklichen.

      Eine Vision des Ehepaars soll noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden: Anwender werden in eine virtuelle Welt versetzt. Elke und Ralf Adam wollen bis zu 20 Millionen DM in virtuelle Computertechnik investieren und damit Tourismus und Technologie in Niederbayern fördern.
      Für die Computersimulationen würden die Adams sowohl Hard- als auch Software liefern. Vergnügen und Spiel sollen die eine Seite dieser Idee sein, Üben und Lernen an per virtueller Realität anschaulich gemachten Situationen die andere.
      "Das Betätigungsfeld im Bereich der Virtualität ist riesig. Es ist alles Erdenkliche möglich, ob es nun eine virtuelle Fahrt in einer Geisterbahngondel ist oder eine Feuerwehr-Löschübung an einem Gefahrguttransporter", beschreibt Adam einige Möglichkeiten.
      Technisch sei dies schon ohne weiteres umsetzbar, bescheinigt Andreas Huber, Informatiker am Bayerischen Forschungszentrum für wissensbasierte Systeme (FORWISS) der Universität Passau. Sogar Rauch und Hitze könnten bei der Feuerwehrübung simuliert werden, während sich die Personen um das virtuelle Auto bewegten, das vor ihnen zu stehen scheine.
      Adam fand mit seiner Idee, zu deren Verwirklichung er bereits mit dem Landkreis Regen im Gespräch ist, bei den FORWISS-Wissenschaftlern unter Leitung von Professor Klaus Donner in Passau "sofort Interesse."
      Bisher habe "keiner die Initiative ergriffen, in dieses noch sehr junge Gebiet" zu investieren, sagt Huber. Damit habe Adam eine Vorreiterrolle übernommen und so auch einen Wissenvorsprung bei seinen Produkten, der nach Hubers Ansicht "europaweit einzigartig werden" könnte. Auch verglichen mit der Entwicklung in den USA sei eine solche Idee durchaus neuartig. Denn dort würden solche Anwendungen vornehmlich für das Militär entwickelt.
      Den technischen Lieferanten hat Adam in einem Innsbrucker Entwickler gefunden, "der mit seiner Simulationstechnik dem aktuellen Stand um zwei Jahre voraus ist", bescheinigt Huber. Die Entwicklung der virtuellen Anwendungen soll FORWISS übernehmen.
      Die Nähe zur Universität ist ein Grund, weshalb Adam die Firma in Niederbayern ansiedeln möchte. Bisher sucht das Ehepaar noch einen Produktionsstandort für die geplante GmbH. Rund 150 neue Arbeitsplätze, schätzt es, könnten in den nächsten drei Jahren entstehen. Die beiden verhandeln mit Städten im Bayerischen Wald, denn die Kaufleute möchten "nicht nur die Region als Technologiestandort bekannter machen, sondern auch den Tourismus durch unsere virtuellen Attraktionen ankurbeln."
      Adam stellt sich neben dem Firmensitz einen Schauraum vor, in dem Besucher virtuelle Anwendungen zu ihrem Vergnügen ausprobieren können. Er denkt unter anderem an einen Sinnestunnel, in dem sich wie in einem Kaleidoskop eine Rosette der Kleidung und den Bewegungen des Betrachters farblich und visuell anpasst oder eine Wildwasserfahrt im Canyon. Die Software sei austauschbar, so dass die Besucher immer wieder neue Attraktionen fänden. Eine Fahrt in der Geisterbahn kann so mit einem Streifzug durch den Märchenwald ausgetauscht werden. Abnehmer könnten nach Marktanalysen des Ehepaars etwa Freizeitparks, Warenhäuser oder das Gastgewerbe sein. Aber auch für Therapieeinrichtungen könne die virtuelle Realität interessant sein. Bis 2004 prognostiziert Adam einen Umsatz von cirka 175 Mio. DM.
      Der Gedanke, die virtuelle Technologie für neue Produkte einzusetzen, hing mit der Firma "Manitu" zusammen, die Elke und Ralf Adam seit sieben Jahren in Waldkirchen leiten. Sie entwickeln kindergerechte Zimmer und Spielmöglichkeiten vornehmlich für Hotels. "Dreijährige spielen heute schon mit Computern, da muss also bei den Einrichtungen etwas passieren", dachte Adam.
      Aus seinen Erfahrungen mit ausländischen Geschäftspartnern wisse er, dass vor allem hier Nachfrage nach virtuellen Möglichkeiten bestehe. Daher soll das neue Unternehmen global ausgerichtet sein.
      Vertriebspartner will Adam über Messen gewinnen. Sein Vorhaben versteht der Ideengeber zugleich als Investition in die Zukunft: "Das Geld, das wir verdienen, soll in die Entwicklung weiterer Anwendungen fließen", so der Geschäftsmann.
      Den Interessenten kann Adam ähnliche virtuelle Anwendungen bisher nur im "Ars Electronica Center" im österreichischen Linz vorführen. Dort entstand durch ein Festival für digitale Kunst ein Zentrum, das Besuchern virtuelle Technologien näher bringt und im "Future lab" auch Anwendungen entwickelt. Die Projektion der jeweiligen Situationen findet in einem "Cave" statt, einem Würfel mit einer offenen Seitenwand.
      Auf den Wänden und dem Boden erscheinen Computerbilder, die abwechselnd auf das linke und das rechte Auge des Betrachters projiziert werden. Durch eine Brille oder einen Helm, den der Betrachter aufsetzt, wird jeweils eine Gesichtshälfte kurz ausgeblendet, so dass ein dreidimensionaler Eindruck entsteht.
      Huber zufolge könnte die Simulation jedoch schon in einiger Zeit ohne diese Hilfsmittel funktionieren. Die Simulationstechnik erfordere nur eine einmalige Investition und könne dann verfeinert werden: "Sobald das grundsätzliche Know-how da ist, kommen nur noch laufende Kosten hinzu".
      Die Anwendungsmöglichkeiten der virtuellen Realität seien vielfältig: In der Medizin könne über einen Stift beispielsweise virtuell operiert werden, in der Industrie könnten technische Zeichnungen dreidimensional entstehen oder Auto-Prototypen würden zum Test in den virtuellen Windkanal geschickt. "Vor allem dort, wo eine Situation praktisch nicht ohne großen Aufwand oder Gefahren machbar ist, kann die virtuelle Technik viel leisten", erklärt Huber.
      Daher glaubt Adam, seine Idee, am simulierten, brennenden Gefahrguttransporter zu üben, könne für Feuerwehren sehr nützlich sein. Die Regensburger Feuerwehrschule und das Innenministerium sind interessiert und wollen laut Schulleiter Lutz Rieck das Vorhaben begleiten. "Das Ehepaar Adam geht in eine ganz neue Richtung", sagt Rieck. Zwar würden zu Übungen schon computergesteuerte Animationen eingesetzt, aber die Darstellung sei ähnlich wie im Kino. "Hier ist Adams Technik schon einen wesentlichen Schritt weiter", vergleicht der Schulleiter. Durch die Stückzahl, kalkuliert Adam, werde die Technik auch erschwinglich - er rechnet mit mehreren tausend Mark.
      In 18 Monaten, schätzt der Firmen-Visionär, könne die Technik nutzbar sein. So lange werde die Entwicklung des "Drehbuchs" brauchen, in dem die Feuerwehr festlegen soll, welche Funktionen sie von der Simulation erwartet.
      Mit den spielerischen Anwendungen könnte das Unternehmen laut Adam in sechs bis acht Monaten starten. Damit soll die Vision, die das Ehepaar "auf jeden Fall umsetzen" will, zunächst Wirklichkeit werden - sollte sich auch in Niederbayern keine Ansiedelungsmöglichkeit finden.
      Mehrere Angebote gebe es auch aus dem übrigen Bundesgebiet, vor allem der Osten zeige Interesse, berichtet Adam. Er schätzt, dass alle Projekte zusammen zwischen 14 und 20 Millionen DM kosten werden. Über die Hälfte der Summe könne er an Fördermitteln erwarten, meint Adam nach Behördengesprächen. Finanzieren will er die neue Firmenidee zum Teil auch über private Investoren. Sollte sich die Firma etablieren, sei auch ein Börsengang nicht ausgeschlossen."
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 17:28:49
      Beitrag Nr. 59 ()
      @kostjagarnix: glaube nicht, dass das "der Adam" ist, der ist Jurist, etc.
      @xirus: hast Du angerufen?

      "Salamander ist vorerst die Tür versperrt
      Türkheimer Unternehmen darf sich nicht auf dem Schneider-Gelände einmieten - Unterschriftsreifer Vertrag
      Von unserem Redaktionsmitglied Markus Heinrich

      Türkheim

      Bei der Salamander Industrie-Produkte GmbH in Türkheim ist man derzeit nicht gut auf den Schneider-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé zu sprechen. Seit Monaten habe man einen Mietvertrag für das westliche Gebäude auf dem Gelände des insolventen Unternehmens zur Unterschriftsreife gebracht, am vergangenen Freitag sei der Handel überraschend geplatzt. „Wir sind tief enttäuscht von der Vorgehensweise des Insolvenzverwalters“, sagten die Salamander-Geschäftsführer Hans-Dieter Panzer und Fritz Abriß gegenüber unserer Zeitung.

      Dass Salamander von drängenden Platzproblemen geplagt wird, ist kein Geheimnis. Der Neubau einer Fertigungsstätte für die technischen Teile der Gesellschaft wurde bereits im vergangenen Jahr angedacht. Kostenpunkt laut Hans-Dieter Panzer, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung: mindestens fünf Millionen Euro.

      Mitten in die Vergabephase für die Planungsarbeiten fiel die Insolvenz der Schneider-Gruppe, die benötigte Raumkapazität stand plötzlich zur Verfügung. Panzer: „Der Insolvenzverwalter war angetan von unserem Mietangebot - Laufzeit zehn Jahre - und verwies uns an Schneider-Vorstand Dr. Richard Neurath“. Neurath habe Salamander detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt und Begehungen des Geländes organisiert. Die nötigen Investitionen wurden ausgelotet und vor vierzehn Tagen ein gemeinsamer Mietvertrag erstellt. „Alles mit Begleitung der Kanzlei Jaffé“, wie Panzer betont.

      8000 bis 12000 Quadratmeter benötigt Salamander nach Angaben der Geschäftsführung. Etwa ein Drittel des Westgebäudes. Der Rest, so der Vorschlag der Salamander-Verhandlungsführer, könnte an einen gemeinsamen Logistiker von Salamander und einem möglichen Schneider-Nachfolger vergeben werden.

      Nach Panzers Einschätzung eine gute Lösung, zumal sich die potenziellen Investoren lediglich für die Schneider-Produktion selbst und nicht für die „Nebengebäude“ interessieren würden. Ein Parketthersteller befinde sich bereits auf dem Gelände. Sollte auch noch das Verwaltungsgebäude vergeben werden, könnte im Türkheimer Ortsteil Bahnhof ein Gewerbepark entstehen.

      „Die fertigen Pläne für eine Erweiterung auf dem Schneider-Gelände liegen in der Schublade, die Investitionssumme würde sich auf ein bis zwei Millionen Euro belaufen“, sagt Panzer. „Wir könnten sofort loslegen“. 30 bis 40 Spritzguss-Maschinen würden in die Schneider-Halle Einzug halten, gemeinsam mit etwa 100 Beschäftigten, die bislang auf drei bis vier Fertigungsstätten auf dem Salamander-Werksgelände verteilt sind.

      50 neue Arbeitsplätze in Sicht

      „Wir brauchen eine solche einheitliche Fertigung, um neue Aufträge aus der Autoindustrie zu bekommen“, verdeutlicht Fritz Abriß, der kaufmännische Geschäftsführer von Salamander Türkheim. Immerhin ist geplant, den Anteil des betroffenen Unternehmensteils am Gesamtumsatz bis 2005 von 10 auf bis zu 25 Millionen Euro zu schrauben. Fünfzig neue Arbeitsplätze sollen so in den kommenden Jahren am Standort Türkheim entstehen.

      Am vergangenen Freitag platzte jedoch der Deal und bei Salamander versteht man die Welt nicht mehr.„Wir dachten, wir sind durch“, sagt Panzer. Jetzt stehe man wieder am Anfang. Angeboten wurde Salamander jetzt der Kauf des kompletten Geländes. Die verlangte Summe für die 70000 Quadratmeter sei aber keinesfalls aufzubringen.

      Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé verdeutlichte gestern gegenüber unserer Zeitung, dass er selbst und auch die Banken der Vermietung für zehn Jahre nicht zustimmen konnten, da dies „die Verwertung der Restfläche erheblich einschränken, unter Umständen auch unmöglich machen würde“. Ferner sei es nicht möglich, dass die von Salamander gewünschten Umbauten aus der Masse bezahlt werden.

      Einer kürzerfristigen Vermietung, so Jaffé, insbesondere einer solchen, die von einem möglichen Käufer des Geländes in einem „überschaubaren Zeitraum“ beendet werden kann, stehe jedoch nichts im Weg. Auf einen solchen Käufer wird man derweil weiter warten müssen. „Es ist leider immer noch nichts entschieden“, so Jaffé. Einer der Interessenten habe nach wie vor keine deutsche Hausbank, ein anderer lasse sich zuviel Zeit. Die optionale Schaffung eines Gewerbeparks nennt der Rechtsanwalt unwahrscheinlich."

      Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=in…
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 17:32:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      @tagchen
      bin noch nicht dazu gekommen.stress @work.hab`s mir aber für morgen vorgenommen
      gruss
      xirus
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 17:39:03
      Beitrag Nr. 61 ()
      @xirus: Frag` doch mal, ob schon über 100 Mill. Euro für die Laser AG geboten wurden.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 18:48:29
      Beitrag Nr. 62 ()
      Aus dem o. g. Artikel: "Die verlangte Summe für die 70000 Quadratmeter sei aber keinesfalls aufzubringen."

      Wie hoch ist die Summe wohl? 70.000 Quadratmeter, teilweise bebaut? Kennt jemand die Preise in Türkheim für gewerbeflöchen dieser Art? Dr. Jaffé will das anscheinend immerhin nicht umsonst abgeben. Der Kaufpreis geht natürlich in die Insolvenz - und damit bei Überschuss an uns. Bei Schneider gab es lt. Geschäftsbericht 2000 Grundpfandrechte in Höhe von 50 Mill. DM, also 25 Mill. Euro. Wobei Schneider noch andere Grundstücke besitzt.

      Es wird immer unwahrscheinlicher, das hinterher nichts übrig bleibt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 20:48:51
      Beitrag Nr. 63 ()
      schön wärs:
      Stuttgart SRF EUR 0,080 7,00 + 6,92 + 8.650,00 %
      Quelle: WO......

      ist Schneider nicht mehr mit dem Kürzel i.A. ???
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 20:56:52
      Beitrag Nr. 64 ()
      In Augsburg wird zum Beispiel ein ähnliches Objekt verkauft:

      Referenznummer : 347/E332 (1/332)
      Objekt : Repräsentatives Firmengebäude in Diedorf - westlich Augsburg
      Büro- mit Auslieferungslager in zentraler Lage
      Plz / Ort : 86420 Diedorf
      Gesamtpreis : 3.200.000 Euro

      Preis / m² : 445,62 Euro

      Grundfläche : ca. 10500 m²
      Fläche : ca. 7,18 m²

      Quelle: http://www.immowelt.de/immobilien/IS_ObjDetail.asp?ID=172628…


      Da werden ja bis zu 500 Euro/qm gezahlt.

      Nehmen wir also nur mal 200 Euro/qm, wären das bei Schneider für das Gelände ca. 10 bis 30 Mill. Euro an Einnahmen.

      Unter dem Gesichtspunkt war der Grundpfand von 25 Mill. Euro im Geschäftsbericht 2000 realistisch, oder?

      Also:
      60-??? Mill. Euro Mindestpreis für die Laser AG (wenn wir Glück haben)
      10-30 Mill. Euro für das Gelände
      10-30 Mill. Euro für die Schneider Electronics AG

      Da wären wir doch schon bei 100 Mill. Euro, oder? Könnte klappen, das mit der Schlussdividende. Zumal die Schulden immer geringer werden, bie der Laser AG sollen ja nach Optimat nur 40 Mill. Euro angemeldet worden sein.

      Zumal Schneider noch ein 10.000 qm Grundstück bei Straß oder so haben soll.
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 00:34:47
      Beitrag Nr. 65 ()
      Gestern (09.07.2002) habe ich den zweiten Rückschein meiner Einschreiben bekommen. Diesmal vom BAFin. Gegenüber der Staatsanwaltschaft Augsburg also mit einer Woche Verspätung. Als Auslieferungsdatum ist der 02.07.2002 vermerkt. Also nur ein Tag später.
      Der Rückschein vom Bayerischen Obersten Rechnungshof steht noch aus.
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 01:00:37
      Beitrag Nr. 66 ()
      Außerdem habe ich gestern (09.07.2002) die Eingangsbestätigung der Staatsanwaltschaft Augsburg erhalten.
      Aktenzeichen: 501 UJs 111387/02
      Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil von (Klarname) wegen Kursbetruges.

      Es scheint mithin einen Unterschied zu machen, ob man einfach nur so eine Anzeige stellt, oder ob man sich als Geschädigter meldet.

      Wer also auch einen Schaden vorweisen kann, sollte sich jetzt überlegen, ob er sich nicht meiner Anzeige anschließen möchte. Dazu einfach Bezug auf das Aktenzeichen nehmen. Dann hat`s die Staatsanwaltschaft leichter.

      Wenn eine größere Anzahl Geschädigter sich meiner Anzeige anschließt, so steigt sicher die Priorität. Das erste Etappenzeil lautet (nach meinem laienhaften Verständnis): Die Vorermittlungen müssen einen ausreichenden Anfangsverdacht ergeben, damit das Verfahren nicht gleich wieder eingestellt wird. - Je höher aber die Priorität, desto intensiver die Vorermittlungen.

      Deshalb bei dieser Gelegenheit: Wer als Insider sachdienliche Hinweise (Beweise) hat und sie hier aber aus irgendwelchen Gründen nicht posten möchte, der kann sich jetzt unter Bezug auf mein Aktenzeichen vertrauensvoll an die Statsanwaltschaft wenden!
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 10:41:51
      Beitrag Nr. 67 ()
      aus dem Consorsboard:
      Bei der Augsburger Staatsanwaltschaft wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt im Schneider-Skandal. BAFin und Bayrischer Rechnungshof wurden ebenfalls mit einbezogen. Die beamteten Bänker von der LfA werden sich mit unbequemen Fragen auseinanderzusetzen haben, denn es sieht verdächtig danach aus, als ob Schneider kalt gestellt wurde, um billig in den Genuß der Laser-AG zu gelangen. Mindestens 27 Interessenten buhlen um die weltweit gesicherten Patente für Laser-TV.

      Abschlußdividenden sind dann fällig, wenn die Veräusserungsgewinne die Schuldenlast überschreiten. Bei 12 Mio. Aktien sind also je 1 Mio. Euro Überschreitung ca. 9 Cent drin. Die Range erstreckt sich also von Totalverlust bis ca. 10 Euro!!!

      wo wurde diese meldung publitziert???
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 11:27:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hallo zusammen,
      hatte lange kein Internet zur Verfugung, bin absolut nicht auf dem neuesten Stand??? Ist die Electronic Sparte verkauft, sollte doch im Juni passieren? Und was ist mit dem Laser?
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 12:04:05
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich habe mich gerade auf der Stoiber.de Seite direkt an Herrn Stoiber gewandt (Beteiligung der staatl. LFA) und um persönliche Stellungnahme im Falle der Umstände die zur Insolvenz der Schneider Technolgies AG und damit der Glaubwürdigkeit der staatlichen Organe gebeten.

      Des weiteren habe ich Herrn Stoiber von der laufenden Strafanzeige (lebensbaum) berichtet, sowie das sämtliche Infos im Zusammenhang mit der Insolvenz allen wesentlichen Medien, den IV, den Parteien usw. zugänglich gemacht wurden.

      Es wird Zeit, daß endlich mal einige Personen wach werden und nicht versuchen unter dem Deckmantel des Schweigens alles auszusitzen versuchen.

      Bin auf die oder eine Reaktion gespannt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 13:36:46
      Beitrag Nr. 70 ()
      @ tagchen

      Deine Berechnungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der SElec und hier speziell der Immobilien sind auch in der "Gegenprobe" schlüssig:

      Wenn Salamander neu bauen will und für diese Investition 5 Mio € aufwenden will, aber den geforderten Preis für die Schneider-Immobilie nicht zahlen kann/will, so muß die Forderung von Jaffé über diesen 5 Mio € liegen. Da der Bedarf von Salamander aber nur ein Drittel des Gesamtareals ausmacht, können wir von einem Faktor 3 ausgehen.
      D.h., daß der Preis für die gesamte Immobilie von Jaffe sicher um die 20 Mio € liegen dürfte!

      Die von Dir genannte Forderungsanmeldung in Gera ist relativ sicher und liegt bei knapp über 40 Mio €!

      Die Forderungssumme reduziert sich aber m.E. noch weiter:
      Wie ich aus "politischer Ecke" erfahren habe, wurden auch die Fördermittel in Höhe von 8,7 Mio € beim IV angemeldet.
      Für mich eine klare Augenwischerei, denn mit Sicherheit wurden die Forschungsziele erreicht und entsprechend den Auflagen berichtet!

      Wie an anderer Stelle erwähnt, habe ich das Gefühl, daß die Forderungsanmeldungen künstlich aufgebläht wurden, um die Anmeldung der Insolvenz zu rechtfertigen.

      Ich bin der Überzeugung, daß wir allerhöchstens von 60 Mio € Schuldenstand ausgehen können. Damit dürfte die Frage nach einer Schlußdividende eigentlich überflüssig sein! Die Frage kann nur lauten wie hoch sie sein wird.

      Abschließend noch folgendes:

      Wir sollten die Schneider-Diskussion wesentlich breiter führen.
      So sollten wir eine eigene Diskussion über die Höhe z.B. des Verkaufswertes der SElec ins Board stellen, wenn möglich sogar auf andere entsprechende Diskussionsforen übertragen.
      Grund dafür ist nicht, daß ich die Aktie pushen möchte, sondern daß ein möglichst große Öffentlichkeit entsteht. Auch Jaffé kann (sofern er mitliest oder lesen läßt) sich nicht der Tatsache entziehen, daß andere auch über den Verkaufswert nachdenken. Wenn unsererseits eine gewisse Erwartungshaltung aufgebaut wird und Eingang in eine breitere Öffentlichkeit findet, kann sich auch der IV sich dem nicht so ohne weiteres entziehen.

      Was meint ihr dazu?

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 13:38:14
      Beitrag Nr. 71 ()
      @spaceframe

      find ich stark das so angsam mehr leute sich bereit erklären aktiv diese machenschaften aufzudecken und es nicht hohe politiker direkt anzusprechen.

      weiter so!!
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 13:41:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      @optimat

      wenn die forderungen, die eingereicht wurden zu hoch sind und wie du schreibst künstlich aufgebläht wurden, wer garantiert bzw. wessen aufgabe ist es diese forderungen auf ihre höhe hin zu prüfen?? macht dies der IV??
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 14:18:25
      Beitrag Nr. 73 ()
      @xirius

      Du stellst eine der wichtigsten Fragen überhaupt:

      Wer prüft eigentlich was?

      Sicher muß der IV die eingegangenen Forderungen auf ihre Berechtigung hin überprüfen.

      In unserem Fall stellen sich hier wichtige Fragen, die, wenn sie denn beantwortet würden, die Angelegenheit überschaubarer machen würden.

      Warum erfahren wir Aktionäre nichts über die angemeldeten Forderungen?
      Es wäre für den IV ein leichtes Unterfangen, die Summe der Forderungen zu nennen, mit dem Vorbehalt, daß sie erst überprüft werden müssen!

      Im Falle Jaffé wäre dies längst möglich, denn der Termin für die Anmeldung war, wenn ich mich recht erinnere, bereits Anfang Mai. Erkönnte demnach bereits eine recht genaue Summe nennen, oder?

      Aber genau dies sind die Punkte, die ich bereits mehrmals angesprochen habe:

      Wir brauchen Fakten!

      Warum werden diese Details von den IV`s gehütet wie Staatsgeheimnisse?
      Sind es vielleicht sogar Staatsgeheimnisse?

      Wenn wir mehr, z.b. gerade in Hinblick auf die Höhe der Forderungen, wissen würden, wäre natürlich auch ein Rückschluß auf die Berechtigung der IV-Anmeldung zu ziehen.

      Aber dies wird scheinbar nicht gewollt!
      Frage: Warum nicht? Von wem nicht?


      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 18:18:39
      Beitrag Nr. 74 ()
      @Optimat: Salamander will nur 1/3 der EINEN Halle, nicht des Gesamtgeländes! Das ist wesentlich wohl größer.

      @Frank: Nichts passiert. Verhandlungen laufen noch. Inder und Türken sind wohl derzeit die heißtesten Kandidaten für die Electronics. Grundstücke könnten acuh 10 bis 25 Mill. Euro bringen (s. u.) Und Laser wird auch stark nachgefragt. Strafanzeige läuft von Lebensbaum. Abwarten. Keine Panik.

      @Optimat & all:
      Eines ist SEHR auffälig: Während bei Kirch (IV DR. Jaffé) ständig in allen Zeitungen über allse zahlen berichtet wird, wird bei Schneider (IV Dr. Jaffé) versucht, nicht ein Detail herauszugeben. Selbst Anfragen nach allgemeinen Unterlagen, auf die ich ANSPRUCH habe gemäß Aktiengesetz werden blockiert! Dieses Mauern wird mir immer verdächtiger. Könnte es etwas zu verbergen geben?

      Z. B. die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen. Warum wird das nicht veröffentlicht? Was soll daran geheim sein? Und der erwartete Kaufpreis für die Electronics AG. Bei Kirch stehn städnig die kaufpreise der Unternehmen in der Zeitung. Beide Insolvenzen betreut Dr. Jaffé. Warum diese Differenzierung? Ist das nicht verdächtig?
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 18:58:35
      Beitrag Nr. 75 ()
      @Tagchen
      Wurden die angemeldeten Forderungen offiziell angefordert mit dem Hinweis auf das Aktiengesetz? Wenn ja, wäre das doch ein Verstoß!

      Die Brüder brauchen alle Feuer unterm Hintern!

      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 19:16:14
      Beitrag Nr. 76 ()
      Ich habe ALLGEMEINE UNTERLAGEN wie die Satzung der AG mit Hinweis auf das Aktiengesetz angefordert. Ich war ausdrücklich bereit, die Kosten zu tragen. Die Schneider AG will das wohl schicken, darf aber nicht, weil Dr. Jaffé alles verboten haben soll. Dr. Jaffé ist wohl immer noch der Ansicht, er sei nicht "der neue Vorstand" und antwortet, wenn überhaupt nur mit wochenlanger Verzögerung. Unterlagen habe ich noch keine erhalten.

      @xirus: Hast Du angerufen?
      Avatar
      schrieb am 10.07.02 21:39:50
      Beitrag Nr. 77 ()
      @tagchen
      hab heute keine ruhige minute gehabt um anzurufen.werde morgen wenn nichts dazwischen kommt mit verweis auf das aktiengesetz nach best. zahlen fragen und um weitere auskünfte bitten.

      gruss
      xirus
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 08:11:15
      Beitrag Nr. 78 ()
      Gedanken des Tages oder Götterdämmerung ?

      Ich möchte mich der Aufforderung von Optimat anschließen und hier einmal ein paar Gedanken zur Diskussion stellen.

      Wenn ich hier Zahlen nachlese und rückrechne scheint tatsächlich die Kausalität der Insolvenz nicht ausschließlich in einer gnadenlosen Überschuldung begründet. Des öfteren wurde angeführt, dass die Insolvenz eventuell durch die nachgeschobene (event. unzulässigerweise) Poolhaftungsverträge ermöglicht bzw. bewußt herbeigeführt wurde. Desweiteren wurde auch immer über eine politisch motivierte Insolvenz spekuliert.

      Um diesen Gedankengang weiter zu verfolgen, stellt sich die Frage, was politisch so brisant sein könnte, dass dafür ein Unternehmen (welches in den nächsten Jahren eine sprudelnde Steuerquelle hätte sein können) ausradiert werden muss. Ad hoc fällt mir dazu nur ein, dass hier was vertuscht werden muss. Aber was könnte hier vertuscht werden sollen? Hat Schneider, unter staatlich, politisch belasteter Führung Parteispenden geleistet, die bisher nicht deklariert wurden und noch nicht bekannt sind?
      Wurden Parteispenden (z.B. Schreibermillionen) in Schneideraktien investiert und nun soll das Aktienbuch, welches darüber Aufschluss geben könnte für immer geschlossen werden?

      Weitere Diskussionsbeiträge zu dieser Thematik wären der Sache dienlich.

      ein Hobbypilot
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:10:50
      Beitrag Nr. 79 ()
      @Hobbypilot

      Lies Dir mal diesen Thread von Postbote2002 durch, da könnte etwas in diese Richtung laufen:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…

      Grob zusammengefasst geht es dabei um das Postbank-Fondsmanagement, welches erhebliche Positionen in Schneider-Aktien eingegangen sein soll und 2stellige Millionverluste dadurch erlitten haben soll. Postbote2002 wollte eine postinterne Untersuchung initiieren, um auf vom bayrischen Wirtschaftsminister Otto Wiesheu im Landtag vorgetragenen Informationen ("Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LFA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war." - die Umschreibung passt zu "Bilanzmanipulationen" ) eine Schadenersatzklage zu aufzubauen.

      Quelle (aus Lebensbaum-Anzeige abgekupfert):
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Über den Umweg Postfonds könnten so größere Geldsummen verpackt gewesen sein. Über die Lehman-Studien mit Kursziel 120 Euro wurden die Schneideraktien hochgetrieben. Wenn größere Geldsummen wegen Insider-Wissens dann aus diesen Fonds abgezogen worden wären, bevor das Kartenhaus eingestürzt war, konnte keiner einen direkten Zusammenhang zu Schneider herstellen. Es müssen ja nichtmal Parteispenden gewesen sein (wäre viel zu riskant).

      Vom BAFin müßte untersucht werden, ob C-Amigos in einen dieser Schneiderlastigen Postfonds zum damaligen Zeitpunkt investiert waren und mit Insiderwissen dann rechtzeitig ausgestiegen sind! Mich würde ausserdem interessieren, ob Postbote2002 auf der HV weitergekommen ist mit seinen Recherchen.

      Q.E.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:50:28
      Beitrag Nr. 80 ()
      zur Info:
      Ich hatte gestern an Herrn Stoiber eine Mail gesendet (auf seiner Homepage!) und um eine persönliche Stellungnahme zur Schneider Insolvenz und der Glaubwürdigkeit staatlicher Organe gebeten.
      Habe bis heute noch keine Antwort erhalten - zumindest eine Eingangsbestätigung hätte es doch schon geben müssen.

      Melde mich, sobald ich eine Antwort erhalte.

      Hat bisher niemand hier einen unabhängigen Wirtschaftanwalt beauftragt können?

      Ein wenig befürchte ich, daß alles totgeschwiegen wird und keiner (Medien etc.) zu diesem Zeitpunkt einen Skandal möchte, wenn er denn berechtigt ist.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:58:01
      Beitrag Nr. 81 ()
      @tagchen und alle anderen

      habe gerade Jaffes Kanzlei angerufen.
      Die Dame am Telefon hat gesagt sie wolle mir so gut wie Sie kann Auskunft erteilen.Auf die Frage wie hoch die angemeldeten Forderungen seien, sagte sie mir die werden erst noch geprüft und kann mir deshalb nichts weiter sagen.
      Zum Stand des Verakufes der Electronics AG konnte sie mir auch nichts sagen und verwies darauf, ich solle doch meine Fragen schriftlich formulieren und der Kanzlei zu faxen. Dann werden sie auch beantwortet. Sie bekäme täglich zigfache Anfragen was die Forderungen und den Verkauf angehe.
      Wer selber anrufen möchte kann das unter 089/25548700 tun.
      Besser ist allerdings, wie erwähnt die Fragen schriftlich an folgende Faxnr. schicken: 089/25548710

      Werde dies auch sofort machen.
      Eine E-mail adresse wollte sie mir nicht geben.

      gruss
      xirus
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 12:36:40
      Beitrag Nr. 82 ()
      News zum Verkauf der Electronic AG


      Vom 10.07.2002

      Von den ursprünglich vier Kaufinteressenten für die insolvente Schneider Electronics AG in Türkheim sind zwei wieder abgesprungen.
      Jetzt ist nur noch ein türkisches und ein indisches Unternehmen im Gespräch.
      Mit beiden Firmen laufen noch die Verhandlungen über einen Kauf der Türkheimer Produktionsstätte.
      Ob und wann es zu einem Vertragsabschluß kommt, ist nach wie vor offen.
      Gescheitert ist die von der Türkheimer Salamander Industrie-Produkte GmbH beabsichtigte Anmietung eines Teils der Schneider-Hallen.
      Der unterschriftsreife Vertrag wurde vom Insolvenzverwalter wegen der langfristigen Mietdauer wieder verworfen.
      Dies würde die Veräußerung der Restflächen erheblich einschränken.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 12:38:37
      Beitrag Nr. 83 ()
      und noch was...

      Salamander ist vorerst die Tür versperrt
      Türkheimer Unternehmen darf sich nicht auf dem Schneider-Gelände einmieten - Unterschriftsreifer Vertrag
      Von unserem Redaktionsmitglied Markus Heinrich

      Türkheim

      Bei der Salamander Industrie-Produkte GmbH in Türkheim ist man derzeit nicht gut auf den Schneider-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé zu sprechen. Seit Monaten habe man einen Mietvertrag für das westliche Gebäude auf dem Gelände des insolventen Unternehmens zur Unterschriftsreife gebracht, am vergangenen Freitag sei der Handel überraschend geplatzt. „Wir sind tief enttäuscht von der Vorgehensweise des Insolvenzverwalters“, sagten die Salamander-Geschäftsführer Hans-Dieter Panzer und Fritz Abriß gegenüber unserer Zeitung.

      Dass Salamander von drängenden Platzproblemen geplagt wird, ist kein Geheimnis. Der Neubau einer Fertigungsstätte für die technischen Teile der Gesellschaft wurde bereits im vergangenen Jahr angedacht. Kostenpunkt laut Hans-Dieter Panzer, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung: mindestens fünf Millionen Euro.

      Mitten in die Vergabephase für die Planungsarbeiten fiel die Insolvenz der Schneider-Gruppe, die benötigte Raumkapazität stand plötzlich zur Verfügung. Panzer: „Der Insolvenzverwalter war angetan von unserem Mietangebot - Laufzeit zehn Jahre - und verwies uns an Schneider-Vorstand Dr. Richard Neurath“. Neurath habe Salamander detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt und Begehungen des Geländes organisiert. Die nötigen Investitionen wurden ausgelotet und vor vierzehn Tagen ein gemeinsamer Mietvertrag erstellt. „Alles mit Begleitung der Kanzlei Jaffé“, wie Panzer betont.

      8000 bis 12000 Quadratmeter benötigt Salamander nach Angaben der Geschäftsführung. Etwa ein Drittel des Westgebäudes. Der Rest, so der Vorschlag der Salamander-Verhandlungsführer, könnte an einen gemeinsamen Logistiker von Salamander und einem möglichen Schneider-Nachfolger vergeben werden.

      Nach Panzers Einschätzung eine gute Lösung, zumal sich die potenziellen Investoren lediglich für die Schneider-Produktion selbst und nicht für die „Nebengebäude“ interessieren würden. Ein Parketthersteller befinde sich bereits auf dem Gelände. Sollte auch noch das Verwaltungsgebäude vergeben werden, könnte im Türkheimer Ortsteil Bahnhof ein Gewerbepark entstehen.

      „Die fertigen Pläne für eine Erweiterung auf dem Schneider-Gelände liegen in der Schublade, die Investitionssumme würde sich auf ein bis zwei Millionen Euro belaufen“, sagt Panzer. „Wir könnten sofort loslegen“. 30 bis 40 Spritzguss-Maschinen würden in die Schneider-Halle Einzug halten, gemeinsam mit etwa 100 Beschäftigten, die bislang auf drei bis vier Fertigungsstätten auf dem Salamander-Werksgelände verteilt sind.

      50 neue Arbeitsplätze in Sicht

      „Wir brauchen eine solche einheitliche Fertigung, um neue Aufträge aus der Autoindustrie zu bekommen“, verdeutlicht Fritz Abriß, der kaufmännische Geschäftsführer von Salamander Türkheim. Immerhin ist geplant, den Anteil des betroffenen Unternehmensteils am Gesamtumsatz bis 2005 von 10 auf bis zu 25 Millionen Euro zu schrauben. Fünfzig neue Arbeitsplätze sollen so in den kommenden Jahren am Standort Türkheim entstehen.

      Am vergangenen Freitag platzte jedoch der Deal und bei Salamander versteht man die Welt nicht mehr.„Wir dachten, wir sind durch“, sagt Panzer. Jetzt stehe man wieder am Anfang. Angeboten wurde Salamander jetzt der Kauf des kompletten Geländes. Die verlangte Summe für die 70000 Quadratmeter sei aber keinesfalls aufzubringen.

      Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé verdeutlichte gestern gegenüber unserer Zeitung, dass er selbst und auch die Banken der Vermietung für zehn Jahre nicht zustimmen konnten, da dies „die Verwertung der Restfläche erheblich einschränken, unter Umständen auch unmöglich machen würde“. Ferner sei es nicht möglich, dass die von Salamander gewünschten Umbauten aus der Masse bezahlt werden.

      Einer kürzerfristigen Vermietung, so Jaffé, insbesondere einer solchen, die von einem möglichen Käufer des Geländes in einem „überschaubaren Zeitraum“ beendet werden kann, stehe jedoch nichts im Weg. Auf einen solchen Käufer wird man derweil weiter warten müssen. „Es ist leider immer noch nichts entschieden“, so Jaffé. Einer der Interessenten habe nach wie vor keine deutsche Hausbank, ein anderer lasse sich zuviel Zeit. Die optionale Schaffung eines Gewerbeparks nennt der Rechtsanwalt unwahrscheinlich.



      10.07.2002
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 13:42:29
      Beitrag Nr. 84 ()
      ich werd mal sip.de (salamander) anschreiben, vielleicht sagen die wie die ganze sache aus ihren augen verlaufen ist
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:16:31
      Beitrag Nr. 85 ()
      Warum macht das die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz nicht auch bei Schneider so??
      Wie kann man das veranlassen. Sind die durch die Klage von Lebensbaum auch informiert worden??

      Strafanzeige gegen den Ex-Babcock-Chef


      Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat den früheren Vorstandschef der finanziell angeschlagenen Babcock Borsig AG, Klaus Lederer, verklagt. Damit sollen die staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen beschleunigt werden


      Klaus Lederer. Foto: dpa
      rtr DüSSELDORF. Die am Donnerstag nach DSW-Angaben beim Landgericht Duisburg eingereichte Klage wirft Lederer und weiteren nicht genannten Mitgliedern des Vorstandes außerdem vor, falsche Auskünfte vor der Hauptversammlung gegeben und damit den Kurs der Babcock-Aktie manipuliert zu haben. Darüber hinaus wird Lederer vorsätzliche Konkursverschleppung vorgeworfen. Die Anzeige der DSW basiert auf dem Vorwurf, dass der Vorstand die Aktionäre nicht über den Verkauf eines Teils seiner Werftenbeteiligung HDW hat abstimmen lassen. Die Trennung von der HDW-Beteiligung habe unmittelbar zur Zahlungsunfähigkeit des Babcock-Konzerns geführt, sagte DSW-Geschäftsführer Jörg Pluta. Lederer habe schon auf der Hauptversammlung in Frühjahr um die Liquiditätslage bei Babcock und die Auswirkungen einer Trennung von HDW auf Babcock gewusst.

      Die Klage der DSW wird die bereits bei der Duisburger Staatsanwaltschaft eingeleiteten Vorermittlungen gegen Lederer und andere Babcock-Verantwortliche beschleunigen. Die von Amts wegen aufgenommenen Prüfungen in dieser Sache gingen dann gleich in das Ermittlungsverfahren ein, das man durch die Klage einleiten werde, sagte Staatsanwalt Rolf Haferkamp. Donnerstagmittag sei die Klage aber noch nicht amtlich erfasst gewesen. Der vorläufige Babcock-Insolvenzverwalter Helmut Schmitz hatte am Mittwoch eine Rückabwicklung des schon vollzogenen Verkaufs von 25 % an HDW an den US-Investor One Equity Partners (OEP) nicht ausgeschlossen. "Wir würden eine solche Rückabwicklung unterstützen, wenn dadurch der Babcock-Konzern wieder auf besseren Füßen steht", sagte DSW-Geschäftsführer Pluta dazu. Gegen die Trennung von HDW wettert auch der US-Aktionär Guy Wyser-Pratte, der auf dem Gerichtsweg versucht, diese Trennung rückgängig zu machen. Nach der Ankündigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Sache zu prüfen, sagte Wyser-Pratte in New York, er glaube nun, dass der Verkauf nichtig gemacht werde.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:33:19
      Beitrag Nr. 86 ()
      @Xirus

      Warum macht das die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz nicht auch bei Schneider so?
      Gute Frage , läßt sich möglicherweise mit einem gewissen Hintergrundwissen leicht beantworten .

      1.) Der DSW-Geschäftsführer Herr JÖRG PLUTA in Nordrhein-Westfalen müßte der Sozietätspartner bei Dr. KÜBLER sein . Dr. KÜBLER ist Insolvenzverwalter bei Schneider Laser Technologie AG .

      2.) Der bei Schneider als Ersatzaufsichtsrat-Mitglied auf der HV 1999 oder 2000 gewählte Dr. jur. WINFRIED KLÖPPER ist Partner bei BEITEN , BURKHARDT , MITTL & WEGENER in München und erstellte den Kapitalerhöhungsprospekt vom Okt. 1998 und wäre automatisch mit dem Ausscheiden von Herrn HAIBEL Ende Okt. 2001 in den Schneider-Aufsichtsrat nachgerückt .

      Sein Sozietätspartner Herr Dr. jur. GERHARD BEITEN ist Mitglied im Bayerischen Landesvorstand der DSW .

      Wenn der Sozietätspartner ( hier : Dr. KLÖPPER ) die Interessen der Firma Schneider mehrfach vertritt , kann ich
      als DSW-Landesvorstandsmitglied nicht auch gegen diese Firma klagen . Das darf man aus standesrechtlichen Gründen nicht ( anwaltschaftliche Interessenkollision )

      Wo käme man denn da hin , wenn man die Hand beißt , die einem füttert ?

      ALSO VORSICHT !!!
      Hauptregel Nr. 1 :

      Wem spiele ich welche Informationen oder Dokumente zur Einsichtnahme zu ?
      Das gilt auch und besonders für Aktionärsschutzvereinigungen .

      Ich rate jedem Klagewilligen ernsthaft einen sogenannten schriftlichen "conclict check" VOR Erteilung eines Mandats oder Zusendung von Unterlagen vom dem angezielten Wunschanwalt schriftlich vornehmen zu lassen .

      Im übrigen habe ich noch Frau Rechtsanwältin BERGDOLD und Frau MESSER noch als Vertreter der DSW bei Schneider Hauptversammlungen so vage in Erinnerung !?!?



      Quelle 1 : www.iwka.de und dort unter "Aufsichtsrat"

      Dr. jur. Gerhard Beiten, München
      Rechtsanwalt
      Mitglied des bayerischen Landesvorstands
      der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

      Quelle 2 : www.schneider-ag.de unter "Mitglieder des Aufsichtsrates":

      1.) Dipl. Chem. Prof. Dr. rer. nat. Friedrich Johannes Kohl
      Vorsitzender

      2.) Wolfgang Ramerth
      Arbeitnehmervertreter

      3.) Assessor jur. Franz Josef Schwarzmann
      stellvertr. Vorsitzender
      ehem. Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, München
      4.) Raci Dikkaya
      Arbeitnehmervertreter

      5.) Prof. Dr.-Ing. Ingolf Ruge
      Inhaber des Lehrstuhls für Integrierte Schaltungen an der Technischen Universität München,
      geschäftsführender Direktor des Fraunhofer-Instituts für Festkörpertechnologie, München

      6.) Dipl.-Ing. Hans Haibel
      (bis 25.10.2001)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 20:44:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      @xrius: Die Auskunft der Dame von Dr. Jaffé ist vorgeschoben. Klar steht die ENDGÜLTIGE Forderungshöhe nicht fest!

      Frag` doch einfach, welche Forderungen BSIHER ANGEMELDET (!!!!) wurden, unabhängig davon, ob sie bestritten wurden oder nicht! Die Forderungen zu der Holding wurden bereits am 06.05./08.05.2002 geprüft.

      Also nur, wieviel eingereicht wurden. Das ist das Maximum, ein Teil wird nicht anerkannt werden.

      Oder frag` einfach mal, warum die Schulden und erwarteten Verkaufserlöse zu Kirch überall nachzulesen sind, zu Schneider aber nicht! Verdächtig? Dabei ist Kirch Monate später pleite gewesen und dürfte viel komplexer sein!

      Außerdem ist Dr. Kübler interessanter für uns. Dort auch nachgefragt?


      @Only: Das erklärt, warum die "Aktionärsschützer" hier gar nicht schützend eingreifen! Dabei hatten sie ja genug Zeit! Hat mich schon immer gewundert. Hier wurden 1,5 Mrd. Euro vernichtet. Mindestens. Das muss schon nur deswegen überprüft werden. Soll vertruscht werden? Ist hier niemand an einer Aufklärung interessiert? Dazu passt ja die Informationssperre von Dr. Jaffé. Der hat sich bie heute weder zum
      - Grund der Insolvenz ("verschiedene" )
      - den Forderungen (nur allgemein ca. 100 Mill. Euro)
      - die erarteten Verkaufserlöse
      - die gewonnenen Erkenntnisse
      - ob strafbare Handlungen vorliegen: ja/nein
      - ob er selbst bereits Klagen erhoben hat oder plant
      - etc.


      Na ja, hier könnte versucht werden, auf Zeit zu spielen. Nur: Wann ist das Spiel aus? Wer bestimmt das? Und: Gibt es eine Verlängerung? Wie wird entschieden? Golden Goal? Und wer wird es schiessen? Oder Elfmeter schiessen? Wer hat die besseren Argumente? Gibt es einen Schiedsrichter? Wer trainiert wen?

      Fragen, die leider - super Posting von Optimat dazu - die Öffentlichkeit nicht mehr interessieren. Sollte es nicht noch zu einem schlimmen Foul kommen... Oder es eine überraschende Einwechslung geben.

      Ich denke, wir liegen derzeit 1:4 hinten. Aber es wurde gerade erst die zweite Halbzeit angepfiffen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 22:00:34
      Beitrag Nr. 88 ()
      @tagchen
      fax an jaffe ging heute mit den fragen bzgl. höhe der forderungen, verkauf etc. raus

      fax an kübler geht morgen raus

      @hardfacts
      danke für die aufklärung, so langsam wundert mich bei schneider gar nichts mehr. so langsam kommt es mir vor, als gäbe es in diesem land keine souveräne,unabhängige und unkorrupte instanz, die diesen ganzen sumpf hier durchleuchten kann?!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 00:55:21
      Beitrag Nr. 89 ()
      @ xirus #85 und Only #86:
      Gut oder schlecht:
      Am 3.7.2002 habe ich DSW und SdK informiert, siehe #26
      Bei der SdK bin ich Mitglied.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 01:05:15
      Beitrag Nr. 90 ()
      In geringem Umfang bekomme ich Rückmeldungen zu meinen e-Mails. Eine nette habe ich gestern (11.07.2002) erhalten:
      Meine e-Mail an Bundeskanzler Schröder ist vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weitergeleitet worden an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), e-Mail: buero-li@bmwi.bund.de - Eigentlich wollte ich sowieso dorthin schreiben, hatte jedoch die Adresse nicht gefunden.

      Ich habe auch Rückmeldungen von Zeitschriften erhalten. Aber zu laufenden Recherchen kann ich natürlich keine näheren Angaben machen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 09:38:18
      Beitrag Nr. 91 ()
      @lebensbaum

      kann ich nicht beurteilen.ich denke aber solange die "Guten" auch informiert worden sind, haben wir ne chance das etwas unternommen wird.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:24:10
      Beitrag Nr. 92 ()
      @Lebensbaum

      Grundsätzlich gute Wahl !

      Die SdK bereits erfolgreich gegen die Schneider AG geklagt hatte wegen eines in der HV im Aug. 2000 beschlossenen Aktienoptionsprogrammes für die Aufsichtsratmitglieder .

      Tenor des Urteils : Begebung der Optionen für den Aufsichtsrat hätte zu sehr der Willkür des Vorstandes unterlegen . Das Wort "kann" mußte durch das Wort "muß" ersetzt werden .

      Es gab dann eine außergerichtliche Einigung .
      Der Aufsichtsrat erhielt trotzdem Aktienoptionen auf der HV 2001 bewilligt .

      Empfehle der SdK zu gegebener Zeit sich mal mit uns zwecks Erfahrungsaustausch in Verbindung zu setzen . Ich denke wir sind schon um einiges weiter .

      @Tagchen
      Man spielt auf Zeit und hofft das Fußballspiel bis zum 22.09.2002 durchhalten zu können . Danach keine Verlängerungsmöglichkeiten mehr .
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 00:55:19
      Beitrag Nr. 93 ()
      Letzte Woche habe ich eine Eingangsbestätigung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes bekommen; datiert auf den 8.7.2002. Den Rückschein von meinem Einschreiben habe ich übrigens bis heute nicht.

      Als Aktenzeichen ist angegeben: VI-1020-16/02

      Betreff: LfA Förderbank Bayern;
      Engagement bei der Schneider Technologies AG, Türkheim

      Ihr Schreiben vom 27. Juni 2002

      Sehr geehrt...(Klarname),

      wir bestätigen den Erhalt Ihres o. g. Schreibens und bedanken uns für die Ausführungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Schneider Technologies AG.

      Wir bitten aber um Verständnis, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof Ergebnisse seiner Prüfung nur den in der Bayerischen Haushaltsordnung abschließend genannten Stellen, d. h. vor allem den geprüften Behörden sowie dem Bayerischen Landtag, mitteilen darf.

      Mit freundlichen Grüßen ...

      ##################################################

      Für mich bedeutet der (nicht von mir stammende Betreff), dass der Bayerische Oberste Rechnungshof meine Anzeige einigermaßen sorgfältig gelesen hat und erkannt hat, was seine Aufgabe ist.

      Der letzte Satz bedeutet, dass alle bayerischen Landtagsabgeordneten, die von der Anzeige erfahren, sich regelmäßig nach dem Stand der Ermittlungen erkundigen sollten und - wenn möglich - ihre Detailkenntnisse beitragen sollten.
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 14:37:44
      Beitrag Nr. 94 ()
      Mail an Stoiber;

      Ich hatte am 10.07. auf der Homepage von Herrn Stoiber eine Mail an Ihn gesendet (#69) und um eine persönliche Stellungnahme im Falle Schneider etc. gebeten.

      Bisher habe ich weder eine Eingangsbestätigung der Mail, geschweige denn eine Antwort seiner Helfershelfer erhalten.

      So wird hier Politik betrieben: totschweigen und den Leuten die schöne heile Welt der hohen Herren vorheucheln.

      Das nicht mal die Presse oder die SPD willens ist, hier für öffentliche Dikussion zu sorgen ist schon ein starkes Stück!
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 15:15:41
      Beitrag Nr. 95 ()
      @Lebensbaum

      Prima , der ORH hat den Empfang bestätigt .

      Bitte nehmen Sie mal einen Falk-Stadt-Plan von München zur Hand und Sie sind fast genau so sicher wie ich , daß Ihre Anzeige möglicherweise schon bereits bei der LfA liegt .

      Die "Königinstrasse 17" in 80539 München ( Sitz der LFA ) und die "Kaulbachstrasse" in 80539 München ( Sitz des Oberster Rechnunsghofes Bayern ) liegen auffällig nahe sozusagen Haus an Haus beieinander ganz am Englischen Garten in München .

      Zumindest bietet sich möglicherweise die Gelegenheit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Mittags-Mensa ...

      Ich erinnere mich an ein Posting von Tagchen hier im WO-Board bzgl. ORH - vielleicht kann er weiterhelfen !

      Da müssen Sie anders rangehen ....
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 23:56:08
      Beitrag Nr. 96 ()
      @ OnlyHardFactsAboutSchneider #95:
      Der Kommentar zum ORH verwundert mich etwas:
      Dass ich an den ORH schreiben würde, steht nicht nur im Kopf dieses Threads sondern auch im großen Thread: Aus dem Schneider! in den Postings #4926, #4938, #4947, #4985 und #5023.

      Jeder hat seine eigene Strategie und das ist gut so.
      Meine Strategie ist die der absoluten Offenheit und Öffentlichkeit - sozusagen die Linux-Strategie. Das passt meiner Meinung nach auch am Besten zu einem Internet-Forum. Auch sind die meisten Punkte meiner Anzeige nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern den w:o-Threads entnommen. (An dieser Stelle auch mal ein Dank an w:o, dass sie sozusagen unseren Chat hosten!)

      Dass die LFA von unseren Aktivitäten weiß, davon müssen wir sowieso ausgehen. Aber das könnte auch positive Wirkungen haben: Vielleicht kommt ja jemand auf die Idee, dass man durch eine Rettung von Schneider die renitenten Kleinaktionäre am Sichersten zum Schweigen bringen könnte...

      Zuständig für die LFA dürfte nun einmal der ORH sein. Das lässt sich dann nicht ändern. Aber Sie könnten die Sache unterstützen, indem Sie beim Bundesrechnungshof vorstellig werden und auf eine mögliche Befangenheit des ORH hinweisen. - Und was sich immer gut machen dürfte: Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Interesse an meiner Anzeige bekunden - und gleich noch ein paar Beweise beilegen...
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:08:14
      Beitrag Nr. 97 ()
      Und wieder eine Anzeige, durchgesetzt durch die DSW!
      Sollten wir diese nicht auch bei Schneider ansetzten, unabhängig davon ob es personelle Verflechtungen gibt?!
      Zumindest übernimmt dann die zuständige Staatsanwaltschaft das Ruder.

      Verdacht der Untreue und Insolvenzverschleppung


      Ermittlungen gegen ehemaligen Babcock-Chef Lederer


      HANDELSBLATT, 17.7.2002
      dpa OBERHAUSEN. Gegen den ehemaligen Vorstandschef von Babcock Borsig, Klaus Lederer, hat die Duisburger Staatsanwaltschaft ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Insolvenzverschleppung eingeleitet. Grundlage sei eine Anzeige der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Ende vergangener Woche, sagte der zuständige Staatsanwalt Rolf Haferkamp gestern. Möglicherweise werde das Verfahren auf weitere ehemalige Vorstände ausgeweitet und von der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Düsseldorfer Anklagebehörde übernommen.

      DSW-Geschäftsführer Jörg Pluta begrüßte die Entscheidung: „Die Staatsanwaltschaft hätte auf Grund der Sachlage schon viel früher von Amts wegen tätig werden müssen“. In ihrer Anzeige hatte die DSW Lederer und dem Vorstand vorgeworfen, beim Verkauf der Mehrheit an der gewinnträchtigen Kieler Werft HDW die Zahlungsunfähigkeit des Konzerns bewusst in Kauf genommen zu haben. Zudem habe Lederer dies der Hauptversammlung im März bewusst verschwiegen. „Möglicherweise wurde auch der Insolvenzantrag rausgezögert, um die dreimonatige Anfechtungsfrist für den HDW-Verkauf verstreichen zu lassen“, sagte Pluta.

      Zumindest ein Großteil der Belegschaft des zahlungsunfähigen Maschinenbaukonzerns soll in der kommenden Woche Insolvenzgeld für den Monat Juni erhalten. Dies gelte für rund 4 300 Beschäftigte am Stammsitz in Oberhausen und einigen anderen Standorten, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Helmut Schmitz mit.

      Der Anlagenbauer Krantz TKT GmbH nahm gestern den Geschäftsbetrieb wieder auf „Wir sind richtig aufgestellt“, sagte eine Sprecherin. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft von Babcock Borsig hatte am 11. Juli Insolvenz beantragt.


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 17. Juli 2002, 06:01 Uhr
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 15:02:04
      Beitrag Nr. 98 ()
      Sehr geehrter Herr ....,

      vielen Dank für Ihre Mail vom 29. Juni 2002 und Ihre Anmerkungen zur "Schneider Technologie AG".
      Wir sind stets dankbar für die wertvollen Hinweise unserer Zuschauer. Da uns täglich eine Fülle von Zuschriften erreicht, unsere Sendezeit jedoch begrenzt ist und "Monitor" nur alle drei Wochen ausgestrahlt wird, können wir nicht jedes Thema umsetzen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den von Ihnen eingereichten Vorschlag nicht aufgreifen können und verbleiben

      mit freundlichen Grüßen

      Karin Führ
      Chefin vom Dienst
      Redaktion MONITOR
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 15:14:42
      Beitrag Nr. 99 ()
      schade! immerhin gab es eine antwort.
      kübler und jaffe haben auf mein fax gar nicht reagiert.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 20:20:20
      Beitrag Nr. 100 ()
      Habe vorhin Herrn Stoiber erneut eine Mail geschrieben, da ich bisher keine Antwort erhalten habe.

      Zur allg. Info stelle ich den Inhalt dieser und meiner Anfrage hier ins Netz.


      Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser (Mitarbeiter/in) von Herrn Stoiber.

      Am 12.07.02 hatte ich eine Mail an Herrn Stoiber gesendet und um eine Stellungnahme
      zu den Vorgängen um die Insolvenz der Schneider Technologies AG gebeten.

      Ich bin sehr verärgert darüber, daß ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung meiner Mail, geschweige denn eine Antwort erhalten habe.
      Selbstverständlich kann ich verstehen, daß sich Herr Stoiber aus zeitlichen Gründen derzeit nicht in der Lage sieht, dieses persönlich zu tun.
      Ich denke aber, daß er in der Mehrzahl der Fälle sowieso nicht persönlich antworten wird, sondern er seine Helfershelfer einspringen lässt.
      Vielleicht liegt es aber auch an dem nicht unbrisantem Thema meiner Anfrage, die sich auf die Zusammenhänge die zur Schneider-Insolvenz führten bezieht und das in der Zeit des Wahlkampfes.
      Je mehr man sich mit den Umständen, Abläufen und offenen Fragen die zur Insolvenz geführt haben auseinander setzt, desto mehr kommen einem erhebliche Zweifel an den Darstellungen, die offiziell verbreitet werden/wurden.
      Das ich bisher keine Antwort erhalten habe, deckt sich im übrigen mit dem Verhalten aller bei der Schneider-Insolvenz beteiligten Personen. Die Insolvenzverwalter halten sich bedeckt, die ehemaligen Vorstände, die LFA als größter Aktionär, der ehemalige Betriebsratsvorsitzende.

      Armes Deutschland

      Mit freundlichen Grüßen

      (Klarname)




      Sehr geehrter Herr Stoiber,
      wie Sie vielleicht aus verschiedenen Quellen wissen, formiert sich zunehmend beträchtlicher Widerstand seitens wohl informierter und frustrierter Kleinaktionäre bezüglich der Umstände, die zur Insolvenz der Schneider Technologies AG (insbesondere vor dem Hintergrund der zukunftsträchtigen Sparte Laserentwicklung, welche u.a. über Jahre mit dem Kapital der Aktionäre entwickelt, zig-fach patentiert und mittlerweile zur Marktreife gebracht wurde).

      Da die bayrische LFA Mehrheitsaktionär bei der Schneider Technologies AG ist, wende ich mich daher um eine persönliche Stellungnahme direkt an Sie.

      Eine Strafanzeige eines Aktionärs liegt mittlerweile verschiedenen Gerichten vor, des weiteren wurden alle Verdachtsmomente und Infos, die die Umstände der Schneider Insolvenz betrachten allen wesentlichen Medien, den politischen Parteien, den aktuellen Insolvenzverwaltern der Schneider Technologies AG (die Herren Jaffe und Kübler) zugespielt. Möglicherweise liegen Ihnen diese Infos gleichfalls vor.

      Mein Frage an Sie wäre:
      Wie sehen Sie als potenzieller Kanzlerkanditat die Gaubwürdigkeit der staatlichen Organe (Beteiligung der LFA und weitere) in der Öffentlichkeit und das ernste Bemühen um Aufklärung oder ggf. Rettung der Schneider Laser AG gewährleistet?


      Mit freundlichen Grüßen

      (Klarname)
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 21:05:30
      Beitrag Nr. 101 ()
      @spaceframe

      fragt doch mal Gerhard, der würde sich bestimmt gerne gegenüber Hr. Stoiber hervorheben, und den bayrischen Amigosumpf aufdecken.
      Aber vielleicht reagiert die CSU auch nicht, weil sie Angst hat, dass vor der Wahl zu viel ans Licht kommt. nach der Wahl hat die CSU wieder 4 Jahre Zeit Gras darüber wachsen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 00:52:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      @jerema: Leider ist der Fall Schneider AG zwar äußerst brisant, aber natürlich nur die Pleite einer 750 Personen-Firma... Was allerdings ohne Einfluss auf die straf- und zivilrechtige Betrachtung sowie daraus folgend der Schadensersatzpflicht bleibt ;) Und ich könnte mir vorstellen, allerdings unbewiesen, dass der Staatsanwaltschaft derzeit noch nicht mal ein Bruchteil einiger Unterlagen vorliegen könnte... Hier wird sich in falscher Sicherheit gewogen... Noch sind einige Tage Zeit, den Konzern zu retten... Ist, wie geschrieben, billiger ;) Irgendwann ist es sowohl mit der Rettung als auch der Sicherheit vielliecht vorbei... Nur eine Vermutung ohne Hintergrund. ;)

      Ganz aussitzen kann jemand nach der Bundestagswahl als Bayerischer Miniterpräsident ;) das vielleicht nicht...

      Übrigens sind auch viele Banken Börsen notiert... Kleiner Tipp: Ich würde bis mindestens Jahresende generell keine deutschen oder amerikanischen Bank Aktien kaufen... ;) Wer wiess, wo die Staatsanwaltschaft alles ermitteln bzw. verhaften könnte... Wer noch dabei ist, sollte vieleicht mal bald aussteigen... ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 10:12:40
      Beitrag Nr. 103 ()
      @Tagchen

      Sorry , aber ich widerspreche nur ungern .

      Schneider würde dann interessant , wenn deswegen möglicherweise das Steuerprivileg der LfA kippen würde .
      Ganz besonders vielleicht für die Kollegen Finanzminister der anderen Bundesländer . Das Zauberwort heißt wie bereits in der LWS-Affäre "horizontaler Länderfinanzausgleich" .
      Avatar
      schrieb am 20.07.02 16:32:22
      Beitrag Nr. 104 ()
      Heute ist bei mir der letzte Rückschein von meinen 3 Einschreiben eingetroffen. Er stammte von der Anzeige, die an den Obersten Bayerischen Rechnungshof (ORH) gerichtet war. Der ORH hatte den Eingang seinerseits schon mit einem auf den 8.7.2002 datierten Schreiben bestätigt. (Siehe Posting #93)
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 12:23:36
      Beitrag Nr. 105 ()
      Sorry , bin kein Freund von gerüchten , also keine "hard facts" , aber wurde mir heute morgen aus zuverlässiger Quelle zugetragen :

      Die Staatsanwaltschaft soll angeblich eine Strafanzeige in Sachen Schneider zurückweisen .

      Wird sich die nächsten Tage zeigen , ob es stimmt oder nicht .
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 12:44:44
      Beitrag Nr. 106 ()
      alles andere hätte mich auch bei diesen amigos gewundert
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 14:35:54
      Beitrag Nr. 107 ()
      wenn dem so wäre, bin ich mal auf die Begründung gespannt...
      Welche weiteren Möglichkeiten hätten wir noch?
      Es darf nicht passieren, das es mit der Ablehnung gewesen wäre. Inwieweit kann man bestimmte Personen direkt anzeigen. Pflichtverletzung usw......
      Da anscheinend auch angeschriebene Redaktionen kein Interresse haben die Angelegenheit zu publizieren, gehen uns nicht langsam die Mittel aus? Ist es nicht genau das, was von der "Gegenseite" erwartet wird bzw. das Ziel ist?
      Wir bräuchten mehr Fakten, aber woher?
      Insiderwissen scheint uns ja kaum zur Verfügung zu stehen....
      Eine Zurückweisung der Staatsdanwaltschaft sollte allerdings nicht bindend für die anderen angeschriebenen Instutitionen sein. Von irgend jemand muss dieser Sumpf doch aufgedeckt werden.

      das "kostjagarnix" der nicht aufgeben will.....
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 17:12:28
      Beitrag Nr. 108 ()
      Einstellung Strafverfahren bei Schneider?

      Das glaube ich kaum, denn es ist doch den Amigos viel mehr gedient, wenn die Angelegenheit verschleppt wird - möglichst bis zur Verjährung - zumindest aber bis nach der Wahl!

      Es gäbe dann aber immer noch den Weg zum Generalstaatsanwalt - der ist zwar noch näher am Amigo-Sumpf angesiedelt, aber ein derartiger Schritt könnte dann wieder Aufmerksamkeit erregen!

      Aber zur Info:

      Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen MLP und hat Firmenräume des Finanzdienstleisters durchsucht (Meldung SWR) und Bestätigung durch den Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft, Hubert Jobski.
      Die Durchsuchungen stünden im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der MLP. GEprüft werde, ob die Verhältnisse der Heidelberger Kapitalgesellschaft in Jahresabschlüssen falsch dargestellt seien.

      Ich frage mich wirklich, warum dies bei uns in Bayern nicht möglich ist? Warum kann ein ganzes Land inkl. seiner Staatsregierung so am Rande eines Wirtschafts- u. Politiksumpfes stehen? Wehe wenn der Möchtegern auch noch Kanzler wird!!!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 17:23:55
      Beitrag Nr. 109 ()
      Das Verfahren kann gar nicht eingestellt werden, da es noch gar nicht eröffnet ist. ;)

      Lt. Prima1 soll bis Mitte August entschieden werden, ob ein Ermittlungsverfahren AUFGENOMMEN wird. Dieses ist m. E. sicher, da es ja wohl aufgenommen werden MUSS, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt bzw. eine Straftat sicher nicht ausgeschlossenw erden kann, oder? Bei dem vorliegenden Mateirla kann aber eine Straftat, ohne die Hintergründe im Rahmen einen Ermittlungsverfahrens zu ermitteln, gar nicht ausgeschlossen werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 20:35:48
      Beitrag Nr. 110 ()
      @Xirus , Kostjagarnix , Optimat und Tagchen

      Ihr sprecht mir wirklich aus der Seele .
      Sollte das mir Zugetragene tatsächlich so eintreffen , gibt es nun zwei Möglichkeiten :

      1.) Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe - Beschwerdeeinreicher muß ein dort zugelassener Anwalt sein
      und soll erst nach 1 Jahr möglich sein .
      2.) Strafanzeigen in anderen Bundesländern , z.B. Staatsanwaltschaft Bochum ( tarm - dort wird ein Insolvenz geplant mit dem Unternehmen ) oder Gera ( erhoffe mir bei dem Wirtschaftskompetenten in Jena und seinen Connections in den thüringischen Staat und Politik davon wirklich nicht allzu viel )
      3.) Parlamentarische Anfrage in München was aus den Strafanzeigen geworden ist . In der Richtung läuft nach meinem Kenntnisstand bereits eine schriftliche Anfrage .

      Die Opposition hat wirklich schon bei der Schreiber-Affäre bewiesen , wie man in der Augsburger Staatsanwaltschaft damit umgeht .

      Apropos - ein Dr.Stoiber als möglicher Kanzler und als einflußnahmefähigen Dienstvorgesetzter aller bundesdeutscher Staatsanwaltschaften könnte wirklich zu einem Problem für die geschädigten Schneider-Aktionäre werden .

      Aber bis dahin sollten die geschädigten Schneider-Aktionäre bereits ein potentielles Problem für ihn werden .

      Vielleicht muß man dann wirklich vom Ausland her die Klage einreichen . Ich denke die Amis gehen mit den Krauts nicht so softy um .
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 21:22:15
      Beitrag Nr. 111 ()
      "ftd.de, Di, 23.7.2002, 17:18, aktualisiert: Di, 23.7.2002, 19:00
      Staatsanwaltschaft durchsucht Räume von MLP

      Wegen Verdachts auf Bilanzfälschung hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft am Dienstag die Firmenräume des Finanzdienstleisters MLP durchsucht. Die Aktie des Unternehmens verlor dramatisch.

      Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der MLP. Geprüft werde, ob die Verhältnisse der Heidelberger Kapitalgesellschaft in Jahresabschlüssen falsch dargestellt seien. Dies bestätigte der Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität, Hubert Jobski. Die Aktie des Finanzdienstleisters verlor Die MLP-Aktie brach bis zum späten Nachmittag um 14,89 Prozent auf 22,00 Euro ein. Am Vormittag hatte sie teilweise mit mehr als 5,4 Prozent im Plus notiert..."


      Quelle: http://www.ftd.de/ub/fi/1027154158786.html?nv=hptn


      Nur bei Schneider ist alles sauber!

      Wie können dann plötzlich angeblich 100 Mill. Euro Schulden aufgelaufen sein? Die Bilanzen waren korrekt?
      Avatar
      schrieb am 23.07.02 21:51:48
      Beitrag Nr. 112 ()
      Wär ja mal wieder typisch. Bei MLP werden die Büros aufgrund einer
      anonymen(!) Anzeige durchsucht, obwohl die Vorwürfe alt sind.
      Bei Schneider passiert wahrscheinlich gar nichts, obwohl hier keine
      anonyme Anzeige vorliegt und die Vorwürfe neu sind.
      Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 09:13:20
      Beitrag Nr. 113 ()
      Das heisst doch jeder von uns könnte gegen Schneider klagen und die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten oder?!!

      Versicherung deckt Kosten


      Rechtsschutz für Aktionärsklage gegen Telekom


      Telekom-Aktionäre, die per Klage Prospekthaftungs- und Deliktsansprüche durchsetzen wollen, können auf Versicherungsschutz setzen. Ein Haftungsausschluss gilt nur, wenn gesellschaftsrechtliche Belange im Vordergrund stehen.


      crz BRÜHL. Rechtsschutzversicherungen und börsennotierte Aktiengesellschaften müssen sich auf höhere Kosten durch Aktionärsklagen gefasst machen. Die Ausschlussklauseln in privaten Rechtsschutzpolicen, wonach die Versicherer bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten keine Deckungszusage erteilen, gilt nicht für Kleinaktionäre. Wie das Landgericht (LG) München entschied, stehen bei ihnen keine gesellschaftsrechtlichen Belange im Vordergrund, wenn sie im Vergleich zur Gesamtaktienzahl nur wenige Aktien erwerben und Haftungsansprüche aus einer Emission geltend machen.

      Im Urteilsfall hatte ein Aktionär gemeinsam mit vier Familienangehörigen beim Landgericht Frankfurt/M. Klage gegen die Telekom erhoben. Darin machte er Prospekthaftungs- und Deliktsansprüche aus der Emission der zweiten und dritten Tranche geltend. Vor und während des Prozesses beantragte der Kläger von seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage. Diese lehnte eine Kostenübernahme ab. Begründung: Nach § 3 Abs 2 c der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB-RU 98) sei die Verfolgung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen, die ihren Grund in einem handelsrechtlichen Gesellschaftsvertrag oder einer gesellschaftsrechtlichen Norm finden.

      Die Richter ordneten die Verwaltung eigenen Vermögens hingegen dem privaten Bereich zu. Diese sei grundsätzlich von der privaten Rechtsschutzversicherung mit umfasst. Erst wenn die Vermögensverwaltung „einen planmäßigen Geschäftsbetrieb“ erfordert, könne von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Auch ein Haftungsausschluss nach § 3 Abs. 2 c ARB scheide aus. Im vorliegenden Fall ergebe sich das Fehlen des „gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkts bereits aus dem Umstand, dass das haftungsauslösende Moment vor dem Erwerb der Aktien durch den Kläger gesetzt wurde.“ Gemeint sind damit vermeintlich falsche Angaben in den Emissionsprospekten. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

      Aktenzeichen: LG München: 4 O 18021/01

      Quelle: Handelsblatt


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 24. Juli 2002, 06:02 Uhr
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 09:41:57
      Beitrag Nr. 114 ()
      @ Muhlan

      Heidelberg liegt im sogen. "Ländle" !
      Das Problem der baden-württembergischen Staatsanwaltschaften heißt möglicherweise FlowTex .
      Nochmal so eine Geschichte kann sich kein leitender Oberstaatsanwalt und kein Generalstaatsanwalt in Baden-Württemberg mehr erlauben .

      Anders sieht die Sache in Bayern aus . Was ist aus den Dienstvorgesetzten in Augsburg und dem Generalstaatsanwalt in Bayern trotz schwerst belastender Zeugenaussagen durch den Augsburger Staatsanwalt Mayer wirklich geworden ?
      Lest unbedingt den Abschlußbericht des Schreiber-Untersuchungsausschusses !

      Dieses Problem darf möglicherweise trotz LWS-Affäre und Schreiber-Untersuchungsausschuß von der bayerischen Regierung und Öffentlichkeit noch nie so richtig in aller Konsequenz weiter aufgearbeitet werden , d.h. auch im excessivsten Sinne .

      Und dann die grundsätzliche Frage :

      Kann es in einem Rechtsstaat sein , daß Beamte in strafermittelnder Funktion trotz gesetzlichen Auftrag und trotz Beamten-Vereidigung auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und Politiker-Vereidigung auf die Verfassung und freiwillig auf unseren Schöpfergott noch immer möglicherweise Einflußnahme von politischen Beamten auf strafermittelnde Beamte möglich sein sollte ?

      Wenn es hier keinen verfassungsgemäß gebotenen Durchgriff gibt , geht unser Rechtsstaat wahrscheinlich entweder tatsächlich zugrunde weil einige "warlords" bzw. "landlords" tatsächlich noch immer glauben Herr über alle Gesetze zu sein oder die Buben werden spätestens eines Tages Bekanntschaft mit unserem Vater im Himmel machen .


      Da nützt dann der publikumswirksame Besuch des Kirchen-Gottesdienstes oder die Mitgliedschaft in einer C-Partei oder der katholischen Kirche auch nichts mehr . Wer es nicht glaubt sollte ganz dringend mal im Neuen Testament unter dem Stichwort "Pharisäer" nachlesen .
      Avatar
      schrieb am 24.07.02 20:14:22
      Beitrag Nr. 115 ()
      @tagchen
      BM !!
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 10:33:52
      Beitrag Nr. 116 ()
      ADL: Eichel für `harten Kampf` gegen `Kriminalität an Finanzmärkten`
      BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat sich für einen
      "harten Kampf gegen die Kriminalität an den Finanzmärkten" stark gemacht. Das
      Vertrauen vieler Anleger habe durch Kursmanipulationen und Bilanzfälschungen
      einen Einbruch erlitten, sagte Eichel am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin unter
      Bezug auf die Panikverkäufe an der Börse am Mittwoch. Er begrüßte daher die
      Einigung im US-Kongress über ein Gesetz gegen Bilanzfälscher.
      In Europa gebe es bereits weit reichende Regeln zur Stärkung des
      Anlegerschutzes und zur Bekämpfung der Geldwäsche, betonte Eichel. Der Staat
      könne zwar nicht das Kursgeschehen beeinflussen, müsse aber dafür sorgen, dass
      es in einem positiven Rahmen stattfinde. Auch in der nächsten Wahlperiode werde
      der Anlegerschutz daher ganz oben auf der Agenda stehen./lob/FP/jh/
      NNNN

      Ist doch alles nur Wahl - Bla bla, steckt nichts dahinter als Publicity. Mit leeren Versprechungen die betrogenen Anleger auf seine Seite ziehen wollen, und das ausgerechnet der Finanzminister :laugh:. Diese Oberschenkelklopfer sollen doch erst mal am lebenden Objekt zeigen, was sie uns großmächtig versprechen. Schneider wäre DER geeignete Kandidat, wo die roten Brüder sich beweisen könnten.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:36:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      Ohne Kommentar. Da könnten wir genau an die richtige Staatsanwaltschaft geraten sein. :cry:

      "Die bayerische Staatsanwaltschaft wird von der CSU-Regierung am Gängelband geführt. Der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft Reinhard Nemetz wundert sich: "Wir haben uns doch in den meisten Fällen mit unseren Auffassungen durchgesetzt." Süddeutsche Zeitung, 13.5.2000, Seite 13
      Damit hat Nemetz die Einflussnahme bestätigt.
      CDU-Spenden-Skandal: Massive Einflussnahme auf die Ermittlungen. Siehe dazu Süddeutsche Zeitung.
      Der Generalstaatsanwalt der CSU Regierung bremste die Ermittler und er verhinderte oder verzögerte
      die Zeugenvorladung Helmut Kohls, CDU,
      eine Razzia bei der CDU,
      Vollstreckung von Haftbefehlen gegen CSU Amigos Münchner Merkur, 8.5.2000, Seite 4
      "Die Polizei war schon unterwegs, sie wird zurückgepfiffen. Pfahls, früherer Bürochef bei Ministerpräsident Strauss, kann sich ins Ausland absetzen." Kurz darauf verunglückt Jörg Hillinger von der Staatsanwaltschaft Augsburg "aus ungeklärten Gründen" tödlich. Münchner Merkur, 9.5.2000, Seite 3
      (...)
      Staatsanwalt Winfried Maier entdeckte und vermerkte, dass es bei den Verfahren gegen politische Täter (z.B. Pfahls, CSU, Riedl, CSU, Max Strauß, CSU) oft zur Vorinformation der Beschuldigten kommt. Dadurch kann Pfahls nach Singapur fliehen, Riedl gewarnt werden und Strauß die Daten auf seinem PC löschen. Statt eines Lobs wird Maier bestraft, siehe den folgenden Eintrag! Süddeutsche Zeitung, 26.2.2000, Seite 1
      --------------------------------------------------------------------------------

      Der in Sachen Korruption, CDU, Spenden, Geldwäsche ermittelnde Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier kann nicht mehr mit Beförderung rechnen. Ihm wird das Verfahren entzogen! Winfried Maier: "Ich gehe davon aus, dass ich das verfahren in naher Zukunft nicht mehr betreuen werde." Ihm sei in Augsburg deutlich gemacht worden, dass er dort nicht mit einer Beförderung rechnen könne. Süddeutsche Zeitung, 25.2.2000, Seite 1
      (...)
      "Die Staatsanwaltschaft ist eine Institution mit unglückseligem Zwittercharakter: Einerseits Teil der Justiz als unabhängiger dritter Gewalt, andrerseits weisungsgebundene Behörde." Hans Holzhaider, Süddeutsche Zeitung 28.August 1999, Seite 55. Das bayerische Justizministerium hat mit Schreiben vom 13.April 1999 die Staatsanwaltschaft gebeten, das Verfahren gegen CSU-Amigo Albert Schmid einzustellen. Süddeutsche Zeitung 28.August 1999, Seite 55. Weiteres zu dieser Amigo-Affäre unter Politik der CSU-Amigos."

      Quelle: http://www.gavagai.de/HHD12.htm



      ""Grüne stellen Strafantrag gegen den bayerischen Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer. Entgegen jeder Rechtsstaatlichkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sich selbst! Susanna Tausendfreund, Grüne, MdL: "Es ist eine absurde Situation, wenn von einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen sich selbst geführt werden." Süddeutsche Zeitung, 7.6.2000, S.L8"
      ...
      Auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen CDU und CSU Leute (Waffenhandel, Bestechung, Devisenvergehen, usw.) wurde durch hohe CSU Stellen immer wieder Einfluss genommen.
      1) die Verfahren gegen Walther Leisler Kiep, CDU, Karlheinz Schreiber, CSU, Holger Pfahls, CSU, Max Strauß, CSU, sollten zwecks Verzögerung und Verschleppung auf mehrere Staatsanwaltenschaften verteilt werden.
      2) Die Augsburger Staatsanwaltschaft plante im November 1999 eine Hausdurchsuchung bei Helmut Kohl, CDU. Der Antrag wurde abgelehnt. Von wem läßt sich nicht mehr ermitteln.
      Süddeutsche Zeitung, 5.5.2000, Seite 1. Wieder einmal wird klar:
      von Gewaltenteilung als Basis eines Rechtsstaates kann keine Rede sein."

      Quelle: http://www.gavagai.de/HHD11.htm
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 20:13:01
      Beitrag Nr. 118 ()
      Ach so: Das man derzeit überhaupt nichts mehr im Zusammenhang mit Schneider hört, könnte einfach daran liegen, dass einige jetzt aufwachen und sich die Augen reiben könnten: Die Angst vor dem Gefängnis könnte umgehen... Und vor Schadensersatzzahlungen... Vielleicht. Nur, wenn etwas unkorrekt war, was ich nicht annehme.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 21:22:32
      Beitrag Nr. 119 ()
      @tagchen
      warum nehmen Sie an, dass hier alles korrekt ist ???

      Nehmen wir mal die Bilanz 2000 und versuchen die ausgewiesenen Verbindlichkeiten zu addieren. Davon ziehen wir die Einnahmen der letzten Kapitalerhöhung ab und addieren dafür noch ca. 10 Mio. Euro Verlust aus dem Jahre 2001.
      Was erhalten wir als Ergebnis? - ein kerngesundes nur leicht verschuldetes Unternehmen ?!?!?!

      Ist hier etwa ein gesundes Unternehmen ausversehen in die Insolvenz geraten ???

      Bitte rechnet mal nach und postet eure Ergebnisse, damit wir mal vergleichen können.

      ein Hobbypilot
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 00:58:45
      Beitrag Nr. 120 ()
      *kicher* Sicher mich nur rechtlich ab... ;)

      Natürlich scheint es eher, dass hier ein recht gesundes Unternehmen "platt" gemacht worden sein könnte... :cry:

      25 Mill. Euro der letzten KE gingen an DaimlerChrysler. Wie hier schon gepostet wurde (von Optima): Es sollen bei der Laser AG nur 40 Mill. Euro angemeldet worden sein... Wahrscheinlich hat Schneider insgesamt nur etwas über 50 Mill. Euro Schulden. Bei immerhin 300 Mill. Umsatz und den Zukunftsperspektiven waren die nicht überschuldet... Zumal man fragen darf, woher plötzlich die 10 Mill. Verlust 2001 gekommen sein sollen. Die Frage hat auch noch niemand beantwortet...

      Gründe für die Insolvenz wurden bisher noch nicht genannt, außer dass die Banken kein Geld mehr geben wollten. Verdächtig ist schon, dass selbst der IV nur "verschiedene Gründe" nannte! Aber welche? Ich habe bisher noch keine gefunden. Das einzige, was denkbar ist, das hier eventuell etwas vertuscht werden soll... Aber was?
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 08:24:52
      Beitrag Nr. 121 ()
      Dass hier etwas vertuscht werden soll erscheint mir als relativ offensichtlich. Bei Kirch Media wurden die Verbindlichkeiten in den Medien bereits nach einer Woche Insolvenz veröffentlicht. - Bei Schneider werden diese noch nicht mal 6 Monate nach Insolvenz bekannt gegeben; selbst auf gezielte Anfrage kann man diese nicht erfahren? Kennen die die Zahlen wirklich noch nicht? Würde mich stark wundern - oder sollten die vielleicht mal jemanden ranlassen der was davon versteht. Ein Auszubildender im Fach Büro- oder Industriekaufmann wäre im 3. Lehrjahr sicher in der Lage das in der halben Zeit auszurechenen. Nach 6 Monaten hätte so eine(r) sogar schon eine Bilanz für 2001 vorgelegt.

      Aber so kann man natürlich mögliche Interessenten vom Kauf oder "Übernahme der Firma durch Akientausch" abhalten, denn wer übernimmt schon etwas wo er nicht die genauen Verbindlichkeiten, die mit übernommen werden müssen kennt.

      Wer kann mal den Verkaufsprospekt zur letzten KE hier reinstellen oder zumindest eine Quellenangabe?

      Wer von euch hat seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland und kann die Anzeige in seinem Heimatland erstatten?

      Die Staatsanwaltschaft Augsburg soll doch laut OnlyHardFacts... keine Eröffnung des Verfahrens mangels ausreichendem Anfangsverdacht planen. Sollten die tatsächlich in dieser Zeit die Bilanzen geprüft und ausgewertet haben? Wenn ja "Hochachtung" - wenn nein gnade denen Gott.
      Habt iht euch schon mal mit der Thematik der persönlichen Haftung von Staatsdienern und Funktionären bei Verfehlungen beschäftigt? - ein interessantes Thema und viele Sachen können von einer ganz anderen Seite (privatrechtlich)aufgerollt werden. Die strafrechtliche Seite kommt dann automatisch.

      Früher sind solche Fälle im Sande verlaufen. Der geprellte Anleger hat nur aus der Zeitung Fakten erfahren.

      --- aber heute gibt es das INTERNET !!! ----


      @Lebensbaum
      schicken Sie eine Kopie der Anzeige an die EU-Kommission nach Brüssel.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 09:00:01
      Beitrag Nr. 122 ()
      @Pilot: Einfach da nachsehen, wo es am naheliegendsten ist:

      www.schenider-ag.de

      Oder direkt:

      http://www.schneider-ag.de/deutsch/investor/download/kapital…
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 10:28:13
      Beitrag Nr. 123 ()
      @pilot;@tagchen;@lebensbaum
      Was mich nach wie vor verwundert ist, daß noch immer einfach alles totgeschwiegen wird. Keine (noch!) Reaktion bei den Medien, der politischen Opposition, bei den IV, den alten Vorständen etc., etc.
      Der Vorschlag, daß Lebensbaum die Anzeige nach Brüssel schickt ist vielleicht nicht schlecht. Konkurrenz belebt vielleicht auch hier das Geschehen.
      Das große Schweigen könnte auf den großen Sumpf und Verfehlungen hindeuten und viele stecken offensichtlich unter einer Decke.
      Das alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann wohl keiner ernsthaft annehmen, der sich mit der Insolvenz beschäftigt hat.
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 00:19:03
      Beitrag Nr. 124 ()
      An die EU-Kommission kann ich meine Anzeige gerne auch noch schicken. Hat jemand die passende Abteilung und e-Mail? - Heute habe ich meine Anzeige erst mal an unseren Finanzminister Eichel geschickt, der in den letzten Tagen öffentlichkeitswirksam eine verschärfte Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität angekündigt hat.

      an http://www.bundesfinanzministerium.de/Kontakt-.586.htm

      Betreff: Verschärfte Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

      Sehr geehrter Herr Eichel,

      in diesen Tagen haben Sie eine verschärfte Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität angekündigt.

      Neben der Androhung höherer Strafen kommt es jedoch vor allem darauf an, dass offensichtliche und öffentlich bekannte Wirtschaftsdelikte mit Nachdruck verfolgt werden und dass die Schuldigen auch tatsächlich verurteilt und mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

      In diesem Sinne möchte ich Sie darüber informieren, dass ich vor dem Hintergrund der Insolvenz von Schneider Technologies AG eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet habe. Wegen der breiten Palette von Verdachtsmomenten wurde dieselbe Anzeige auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, früher BAWe) und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Den Originaltext der Anzeige finden Sie unter http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph… . Ich kann Ihnen den Text auch gerne als Word-Datei zuschicken. Die Anzeige wurde am 27.06.2002 per e-Mail und am 01.07.2002 schriftlich zugestellt.

      Wie Sie vielleicht schon wissen, hat die Schneider Technologies AG (WKN 719340, früher: Schneider Rundfunkwerke) die allgemein als technologisch überragend beurteilte Laser Display Technologie (LDT) entwickelt. Dieser wurden bisher große wirtschaftliche Erfolge vorausgesagt, auch als Export-Schlager für Deutschland.

      Eine Aufklärung der vielen Widersprüche und Spekulationen um die Schneider-Insolvenz ist schon deshalb wichtig, weil der Schaden für die Aktienkultur in Deutschland um so größer sein wird, je dubioser diese und andere Insolvenzen bleiben. Insbesondere könnte der Eindruck entstehen, dass eine größere Staatsbeteiligung an einem Unternehmen eher ein Risikofaktor denn eine Überlebensgarantie in Krisenzeiten ist. - Eine solche Einschätzung könnte auf die Deutsche Telekom, Post und Bahn angewendet werden und dort zu weiteren Kursverlusten führen. Damit würde weiteres Staatsvermögen vernichtet.

      Aufklärungsbedarf besteht auch im politischen Bereich: Was soll der deutsche Steuerzahler davon halten, dass der Freistaat Bayern die Laser Display Technologie erst jahrelang intensiv fördert und jetzt, nachdem eine erste Marktreife gerade erreicht ist, diese Technologie und die dafür aufgewandten öffentlichen Investitionen und Subventionen einfach fallen lässt? - Der offizielle Kommentar dazu war laut Presse:

      Dass die LfA gemeinsam mit den anderen Kreditgebern jetzt dem Unternehmen weitere Mittel verweigerte, liege nicht an der immer wieder verzögerten Einführung des Laser-Fernsehens, betont Schneider (Michael Schneider, Vorstand der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, LfA). An der Einschätzung, dass es sich um eine "interessante technologische Entwicklung" handle, habe sich nichts geändert. Doch die Banken waren sich laut Schneider mit der Unternehmensberatung Roland Berger, die für den Schneider-Konzern ein Konzept zur Umstrukturierung erstellt hatte, darin einig, dass "die notwendigen strategischen Partner" sowohl für die Unterhaltungselektronik wie auch für die Laser-Technologie "kurzfristig nicht zu finden sind". (Quelle: Mindelheimer Zeitung vom 29.01.2002, http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind… )

      Bemerkenswert ist dazu, dass der Konkursverwalter Bruno Kübler innerhalb weniger Wochen oder Monate die stattliche Anzahl von 27 potentiellen Investoren für die Schneider Laser Technologies AG vermelden konnte (Details und Quellen: Siehe meine Anzeige). - Wie passt das zusammen?

      Mit freundlichem Gruß, (Klarname + Adresse)
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 00:57:48
      Beitrag Nr. 125 ()
      Moin moin Lebensbaum,

      ist immer wieder toll, mit welcher Intensität Du am Ball bleibst. Vielleicht solltest Du auch auf den Artikel aus dem Handelsblatt hinweisen, der über die Laser Display Technologie berichtet aber die Herstellerfirma Schneider nicht erwähnt http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil… (hast Du ja selbst schon mal aufgegriffen). Eichel ist doch Zahlengeil und dort steht was von 3stelligen Milliardensummen. Die Brisanz ist doch, dass die Gewinne aus dem Laser nur dann bei uns versteuert werden, wenn die Technik auch in unserem Ländle bleibt!!!

      ... Allein der Weltmarkt für Projektionssysteme wird derzeit auf immerhin 10 Mrd. Euro beziffert. Der Markt für Visualisierungssysteme insgesamt ist aber noch weitaus größer: Jahr für Jahr werden rund 250 Millionen optische Wiedergabegeräte hergestellt. Die Umsätze dürften, getragen durch die von Fernsehgeräten bekannte Katodenstrahlröhre und Flüssigkristalldisplays, dreistellige Milliardensummen erreichen...

      Avatar
      schrieb am 03.08.02 19:18:27
      Beitrag Nr. 126 ()
      Und wieder gibt die Kanzlei Dr. Jaffé Infos heraus... Nur wieder zu Kirch, nicht jedoch zu Schneider... Verdächtig, verdächtig, die ungleiche Geschäftspraxis innerhalb einer Kanzlei... Irgendwie bleibt das ungute Gefühl der Vertuschung...


      " ftd.de, Sa, 3.8.2002, 13:50, aktualisiert: Sa, 3.8.2002, 16:41
      Kirch Media: US-Filmproduzent Saban legt höchstes Gebot vor

      Der amerikanische Filmproduzent und Milliardär Haim Saban hat nach Presseberichten das bisher höchste Einzelgebot für die insolvente Kirch Media abgegeben.

      Die "Süddeutsche Zeitung" und das Nachrichtenmagazin "Focus" berichteten am Samstag übereinstimmend, Saban habe für das Kirch-Unternehmen 2,6 Mrd. Euro Euro geboten. Allerdings gelte er nicht als ernsthaftester Interessent, hieß es in der "SZ" unter Berufung auf Konzernkreise. Weitere Offerten seien mit 2,2 Mrd. Euro vom französischen Sender TFl gekommen, der sich in der nächsten Runde mit Saban zusammentun könnte, schreibt der "Focus". Zudem gebe es das Angebot des Konsortiums aus HypoVereinsbank, Axel Springer-, Heinrich Bauer- und Spiegel-Verlag mit 1,9 Mrd. Euro. Springer wolle dabei seine Forderungen an KirchMedia in Höhe von 767 Mio. Euro mit dem Kaufpreis verrechnen, berichtete die „SZ“ ohne Angabe von Quellen. Auch der US-Fernsehsender NBC und der mit zwei Mrd. Euro größte Kirch-Einzelgläubiger, das Hollywood- Studio Columbia-TriStar, sollen laut "Focus" unter den ernsthaften Interessenten für Kirch Media sein.

      Bisher war nur bekannt, das bisher sieben Konsortien und Einzelbieter Angebote eingereicht haben und dass das höchste Angebot bei 2,6 Mrd. Euro lag. Am Freitag hatte es aus verhandlungsnahen Kreisen geheißen, dass wahrscheinlich nur drei der sieben Bewerber für die nächste Bieterrunde übrig bleiben werden.

      Durch die Rückendeckung der HypoVereinsbank haben die deutschen Medienverlage nach Einschätzung von Experten gute Chancen, sich in dem Bieterwettbewerb für die Kirch Media gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Der Preis für das einstige Herzstück der Kirch-Gruppe mit dem TV-Konzern Pro Sieben Sat 1 kann nach Schätzungen in Branchenkreisen bis zu drei Mrd. Euro betragen.

      © 2002 Financial Times Deutschland "

      Quelle: http://www.ftd.de/tm/me/1028330273807.html?nv=hpm
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 20:15:14
      Beitrag Nr. 127 ()
      hab freitags wieder kanzlei von jaffee angerufen und nachgefragt wie des sein kann dass man zu kirch ständig infos bekommt und über schneider gar nichts hört.
      hab wiedermal fragen nach eingegangen forderungen und erwartete kaufpreisspanne gestellt.
      die dame notierte sich meine telefonnummer und meinte sie rufen aufjedenfall im laufe des tages zurück.
      der tag ist natürlich ohne rückruf ausgeklungen.
      das ist wirklich eine frechheit, die seines gleichen sucht.
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 20:45:24
      Beitrag Nr. 128 ()
      @xirus
      Versuche es nochmal auf dem schriftlichem Wege, desgleichen bei Kübler.
      Ich werde dieses am Montag gleichfalls per Fax tun.
      Das das ganze eine riesengroße Sauerei ist, ist klar.

      Schönes WE

      spf
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 21:25:29
      Beitrag Nr. 129 ()
      sauerei machen schweine
      schweine werden geschlachtet
      behaltet diese gut im auge
      was nutzt eine hohe provision wenn man sie nicht
      mehr ausgeben kann,denkt mal darüber nach
      wir sind bereit
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 10:46:57
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.08.02 10:55:12
      Beitrag Nr. 131 ()
      Wir sind nicht nur bereit, wir sind vielleicht sogar schon fast fertig. ;)

      Es könnte sein, dass die Insolvenz-Geschichte der Schneider AG die erste ist, in der die Aktionäre nicht leer ausgehen, sondern mindestens (!) ihren Einsatz, wenn nicht sogar Schadensersatz wegen versprochenem (KE 2000), aber wegen möglicherweise rechtswidriger Eigentümerumverteilung (Verkauf/Schließung) nicht mehr möglichen Gewinne erhalten.

      Konkret heißt das: Es sind Zahlungen zwischen 50 Millionen bis mehrere Milliarden Euro möglich. Das nichts gezahlt wird, ist nur denkbar, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen sollten, was nicht zu erwarten ist. ;)

      Vielen Dank an Alle, die bis jetzt mitgeholfen haben.

      Schhöne Grüße übrigens auch an LfA, Lehman Brothers sowie das Bankenkonsortium. ;) Aber ebenfalls natürlich an unseren Vorstand Herrn Deter. ;)

      Zunächst aber bleibt zu hoffen, dass Rothschild/Dr. Kübler einen marktgerechten Preis für die Laser AG erzielen (wenn es fair zugeht, mind. 1 Mrd. Euro), und wir eine Schlussdividende erhalten.

      Ich kenne sehr viele Schneider-Aktive. Trotz der eindeutigen Übermacht der möglichen Zerstörer des Unternehmens ist es sehr wahrscheinlich, dass wir das geltende Recht durch setzen. Und das ist - bei genauer Betrachtung - auf unserer Seite. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 11:09:15
      Beitrag Nr. 132 ()
      Hallo tagchen.

      Kannst du mir sagen, wann denn nun der Verkauf der Laser-Sparte über die Bühne gehen sollte??

      Vielen Dank.

      Gruss
      Tom
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 11:20:26
      Beitrag Nr. 133 ()
      @Tom: Offiziell unbekannt, inoffiziell gibt es Gerüchte... Der Zeitpunkt ist aber letztendlich egal, wichtig ist nur eines: Der Verkaufpreis. Und je höher die Summe ist, desto länger könnte es dauern (das muss ja vom Käufer intern bewilligt werden, etc.). Oder es dauert so lange, weil kein vernünftiger Preis zu erzielen ist. Dieses wäre ein weiterer Klagepunkt, denn dann müssten wir ja belogen worden sein. Ich glaube an ersteres.

      Ein, ordentlicher, geregelter Verkauf unter dem Gesichtspunkt der Maximierung des Verkaufspreises liegt in aller Interesse. Oder nicht? Andernfalls wäre zu untersuchen, ob es zu Veruntreuung etc. gekommen wäre. Dr. Kübler und Rothschild würden sich dann auf eine Stufe mit der LfA, Lehman Brothers, dem Bankenkonsotium und den Vorständen wie z. B. Herrn Deter befinden. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 11:29:25
      Beitrag Nr. 134 ()
      Die Lage ist übrigens für einige völlig ausweglos: Wird unter 1 bis 10 Mrd. Euro verkauft, heißt das wahrscheinlich, die Angaben zur KE 2000 waren eventuell bewusst falsch. -> Eventuell Schecks von LfA & Lehman Brothers an die Aktionäre. Wird über der Summe verkauft, heißt dass eventuell, ein Unternehmen, was soviel Wert ist, wurde wegen lächerlicher paar Millionen platt gemacht. Ebenfalls eventuell Zahlungsanweisung an uns. Verwunderlich ist nur, dass dies einige sich vielleicht noch nicht eingestehen wollen. Es dürfte aber für diese keinen Ausweg mehr geben. ;)
      Sowieso: Noch kann Schneider gerettet werden. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 11:35:42
      Beitrag Nr. 135 ()
      Danke tagchen.

      Wann könnte denn laut Gerüchten der Termin stattfinden?


      Gruss
      Tom
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 12:01:01
      Beitrag Nr. 136 ()
      Noch eine Möglichkeit, die ich aber nicht zu hoffen wage:
      Könnte es vielleicht möglich sein, dass eine äusserst ansteckende, ja geradezu lebensgefährliche Krankeit (Enronitis) auch bei Schneider ausgebrochen ist, und zwar schon bei oder vor den zuletzt vorgelegten Bilanzen?

      Haben wir bei der Kapitalerhöhung 2000 vielleicht den berühmten toten Esel zur großen Auslosung vorgeworfen bekommen, mit dem feinen Unterschied, dass unser Esel nicht tot war sondern uns die Lehmann-Brothers-Pakete den Boden unter den Füßen weggezogen hat?

      Ein Junge, Benedikt mit Namen, zog aufs Land und kaufte
      bei einem alten Bauern einen Esel für 100 Euro. Der Bauer
      versprach den Esel am nächsten Tag vorbei zu bringen.
      Am nächsten Tag fuhr der Bauer auf den Hof und sagte:
      "Tut mir leid Junge, ich habe schlechte Nachrichten für
      Dich. Der Esel ist tot!"
      Benedikt antwortete: "Also gut, gib mir mein Geld zurück!"
      Der Bauer zuckte mit den Schultern: "Geht nicht. Ich hab
      das Geld bereits ausgegeben".
      Darauf Benedikt: "OK, lad` den Esel halt aus!"
      Der alte Bauer fragt: "Was machste denn mit dem?"
      Benedikt: "Ich werd` ihn in `ner Lotterie verlosen."
      Bauer: "Quatsch, man kann doch `nen toten Esel nich` verlosen!"
      Benedikt: "Klar kann ich das. Pass gut auf. Ich sag einfach
      keinem das der tot ist."
      Einen Monat später trifft der Alte den Benedikt wieder und
      fragt ihn: "Wie ist das mit dem toten Esel denn so gelaufen?"
      Benedikt: "Ich hab` ihn verlost. Ich hab` 500 Lose zu 2 Euro
      das Stück verkauft und einen Gewinn vonn 998 Euro gemacht,
      der nicht in den Büchern steht. Der Verlust von 100 Euro
      für `nen toten Esel steht aber drin."
      Bauer: "Hat sich denn keiner beschwert?"
      Benedikt: "Klar, der Typ der den Esel gewonnen hat. Also hab`
      ich ihm seine 2 Euro zurückgegeben."
      ....und Benedikt wurde erwachsen, und am Ende war
      er Vorsitzender von Schneider Technologies .......


      Avatar
      schrieb am 04.08.02 12:52:39
      Beitrag Nr. 137 ()
      Wer hofft noch auf eine Schlussdividende :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 13:10:57
      Beitrag Nr. 138 ()
      @ QuEngelchen, #136
      ... einfach göttlich!

      @ all
      Wir sollten öffentlich verlangen, dass Jaffé das Schneider-Verfahren weggenommen wird. Wenn die Aussichten gut sind, könnte man ihm auch erst damit drohen.

      Sicher sind wir Aktionäre im Insolvenzverfahren zunächst mal rechtlos und vogelfrei. Aber immerhin ist es doch unser Vermögen und wir haben Anspruch auf eine optimale Verwertung...

      Wir müssten Argumente sammeln, mit denen wir bei Gericht beweisen können, dass er seinen Job schlecht macht. Dann wäre das Gericht meiner Meinung nach verpflichtet, ihm das Verfahren wegzunehmen. - Das wäre ein Knaller! - Und da er auch der Kirch-IV ist, hätten wir endlich die benötigte Publicity!

      Also Argumente sammeln!!!

      Vorschläge:

      (1)
      Wenn er immer noch keine Angaben über den Schuldenstand machen kann, ist das per Definition schon einmal ein Anzeichen für Inkompetenz! - Immerhin ist es doch die vordringlichste Aufgabe eines jeden IV, sich einen Überblick über die Verbindlichkeiten zu verschaffen!

      (2)
      Er muss endlich mal genauer erklären, wieso er den Insolvenzplan nicht besser abgeklärt hat und warum er sich nicht bemüßigt fühlt, ihn nachzubessern. - In diesem Zusammenhang spielt sicherlich der Poolsicherungsvertrag eine Rolle. Aber diesen hätte er evtl. von Amts wegen anfechten müssen...

      (3)
      Wer hat noch mehr Ideen?
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 14:07:20
      Beitrag Nr. 139 ()
      @ all
      Außer weiteren Ideen brauchen wir eine genaue Auflistung, wer an Jaffé wann welche Frage wie gestellt hat und was Jaffé darauf geantwortet hat, oder auch nicht. Am Besten alles gleich in diesen Thread schreiben, damit man direkt darauf verlinken kann.

      Außerdem bräuchten wir alle e-Mail-Adressen von Jaffé, um ihm eine unmissverständliche, letzte Aufforderung zukommen zu lassen. Die könnte ich dann formulieren.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 14:29:16
      Beitrag Nr. 140 ()
      @optimat
      Wenn es so ist, daß Herr Dr. jur. Michael Jaffe mit dem ehemaligem Schneider Vorstand Adam bekannt oder besser sogar befreundet ist, sollten wir vielleicht Herrn Jaffe direkt darauf ansprechen, ob es vielleicht damit zu tun hat, daß nichts bekannt gegeben wird. Eine Frage zu stellen ist ja schließlich nicht verboten, oder?
      Vielleicht bekommt er so ein wenig mehr Respekt/Grausen vor "uns", den Kleinaktionären, die seine Karriere empfindlich schaden zufügen könnte.

      @Quengelchen
      Super, diese Eselei.

      @lebensbaum
      Ich hatte am 10.05.02 schriftlich bei Herrn Jaffe angefragt und ihm meine Einschätzung zu der Insolvenz etc. erläutert (Hintergründe hier aus dem Thread). Des weiteren, daß ich ihn als zust. IV direkt verantwortlich für die Aufklärung der Mißstände ansehe und er im Sinne der Eigentümer/Aktionäre zu handeln habe.
      Ich bekam mit Datum vom 21.05.92 eine 3-seitige Antwort mit viel bla bla (so wie andere es offensichtlich auch bekommen haben) mit der abschließenden Bemerkung, daß er es persönlich bedauere, daß ich Geldbeträge verloren habe, jedoch das die Insolvenz die Wirkung und nicht die Ursache darstelle.

      Nun frage ich mich durchaus, warum konnte er mir schon am 21.05.02 sagen, daß ich Geldbeträge verloren hätte, da er ja noch gar nicht (zumindest offiziell) wissen konnte, daß bei einem Verkauf oder sonst etwas, nicht doch was übrig bleibt - oder?
      Vielleicht geht (sein - wir wollen ja hier niemanden (noch) nicht direkt beschuldigen!) das Spiel in eine andere Richtung ...!!

      Wenn ich mir die gesamten Umsätze eines Jahrescharts so anschaue, frage ich mich im übrigen, wo sind denn die gesamten Aktien geblieben?
      Die paar Millionen - vor allem die, die nach der IV gehandelt wurden - sind doch verschwindend gering gewesen, oder sehe ich das falsch? Dann bitte ich um Aufklärung.

      mfg
      spf
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 14:33:55
      Beitrag Nr. 141 ()
      @Lebensbaum

      Bezugnehmend auf Deine beiden letzten Postings kann ich Dir durchaus weiterhelfen:

      Es stellt sich die berechtigte Frage, ob Jaffé beim Verkauf der SElec wirklich alle Möglichkeiten genutzt hat! Mit Sicherheit nein!!!!

      Fakt ist: Bei Kübler und dem Verkauf der Laser AG kam folgende,bei einem derartigen Verkauf eigentlich übliche Vorgehensweise zum tragen:

      Kübler hat jeden potentiellen Interessenten an Rothschild `weitergeleitet`. Von Rothschild erhielten die Interessenten Verkaufsunterlagen, sprich den Verkaufsprospekt.

      Danach arrangierte Rothschild ein persönliches Gespräch mit der Geschäftsleitung der Laser AG und führte den Laser in Jena vor.
      Erst danach mußten die Interessenten Ihre preislichen Vorstellungen und den Kaufinteressenten zwecks Überprüfung der Bonität usw. benennen.

      Und wie ging Jaffé vor:

      Hier mußte sofort der Interessent bekannt gegeben werden! Angebote bzw. Anfragen um Unterlagen zu dem Verkaufsobjekt über einen beauftragten Dritten waren gar nicht möglich!

      Hier wurden möglicherweise einige Interessenten gar nicht berücksichtigt, obwohl eine derartige Vorgehensweise einer Vorprüfung allgemein üblich ist! Warum kann man keinen Verkaufsprospekt erstellen der jedem Interessenten zugänglich ist?

      Was kann man daraus schließen:

      Man hat etwas zu verbergen!
      Die Zahlen einer angeblichen (Pleite-)Firma unterliegen doch nicht mehr der Geheimhaltung, oder?

      Man ging von Seiten der Bayern-Mafia von einem schnellen und reibungslosen Verkauf (wahrscheinlich egal zu welchem Preis) aus! Damit hätte man wahrscheinlich einen Eiterherd ausgemerzt!

      Wäre ein solcher schneller Verkauf gelungen, dann hätte man die Sache vom Tisch gehabt und damit beerdigt!

      Ich betone es nochmal:

      Jaffé ist nach meiner Auffassung ein Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Vereinigung - nur durch Offenheit und Information der Beteiligten könnte er sich von diesem Verdacht befreien!


      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 14:34:23
      Beitrag Nr. 142 ()
      Habe mir gerade noch mal den Jahreschart bei yahoo angeschaut. Meine Frage hat sich denn wohl was die Stückzahlen angeht erledigt.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 15:06:46
      Beitrag Nr. 143 ()
      vielleicht sollte man es auch mal anders herrum versuchen:
      Wer weiss, wer genau an der LaserAG (27 Interressenten) dran ist? Wer hat genaue Ansprechpartner der Electronic-Interressenten? Diese dann anschreiben/telefonieren/Mailen und zum Stand der Dinge befragen. Wodran liegt es, das noch keine Einigung erzielt wurde, wer sind Mitbewerber usw....

      Vielleicht ist ein unzufriedener dabei, der uns über den aktuellen Stand der Dinge informieren kann. Wie weit die Verhandlungen sind, welche Bedingungen im Raum stehen, Welche Preisvorstellungen usw.......

      Nun haben wir schon August und es geht immer noch nicht vorran......

      Denkt dran: die Wahlen stehen vor der Tür. Wenn es gelingt, die Angelegenheit bis nach den Wahlen zu verschleppen, könnte es evtl. noch schwieriger werden, den Klünkel aufzudecken....

      das "kostjagarnix"

      PS.: Hallo "Anrufer" und "Mitleser" bitte per Boardmail oder wieder über Telefon rückmelden....
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 19:13:04
      Beitrag Nr. 144 ()
      Nr. 3 in der Sammlung der Fehlleistungen von Jaffé:

      (3) Irreführende Angaben über Haftungsverhältnisse
      ==========================================

      In der SCHNEIDER Ad-Hoc vom 27. März 2002 heißt es:
      "Durch die Eröffnungsbeschlüsse ist nun auch die finanzielle Entflechtung der Unternehmen der SCHNEIDER Gruppe abgeschlossen und damit eine wichtige Voraussetzung zur Restrukturierung der Gruppe gegeben. Der Vorstand der SCHNEIDER Technologies AG wird in den nächsten Tagen als weiteren Schritt einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung der SCHNEIDER Technologies AG vorlegen."
      Quelle: http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7875

      In der Schneider Ad-Hoc vom 9. April 2002 steht:
      "Nach der zwischenzeitlichen Abtrennung der defizitären Unterhaltungselektronik-Tochter SCHNEIDER Electronics AG sollen sich die SCHNEIDER Technologies AG und die SCHNEIDER Laser Technologies AG künftig allein auf die Fortführung des operativen Geschäfts "Laser Display Technologie" focussieren."
      Quelle: http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7910

      Die Ad-Hoc vom 9. April 2002 wird auch noch einmal in dem Aufruf des Vorstandes der SCHNEIDER Technologies AG an die Aktionäre vom 12. April 2002 zitiert.
      Quelle: http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7924

      Insbesondere die Wortwahl "finanzielle Entflechtung" und "Abtrennung der defizitären Unterhaltungselektronik-Tochter" hat auf mich seinerzeit den Eindruck gemacht, dass es gelungen wäre, die Schneider Electronics AG mitsamt ihren Schulden abzutrennen. So ist es auch in den Zeitungen interpretiert worden, ohne dass dem von Schneider widersprochen worden wäre.

      Da Jaffé in diesem Zeitraum vorläufiger bzw. bestellter IV war, trägt er die Verantwortung für die Ad-Hocs und muss meiner Meinung nach für die Schäden haften, die desinformierte Investoren im betroffenen Zeitraum erlitten haben.

      - Pikanterweise hat Jaffé später selbst darauf hingewiesen, dass bezüglich der Haftungsverhältnisse bei SCHNEIDER "erhebliche Fehlvorstellungen vorherrschen":
      "In diesem Zusammenhang ist anzumerken, da augenscheinlich erhebliche Fehlvorstellungen vorherrschen, daß der insolventen SCHNEIDER Technologie AG nur dann ein Erlös zufließen wird, wenn alle Gläubiger im Rahmen des Verfahrens der SCHNEIDER Laser vollumfänglich befriedigt sind. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Die Aktionäre der SCHNEIDER Technologie hätten wiederum Überlöse aus dem Insolvenzverfahren gem. §199 nur dann zu erwarten wenn auch in diesem Verfahren sämtliche Gläubiger befriedigt werden. Dies ist im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens ausgeschlossen, da neben den eigenen Verpflichungen der SCHNEIDER Technologie bis dato unabsehbare Ansprüche aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den insolventen Tochtergesellschaften übernommen werden müssen."
      Quelle: http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4826
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 19:17:25
      Beitrag Nr. 145 ()
      @ Optimat, #141:
      Bitte entschuldige! - Dein Posting ist natürlich mitzurechnen. - Macht schon 4 (nach Adam Riese)!
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 22:48:18
      Beitrag Nr. 146 ()
      Noch eine Motiv, warum Schneider kalt gemacht wurde (ist nur eine Theorie, wäre aber durchaus denkbar):

      Jemand (ein Weltkonzern) beobachtet, wie eine Minifuzi-Firma aus GoodOldGermany alte Konzepte um Laserprojektionen aufgreift, deren Patente bereits abgelaufen sind. Die Konzepte werden nicht nur aufgegriffen sondern verfeinert und mittels neuer technologischer Möglichkeiten in Taten umgesetzt und sofort vor Nachbau geschützt (weltweite Patente - Monopol).

      Voller Schrecken stellen sie fest, daß es dieser Klitsche gelungen ist, ein vergleichsweise teueres Profi-Laser-Projektionssystem einer erstaunten Kundschaft vorzuführen, welches sich nicht nur vielfältig einsetzen läßt sondern an dem sogar das Militär einer Weltmacht höchstes Interesse zeigt.

      Man sieht einen Milliardenmarkt davonschwimmen. Die Technologie steht kurz vor der Fertigstellung. Eine feindliche Übernahme läßt sich nicht organisieren, weil das Unternehmen mehrere Großaktionäre besitzt, welche ihre Anteile nie abgeben werden. De fakto kann niemals die Mehrheit der Aktien erlangt werden .... es sei denn, man schießt das Wild daher, gleich wie es ihm gefällt.

      Geplant war ursprünglich nicht, den Esel totzuschießen, sondern die Päckchen (Patente) in einen dicken Tresor einzuschließen, und dann den Schlüssel weg zu werfen, bzw. die Zahlenkombination zu vergessen. Es muß also diesem Weltkonzern nicht mal in erster Linie darum gehen, einen Milliardenmarkt im Laserbereich aufzurollen, sondern ihren bestehenden Milliardenmarkt vor einem Micky-Maus-Konkurrenten zu schützen, der im Begriff war, ein bestehendes Ordnungssystem vollkommen durcheinander zu bringen. Den Rest kennen wir, dazu bedarf es einiger Mittelsmänner ...

      Wie gesagt nur eine Theorie!

      Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Schneideraktie mehr wert ist, als sie jemals in ihrem Hoch gekostet hat. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, wann es endlich losgeht. Jaffé wird es nicht verhindern können. Das Wort "konterkariert" der beiden IVs hat es in sich und wird uns noch viel Freude bereiten.

      http://www.regioweb.de/webchange/16836-1020014454321-16730-a…

      Und an die Amigos des Reality-TV:
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:55:45
      Beitrag Nr. 147 ()
      z.Info

      Habe gerade Herrn Dr. Jaffè ein Fax gesendet und ihn um Aufklärungsbedarf gebeten, warum bei der Schneider-Insolvenz im Gegensatz zu der Kirch-Insolvenz den Aktionären und der Öffentlichkeit noch immer nicht die gesamten Verbindlichkeiten genannt wurden. Des weiteren, warum es z.B. keinen Verkaufsprospekt für mögliche weitere Interessenten für die Technologies gab.
      Ich habe ihn nochmals auf dieses Forum hier bei wo hingewiesen und das die Schneider-Insolvenz von einem aktivem Publikum (Aktionäre) verfolgt und bewertet wird und die Betroffenen alles daran setzen werden um zu ihrem Recht zu kommen.
      Gleichfalls habe ich ihm mitgeteilt, daß hier im Forum erwähnt wurde, daß er persönliche Beziehungen zu dem ehemaligem Vorstand Ralf Adam hat oder hatte. Dies habe ich selbstverständlich nicht weiter kommentiert, da ich den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen kann.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 13:18:53
      Beitrag Nr. 148 ()
      @spaceframe,

      ich teile Deine Befürchtung, dass wir Opfer einer gigantischen Manipulation geworden sind.

      Wer Kriege inszeniert, um Bodenschätze zu plündern,
      oder Menschen/Staatspräsidenten umbringt, um an Technologien ranzukommen, oder einfach weil sie stören,
      dem traue ich auch alles andere zu.
      Wie auch immer haben sich bayerische Amigos aus Staatsregierung resp. Finanzwelt resp. Schneider-Vorstand resp. LfA resp. Großbanken bei der offensichtlich vorsätzlichen Ermordung der Schneider AG die Finger schmutzig gemacht.

      Deswegen:
      1. wandern die Kriminellen verdienterweise hinter Gitter, und
      2. zieht Edmund Stoiber nie ins Berliner Kanzleramt ein!

      PS: Nächsten Freitag wird das Gemeinschaftsduell Schröder:Stoiber von SÜDDEUTSCHE und WELT aufgezeichnet.
      Meint ihr nicht, es wäre an der Zeit, Schröder in dieser Sache PERSÖNLICH schlau zu machen, bzw. seine Duell-Trainer. Sachbearbeiter aus Ministerien helfen uns nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 14:37:30
      Beitrag Nr. 149 ()
      @allezhopp
      Zum Thema - Herrn Schröder persönlich schlau machen:
      Ich hatte dem neuen Fraktionsvorsitzenden Stiegeler vor ein oder 2 Wochen den Inhalt der laufenden Strafanzeige und die Infos hier aus dem Thread per Mail (an seine 2 Dienstadressen) zugesandt, mit dem Hinweis, es ggf. für öffentliche Auftritte (Rededuelle) verwenden zu können. Auch mit dem Hinweis, daß die ganzen Unterlagen sämtlichen Medien und bereits auch der SPD vorliegen müßten.
      Wie ich schon fast erwartet hatte, habe ich nicht mal eine Antwort bekommen; analog der Verhaltensweise von Herrn Stoiber!!
      Ich bin mittlerweile soweit, daß ich keinem Politiker auch nur einen Deut Respekt zolle (bis auf ganz wenige Ausnahmen)!

      Vielleicht wäre es sinnvoll die Welt und die Süddeutsche nochmal an den Fall Schneider zu erinnern. Wer ist denn Teilnehmer der Runde?

      spf
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 23:01:59
      Beitrag Nr. 150 ()
      Aus der FTD vom 7.8.2002: http://www.ftd.de/ub/in/1028330285330.html?nv=se

      Chinesen wollen Schneider- Fernseher übernehmen

      ... (Der komplette Artikel steht im großen Thread)

      Strafanzeigen von Kleinaktionären

      Die Holding Schneider Technologies AG, die ehemals als Schneider Rundfunkwerke firmierte, meldete Ende Januar mit rund 700 Beschäftigten überraschend wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz an. Die Pleite sorgte für Aufsehen, weil das Land Bayern über seine Förderbank LfA selbst mit 19 Prozent Großaktionär ist. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gingen von Kleinaktionären mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt ein, die sich auf die Vorgeschichte und die Umstände der Pleite beziehen und den Verdacht des Insiderhandels, der Bilanzfälschung oder der Vernachlässigung der Aufsichtsratspflichten äußern. Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg am Dienstag erklärte, wird das umfangreiche Material derzeit geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht gegeben ist.

      ############################

      Also: Die erste und vielleicht wichtigste Hürde ist, dass ein ausreichender "Anfangsverdacht" gegeben sein muss.

      Deshalb:
      Alle, die noch Beweismaterial oder weitere Verdachtsmomente beisteuern können, sollten sich jetzt umgehend an die Staatsanwaltschaft wenden!
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 17:16:57
      Beitrag Nr. 151 ()
      Schreiben an Dr. Jaffè!

      Ich hatte vorgerstern schtiftlich H.Dr.Jaffè um Klärung einiger Punkte gebeten (siehe #147) und heute eine Standard Antwort erhalten zum Thema Auskunftsrechte von Aktionären im Insolvenzverfahren! Toll.
      Ein Schreiben, was wohl alle bekommen auf Anfragen in letzter Zeit.
      Der letzte Satz lautet: "Sollten Sie zum Verfahren Konstruktives beitragen können, was zu einer konkreten wirtschaftlichen Mehrung der Insolvenzmasse und damit der besseren Befriedigung der Gläubiger führen kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

      Offensichtlich bekommt er derzeit häufiger Anfragen, was ich positiv sehe, denn er merkt, daß viele auf ihn schauen!
      Genauso wird er vermutlich die Infos hier im Thread verfolgen bzw. verfolgen lassen, vermute ich mal.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 21:44:18
      Beitrag Nr. 152 ()
      Noch zum FTD-Artikel, siehe Posting #150:
      Wenn die Staatsanwaltschaft "das umfangreiche Material derzeit prüft", heißt das auch, dass sie wohl diesen und den großen Schneider-Thread lesen wird. Dann haben wir uns die Finger wenigstens nicht umsonst wund geschrieben.
      Schön, dass die Threads auch mit unterhaltsamen Beiträgen gewürzt sind. Da fällt das Lesen schon viel leichter. - Dafür Dank an QuEngelchen!
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 21:49:51
      Beitrag Nr. 153 ()
      Heute als Feedback zu http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0,1872,2009635,FF.html erfasst:

      Betreff: Wirtschaftspolitik und Wirtschaftskriminalität

      Sehr geehrte Frau Illner,

      heute las ich in der Zeitung, dass Sie zusammen mit Frau Christiansen die ARD/ZDF-Kanzlerkandidatenvorstellung moderieren werden.

      In der letzten Zeit haben alle großen Parteien viel von der Förderung des Standorts Deutschland, von Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit und von verschärfter Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität fabuliert. Das fällt immer leicht, solange es keinen Bezug zur Realität hat. Als Nagelprobe für alle drei Themen bietet sich deshalb die Insolvenz der Schneider Technologies AG an. Aspekte:

      (1)
      Schneider ist im Alleinbesitz der Laser Display Technologie (LDT)

      (2)
      Schneider wurde zu 29% vom Freistaat Bayern bestimmt
      (19% Kapitalbesitz LFA Bayern + 10% Stimmrechtsausübung für Gebr. Schneider).
      Rest Streubesitz.

      (3)
      Bei der Insolvenz von Schneider ging es aus der Sicht vieler Beobachter nicht mit rechten Dingen zu.

      (4)
      Bliebe die Laser Display Technologie in Deutschland, so könnte sie hier sehr viele Arbeitsplätze schaffen, z.B. bei Entwicklung und Produktion des Laser-Fernsehens.

      Weil auch mir im Zusammenhang mit der Schneider-Insolvenz sehr viele Ungereimtheiten aufgefallen sind, habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet. Wegen der breiten Palette von Verdachtsmomenten wurde dieselbe Anzeige auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, früher BAWe) und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Den Originaltext der Anzeige finden Sie unter http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph… . Ich kann Ihnen den Text auch gerne als Word-Datei zuschicken. Die Anzeige wurde am 27.06.2002 per e-Mail und am 01.07.2002 schriftlich zugestellt.

      Aus der Strafanzeige können Sie sehr viele Details entnehmen. Natürlich musste ich mich in der Anzeige auf Verdachtsmomente beschränken, die nach geltendem Recht zu einer Schadenersatzpflicht oder einer Bestrafung führen können. Aufklärungsbedarf besteht aber auch im politischen Bereich: Was soll der deutsche Steuerzahler davon halten, dass der Freistaat Bayern die Laser Display Technologie erst jahrelang intensiv fördert und jetzt, nachdem eine erste Marktreife gerade erreicht ist, diese Technologie und die dafür aufgewandten öffentlichen Investitionen und Subventionen einfach fallen lässt? - Der offizielle Kommentar dazu war laut Presse:

      Dass die LfA gemeinsam mit den anderen Kreditgebern jetzt dem Unternehmen weitere Mittel verweigerte, liege nicht an der immer wieder verzögerten Einführung des Laser-Fernsehens, betont Schneider (Michael Schneider, Vorstand der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, LfA). An der Einschätzung, dass es sich um eine "interessante technologische Entwicklung" handle, habe sich nichts geändert. Doch die Banken waren sich laut Schneider mit der Unternehmensberatung Roland Berger, die für den Schneider-Konzern ein Konzept zur Umstrukturierung erstellt hatte, darin einig, dass "die notwendigen strategischen Partner" sowohl für die Unterhaltungselektronik wie auch für die Laser-Technologie "kurzfristig nicht zu finden sind". (Quelle: Mindelheimer Zeitung vom 29.01.2002, http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind… )

      Bemerkenswert ist dazu, dass der Konkursverwalter Bruno Kübler innerhalb weniger Wochen oder Monate die stattliche Anzahl von 27 potentiellen Investoren für die Schneider Laser Technologies AG vermelden konnte (Details und Quellen: Siehe meine Anzeige). - Wie passt das zusammen?

      Mit freundlichem Gruß,
      (Klarname + Adresse)
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 22:21:00
      Beitrag Nr. 154 ()
      An alle, die helfen wollen:

      Ich kenne jemanden, der eine erfolgversprechende Aktion zur Rettung von Schneider plant. Dazu könnte er noch sehr kurzfrstig Unterstützung gebrauchen.

      Wer Interesse hat, und
      a) einen fähigen Rechtsanwalt kurzfristig kostenlos zur Verfügung stellen kann oder
      b) sich finzanziell im Bereich von ab € 1.000 beteiligen möchte, der melde sich bitte SOFORT bei mir per Board-Mail mit Adress-, eMail- und Telefonangabe.

      Garantie für einen Erfolg gibt es nicht, außer dass natürlich alles nur der Rettung von Schneider dient.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 22:42:39
      Beitrag Nr. 155 ()
      @Lebensbaum

      Coole Aktion!Hoffentlich landet Deine mail bei denen nicht
      gleich im Müll!
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 19:04:08
      Beitrag Nr. 156 ()
      Schreiben an Dr. Jaffè

      Habe vorhin ein persönliches Antwortfax (Schreiben folgt) von der Kanzlei Jaffè und Kollegen bekommen, unterzeichnet vom einem Rechtsanwalt der Kanzlei.

      Zunächst wird klargestellt, daß die Behauptung, Herr Dr. Jaffè pflege oder habe persönliche Beziehungen zum ehemaligem Vorstand der Schneider Technologies AG, Herrn Rolf Adam, unwahr ist.
      Falls diese Behauptungen weiterhin in der Öffentlichkeit aufrechterhalten werden, behält er sich zivil- und strafrechtliche Schritte ohne weitere Ankündigung vor.

      Unwahr sei ferner, daß es keinen Verkaufsprospekt für mögliche weitere Interessenten gab.

      Weitere Informationen zu der Insolvenz etc. würden im Rahmen der Gläubigerversammlungen bekannt gegeben.

      Das hilft mir leider alles nicht sehr viel, denn zu diesen Versammlungen werde ich nicht eingeladen.

      Und alles entspricht den gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzverwaltung!

      Schauen wir mal, wie die Sache sich weiter entwickelt.

      Jedenfalls ist klar, daß dieser Thread auch von Dr. Jaffè bzw. Kollegen verfolgt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 20:02:25
      Beitrag Nr. 157 ()
      Sehr gut, Spaceframe!

      Wie heißt das schöne deutsche Spricwort doch gleich? ....
      Ach ja - "getroffene Hunde bellen!"

      Scheinbar liegen die Nerven doch ziemlich blank, anders kann man diese Reaktion ja gar nicht erklären!

      Hoffentlich hat Herr Adam keine ansteckende Krankheit, oder? Muß man sich gleich mit zivil- u. strafrechtlichen Schritten dagegen wehren, wenn es jemand wagt zu behaupten, "man würde einen Dritten persönlich kennen"????!!!!

      Schade für Sie Herr Adam! Hoffentlich haben Sie jetzt neben Ihren Vorstandsposten nicht auch noch einen guten Freund verloren??

      Aber vielleicht haben unsere guten IV`s doch gute Gründe, jetzt langsam nervös zu werden???!!!

      @tagchen
      Ich bin bei der Aktion dabei und beteilige mich auch mit einem 1000,00 € Schein. Näheres per Mail!

      Vielleicht schließt sich der eine oder andere noch an - die Sache wäre es wert!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 20:17:44
      Beitrag Nr. 158 ()
      Teilnehmer einer Gläubigerversammlung, wir sind Aktionäre und keine Gläubiger und ich finde diese Differenzierung im Insolvenzrecht eine Sauerei! Jaffè könnte sehr einfach zur Klärung beitragen, wenn er die aktuelle Schuldenlage detailiert darstellen würde; wer sonst soll uns im Augenblich den Überblick verschaffen, nachdem die Kapitäne (meiner Meinung nach Marionetten) das Ruder abgegeben haben. Vielleicht gibt es ja auch gar keine Verschuldung sondern nur das Liquiditätsproblem.

      Jaffè würde sehr viel an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn hier ein offeneres Spiel gespielt werden würde. Warum immer noch diese Geheimniskrämerei? Hat Jaffè dies nötig?

      Ich akzeptiere, dass es nicht zur Hauptaufgabe des IV gehört, die Aktionäre mit Informationen zu versorgen. Wir gehören ja eh nur zum dummen Volk, dass Risikokapital gehalten hat, und der Pöbel, der sich so dumm hat ausnehmen lassen, den muß man einfach weiterhin dumm halten (scheint zumindest im aktuellen AG-Recht so zu sein, dass jeder tun und lassen kann was er will, ohne dafür gerade stehen zu müssen).

      Das Thema "persönliche Beziehungen zwischen Jaffè und Adam" scheint sehr brisant zu sein, so wie in dem Antwortfax gleich mit zivil- und strafrechtlichen Schritten ohne weitere Ankündigung gedroht wird. Wo steht denn diese angebliche Behauptung?

      Wenn ich die Affäre Schneider mit dem normalen Leben vergleiche, kommt mir das Ganze wie ein verbotener Schwangerschaftsabbruch im neunten Monat vor, einfach schrecklich und unmoralisch!

      Avatar
      schrieb am 09.08.02 20:47:05
      Beitrag Nr. 159 ()
      @tagchen
      bin auch mit 1000€ dabei.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 21:20:45
      Beitrag Nr. 160 ()
      @optimat, @quengelchen
      Eure Meinung dazu sehe ich genauso; dem Schreiben nach könnte man ja fast glauben, als wären wir Aktionäre die Schuldigen an dem ganzen Disaster - so weit kommt es noch!!

      Ich denke, einige Herren bekommen allmählich zunehmend feuchte Finger - selbst wenn alles zunächst mal in derem Sinne abgewickelt werden sollte.
      Eine strafrechtliche Verfolgung (wenn sich die Herbeiführung der Insolvenz als Starftat etc. herausstellen sollte!) und die Konsequenzen daraus ist auch danach möglich.

      Vielleicht hat tagchen (und andere) da was gutes am laufen.

      Schönes WE erst mal.

      spf
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 05:43:49
      Beitrag Nr. 161 ()
      @ tagchen, @ all

      bringe auch 1000 E zur Vorwärtsstrategie!

      Bei soviel geleistetem Einsatz der bekannten User !!! u. Geschädigten hoffe ich auf ein fruchtbares Contra gegenüber den üblen Insolvenz Initiatoren samt Abwicklern !

      auch ein extrem geschädigter u. verarschter

      Rubikon
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 06:13:08
      Beitrag Nr. 162 ()
      @ all
      wer sieht das ähnlich ?

      Mann o mann tut das weh!

      Wegen ein paar fehlender Millionen E oder warum u. wieso eigentlich ? zerstörten u. vernichteten hochbezahlte Experten die SCHNEIDER LASER STORY !!


      Die dritt größte Welt Industrie Nation ruft weltweit an den Schneider Tatort Aasgeier (aus den Schwellenländern ???)herbei!
      Die Chinesen könnten fast schon mit dem TransRapid ins Flugzeug steigen u.anreisen, denn den Transrapid haben Sie ja vor paar Monaten gekauft !!! u. nach paar Wochen !!! mit dem Trassenbau begonnen, Fertigstellung in Kürze!!!
      Die Inder kommen sicher auch nicht mit der Rikscha und die Türken nicht mit dem Ford um hier Wiederaufbau u.-Basisarbeit zu verrichten!

      Die deutsche High Tech Nation (High Tech Standort bezieht sich wohl nur auf die Politiker,Abwirtschafter, Wirtschaftsprüfer,Bilanzfäscher,Verwalter, Vorstände, Aufsichtsräte,Juristen, Banker u. Insolvenzabwickler etc)
      exportiert wohl in Zukunft Erfindungen wie HARTZ-PLÄNE ( wie halbiere ich die Arbeitslosenzahl, welche ich zuvor mutwillig u. weitsichtig herbeigeführt habe!)

      Kann man da echt nicht mehr machen ?
      Ist man da echt machtlos , Ohnmacht?
      Die Verantwortlichen sind da auch noch stolz auf sich u. Ihre Taten!
      Nette Gesellschaft, aber

      mir wird jetzt so schlecht, gute nacht

      Rubikon

      PS: vielen Dank an die vielen hartnäckigen!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 09:14:09
      Beitrag Nr. 163 ()
      Langenbahn AG Gläubigerversammlung am 25.09.2000:
      "Auf die von uns gestellte Frage nach etwaigen vor-bzw. außervertraglichen Ansprüchen der geschädigten Anleger, wie zum Beispiel solchen aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug, wurde uns vom Insolvenzverwalter keine erschöpfende Antwort gegeben. Dr. Jaffè wies lediglich darauf hin, daß die Quote von 20 % der Forderungen nicht zu realisieren sei, wenn die atypisch stillen Gesellschafter ebenfalls Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden würden. Nach unserer Meinung ist dieser Aspekt schon deshalb zu vernachläsigen, weil erfahrungsgemäß allenfalls 10 % der atypisch stillen Gesellschafter ihre Ansprüche geltend machen wenn dies eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich macht.

      Wir meinen, daß die rechtsschutzversicherten Anleger ihre Ansprüche von einem mit dem Sachverhalt vertrauten Rechtsanwalt prüfen lassen sollten, der eine Kosten-Nutzen-Analyse anstellen sollte. Vor dem Hintergrund der nicht greifenden Risikoausschlussklauseln in den Rechtschutzversicherungsverträgen sind diese eintrittspflichtig."
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 10:33:14
      Beitrag Nr. 164 ()
      @quengelchen
      Die Vermutung, daß Herr Jaffè und Herr Adam sich persönlich kennen stammen m.E. von Only...; müßte irgendwo im Thread stehen, oder er meldet sich noch mal dazu.

      @rubikon
      Das unsere Politiker so (miserabel) wirtschaften ist eigentlich gar nicht verwunderlich. Denn woher sollen sie schon die Erfahrung wirtschaftlichen handelns herhaben - von der Uni, als Lehrer etc? (wobei ich nichts gegen Lehrer i.d.R. habe, daß möchte ich hier betonen).
      Wenn sie dann weggelobt werden ob ihrer (mißratenen Künste) werden sie doch nur deshalb bei Unternehmensberatern usw. herzlich aufgenommen, weil diese sich was von ihren Kontakten versprechen. Nicht wegen ihrer Qualifikation.
      Und was macht der Staat, halt das sind ja wir, ich meine unsere Vertreter, wenn das Geld alle ist: Steuern erhöhen, was sonst.

      spf
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:04:10
      Beitrag Nr. 165 ()
      Als Innenminister hatte Edmund Stoiber, CSU, 1990 den Einstieg der LWS ins Bauträgergeschäft gefordert, ausdrücklich auch in Ostdeutschland, obwohl der Finanzminister vor Risiken warnte.

      Mit der LWS hat man 250 Mio. Euro Verluste im Osten zugelassen. Auch in Schneider wurden große Beträge investiert, nur mit dem kleinen Unterschied, dass man bei Schneider die historische Chance hätte, ein mehrfaches aller LWS- und Schneiderverluste wieder zurückzuerhalten - so kurz vor der Fertigstellung.

      Als Hauptaktionär und High-Tech-Gelober-Freistaat sollte sich Bayern dies Perle Laser-AG nicht so einfach aus der Muschel Schneider-Technologies AG herausschneiden lassen.

      Wenn unsere Politiker noch einen Funken Anstand und Moral besitzen, dann sollten sie sich schleunigst um den Besitzerhalt der Laser-Technologie und -Patente bemühen, vor allem im Namen seiner Mitaktionäre. Ich glaube, dass jeder Aktionär bereit wäre, seinen Obolus zur Entschuldung von Schneider beizutragen, falls es diese Überschuldung überhaupt gibt.

      Es gibt tragfähige Konzepte auch ohne korrupte Banken. Wenn nur der Freistaat Hilfe signalisieren würde, wären sofort wieder alle im Boot.

      Avatar
      schrieb am 10.08.02 13:24:05
      Beitrag Nr. 166 ()
      @spaceframe

      Das Folgende ist nun absolut wichtig ! Sie schreiben auszugsweise :

      #156 von spaceframe 09.08.02 19:04:08
      Schreiben an Dr. Jaffè

      Habe vorhin ein persönliches Antwortfax (Schreiben folgt) von der Kanzlei Jaffè und Kollegen bekommen, unterzeichnet vom einem Rechtsanwalt der Kanzlei.

      Unwahr sei ferner, daß es keinen Verkaufsprospekt für mögliche weitere Interessenten gab.


      @spaceframe

      Haben Sie das tatsaechlich richtig hier reingestellt , dass es unwahr sei , dass es keinen Verkaufsprospekt fuer moegliche weitere Interessenten gab ?

      Fragen Sie doch nochmal nach , ob er damit nur das Rothschild-Memorandum UND (!) das Schneider-Memorandum vom 25.01.2002 meint oder es noch weitere Verkaufsprospekte gegeben hatte !
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 14:36:27
      Beitrag Nr. 167 ()
      Hallo Leute. Ich bin auch leider schon länger bei Schneider investiert. Da das Land Bayern 63,41 % der Aktien hält, müßten das Land ja eigentlich interesse haben, daß investierte Geld wieder zu bekommen oder sogar zu vervielfachen. Wenn wir als Aktieonär kaum Infos bekommen dürfte die LfA ja auch nichts erfahren. Seht jemand die Chance nach Erfolgreicher Sanierung und Übernahme meinen Einstiegskurs von etwa 7 € zu sehen?
      Danke für eure Meinung und bis dann. Ciao Tom.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 14:48:40
      Beitrag Nr. 168 ()
      >>>
      Seht jemand die Chance nach Erfolgreicher Sanierung und Übernahme meinen Einstiegskurs von etwa 7 € zu sehen?
      <<<

      wenn irgendjemand WIRKLICH diese chance sehen würde, dann würde dieser jeman sicher alle verfügbaren aktien kaufen, oder?! das wären dann nämlich ca 7000%!!!

      da niemand zu diesem kurs kauft, wird auch niemand an 7e glauben. denke, hier sind zu viele träumer!
      träumer in bezug auf den kurs, nicht in bezug auf die realitäten. die seht ihr hier schon ganz richtig: wir leben in einer bananenrepublik!!!

      und die, die dieses desaster zu verantworten haben werden sich ganz sicher nicht mehr die butter vom brot nehmen lassen!

      trotz alledem: respekt für euren einsatz! (schaue mir das ganze seit einiger zeit mit einem erinnerungsrestbestand von ein paaar 1000 aktien an. habe es allerdings gedanklich komplett(!) abgeschrieben!)

      Gruß
      alpine110
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 14:59:27
      Beitrag Nr. 169 ()
      @alpine110
      Hy. Sollte auch keine Pusherei oder ähnliches sein.
      Mein Gedankengang war nur, daß die 63% der LfA ja kein Pappenstiel Sind.
      Falls die LfA Aktien bereits verkauft hätte wäre dieses ja veröffentlich worden.
      Und so müßte auf deren Seite genau so großes Interesse bestehen, daß investierte Kapital zurück zu bekommen.
      Ciao Tom.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:51:08
      Beitrag Nr. 170 ()
      Hallo Tom, die LfA besitzt nur 19,xx% aller Aktien. Bei 40 € (letzte Kapitalerhöhung) waren diese aber auch noch immerhinknappe 95 Mio. Euro wert. Kannst du bei www.bafin.de unter Datenbanken - Stimmrechtsanteile - nachprüfen.

      http://www.bafin.de/database/stimmrechte.txt
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:52:34
      Beitrag Nr. 171 ()
      Irgendwie hatte ich in letzter Zeit das Gefühl, wir hätten im Eifer des Gefechtes doch irgendetwas übersehen, was uns hinsichtlich der Geheimniskrämerei von Jaffé weiterhelfen könnte!

      Die Antwort ist eigentlich relativ einfach:
      Wir haben die Gläubiger von Schneider vergessen, die nicht zuletzt durch den Sicherheitenpoolvertrag ebenso gelinkt worden sind wie wir Aktionäre auch!

      Deshalb:

      Kennt jemand einen oder mehrere Gläubiger?

      Diese Frage geht vor allem auch an Hobbypilot, der bereits einmal gepostet hatte, er hätte früher geschäftliche Beziehungen zu Schneider gehabt!

      Kennst Du jemanden oder kannst Du etwas in Erfahrung bringen? Möglicherweise durch frühere Gesprächspartner bei Schneider usw.?
      Auf diesem Weg könnten wir vielleicht in Erfahrung bringen, welche bzw. wie hoch die angemeldeten Forderungen bei Jaffé sind.

      Vielleicht fällt dem einen oder anderen noch ein Weg ein, wie wir Gläubiger finden können?

      Vielleicht gibt es ja gar keine, außer den Banken??!! (war nicht ganz ernst gemeint!)

      Strengt also bitte Eure Köpfe an, denn miteinander können wir den Super-Advokaten sicher die Zähne zeigen (vielleicht sogar noch etwas anderes!)!!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:52:36
      Beitrag Nr. 172 ()
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:53:39
      Beitrag Nr. 173 ()
      @only...
      Der Sachverhalt mit dem Verkaufsprospekt ist die original Textwiedergabe bis auf das Wort "sei", welches im Original "ist" lautet!

      Kenne leider nicht das Rothschild-Memorandum UND (!) auch nicht das Schneider-Memorandum vom 25.01.2002. Was hätte das für Auswirkungen, bzw. wie sind die Abhängigkeiten?
      Kam der Verdacht bzw. die Vermutung von dir, daß Jaffè und Adam sich kennen?
      Wenn das so wäre und es Beweise dafür gibt, wäre das für uns sicher hilfreich.

      @tom74
      Das das Land Bayern 63,4 % der Schneider Aktien hält ist nicht i.O. Die LfA hält 19%.m.E. immer noch, sonst bitte ich um Korrektur von anderer Seite.

      spf
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:59:58
      Beitrag Nr. 174 ()
      @optimat
      Vielleicht sind alle Gläubiger, besonders die Gebrüder Schneider vorher (ordentlich) abgefunden worden (oder gelinkt worden. Verwunderlich ist schon, daß es ihnen offensichtlich egal ist, was da abläuft.
      Und verwunderlich ist nach wie vor, daß von den IV, insbesondere Dr Jaffè nichts konkretes bekannt gegeben wird, sondern nach dem Motto gehandelt wird, was fällt den Aktionären eigentlich ein, daß sie unbedingt wissen wollen was mit ihren Geldern gemacht wurde. Wo und was ist mit dem Geld aus der KE gemacht worden? Fragen über Fragen?
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 23:17:24
      Beitrag Nr. 175 ()
      Nur 2,5% der Gelder, welche für die Formel-1-Rechte an das Kirchimperium von der halbstaatlichen Landesbank als Kredite gewährt wurden (1 Milliarde Euro) würden zur Rettung Schneiders helfen ....

      Not only MFC30.DLL appears to be ...



      Quelle: www.sueddeutsche.de

      Größte Nachkriegspleite


      Schatten auf Stoibers Kandidatur

      Mit der Insolvenz des Medienkonzerns Kirch steht Bayern nun europaweit wegen der größten Wirtschaftspleite der deutschen Nachkriegsgeschichte im Rampenlicht.






      Dürften sich in den kommenden Wochen unangenehmen Fragen ausgesetzt sehen: Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser und sein Chef (im Hintergrund) (AP )





      Im Rennen um das Kanzleramt sollte Bayerns Wirtschaftskraft eigentlich ein Pluspunkt für den Kandidaten Edmund Stoiber (CSU) sein. Da die Bayerische Landesbank mit Krediten von fast zwei Milliarden Euro der größte Geldgeber der inzwischen zahlungsunfähigen Kirch-Gruppe war, wird die Pleite jetzt allerdings unangenehme Fragen an die Adresse des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber nach sich ziehen. Stoibers Ruf als Wirtschaftswundermann dürfte weiteren Schaden nehmen. Jahrelang konnte sich die bayerische Staatsregierung im Glanze ihrer aktiven und erfolgreichen Wirtschaftspolitik sonnen, während Bayern boomte. Doch ausgerechnet im Wahljahr hat das ein unerfreuliches Ende genommen: Kirch ist bereits die dritte bayerische Firmenpleite in diesem Jahr, die überregional Schlagzeilen produziert.

      Auseinandersetzung der kommenden Wochen

      Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) warf Stoiber am Montag prompt Inkompetenz vor. Es sei von Stoiber „menschlich unanständig“, wenn dieser nun eine „Feuerschneise“ zwischen sich und Bekannte legen wolle, mit denen er früher zusammengearbeitet habe. All dies werde sicher auch in den Auseinandersetzungen der kommenden Wochen eine Rolle spielen (mehr dazu ...).

      Kirch wurde von Staatsregierung und Landesbank über Jahrzehnte gefördert, um die Landeshauptstadt München zur Medienmetropole zu machen. Nun haben 10 000 Kirch-Mitarbeiter Angst um ihre Arbeitsplätze und die Banken hoffen, ihre 6,5 Milliarden Euro Kirch-Kredite wenigstens zum Teil retten zu können. Ein sehr wunder Punkt: Die halbstaatliche Landesbank gab noch Kredite, als andere Banken bereits abgewunken hatten - im vergangenen Jahr etwa eine Milliarde Euro für den Kauf der Formel-1-Rechte.

      „Ausgerechnet in Bayern“

      Kein Wunder, dass die nicht gerade erfolgsverwöhnte Opposition im Freistaat das Kirch-Desaster als Munition für scharfe Attacken auf Stoiber nutzt. „Die größte Pleite der Nachkriegsgeschichte hat sich ausgerechnet in Bayern und mit Hilfe der bayerischen Staatsregierung ereignet“, sagte Franz Maget, Fraktionschef der SPD im Bayerischen Landtag. „Das kann kein Ausweis großer Wirtschaftskompetenz sein.“

      „Durch die Insolvenz von Kirch platzt eine Spekulationsblase, die von Stoiber mit Hilfe der Bayerischen Landesbank jahrelang aufgepumpt wurde“, schleuderte die bayerische Grünen-Landesvorsitzende Margarete Bause dem Kandidaten entgegen.

      Die Opposition bezweifelt, dass die Kirch-Kredite der Landesbank ausreichend abgesichert waren - ein Vorwurf, den Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) entschieden bestreitet. Die Staatskanzlei selbst nahm am Montag nicht Stellung.

      Nicht die erste Hiobsbotschaft

      Kirch ist nicht die erste Hiobsbotschaft in diesem Jahr. Als erstem prominenten bayerischem Unternehmen war im Januar dem Unterhaltungselektronikhersteller Schneider Technologies mit 840 Mitarbeitern die Luft ausgegangen. Erst vor wenigen Tagen meldete dann der traditionsreiche Flugzeugbauer Fairchild-Dornier mit 4.300 Mitarbeitern Insolvenz an. Auch Schneider und Dornier waren in den vergangenen Jahren vom Freistaat mit Geld und Mühe gefördert und gestützt worden.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 23:29:18
      Beitrag Nr. 176 ()
      Artikel gerade im WEB gefunden.
      http://www.markt-intern.de/jourservice/020222-02-r.htm

      Düsseldorf, 22.02.2002 Schlechter Wein in neuen Schläuchen

      Bleibt Schneider-Insolvenzverwalter alten Vorstandsfehlern treu?

      Der als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellte RA Dr. Michael Jaffé informiert über erste Ergebnisse im Verfahren der Schneider Electronics AG. Der vor knapp vier Wochen in die Schlagzeilen geratene Türkheimer Hersteller der Unterhaltungselektronik-Branche kann demnach das ‚Aus‘ zumindest bis Mai hinauszögern und scheint damit bei der Suche nach Lösungen für die Fortführung des Unternehmens Zeit zu gewinnen. Den unerwarteten Aufschub erklärt Jaffé:„Es konnten zwischenzeitlich Aufträge über die Neuproduktion von ca. 30.000 Fernsehern angenommen wurden ... Aufgrund der sehr wohlwollenden Unterstützung seitens einzelner Großkunden, die trotz der schwierigen Lage weiter zur Firma Schneider Electronics AG stehen, konnte somit das Zeitfenster, um eine Auffanglösung realisieren zu können, zumindest bis Mai 2002 verlängert werden, wobei bis dahin umfangreiche personelle und organisatorische Umstrukturierungen stattgefunden haben werden."
      Zwar kann dieser Aufschub zunächst als Hoffnungsschimmer am dunklen Schneider-Himmel vernommen werden, doch ‚markt-intern‘/Düsseldorf, Europas größter Verlag für Branchen-Informationsdienste, wittert Ungemach. ‚markt-intern‘-Chefredakteur und -Experte der Unterhaltungselektronik, RA Lorenz Huck, sieht hierin nur eine Fortsetzung der gescheiterten Produkt- und Vertriebspolitik der Schneider-Konzernvorstände Ralf Adam und Hans Szymanski: „Aufträge über die Neuproduktion von 30.000 Fernsehern lassen den Schluß zu, daß es sich um den Aldi- und Tchibo Lieferanten Medion AG/Essen oder einen vergleichbaren Großabnehmer handelt. Die ‚wohlwollende Unterstützung seitens einzelner Großkunden‘ weist nicht darauf hin, daß die Einkaufspreise einen ordentlichen Deckungsbeitrag und damit, wenn überhaupt, eine geringe Gewinnmarge für Schneider bedeuten".

      Damit würde der vorläufige Insolvenzverwalter gerade jene Produkt- und Vertriebspolitik fortführen, die Dr. Otto Wiesheu den gescheiterten Schneider-Vorständen als fehlerhaft attestierte. Der bayerische Wirtschaftsminister bringt die Gründe für die Schneider-Insolvenz präzise und kompetent auf den Punkt: Ein „gewisser Abbau beim Personal und eine spürbare Steigerung der Qualität" wäre der richtige Weg gewesen: „Stattdessen wurde bei Schneider Personal aufgebaut und der Umsatz nach oben getrieben, nicht aber der Ertrag". Damit manifestiert sich die Einschätzung, daß die Bayerische Förderbank LfA, immerhin größter Einzelaktionär, bei seiner Kredit-Verweigerung bleiben wird - ansonsten würden die Bayern dokumentieren, daß Wiesheu nicht mehr ‚Herr im eigenen Hause‘ ist. Das Schneider-Aus scheint damit näher denn je.

      Jaffé & Kollegen hüllen sich ob der ‚markt-intern‘-Vorwürfe in Schweigen. Dabei hätte der traditionsreiche deutsche TV-Hersteller wahrlich eine bessere Chance verdient. Doch Jaffé folgt offenkundig lieber den Umsatz-Sirenengesängen der Großkunden, statt ein Fachhandelskonzept mit ‚markt-intern‘ zu präsentieren. Die Düsseldorfer jedenfalls wollen keine Chance ungenutzt sehen, den schwer angeschlagenen Bayern wieder auf die Beine zu helfen. „Ein Konzept zur Sanierung und Fortführung, daß die Stärken des Fachhandels nutzt, hätte zwar einen Teilverlust an Arbeitsplätzen und Umsätzen zur Folge. Allerdings wäre bei besseren Erträgen die Fortführung des Unternehmens Schneider gesichert", kritisiert ‚markt-intern‘-Chefredakteur Huck das ideenlose Vorgehen des Insolvenzverwalters.

      ‘markt intern’ aus Düsseldorf ist mit 35 Redaktionen Europas größter Branchenbriefverlag.

      Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Chefredakteur Axel J. Prümm, Telefon (0211) 6698164

      (Veröffentlichung honorarfrei - Belegexemplar erbeten)
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 23:33:45
      Beitrag Nr. 177 ()
      #176 Das sollte uns zu denken geben:

      ... Damit manifestiert sich die Einschätzung, daß die Bayerische Förderbank LfA, immerhin größter Einzelaktionär, bei seiner Kredit-Verweigerung bleiben wird - ansonsten würden die Bayern dokumentieren, daß Wiesheu nicht mehr ‚Herr im eigenen Hause‘ ist. Das Schneider-Aus scheint damit näher denn je.

      Jaffé & Kollegen hüllen sich ob der ‚markt-intern‘-Vorwürfe in Schweigen. Dabei hätte der traditionsreiche deutsche TV-Hersteller wahrlich eine bessere Chance verdient. Doch Jaffé folgt offenkundig lieber den Umsatz-Sirenengesängen der Großkunden, statt ein Fachhandelskonzept mit ‚markt-intern‘ zu präsentieren ...
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 09:31:25
      Beitrag Nr. 178 ()
      guten morgen

      jaffe und kübler
      mit solchen flaschen kann es bei uns nicht klappen
      armes deutschland
      solltet ihr beiden nieten dieses hier lesen
      dann geht mal zum spiegel
      schaut rein und stellt euch die frage
      bin ich ein guter mensch?????
      ihr werdet sehen wie ihr lachen müßt
      aber denkt daran
      man sieht sich immer 2mal im leben

      schönen sonntag noch
      an alle gute menschen toohell
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 10:45:50
      Beitrag Nr. 179 ()
      @QuEngelchen

      "Das sollte uns zu denken geben!=

      Ich möchte Deinen Ausspruch als durchaus pessimistisch angehaucht verstehen, oder irre ich mich?

      Fakt ist folgendes:

      1. Der Artikel ist bereits mehrmals im Board aufgetaucht - und ist alles andere als aktuell!

      2. Wollen wir uns tatsächlich über Meinungen von Redakteuren/Analysten und Co. aus Magazinen, Börsenbriefen usw. unterhalten?
      Wenn ich mir die jüngste Vergangenheit ansehe, dann müßte dieser Artikel eigentlich positiv für unsere Sache sein!

      Was diese Jungs so produzier(t)en ist so ziemlich das Letzte! Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß diese z.T. selbsternannten Fachleute überhaupt wissen, über welche Sache/Firma sie tatsächlich schreiben!

      3. Sehen wir uns den Artikel doch einmal richtig an:

      a)Was stimmt darin:

      Eigentlich nur zwei Dinge:
      die Kritik am Schweigen von Jaffé und der Hinweis, "...Dabei hätte der traditionsreiche deutsche TV-Geräte-Hersteller wirklich eine bessere Chance verdient."

      Dem ist nicht hinzuzufügen!

      b) Was stimmt nicht (nur auszugsweise):

      - "der bayerische Wirtschaftsminister (Wiesheu) bringt die Gründe für die Schneider-Insolvenz p r ä z i s e und k o m p e t e n t auf den Punkt: ......"

      Schon alleine dieser Satz und die Beschreibung eines Dilettanten bringt den Artikel tatsächlich auf den Punkt: "Parteipolitisch angehauchtes nichtssagendes Gewäsch ohne fundamentalen Hintergrund!

      denn:

      Ich wieder hole mich erneut:

      Seht Euch bitte die Bilanzen (G+V`s) 1999 und 2000 an. Rechnet die Kosten für die Laser AG aus diesen Berichten heraus, und -oh Wunder - wir erhalten sogar für das Jahr 1999 ein p o s i t i v e s EBIT!!!!! (nachzulesen in meinen Thread "Herlitz gerettet und was ist mit Schneider...")

      Solange und ich betone solange, kein tatsächlicher Beweis vorhanden ist, daß diese zitierten Zahlen gefälscht sind, bleibe ich bei meiner Meinung, daß die Schneider Electronics hätte durchaus erhalten werden können, da man
      G e w i n n e erzielt hat!!!!

      Wenn die Zahlen also nicht stimmen sollten, ...
      -warum hat der kompetente Herr Wiesheu bisher noch keine Anzeige wegen Bilanzbetrug gestellt?
      - warum hat der Insolvenzverwalter noch keine Anzeige wegen desselben Deliktes erstattet? Er hatte doch jetzt genügend Zeit die Zahlen der Schneider Technologies zu prüfen, oder nicht?

      Bevor wir uns mit solchen wertlosen Pamphleten aus der Vergangenheit auseinandersetzen sollten wir die tatsächlichen Fakten heraussuchen und bewerten.

      Ich stelle hier nur eine ganz harmlose Frage:

      Wenn, wie von Jaffé und Kübler doch stets betont wird, daß mit keinem oder nur geringen Verwertungserlös gerechnet werden kann: Warum sind die beiden dann so scharf auf das Mandat für die IV bei Schneider gewesen?

      Wenn wir schon in der Vergangenheit herumwühlen und dies ist tatsächlich oft sehr aufschlußreich, dann sollte man die richtigen und wichtigen Druckerzeugnisse lesen! Diese sind oftmals erst auf den 2.Blick sehr aufschlußreich und können den einen oder anderen noch in große Bedrängnis bringen!
      Versprochen!

      Gruß Optimat

      PS: tagchen sucht für das juristische Vorgehen noch finanzielle Unterstützung! Bitte tragt Euren Obolus bei und setzt Euch via Board.Mail mit tagchen in Verbindung! ich glaube, es wird sich lohnen!
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 11:36:30
      Beitrag Nr. 180 ()
      @Optimat

      Ich ärgere mich nur über das aktuelle Verhalten des IV Jaffé. Wenn von seiner Kanzlei ausser Drohungen nichts kommt und ich dann auf solche (nicht mehr ganz aktuellen) Artikel stoße, welche dieses Verhalten unterstreichen, dann fragt man sich schon, warum nur juristische, SicherheitsschuheundSchutzhelmTragende Scheuklappenspezialisten über Leben oder Tod eines Unternehmens entscheiden dürfen.

      Ich bin leider kein Bilanzenleser, aber da verlasse ich mich gefühlsmäßig schon auf Leute wie Dich und dafür bedanke ich mich auch bei Dir.

      Was ist aber dann 2001 passiert? Was ist mit den KE-Geldern passiert? Welches große Rad wurde im Hintergrund gedreht (Lehmann Brothers, Schneider Brothers, Bankenpool, Politiker, halbstaatliche Beamte, Vorstände, Aufsichtsrat, IV`s).

      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:49:11
      Beitrag Nr. 181 ()
      morgen

      "...statt ein Fachhandelskonzept mit ‚markt-intern‘ zu präsentieren. Die Düsseldorfer jedenfalls wollen keine Chance ungenutzt sehen, den schwer angeschlagenen Bayern wieder auf die Beine zu helfen..."

      ist dies die sagenumworbene gesuchte düsseldorfer conection?
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:52:54
      Beitrag Nr. 182 ()
      Noch jemand zur Hilfe bereit? Es reicht noch nicht. Bitte Boardmail an mich.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 13:21:41
      Beitrag Nr. 183 ()
      @BEOBACHTERdesSCHICKSALS.

      Was soll das den sein, die Düsseldorfer Connection ?
      Müßte ich an sich kennen; ich wohne in Düsseldorf.
      Ich denke am kurs tut sich zunächst nicht viel. Leider.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 13:33:07
      Beitrag Nr. 184 ()
      @tagchen

      Würde wirklich gerne helfen,aber seit Mai bin ich total im Ar...,die mindest 1000€ hab ich einfach nicht über.Tschuldigung
      Vielleicht könntest Du mir trotzdem kurz erklären worum es bei dieser Aktion geht,auch über Boardmail?
      mfg
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 13:33:55
      Beitrag Nr. 185 ()
      @QuEngelchen

      Ich hoffe, Du bist mir nicht böse wegen meiner Reaktion auf den "markt-intern"-Bericht!:)

      @all

      Was ich eigentlich damit sagen möchte ist folgendes:

      Sucht in alten Berichten, durchsucht das Web usw. usw. Aber versucht bei der Suche einen "Filter" zu setzen. Damit meine ich, daß wir, obwohl fast unmöglich, B e w e i s e
      für Fehlverhalten finden müssen, zumindest aber Indizien für die Motivation der handelnden Personen. :eek:
      Wenn wir die Motive erkennen, die zu den Handlungsweisen passen, können wir viel leichter nach Beweisen suchen!

      Ich will hier ein Beispiel geben:

      Gemeinhin gehen wir im Board davon aus, daß Jaffé ein unbeschriebenes Blatt ist und im Münchner Raum als IV tätig ist.

      Zufall bin ich auf der Web-Site http://www.rsv-verlag.de/indat/inso.htm auf die Auflistung der Insolvenzgerichte gestossen. Und was stelle ich fest:

      Unser etwas nervöser Freund und IV Jaffé ist auch in Gera als Insolvenzverwalter gelistet!!!!:D

      Und das schon zumindest ab dem Jahr 2000!

      Jetzt stellt sich mir (und vielleicht auch einigen anderen) folgende Fragen::confused:

      - Warum wird nicht das komplette Verfahren der Schneider-Insolvenz in e i n e Hand gelegt?:rolleyes:

      oder anders herum gefragt:

      - Wer hat Interesse daran, daß das Verfahren nicht in
      e i n e Hand kommt?:rolleyes:

      oder eine weitere Fragealternative:

      - Wer hat Interesse daran, daß Kübler das Verfahren in Gera erhält:rolleyes:

      und

      - warum soll Kübler das IV in Gera erhalten?:rolleyes:

      Das alles vor dem Hintergrund, daß bei Schneider angeblich
      doch gar nichts mehr zu holen sein soll!!!!:confused:

      Beantwortet die Fragen schlüssig und Ihr werdet der Lösung wieder einen Schritt näher gekommen sein!:D :cool:

      Gruß Optimat" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.rsv-verlag.de/indat/inso.htm auf die Auflistung der Insolvenzgerichte gestossen. Und was stelle ich fest:

      Unser etwas nervöser Freund und IV Jaffé ist auch in Gera als Insolvenzverwalter gelistet!!!!:D

      Und das schon zumindest ab dem Jahr 2000!

      Jetzt stellt sich mir (und vielleicht auch einigen anderen) folgende Fragen::confused:

      - Warum wird nicht das komplette Verfahren der Schneider-Insolvenz in e i n e Hand gelegt?:rolleyes:

      oder anders herum gefragt:

      - Wer hat Interesse daran, daß das Verfahren nicht in
      e i n e Hand kommt?:rolleyes:

      oder eine weitere Fragealternative:

      - Wer hat Interesse daran, daß Kübler das Verfahren in Gera erhält:rolleyes:

      und

      - warum soll Kübler das IV in Gera erhalten?:rolleyes:

      Das alles vor dem Hintergrund, daß bei Schneider angeblich
      doch gar nichts mehr zu holen sein soll!!!!:confused:

      Beantwortet die Fragen schlüssig und Ihr werdet der Lösung wieder einen Schritt näher gekommen sein!:D :cool:

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 14:04:37
      Beitrag Nr. 186 ()
      Entschuldigung:

      Link ist: http://www.rsv-verlag.de/indat/inso.htm
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 19:08:34
      Beitrag Nr. 187 ()
      Zu dem Antwortschreiben das ich von Dr. Jaffè erhalten habe.

      Morgen werde ich mich höflich bei ihm bzw. seinem Helferlein für das "aufschlußreiche" Schreiben bedanken. Natürlich nicht ohne den Hinweis, daß ich mich doch sehr über den agressiven Ton in den Sätzen wundere und im Übrigen der Inhalt sozusagen für die Katz ist. Vielmehr das das Schreiben den Eindruck erweckt, daß es einigen Leuten nicht paßt, daß sie so viele Nachfragen und noch besser Nachforschungen anstellen. Wenn alles so eindeutig durchsichtig abgelaufen ist, müßten doch alle nötigen Infos wie die Höhe der Verbindlichkeiten etc. schon lange bekannt sein!!!
      Nicht vergessen werde ich den Hinweis, daß er sich doch am besten einen Überblick der Aktivitäten usw. hier aus dem Thread holen sollte, was er sicher schon länger macht, denn sonst wäre er wohl nicht so angefaßt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 08:31:48
      Beitrag Nr. 188 ()
      @spaceframe

      Danke fuer Korrektur in Posting 173 !

      Falls Du den Jaffe nochmal anschreibst , frage ihn doch bitte ob er den Sicherheitenpool nach InsO angefochten hat ?

      Falls nein , warum nicht ? Das interessiert hier viele geschaedigte Aktionaere , da in Kuerze der Glaeubigerstatus ueber eine namhafte Kanzlei belegt wird und ich mich beispielsweise dann ueber die moegliche Glaeubigerungleichbehandlung des Schneider Vorstandes Anfang Dez. 2001 bis Januar 2002 nicht nur benachteiligt fuehlen , sondern mich sogar als geschaedigt betrachten werde .

      Was das fuer juristische Konsequenzen haben wird fuer einen Insolvenzverwalter , der den Sicherheitenpoolvertrag eventuell den Sicherheitenpoolvertrag nicht angefochten haette , das weiss er selbst .

      ein etwas mehr als verwunderter Only
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 08:45:30
      Beitrag Nr. 189 ()
      @spaeceframe

      Darf ich nochmal etwas nachlegen ?
      Hier aus einem anderen Thread rueberkopiert :

      #5335 von Lebensbaum 11.08.02 22:46:21 Beitrag Nr.: 7.097.627 7097627
      Eben bei ZDF heute gefunden: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,WIRT-0-…

      Aktionäre sollen offenbar AG-Manager verklagen können

      Parteien wollen nach Wahl Haftung erweitern

      Auf Deutschlands Manager kommen harte Zeiten zu. Nach Informationen des "Handelsblatts" planen sowohl Union als auch SPD im Falle eines Wahlsiegs am 22. September, geprellten Aktionären einen eigenen Schadenersatzanspruch gegen Vorstände und Aufsichtsräte zu verschaffen.

      11.08.2002

      Bisher haben einzelne Anleger kaum eine Möglichkeit, Manager mit ihrem Privatvermögen in Haftung zu nehmen. Über die Pläne der Union haben auch die "Financial Times Deutschland" und "Welt am Sonntag" berichtet.

      Nach den Eckpunkten der Union, die die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, formuliert hat, soll das individuelle Schadenersatzrecht nur für den Fall gelten, dass die Unternehmensführer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Pflichtmitteilung (Ad- hoc) herausgeben. "Das wirkt abschreckend und verbessert die Rechtsposition der Anleger", sagte Hasselfeldt dem Handelsblatt. Das jüngst verabschiedete 4. Finanzmarktförderungsgesetz hatte Aktionären einen Schadensersatzanspruch bei falschen Ad-hoc- Mitteilungen gegen das Unternehmen gegeben, nicht aber gegen das Management.

      Gebündelte Klagen zulassen

      Die SPD wolle offenbar weiter gehen, schreibt das "Handelsblatt". Aus dem Finanzministerium sei zu hören, dass die direkte Haftung nicht nur auf falsche Ad-hoc- Mitteilungen, sondern auch auf falsche Bilanzen, Geschäftsberichte und andere kapitalmarktrelevante Informationen erstreckt werden soll. Außerdem soll es den Aktionären ermöglicht werden, ihre Klagen vor Gericht zu bündeln.

      Im Falle der Insolvenz des Unternehmens soll der selbstständig entscheidende Manager "im Rahmen der Organhaftung mit eigenem Geld in angemessener Weise, z.B. im Umfang von drei bis fünf Jahresgehältern haften", zitiert die "Financial Times Deutschland" aus dem Papier der Union.

      Die FDP will laut "Handelsblatt", dass Aktionäre sich nicht nur bei Verletzungen ihrer eigenen Informationsrechte beim Management schadlos halten können. Sie sollten auch Rechte, die das Unternehmen gegen den Vorstand hat, deutlich leichter als bisher einklagen können, sagte der FDP- Wirtschaftsexperte Rainer Funke.

      Mit Material von dpa

      ####################

      Mein Kommentar dazu:
      Klingt nicht schlecht. Müsste längst selbstverständlich sein. Kommt für uns wohl zu spät.

      Aber:
      Wenn diese Themen jetzt im Wahlkampf zur Sprache kommen, sollten wir alle sich daraus ergebenden Möglichkeiten wahrnehmen, um die Ungereimtheiten der Schneider-Insolvenz in die öffentliche Diskussion einzubringen.



      #5342 von OnlyHardFactsAboutSchneider 13.08.02 08:41:10 Beitrag Nr.: 7.107.989 7107989
      @Lebensbaum

      War das ein vorgezogener April-Scherz aus dem Jahre 2003 mit dem Direktanspruch geschaedigter Aktionaere gegen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder ?

      Das waere zu schoen um war zu sein im Zeitalter der staatlichen Dt.TelekomAG- , Dt.PostAG- und SchneiderAG-Beteiligungen und der Entsendung von verbeamteten Aufsichtsratsmitgliedern oder wie im Falle der Schneider zudem von verbeamteten Vorstandsmitgliedern !?

      Im Falle Schneider haette das vielleicht geheissen , den Bock zum Gaertner zu machen , zumal der heutige Insolvenzverwalter Jaffe wahrscheinlich bis heute noch nicht in der Lage ist mit dem alten Recht umzugehen .
      Danach haette der geschaedigte Aktionaer einen Anspruch gegen die Gesellschaft ( als Stellvertreter fuer die etwas weniger erfolgreich arbeitetenden Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder ) und waeren damit auch Glaeubiger .

      Bitte dies nicht vergessen dem Jaffe mitzuteilen , oder ?
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 09:45:40
      Beitrag Nr. 190 ()
      Zu welchem Zeitpunkt bei welchem Kurs wurde der Sicherheitenpoolvertrag unterzeichent? Welche Gegenleistungen für die AG hat denn dieser Sicherheitenpoolvertrag gebracht? Doch keine oder? Nein, damit wurde lediglich die Achillesferse zum Verderben der Aktionäre der Schneider-AG freigelegt! Und alle die davon wußten, haben aufgrund der befürchteten Konsequenzen geschmissen. Und dies zu einem Zeitpunkt, an dem eine genehmigte Kapitalerhöhung noch zu sehr guten Bedingungen noch möglich war, falls sich eine Überschuldung abgezeichnet hätte! Eine Riesensauerei!!!!!

      Wer hat diese Operationsvorbereitungen zum Einschläfern zu verantworten und mit welchen Motiven? Es gibt einige Leute, die uns diese Fragen beantworten könnten, mit entsprechenden Konsequenzen!
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 09:59:34
      Beitrag Nr. 191 ()
      @olnly..
      Habe noch kein Schreiben an Jaffè verfaßt, da ich davon ausgehe, daß er hier mittlerweile mitliest.
      Da ich heute keine Zeit habe, werde ich morgen ein Schreiben aufsetzen und ihm die Fragen zu dem Sicherheitenpool stellen.
      Der Hinweis zu den Infos vom ZDF sind glaube ich nicht erforderlich.

      spf
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 12:49:48
      Beitrag Nr. 192 ()
      @QuEngelchen: Es gibt keine Überschuldung.

      @Only: Post

      @spaceframe: Jaffé liest hier nie und nimmer mit. Überschätzt "w:o" nicht...

      @All: Es wäre sehr schön, wenn sich noch ein paar zu Unterstützung bereit erklärten, wenigstens die, die es vorher in Aussicht gestellt haben. Erfolgsprämien sind zwar schön, aber wenn die Anfangsfinazierung nicht steht, wird es keinen Erfolg geben. :cry:

      Ansonsten treibt derjenige das voran. Ich halte mich zurück. Es ist übrigens einer hier von "w:o" ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 12:08:44
      Beitrag Nr. 193 ()
      Hallo Lebensbaum ,

      wie weit sind Sie mit Ihrer Strafanzeige ? Bitte auf Boardmail - habe noch mehr fuer sie !

      Ansonsten zur Verstaerkung Ihrer Strafanzeige noch neue News : ( siehe mein Thread : "personalpolitische Verstrickungen..." !)

      NEUER SKANDAL UM DIE LFA !!!!

      LfA HAT WIEDER SCHNEIDER-BETEILIGUNG ABGEBAUT !!!!!
      ( Schaut bitte mal auf das Meldedatum !!! )

      Frage : Wann wurde offizielle Insolvenz endgueltig eroeffnet ?

      KURZES LFA - Update !!!!!!!!!
      ( Wurde mir gerade zugetragen - Danke an den Sender )

      LfA hat Schneider-Beteiligung weiter abgebaut vielleicht gerade wegen oder vielleicht mit Insiderkenntnissen : Aktiengesellschaft: SCHNEIDER Technologies Aktiengesellschaft
      Meldepflichtiger Stimmrechtsanteile
      direkt gehalten Hinzurechnung gesamt
      Prozent Einzelstimmen Prozent Einzelstimmen Prozent Einzelstimmen
      VERITAS SG INVESTMENT TRUST GmbH 6,65 6,65
      LfA Fצrderbank Bayern 18,18 18,18
      Schneider, Gebrder, GmbH & Co.KG 9,83 9,83

      Meldepflichtiger Veröffentlichung
      in Deutschland im Ausland
      Börsenpflichtblatt Datum Börsenpflichtblatt Land Datum
      VERITAS SG INVESTMENT TRUST GmbH Bצrsen-Zeitung 16.04.02
      LfA Fצrderbank Bayern Bצrsen-Zeitung 03.05.02
      Schneider, Gebrder, GmbH & Co.KG Bצrsen-Zeitung 20.04.00



      08.05.2002

      Adhoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG - Insolvenzplan gescheitert
      Die Gläubiger der SCHNEIDER Technologies AG haben den vom Vorstand vorgelegten Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens nicht angenommen. Nachdem die notwendige Gläubigerzustimmung im Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan am 08. Mai 2002 und infolgedessen die Planbestätigung des Insolvenzgerichtes Memmingen versagt wurde, war nach Ansicht des Vorstandes die letzte Möglichkeit zur Rettung des Aktionärsvermögens gescheitert. Der Vorstand hat hieraus die Konsequenz gezogen: Beide Mitglieder des Vorstandes, Ralf Adam und Hans Szymanski, haben noch am 08. Mai 2002 ihre ämter als Vorstandsmitglieder in sämtlichen Unternehmen der SCHNEIDER-Gruppe niedergelegt.




      Türkheim, 08. Mai 2002

      SCHNEIDER Technologies AG
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 07:59:51
      Beitrag Nr. 194 ()
      Hallo Lebensbaum ,

      nach dem DIKKAYA- Schmankerl und dem LFA-Beteiligungsbesitz-Abbau nun wieder ein FRANZ-JOSEF SCHWARZMANN - Schmankerl auf meinem Thread `PERSONALPOLITISCHE VERSTRICKUNGEN...` !

      Weitere Wichtige Details fuer Ihre Strafanzeige !!!

      Beste Gruesse , Only
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 12:37:24
      Beitrag Nr. 195 ()
      Schlaft Ihr noch oder sind alle noch im Urlaub ?

      Aus der Strafanzeige von Lebensbaum unter Ziffer 4 und 5

      ( Zitat )
      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten
      =====================================

      Hauptaufgabe des Aufsichtsrats einer AG ist es, die laufende Arbeit des Vorstandes zu überwachen. Dabei hat er insbesondere strategische Entscheidungen zu genehmigen und auf die Einhaltung der zuvor abgestimmten Planung sowie auf einen ordentlichen Zustand der Finanzen zu achten (siehe dazu auch die Punkte 5 und 6). Da als Hauptursache der Schneider-Insolvenz in der Öffentlichkeit meist die wiederholten Verzögerungen bei der Auslieferung der professionellen Laser-Projektoren genannt wurde und - wie unter Punkt 2 ausgeführt - sich auch der Verdacht der Bilanzfälschung aufdrängt, muss geprüft werden, ob der Aufsichtsrat seinen Aufgaben ausreichend nachgekommen ist.

      Weiterhin ist zu prüfen, ob der Aufsichtsrat eine Mitverantwortung für die intransparente Informationspolitik des Vorstands trägt (siehe dazu auch Punkt 1). Diese Informationspolitik war vermutlich einer der Gründe, warum Ende Januar die Verhandlungen mit den Kreditgebern endgültig scheiterten. Im folgenden sind u.a. Auszüge aus dem inzwischen von der Schneider-Homepage verschwundenen Gästebuch aufgelistet. Diese belegen, dass seitens der Aktionäre mehrfach eine transparentere, zeitnähere und öffentliche Berichterstattung angemahnt wurde.

      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #615
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #921
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #948
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #990
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1054 + #1059
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1172
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1253
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1276
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1293
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1377
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1754
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1761 + #1766 + #1772 + #1779
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Postings #1781 + #1786 + #1795 + #1797


      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe
      =====================================================

      Nach der ersten Rettung von Schneider im Jahr 1998 war die staatliche Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) mit 63% Mehrheitsaktionär bei Schneider. Dieser Wert reduzierte sich im Laufe der Zeit. Seit 30.05.2000 ist die LFA mit 19,07% immer noch größter Aktionär von Schneider. Das heißt: Rund ein Fünftel von Schneider gehört dem Freistaat Bayern. Es ist üblich, dass große Anteileigner eigene Vertreter in den Aufsichtsrat schicken, damit ihre Interessen auf jeden Fall gewahrt bleiben. So auch bei Schneider. Nur schienen die Interessen nicht gewahrt worden zu sein. Immerhin sah sich der bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu genötigt, sich mit folgenden Worten zu entschuldigen: "Sie sind da von den Ihnen vorgelegten Zahlen und Daten abhängig." Andere politische Parteien und die Wirtschaftspresse sind jedoch durchaus der Meinung, dass die staatliche Kontrolle aktiver ausgeübt werden sollte.

      Bezogen auf die historisch maximale Schneider-Börsenkapitalisierung von knapp 1 Milliarde Euro, hat der Freistaat Bayern immerhin ein Vermögen von knapp 200 Millionen Euro verloren. Bezogen auf den von Lehman ausgegebenen Zielkurs von 120 Euro lägen die Werte noch gut 50% höher.

      Quellen:
      http://www.share-infos.de/Articles/Article.cfm?FN=Content&ID…
      http://www.bawe.de/database/stimmrechte.htm
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort ab pdf-Seite 60, speziell 67 (ab Protokoll-Seite 5786, speziell 5793)
      http://www.lasertv.net/artikel_zeitschrift.html



      Und nun aus meinem Thread : ( Zitat )

      Wieder LFA-NEUIGKEITEN
      Heute ueber den seit 1995 im Amt taetigen stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzenden FRANZ-JOSEF SCHWARZMANN

      ( Selten so gelacht ueber die Amigos ! Der SCHWARZMANN musste sogar als LFA-Vorstand wegen der LWS-Affaere zuruecktreten , dann bei SCHNEIDER als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender wegen Insolvenz und nun noch bei Koenig Ludwig )

      Quelle Sueddeutsche Zeitung
      MÜNCHEN/BAYERN Freitag, 23. August 2002

      Deutschland Seite 29

      Druck auf Barbarino

      Klage des abgesetzten Intendanten soll verhindert werden

      Von Dieter Baur

      Füssen – Nach der Entmachtung durch die Kapitalgeber des König-Ludwig-Musicals wächst der Druck auf den Intendanten Stephan Barbarino, auf juristische Schritte zu verzichten und sich mit der Entscheidung abzufinden. Ein Prozess könne nicht nur das Stück „LudwigII – die Sehnsucht nach dem Paradies“ ruinieren, heißt es, sondern womöglich auch den künstlerischen Ruf von Barbarino beschädigen. Bislang werden ihm nur Management-Fehler vorgeworfen.

      Vor allem der Komponist Franz Hummel – Wegbegleiter Barbarinos, seit das Musical Gestalt annahm – könnte für den Theatermacher dahingehend zur Gefahr werden. Hummel sagte, er werde nicht zulassen, dass Barbarino die Zukunft des Musicals in Frage stelle, indem er vor Gericht um seine Machtposition kämpfe. In diesem Fall, drohte der Komponist, werde er nachweisen, dass Barbarino auch im künstlerischen Bereich weniger bewirkt habe, als er glauben machen wolle. Tatsächlich habe Barbarino am Text des Musicals weniger Anteil als sein Dramaturg Jan Linders, und die Regie habe nicht er, sondern seine Assistentin Barbara Karger gemeinsam mit den Schauspielern geführt: „Ich kann das beweisen“, sagte Hummel. Ihm gehe es nicht um irgendwelche Tantiemen, sondern darum zu zeigen, dass Barbarino kein Recht habe, sich unter Berufung auf seine künstlerische Leistung an die Macht im Musical-Theater zu klammern.

      Indessen wird auf allen Ebenen versucht, den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten, bevor sie in eine Katastrophe münden. Auch die Staatsregierung hat sich eingeschaltet. Die STAATSKANZLEI habe den VORSTANDSSPRECHER FRANZ JOSEF SCHWARZMANN „zurückgepfiffen“, wie es in Füssen heißt. Auch dieser habe sich gegen seine Absetzung zur Wehr setzen wollen. Die Intervention aus München hatte offenbar Erfolg: SCHWARZMANN legte gestern Abend sein Amt nieder.
      ( eigene Anmerkung : War da mal nicht etwas im SPIEGEL zur LWS-Affaere ????? )
      Für eine Stellungnahme war er gestern nicht zu erreichen.

      Dass sich auch Barbarino dem Unvermeidlichen fügt, hofft nun der Tourismus-Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, FRANZ PSCHIERRER aus Mindelheim. Die Auswechslung des Managements sei von der Ing Lease „juristisch absolut professionell“ abgewickelt worden. Wenn Barbarino sich zur Wehr setze, dann werde das irreparablen Schaden anrichten. Genau dies dürfe unter keinen Umständen geschehen. Dem Allgäu müsse das Musical als touristischer Magnet erhalten werden. Andererseits müsse aber auch verhindert werden, dass die unbezweifelbaren Verdienste Barbarinos um das Musical in Zwielicht gerückt würden, so Pschierer: „Wenn Barbarino klug ist, lässt er sich entweder gut abfinden oder als Künstler einbinden ins Musical – bei Ing Lease ist man dazu bereit.“

      Also was lernen wir daraus :

      1.) Amigo F-J. SCHWARZMANN laesst sich noch heute aus der Staatskanzlei in Muenchen steuern und befehligen .

      2.) Amigo-Chef Eddy , alias DR. JUR. EDMUND STOIBER , hat es immer mit den selben (Miss-)Erfolgs-Amigos zu tun . Ich erinnere im oeffentlichen Dienst an das PETER`SCHE Management-Prinzip ( siehe BWL-Lehrbuecher ) .

      3.) Amigo MdL FRANZ PSCHIERRER , CSU , am 30.01.2002 vor dem Plenum im Bayerischen Landtag und am 07.02.2002 vor dem Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags in Sachen Schneider Technologies AG zu den SPD-Fragestellern HERBERT MUELLER und DR. HEINZ KAISER sinngemaess :

      - Hoeren Sie mit diesen staendigen Unterstellungen auf !
      - Ich bin in der SCHNEIDER-Sache seit 1995 involviert .

      Stelle saemtliche FRANZ PSCHIERRER-Zitate vor dem Bayerischen Landtag - nach meinem Urlaub hier rein !

      Gruesse an die Staatskanzlei- und LfA-Koeniginstrasse-Amigos .

      Euer OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 08:52:31
      Beitrag Nr. 196 ()
      Ja, ich war in Urlaub. Aber jetzt geht`s weiter:
      Im großen Thread: Aus dem Schneider! habe ich in Posting #5376 von tagchen den Stern-Artikel gefunden:
      http://www.stern.de/campus-karriere/startup/news/artikel/?id… und gleich einen Leserbrief an leserdienst@stern.de verfasst:

      ##########################################

      Betreff: Ihr Artikel "Die Pleite, die Schande, die Scham" (Schneider-Insolvenz)

      An Rolf-Herbert Peters
      ======================

      Sehr geehrter Herr Peters,

      aus dem Urlaub zurückgekehrt habe ich im Internet Ihren o.g. Artikel gefunden (http://www.stern.de/campus-karriere/startup/news/artikel/?id…

      Ich fand Ihren Artikel sehr eindrucksvoll. Falls Sie noch weiter an dem Thema arbeiten, möchte ich Ihnen noch diese Information zukommen lassen: Vor dem Hintergrund der Insolvenz von Schneider Technologies AG habe ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet. Wegen der breiten Palette von Verdachtsmomenten wurde dieselbe Anzeige auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, früher BAWe) und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Den Originaltext der Anzeige finden Sie in der Anlage. Die Anzeige wurde am 27.06.2002 per e-Mail und am 01.07.2002 schriftlich zugestellt.

      Eine Aufklärung der vielen Widersprüche und Spekulationen um die Schneider-Insolvenz ist schon deshalb wichtig, weil der Schaden für die Aktienkultur in Deutschland um so größer sein wird, je dubioser diese und andere Insolvenzen bleiben. Insbesondere könnte der Eindruck entstehen, dass eine größere Staatsbeteiligung an einem Unternehmen eher ein Risikofaktor denn eine Überlebensgarantie in Krisenzeiten ist. - Eine solche Einschätzung könnte auf die Deutsche Telekom, Post und Bahn angewendet werden und dort zu weiteren Kursverlusten führen. Damit würde weiteres Staatsvermögen vernichtet.

      Aufklärungsbedarf besteht auch im politischen Bereich: Was soll der deutsche Steuerzahler davon halten, dass der Freistaat Bayern die Laser Display Technologie erst jahrelang intensiv fördert und jetzt, nachdem eine erste Marktreife gerade erreicht ist, diese Technologie und die dafür aufgewandten öffentlichen Investitionen und Subventionen einfach fallen lässt? - Der offizielle Kommentar dazu war laut Presse:

      Dass die LfA gemeinsam mit den anderen Kreditgebern jetzt dem Unternehmen weitere Mittel verweigerte, liege nicht an der immer wieder verzögerten Einführung des Laser-Fernsehens, betont Schneider (Michael Schneider, Vorstand der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, LfA). An der Einschätzung, dass es sich um eine "interessante technologische Entwicklung" handle, habe sich nichts geändert. Doch die Banken waren sich laut Schneider mit der Unternehmensberatung Roland Berger, die für den Schneider-Konzern ein Konzept zur Umstrukturierung erstellt hatte, darin einig, dass "die notwendigen strategischen Partner" sowohl für die Unterhaltungselektronik wie auch für die Laser-Technologie "kurzfristig nicht zu finden sind". (Quelle: Mindelheimer Zeitung vom 29.01.2002, http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind… )

      Bemerkenswert ist dazu, dass der Konkursverwalter Bruno Kübler innerhalb weniger Wochen oder Monate die stattliche Anzahl von 27 potentiellen Investoren für die Schneider Laser Technologies AG vermelden konnte (Details und Quellen: Siehe meine Anzeige). - Wie passt das zusammen?

      Mit freundlichem Gruß, (Klarname, Adresse ...)
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 09:06:51
      Beitrag Nr. 197 ()
      Zum Bearbeitungsstand der Strafanzeige:
      Ich habe gerade den zuständigen Staatsanwalt in Augsburg angerufen, um mich nach dem Stand zu erkundigen.

      Mehr als meinen Namen brauchte ich ihm nicht zu sagen.

      Er sagte, dass telefonisch grundsätzlich keine Auskünfte gegeben werden können (was ich auch absolut richtig finde), dass ich aber "in den nächsten Tagen" eine schriftliche Auskunft erhalten werde.

      Die Auskunft kann für uns natürlich auch negativ ausfallen. Aber hoffen wir erst einmal das Beste.
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 10:05:25
      Beitrag Nr. 198 ()
      das er anhand deines Namens sofort wusste, umwas es geht...????

      Hast du dir den Namen des Mitarbeiters notiert?

      Ich wette, das

      1." aufgrund nicht ausreichender Verdachtsmomente zur Zeit kein ausreichender Grund vorliegt, um die Angelegenheit weiter zu verfolgen..."

      2." aufgrund weiterer Recherchen und Informationsbeschaffung die Angelegenheit zur Zeit noch nicht abschliesend bewertet werden kann....(==>Ablage)

      3." aufgrund vorliegender Informationen kein ausreichender Verdachtsmoment besteht und die Angelegenheit daher nicht zu einer weiteren Bearbeitung vorgesehen ist....

      4." Die Ermittlungen nicht zu einem Verfahren führen werden/können, da die vorgebrachten Vorwürfe nicht ausreichend beweisbar sind....

      5." es besteht kein weiteres "öffentliches Interresse" an einer Weiterverfolgung durch unsere Instuition....

      6." aufgrund übergeordneter Interressen und erhöhte Auslastung unseres Amtes sehen wir uns zur Zeit nicht in der Lage Ihre Anzeige noch dieses Jahr weiterzuverfolgen.....

      so oder so ähnlich wird wahrscheinlich versucht, die Sache still und heimlich entweder ganz fallen zu lassen oder zu verschleppen.....

      Hast du schon Antworten bzw. Reaktionen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof erhalten ???

      Gruß

      ein weiterhin wachsamer kostjagarnix
      Avatar
      schrieb am 07.09.02 11:49:10
      Beitrag Nr. 199 ()
      Den folgenden Brief habe ich am 12.08.2002 an den Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé geschrieben; per Einschreiben mit Rückschein. Wegen Ausbleiben des Rückscheins habe ich am 05.09.2002 bei der Post nachgefragt und daraufhin eine Seite Entschuldigung und eine "Reproduktion des Auslieferungsbeleges" bekommen. Danach wurde der Brief am 13.08.2002 zugestellt.

      Mein Brief darf gerne als Vorlage verwendet werden.
      Ich wollte nur erst die Bestätigung der Zustellung abwarten. Eine Eingangsbestätigung von der Kanzlei habe ich bis heute nicht erhalten.

      ==========================================

      Herrn
      RA Dr. Michael Jaffé
      Kanzlei Jaffé & Partner
      Weinstraße 4

      80333 München

      Forderung an die Insolvenzmasse der Schneider Technologies AG




      Walldorf, den 11.08.2002

      Sehr geehrter Herr Jaffé,

      hiermit möchte ich eine Forderung an die Insolvenzmasse der Schneider Technologies AG (im Folgenden nur noch: "Schneider" ) anmelden. Die Forderung ergibt sich aus einem Kauf von Schneider-Aktien am 2. April 2002. Zu diesem Kauf wurde ich durch die Schneider-adhoc-Mitteilung vom 27. März 2002 animiert. In dieser adhoc-Mitteilung heißt es:

      "Durch die Eröffnungsbeschlüsse ist nun auch die finanzielle Entflechtung der Unternehmen der SCHNEIDER Gruppe abgeschlossen und damit eine wichtige Voraussetzung zur Restrukturierung der Gruppe gegeben. Der Vorstand der SCHNEIDER Technologies AG wird in den nächsten Tagen als weiteren Schritt einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung der SCHNEIDER Technologies AG vorlegen."

      Speziell die Formulierung "finanzielle Entflechtung der Unternehmen der SCHNEIDER Gruppe abgeschlossen..." erweckte bei mir den Eindruck, dass es gelungen wäre, die Schneider Electronics AG mitsamt ihren Verbindlichkeiten abzutrennen, sodass eine Sanierung der Schneider Laser Technologies AG kein Problem mehr sei. Diese Einschätzung wurde übrigens auch durch die Schneider-adhoc-Mitteilung vom 9. April 2002 bestätigt. Darin heißt es:

      "Nach der zwischenzeitlichen Abtrennung der defizitären Unterhaltungselektronik-Tochter SCHNEIDER Electronics AG sollen sich die SCHNEIDER Technologies AG und die SCHNEIDER Laser Technologies AG künftig allein auf die Fortführung des operativen Geschäfts "Laser Display Technologie" focussieren."

      Nachdem der zur Rettung von Schneider vorgelegte Insolvenzplan von den Gläubigern abgelehnt wurde, haben Sie jedoch in einem Schreiben an einen oder mehrere Aktionäre dargelegt:

      "In diesem Zusammenhang ist anzumerken, da augenscheinlich erhebliche Fehlvorstellungen vorherrschen, daß der insolventen SCHNEIDER Technologie AG nur dann ein Erlös zufließen wird, wenn alle Gläubiger im Rahmen des Verfahrens der SCHNEIDER Laser vollumfänglich befriedigt sind. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Die Aktionäre der SCHNEIDER Technologie hätten wiederum Überlöse aus dem Insolvenzverfahren gem. §199 nur dann zu erwarten wenn auch in diesem Verfahren sämtliche Gläubiger befriedigt werden. Dies ist im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens ausgeschlossen, da neben den eigenen Verpflichungen der SCHNEIDER Technologie bis dato unabsehbare Ansprüche aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den insolventen Tochtergesellschaften übernommen werden müssen."

      Dies bedeutet für mich, dass die beiden zitierten adhoc-Mitteilungen irreführend waren und meinen finanziellen Schaden - als Folge des Kaufs der inzwischen wertlosen Schneider-Aktien - ursächlich herbeigeführt haben. Da der Schaden erst nach Eintritt der Insolvenz und unter Insolvenzverwaltung verursacht wurde, ist meine Forderung bevorzugt zu behandelt, d.h. sie hat im Rang insbesondere vor den dinglich gesicherten Forderungen an Schneider und vor den Forderungen der Insolvenzverwaltung an die Insolvenzmasse zu stehen.

      Die Höhe des Schadens ergibt sich aus den gesamten Kosten des Aktienkaufs laut beigefügter Fotokopie abzüglich einer etwaigen Schlusszahlung an die Aktionäre (weil ich die Aktien noch besitze).

      Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung für dieses Schreiben.

      Mit verbindlichem Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.09.02 13:14:08
      Beitrag Nr. 200 ()
      Was mich stark wundert ist, wie konnte Jaffe dies (s.u.) zu einem Zeitpunkt von sich geben, wo weder die Electronics-AG, geschweige denn die Laser-AG verkauft waren. Ob die Aktionäre etwas erhalten oder nicht hängt primär von den beiden Verkaufserlösen ab. Zudem fliesst ja anscheinend nun über die Pachteinnahme in regelmässigen Abständen Geld in die Schneider AG. Für mich klingt das alles nach Pauschalaussagen seitens Jaffe.

      "Die Aktionäre der SCHNEIDER Technologie hätten wiederum Überlöse aus dem Insolvenzverfahren gem. §199 nur dann zu erwarten wenn auch in diesem Verfahren sämtliche Gläubiger befriedigt werden. Dies ist im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens ausgeschlossen, da neben den eigenen Verpflichungen der SCHNEIDER Technologie bis dato unabsehbare Ansprüche aus den Ergebnisabführungsverträgen mit den insolventen Tochtergesellschaften übernommen werden müssen."
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 19:39:10
      Beitrag Nr. 201 ()
      @xirus

      Post für dich.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 19:57:04
      Beitrag Nr. 202 ()
      @Lebensbaum: Wie wäre es, wenn Du die Vorgänge vom Freitag zu Deiner Anzeige beim BAFin hinzufügt.

      Es gilt nämlich:

      "Ad-hoc-Tatsachen sind unabhängig von Börsenhandelszeiten – unverzüglich - zu veröffentlichen

      Frankfurt am Main, 12. Februar 2002
      Das Bundesaufsichtsamt weist darauf hin, dass Ad-hoc-Mitteilungen unabhängig von den Börsenhandelszeiten zu veröffentlichen sind. In einem Rundschreiben, das derzeit an die börsennotierten Aktiengesellschaften verschickt wird, macht das Amt deutlich, dass Ad-hoc-Meldungen stets unverzüglich nach Eintritt einer neuen potenziell kursbeeinflussenden Tatsache mitzuteilen sind.

      Im Jahr 2001 erschienen ca. 60 % aller über elektronische Medien verbreiteten Ad-hoc-Meldungen montags bis freitags zwischen 7.00 und 9.00 Uhr. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Ad-hoc-Meldung besteht unabhängig von den Börsenhandelszeiten. Sie ist nicht erfüllt, wenn Emittenten eine am Vortag nach Börsenschluss eingetretene Tatsache erst am nächsten Morgen vor Beginn des Börsenhandels veröffentlichen. Tritt die Ad-hoc-Tatsache während der Handels-zeiten ein, darf nicht bis zum Ende des Börsenhandels mit der Veröffentlichung gewartet werden.

      Die gesetzliche Pflicht zur Ad-hoc-Publizität verlangt von den Emittenten ein beschleunigtes Handeln. Der Emittent hat nach Eintritt einer neuen Tatsache Zeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ad-hoc-Veröffentlichung vorliegen:

      Tatsache stammt aus dem Tätigkeitsbereich des Emittenten
      Tatsache ist noch nicht öffentlich bekannt
      Tatsache ist geeignet, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen
      wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf
      Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Emittent die ad-hoc-pflichtige Tatsache unverzüglich nach ihrem Eintritt dem BAWe und den Börsen, an denen seine Wertpapiere notiert sind, mitteilen und veröffentlichen. Die Entscheidungsfindung darf nicht schuldhaft verzögert werden.

      Ziel der Ad-hoc-Publizität ist es, die Öffentlichkeit zeitnah zu informieren und damit die Markttransparenz und Preiswahrheit zu erhöhen, indem Informationsungleichgewichte beseitigt werden. Gleichzeitig beugt die unverzügliche Ad-hoc-Veröffentlichung verbotenem Insiderhandel vor, da sich der Zeitraum, in dem Insiderwissen unlauter ausgenutzt werden kann, verkürzt.

      Der Emittent kann die mitteilungspflichtige Tatsache über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlichen, das in der Bereichsöffentlichkeit weit verbreitet ist. Er kann aber auch ein überregionales Börsenpflichtblatt nutzen. Überregionale Börsenpflichtblätter sind derzeit Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung und Die Welt. Nicht dazu gehört der Bundesanzeiger. Zur Erfüllung der Pflicht kann ein am Markt tätiges Dienstleistungsunternehmen herangezogen werden. Es bleibt jedoch stets die Pflicht des Emittenten, alles Erforderliche in die Wege zu leiten, damit die Ad-hoc-Pflicht rechtzeitig erfüllt wird."

      Quelle: http://www.bawe.de/pm02_03.htm
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 20:02:14
      Beitrag Nr. 203 ()
      @tagchen: Ja, habe ich sowieso vor.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 20:02:19
      Beitrag Nr. 204 ()
      Bußgeldvorschriften gemäß §39 WpHG
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
      1. entgegen …
      b) § 15 Abs. 2 Satz 1 …
      eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der
      vorgeschriebenen Form oder nicht rechtzeitig macht, ...
      2. entgegen
      a) § 15 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 …
      eine Veröffentlichung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in
      der vorgeschriebenen Form oder nicht rechtzeitig vornimmt, ...
      3. entgegen § 15 Abs.3 Satz 2
      eine Veröffentlichung vornimmt,
      4. ...
      5. entgegen § 15 Abs.4 …
      eine Veröffentlichung oder einen Beleg nicht oder nicht rechtzeitig
      übersendet,…
      (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 15 Abs.5 Satz 1 …
      zuwiderhandelt,
      2. ein Betreten entgegen § 15 Abs.5 Satz 2 …
      nicht duldet ...
      (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buch-stabe
      a und Nr. 3 mit einer Geldbuße bis zu drei Millionen Deutsche
      Mark, in den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 Buchstabe b … mit einer
      Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Deutsche Mark,...in den übrigen
      Fällen mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark
      geahndet werden."

      Quelle: http://www.bawe.de/down/insider.pdf
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 20:09:46
      Beitrag Nr. 205 ()
      @Lebensbaum:

      Bitte beachten: Dr. Jaffé hat den gesamten Verkauf sowie die Verpachtung überhaupt NICHT (!!!!!) bis heute gemeldet. Ist schon seit Tagen somit überfällig.

      Nur (!!!) der Verkauf der Marke Schneider wurde gemeldet. Und das mit 0,5 bis 1 Tag Verspätung.

      Dr. Jaffé hat die Details - Insider-Informationen anscheinend schon am Donnerstag der Augsburger Allgemeinen gesteckt und Freitag für in einer Presseerklärung unbeteiligten Dritten, der Presse.

      Das es kursreleavnt war, zeigt ja der Handel vom Freitag. Null Beweisprobleme. ;)
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 20:28:18
      Beitrag Nr. 206 ()
      Hallo Tagchen,

      Am Freitag wurde nicht der Verkauf der Marke Schneider sondern lediglich eine Absichtserklärung über den Verkauf darüber gemeldet. Die AdHoc war flüssiger als flüssig = vollkommen überflüssig! Die Kursaussetzung völliger Quatsch!

      Damit sich jeder einen Eindruck oder ein Bild machen kann, wer über Sein und Nicht-Sein von Schneider massgeblich regiert (rechts im Bild):





      Ich hoffe, der kann es wesentlich besser:



      http://www.kshg.de/partner/portrait/kuebler.html
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 21:25:43
      Beitrag Nr. 207 ()
      @Quengelchen: Das ist korrekt, das nur der beabsichtigte Verkauf gemeldet wurde - als Presserklärung.

      adHoc-Pflichtig sind jedoch alle KURSRELAVANTEN Ereignisse. Der Kursverlauf zeigt, dass das kursrelevant war.

      Die Meldung war an sich generell überflüssig und wahrscheinlich Wahlkampf-bedingt.

      Da er diese Meldung aber gebracht hat, hätte es vermutlich als adHoc und nicht als Pressemeldung erfolgen müssen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 22:54:43
      Beitrag Nr. 208 ()
      Auf meine telefonische Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Augsburg am 05.09.2002 (siehe Posting #196) habe ich übrigens am Folgetag schon die schriftliche Antwort erhalten. Laut Poststempel wurde der Brief am Tage meines Anrufs abgeschickt. (Mein Anruf war um 9 Uhr morgens.)
      Aber dann kam die zweite Überraschung:
      Datiert ist das Schreiben schon vom 20.08.2002!!!

      Inhalt der Antwort:
      Die Staatsanwaltschaft Augsburg will meiner Anzeige "keine Folge geben".
      Dagegen werde ich natürlich Beschwerde erheben. Anregungen dazu nehme ich gerne entgegen.
      - Der Zeitpunkt vor den Wahlen ist ja optimal.

      @QuEngelchen:
      Du bist doch Spezialist im Hochladen von Bildern!
      In der Hilfe zum Posten las ich, dass das Bild bereits im Web verfügbar sein muss. Windows Cut&Paste ging auch nicht.
      Aber extra deshalb möchte ich mir keine Homepage einrichten. Kann ich Dir die Antwort der Staatsanwaltschaft in Form von 4 TIF-Files schicken und Du lädst sie hoch?
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 23:11:48
      Beitrag Nr. 209 ()
      Nun wird sich vielleicht einer fragen, warum ich die Antwort der Staatsanwaltschft erst mit 2 Tagen Verzögerung poste. - Ganz einfach: Man soll ja nichts unversucht lassen!
      Deshalb hatte ich noch am Freitag die Folgende Mail abgeschickt. - Leider erfolglos.

      Für die, die das TV-Duell nicht gesehen haben:
      Das Thema Wirtschaft wurde zwar behandelt, aber hauptsächlich unter dem Aspekt Arbeitsplätze bzw. Arbeitslosigkeit und Sozialabgaben bzw. leere Sozialkassen. Von gehäuften Insolvenzen und Wirtschaftskriminalität war keine Rede.

      =======================================================

      Betreff: TV-Duell - Wirtschaftspolitik und Wirtschaftskriminalität
      Exklusives Material für Maybrit Illner

      Sehr geehrte Frau Illner,

      am 08.08.2002 schrieb ich Ihnen die unten angehängte e-Mail mit Themenvorschlägen für das TV-Duell zwischen den Kanzler-Kandidaten Schröder und Stoiber. Darin erwähnte ich auch meine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg im Zusammenhang mit der Insolvenz der Schneider Technologies AG.

      Heute habe ich nun einen Antwortbrief der Staatsanwaltschaft Augsburg erhalten. Inhalt: Der Strafanzeige wird "keine Folge" gegeben, sie wird also nicht weiter verfolgt. Die Begründung ist 2 Seiten lang und läuft darauf hinaus, dass keine ausreichenden Verdachtsmomente vorliegen. Wenn Sie mir eine e-Mail-Adresse nennen, kann ich Ihnen den Brief gerne als TIF-Datei (quasi-Fax) zuschicken. Ich versichere Ihnen, dass ich den Brief der Staatsanwaltschaft Augsburg bis zum Ende Ihres TV-Duells niemand anderem zugänglich mache. Den Inhalt meiner Strafanzeige können Sie im Internet lesen unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Für mich - und vielleicht auch für Sie - ergeben sich jetzt folgende zusätzliche Fragen:

      (1)
      Wie soll es überhaupt zu einer einigermaßen flächendeckenden Verfolgung von Wirtschaftskriminalität kommen, wenn die Staatsanwaltschaft vom Bürger nicht nur konkrete Verdachtsmomente sondern auch schon die definitiven Beweise erwartet? Zu diesen haben doch in der Regel die meisten Bürger gar keinen Zugang. Diese zu finden ist doch gerade Aufgabe der Staatsanwaltschaft!?

      (2)
      Im Fall meiner Strafanzeige konnte ich sogar unzweifelhafte Beweismittel präsentieren: Ad-Hoc und Pressemitteilungen, einen Börsenverkaufsprospekt und ein Zitat des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Wiesheu aus einem Protokoll des bayerischen Landtags. Auf die sich daraus ergebenden Tatbestände und Verdachtsmomente ging die Staatsanwaltschft Augsburg jedoch nicht wirklich ein. Für mich ergibt sich deshalb die Frage, ob überhaupt ein ernsthafter politischer Wille zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität besteht.

      (3)
      Unter diesen Umständen ist zu fragen, ob die Ankündigungen höherer Strafen für Wirtschaftsstraftaten (siehe Finanzminister Eichel) nicht reine Augenwischerei sind.

      (4)
      Allein in diesem Jahr hat es eine Häufung von Pleiten in Bayern gegeben: Schneider, Kirch, Dornier, Grundig, das König Ludwig-Musical und das endgültige Aus für die Maxhütte. In allen diesen Fällen hatte der bayerische Staat erhebliche Aktivitäten entfaltet, teilweise schon über viele Jahre. Da muss die Frage erlaubt sein, ob das bayerische Krisenmanagement als efizient gelten kann und ob eine Ausdehnung auf die ganze Bundesrepublik ratsam ist.

      Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichem Gruß, (Klarname)
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 23:18:23
      Beitrag Nr. 210 ()
      Für alle die`s gemerkt haben:
      Meine manuelle Rechtschreibprüfung ist leider nicht immer ef(f)izient.
      Avatar
      schrieb am 08.09.02 23:28:19
      Beitrag Nr. 211 ()
      @Lebensbaum:

      Bitte schicke entweder mir die Antwort oder direkt an

      info@lasertv.net

      zerrissen wird sie dann auf unsere Seite stellen:

      www.lasertv.net

      Das hat den Vorteil, dass sie nicht schnell verloren geht!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 01:29:39
      Beitrag Nr. 212 ()
      Hallo Lebensbaum,

      hab leider noch keine eigene Homepage;
      also machen, wie Tagchen schon sagte in #210.
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 08:07:15
      Beitrag Nr. 213 ()
      @lebensbaum
      Die Antwort der Staatsanwaltschaft war ja fast nicht anders zu erwarten. So etwas ist schon dreist.
      Aber ich denke, wir geben hier alle gemeinsam nicht auf. Jetzt erst Recht, denn was haben wir schon zu verlieren.
      Zumindest keinen guten, besser angeknachsten Ruf in der Öffentlichkeit. Von dem möglicherweise verlorenen gegangenen Geld wollen wir lieber nicht reden.

      spf
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 08:09:11
      Beitrag Nr. 214 ()
      Die Antwort der Staatsanwaltschaft (Zerrissen stellt sie im Laufe des Tages online) könnte ein neuer Sklandal sein. Auf die wesentlichen Punkte, wie den Sicherheitenpoolvertrag und die Verpfändung der Laser AG wird anscheinend gar nicht eingegangen. Obwohl etwas irreführend unter Punkt 7 aufgeführt sind, hätten die darauf eingehen müssen.

      Es besteht der Verdacht, dass alle möglichen und schwerwiegenden Straftaten, die indirekt vom Land Bayern begangen sein könnten, bewußt ausgesparrt worden sein könnten.

      Und das der Kursverlauf "normal" sein, ist ja wohl ein Witz. Schneider war seit 10 Jahren nicht unter 10 Euro/Aktie - und stürzt dann plötzlich ungebremst von 72 auf 2 Euro vor der Insolvenz - das sind 75 Prozent unter dem 10-Jahres-Minimum.
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 10:23:16
      Beitrag Nr. 215 ()
      Aus meinen anderen Thread rüberkopiert :

      #83 von OnlyHardFactsAboutSchneider 09.09.02 10:15:02 Beitrag Nr.: 7.314.387 7314387
      @Optimat

      Danke für den Vergleich mit GRUNDIG . Ich meine die Sachen sind absolut vergleichbar , nicht nur weil es
      1.) schon 1998 Bayern-initiierte Gespräche bzgl. Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen gegeben hatte , sondern
      2.) auch das Beteiligungs-Engagement der LFA ,
      3.) das Moderations-Engagement des Wirtschaftsministers DR. WIESHEU und
      4.) das Runterfahren des Beteiligungs- und
      5.) Kreditengagements der LFA V O R der Insolvenzanmeldung
      sprechen für einen direkten Vergleich .

      Zur berühmten Stoiberschen "DRUCK-KULISSE" gehört natürlich immer eine "ABWEHR-KULISSE" ! Es geht für die Amigos um Wahlkampf-Timing : Bundeskanzler und Karriere der Nachrückenden in Bayerischen Ministerien oder weiterhin Bayer. Ministerpräsidentschaft !

      Im Falle SCHNEIDER habe ich folgendes recherchiert :

      1.) Dr. JAFFE droht im August 2002 jedem juristische Schritte an , der behauptet , er sei ein "Duz-Freund" von RALF ADAM , trotz angeblicher mehrerer Zeugenaussagen , die das belegen . JAFFEs Brief wurde in einem Schneider-Thread abgedruckt .
      Könnte den mal jemand hier rein kopieren ?

      2.) Mindestens zwei mir bereits vorliegende Ablehnungen von Strafanzeigen seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg jeweils datiert auf den 20.08.2002 aber erst in der ersten September-2002-Woche bekanntgegeben . Über den Stand der Dinge bei der Staatsanwaltschaft gibt es offensichtlich eine parlamentarische Anfrage . Vielleicht könnte die Antwort der bayerischen Staatsregierung sein : "Alle unbegründet!" obgleich noch 2-wöchige Beschwerdefrist läuft .

      3.) Offensichtlich mindestens eine inhaltlich "sehr leicht und vielleicht tendenzielle also mißverständliche" ( ich drücke mich hier ganz bewußt sehr vorsichtig aus ) und vielleicht sogar "unvollständige" Pressemeldung ( Beweis : die am selben Tag "sehr verspätet" von DR. JAFFE nachgeschobene Ad-Hoc-meldung) vom 06.09.2002 , die im gewissen Sinne doch suggerieren könnten , man habe einen Firmenaufkäufer für die Electronics AG gefunden .
      Dazu passend die GRUNDIG-"Erfolgs"meldungen in derselben Woche .
      Dabei geht es jeweils nur um ein LOI ( = Letter of Intent ) UND es bedarf wieder mal der Zustimmung unserer "befreundeten" Poolbanken ! Im Falle GRUNDIG äußerte man ganz offen die Befürchtung , die Asiaten könnten abspringen .

      Jeder nur halbwegs juristisch gut beratener Aufkäufer würde sich AUSSCHLIEßLICH an einem ASSET-DEAL ( d.h. Aufkauf einiger wichtiger Betriebsvorrichtungen )
      ABER NIEMALS am KAUF einer GANZEN defizitären FIRMA interessieren . Es geht nämlich um die Vermeidung von Haftungsübernahme-Risiken .

      Mögliches Motiv dieses Pressemeldungs-Feuerwerks 3 Wochen vor der Wahl ?
      Vielleicht Balsam für die Arbeitnehmer-und Aktionärs-Seelen und damit potentielle CSU-Wähler ?

      4.) Bis zum 06.09.2002 sollten Forderungsanmeldungen gegen die Technologie AG erfolgt sein - und zwar bei JAFFE & Kollegen . Natürlich weiß man dann erst 2 Wochen nach schwierigster Auswertung und Überprüfung der Unterlagen erst nach dem 22.09.2002 den genauen Stand der tatsächlichen Verschuldung der Firma .

      5.) Eine angebliche Parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion Anfangs Juli 2002 im Bayerischen Landtag ist bis heute vond er Bayerischen Staatsregierung UNBEANTWORTET geblieben , d.h. trotz Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags nicht binnen 4 Wochen beantwortet worden !!!
      Vielleicht Zufall , daß Bayern als letztes Bundesland noch Schulferien hat ?

      6.) Aus erster Hand gutinformierten Frankfurter Bankiers-Kreisen soll verlautbart worden sein , "daß mehrere Banker wegen Schneider den Hut nehmen dürften!" . Ein gewisses Schuldanerkenntnis ? Ich sage nur : Gesellschafterversammlung KÖNIG-LUDWIG -Musical erst am 23.09.2002 ...

      7.) Last but not least :
      Bundestagswahl ist schon am 22.09.2002 und der DR. STOIBER lobt sich im ARD-Fernseh-Duell am 09.09.2002 "rotzfrech" seiner "arbeitsmarktpolitischen Erfolge" in Bayern während dem Fernseh-Duell und verweist auf die Zahlen des Arbeitsamtsbezirks Freising . Kein Wort zu dem ganzen Fächer von Insolvenz-Anmeldungen in seinem Bundesland während der vergangenen 4 Monate !

      Vielleicht denkt man - zurecht ! - in CDU/CSU-Wahlkampf-Kreisen :

      "Unser STOIBER pokert sehr hoch , spielt auf Zeit , lullt die Öffentlichkeit mit Uralt-Zahlen ein und die Sozis schlafen weiter !"

      Ich sage nur : KIRCH-KONZERN , GRUNDIG AG, FAIRCHILD-DORNIER AG, SCHNEIDER AG, KÖNIG LUDWIG-Musical und erinnere an die Arbeitsmarktzahlen im Arbeitsamtbezirk Oberbayern
      und Nordfranken .

      Nochmals meine dringenden Fragen aus Posting 81 :

      1.) "Duzen" sich denn jetzt der Insolvenzverwalter DR. MICHAEL JAFFE und der ehemalige beamtete LFA-Abteilungsdirektor RALF ADAM oder nicht ?????

      2.) In welcher Bank oder in welchem Ministerium arbeitet denn jetzt dieser knapp 40-jährige "Erfolgs"-Manager und ehemlaige LFA-Erfüllungsgehilfe RALF ADAM ? Lange nichts mehr gehört von ihm .
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 23:05:09
      Beitrag Nr. 216 ()
      AktG. Heute habe ich mir mal das OCR-Programm von meinem Scanner installiert (TextBridge von Xerox). Es funktionierte auf Anhieb. - Wenn auch das Ergebnis einiger manueller Überarbeitung bedurfte. Hier also ist der Brief der Staatsanwaltschaft, dass sie meiner Anzeige "keine Folge" gibt:

      #######################################################

      Aktenzeichen: 501 UJs 111387/02 (Bitte stets angeben)

      Staatsanwaltschaft Augsburg
      86197 Augsburg

      Telefon-Nr. 0821-3105-0
      Telefax-Nr. 0821/3105-1438
      Durchwahl-Nr.: ...........
      Sachbearbeiter: ...........
      Augsburg, den 20.08.02


      Ihre Strafanzeige gegen Unbekannt vom 27.06.2002 wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG


      Sehr geehrt................

      der o. g. Strafanzeige habe ich unter folgender Begründung gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben:

      Der Anzeigeerstatter sieht sich als Aktionär der Firma Schneider Technologies AG in jüngster Zeit eines erheblichen Vermögens beraubt und vermutet hierbei einen strafrechtlich relevanten Hintergrund.

      So habe die US-lnvestmentbank Lehman-Brothers als 20 %iger Aktionär der Schneider AG sehr positive Kursziele veröffentlicht, die den Kurs sehr nach oben getrieben hätten. Dies könne entweder im Eigeninteresse geschehen sein oder weil von Schneider nur positive Meldungen an Lehman weitergegeben worden seien.
      Bezüglich Schneider selbst müsse geprüft werden, ob im Rahmen der Ad-Hoc Publizität nur positive Meldungen an die Öffentlichkeit gegeben worden, negative dagegen bis Ende 2001 zurückgehalten worden seien. Hier ergebe sich ein Verdacht des Insiderhandels.
      Weiter ergebe sich aus einer Rede des Bayer. Wirtschaftsministers, wonach das, was im Aufsichtsrat und gegenüber der LFA dargestellt worden sei, schöner geklungen habe, als es tatsächlich gewesen sei, der Verdacht der Bilanzfälschung. Dieser Verdacht könne auch aus einer ad-hoc-Mitteitung vom 03.12.2001 hergeleitet werden, wonach der Schneider Vorstand eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen habe und sich hierbei neue Einschätzungen und Bewertungen ergeben hätten, die das Unternehmensergebnis 2001 erheblich mehr belastet hätten als bisher angenommen.
      Der Aufsichtsrat und der Freistaat Bayern hätten ihre Aufsichtspflichten möglicherweise aktiver wahrnehmen müssen.
      Obwohl noch im Halbjahresbericht 2001 von Liquiditätsengpässen keine Rede gewesen sei, sei Ende Januar 2002 doch die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Dies könne unterschiedliche Deutungen nach sich ziehen bis hin zum Verdacht der vorsätzlichen Herbeiführung der Insolvenz, um sich defizitärer Unternehmensteile zu entledigen.

      Schließlich sollte der Mittelzufluß im Rahmen einer Kapitalerhöhung im April 2000 maßgeblich zur Finanzierung des Ausbaus des Geschäftsfeldes Laser-Display-Technologie verwandt werden. Laut einem lnternetdokument könnte es dagegen sein, dass dieser Mittelzufluß zur Begleichung von Altverbindlichkeiten eingesetzt worden sei.
      Weiter betrieben die eingesetzten lnsolvenzverwalter die Insolvenz nur mangelhaft, da es unverständlich sei, warum ein lnsolvenzplan vorgelegt worden sei, der im Vorfeld nicht mit den Hauptgläubigern abgestimmt wurde. Hinsichtlich der Schneider Laser Technologies AG bestehe die Gefahr, dass beim angestrebten Verkauf nur ein suboptimaler Preis erzielt werde.

      Diese Sachverhalte rechtfertigen nicht die Aufnahme von Ermittlungen im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO gegen bestimmte Personen. Denn gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Spekulationen rechtfertigen es dagegen nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.

      So setzt die Aufnahme von Ermittlungen nach § 14 WpHG (Verbot von Insidergeschäften) z.B. voraus, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen für das Vorliegen von Insidertatsachen nach § 13 WpHG. Die vom Anzeigeerstatter gesehene Diskrepanz zwischen Erfolgsmeldungen einerseits und sinkenden Aktienkursen andererseits begründet solche konkreten Verdachtsmomente jedenfalls nicht, zumal der Kurs der ,,Schneider-Aktie" nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern deren Kursentwicklung eingebettet ist in die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Hier waren insbesondere Technologiewerte in jüngster Vergangenheit besonders stark vom Verfall der Kurse betroffen. Das ,,Auf- und Ab" an der Börse ist vielmehr dem Handel mit Wertpapieren immanent. Das Auftreten auch spekulativer Momente ist strafrechtlich irrelevant.

      Soweit der Anzeigeerstatter im Zusammenhang mit den verfehlten Kurszielen des Bankhauses Lehman-Brothers Straftaten des Kursbetrugs sieht, wurde die diesbezügliche ,,Lehman-Studie" durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits anderweitig daraufhin überprüft, ob sich hieraus Verdachtsmomente auf Insiderhandel ergeben. Die eingehende Überprüfung des Sachverhaltes durch die genannte Behörde hat keine Tatsachen ergeben, die den Verdacht von Insiderhandeln begründen würden. Hinsichtlich des Kursverlaufes hätten sich keine Auffälligkeiten ergeben. Damit scheidet auch ein Vergehen nach § 88 BörsG aus.

      Das unterstellte Abweichen von unternehmerischen Zielsetzungen mit einhergehender anderweitiger Mittelverwendung rechtfertigt ebenfalls nicht die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen z. B. wegen Kapitalanlagebetrugs, da ansonsten jedem unternehmerischen, eigenverantwortlichen Handeln des Vorstandes Fesseln angelegt würden. Strafrechtlich relevantes Handeln in diesem Bereich kann erst da beginnen, wo Mittel dem Unternehmen zu unternehmensfremden Zwecken entzogen werden, nicht aber dort, wo ein Unternehmen aufgrund geänderter wirtschaftlicher Lage Unternehmensziele revidiert und Mittel z. B. zur Begleichung von Verbindlichkeiten einsetzt, um Liquiditätsspielraum zu erhalten.

      Hinsichtlich der vom Anzeigeerstatter weiter vorgebrachten Vermutungen der Bilanzfälschung, des Herbeiführens eines lnsolvenzfalles und der mangelhaften Insolvenzverwaltung ist auszuführen, dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG. Die vom Anzeigeerstatter vorgebrachten Vermutungen und Denkmodelle rechtfertigen auch hier keine andere Beurteilung.

      Gleiches gilt für den Vorwurf der Verletzung von Kontrollpflichten der zuständigen Organe und der angeblich mangelhaften lnsolvenzverwaltung, soweit hierin überhaupt ein strafrechtlicher Bezug gesehen werden kann.

      Nach alledem war der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO ben. Zivilrechtliche Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

      ....................
      Staatsanwalt als Gruppenleiter


      Beschwerdebelehrung
      ===================

      Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München erheben.

      Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg eingelegt werden.

      Die Beschwerdebelehrung bezieht sich nur auf die Nichtaufnahme von Ermittlungen wegen Straftaten nach § 400 AktG.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 00:09:43
      Beitrag Nr. 217 ()
      Danke Lebensbaum!

      Noch keiner bemerkt? Zerrissen hat die Antwort auf die Strafanzeige auch unter

      www.lasertv.net

      im Original online gestellt.

      Anzeige:

      http://www.lasertv.net/offene_Briefe.html

      Antwort als PDF-Datei unter:

      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite1.pdf

      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite2.pdf

      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite3.pdf

      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite3.pdf
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 00:43:02
      Beitrag Nr. 218 ()
      ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
      So setzt die Aufnahme von Ermittlungen nach § 14 WpHG (Verbot von Insidergeschäften) z.B. voraus, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen für das Vorliegen von Insidertatsachen nach § 13 WpHG. Die vom Anzeigeerstatter gesehene Diskrepanz zwischen Erfolgsmeldungen einerseits und sinkenden Aktienkursen andererseits begründet solche konkreten Verdachtsmomente jedenfalls nicht, zumal der Kurs der ,,Schneider-Aktie" nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern deren Kursentwicklung eingebettet ist in die wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Hier waren insbesondere Technologiewerte in jüngster Vergangenheit besonders stark vom Verfall der Kurse betroffen. Das ,,Auf- und Ab" an der Börse ist vielmehr dem Handel mit Wertpapieren immanent. Das Auftreten auch spekulativer Momente ist strafrechtlich irrelevant.
      ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
      Und der bayrische Himmel ist schwarz rot gold oder was will uns der Staatsanwalt hier auftischen? Dass Telekom 90% seines Wertes verloren hat, darf Schneider deshalb ebenfalls so um die 90% oder weils wir sind noch ein paar Prozente mehr verlieren? Will der uns dummverarschen? Das kann er seiner Ziege beim Melken erzählen oder denen hier:



      Das ist ganz klar eine Pauschalaussage, deren Inhalt mülltonnenreif ist. Schneider muss, wenn überhaupt, mit ähnlichen Unternehmen verglichen werden, z.B. die Loewe AG:



      zum Vergleich Schneider:


      http://aktienfinder.consors.de/cgi-bin/snapshot.mpl?WKN=6494…

      Wenn, wie uns Optimat schon des öfteren vorgerechnet hat, die Bilanzen so wie gemeldet, in den vergangenen Jahren in Ordnung waren, dann ist sowohl die Entwicklung des Aktienkurses der Schneider AG, als auch die Insolvenz fingiert und manipuliert! Da nur Insider wußten, was bei Schneider vorging, müssen Insidertatsachen vorgelegen haben; da muß ermittelt werden, oder ist eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Insiderhandelns nur dann nachvollziehbar, wenn es einen Kronzeugen-Denunzianten gibt? Dann schlage ich die Abschaffung dieser Institution vor.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:38:50
      Beitrag Nr. 219 ()
      @:lebensbaum
      Danke für deine großartigen Bemühungen. Allen anderen nat. auch.
      Eine Frechheit sondergleichen ist es, daß dir die Antwort der Staatsanwaltschaft erst nach deinem Nachfragen zugestellt wurde, obschon sie ja schon fertig in der Schublade lag! Der Wahltermin steht ja auch kurz bevor.

      Vielleicht solltest du nun wirklich einen RA aufsuchen, falls es deine Mittel erlauben.

      Vielleicht sollten sich einige hier zusammentun und einmal persönlich bei den Herren Jaffè und Co vorstellig werden. Am besten mit der Presse und einem Wirtschaftsanwalt. Danach weiter zur LFA usw.
      Dieser Runde würde ich mich anschließen, wenn es Sinn macht.

      mfg
      spf
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 10:49:22
      Beitrag Nr. 220 ()
      17 ?? MfG X 99
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 11:23:46
      Beitrag Nr. 221 ()
      Hallo Tagchen !
      Dein Einsatz für Deine Rechte und die der anderen Aktionäre
      finde ich super - auch wenn Dir das nicht weiter hilft.
      Es ist in Deutschland schlimm genug, wenn die Staatsanwaltschaft so blauäugig daherkommt. Man ist ja geneigt zu glauben, das mit Absicht die Augen vor bestimmten Tatsachen geschlossen werden. Genannte Herren
      treffen sich zum Feierabend wahrscheinlich zum gemütlichen Beisammensein?! Hast Du schon mal probiert, etwas über die
      SdK zu erreichen ? Weiß nicht, ob das was bringt ? !
      Wünsch Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinen weiteren Vorhaben!
      MfG
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 11:56:51
      Beitrag Nr. 222 ()
      @ Lebensbaum
      @ QuEngelchen

      Nochmals - dürfen wir diesen Antwortteil der Staatsanwaltschaft hier im Board nochmals ganz detailliert diskutieren ?

      1.Frage :
      Ist der zuvor von QuEngelchen unten reingestellter Text mit dem Originalablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg genau deckungsgleich ?

      @Lebensbaum
      Bitte prüfen und hier bestätigen !

      "(Satz 1) So setzt die Aufnahme von Ermittlungen nach § 14 WpHG (Verbot von Insidergeschäften) z.B. voraus, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen für das Vorliegen von Insidertatsachen nach § 13 WpHG.
      (Satz 2) Die vom Anzeigeerstatter gesehene Diskrepanz zwischen Erfolgsmeldungen einerseits und sinkenden Aktienkursen andererseits begründet solche konkreten Verdachtsmomente jedenfalls nicht, zumal der Kurs der "Schneider-Aktie" nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern deren Kursentwicklung eingebettet ist in die wirtschaftliche Gesamtentwicklung.
      (Satz 3) Hier waren insbesondere Technologiewerte in jüngster Vergangenheit besonders stark vom Verfall der Kurse betroffen. Das ,,Auf- und Ab" an der Börse ist vielmehr dem Handel mit Wertpapieren immanent.
      ( Satz 4) Das Auftreten auch spekulativer Momente ist strafrechtlich irrelevant."

      2.Frage :
      Damit wir wissen worüber wir diskutieren , könnte mal jemand den Originalwortlaut der §§ 13 , und 14 WpHG und § 88 BörsG hier reinstellen ?
      Vor allem die Sätze 2 und 3 sollte unbedingt in der WO-Community näher beleuchtet werden !!! ( Frist läuft )

      3.Frage :
      Wurde eine Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehnung beigefügt ? ( Wiedereinsetzungsgründe )
      Existiert noch der Briefumschlag ? ( wg. Poststempel und Nachweis Bekanntgabe-Tag ! )


      @ all Schneider-Aktionäre

      Dann schauen wir mal , ob wir hier nicht zusammen einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung formulieren können für Lebensbaum und natürlich uns alle mit !
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 12:29:24
      Beitrag Nr. 223 ()
      WpHG § 13 Insider
      vom 9. 9. 1998 / nach dem Stand des Gesetzes vom 23.07.2002

      (1) Insider ist, wer
      1. als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens,
      2. aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens oder
      3. aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß
      Kenntnis von einer nicht öffentlich bekannten Tatsache hat, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere bezieht und die geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (Insidertatsache).

      (2) Eine Bewertung, die ausschließlich aufgrund öffentlich bekannter Tatsachen erstellt wird, ist keine Insidertatsache, selbst wenn sie den Kurs von Insiderpapieren erheblich beeinflussen kann.


      WpHG § 14 Verbot von Insidergeschäften
      vom 9. 9. 1998 / nach dem Stand des Gesetzes vom 23.07.2002

      (1) Einem Insider ist es verboten,
      1. unter Ausnutzung seiner Kenntnis von einer Insidertatsache Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
      2. einem anderen eine Insidertatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
      3. einem anderen auf der Grundlage seiner Kenntnis von einer Insidertatsache den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen.

      (2) Einem Dritten, der Kenntnis von einer Insidertatsache hat, ist es verboten, unter Ausnutzung dieser Kenntnis Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 12:33:00
      Beitrag Nr. 224 ()
      §88 BörsG: Nach §88 des Börsengesetzes ist die Verbreitung von falschen Angaben mit dem Ziel, den Börsenpreis von Aktien zu manipulieren, strafbar. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird jeder bestraft, der mit unlauteren Mitteln die Börsen- und Marktpreise zu beeinflussen versucht, wer also unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Börsen- oder Marktpreise von Wertpapieren erheblich sind. Unrichtige Angaben macht in diesem Zusammenhang derjenige, der falsche - nicht der Wahrheit entsprechende - Angaben macht, aber auch derjenige, der Werturteile und Prognosen abgibt, die nachweislich falsch sind oder schlechterdings nicht mehr vertretbar erscheinen. Strafbar macht sich der Täter auch dann, wenn der von ihm beabsichtigte Erfolg der Manipulation der Börsen- und Marktpreise sich nicht einstellt. Der §88 BörsG schützt die Zuverlässigkeit der Preisbildung an Börsen und Märkten. Das Schutzgut ist von so erheblichem Rang, dass eine Verletzung bestraft wird, unabhängig von einer Bereicherungsabsicht des Täters und unabhängig davon, ob die falschen Behauptungen tatsächlich zu einer Beeinflussung des Marktpreises führen.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 15:18:32
      Beitrag Nr. 225 ()
      Das Engagement hinsichtlich der Verfolgung der Machenschaften ist bewundernswert! Aber ich glaube kaum, daß ihr etwas bewegen werdet!
      Warum:

      Hat jemand am Montag, 9.9. 21.45 Uhr die ARD geguckt? Titel: Ein mysteriöser Absturz - Am 19.2.96 zuerschellte eine Cessna "D-Cash" im Wald bei Freilassing auf dem Flug nach Salzburg. In der Geschäftsmaschine starben u.a. 8 Gläubiger des Betrügers Gottfried Hoffmann aus Berlin. Absturzursache mit größter wahrscheinlichkeit sabotage!

      Obwohl die Berliner Kripo schon vor dem Unglück eine Sonderkomission in der Sache eingesetzt hatte, wurde aufgrund des Unglücksortes die Staatsanwaltschaft Traunstein mit den Ermittlungen betreut!
      Eine Aussage (ich glaube es waren die Eltern des Piloten): Ein Ermittlungsbeamter der Traunsteiner oder Rosenheimer Polizei hatte die Eltern aufgesucht und sagte dort wörtlich: "...die in der Unglücksmaschine gefundenen Unterlagen stellten eine Bombe für den Berliner Senat dar...."

      Der Traunsteiner Staatsanwalt lehnte die Ermittlungen in der Sache ab "...kein begründeter Anfangsverdacht..."

      Wenn dann die Beweise und Ungereimtheiten aufgelistet werden und dann den damit konfrontierten Staatsanwalt sieht, wie er ohne Skrupel oder Schuldgefühl seine Haltung bekräftigt - und es ging ja um den Tod von 10 Menschen!! - dann könnt Ihr Euch ausmalen, wie in einem Fall wie Schneider ermittelt wird, überhaupt wenn vermutlich auch staatliche Stellen involviert sind!!!!!

      Übrigens: Die Bombe für den Berliner Senat - wer war zu dieser Zeit noch in Berlin am Ruder???

      In die bayerische Staatsanwaltschaften setze ich keine Hoffnung mehr! Wenn man diese Sendung gesehen hat, dann fühlt man sich in die Zeit des Absolutismus zurückgesetzt! Die Herrschenden regieren nicht nach geltenden Recht sondern danach, was ihnen nützt! Und dies können sie scheinbar schon tun, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 23:37:18
      Beitrag Nr. 226 ()
      @ Zerrissen:
      Danke, dass Du die Antwort der Staatsanwaltschaft Augsburg im Original auf http://www.lasertv.net gestellt hast!!!

      @ all + OnlyHardFacts, Posting #221:
      tagchens Posting #216 enthält die direkten Links zu den PDF-Files.
      (Kleiner Flüchtigkeitsfehler: Seite 3 ist zweimal verlinkt. Dafür fehlt der Link auf Seite 4. Man kann aber direkt die URL ändern. Dann kommt man auch auf Seite 4.)

      Ich kann bestätigen, dass die PDF-Files auf lasertv.net das mir vorliegende Originalschreiben darstellen. In Zweifelsfällen kann jeder selbst mit meinem Posting #215 vergleichen.

      Den Briefumschlag mit dem Original-Poststempel vom 05.09.2002 habe ich natürlich aufgehoben. Bei Bedarf kann ich ihn auch noch einscannen.

      Ich werde meine Beschwerde auf jeden Fall dieses Wochenende formulieren und Montag per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Anregungen dazu deshalb bitte noch im Laufe dieser Woche posten.

      God save the Internet!
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 00:11:28
      Beitrag Nr. 227 ()
      @ Optimat, Posting #224:
      Das ist natürlich eine schlimme Geschichte und vermutlich auch nur die sichtbare Spitze des Eisbergs.
      Trotzdem bleibe ich Optimist:
      Immerhin hat die Veröffentlichung eines einzigen Briefes ausgereicht, die Bundesanstalt für Arbeit durchzurütteln...
      Wir müssen es also "nur" schaffen, unsere Sache ausreichend publik zu machen!

      Außerdem gibt uns das Internet gegenüber früher ganz neue Möglichkeiten. Z.B.:
      - Wir können uns organisieren und ergänzen.
      - Jeder kann Zugriff zu allen Infos bekommen.
      - Wir können schnell sein.
      Damit sind wir heute der Waffengleichheit schon ein gutes Stück näher gekommen.
      Auf der anderen Seite brauchen wir keinen übertriebenen Respekt vor den Leuten haben, die uns betrügen wollen: Allein, dass sie Schneider in den Sand gesetzt haben, lässt auf begrenzte Intelligenz und begrenzte Fähigkeiten schließen. - Und da ist "Kommissar Zufall" oft bald zur Stelle!
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 09:02:50
      Beitrag Nr. 228 ()
      @Lebensbaum

      Du hast natürlich Recht - aufgeben gibt es nicht!

      Allerdings müssen wir, unabhängig von Deiner Anzeige, andere Wege finden, um k u r z f r i s t i g die Dinge in unserem Sinne zu beeinflussen!
      Die Staatsanwaltschaft Augsburg scheidet m.E. als unabhängige Instanz aus!

      Ich bleibe dabei: Nur die Presse, also Öffentlichkeit, kann die Sache noch kurzfristig in eine andere Richtung als die jetzige wenden!

      Ich werde hoffentlich noch heute meine Theorie der Vorgänge. aufgrund der bis dato bekannten Fakten, posten. Dabei wird es mir darauf ankommen, die Zahlen, mögliche Werte usw. herauszuarbeiten.

      Dann sollten wir diese Darstellung an alle möglichen Pressestellen usw. und auch an die IV`s mailen.

      Grund: Es soll nachher niemand sagen können, man hätte nichts gewußt!

      Vielleicht erhalten wir durch eine solche Aktion die Resonanz in der Öffentlichkeit!
      Die Amigos werden sich dann sehr viel schwerer tun, ihr geplantes Vorhaben still und lautlos durchzuziehen!


      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 09:33:03
      Beitrag Nr. 229 ()
      kann mittlerweile nicht mehr verstehen, warum alle von mir angeschriebenen Pressestellten kein Interresse an einer Veröffentlichung bzw. einer Nachverfolgung haben. Ob denen die Angelegenheit "zu heiss" ist bezweifle ich, wenn ich sehe, welch heisse Kisten manchmal angepackt werden. Kann mit eher vorstellen, das auch gewisse Redaktionen einem gewissen "Druck" ausgesetzt sind. Wer letztendlich entscheidet, was publik wird und was nicht? Die Chefredakteure, welche sich natürlich nicht mit gewissen Leuten verscherzen wollen/dürfen.....
      Einen guten Sensationsreporter, der mutig und unabhängig genug ist, anhand der uns vorliegenden Unterlagen, zumindest eigene Recherchen durchzuführen, scheint schwerer zu sein, als allgemein vermutet....

      lt. meinem Anwalt haben wir als Aktionäre und damit Mitbesitzer auch einer in Insolvenz befindlicher AG ein Informationsrecht, welches uns Einblick in die aktuelle Situation erlaubt. Hier insbesondere auch in Hinblick auf den Vermögensstand. Werde dies evtl. noch heute detaillierter von meinem Anwalt erhalten. Wenn das alles so stimmt und belgbar ist, gibt es für unsere IV´s kaum noch die Möglichkeit, etwas zu verbergen. Bin mal auf die Floskeln gespannt, mit denen man uns abwimmeln und vertrösten will.....

      das "kostjagarnix"
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:54:03
      Beitrag Nr. 230 ()
      @ Xirus
      Danke für Dein Posting Nr. 223 und den Gesetzestext zu § 88 BörsG . Ich zitiere :

      §88 BörsG: "Nach §88 des Börsengesetzes ist die Verbreitung von falschen Angaben mit dem Ziel, den Börsenpreis von Aktien zu manipulieren, strafbar. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird jeder bestraft, der mit unlauteren Mitteln die Börsen- und Marktpreise zu beeinflussen versucht, wer also unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Börsen- oder Marktpreise von Wertpapieren erheblich sind. Unrichtige Angaben macht in diesem Zusammenhang derjenige, der falsche - nicht der Wahrheit entsprechende - Angaben macht, aber auch derjenige, der Werturteile und Prognosen abgibt, die nachweislich falsch sind oder schlechterdings nicht mehr vertretbar erscheinen. Strafbar macht sich der Täter auch dann, wenn der von ihm beabsichtigte Erfolg der Manipulation der Börsen- und Marktpreise sich nicht einstellt. Der §88 BörsG schützt die Zuverlässigkeit der Preisbildung an Börsen und Märkten. Das Schutzgut ist von so erheblichem Rang, dass eine Verletzung bestraft wird, unabhängig von einer Bereicherungsabsicht des Täters und unabhängig davon, ob die falschen Behauptungen tatsächlich zu einer Beeinflussung des Marktpreises führen."

      @Lebensbaum
      Lass mich Dir ein bißchen weiterhelfen ! Okay ?

      Was stand u.a. im Antrag auf Strafanzeige von Lebensbaum ?
      ( Siehe Posting Nr. 1 )

      "2. Bilanzfälschung
      ==============
      Der Verdacht der Bilanzfälschung ergibt sich zum einen aus einer Rede des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu, in der er sagt: "Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LFA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war."
      Quelle:
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Zum anderen heißt es in der ersten negativen Ad-hoc von Schneider am 03.12.2001:
      "Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (vgl. ad-hoc Meldung vom 26.10.2001) hat der Vorstand der SCHNEIDER Technologies AG eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen. Hierbei ergaben sich neue Einschätzungen und Bewertungen, nach denen das Unternehmensergebnis im Geschäftsjahr 2001 erheblich mehr belastet ist als bisher angenommen."
      Quellen:
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms4/word.php3?id=7753
      http://www.sharper.de/sharperweb/fn/sharp/SH/0/sfn/buildshar…

      Frage : Hat der Gruppenleiter und Augsburger Staatsanwalt WIEßNER die Insolvenzakten hinzugezogen oder nicht ?

      Er schreibt Lebensbaum in der Antragsablehnung gem. § 152 StPO :
      "Hinsichtlich der vom Anzeigeerstatter weiter vorgebrachten Vermutungen der Bilanzfälschung, des Herbeiführens eines lnsolvenzfalles und der mangelhaften Insolvenzverwaltung ist auszuführen, dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG. Die vom Anzeigeerstatter vorgebrachten Vermutungen und Denkmodelle rechtfertigen auch hier keine andere Beurteilung."

      In Deiner BESCHWERDE weise bitte genau auf die Insolvenzakte 8 IN 68/02 und dort ganz speziell auf die Seiten 153 bis 155 hin !!!

      Frage den Staatsanwalt , ob er in den Bilanzen der Schneider Technologies AG ( Mutter ) überprüft habe , daß möglicherweise für betriebsinterne Umlagen zugunsten der Schneider Technologies AG zeitgleich bei der Tochtergesellschaft Schneider Laser Technologies AG ( Tochter ) in Gera "Aufwand für Eigenleistungen" aktiviert wurden ?

      Frage ihn ob dieser Betrag in der Buchhaltung und Bilanz der Mutter als "Kosten der Ingangsetzung des Laserbetriebs" auf der Aktiva-Seite auftaucht ?

      Frage ihn ,ob diese Umlagen von der Tochter bei der Mutter nicht doch verlustmindernd bzw. gewinnerhöhend als Ertrag verbucht wurden ?

      Und frage ihn , wie die in Ad Hoc-meldungen von diversen Vorstandsmitgliedern propagierte und regelmäßig vom Aufsichtsrat und dem Prüferunternehmen BDO nicht beanstandete artikulierte Turn-Arround-Hoffnungen im Zusammenhang mit den 3 oben genannten Fragen zu sehen sind ?

      Frage ihn ,ob vom Staatsanwalt nach den vorgelegten Insolvenzakten "überprüft worden ist , ob und in welchem Umfang diese Umlagen wirtschaftlich gerechtfertigt sind" ( Zitat )?

      Und last but not least frage ihn , wie er es bei so konkreten belegbaren und selber in Augenschein genommenen Verdachtsmomenten trotz eindeutiger Ministeräußerungen vor dem Bayerischen Landtag . eines konkreten Strafantrages und der Hinzuziehung der Insolvenzakten mit der vom Rechtsstaat gebotenen Verpflichtung zur objektiven Überprüfung eines möglichen Straftatbestandes hält und warum er trotzdem den Strafantrag von Lebensbaum abgelehnt hat ?


      So das war s- ich muß mich jetzt übergeben.....
      ( bis bald )



      Wenn er das nicht verstehen sollte , der Herr Staatsanwalt , sollte es sich den Ratschlag der beiden Insolvenzverwalter hinzuziehen .

      Folgender Aufwand wurde als Eigenleistungen aktiviert :

      1999 : 11.832.317 Euro
      2000 : 18.819.328 Euro
      2001 : 19.435.048 Euro

      Benenne ihm das Zauberwort "3.835.000 Euro" und "6.135.000 Euro"
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 11:49:05
      Beitrag Nr. 231 ()
      Wie angekündigt, möchte ich meine Sicht der Dinge, d.h. eine Theorie über mögliche Hintergründe der Schneider Insolvenz begründen:

      1. Die Insolvenz war lt. den öffentlich zugänglichen Zahlen (Bilanzdaten 1999 u. 2000) nicht nötig!

      Wie ich bereits in mehreren anderen Beiträgen herausgestellt habe, wurden im Konzern und unter Herausrechnung der Verluste der LASER AG, Gera sowohl in 1999 als auch in 2000 ein positives EBIT erzielt. Lt. Bericht der Hauptversammlung 2001 sind die Geschäfte auch 2001 noch besser als in den Vorjahren gelaufen!

      Bis zum Beweis des Gegenteils, werde ich daher behaupten, daß die strategische Ausrichtung der Firmenpolitik von Benedikt Niemeyer richtig war. Damit ist auch die allseits verkündete Aussage, in Deutschland könne keine Unterhaltungselektronik produziert werden, mehr als nur diskussionswürdig!

      Dazu auch noch der nächste Gedanke:
      Wenn diese Unmöglichkeit beteht, warum will jetzt ein chinesischer Investor mit einheimischen Personal (300 Mann) in Türkheim weiterproduzieren. Bekommen diese Leute jetzt chinesische Löhne? Werden Gesellschaften unter ausländischer Regie anders besteuert? Können die Chinesen die Produktionsrohstoffe tatsächlich billiger einkaufen?

      Fazit Punkt 1:
      Die Insolvenz kann nicht mit den Bilanzzahlen begründet werden. Es verbleibt nur die Möglichkeit, daß Liquidititätsengpässe zu Jahresende eine gewisse Zahlungsunfähigkeit herbeiführten!
      Es bleibt zu fragen, warum die damalige Geschäftsführung nicht beizeiten sich um alternative Finanzierungsmöglichkeiten gekümmert hat, wie:
      Factoring
      Beleihung der sehr hohen Lagerbestände usw.

      Die Insolvenz war m.e. gewollt und wurde systematisch mit einem noch zu klärenden Ziel herbeigeführt!


      2. Ziel der Insolvenz

      M.E. wurde die Insolvenz mit dem Ziel herbeigeführt, die LASER AG an interessierte Kreise zu verkaufen!

      Begründung:

      Der Verkauf der LASER AG mußte zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch keine nennenswerten Umsätze erzielt worden sind.

      Würde man abwarten bis hier eine größere, möglicherweise Serienproduktion anlaufen würde, wäre die Kaufsumme in unerrreichbare Höhen gestiegen.

      M.E. mußte deswegen und ganz überstürzt und wahrscheinlich auch nicht in allen Details durchdacht, die Insolvenz ganz schnell durchgezogen werden!

      Dazu folgende provokante Frage:

      Stellen wir uns vor, die Bilanz 2001 hätte im Februar 2002 schon vorgelegt werden können und die Zahlen wären (Aussage Niemeyer) noch besser gewesen als 2000.
      und weiterhin:
      In Gera hwären die ersten Erfolgsmeldungen über Profi-Laser Verkäufe gemeldet worden.

      Hätte man dann noch Insolvenz anmelden können?

      Ich glaube die Antwort erübrigt sich.


      Fazit Punkt 2:

      Das Ziel der Insolvenz ist m.E. eindeutig darauf hin gerichtet, die LASER AG noch zu einem sehr günstigen Preis (Notverkauf) an den Mann zu bringen! Die Frage ist, und dies werden wir spätestens dann erfahren wenn der Verkauf gelaufen ist (sofern es dazu kommt), wer der neue Besitzer der LASER AG sein wird. Vielleicht erklärt sich jemand sogar "notgedrungen" bereit diese defizitäre Firma zu übernehmen - sozusagen im nationalen Interesse!?!?!?



      Punkt 3. Verkaufpreise

      Nachdem wir das Ziel definiert haben, Verkauf LASER zu einem günstigen Preis, müssen wir den Weg und die Schwierigkeiten auf diesem näher beleuchten.

      Wer bewegt sich auf dieses Ziel hin und welche "Lasten" müssen geschultert werden?

      Die wichtigsten Spielfiguren auf diesen Weg sind die IV`s.
      Allerdings sitzen unsere Lieblingsfeinde doch in einen inneren Zwiespalt:

      Zum einen wollen sie auf den definierten Ziel hin aus eigenen Interesse einen möglichst hohen Preis erzielen.
      Aber:
      Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt:
      a) ist der Verkaufspreis entsprechend seines tatsächlichen Wertes, dann wird sich
      - zum einen die Öffentlichkeit wundern, warum man solch wertvolle Unternehmen einfach verkauft
      und zum anderen
      - steht dies natürlich dem Ziel unserer anderen Interessenten entgegen, die z.B. die LASER AG möglichst billig haben wollen!

      Aber wir müsen auch eine andere Grupe im Auge behalten, die vielleicht mit den genannten Interessenten identisch sind, bzw. mit diesen zusammenarbeiten. Das sind die kreditverweigernden Banken!

      Wie kommen diese aus der genannten Zwickmühle?

      Gehen wir davon aus, daß bei der Kreditvergabe die Richtlinien des KWG beachtet worden sind, so stellt sich jetzt das Problem, daß z.B. die belasteten Immobilien einen sehr starken Wertverfall haben mußten. Anders herum: Wäre der Wert der Immobilien analog zu den eingetragenen Grundschulden, dann würde alleine der Verkauf der Immobilien einen beträchtlichen Teil der Gesamtschulden des Konzerns abdecken!

      Das geht aber aus vorgenannten Gründen nicht!

      Ausweg:
      Es wird kurz vor der Insolvenzanmeldung noch ein Sicherheitenpoolvertrag geschlossen und zusätzlich die Aktien der LASER AG an die Banken verpfändet.

      Ergebnis:
      Diese Maßnahme erlaubt es den Banken, die Immobilien bzw. bei der Verwertung der SElec Zugeständnisse an einen möglichst geringen Verkaufspreis zu machen, denn der Erlös aus dem Verkauf der Laser AG fließt ja dann auch den Banken zu.

      Effekt: Die IV`s können, die Verkaufserlöse so steuern, daß
      a) der niedrige Einstieg unserer "unbekannten Interessenten" möglich wird
      und
      b) die Banken trotzdem ihr Geld zurückbekommen.
      Wenn man sozial eingestellt ist bei den IV`s werden die "normalen" Gläubiger vielleicht auch noch mit einer kleinen Quote rechnen können!

      Fazit Punkt 3:

      Wir haben den Königsweg, der es erlaubt, elegant niedrigere Verkaufspreise zu kombinieren mit dem Ziel unserer Interessenten und gleichzeitig der Öffentlichkeit zu beweisen, daß der Konzern "einfach nicht mehr wert war"!

      Dies ist der erste Teil und ich bitte um Kritik. Bitte schreibt was noch für aber auch gegen diese ersten Thesen sprechen könnte.

      Im nächsten Teil wird man auf die bekannten Daten usw. eingehen müssen, damit sich jeder ein Bild der Lage machen kann, bzw. es schwieriger für die Beteiligten auf der anderen Seite, uns und die Öffentlichkeit mit "geschönten Zahlen" zu vera....!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 12:44:39
      Beitrag Nr. 232 ()
      @optimat
      Sehr gut das ganze. Mir fehlt leider die Zeit, hier größere Referate etc. zu dem Thema zu halten.
      Ein Problem sehe ich nur im Ganzen. Was hilft es uns, wenn wir alle erdenklichen Gedankenmodelle entwickeln, wissen, besser vermuten, daß alles ein abgekartertes Spiel zu sein scheint, wenn wir den richtigen Knopf in dieser Sache nicht dran bekommen.
      Ohne Presse und ohne einen fähigen Anwalt, oder jemand der bereit ist, sein Schweigen im Interesse der Gerechtigkeit (viell. auch um sich in gewisser Form zu rächen, weil er möglicherweise für dumm verkauft wurde!) zu lüften, sehe ich nach alle dem was bisher gelaufen ist Probleme, unsere Interessen durchzusetzen.

      Aber aufgeben jetzt wäre das allerletzte.

      spf
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 20:14:00
      Beitrag Nr. 233 ()
      Von n-tv (schon älter):
      "...Sehr geehrter Herr Moderator, sehr geehrter Herr Peters,sehen Sie, abgesehen von kriminellen Energien, ähnliche Probleme in der HGB-Bilanzierung Welchen U. könnten von diesen Problemen betroffen sein.Welchen U. könnten von diesen Problemen betroffen sein.

      Roger Peeters :
      Die Frage ist etwas zu weit gefasst. Natrürlich gibt es auch nach HGB Riesenluftschlösser, beileibe nicht nur am Neuen MArkt: Flowtex, Schneider, ... Auch der aktuelle Fall Kirch zeigt, dass HGB die Gläubiger nicht so sehr schützt... "

      -> Riesenluftschlösser... Schneider...

      Quelle: http://www.n-tv.de/2784672.html
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 21:26:31
      Beitrag Nr. 234 ()
      @optimat
      bombadiert doch mal die Gebrüder Schneider mit den ungeklärten Fragen. Wenn diese auch nichts mit der Geschäftsführung zu tun hatten, so waren sie doch einiges besser informiert als die meisten.

      Telefon A. Schneider 08245/1514
      Telefon B. Schneider 08245/90646
      Telefax B. Schneider 08245/3838

      Vielleicht sind sie den Argumenten des einen oder anderen zugänglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 09:00:26
      Beitrag Nr. 235 ()
      Hi,

      die Riesenluftschlösser hat nur ein Schneider gebaut:

      und zwar der Jürgen, Ex-Baulöwe seines Zeichens.
      (...der wird ja wohl gemeint worden sein...!??)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 09:16:35
      Beitrag Nr. 236 ()
      Simonis - Insolvenzverwalter könnte Mobilcom retten
      Reuters, 13.09.02 08:39


      Berlin, 13. Sep (Reuters) - Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) sieht auch nach dem Rückzug der France Telecom Chancen für ein Überleben des schleswig-holsteinischen Mobilfunkkonzerns Mobilcom. Allerdings werde die Politik nur beschränkt helfen können.

      Ein guter Insolvenzverwalter könnte in Zusammenarbeit mit der Politik Mobilcom wieder auf die Beine bringen, sagte Simonis am Freitagmorgen im "Deutschlandfunk". Das Land werde alles tun, um die Arbeitsplätze bei dem Unternehmen zu sichern. Dabei werde in den Fragen, wo das Land helfen könne, auch helfen. Dies gelte etwa für Steuerfragen. Bei der Bewältigung der Milliardenschulden der Mobilcom seien der Politik aber die Hände gebunden. Derartige Schulden könne und dürfe das Land "nicht wuppen", sagte Simonis.

      Ein Betriebsratssprecher der Mobilcom hatte zuvor im Deutschlandfunk gesagt, bei einer Insolvenz seien bis zu 5500 Arbeitsplätze gefährdet. Der Mobilcom-Großaktionär France Telecom hatte am Donnerstagabend angekündigt, Mobilcom nicht mehr mit Liquidität zu versorgen. Mobilcom hatte bereits zuvor angekündigt, in einem solchen Fall innerhalb von Tagen Insolvenz anmelden zu müssen.





      Hoffentlich bekommen die keinen von "unseren" beiden.....sonst tun mir die jetzt schon leid......
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 09:37:20
      Beitrag Nr. 237 ()
      Aus der FTD (Auszug):

      "... Ein Mitglied des Verwaltungsrats sagte der Financial Times Deutschland, es gebe keine positive Lösung für Mobilcom. "Sie werden Bankrott gehen." Verwaltungsratsmitglied René Dupuy sagte im Anschluss an die Sitzung, dass alle zehn Vertreter der französischen Regierung für den Rückzug aus Mobilcom gestimmt hätten. Die Vertreter der Gewerkschaften hätten dies abgelehnt, waren aber in der Unterzahl. Frankreich besitzt 55 Prozent der Anteile an France Telecom.


      Damit ist ein monatelanger Streit zwischen dem französischen Konzern und Mobilcom zu Ende gegangen. Nun könnte France Telecom eine Klagewelle treffen. Mobilcom-Chef Thorsten Grenz hatte bereits angekündigt, im Falle eines Rückzugs von France Telecom auf Schadensersatz zu klagen... "

      Quelle: http://www.ftd.de/tm/tk/1031763672878.html?nv=hptn


      Mobilcom versucht anscheinend zumindest die Interessen seiner Mitarbeiter und Aktionäre auch gerichtlich durchzusetzen.

      Warum hat das der Vorstand voin Schneider nie versucht? Ist es nicht die Pflicht des Aufsichtsrates, für die Aktionäre und das Unternehmen Schadensersatz einzufordern? Eventuell könnten als Zahlende vermutlich die LfA, das Land Bayern sowie der Bankenpool (Sichtworte: Sicherheitenpoolvertrafg, Verpföndungen) in Frage kommen.

      Warum müssen wir das machen? Warum macht das nicht der Aufsichtsrat zentral für uns alle?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:49:11
      Beitrag Nr. 238 ()
      Vielleicht gibts so viel Schmiere aufs Butterbrot dieser ganzen Komödianten und Bänker, dass sich das Plattmachen richtig rentiert.

      Ich bin jedoch überzeugt, dass sich in der kommenden Woche nochmals die Nachrichtenlage um Schneider gravierend positiv zuspitzen wird. Der Kanzlerkandidat braucht noch Pluspunkte in Sachen High-Tech und Arbeitsmarkt!
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:55:13
      Beitrag Nr. 239 ()
      Sehr aufschlussreich und ausserordentlich treffend, Optimat, Deine Tatort- und Taeter-Analyse.

      Bin gespannt auf Deinen 2. Teil.
      Am Ende hilft uns bei so professioneller Manipulation allerdings nur ein "Kronzeuge". Wo steckt der Feigling ...
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 11:51:42
      Beitrag Nr. 240 ()
      @ Lebensbaum

      Zur Beschwerdebegründung :

      !!!!!!!!!!!!!!!VERDACHT AUF INSOLVENZBETRUG !!!!!!!!!!!!!


      Symanyki : "Wir sind ein Schnäppchen!" ( Pressegespräch am 04.12.2001 in Türkheim )
      Jetzt der Hammer !!!

      Quelle : www.jenoptik-los.de
      JENOPTIK Laser, Optik, Systeme GmbH
      Gegründet: 1995
      Mitarbeiter: 570

      Umsatz 2001:
      68,8 Mio €

      Geschäftsführung:
      Norbert Thiel
      Harald Steger
      !!!!!!HANS SZYMANSKI !!!!!!!!!!



      Deine Anzeige enthält u.a. :

      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles
      ===================================================

      Im Nachhinein ist es völlig unverständlich, warum Schneider eine bereits genehmigte Kapitalerhöhung nicht rechtzeitig durchführte, um damit die Liquidität zu erhöhen. Noch im Halbjahresbericht vom 16.08.2001 schrieb der damalige Vorstandsvorsitzende Benedikt Niemeyer:
      "Aus unserer Sicht steht die Firma so gut da wie in den letzten zehn Jahren nicht mehr. Die Zukunft für SCHNEIDER sieht ausgesprochen gut aus. Unter marktüblichen Fremdfinanzierungsbedingungen erscheint eine Kapitalerhöhung vor dem Anlauf des Consumer Lasers nicht notwendig."

      Quelle:
      http://lib-o-mat.feedback.de/cms-public/schneider/presse/tec…

      Auch der nachfolgende Vorstandsvorsitzende Ralf Adam wies in öffentlichen und privaten Aussagen Liquiditätsengpässe immer weit von sich.

      Quellen:
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #714
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1155
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #1
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.mindelheimer-zeitung.de/Portal/start?pagename=ind…
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #166
      http://www.ftd.de/ub/in/13179363.html?nv=sl


      Nachdem die Insolvenz Ende Januar 2002 aber doch eingetreten ist, können die zuvor gemachten Aussagen der Vorstände zur Liquidität durchaus unterschiedlich gedeutet werden:
      a.) Niemeyer und Adam waren in ihren Einschätzungen einfach zu optimistisch.
      b.) Die Kreditgeber haben sich plötzlich nicht an gemachte Zusagen gehalten.
      c.) Adam wollte den Banken eine höhere Kreditlinie abpressen und ist damit gescheitert.
      d.) Die Insolvenz könnte auch vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
      Sowohl durch den Vorstand als auch durch die Kreditgeber.
      Dabei könnten Dritte die eigentlichen Auftraggeber gewesen sein.

      Motive für die Variante d könnten gewesen sein, sich der defizitären Schneider Electronics AG (und vor allem deren Mitarbeiter) auf kaltem Wege zu entledigen und/oder die begehrte Laser Display Technologie zum Insolvenzpreis an ein interessiertes Unternehmen zu verschachern.
      Die Spekulationen gehen in diesem Punkt auch deshalb weit auseinander, weil sich die Herren Niemeyer und Adam sowie der letzte Finanzvorstand Hans Szymanski bis heute nicht öffentlich gerechtfertigt haben.


      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel
      ==================================

      Im April 2000 führte Schneider eine Kapitalerhöhung durch, die dem Unternehmen einen Mittelzufluss von ca. 45 Mio. Euro brachte. Dieser sollte laut Verkaufsprospekt (Seite 9) "maßgeblich zur Finanzierung des Ausbaus des Geschäftsfeldes Laser-Display-Technologie verwandt werden." - Die Verantwortung für den Prospektinhalt (Prospekthaftung, siehe Seite 5) übernahmen neben Schneider auch Lehman Brothers Europe und die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LFA).
      Auf Seite 39 des Verkaufsprospekts ist auch die Umstrukturierung der ehemaligen Schneider Rundfunkwerke in die Holding Schneider Technologies AG und die operativen Töchter Schneider Electronics AG (Unterhaltungselektronik) und Schneider Laser Technologies AG erläutert. Auf derselben Seite ist darauf hingewiesen, dass die neue Holding maximal noch 5 Jahre für die an die Electronics AG übergegangenen Altschulden haftet. Es muss also allen Verantwortlichen (Vorstand, Aufsichtsrat, Lehman und LFA) bewusst gewesen sein, dass das Ziel der Holdingstruktur - eine Risikoentkopplung der operativen Töchter - erst im Jahr 2005 erreicht sein würde und dass bis dahin besondere Vorkehrungen zu treffen wären, damit die Zweckbestimmung des Mittelzuflusses von 45 Mio. Euro für die Laser Display Technologie nicht gefährdet würde. Insbesondere hätten diese 45 Mio. Euro nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten der Eletronics AG verwendet werden dürfen, sondern hätten als Sicherheitsreserve separiert werden müssen.
      Umso alarmierender erscheint das folgende im Internet zitierte Dokument: "Mit Sicherheitenpoolvertrag vom 04.12.2001, 18.12.2001, 21.12.2001, 02.01.2002 und 18.01.2002 hat sich die Schneider Laser Technologies AG GESAMTSCHULDNERISCH mit der Schneider Technologies AG und der Schneider Electronics AG gegenüber der Dresdner Bank, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, der Bayerischen Landesbank, Girozentrale München, der Sparkasse Memmingen-Lindau und der LFA Förderbank Bayern zur Rückzahlung eines Gesamtkredites in Höhe von 27,869 Mio Euro verpflichtet. Die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung hat darüber hinaus dem Schneider Konzern Mittel in Höhe von 12,825 Mio Euro zur Verfügung gestellt, für die die Schneider Laser Technologies AG ebenfalls gesamtschuldnerisch haftet." - Wenn dieses Dokument authentisch ist, könnte es bedeuten, dass die LFA die in ihrem eigenen Börsenprospekt angepriesene Holding-Strategie konterkariert hat. Sollte der Sicherheitenpoolvertrag für bereits bestehende Kredite abgeschlossen worden sein, so ist ausserdem die Frage zu stellen, ob die Schneider Laser Technologies AG dafür überhaupt eine besondere Gegenleistung erhielt oder ob dieser Sicherheitenpoolvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt bzw. eine Veruntreuung auf Seiten der Schneider-Verantwortlichen darstellt.

      Quellen:
      http://www.schneider-ag.de/
      -> Presse und Medien
      -> -> Downloadbereich
      -> -> -> "Börsenverkaufsprospekt" oder direkt:
      http://www.schneider-ag.de/deutsch/investor/download/kapitalerhoehung.zip
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5053 + #5054 + #5055 + #5059
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5066
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 13:12:01
      Beitrag Nr. 241 ()
      @ Lebensbaum

      Noch einige Hard Facts für eine weitergehende staatsanwaltschaftliche Beschwerde-Überprüfung :
      ( z.B möglicherweise "Untreue"-Tatbestand , Bereicherungsmomente sind durchaus gegeben ) !!!!!

      Quelle : www.jenoptik-los.de
      "Geschäftsführer : HANS SZYMANSKI



      #98 von OnlyHardFactsAboutSchneider 13.09.02 13:03:12 Beitrag Nr.: 7.353.584 7353584
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken SCHNEIDER TECHNOLOG.

      Die Insolvenzanmeldung für die Schneider Laser AG reichten RALF ADAM und HANS SZYMANSKI ein .


      "HANS SZYMANSKI , geb. 16.11.1963 in Echingen am Ammersee , ist gelernter Betriebswirt . Er war als Prüfer der Revisionsabteilung der Klöckner & Co . AG und beim Comercial de Laminados-Konzern in Madrifd tätig .
      Herr Szymanski war bei der Schneider Laser AG für die Bereiche Finanzierung , Controlling und Rechnungswesen zuständig und gehörte gleichzeitig dem Vorstand der Schneider Technologies AG an."

      Darf ich noch 3 wesentliche Dinge ergänzen ?

      Nach der Insolvenzanmeldung der Schneider laser AG fand er als Geschäftsführer bei dem Schneider Laser AG - Partner ,
      die Jenoptik Laser Optik GmBH , eine Anstellung .

      BENEDIKT NIEMEYER war ebenfalls bei Klöckner & CO beschäftigt , bevor er bei Schneider Technologies AG vom Aufsichtsrat zum Vorstandschef bestellt wurde .

      Der frühere LfA-Abteilungsleiter RALF ADAM war in seiner Funktion als LfA - Abteilungsdirektor bei der Aufsichtsratssitzung im Juni 1999 , die über die Bestellung von BENEDIKT NIEMEYER entschieden hatte , als Protokollführer mitanwesend
      ( Anmerkung DR: WIESHEU : Hat dies etwas mit Verschwiegenheitspflicht zu tun ?


      Ich zitiere :
      "RALF ADAM , geb. 02.09.1960 in Nandlstädt , ist ausgebildeter Jurist . Er war im BAYER: STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN und in der BAYER. STAATSKANZLEI tätig . Vor seinem Eintritt in den Schneider-Konzern verantwortet er als Abteilungsdirektor das Geschäftsfeld Eigenkapitalfinanzierung bei der BAYER. LANDESBANK FÜR AUFBAUFINANZIERUNG .
      Herr Adam war zum Zeitpunkt der Antragstellung Vorstandsmitglied der Schneider Laser AG , der Schneider Technologies AG und der Schneider Electronics AG . Bei der Laser AG war er für die Bereiche Technologiepartnerschaften
      Marketing , Vertrieb und Projektmanagement zuständig ."

      ( Anmerkung : Hat Technologiepartnerschaften etwas mit dem Vertrag LOS-Schneider Laser AG zu tun ? )

      LfA-Verwaltungsrat und Wirtschaftsminister Dr.OTTO WIESHEU sinngemäß im Bayer. Landtag :
      "Der frühere Vorstandsvorsitzende hat den Herrn Adam von der LfA zu Schneider geholt !"

      Angenommen wir glauben dieses Märchen von Dr. Wiesheu , dann wissen wir aber , daß der Schneider-Aufsichtsrat mit dem AR-Mitglied und LfA-Vorstand FRANZ-JOSEF SCHWARZMANN unter Beisein eines Vertreters der Mehrheits(!)aktionärin , den LfA-Abteilungsdirektors RALF ADAM , die Klöckner & Co- Seilschaft ( ? ) rübergeholt hat .


      Nun für die nicht so Informierten :

      1.Halbjahr 2002
      Der Dienstvorgesetzte , Ministerpräsident Dr. STOIBER beruft Jenoptik-Chef LOTHAR SPÄTH in sein Kompetenzteam als Wirtschafts- und Arbeitsminister !

      Zukunft ( Glaskugel )
      Wenn jetzt der CHRISTHARD DETER und Vorstandsmitglied der Schneider Laser AG noch eine Anstellung im Jenoptik-Konzern erhält , dann bekomme ich so einen Hals .....
      Avatar
      schrieb am 14.09.02 10:59:11
      Beitrag Nr. 242 ()
      Interessante Details aus einem Brief von Karl-Heinz Schreiber zur Staatsanwaltschaft Augsburg an Herrn Stoiber:

      "...§ 258 und 258a Strafvereitelung im Amt, Strafvereitelung
      Strafgesetzbuch: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe

      Giorgio Pelossi wurde von Mitgliedern des Bundestagsuntersuchungsausschusses gefragt, ob er denn keine Angst vor Verhaftung durch die Justiz in Augsburg gehabt habe, da er doch eigentlich Haupttäter oder Mittäter als alleiniger Chef und Verwaltungsrat der liechtensteinischen Firma IAL war. Pelossi log und sagte nein (beweisbar).
      Winfried Kindler, Steuerfahnder, wusste und weiß, dass Pelossi permanent bei den wichtigsten Aussagen des Verfahrens gelogen hat. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat sowohl seine Verfolgung, wie auch die von Winfried Kindler, wie von uns beantragt, abgelehnt. Auch in diesen Fällen sind Sie durch Verweigerung m.E. zum Mittäter...

      und

      "...Die Regierung im Freistaat Bayern:
      verfügt über die absolute Mehrheit im Parlament seit über 40 Jahren
      beherrscht die Ministerien, hierbei insbesondere
      Finanzen
      Justiz
      Innen
      Medien sind Chefsache.
      Parlamentarische Untersuchungsausschüsse Mehrheit CSU.
      Die einzigen und wirklichen Hüter von Recht und Demokratie zur Erhaltung des Rechtsstaates im Freistaat Bayern, die den vorauseilenden Gehorsam noch unter Kontrolle halten können, sind meines Erachtens die starken Persönlichkeiten unter den unabhängigen Richtern.

      Ich sehe mit großen Erwartungen meinem Schadenersatzverfahren in Canada entgegen. Die Klärung vieler Fragen aus meinem Verfahren in Augsburg wird dort durch interessante Zeugen erreicht werden können. Darf ich auf Ihre Mitwirkung hoffen?..."

      Quelle: http://www.karlheinzschreiber.com/reference1.html

      Anm: Ich habe mich mit dem Fall Schreiber nie beschäftigt und kann seine Aussagen nicht beurteilen.
      Erstaunlich ist jedoch wieder einmal das Verhalten der Staatsanwaltschaft Augsburg.
      Warum haben die eigentlich bie Informatec ermittelt und bei Schneider nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 00:15:21
      Beitrag Nr. 243 ()
      Hier schon einmal der grobe Rahmen meines Schreibens. Die Details folgen. Wer noch etwas beitragen möchte: Bitte beeilen! - Oder ein eigenes Schreiben verfassen. Zunächst an die Generalstaatsanwaltschaft München.

      ###########################################

      An die Generalstaatsanwaltschaft bei dem
      Bayerischen Obersten Landesgericht
      Schleißheimer Str. 139
      80797 München



      Betreff:
      Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen 501 UJs 111387/02)
      bezüglich „Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG“



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 27.06.2002 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet.
      Die Anzeige finden Sie in der Anlage (1) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Darauf habe ich am 06.09.2002 einen Bescheid bekommen, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg meiner Anzeige „keine Folge“ gegeben habe. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass das Schreiben bereits auf den 20.08.2002 datiert war und vermutlich erst aufgrund eines Anrufs von mir am 05.09.2002 beim zuständigen Staatsanwalt abgeschickt wurde. Jedenfalls trägt der Briefumschlag einen Poststempel vom 05.09.2002. Eine Kopie des Schreibens, inkl. Briefumschlag, finden Sie in der Anlage (2)

      Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg möchte ich bei Ihnen Beschwerde einlegen.
      Zwecks besserer Übersichtlichkeit möchte ich meine Beschwerde in 4 Abschnitte gliedern:

      1. Punkte, die nicht geprüft wurden.
      2. Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      3. Punkte, für die ausreichende Verdachtsmomente vorliegen
      4. Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten

      (...)

      Mit freundlichem Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.09.02 00:15:43
      Beitrag Nr. 244 ()
      Hier schon einmal der grobe Rahmen meines Schreibens. Die Details folgen. Wer noch etwas beitragen möchte: Bitte beeilen! - Oder ein eigenes Schreiben verfassen. Zunächst an die Generalstaatsanwaltschaft München.

      ###########################################

      An die Generalstaatsanwaltschaft bei dem
      Bayerischen Obersten Landesgericht
      Schleißheimer Str. 139
      80797 München



      Betreff:
      Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen 501 UJs 111387/02)
      bezüglich „Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG“



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 27.06.2002 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet.
      Die Anzeige finden Sie in der Anlage (1) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Darauf habe ich am 06.09.2002 einen Bescheid bekommen, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg meiner Anzeige „keine Folge“ gegeben habe. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass das Schreiben bereits auf den 20.08.2002 datiert war und vermutlich erst aufgrund eines Anrufs von mir am 05.09.2002 beim zuständigen Staatsanwalt abgeschickt wurde. Jedenfalls trägt der Briefumschlag einen Poststempel vom 05.09.2002. Eine Kopie des Schreibens, inkl. Briefumschlag, finden Sie in der Anlage (2)

      Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg möchte ich bei Ihnen Beschwerde einlegen.
      Zwecks besserer Übersichtlichkeit möchte ich meine Beschwerde in 4 Abschnitte gliedern:

      1. Punkte, die nicht geprüft wurden.
      2. Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      3. Punkte, für die ausreichende Verdachtsmomente vorliegen
      4. Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten

      (...)

      Mit freundlichem Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.09.02 23:31:20
      Beitrag Nr. 245 ()
      Für alle, die Zeit zum Korrekturlesen haben, hier schon einmal der momentane Stand meiner Beschwerde. Die stichwortartigen Bereiche werden natürlich noch ausformuliert.

      ################################################


      An die Generalstaatsanwaltschaft bei dem
      Bayerischen Obersten Landesgericht
      Schleißheimer Str. 139
      80797 München



      Betreff:
      Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen 501 UJs 111387/02)
      bezüglich „Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG“



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 27.06.2002 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet.
      Die Anzeige finden Sie in der Anlage (1) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Darauf habe ich am 06.09.2002 einen Bescheid bekommen, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg meiner Anzeige „keine Folge“ gegeben habe. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass das Schreiben bereits auf den 20.08.2002 datiert war und vermutlich erst aufgrund eines Anrufs von mir am 05.09.2002 beim zuständigen Staatsanwalt abgeschickt wurde. Jedenfalls trägt der Briefumschlag einen Poststempel vom 05.09.2002. Eine Kopie des Schreibens, inkl. Briefumschlag, finden Sie in der Anlage (2).

      Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg möchte ich bei Ihnen Beschwerde einlegen.

      Kennzeichnend für den Bescheid ist folgendes Zitat: „...gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Spekulationen rechtfertigen es dagegen nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.“

      Dagegen muss ich scharf protestieren: Die in meiner Anzeige augelisteten Verdachtsmomente stützen sich überwiegend auf leicht überprüfbare „tatsächliche Anhaltspunkte“! - In einigen Fällen ist es mir sogar gelungen, unzweifelhafte Beweismittel anzuführen. Außerdem musste ich leider feststellen, dass einige Punkte meiner Anzeige praktisch nicht geprüft wurden.

      Um den Umfang meiner Anzeige in Grenzen zu halten, hatte ich mich darauf beschränkt, die wichtigsten bzw. offensichtlichen Verdachtsmomente zusammen mit den zugehörigen Quellen aufzulisten. Jetzt drängt sich mir der Eindruck auf, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als „den Jäger zum Jagen zu tragen“ (wie es im Volksmund heißt). Deshalb möchte ich im Folgenden verschiedene Details in den bereits genannten Quellen genauer erläutern und am Schluss noch einige neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten ergänzen.

      Zwecks besserer Übersichtlichkeit möchte ich meine Beschwerde dementsprechend in folgende Rubriken gliedern:

      (A) Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      (B) Punkte, für die „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen
      (C) Punkte, die nicht geprüft wurden
      (D) Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten
      (E) Empfehlung


      (A) Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      ===================================

      In diese Rubrik möchte ich die folgenden Punkte meiner Anzeige einordnen:

      1. Kursbetrug und Missbrauch der Ad-Hoc-Publizität

      Hier sei stellvertretend noch einmal die Schneider Ad-Hoc vom 05.06.2000 genannt.
      Quelle:
      http://www.dgap.de
      Anmerkung: Leider sind die Ad-Hocs bei der DGAP nicht direkt über eine URL adressierbar.
      Die Selektion ist jedoch einfach:
      Geben Sie nur das Börsenkürzel ein: SRF
      Drücken Sie dann „Suche starten“ und gehen Sie nach Datum vor.
      Im Gegensatz zu meiner Anzeige empfehle ich hier, über die DGAP zu gehen, da es sich bei einer durch die DGAP veröffentlichte und immer noch abrufbare Ad-Hoc sicherlich um ein unzweifelhaftes Beweismittel handeln dürfte.

      In der Ad-Hoc vom 05.06.2000 heißt es:
      „In diesem Jahr ist die Endfertigung von ca. 50 Laserprojektionssystemen geplant,
      im Jahre 2001 sollen es mehr als 100 Laserprojektionssysteme sein.“

      Diese Zahlen wurden nie durch eine spätere Ad-Hoc korrigiert, obwohl die Planzahlen offensichtlich nicht erreicht wurden. Im Sinne der Ad-Hoc-Publizizät hätten sie jedoch umgehend korrigiert werden müssen - sowie absehbar wurde, dass ihre Einhaltung nicht mehr möglich sein würde.
      Wären die genannten Stückzahlen aber erreicht worden, wäre es sicher nicht zu der Insolvenz gekommen.


      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel (Teil 1)

      Im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg heißt es dazu:
      „Das unterstellte Abweichen von unternehmerischen Zielsetzungen mit einhergehender anderweitiger Mittelverwendung rechtfertigt ebenfalls nicht die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen z. B. wegen Kapitalanlagebetrugs, da ansonsten jedem unternehmerischen, eigenverantwortlichen Handeln des Vorstandes Fesseln angelegt würden.“

      Diese Begründung kann mit ihrem Allgemeingültigkeitsanspruch spätestens seit der Verurteilung des ehemaligen Managements der Bremer Vulkan-Werft kaum Bestand haben. Lesen Sie dazu bitte:

      Financial Times Deutschland, Fr, 21.12.2001:
      Titel: Vulkan-Prozess endet mit Bewährungsstrafen
      Das Bremer Landgericht hat drei ehemalige Manager des früheren Werftenkonzerns Bremer Vulkan wegen Untreue zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte härtere Strafen gefordert.
      Die Verurteilten hatten nach Überzeugung der Anklage rund 850 Mio. DM (knapp 435 Mio. Euro) Fördergelder für die ostdeutschen Verbundwerften Wismar und Stralsund veruntreut und zweckentfremdet für westdeutsche Firmen genutzt...
      Quelle:
      http://www.ftd.de/ub/in/6930980.html?nv=se

      Financial Times Deutschland, Mo, 17.9.2001:
      Titel: Ex-Vulkan-Managern droht Zahlung von Schadenersatz
      Der Vorstand des ehemaligen Bremer Vulkan Werftverbundes muss damit rechnen, zu hohen Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anders lautende Urteile aufgehoben...
      Quelle:
      http://www.ftd.de/ub/in/1270949.html?nv=rs

      Ich beanspruche eine Analogie zwischen der Veruntreuung der Fördergelder durch die Vulkan-Werft und der Veruntreuung des zweckbestimmten Emissionserlöses aus der Schneider-Kapitalerhöhung.
      Diese Analogie möchte ich anhand des in meiner Anzeige bereits angeführten Verkaufsprospekts zur Schneider-Kapitalerhöhung vom 03.04.2000 als unzweifelhaftem Beweismittel detailliert begründen. Bitte lesen Sie:
      Quelle:
      http://www.schneider-ag.de/deutsch/investor/download/kapital…

      Seite 5: „Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt“:
      Schneider, Lehman Brothers und LfA Förderbank Bayern

      Seite 16: „Kontrolle über die Gesellschaft“:
      „... Des weiteren werden nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Gebrüder Schneider bei unterstellter Wahrnehmung sämtlicher ihnen zustehenden Bezugsrechte voraussichtlich mit 10,81 % am Gesamtkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Die den Gebrüdern Schneider als Aktionäre der Gesellschaft zustehenden Stimmrechte unterliegen bis zum 31. August 2001 einer Stimmrechtsbindung durch die LfA. Durch ihre Beteiligung und durch die Stimmrechtsbindung der den Gebrüdern Schneider zustehenden Stimmrechte ist die LfA, abhängend von der jeweiligen Präsenz in der Hauptversammlung der Gesellschaft, unter Umständen in der Lage, wichtige unternehmerische Entscheidungen, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen, zu kontrollieren und maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen...“

      Seite 18: „Verwendung des Emmisionserlöses“
      (Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)
      „... Der Nettoemissionserlös der Gesellschaft wird sich auf etwa Euro 44.900.000 Mio belaufen (Anmerkung: Gemeint sind: Euro 44,9 Mio). Die Gesellschaft beabsichtigt, den aus dem Angebot der Neuen Aktien zufließenden Nettoerlös maßgeblich zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmensbereichs Laser-Display-Technologie zu verwenden.“

      Der Prospekt hat insgesamt 82 Seiten. Davon behandeln 6 eng bedruckte Seiten das Thema „Risikofaktoren“. Es werden insgesamt 15 Risikofaktoren aufgelistet. Darunter ist jedoch keine Klausel enthalten, dass der Emissionserlös bei Bedarf auch für einen anderen als den zugesicherten Zweck verwendet werden darf.

      Die Mittel wurden also tatsächlich der Schneider Laser AG zu unternehmensfremden Zwecken entzogen! – Ergänzend möchte ich noch einmal aus meiner Anzeige zitieren:

      Auf Seite 39 des Verkaufsprospekts ist auch die Umstrukturierung der ehemaligen Schneider Rundfunkwerke in die Holding Schneider Technologies AG und die operativen Töchter Schneider Electronics AG (Unterhaltungselektronik) und Schneider Laser Technologies AG erläutert. Auf derselben Seite ist darauf hingewiesen, dass die neue Holding maximal noch 5 Jahre für die an die Electronics AG übergegangenen Altschulden haftet. Es muss also allen Verantwortlichen (Vorstand, Aufsichtsrat, Lehman und LfA) bewusst gewesen sein, dass das Ziel der Holdingstruktur - eine Risikoentkopplung der operativen Töchter - erst im Jahr 2005 erreicht sein würde und dass bis dahin besondere Vorkehrungen zu treffen wären, damit die Zweckbestimmung des Mittelzuflusses von 45 Mio. Euro für die Laser Display Technologie nicht gefährdet würde. Insbesondere hätten diese 45 Mio. Euro nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten der Eletronics AG verwendet werden dürfen, sondern hätten als Sicherheitsreserve separiert werden müssen.


      (B) Punkte, für die „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen
      ===============================================

      2. Bilanzfälschung
      Insolvenzakten wirklich auf Bilanzfälschung geprüft?
      Übersetzung Zitat Wiesheu. Nicht widerrufen. Ansonsten üble Nachrede.
      Wiesheu bis dato nicht entschuldigt.
      Schneider-interne „umfassende Bestandsaufnahme“ geprüft? Insolvenzverwalter?

      3. Insiderhandel
      Was sollen bei Insider-Handel eigentlich „konkrete Anhaltspunkte“ sein?
      Kriterium für BaFIN ist ein rein formaler Vergleich zwischen Zeitpunkten von extremen Kursverläufen und Zeitpunkten der Bekanntgabe von potentiell kursbeeinflussenden Informationen. Genau das ist hier doch gegeben!
      Die Bekantgabe negativer Informationen wurde um mindestens mehrere Monate bis Ende 2001 hinausgezögert, obwohl die Vorschriften der Ad-hoc-Publizität eine sofortige Bekanntgabe vorschreiben, sogar unabhängig von Börsenzeiten, d.h. innerhalb von Stunden!
      Selbst die Mitarbeiter waren Ende Januar 2002 völlig überrascht von der Zahlungsunfähigkeit.

      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles
      Eindeutige Ad-Hoc-Mitteilungen etc., LFA?

      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung
      Insolvenzplan nicht abgestimmt
      -> siehe auch Abschnitt (D) dieser Beschwerde
      „Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten“



      (C) Punkte, die nicht geprüft wurden
      ==============================

      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten
      AR mitverantwortlich für Veruntreuung zweckgebundener Mittel und
      irreführende Informationspolitik des Vorstandes

      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe
      Erhebliches Staatsvermögen
      Deshalb sind hier nicht nur strafrechtliche Aspekte zu prüfen,
      sondern auch mangelhafte Ausübung von Kontrollpflichten.
      Abstimmung mit Bayerischem Obersten Rechnungshof?

      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel (Teil 2)

      Punkt 7 meiner Anzeige hebt in der zweiten Hälfte auf die Sicherheitenpoolverträge vom 04.12.2001, 18.12.2001, 21.12.2001, 02.01.2002 und 18.01.2002 ab, in denen die Schneider Laser Technologies AG zugunsten verschiedener Banken, vor allem der LfA, beliehen wurde. Leider ist der Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg überhaupt nicht auf diese Sicherheitenpoolverträge eingegangen. Dies ist besonders deshalb ein bedeutsames Versäumnis, weil diese Sicherheitenpoolverträge wohl ursächlich zum Scheitern des Insolvenzplanes am 08.05.2002 führten. Hierzu zitiere ich aus einem Brief des zuständigen Insolvenzverwalters Michael Jaffé:
      „Da durch den Insolvenzplan nicht in die Absonderungsrechte, insbesondere nicht in die Verpfändung der Aktien der Schneider Laser Technologies AG zugunsten des Bankenpools eingegriffen werden kann, war das Scheitern des Plans vorgegeben, als die Bankengläubiger die Freigabe ihrer dinglichen Rechte abgelehnt haben.“
      Quelle:
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4826

      Eine Prüfung der Sicherheitenpoolverträge sollte mindestens folgende Fragen klären:

      Hat die LfA mit den Sicherheitenpoolverträgen nicht die in ihrem eigenen Börsenprospekt angepriesene Holding-Strategie von Schneider konterkariert?

      Hat die Schneider Laser Technologies AG bei Abschluss der Sicherheitenpoolverträge im Gegenzug überhaupt eine neue Leistung erhalten? => Sind die Verträge dann überhaupt rechtens?

      Haben die Banken durch Abschluss der Sicherheitenpoolverträge kurz vor der für sie absehbaren Insolvenz sich nicht gegenüber den anderen Gläubigern einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft?

      Ist bei der LfA evtl. von einem besonders schweren Verschulden auszugehen, da sie in ihrer Doppelrolle als Hauptaktionär und Gläubiger den Abschluss der Sicherheitenpoolverträge maßgeblich beeinflussen konnte?

      Ist es nicht mindestens sittenwidrig, wenn der Hauptaktionär einer Holding sich die werthaltigste Konzerntochter direkt verpfänden lässt?


      (D) Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten
      =====================================================
      Zu Punkt (8) meiner Anzeige „Mangelhafte Insolvenzverwaltung“
      Irreführende Ad-Hocs
      keine Eingangsbestätigung auf die Geltendmachung finanzieller Ansprüche
      Verspätete, unvollständige Ad-Hoc


      (E) Empfehlung
      =============
      Laser hat Wert. Wird weiter entwickelt und präsentiert.
      Staatsvermögen könnte gerettet werden.
      In 2-3 Jahren wird der wirtschaftliche Erfolg der LDT eindeutig belegen, dass die LfA in unverantwortlicher Weise Staatsvermögen vernichtet hat.
      Dann drohen Schadensersatzansprüche der Aktionäre.

      Beauftragung der Staatsanwaltschft Frankfurt mit den Ermittlungen, da diese voraussichtlich ohnehin Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte werden wird. Dann kann auch keiner bayerischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, sie hätte wegen der Beteiligung der LfA an Schneider unvollständig ermittelt.


      Mit verbindlichem Gruß




      Anlagenliste

      1. Anzeige gegen Unbekannt vom 27.06.2002
      2. Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20.08.2002 (Poststempel: 05.09.2002)
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 00:00:46
      Beitrag Nr. 246 ()
      Bitte alles als "vermutlich", "könnte" etc. darstellen.

      Genau wie ich hier ausschließlich (!) Vermutungen poste (auch wenn ausnahmsweise im Eifer des Gefechtes die Darstellung unbeabsichtigt (!) nicht auf den ersten Blick so ersichtlich sein sollte. Aber dieses ist ein Internet-Board, wo leicht Flüchtigkeitsfehler - wie auch Rechtschreibfehler ;) - passieren). Ich weise bei dieser Gelegenheit noch mal darauf hin, dass hier wohl von niemanden irgendjemand beschuldigt werden soll, solange er nicht rechtskräftig verurteilt sein sollte. Was natürlich gerade bei den von Lebensbaum geschilderten Verdachtsmomenten durchaus denkbar sein könnte. ;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 01:02:40
      Beitrag Nr. 247 ()
      Danke, tagchen. Hier noch ein kleiner Nachschlag. Dann muss ich mal schlafen:

      ##################################################

      (B) Punkte, für die „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen
      ===============================================

      2. Bilanzfälschung

      Zu diesem Punkt meiner Anzeige führt die Staatsanwaltschaft Augsburg in ihrem Bescheid aus, „dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG.“

      Nun will ich nicht in Abrede stellen, dass die Insolvenzakten routinemäßig geprüft wurden. Für mich bleibt aber die in meiner Anzeige bereits zitierte Aussage des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu immer noch ein „tatsächlicher Anhaltspunkt“. Zitat: "Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LfA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war."
      Quelle:
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Übersetzte man diese „ganz vorsichtige“ Ausdrucksweise in klares Deutsch, so könnte es in etwa lauten: „Der Schneider-Vorstand hat mit seiner Berichterstattung über die finanziellen Verhältnisse der AG den Aufsichtsrat und die LfA getäuscht.“

      Eine solche Aussage ist für einen Unternehmensvorstand sicherlich absolut rufschädigend. Hätte die Prüfung der Insolvenzakten die öffentliche Aussage von Wirtschaftsminister Wiesheu widerlegt, so hätte er sich dafür umgehend öffentlich entschuldigen müssen. Dies ist meines Wissens aber bis heute nicht erfolgt.


      3. Insiderhandel

      Bezüglich des Insiderhandels ist die Frage zu stellen, was die Staatsanwaltschaft Augsburg eigentlich meint, wenn sie „konkrete Anhaltspunkte“ als Voraussetzung zur Aufnahme von Ermittlungen fordert.

      Kriterium für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) zur Aufnahme routinemäßiger Ermittlungen ist jedenfalls ein rein formaler Vergleich zwischen den Zeitpunkten extremer Kursverläufe und den Zeitpunkten der Bekanntgabe von potentiell kursbeeinflussenden Informationen. Genau das ist hier doch gegeben:
      Die Bekantgabe negativer Informationen wurde um mindestens mehrere Monate bis Ende 2001 hinausgezögert, obwohl die Vorschriften der Ad-hoc-Publizität eine sofortige Bekanntgabe vorschreiben, sogar unabhängig von Börsenzeiten, d.h. innerhalb von Stunden!
      Selbst die Mitarbeiter waren Ende Januar 2002 völlig überrascht von der Zahlungsunfähigkeit.

      Da aus dem Kopf meiner Anzeige hervorgeht, dass diese gleichzeitig bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und bei der BaFIN erstattet wurde, ist deshalb die Frage zu stellen, ob überhaupt eine Stellungnahme der BaFIN eingeholt wurde. Mir ist jedenfalls bis heute keine zugegangen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 08:33:49
      Beitrag Nr. 248 ()
      Habe noch eine kleine Frühschicht eingelegt:

      #############################################

      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles

      Hierzu möchte ich zunächst die Wiedergabe dieses Punktes meiner Anzeige im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg zitieren:
      „Obwohl noch im Halbjahresbericht 2001 von Liquiditätsengpässen keine Rede gewesen sei, sei Ende Januar 2002 doch die Zahlungsunfähigkeit eingetreten...“

      Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass zwischen dem noch positiven Halbjahresbericht 2001 und dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit immerhin ein halbes Jahr gelegen habe.
      In meiner Anzeige weise ich jedoch an Hand einer Vielzahl von Quellen nach, dass von Schneider-Seite jeglicher Liquiditätsengpass bis unmittelbar vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit energisch bestritten wurde.

      Diese Diskrepanz sollte durchaus als „tatsächlicher Anhaltspunkt“ eine eingehendere Untersuchung rechtfertigen. In diesem Rahmen sollten unbedingt Stellungnahmen der damals handelnden Personen (incl. LfA) eingeholt und dokumentiert werden. Den besten Überblick über die damaligen finanziellen Vorgänge sollte naturgemäß der damalige und auch letzte Finanzvorstand Hans Szymanski haben.

      In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass laut Homepage der Jenoptik-LOS (Laser.Optik.Systeme) Hans Szymanski inzwischen der Geschäftsführung dieser Firma angehört.
      Quelle:
      http://www.jenoptik-los.de

      Jenoptik-LOS ist der Hersteller des RGB-Lasers, dem Herzstück der Schneider Laser Display Technologie (LDT).

      Finden Sie es nicht äußerst ungewöhnlich, dass ein Unternehmen den Finanzvorstand eines in Insolvenz gegangenen Kunden in die eigene Geschäftsführung beruft?
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 11:03:27
      Beitrag Nr. 249 ()
      Respekt Lebensbaum fuer Deine Herkulesarbeit.
      Aber willst Du Dich nicht auf Deinen alles entscheidenden Knackpunkt konzentrieren, auf dass es auch die schlagzeilen-verliebten Vereinfacher in den politischen Kanzleien und Redaktionen kapieren:

      Hans Szymanski, der Schneider in die Insolvenz manipuliert hat, will sie jetzt als LOS-Manager fuer Jenoptik billig erbeuten. Etwas falsch daran?

      Da soll mir doch keiner mit fehlenden Anhaltspunkten daher kommen ...
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 11:22:33
      Beitrag Nr. 250 ()
      @ Lebensbaum

      Hast Du die Beschwerde schon abgeschickt ?

      Entschuldige . Möchte Dir nicht da reinreden , aber helfen .

      Falls "nein" :Bitte unbedingt ergänzen !
      Falls ja bitte unbedingt nachreichen !
      Wer gibt schon mögliche eigene Fehler gerne freiwillig zu ?
      ( z.B. möglicherweise groben Sachverhaltsermittlungsfehler )

      So läßt Du dem Staatsanwalt einen hochanständigen Ehrenrettungs-Fluchtweg ( z.B.: "Neue Beweise wurden
      vom Antragssteller nachträglich vorgetragen..." )

      Sonst siehst Du alt aus und erlebst vielleicht bayerische Gemütlichkeit ?



      Nochmals zur Ergänzung :

      Die wichtigste Akte , die Insolvenzakte des Insolvenzgerichtes Gera vom Tochterunternehmen Schneider Laser Technologies AG i.Ins. ( Aktenzeichen dort : 8 IN 68 / 02 ) wurde gar nicht hinzugezogen !!!!!!!

      Das schreibt der Staatsanwalt in Augsburg ausdrücklich selbst in seiner Ablehnung :

      "Hinsichtlich der vom Anzeigeerstatter weiter vorgebrachten Vermutungen der Bilanzfälschung, des Herbeiführens eines lnsolvenzfalles und der mangelhaften Insolvenzverwaltung ist auszuführen, dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG. Die vom Anzeigeerstatter vorgebrachten Vermutungen und Denkmodelle rechtfertigen auch hier keine andere Beurteilung." ( Zitat Staatsanwaltschaft - Ende )

      Ich möchte Dich nochmals ganz speziell an mein Posting Nr. 229 vom 12.09.2002 erinnern !!!!!!!

      Only
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 18:20:35
      Beitrag Nr. 251 ()
      @ OnlyHardFactsAboutSchneider: Vielen Dank. Hatte ich vergessen. - Jetzt besser?
      (Sonst schreib` doch einfach selbst parallel.)

      ##############################################

      2. Bilanzfälschung

      Zu diesem Punkt meiner Anzeige führt die Staatsanwaltschaft Augsburg in ihrem Bescheid aus, „dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG.“

      In dieser Ausführung fehlt mir die Insolvenzakte des Insolvenzgerichtes Gera zur Schneider Laser Technologies AG (Aktenzeichen: 8 IN 68/02). Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass die Insolvenzakten routinemäßig geprüft wurden. Wenn die Prüfung jedoch nur durch die örtlich zuständigen Insolvenzgerichte erfolgte, so könnten entscheidende Tatbestände dabei unentdeckt geblieben sein. Es sollte deshalb unbedingt eine Gesamtprüfung erfolgen und dabei speziell auf eine korrekte Konsolidierung geachtet werden - sowohl bei den Periodenabschlüssen als auch bei bedeutenden Einzelbuchungen. Von besonderem Interesse sollte dabei naturgemäß die Aktivierung von Eigenleistungen sein (Forschung, Ingangsetzung etc.).

      Unabhängig davon halte ich die in meiner Anzeige bereits zitierte Aussage des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu immer noch für einen „tatsächlichen Anhaltspunkt“. Zitat: "Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LfA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war."
      Quelle:
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Übersetzte man diese „ganz vorsichtige“ Ausdrucksweise in klares Deutsch, so könnte es in etwa lauten: „Der Schneider-Vorstand hat mit seiner Berichterstattung über die finanziellen Verhältnisse der AG den Aufsichtsrat und die LfA getäuscht.“

      Eine solche Aussage ist für einen Unternehmensvorstand sicherlich absolut rufschädigend. Hätte die Prüfung der Insolvenzakten die öffentliche Aussage von Wirtschaftsminister Wiesheu widerlegt, so hätte er sich dafür umgehend öffentlich entschuldigen müssen. Dies ist meines Wissens aber bis heute nicht erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 19:04:52
      Beitrag Nr. 252 ()
      @ Allez hopp, Posting #248:

      Zunächst möchte ich mal aus meiner Anzeige zitieren (Posting #1 in diesem Thread):
      "In dieser Auflistung sind einige Namen enthalten. Damit will ich jedoch in keiner Weise behaupten, dass es sich dabei definitiv um die Schuldigen handelt. Die Nennung der Namen erfolgt lediglich im Sinne einer möglichst vollständigen Zusammenstellung aller öffentlich zugänglichen Informationen."

      Ich will also niemand persönlich verdächtigen.
      Aber was bleibt dem Kommissar im Krimi, wenn ihm die entscheidenden Informationen oder die entscheidende Erleuchtung noch fehlt? - Er geht ganz nüchtern alle(!) denkbaren Motive für alle beteiligten Personen durch!

      Wenn ich das hier versuche, so halte ich Deinen Vorschlag nicht für den Wahrscheinlichsten. - Aber jetzt höre ich besser auf damit...
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 20:51:59
      Beitrag Nr. 253 ()
      ... es gibt schließlich noch Arbeit. Also Fortsetzung:

      ################################################

      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung

      Diesen Punkt meiner Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Augsburg in ihrem Bescheid zwar erwähnt, jedoch nur im Zusammenhang mit der Prüfung auf verfolgbare Straftaten. – Natürlich aber wollte ich den Insolvenzverwalter keiner Straftat bezichtigen.

      Mein Punkt „Mangelhafte Insolvenzverwaltung“ soll vielmehr auf folgendes Problem abheben:
      Der Insolvenzverwalter verwaltet nicht nur das Vermögen der Gläubiger, sondern gleichzeitig auch das Vermögen der Aktionäre. Den Aktionären gibt er jedoch keine Rechenschaft ab. Er ist vom Staat
      eingesetzt und muss deshalb auch vom Staat kontrolliert und im Extremfall ausgetauscht werden.

      In diesem Sinne ist immer noch die Frage offen, ob der gescheiterte Insolvenzplan im Vorfeld ausreichend mit den Hauptgläubigern abgestimmt wurde.
      Und genauso offen ist die Frage, warum der Insolvenzverwalter nicht versucht hat, den Insolvenzplan nachzubessern.

      Deshalb möchte ich dringend darum bitten, dass der Insolvenzverwalter zu dieser Thematik befragt wird. Dabei sollte grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass von interessierter Seite versucht wurde, auf das Handeln des Insolvenzverwalters Einfluss zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.02 23:05:37
      Beitrag Nr. 254 ()
      Und weiter geht`s:

      ########################################

      (C) Punkte, die nicht geprüft wurden
      ==============================

      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten

      Auch für diesen Punkt meiner Anzeige musste ich leider feststellen, dass er im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg zwar erwähnt wurde, jedoch nur im Zusammenhang mit der Prüfung auf verfolgbare Straftaten. Die Pflichten des Aufsichtsrats einer AG sollten naturgemäß aber primär anhand des AktG geprüft werden. Deshalb möchte ich für diesen Punkt zunächst schlicht um Bearbeitung bitten.

      Hinzufügen möchte ich bei dieser Gelegenheit noch, dass sich die von mir im Punkt 7 erläuterte Veruntreuung zweckgebundener Mittel vermutlich über einen längeren Zeitraum erstreckt hat. Sollten sich diese Vorwürfe als stichhaltig erweisen, so würden sie deshalb nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aufsichtsrat treffen.


      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe

      Bei diesem Punkt erstaunt es mich am allermeisten, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg ihn allein unter dem Aspekt verfolgbarer Straftaten geprüft hat.

      Bitte lesen Sie einfach nur diesen Punkt in meiner Anzeige nach (inkl. der zugehörigen Quellen):
      Es geht hier darum, dass der Freistaat Bayern über die LfA mit zeitweise 200 Millionen Euro bei Schneider engagiert war, die daraus entstehenden Kontrollpflichten nach Ansicht verschiedener Beobachter aber nicht ausreichend wahrgenommen hat. Aus diesem Grund hatte ich, wie aus dem Kopf meiner Anzeige ersichtlich, diese zeitgleich auch dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg ist jedoch nicht zu entnehmen, dass zu diesem Punkt eine Zusammenarbeit stattgefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 01:15:52
      Beitrag Nr. 255 ()
      Letzter Punkt. Damit fehlt nur noch die Schlussempfehlung.

      ######################################################

      (D) Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten
      =====================================================

      Zu Punkt 8 meiner Anzeige: „Mangelhafte Insolvenzverwaltung“

      Eine Prüfung der von Schneider unter Insolvenzverwaltung herausgegebenen Ad-Hoc-Meldungen ergab, dass diese auf mich - und vermutlich auch auf andere Marktteilnehmer - irreführend wirkten.
      Quelle:
      http://www.dgap.de
      Selektion wie oben beschrieben, Datum: 27.03.2002 und 09.04.2002

      Da mir aus dieser Irreführung tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, habe ich am 11.08.2002 einen Schadenersatzanspruch an den Insolvenzverwalter gestellt. Darin heißt es u.a.:
      Speziell die Formulierung "finanzielle Entflechtung der Unternehmen der SCHNEIDER Gruppe abgeschlossen..." erweckte bei mir den Eindruck, dass es gelungen wäre, die Schneider Electronics AG mitsamt ihren Verbindlichkeiten abzutrennen, sodass eine Sanierung der Schneider Laser Technologies AG kein Problem mehr sei.
      Quelle: Anlage (3) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
      dort Posting #198

      Sollte meine Interpretation der beiden genannten Ad-Hoc-Meldungen durch die BaFIN bestätigt werden, so wäre dies ein neues Indiz für eine mangelhafte Insolvenzverwaltung.

      Die Tatsache, dass ich bis heute keine Eingangsbestätigung für mein o.g. Schreiben bekommen habe – geschweige denn eine Stellungnahme - , ist für mich ein weiteres – wenn vielleicht auch kleines – Indiz.

      Beide Tatbestände hätte ich vielleicht nicht extra angeführt, wenn sie nicht durch einen neuerlichen Vorgang unterstrichen worden wären:

      Am 06.09.2002 erschien in der Allgäuer Zeitung / Augsburger Allgemeine der Artikel
      „Elektronikriese TCL will Schneider – Übernahme so gut wie sicher“
      Quelle: Anlage (4) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5449

      Ähnlicher VWD-Artikel vom 06.09.02, 10.24:
      http://www.vwd.de/cms/Dispatcher/message?messageid=529293&ba…

      Diese und weitere Artikel führten zu einem massiven und nachhaltigen Kurssprung der Schneider-Aktie: Die Aktie verdoppelte sich im Wert von ca 0,9 Euro auf ca. 0,19 Euro (Intraday über 0,2).

      Erst danach, und nach einer Kursaussetzung, erschien um 13:29:31 die Ad-Hoc zum selben Thema:
      http://www.dgap.de
      Selektion wie oben beschrieben, Datum: 06.09.2002

      Meiner Meinung nach kann ein Verstoß gegen die einschlägigen Ad-Hoc-Vorschriften kaum klarer ausfallen:
      Da es sich bei der Allgäuer Zeitung / Augsburger Allgemeine um eine gedruckte Zeitung handelt (obige Quelle wurde schon um 07:49 Uhr ins Internet gestellt), dürfte die Information bereits am Vortag an die Zeitungsredaktion weitergegeben worden sein!
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 08:48:29
      Beitrag Nr. 256 ()
      @Lebensbaum:

      Bitte unbedingt noch korrigieren:

      Die adHoc erschien NICHT zum selben Thema!!!

      Es gab bis heute (!) keine adHoc zum beabsichtigten Verkauf der Electronics AG bzw. deren Werte!

      Die adHoc bezog sich nur auf die Marke "Schneider"!

      Somit ist uns der mögliche Verkauf der Electronics AG NIE mitgeteilt worden, nur der Presse.

      Zudem ist die Pressemeldung anscheinend sogar inhaltlich falsch. Sie erweckt wohl den Eindruck, als ob die gesamte Firma Electronics AG verkauft wird. Tatsächlich werden wohl nur deren Werte veräußert!
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 18:59:53
      Beitrag Nr. 257 ()
      @ tagchen:
      Diesen zusätzlichen Umstand hatte ich ursprünglich drin. Er hat aber den Text sehr aufgebläht und ich hatte den Eindruck, dass er die Verständlichkeit des Punktes unnötig erschwert. So habe ich ihn wieder rausgenommen.

      Ich poste gleich den endgültigen Text, den ich heute früh abgeschickt habe.
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 19:19:35
      Beitrag Nr. 258 ()
      Hier die Beschwerde. So wie ich sie heute früh abgeschickt habe. Natürlich per Einschreiben mit Rückschein.

      Und noch als Hinweis:
      Die anonymisierte TextBridge-Version des Bescheids der Staatsanwaltschft Augsburg steht in diesem Thread unter Posting #215

      Oder als anonymisierte Scan-Version unter
      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite1.pdf
      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite2.pdf
      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite3.pdf
      http://www.lasertv.net/anzeige/Seite4.pdf

      Vielen Dank noch einmal an alle, deren Hinweise und Ideen ich hier eingedampft habe.

      God save the Internet!

      ####################################################

      An die Generalstaatsanwaltschaft bei dem
      Bayerischen Obersten Landesgericht
      Schleißheimer Str. 139
      80797 München


      Zur Kenntisnahme:

      An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
      Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management
      Postfach 50 01 54, 60391 Frankfurt
      E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de

      An den Bayerischen Obersten Rechnungshof
      Postfach 22 00 09, 80535 München
      E-Mail: poststelle@orh.bayern.de



      Betreff:
      Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen 501 UJs 111387/02)
      bezüglich „Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG“



      18.09.2002

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 27.06.2002 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet.
      Die Anzeige finden Sie in der Anlage (1) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Darauf habe ich am 06.09.2002 einen Bescheid bekommen, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg meiner Anzeige „keine Folge“ gegeben habe. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass das Schreiben bereits auf den 20.08.2002 datiert war und vermutlich erst aufgrund eines Anrufs von mir am 05.09.2002 beim zuständigen Staatsanwalt abgeschickt wurde. Jedenfalls trägt der Briefumschlag einen Poststempel vom 05.09.2002. Eine Kopie des Schreibens, inkl. Briefumschlag, finden Sie in der Anlage (2).

      Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg möchte ich bei Ihnen Beschwerde einlegen.

      Kennzeichnend für den Bescheid ist folgendes Zitat: „...gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Spekulationen rechtfertigen es dagegen nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen.“

      Dagegen muss ich scharf protestieren: Die in meiner Anzeige aufgelisteten Verdachtsmomente stützen sich überwiegend auf leicht überprüfbare „tatsächliche Anhaltspunkte“! - In einigen Fällen ist es mir sogar gelungen, unzweifelhafte Beweismittel anzuführen. Außerdem musste ich leider feststellen, dass einige Punkte meiner Anzeige praktisch nicht geprüft wurden.

      Um den Umfang meiner Anzeige in Grenzen zu halten, hatte ich mich darauf beschränkt, die wichtigsten bzw. offensichtlichen Verdachtsmomente zusammen mit den zugehörigen Quellen aufzulisten. Jetzt drängt sich mir der Eindruck auf, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als „den Jäger zum Jagen zu tragen“ (wie es im Volksmund heißt). Deshalb möchte ich im Folgenden verschiedene Details in den bereits genannten Quellen genauer erläutern und am Schluss noch einige neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten ergänzen.

      Zwecks besserer Übersichtlichkeit möchte ich meine Beschwerde dementsprechend in folgende Rubriken gliedern:

      (A) Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      (B) Punkte, für die „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen
      (C) Punkte, die nicht geprüft wurden
      (D) Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten
      (E) Empfehlung


      (A) Punkte, für die klare Beweise vorliegen
      ===================================

      In diese Rubrik möchte ich die folgenden Punkte meiner Anzeige einordnen:

      1. Kursbetrug und Missbrauch der Ad-Hoc-Publizität

      Hier sei stellvertretend noch einmal die Schneider Ad-Hoc vom 05.06.2000 genannt.
      Quelle:
      http://www.dgap.de
      Anmerkung: Leider sind die Ad-Hocs bei der DGAP nicht direkt über eine URL adressierbar.
      Die Selektion ist jedoch einfach:
      Geben Sie nur das Börsenkürzel ein: SRF
      Drücken Sie dann „Suche starten“ und gehen Sie nach Datum vor.
      Im Gegensatz zu meiner Anzeige empfehle ich hier, über die DGAP zu gehen, da es sich bei einer durch die DGAP veröffentlichte und immer noch abrufbare Ad-Hoc sicherlich um ein unzweifelhaftes Beweismittel handeln dürfte.

      In der Ad-Hoc vom 05.06.2000 heißt es:
      „In diesem Jahr ist die Endfertigung von ca. 50 Laserprojektionssystemen geplant,
      im Jahre 2001 sollen es mehr als 100 Laserprojektionssysteme sein.“

      Diese Zahlen wurden nie durch eine spätere Ad-Hoc korrigiert, obwohl die Planzahlen offensichtlich nicht erreicht wurden. Im Sinne der Ad-Hoc-Publizizät hätten sie jedoch umgehend korrigiert werden müssen - sowie absehbar wurde, dass ihre Einhaltung nicht mehr möglich sein würde.
      Wären die genannten Stückzahlen aber erreicht worden, wäre es bei Schneider sicher nicht zu der Insolvenz gekommen.


      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel (Teil 1)

      Im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg heißt es dazu:
      „Das unterstellte Abweichen von unternehmerischen Zielsetzungen mit einhergehender anderweitiger Mittelverwendung rechtfertigt ebenfalls nicht die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen z. B. wegen Kapitalanlagebetrugs, da ansonsten jedem unternehmerischen, eigenverantwortlichen Handeln des Vorstandes Fesseln angelegt würden.“

      Diese Begründung kann mit ihrem Allgemeingültigkeitsanspruch spätestens seit der Verurteilung des ehemaligen Managements der Bremer Vulkan-Werft kaum Bestand haben. Lesen Sie dazu bitte:

      Financial Times Deutschland, Fr, 21.12.2001:
      Titel: Vulkan-Prozess endet mit Bewährungsstrafen
      Das Bremer Landgericht hat drei ehemalige Manager des früheren Werftenkonzerns Bremer Vulkan wegen Untreue zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte härtere Strafen gefordert.
      Die Verurteilten hatten nach Überzeugung der Anklage rund 850 Mio. DM (knapp 435 Mio. Euro) Fördergelder für die ostdeutschen Verbundwerften Wismar und Stralsund veruntreut und zweckentfremdet für westdeutsche Firmen genutzt...
      Quelle:
      http://www.ftd.de/ub/in/6930980.html?nv=se

      Financial Times Deutschland, Mo, 17.9.2001:
      Titel: Ex-Vulkan-Managern droht Zahlung von Schadenersatz
      Der Vorstand des ehemaligen Bremer Vulkan Werftverbundes muss damit rechnen, zu hohen Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anders lautende Urteile aufgehoben...
      Quelle:
      http://www.ftd.de/ub/in/1270949.html?nv=rs

      Ich beanspruche eine Analogie zwischen der Veruntreuung der Fördergelder durch die Vulkan-Werft und der Veruntreuung des zweckbestimmten Emissionserlöses aus der Schneider-Kapitalerhöhung.
      Diese Analogie möchte ich anhand des in meiner Anzeige bereits angeführten Verkaufsprospekts zur Schneider-Kapitalerhöhung vom 03.04.2000 als unzweifelhaftem Beweismittel detailliert begründen. Bitte lesen Sie:
      Quelle:
      http://www.schneider-ag.de/deutsch/investor/download/kapital…

      Seite 5: „Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt“:
      Schneider, Lehman Brothers und LfA Förderbank Bayern

      Seite 16: „Kontrolle über die Gesellschaft“:
      „... Des weiteren werden nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Gebrüder Schneider bei unterstellter Wahrnehmung sämtlicher ihnen zustehenden Bezugsrechte voraussichtlich mit 10,81 % am Gesamtkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Die den Gebrüdern Schneider als Aktionäre der Gesellschaft zustehenden Stimmrechte unterliegen bis zum 31. August 2001 einer Stimmrechtsbindung durch die LfA. Durch ihre Beteiligung und durch die Stimmrechtsbindung der den Gebrüdern Schneider zustehenden Stimmrechte ist die LfA, abhängend von der jeweiligen Präsenz in der Hauptversammlung der Gesellschaft, unter Umständen in der Lage, wichtige unternehmerische Entscheidungen, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen, zu kontrollieren und maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen...“

      Seite 18: „Verwendung des Emmisionserlöses“
      (Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)
      „... Der Nettoemissionserlös der Gesellschaft wird sich auf etwa Euro 44.900.000 Mio belaufen (Anmerkung: Gemeint sind: Euro 44,9 Mio). Die Gesellschaft beabsichtigt, den aus dem Angebot der Neuen Aktien zufließenden Nettoerlös maßgeblich zur Finanzierung des Ausbaus des Unternehmensbereichs Laser-Display-Technologie zu verwenden.“

      Der Prospekt hat insgesamt 82 Seiten. Davon behandeln 6 eng bedruckte Seiten das Thema „Risikofaktoren“. Es werden insgesamt 15 Risikofaktoren aufgelistet. Darunter ist jedoch keine Klausel enthalten, dass der Emissionserlös bei Bedarf auch für einen anderen als den zugesicherten Zweck verwendet werden darf.

      Die Mittel wurden also tatsächlich der Schneider Laser AG zu unternehmensfremden Zwecken entzogen bzw. vorenthalten! – Ergänzend möchte ich noch einmal aus meiner Anzeige zitieren:

      Auf Seite 39 des Verkaufsprospekts ist auch die Umstrukturierung der ehemaligen Schneider Rundfunkwerke in die Holding Schneider Technologies AG und die operativen Töchter Schneider Electronics AG (Unterhaltungselektronik) und Schneider Laser Technologies AG erläutert. Auf derselben Seite ist darauf hingewiesen, dass die neue Holding maximal noch 5 Jahre für die an die Electronics AG übergegangenen Altschulden haftet. Es muss also allen Verantwortlichen (Vorstand, Aufsichtsrat, Lehman und LfA) bewusst gewesen sein, dass das Ziel der Holdingstruktur - eine Risikoentkopplung der operativen Töchter - erst im Jahr 2005 erreicht sein würde und dass bis dahin besondere Vorkehrungen zu treffen wären, damit die Zweckbestimmung des Mittelzuflusses von 45 Mio. Euro für die Laser Display Technologie nicht gefährdet würde. Insbesondere hätten diese 45 Mio. Euro nicht zur Deckung von Verbindlichkeiten der Eletronics AG verwendet werden dürfen, sondern hätten als Sicherheitsreserve separiert werden müssen.


      (B) Punkte, für die „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen
      ===============================================

      2. Bilanzfälschung

      Zu diesem Punkt meiner Anzeige führt die Staatsanwaltschaft Augsburg in ihrem Bescheid aus, „dass im Rahmen der regulär von Amts wegen durchzuführenden Vorermittlungen in einem lnsolvenzfall auch die Insolvenzakten IN 13/02 und IN 14/02 (Schneider Technologies AG und Schneider Electronics AG) auf den Verdacht von Straftaten hin überprüft wurden. Hierbei konnte kein strafrechtlich relevanter Hintergrund der am 25.01.02 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden, ebensowenig wie ein Verdacht auf Straftaten nach § 400 AktG.“

      In dieser Ausführung fehlt mir die Insolvenzakte des Insolvenzgerichtes Gera zur Schneider Laser Technologies AG (Aktenzeichen: 8 IN 68/02). Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass die Insolvenzakten routinemäßig geprüft wurden. Wenn die Prüfung jedoch nur durch die örtlich zuständigen Insolvenzgerichte erfolgte, so könnten entscheidende Tatbestände dabei unentdeckt geblieben sein. Es sollte deshalb unbedingt eine Gesamtprüfung erfolgen und dabei speziell auf eine korrekte Konsolidierung geachtet werden - sowohl bei den Periodenabschlüssen als auch bei bedeutenden Einzelbuchungen. Von besonderem Interesse sollte dabei naturgemäß die Aktivierung von Eigenleistungen sein (Forschung, Ingangsetzung etc.).

      Unabhängig davon halte ich die in meiner Anzeige bereits zitierte Aussage des bayerischen Wirtschaftsministers Otto Wiesheu immer noch für einen „tatsächlichen Anhaltspunkt“. Zitat: "Meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem zu nahe treten, aber das, was finanziell im Aufsichtsrat und gegenüber der LfA dargestellt worden ist - ich drücke mich ganz vorsichtig aus -, hat etwas schöner geklungen, als es tatsächlich war."
      Quelle:
      http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage/Protokolle/14%20…
      Dort auf pdf-Seite 67 (Protokoll-Seite 5793)

      Übersetzte man diese „ganz vorsichtige“ Ausdrucksweise in klares Deutsch, so könnte es in etwa lauten: „Der Schneider-Vorstand hat mit seiner Berichterstattung über die finanziellen Verhältnisse der AG den Aufsichtsrat und die LfA getäuscht.“

      Eine solche Aussage ist für einen Unternehmensvorstand sicherlich absolut rufschädigend. Hätte die Prüfung der Insolvenzakten die öffentliche Aussage von Wirtschaftsminister Wiesheu widerlegt, so hätte er sich dafür umgehend öffentlich entschuldigen müssen. Dies ist meines Wissens aber bis heute nicht erfolgt.


      3. Insiderhandel

      Bezüglich des Insiderhandels ist die Frage zu stellen, was die Staatsanwaltschaft Augsburg eigentlich meint, wenn sie „konkrete Anhaltspunkte“ als Voraussetzung zur Aufnahme von Ermittlungen fordert.

      Kriterium für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zur Aufnahme routinemäßiger Ermittlungen ist jedenfalls ein rein formaler Vergleich zwischen den Zeitpunkten extremer Kursverläufe und den Zeitpunkten der Bekanntgabe von potentiell kursbeeinflussenden Informationen. Genau das ist hier doch gegeben:
      Die Bekantgabe negativer Informationen wurde um mindestens mehrere Monate bis Ende 2001 hinausgezögert, obwohl die Vorschriften der Ad-hoc-Publizität eine sofortige Bekanntgabe vorschreiben, sogar unabhängig von Börsenzeiten, d.h. innerhalb von Stunden!
      Selbst die Mitarbeiter waren Ende Januar 2002 völlig überrascht von der Zahlungsunfähigkeit.

      Da aus dem Kopf meiner Anzeige hervorgeht, dass diese gleichzeitig bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und bei der BAFin erstattet wurde, ist deshalb die Frage zu stellen, ob überhaupt eine Stellungnahme der BAFin eingeholt wurde. Mir ist jedenfalls bis heute keine zugegangen.


      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles

      Hierzu möchte ich zunächst die Wiedergabe dieses Punktes meiner Anzeige im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg zitieren:
      „Obwohl noch im Halbjahresbericht 2001 von Liquiditätsengpässen keine Rede gewesen sei, sei Ende Januar 2002 doch die Zahlungsunfähigkeit eingetreten...“

      Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass zwischen dem noch positiven Halbjahresbericht 2001 und dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit immerhin ein halbes Jahr gelegen habe.
      In meiner Anzeige weise ich jedoch an Hand einer Vielzahl von Quellen nach, dass von Schneider-Seite jeglicher Liquiditätsengpass bis unmittelbar vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit energisch bestritten wurde.

      Diese Diskrepanz sollte durchaus als „tatsächlicher Anhaltspunkt“ eine eingehendere Untersuchung rechtfertigen. In diesem Rahmen sollten unbedingt Stellungnahmen der damals handelnden Personen (incl. LfA) eingeholt und dokumentiert werden. Den besten Überblick über die damaligen finanziellen Vorgänge sollte naturgemäß der damalige und auch letzte Finanzvorstand Hans Szymanski haben.

      In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass laut Homepage der Jenoptik-LOS (Laser.Optik.Systeme) Hans Szymanski inzwischen der Geschäftsführung dieser Firma angehört.
      Quelle:
      http://www.jenoptik-los.de

      Jenoptik-LOS ist der Hersteller des RGB-Lasers, dem Herzstück der Schneider Laser Display Technologie (LDT).

      Finden Sie es nicht äußerst ungewöhnlich, dass ein Unternehmen den Finanzvorstand eines in Insolvenz gegangenen Kunden in die eigene Geschäftsführung beruft?


      (C) Punkte, die nicht geprüft wurden
      ==============================

      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung

      Diesen Punkt meiner Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Augsburg in ihrem Bescheid zwar erwähnt, jedoch nur im Zusammenhang mit der Prüfung auf verfolgbare Straftaten. – Natürlich aber wollte ich den Insolvenzverwalter keiner Straftat bezichtigen.

      Mein Punkt „Mangelhafte Insolvenzverwaltung“ soll vielmehr auf folgendes Problem abheben:
      Ein Insolvenzverwalter verwaltet nicht nur das Vermögen der Gläubiger, sondern gleichzeitig auch das Vermögen der Aktionäre. Den Aktionären gibt er jedoch keine Rechenschaft ab. Er ist vom Staat eingesetzt und muss deshalb auch vom Staat kontrolliert und im Extremfall ausgetauscht werden.

      In diesem Sinne ist immer noch die Frage offen, ob der gescheiterte Insolvenzplan im Vorfeld ausreichend mit den Hauptgläubigern abgestimmt wurde.
      Und genauso offen ist die Frage, warum der Insolvenzverwalter nicht versucht hat, den Insolvenzplan nachzubessern.

      Deshalb möchte ich dringend darum bitten, dass der Insolvenzverwalter zu dieser Thematik befragt wird. Dabei sollte grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass von interessierter Seite versucht wurde, auf das Handeln des Insolvenzverwalters Einfluss zu nehmen.


      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten

      Auch für diesen Punkt meiner Anzeige musste ich leider feststellen, dass er im Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg zwar erwähnt wurde, jedoch nur im Zusammenhang mit der Prüfung auf verfolgbare Straftaten. Die Pflichten des Aufsichtsrats einer AG sollten naturgemäß aber primär anhand des AktG geprüft werden. Deshalb möchte ich für diesen Punkt zunächst schlicht um Bearbeitung bitten.

      Hinzufügen möchte ich bei dieser Gelegenheit noch, dass sich die von mir im Punkt 7 erläuterte Veruntreuung zweckgebundener Mittel vermutlich über einen längeren Zeitraum erstreckt hat. Sollten sich diese Vorwürfe als stichhaltig erweisen, so würden sie deshalb nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aufsichtsrat treffen.


      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe

      Bei diesem Punkt erstaunt es mich am allermeisten, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg ihn allein unter dem Aspekt verfolgbarer Straftaten geprüft hat.

      Bitte lesen Sie einfach nur diesen Punkt in meiner Anzeige nach (inkl. der zugehörigen Quellen):
      Es geht hier darum, dass der Freistaat Bayern über die LfA mit zeitweise 200 Millionen Euro bei Schneider engagiert war, die daraus entstehenden Kontrollpflichten nach Ansicht verschiedener Beobachter aber nicht ausreichend wahrgenommen hat. Aus diesem Grund hatte ich, wie aus dem Kopf meiner Anzeige ersichtlich, diese zeitgleich auch dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zugestellt. Aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg ist jedoch nicht zu entnehmen, dass zu diesem Punkt eine Zusammenarbeit stattgefunden hat.


      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel (Teil 2)

      Punkt 7 meiner Anzeige hebt in der zweiten Hälfte auf die Sicherheitenpoolverträge vom 04.12.2001, 18.12.2001, 21.12.2001, 02.01.2002 und 18.01.2002 ab, in denen die Schneider Laser Technologies AG zugunsten verschiedener Banken, vor allem der LfA, beliehen wurde. Leider ist der Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg überhaupt nicht auf diese Sicherheitenpoolverträge eingegangen. Dies ist besonders deshalb ein bedeutsames Versäumnis, weil diese Sicherheitenpoolverträge wohl ursächlich zum Scheitern des Insolvenzplanes am 08.05.2002 führten. Hierzu zitiere ich aus einem Brief des zuständigen Insolvenzverwalters Michael Jaffé:
      „Da durch den Insolvenzplan nicht in die Absonderungsrechte, insbesondere nicht in die Verpfändung der Aktien der Schneider Laser Technologies AG zugunsten des Bankenpools eingegriffen werden kann, war das Scheitern des Plans vorgegeben, als die Bankengläubiger die Freigabe ihrer dinglichen Rechte abgelehnt haben.“
      Quelle:
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #4826

      Eine Prüfung der Sicherheitenpoolverträge sollte mindestens folgende Fragen klären:

      Hat die LfA mit den Sicherheitenpoolverträgen nicht die in ihrem eigenen Börsenprospekt angepriesene Holding-Strategie von Schneider konterkariert?

      Hat die Schneider Laser Technologies AG bei Abschluss der Sicherheitenpoolverträge im Gegenzug überhaupt eine neue Leistung erhalten? => Sind die Verträge dann überhaupt rechtens?

      Haben die Banken durch Abschluss der Sicherheitenpoolverträge kurz vor der für sie absehbaren Insolvenz sich nicht gegenüber den anderen Gläubigern einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft?

      Ist bei der LfA evtl. von einem besonders schweren Verschulden auszugehen, da sie in ihrer Doppelrolle als Hauptaktionär und Gläubiger den Abschluss der Sicherheitenpoolverträge maßgeblich beeinflussen konnte?

      Ist es nicht mindestens sittenwidrig, wenn der Hauptaktionär einer Holding sich die werthaltigste Konzerntochter direkt verpfänden lässt?


      (D) Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten
      =====================================================

      Zu Punkt 8 meiner Anzeige: „Mangelhafte Insolvenzverwaltung“

      Eine Prüfung der von Schneider unter Insolvenzverwaltung herausgegebenen Ad-Hoc-Meldungen ergab, dass diese auf mich - und vermutlich auch auf andere Marktteilnehmer - irreführend wirkten.
      Quelle:
      http://www.dgap.de
      Selektion wie oben beschrieben, Datum: 27.03.2002 und 09.04.2002

      Da mir aus dieser Irreführung tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, habe ich am 11.08.2002 einen Schadenersatzanspruch an den Insolvenzverwalter gestellt. Darin heißt es u.a.:

      Speziell die Formulierung "finanzielle Entflechtung der Unternehmen der SCHNEIDER Gruppe abgeschlossen..." erweckte bei mir den Eindruck, dass es gelungen wäre, die Schneider Electronics AG mitsamt ihren Verbindlichkeiten abzutrennen, sodass eine Sanierung der Schneider Laser Technologies AG kein Problem mehr sei.

      Quelle: Anlage (3) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…
      dort Posting #198

      Sollte meine Interpretation der beiden genannten Ad-Hoc-Meldungen durch die BAFin bestätigt werden, so wäre dies ein neues Indiz für eine mangelhafte Insolvenzverwaltung.

      Die Tatsache, dass ich bis heute keine Eingangsbestätigung für mein o.g. Schreiben bekommen habe – geschweige denn eine Stellungnahme - , ist für mich ein weiteres – wenn vielleicht auch kleines – Indiz.

      Beide Tatbestände hätte ich vielleicht nicht extra angeführt, wenn sie nicht durch einen neuerlichen Vorgang unterstrichen worden wären:

      Am 06.09.2002 erschien in der Allgäuer Zeitung / Augsburger Allgemeine der Artikel
      „Elektronikriese TCL will Schneider – Übernahme so gut wie sicher“
      Quelle: Anlage (4) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #5449

      Ähnlicher VWD-Artikel vom 06.09.02, 10:24:
      http://www.vwd.de/cms/Dispatcher/message?messageid=529293&ba…

      Diese und weitere Artikel führten zu einem massiven Kurssprung der Schneider-Aktie:
      Die Aktie verdoppelte sich im Wert von ca. 0,09 auf über 0,2 Euro!

      Erst danach, und nach einer Kursaussetzung, erschien am selben Tag um 13:29:31 die Ad-Hoc zum selben Thema:
      http://www.dgap.de
      Selektion wie oben beschrieben, Datum: 06.09.2002

      Meiner Meinung nach kann ein Verstoß gegen die einschlägigen Ad-Hoc-Vorschriften kaum klarer ausfallen:
      Da es sich bei der Allgäuer Zeitung / Augsburger Allgemeine um eine gedruckte Zeitung handelt (obige Quelle wurde schon um 07:49 Uhr ins Internet gestellt), dürfte die Information bereits am Vortag an die Zeitungsredaktion weitergegeben worden sein!


      (E) Empfehlung
      =============

      Abschließend möchte ich dringend empfehlen, dass nun endgültig staatsanwaltliche Ermittlungen entsprechend meiner Anzeige vom 27.06.2002 aufgenommen werden. Mit diesen Ermittlungen sollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt beauftragt werden, da diese voraussichtlich ohnehin Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte werden wird. Dann kann später auch keiner bayerischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, sie hätte wegen der Beteiligung der LfA an Schneider unvollständig ermittelt.

      Wegen der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit musste ich den Umfang dieser Beschwerde beschränken. Selbstverständlich bin ich bereit, ihnen weitere Details, z.B. zum Kursverlauf der Schneider-Aktie, zu erläutern.


      Mit verbindlichem Gruß



      Anlagenliste

      1. Anzeige gegen Unbekannt vom 27.06.2002
      2. Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20.08.2002 (Poststempel: 05.09.2002)
      3. Forderung an die Insolvenzmasse der Schneider Technologies AG vom 11.08.2002
      4. Zeitungsartikel „Elektronikriese TCL will Schneider“ vom 06.09.2002
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 18:58:40
      Beitrag Nr. 259 ()
      An BAFin und ORH ist die Beschwerde heute schriftlich und per e-Mail rausgegangen. Mit folgendem Anschreiben:

      #####################################################

      An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
      Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management
      Postfach 50 01 54, 60391 Frankfurt
      E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de

      An den Bayerischen Obersten Rechnungshof
      Postfach 22 00 09, 80535 München
      E-Mail: poststelle@orh.bayern.de



      Betreff:
      Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen 501 UJs 111387/02)
      bezüglich „Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG“



      19.09.2002

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 27.06.2002 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet.
      Die Anzeige finden Sie in der Anlage (1) oder im Internet unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Darauf habe ich am 06.09.2002 einen Bescheid bekommen, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg meiner Anzeige „keine Folge“ gegeben habe. Etwas stutzig hat mich gemacht, dass das Schreiben bereits auf den 20.08.2002 datiert war und vermutlich erst aufgrund eines Anrufs von mir am 05.09.2002 beim zuständigen Staatsanwalt abgeschickt wurde. Jedenfalls trägt der Briefumschlag einen Poststempel vom 05.09.2002. Eine Kopie des Schreibens, inkl. Briefumschlag, finden Sie in der Anlage (2).

      Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg habe ich am 18.09.2002 bei der Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt.

      Auffällig war für mich, dass aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht zu erkennen war, ob zu den in Frage kommenden Punkten überhaupt eine Zusammenarbeit mit Ihnen erfolgt ist.
      Ich meine dabei insbesondere die folgenden Punkte meiner Anzeige vom 27.06.2002:

      >> für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

      1. Kursbetrug und Missbrauch der Ad-Hoc-Publizität

      2. Bilanzfälschung

      3. Insiderhandel

      4. Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten

      6. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Insolvenzfalles

      7. Veruntreuung zweckgebundener Mittel

      8. Mangelhafte Insolvenzverwaltung


      >> für den Bayerischen Obersten Rechnungshof den Punkt:

      5. Vernachlässigung von Kontrollpflichten seitens staatlicher Organe

      Bitte geben Sie mir deshalb Auskunft, ob zu den o.g. und evtl. weiteren Punkten eine Zusammenarbeit mit Ihnen erfolgt ist.

      An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht möchte ich außerdem folgende Bitten richten:

      - Bitte lassen Sie mir zu den Sie betreffenden Punkten die Ergebnisse ihrer Untersuchungen – oder wenigstens einen Zwischenbescheid – zukommen.

      - Bitte prüfen Sie die Schneider-Ad-Hoc-Meldungen vom 27.03.2002, 09.04.2002 und 06.09.2002 entsprechend den Ausführungen in meiner Beschwerde vom 18.09.2002 (Rubrik D: Neuere Erkenntnisse und Tatsachen zu bestehenden Punkten).

      Abschließend möchte ich an dieser Stelle meine Empfehlung unterstreichen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit den Ermittlungen entsprechend meiner Anzeige vom 27.06.2002 beauftragt wird. Nach meinen Informationen soll sie ohnehin Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte werden. - Dann kann später auch keiner bayerischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, sie hätte wegen der Beteiligung der LfA an Schneider unvollständig ermittelt.


      Mit freundlichem Gruß, (Klarname + Adresse)


      Anlagenliste

      1. Anzeige gegen Unbekannt vom 27.06.2002
      2. Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20.08.2002 (Poststempel: 05.09.2002)
      3. Forderung an die Insolvenzmasse der Schneider Technologies AG vom 11.08.2002
      4. Zeitungsartikel „Elektronikriese TCL will Schneider“ vom 06.09.2002
      5. Beschwerde vom 18.09.2002 gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 20:06:55
      Beitrag Nr. 260 ()
      Und dann habe ich die folgende Mail heute noch an diese Adressen geschickt:

      leserbriefe@spiegel.de
      pr@focus-r.de
      leserbriefe@ftd.de -> Gerhard Hegmann
      redaktion.heuteonline@zdf.de -> Michael Sahr
      Wirtschaft@n-tv.de
      redaktion@welt.de
      kontakt@guj-wpo.de (Börse online)
      online-redaktion@augsburger-allgemeine.de
      gera@tlz.de
      wir@sueddeutsche.de
      redaktion_mm_online@manager-magazin.de

      info@csu-bayern.de
      Pressestelle@fdp-bundestag.de
      epost@gruene-fraktion.de
      redaktion@spd.de
      info@bayernspd.de
      franz.pschierer@t-online.de
      mdl.h.mueller@spd-memmingen.de
      rainer.bruederle@bundestag.de (FDP)
      www.spd.de -> KAMPA 02 -> Arbeitsbereich 05

      info@sdk.org
      dsw@dsw-info.de
      ekkehard.wenger@mail.uni-wuerzburg.de

      ######################################################

      Betreff: Strafanzeige wegen Schneider-Insolvenz, Teil 2

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      verfolgen Sie auch die Vorgänge um die Insolvenz der Schneider Technologies AG? - Dann habe ich hier neue Informationen für sie:

      Am 27.06.2002 hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Anzeige gegen Unbekannt wegen zahlreicher Verdachtsmomente im Rahmen der Insolvenz der Schneider Technologies AG erstattet. Quelle:
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Dieser Anzeige wurde mit Bescheid vom 20.08.2002 (Poststempel: 05.09.2002) keine Folge gegeben. Quelle: Posting #215 in obigem Thread.

      Gegen diesen Bescheid habe ich am 18.09.2002 bei der Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt. Quelle: Posting #257 in obigem Thread.

      Wenn Sie sich für die Vorgänge um die Insolvenz der Schneider Technologies AG interessieren, so könnte meine Beschwerde recht interessant und unterhaltsam für Sie sein. Hier nur ein kleiner Auszug:
      "Finden Sie es nicht äußerst ungewöhnlich, dass ein Unternehmen den Finanzvorstand eines in Insolvenz gegangenen Kunden in die eigene Geschäftsführung beruft?"

      Zuletzt möchte ich noch neuere Links anfügen, die zeigen, dass die von Schneider entwickelte Laser Display Technologie durchaus begehrt ist:

      http://www.zeiss.de/C1256A770030BCE0/WebViewTopNewsAllD/78F1…

      http://www.ftd.de/ub/in/1032113050471.html?nv=hpm

      http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0%2C2044%2COID111…

      Mit freundlichem Gruß, (Klarname + Adresse)
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 20:23:30
      Beitrag Nr. 261 ()
      Vielen Dank an alle, die mich hier am Stück haben posten lassen. Aber jetzt bin ich erst mal fertig.

      Also: Arena frei für Kommentare oder weitere Infos!
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 21:11:19
      Beitrag Nr. 262 ()
      @lebensbaum
      Ich kann nur sagen, super Arbeit. Wenn sich die Dinge vielleicht einmal in unserem Interesse entwickeln,
      sollten wir mal über ein Treffen (wer mag) in gemütlicher Runde nachdenken.

      Ansonsten viel Glück uns allen, auf daß es bei dieser Insolvenz einmal anders zugeht als bei den vielen anderen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 21:47:58
      Beitrag Nr. 263 ()
      € Lebensbaum,
      D A N K E für die Arbeit u. Tatkraft ( auch an die anderen Involvierten)

      @ spaceframe , würde mich freuen !!!

      Rubikon
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 16:46:42
      Beitrag Nr. 264 ()
      Heute habe ich den Rückschein über die Post-Zustellung erhalten:
      Danach ist meine Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg am 19.09.2002, also gestern, bei der Generalstaatsanwaltschaft München zugestellt worden. Also fristgerecht.
      Avatar
      schrieb am 21.09.02 12:51:42
      Beitrag Nr. 265 ()
      @ Lebensbaum

      Bitte sehr , habe doch gerne mitgeholfen ! Aber auch Dir ein Dankeschön .

      Was ich Dir jetzt schreibe , ist sehr sehr wichtig !!!

      Als Anzeigenerstatter hast Du über Deinen Rechtsanwalt das Akteneinsichtsrecht !

      Bedingung : Dein Rechtsanwalt muß der Staatsanwaltschaft eine von Dir unterschriebene Vollmacht vorweisen und muß Akte in seinem Anwaltsbüro belassen , d.h. er darf sie Dir nicht aushändigen . Dein Vorteil : Minimalster Zeit- und Kostenaufwand .

      Wirst wahrscheinlich sehr überrascht sein , was Du darin findest ( oder möglicherweise auch nicht ) findest !?!?
      Achte darauf , wann und wo die Staatsanwaltschaft Akten angefordert hatte und ob Deine Links ausgedruckt wurden und VOR der Ablehnung Deiner Strafanzeige dort abgeheftet wurden . Sie sind Bestandteil Deiner Strafanzeige !

      So etwas ( Deien Links sind Beweismittelvortrag ) muß dort zumindest aktenkundig gemacht worden sein !

      Darf ich mit Dir wetten , daß dort nur Deine Strafanzeige abgeheftet ist , aber weder einen Ausdruck Deiner
      Links noch eine Aktenanforderung dokumentiert ist ?

      Bin auf Dein Feed Back sehr neugierig , zumal das auch die übergeordnete Stelle zu überprüfen hat , ob sich die unetrgeordnete Staatsanwaltschaft sich ein vollumfassendes Memo Deiner Anzeige inclusive Beweismittelvortrag gemacht hatte .

      Es ist möglicherwiese sehr hilfreich für weitergehende Strafanzeigen , wenn die Staatsanwaltschaft damit rechnen muß , daß das "Big-Brother-is-watching-you"-Prinzip möglicherweise auch bei solch komplexen Sachverhalten in Bayern gilt !
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 23:10:55
      Beitrag Nr. 266 ()
      Heute per Post erhalten:
      (Beachte: Datiert bereits vom 20.09.)

      #####################################

      STAATSANWALTSCHAFT
      bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht

      Geschäftszeichen: AR 148/2002

      20. September 2002

      (Name, Adresse)


      Ihre Beschwerde vom 19.09.02


      Sehr geehrt...

      Ihre oben bezeichnete Beschwerde habe ich zuständigkeitshalber abgegeben an die

      Staatsanwaltschaft bei
      dem Oberlandesgericht
      München

      Sie wird dort den Verfahrensvorschriften entsprechend weiter bearbeitet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      gez. ...
      (Oberstaatsanwalt)
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 21:15:15
      Beitrag Nr. 267 ()
      Am 28.09.2002 per Post erhalten:

      ################################

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      POSTANSCHRIFT: BAFin, 60391 Frankfurt am Main, Postfach 50 01 54
      HAUSANSCHRIFT: 60439 Frankfurt am Main, Lurgiallee 12
      REFERAT: WA21
      BEARBEITET VON …
      TELEFON +49(0)1888-436-0
      TELEFAX +49(0)1888-436-3 1 69
      E-MAIL …
      INTERNET www.bafin.de

      DATUM 27. September 2002
      GESCHÄFTSZEICHEN WA 21 - W 3270 - 4/2002
      Schneider Technologies AG

      Ihre Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 19.9.2002

      Sehr geehrt…,

      vielen Dank für Ihre „Beschwerde gegen Bescheid der Staatsanwaltschaft Augsburg“ vom
      19.9.2002 nebst Anlagen.
      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) arbeitet den Strafverfolgungs-
      behörden grundsätzlich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zu. Ob und wie die Staats-
      anwaltschaft ein Ermittlungsverfahren führt und gegebenenfalls auf die Unterstützung des
      BAFin zurückgreift, entscheidet diese selbst. Die Staatsanwaltschaft prüft bei einem Lebens-
      sachverhalt darüber hinaus immer alle in Frage kommenden Straftatbestände.

      Für Ihre Hinweise im Zusammenhang mit den Ad-Hoc-Mitteilungen der Schneider Technolo-
      gies AG vom 27.3.2002, 9.4.2002 und 6.9.2002 bedanke ich mich. Ich werde die Mitteilun-
      gen prüfen.

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht
      gem. § 8 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) weder Auskünfte über Art- und Umfang meiner
      Zuarbeit gegenüber der Staatsanwaltschaft noch Mitteilungen über den Zwischenstand oder
      das Ergebnis meiner eigenständigen Prüfung erteilen kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag


      Dienstsitz:
      53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 108; 53003 Bonn; Postfach 13 08
      60439 Frankfurt am Main, Lurgiallee 12; 60391 Frankfurt am Main; Postfach 50 01 54
      Avatar
      schrieb am 02.10.02 23:42:09
      Beitrag Nr. 268 ()
      Heute ist bei mir die Antwort des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf mein Schreiben vom 19.09.2002 (siehe Posting #258) eingegangen:

      #################################################

      Bayerischer Oberster Rechnungshof

      VI - 1020 - 23/02

      ...

      LfA Förderbank Bayern;
      Engagement bei der Schneider Technologies AG, Türkhein

      Ihr Schreiben vom 19. September 2002


      Sehr geehrt...

      wie bereits mit Schreiben vom 8. Juli 2002 mitgeteilt, darf der Bayerische Oberste Rechnungshof Ergebnisse seiner Prüfung nur den in der Bayerischen Haushaltsordnung abschließend genannten Stellen, d.h. vor allem den geprüften Behörden sowie dem Bayerischen Landtag, mitteilen. Dies schließt auch Mitteilungen über eine ggf. erfolgte Zusammenarbeit mit anderen Stellen ein. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte können daher von uns nicht erteilt werden.

      Mit freundlichen Grüßen


      ...................................
      Ministerialdirigent

      ...................................
      Ltd. Ministerialrat

      ###########################################################

      Also, erneuter Aufruf - wie schon in Posting #93 - an alle Bayerischen Landtagsabgeordneten:
      Machen Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch!
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 19:02:50
      Beitrag Nr. 269 ()
      Hi, war einige Tage offline, werde den Verkauf an Jenoptik demnächst noch mal detailliert betrachten.

      Interessante Meldung aus den USA (s. u.)

      Zum Glück sind keinerlei Parallelen bei Schneider erkennbar. Insbesondere bei unserem Erfinder Herrn Deter sind selbst theoretisch mögliche Betrugsverdächtigungnen praktisch ausgeschlossen. Ebenso wie bei der LfA und Lehman Brothers. Die KE 2000 war sicher völlig korrekt. ;)

      Kurz zu Jenoptik: Schlecht, zumindest derzeit!!!!!



      "ftd.de, Mi, 2.10.2002, 19:05
      Ex-Enron-Finanzchef Fastow in Handschellen

      Im Bilanzfälschungsskandal um den Bankrott gegangenen US-Energiehändler Enron hat die US-Justiz am Mittwoch den ehemaligen Finanzchef Andrew Fastow angeklagt. Der Ex-Manager wurde am Mittwoch in Handschellen abgeführt.

      Er sei vermutlich der Drahtzieher der Verschwörung, mit der Investoren und die Firma um Hunderte Mio. $ bestohlen wurden, sagte der stellvertretende Justizminister Larry Thompson am Mittwoch in Washington.

      Fastow wurde zur gleichen Zeit in Houston in Handschellen einem Richter vorgeführt. Ihm wird Betrug vorgeworfen. In Erwartung der Anklage hatte er sich am frühen Morgen dem FBI gestellt. Er ging wortlos an Duzenden Reportern und Fotografen vorbei in das Gebäude, wo er formell festgenommen und mit Fotos und Fingerabdrücken erkennungsdienstlich erfasst wurde.

      "Die Verschwörung dauerte von 1997 bis Juli 2001", sagte Thompson. In der Zeit habe Fastow die Investoren durch falsche Angaben über die Finanzlage des Unternehmens betrogen. Gleichzeitig habe er der Firma Millionenbeträge gestohlen, um sich, seine Familie und seine Freunde zu bereichern. Fastow soll als Partner in dubiosen Randgeschäften mehr als 20 Mio. $ verdient haben.

      Großzügiges Angebot

      Vor Fastow hatte sich im August einer seiner ehemals engen Mitarbeiter wegen Verschwörung zum Betrug schuldig bekannt. Im Gegenzug für Strafmilderung versprach Michael Kopper damals Hilfe bei den Ermittlungen. Gegen den ehemaligen Unternehmenschef Jeffrey Skilling und dessen Vorgänger Kenneth Lay, einen guten Bekannten von US-Präsident George W. Bush, laufen ebenfalls Untersuchungen. Bislang ist unklar, ob sie von den dubiosen Partnerschaften, die Fastow einrichtete, gewusst haben.

      © dpa"

      Quelle: http://www.ftd.de/ub/in/1033542526973.html?nv=hpm
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 00:03:17
      Beitrag Nr. 270 ()
      Gestern vom Generalstaatsanwalt beim OLG München erhalten:
      Meine Beschwerde (siehe Posting #257) wurde also abgelehnt.
      Einen Kommentar zu der Ablehnung möchte ich im Moment noch nicht abgeben. Jeder soll sich ruhig seine Meinung selber bilden...

      ============================================

      Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München

      München, den 13. November 2002
      Telefon: (089)5597-...
      Telefax: (089)5597-...

      Geschäftszeichen: IV Zs 3130/2002
      (Bitte stets angeben!)

      Staatsanwaltschaft bei dem OLG München - 80097 München

      ...

      Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
      wegen Kursbetrug u.a.

      hier: Beschwerde und Aufsichtsbeschwerde des Antragstellers ... vom 18. September 2002 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20. August 2002 (formlos mitgeteilt am 03. September 2002), Gz. : 501 UJs 111387/02

      Bescheid

      Der Beschwerde vom 18. September 2002 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20. August 2002 (formlos mitgeteilt am 03. September 2002) gebe ich keine Folge.

      Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, der Anzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge zu geben, der Sach- und Rechtslage entspricht.
      Insoweit wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen.

      -2-

      Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung.

      Im Einzelnen:

      Zu Punkt (A) 1. der Beschwerde

      Verstöße gegen die sogenannte ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG stellen allenfalls Ordnungswidrigkeiten dar, zu deren Verfolgung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig ist. Diese hat der Antragsteller vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Kursbetrug nach § 88 BörsG a.F. sind dem Vortrag des Antragstellers jedoch nicht zu entnehmen. Zum einen wird das Nichterreichen der Planzahlen lediglich behauptet, da der Antragsteller aus der Tatsache der Insolvenz hierauf rückschließt. Zum anderen sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass das Verschweigen des angeblichen Nichterreichens der Planzahlen im Bewußtsein und in der Absicht erfolgt ist, auf den Börsenpreis einzuwirken.

      Zu Punkt (A) 7. der Beschwerde: Veruntreuung zweckgebundener Mittel

      Der Antragsteller sieht hier Straftaten dadurch erfüllt, dass ein angeblich zweckgebundener Emissionserlös entgegen der Zweckbindung zur Schuldentilgung bei der zum Schneider-Konzern gehörenden Schneider Electronics AG eingesetzt wurde.

      Eine Untreue der Organe der Schneider Technologies AG scheidet aus, da die Begleichung von Verbindlichkeiten einer zum Konzern gehörenden Gesellschaft schon nicht pflichtwidrig im Sinne von § 266 StGB ist.

      Eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Kapitalanlagebetrugs scheidet schon deshalb aus, da im Emissionsprospekt die angebliche Zweckbindung des Emissionserlöses potentiellen Anlegern nicht zugesichert wurde. Nach dem eigenen Vortrag des

      -3-

      Antragstellers ist auf Seite 18 des Verkaufsprospektes lediglich von einer Absicht der Gesellschaft die Rede.

      Zu Punkt (3) 2. der Beschwerde: Bilanzfälschung

      Die einschlägigen Insolvenzakten, insbesondere Gutachten und Berichte der eingesetzten Insolvenzverwalter wurden von der Staatsanwaltschaft auf das Vorliegen von Straftaten hin geprüft. Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten nach § 400 AktG bzw. § 331 HGB haben sich hierbei nicht gefunden. Die Beschwerdebegründung enthält sich jeder konkreten Darlegung, inwieweit wirtschaftliche Darstellungen des Schneider Konzerns "geschönt" wurden. Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ohne einen solchen konkreten Verdacht selbst eine Gesamtprüfung des Zahlenwerks des Schneider-Konzerns vorzunehmen.

      Auch aus der zitierten Aussage des Bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Wiesheu vom 30. Januar 2002 lässt sich ein Anfangsverdacht für die genannten Straftatbestände nicht herleiten. Aus der Aussage lässt sich zum einen schon nicht entnehmen, dass derartige Erklärungen des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat in Erklärungen enthalten waren, die dem Anwendungsbereich der genannten Vorschriften unterfallen. Zum anderen könnte aus der Aussage nicht auf ein bewußt manipulatives Verhalten des Vorstands geschlossen werden. Es müssen nämlich auch in subjektiver Hinsicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Täter mindestens im Sinne eines bedingten Vorsatzes bewußt war, dass seine Darstellung falsch oder irreführend ist. Gerade wenn es um Prognosen des Vorstands gegenüber seinem Aufsichtsrat geht, wie z.B. die von Minister Dr. Wiesheu in diesem Zusammenhang weiter angeführten Probleme der Kapazitätsauslastung, des Personalabbaus und der Gewinnsteigerung, kann die bloße Tatsache, dass sich das prognostizierte Ergebnis nicht eingestellt hat, nicht zur Begründung eines Anfangsverdachtes für vorsätzliches Handeln im Sinne von § 400 AktG führen.

      -4-

      Zu Punkt (B) 3. der Beschwerde: Insiderhandel

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte der Staatsanwaltschaft im Verfahren 501 Js 119814/02 mit Schreiben vom 10. Juni 2002 mit, dass sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 14 WpHG im Zusammenhang mit dem Handel von Aktien der Schneider Technologies AG nicht ergeben hätten. Insbesondere habe die sogenannte Lehman Brother Studie keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Kursmanipulation begründet. Vor diesem Hintergrund gibt es angesichts der nur pauschal erhobenen Beschuldigungen des Antragstellers keinen Anlaß, Ermittlungen wegen möglicher Straftaten nach § 38 WpHG aufzunehmen.

      Zu Punkt (B) 6. der Beschwerde: Herbeiführung des Insolvenzfalles

      Die im Rahmen des Verfahrens 501 AR 1100/01 von Amts wegen vorgenommenen Überprüfungen haben keine Anhaltspunkte für vorsätzliche oder fahrlässige Insolvenzverschleppung ergeben. Nach den Feststellungen des eingesetzten Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren IN 13/02 trat die Zahlungsunfähigkeit im Anschluß an gescheiterte Finanzierungsgespräche vielmehr unmittelbar vor Insolvenzantragstellung erst am 25. Januar 2002 ein. Aus der Tatsache, dass über einen geraumen Zeitraum Finanzierungsgespräche geführt wurden, die letztlich an der mangelnden Bereitschaft der Banken, weitere Kredite zur Verfügung zu stellen, gescheitert sind, ergibt sich auch, dass keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verantwortlichen Organe die Insolvenz herbeigeführt hätten.

      Zu Punkt (C) 8. der Beschwerde: Mangelhafte Insolvenzverwaltung

      Die Beschwerdebegründung lässt ein generelles Mißverständnis des Antragstellers über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft erkennen. Der Antragsteller fordert ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft, obwohl er ausdrücklich nicht den Vorwurf

      -5-

      von Straftaten gegen den Insolvenzverwalter erhebt. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es aber nach dem Gesetz, nur wegen verfolgbarer Straftaten tätig zu werden.

      Zu Punkt (C) 4. der Beschwerde: Vernachlässigung von Aufsichtsratspflichten

      Hier gilt das eben Ausgeführte entsprechend. Der Antragsteller rügt lediglich, dass die Staatsanwaltschaft diesen Punkt seiner Anzeige nur im Zusammenhang mit der Prüfung auf verfolgbare Straftaten behandelt hat. Genau hierzu ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu mehr aber auch nicht berechtigt.

      Zu Punkt (C) 5. der Beschwerde: Vernachlässigung von Kontrollpflichten staatlicher Organe

      Auch hier wäre außerhalb des Bereiches der Verfolgung von Straftaten ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft schlicht gesetzeswidrig. Die diesbezügliche Kontrolle staatlicher Gremien obliegt dem Rechnungshof im Rahmen seiner Zuständigkeit sowie den parlamentarischen Gremien.

      Zu Punkt (C) 7. der Beschwerde: Veruntreuung zweckgebundener Mittel Teil 2

      Die Firma Schneider Laser Technologies AG war eine 100 %ige Tochter der Schneider Technologies AG. Aufgrund eines Beherrschungsvertrages hatte die Schneider Technologies AG eventuelle Jahresfehlbeträge ihrer Töchterunternehmen auszugleichen. Es ist deshalb strafrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich auch die Tochterunternehmen an der Absicherung von Krediten an den Gesamtkonzern oder an die Schneider Technologies AG beteiligen. Anhaltspunkte für Gläubigerbegünstigung sind nach dem Vortrag des Antragstellers nicht gegeben, da Anhaltspunkte für eine sogenannte inkongruente Deckung bei den angeblichen Sicherheitenpoolverträgen nicht ersichtlich sind.

      -6-

      Zu Punkt (D) der Beschwerde: Neuere Erkenntnisse..
      Ein Ansteigen des Kurses nach positiven Presseveröffentlichungen begründet keinen Anhaltspunkt für strafbaren Insiderhandel mangels Vorliegens einer Insidertatsache. Ein Verstoß gegen die ad-hoc-Publizität gemäß § 15 WpHG stellt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, zu deren Verfolgung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berufen ist, der der geschilderte Sachverhalt vom Antragsteller zur Kenntnis gebracht wurde.

      Daher muß es mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 20. August 2002 (formlos mitgeteilt am 03. September 2002) sein Bewenden haben.

      Im Auftrag
      gez.
      ...
      Oberstaatsanwalt

      Belehrung

      Gegen den ablehnenden Bescheid des Generalstaatsanwalts bei dem Oberlandesgericht kann der Antragsteller - sofern er Verletzter ist - binnen 1 Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 172 Strafprozeßordnung).

      Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muß die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben. Er muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht.

      -7-

      Zur Entscheidung über den Antrag ist das Oberlandesgericht München (80097 München) zuständig.
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 19:55:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.11.02 22:19:06
      Beitrag Nr. 272 ()
      Link zur Herbsttagung auf der BKA-Homepage:
      http://www.bka.de -> Aktuelles ->
      BKA-Herbsttagung zum Thema "Wirtschaftskriminalität und Korruption" vom 19. bis 21. November

      "... Im Anschluss an die Tagung am 21.11.2002 lädt das Bundeskriminalamt für 13.15 Uhr zu einer Pressekonferenz mit BKA-Präsiden Dr. Kersten ein."
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 01:08:58
      Beitrag Nr. 273 ()
      Eben abgeschickt:

      An:
      poststelle@bmi.bund.de, info@bka.de

      Kopie (Cc):
      leserbriefe@spiegel.de,
      pr@focus-r.de,
      leserbriefe@ftd.de,
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      Datum:
      Wed, 20 Nov 2002 00:58:34 +0100

      Betreff:
      BKA-Herbsttagung zum Thema "Wirtschaftskriminalität und Korruption"

      Betreff: BKA-Herbsttagung zum Thema
      "Wirtschaftskriminalität und Korruption"
      vom 19. bis 21. November

      Sehr geehrter Hr. Schily,
      Sehr geehrter Dr. Kersten,

      mit Interesse habe ich gestern auf der ZDF-Homepage den Artikel über die Herbsttagung des BKA gelesen:
      http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,WIRT-0-…

      Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen meine Sicht als Geschädigter der Insolvenz der Schneider Technologies AG (ehemals
      Schneider Rundfunkwerke, WKN 719340) darzustellen:

      Aufgrund einer Vielzahl von Ungereimtheiten und Verdachtsmomenten habe ich am 27.06.2002 Anzeige gegen Unbekannt bei der
      Staatsanwaltschaft Augsburg, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und dem Bayerischen Obersten
      Rechnungshof gestellt. Den Originaltext können Sie bei wallstreet:online nachlesen unter
      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph… (Posting #1)

      Nachdem Bundesfinanzminister Eichel im Wahlkampf öffentlichkeitswirksam eine verschärfte Bekämpfung der
      Wirtschaftskriminalität angekündigt hatte, habe ich ihm am 03.08.2002 die Anzeige auch zukommen lassen. Siehe Posting #124 in
      obigem Diskussionforum. Leider erhielt ich keine Antwort.

      Am 20.08.2002 ist meine Anzeige dann von der Staatsanwaltschaft Augsburg abgelehnt worden (siehe Posting #215 in obigem
      Diskussionforum). Darauf folgte am 18.09.2002 eine Beschwerde meinerseits bei der Generalstaatsanwaltschaft München (siehe
      Posting #257 in obigem Diskussionforum).

      Am 13.11.2002 ist dann meine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft München abgelehnt worden (siehe Posting #269 in
      obigem Diskussionforum).

      Ich habe also inzwischen einige Erfahrungen sammeln können und möchte Ihnen hiermit meine ganz persönlichen Eindrücke
      schildern:

      Mich erinnern die Ausführungen beider Staatsanwaltschaften eher an das Plädoyer eines Verteidigers denn eines Staatsanwaltes.
      Bezüglich der Staatsanwaltschft Augsburg habe ich dies ausführlich in meiner Beschwerde begründet. Bezüglich der
      Generalstaatsanwaltschaft München möchte ich stellvertretend nur folgende Punkte herausgreifen:

      Zitat 1:

      "Zum anderen sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass das Verschweigen des angeblichen Nichterreichens der
      Planzahlen im Bewußtsein und in der Absicht erfolgt ist, auf den Börsenpreis einzuwirken."

      Meines Wissens ist es jedoch völlig unerheblich, ob das Verschweigen von kursrelevanten Informationen mit der Absicht
      verbunden ist, auf den Börsenpreis einzuwirken, oder nicht.

      Zitat 2:

      "Eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Kapitalanlagebetrugs scheidet schon deshalb aus, da im Emissionsprospekt die
      angebliche Zweckbindung des Emissionserlöses potentiellen Anlegern nicht zugesichert wurde. Nach dem eigenen Vortrag des
      Antragstellers ist auf Seite 18 des Verkaufsprospektes lediglich von einer Absicht der Gesellschaft die Rede."

      Meiner Meinung nach ist ein Emissionsprospekt jedoch nicht wie ein privatwirtschaftlicher Vertrag auszulegen. Für mich ist
      entscheidend, dass die Zweckbindung in einem eigenen Kapitel erläutert wird, das den Titel trägt "Verwendung des
      Emmisionserlöses" (Rechtschreibfehler im Original enthalten). Dieses Kapitel ist als Hauptkapitel im Inhaltsverzeichnis
      aufgeführt. Es enthält auch keinen Hinweis auf anderweitige Verwendungsmöglichkeiten. Meines Erachtens sind hier deshalb die
      Grundsätze von Treu und Glauben anzuwenden - zumal ein Emissionsprospekt sich ja nicht ausschließlich an Börsenfachleute
      wendet, sondern auch an Privatanleger, also Laien.

      Zitat 3:

      "Auch aus der zitierten Aussage des Bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Wiesheu vom 30. Januar 2002 lässt sich ein
      Anfangsverdacht für die genannten Straftatbestände nicht herleiten. Aus der Aussage lässt sich zum einen schon nicht
      entnehmen, dass derartige Erklärungen des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat in Erklärungen enthalten waren, die dem
      Anwendungsbereich der genannten Vorschriften unterfallen. Zum anderen könnte aus der Aussage nicht auf ein bewußt
      manipulatives Verhalten des Vorstands geschlossen werden. Es müssen nämlich auch in subjektiver Hinsicht konkrete
      Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Täter mindestens im Sinne eines bedingten Vorsatzes bewußt war, dass seine Darstellung
      falsch oder irreführend ist. Gerade wenn es um Prognosen des Vorstands gegenüber seinem Aufsichtsrat geht, wie z.B. die von
      Minister Dr. Wiesheu in diesem Zusammenhang weiter angeführten Probleme der Kapazitätsauslastung, des Personalabbaus und der
      Gewinnsteigerung, kann die bloße Tatsache, dass sich das prognostizierte Ergebnis nicht eingestellt hat, nicht zur Begründung
      eines Anfangsverdachtes für vorsätzliches Handeln im Sinne von § 400 AktG führen."

      Diese Passage enthält nach meiner Zählung stolze 151 Worte und kann mich doch nicht überzeugen: Für mich bezog sich das Zitat
      von Dr. Wiesheu nämlich auf die regulären Geschäftsberichte und damit weniger auf Prognosen, als vielmehr auf Ist-Werte.

      Nachdem ich nun die Generalstaatsanwaltschaft München dreimal zitiert habe, möchte ich auch einmal aus meiner Beschwerde
      zitieren:

      "Ist es nicht mindestens sittenwidrig, wenn der Hauptaktionär einer Holding sich die werthaltigste Konzerntochter direkt
      verpfänden lässt?"

      Auf diese Frage enthält der Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft München leider keine Antwort.

      Neben diesen konkreten Schilderungen haben auf Ihrer Tagung vielleicht noch einige allgemeine Erwägungen Platz:

      Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) als auch der Bayerische Oberste Rechnungshof betonen in
      ihren Schreiben, dass sie dem Anzeigeerstatter keine Auskunft über den Bearbeitungsstand oder die Ergebnisse ihrer Prüfung
      geben dürfen (siehe Postings #266 + #267). Dies mag zwar momentan rechtens sein, für einen Anzeigeerstatter ist es jedoch
      nicht sehr motivierend und zeugt für mich von einem fragwürdigen Demokratieverständnis des Gesetzgebers.

      Der letzte Tagungspunkt Ihrer Herbsttagung wird mit der Frage eingeleitet "Wer kontrolliert die Kontrolleure". - Dieser Frage
      möchte ich eine weitere hinzufügen: "Wer kontrolliert eigentlich die Insolvenzverwalter?" - Im Falle der Schneider-Insolvenz
      haben beide Insolvenzverwalter (Dr. Jaffé und Dr. Kübler) in auffälliger Art und Weise darauf geachtet, dass keine konkreten
      Zahlen über die Höhe von Forderungen, geschätzen Vermögenswerten oder Verkaufserlösen an die Öffentlichkeit gelangten. Dies
      erstaunt umso mehr, als Dr. Jaffé in seinem parallelen Insolvenzfall Kirch keine Probleme damit hat, Zahlen zu nennen. Beide
      Insolvenzverwalter beantworten jede Anfrage von Aktionärsseite regelmäßig damit, dass den Aktionären kein Auskunftsrecht
      zusteht. Das mag wiederum momentan rechtens sein. Aber seit Einführung der Aktiengesellschaften (und eigentlich schon seit
      Einführung der Kuxen) müsste doch eigentlich klar sein, dass der Aktionär nicht der Buhmann ist, der die Insolvenz zu
      vertreten hat. Vielmehr ist auch der Aktionär ein Geschädigter der Insolvenz und er sollte ein Auskunfts- und Kontrollrecht
      darüber haben, ob sein Vermögen optimal verwertet wurde. - Denn im Prinzip könnte ja doch etwas übrig bleiben.

      Damit komme ich zum Ende: Ich hoffe, Ihre knappe Zeit nicht über Gebühr beansprucht und sie mit einiger Kurzweil vergolten zu
      haben.

      Abschließend möchte ich Ihrer Tagung noch einen gedeihlichen Verlauf wünchen!
      (Klarname, Ort...)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 09:40:12
      Beitrag Nr. 274 ()
      komisch hier versucht die staatsanwaltschaft alles um den fall aufzudecken. hier reicht ein "erhärteter anfangsverdacht"!!! kommt wohl darauf an welche interessen verteten werden sollen.

      Unternehmen


      Gescheiterte Bilanzgenies


      Insolvenzverwalter Schmitz glaubt, dass Bilanztricks das Ende der Babcock AG verzögert haben. Der Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Chef Lederer.


      MICHAEL FREITAG, Oberhausen

      HANDELSBLATT, 20.11.2002

      Wut sieht anders aus: Peter Hilgers, Mitte 50, grauer Anzug und die Haare bundeswehrtauglich kurz, lächelt resigniert, als er den Saal Berlin der Oberhausener Luise-Albertz-Halle verlässt. „So ist das eben“, urteilt der Finanzmanager des Korschenbroicher Armaturenherstellers Sempell AG über den früheren Babcock-Chef Klaus Lederer: „Gescheiterte Chefs gehen, kassieren womöglich eine Abfindung und versuchen es woanders neu.“ Die Bilanztricks „liegen im Trend“, meint er und kehrt der Gläubigerversammlung den Rücken.

      Eine schmerzliche Folge dieses Geschäftsgebarens teilte Insolvenzverwalter Helmut Schmitz den rund 70 erschienenen Gläubigern mit: Sie, die bislang Forderungen in Höhe von vier Milliarden Euro angemeldet haben, bekommen voraussichtlich nur gut zehn Prozent davon ersetzt.

      Allein Finanzmanager Hilgers könnte dem früheren Babcock-Chef fast noch dankbar sein. Denn 1,6 Millionen Euro schuldet Babcock Sempell. Ende 2001 aber waren es noch rund fünf Millionen – und wenn das zutrifft, was Insolvenzverwalter Schmitz gestern der Gläubigerversammlung präsentiert hat, dann war Babcock womöglich schon im Dezember 2001 zahlungsunfähig: Der Konzern wurde demnach nur noch von einem komplizierten Bilanzierungssystem lebendig gehalten – und hätte eigentlich Insolvenz beantragen müssen.

      Babcock: Einstmals 21 000 Mitarbeiter, 283 Gesellschaften, 1,1 Milliarden Euro Verbindlichkeiten, etwa 8 000 Gläubiger – und im Mittelpunkt steht immer wieder einer, der den Konzern bereits im Juni verlassen hat: Klaus Lederer, der bullige Manager, den sie nach dem endgültigen Zusammenbruch in Oberhausen mit „Wanted“-Plakaten zur Jagd freigegeben haben.

      Mittlerweile ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Untreue und wegen Insolvenzverschleppung – und die Zahlenkolonnen, die Schmitz vor den rund 70 Gläubigern nüchtern herunterspult, liegen auch der Justizbehörde vor: Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Bernd Englisch spricht von einem „erhärteten Anfangsverdacht“ und davon, dass „ein Teil der Beweismittel bereits gesichtet“ sei. „Aber die Feinauswertung dauert an“, noch mindestens ein Jahr.

      Dass Babcock auf Probleme zusteuerte, war auch den Wirtschaftsprüfern von Price-Waterhouse-Coopers (PwC) bekannt, wie dem Handelsblatt vorliegende Unterlagen belegen. In ihrem Jahresbericht für das im September beendete Geschäftsjahr 2000/2001 schreiben die Bilanzexperten auf Seite 43: „Da nach dieser Finanzplanung ein wesentlicher Finanzbedarf besteht, der in größerem Umfang nicht durch die derzeitigen Kreditlinien (69 Millionen Euro) gedeckt werden kann, hat Babcock erhebliche zusätzliche Maßnahmen/Sondereinflüsse in den nächsten zwölf Monaten definiert.“ Vorgesehen seien „ab November 2001 revolvierend monatlich spätere Fälligkeitsstellungen von Auszahlungen“.

      Auf Deutsch: Babcock zahlte seine Rechnungen regelmäßig verspätet; ein Teil der Verbindlichkeiten tauchte so nicht mehr in der Bilanz auf, das Geld reichte länger.

      Mit 160 Millionen Euro hätten die Babcock-Finanzplaner den Effekt dieses Verfahrens für 2001/2002 beziffert, sagt Insolvenzverwalter Schmitz. Hinzu kämen weitere 65 Millionen Euro durch ein ähnliches System bei Forderungsverkäufen. Bereits im März 2002 habe der Konzern „Forderungen von 165 Millionen Euro wie eine Bugwelle vor sich hergeschoben“, erklärt Schmitz. Fazit: Bei „Berücksichtigung der eigentlichen Fälligkeiten“ sei Babcock im Dezember 2001 „nicht mehr in der Lage“ gewesen, „die fälligen Verbindlichkeiten zu berichtigen“.

      Unter Bilanzexperten ist das Verfahren umstritten. Die Staatsanwaltschaft sieht genau hier den Ansatz, Lederer Insolvenzverschleppung nachzuweisen. Ein Sprecher des früheren Babcock-Chefs verweist aber darauf, dass solche Optimierungen üblich seien: „Babcock hat Löhne, Gehälter und Sozialabgaben stets termingerecht bezahlt und ist somit auch nicht zahlungsunfähig gewesen. Auf Grund der Erfahrungen der Vorjahre war sogar zu erwarten, dass die Liquiditätskrise zu vermeiden war.“

      Lederers Nachfolger, der zum Vorstandschef aufgerückte Insolvenzverwalter Horst Piepenburg, sieht diese Optimierung als Gratwanderung: „Geht es dem Unternehmen relativ schnell wieder gut, hat der Vorstand alles richtig gemacht und gilt schnell als Bilanzgenie. Geht es schief, hat er ein Problem.“

      Die Staatsanwaltschaft aber muss Lederer nicht nur nachweisen, dass der Konzern tatsächlich schon früher zahlungsunfähig war. Sie muss auch belegen, dass er die Insolvenz vorsätzlich verschleppt hat. Vier Beamte des Landeskriminalamtes durchforsten deshalb Akten und Zahlenkolonnen nach Beweisen.

      Aber selbst die beiden Babcock-Chefs halten es für schwierig, Lederer Vorsatz nachzuweisen. „Der ist einfach zu verteidigen“, sieht Schmitz schon jetzt einen schweren Stand für die Staatsanwaltschaft. Zahlungsunfähig sei ein Konzern erst, wenn die Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Termin auf Dauer nicht bezahlt werden könnten. „Die Frage ist jetzt, ob Lederer davon ausgehen konnte, dass Babcock den Engpass überstehen kann, oder ob er wissen musste, dass er da auf bilanzierte Hoffnungen setzt.“



      HANDELSBLATT, Mittwoch, 20. November 2002, 06:01 Uhr
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 10:29:38
      Beitrag Nr. 275 ()
      @ Lebensbaum

      Schon merkwürdig !?

      Ähnliche "Ermittlungserfolge" (?) wie die Staatsanwaltschaft Augsburg erzielte die BAFin trotz mehrfacher ganz konkreter Anzeigen .

      Und das beste : BAFin weigert sich vehement Akteneinsicht zu gewähren . Wer kontrolliert die Kontrolleure ?

      Oder vielleicht Interessenkollision , da sich das BAFin mit Zwangsmitgliedbeiträgen der Finanzinstitute refinanziert .

      Und die Staatsanwaltschaft Augsburg bezieht sich ausnahmslos auf die "Ermittlungs(?)-Ergebnisse" . Im gewissen Sinne muß Sie sich darauf verlassen können .
      Aber eben nur im gewissen Sinne , d.h. da wo eigene Ermittlungskompetenzen sind muß die Staatsanwaltschaft diese auch einsetzen .

      Ich werde am 10.12.2002 ein paar Folien für die internationale Presse auflegen
      Verläßt sich der Kapitalanleger auf die BAFin , dann bekommt der Begriff "verlassen" vielleicht eine ganz neue Bewertung .

      So und nun etwas für die Beamten des BAFin :

      Für die meines Erachtens vielleicht überprüfungswürdigen Ermittlungen der BAFin werde ich folgendes Kontrollinstrumentarium einsetzen :

      1.) Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesfinanzministerium
      2.) Kopie an das BKA
      3.) "Performance-Vergleich" BAFin mit SEC( Ermittlungen dort stehen demnächst an!)und warum die deutsche Kapitalmarktaufsicht versagen muß
      4.) Gründung einer deutschen Organisation zur fachlichen und strukturellen Unterstützung des BAFin - vergleichbar der transparency international - vielleicht am 10.12.2002 ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:16:06
      Beitrag Nr. 276 ()
      seit gestern läuft die tagung bzgl. bundeskriminalität.
      besonders der vortrag von Wolfgang Schaupensteiner "zehn gebote der korruptionsbekämpfung"(Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main) soll extrem interessant gewesen sein.
      morgen läuft der vortrag "wer kontrolliert die kontrolleure" von frank lehman. ich denke wir sollten den ein oder anderen refernt insichtlich der schneiderproblematik direkt ansprechen und um support bitten.


      Wirtschaftskriminalität und Korruption


      Herbsttagung des Bundeskriminalamtes

      vom 19. bis 21. November 2002



      Die Veranstaltung ist nicht öffentlich, sondern lediglich geladenen Vertretern aus Polizei, Justiz, Wissenschaft und Politik zugänglich.



      Vorläufiges Programm

      Stand: 15. Oktober 2002

      Änderungen vorbehalten


      Dienstag, 19.11.2002



      14:00


      Begrüßung
      Dr. Ulrich Kersten,

      Präsident des BKA

      14:15
      Eröffnung
      Otto Schily,

      Bundesminister des Innern

      15:00
      Festvortrag:

      Ethik im Wirtschaftsleben
      Daniel Goeudevert,

      Genf

      15:45
      Kaffeepause

      16:15
      Wirtschaftskriminalität als
      Strukturkriminalität
      Dr. Ulrich Kersten,

      Präsident des BKA



      Mittwoch, 20.11.2002



      Korruption im Wirtschaftsleben

      09:00


      Empirische Forschungsergebnisse zur
      Korruption
      Prof. Dr. Britta Bannenberg,
      Universität Bielefeld

      10:00
      Kaffeepause

      10:30
      Wachstumsbranche Korruption-

      Zehn Gebote der Korruptionsbekämpfung-Forderungen an Gesetzgeber und Verwaltung
      Oberstaatsanwalt
      Wolfgang Schaupensteiner,
      Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt/Main

      11:30
      Korruption aus der Sicht einer
      Nicht-Regierungsorganisation
      Prof. Dr. Dieter Biallas,
      Transparency International,
      München

      12:30
      Mittagspause


      Finanzmarkt und Kriminalität

      14:00
      Tatort Börse?
      Ministerialrat
      Klaus-Dieter Benner,

      Hessisches Wirtschaftsministerium,
      Frankfurt/Main

      15:00
      Kaffeepause

      15:30


      Compliance
      Aufsichtsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Kreditwirtschaft und ihrer Kunden gegen Wirtschaftskriminalität

      Prof. Dr. Dirk Scherp,
      Dresdner Bank,

      Frankfurt/Main

      16:15
      Der "Tatort" Börse aus Sicht der Kleinanleger
      Harald Petersen, Schutzgemeinschaft der

      Kleinaktionäre,

      Bayreuth




      Donnerstag, 21.11.2002



      Kontrollmechanismen gegen Wirtschaftskriminalität

      09:00


      Aktuelle Fälle für die Börsenaufsicht
      Thomas Newkirk,
      US-Börsenaufsicht SEC,

      Washington D. C.

      10:00






      Streitgespräch:

      Wer kontrolliert die Kontrolleure?

      Was ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers noch wert?
      Leitung:

      Frank Lehmann,

      Hessischer Rundfunk,

      Frankfurt/Main



      Polizei
      Johann Georg Koch,

      Vizepräsident des Bayerischen Landeskriminalamts,

      München


      Deutsches Aktieninstitut
      Prof. Dr. Rüdiger von Rosen,
      Frankfurt





      Wirtschaftsprüferkammer
      Dr. Burkhard Hense,

      Frankfurt/Main









      Unternehmen
      Lutz Cauers,

      TUI AG,

      Hannover


      12:30


      Verabschiedung
      Dr. Ulrich Kersten,

      Präsident des BKA

      12:45
      Tagungsende



      Programm im pdf-Format (deutsche Fassung)
      Programm im pdf-Format (english Version)
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 15:32:23
      Beitrag Nr. 277 ()
      @ Lebensbaum

      Etwas zum kritischen Nachdenken :

      Ähnlichkeiten und Zufälligkeiten in Sachen "bayerischen Ermittlungsbehörden bzw. Ermittlungsmaßnahmen und Zielpersonen" dürften sicher keine vorhanden sein, oder ?

      Was ist aus der Beschwerde beim bayerischen Generalstaatsanwalt geworden ?

      Only


      München (vwd) - Die Strafanzeige der Bayerischen Landesbank (BayernLB) wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit einem durch Indiskretionen bekannt gewordenen Prüfungsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ist ergebnislos geblieben. "Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft hat zu keinem Ergebnis geführt und ist deshalb eingestellt worden", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München am Montag auf Anfrage mit.

      Die BayernLB hatte im September Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gegen Unbekannt gestellt, nachdem die Kritik des BAFin an der Höhe der Risikovorsorge und Praxis der Kreditvergabe des Instituts durchsickert war. Gleichzeitig erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Vorermittlungen gegen die BayernLB im Zusammenhang mit der Kirch-Kreditvergabe voraussichtlich nicht vor Ende des Monats abgeschlossen sein dürften. Ein förmliches Ermittlungsverfahren sei jedoch noch nicht eingeleitet worden.
      +++ Marion Brucker
      vwd/13.1.2003/mbu/bb
      13. Januar 2003, 13:37
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 15:44:53
      Beitrag Nr. 278 ()
      @all

      Etwas zum kritischen Nachdenken :

      Ähnlichkeiten und Zufälligkeiten in Sachen "Schneider-Insolvenz und Dt. Babcock-Insolvenz" dürften sicher keine vorhanden sein, oder ?

      Wie war das mit dem Cash-Clearing der einen Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft ?

      Könnte der Fall "Dt.Babcock" zum Parade-Lern-Beispiel für die deutsche Strafermittlung werden ?


      @ Lebensbaum

      Was meinte die Augsburger Staatsanwaltschaft zu der möglichen Fehlverwendung der Kapitalerhöhungsmittel im Schneider-Konzern ( hier : Schneider Electronics AG ) anstatt der prospektierten Finanzierung der Schneider Laser Technologies AG ?

      Sorry, wenn ich heute gleich 2x nachfragen muß ....



      Düsseldorf (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ihre Ermittlungen im Fall des insolventen Babcock-Borsig-Konzerns mittlerweile auch auf den Vorstandsvorsitzenden (VV) und den Finanzvorstand der TUI AG, Michael Frenzel und Rainer Feuerhake, ausgeweitet. Bei den Untersuchungen gehe es um den Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der früheren Babcock-Tochter HDW, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag zu vwd. Babcock habe Gelder der Kieler Werft in ihr eigenes Cash-Clearing einfließen lassen. Bis heute habe es keine vollständige Rückzahlung dieser Gelder gegeben.

      Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile gegen acht Beschuldigte. Unter ihnen sei auch der Aufsichtsratsvorsitzende von Babcock, der frühere WestLB-Vorstandsvorsitzende Friedel Neuber, sagte der Sprecher der Behörde. Gegen Neuber werde ebenfalls wegen des Untreue-Vorwurfs, aber auch wegen möglicher Insolvenzverschleppung ermittelt. Wann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein werden, konnte der Sprecher noch nicht sagen. Die Untersuchungen würden noch eine "ganz erhebliche Zeit" in Anspruch nehmen. Bisher hatte die Staatsanwaltschaft vor allem gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden von Babcock, Klaus G. Lederer, ermittelt.
      +++ Andreas Heitker
      vwd/13.1.2003/hei/bb
      13. Januar 2003, 12:48
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 18:31:17
      Beitrag Nr. 279 ()
      @ Lebensbaum

      Sorry , meine zweite Frage in Posting Nr. 277 in diesem Thread ist bereits beantwortet ( habe Dein Posting Nr. 269 übersehen )

      Vielleicht doch zweierlei Rechtsauffassungen bei der strafermittelnden Justiz im Freistaat Bayern ( Augsburg )und in Nordrhein-Westfalen ( Düsseldorf )?

      Wo soll nun der entscheidungsrelevante Unterschied bei der Strafermittlung bzgl. der Geldmittelverwendung
      a.) von der Tochter Schneider Laser Technologies AG bzw.
      b.) von der Tochter HDW
      liegen ?

      Beide Firmen sind dadurch doch erst in die Insolvenz gekommen !!!

      ( nachfolgendes Zitat aus Lebensbaums Posting )

      "Am 13.11.2002 ist dann meine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft München abgelehnt worden (siehe Posting #269 in
      obigem Diskussionforum).

      Mich erinnern die Ausführungen beider Staatsanwaltschaften eher an das Plädoyer eines Verteidigers denn eines Staatsanwaltes.
      Bezüglich der Staatsanwaltschaft Augsburg habe ich dies ausführlich in meiner Beschwerde begründet. Bezüglich der
      Generalstaatsanwaltschaft München möchte ich stellvertretend nur folgende Punkte herausgreifen:

      Zu Punkt (A) 7. der Beschwerde: Veruntreuung zweckgebundener Mittel

      Der Antragsteller sieht hier Straftaten dadurch erfüllt, dass ein angeblich zweckgebundener Emissionserlös entgegen der Zweckbindung zur Schuldentilgung bei der zum Schneider-Konzern gehörenden Schneider Electronics AG eingesetzt wurde.

      Eine Untreue der Organe der Schneider Technologies AG scheidet aus, da die Begleichung von Verbindlichkeiten einer zum Konzern gehörenden Gesellschaft schon nicht pflichtwidrig im Sinne von § 266 StGB ist.

      Eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Kapitalanlagebetrugs scheidet schon deshalb aus, da im Emissionsprospekt die angebliche Zweckbindung des Emissionserlöses potentiellen Anlegern nicht zugesichert wurde. Nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers ist auf Seite 18 des Verkaufsprospektes lediglich von einer Absicht der Gesellschaft die Rede."

      Schon merkwürdig, daß gerade die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf den Sachverhalt ein wenig anders sieht ?????

      Düsseldorf (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ihre Ermittlungen im Fall des insolventen Babcock-Borsig-Konzerns mittlerweile auch auf den Vorstandsvorsitzenden (VV) und den Finanzvorstand der TUI AG, Michael Frenzel und Rainer Feuerhake, ausgeweitet. Bei den Untersuchungen gehe es um den Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der früheren Babcock-Tochter HDW, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag zu vwd. Babcock habe Gelder der Kieler Werft in ihr eigenes Cash-Clearing einfließen lassen. Bis heute habe es keine vollständige Rückzahlung dieser Gelder gegeben.

      Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile gegen acht Beschuldigte. Unter ihnen sei auch der Aufsichtsratsvorsitzende von Babcock, der frühere WestLB-Vorstandsvorsitzende Friedel Neuber, sagte der Sprecher der Behörde. Gegen Neuber werde ebenfalls wegen des Untreue-Vorwurfs, aber auch wegen möglicher Insolvenzverschleppung ermittelt. Wann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein werden, konnte der Sprecher noch nicht sagen. Die Untersuchungen würden noch eine "ganz erhebliche Zeit" in Anspruch nehmen. Bisher hatte die Staatsanwaltschaft vor allem gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden von Babcock, Klaus G. Lederer, ermittelt.
      +++ Andreas Heitker
      vwd/13.1.2003/hei/bb
      13. Januar 2003, 12:48
      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.01.03 22:52:27
      Beitrag Nr. 280 ()
      @OHFAS & @all,

      soweit es noch etwas nutzt: Allen ein gutes neues Jahr!

      Meinem Posting #272 habe ich eigentlich kaum noch etwas hinzuzufügen. - Außer vielleicht ein paar utopischen Gedanken:

      (1)
      Die Staatsanwaltschaften sollten etwas unabhängiger von den jeweiligen Landesregierungen werden.

      (2)
      Auch für Staatsanwaltschaften sollten Leistungsüberprüfungen eingeführt werden. Diese sollten von möglichst neutralen Personen durchgeführt werden. Z.B. von Unternehmensberatungen... - Mindestens aber dürfte ein Prüfer nicht im zu prüfenden Bundesland als Staatsanwalt tätig gewesen sein.

      Zur Zeit ist es ja gerade Mode, auch utopische Ideen umzusetzen, wenn man dadurch Geld sparen oder die Effizienz erhöhen kann. Also: Nur zu!
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 08:50:02
      Beitrag Nr. 281 ()
      hi und guten morgen,

      fuer die, die sich aktiv beschaeftigen mit schneider, only, lebensbaum, tagchen, hoffe hab keinen wichtigen vergessen.

      heute morgen, thread nr 683974

      user muhlan hat ne nachricht von reuters reingeschrieben, in der die liechtensteiner hilti-gruppe mit der jenoptik laser systeme, ein tochter der deutschen jenoptik, rueckwirkend zum 1. januar das gemeinschaftsunternehmen hillos gmbh gegruendet haben.

      die frage, wieso gruendet jenoptik mit hilti ne neue gesellschaft, wenns doch alles so unprofitabel ist.

      ich werd mich mal mit diesem user versuchen in verbindung zu setzen, sodass vielleicht ein informationsaustausch hier im board stattfinden kann.

      so long
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 11:33:56
      Beitrag Nr. 282 ()
      es handelt sich laut meldung von jenoptik und hilti um eine seit mai 2002 erfolgreich laufende entwicklungs- und produktionspartnerschaft fuer laser-distanzmessgeraete. wieso eigentlich schon seit mai? haben die schon im mai gewusst, dass sie die lasersparte im sack haben, bzw im mai mit der schneidertochter schon entwickeln und produzieren koennen? jenoptik greift demnach schon seit mai auf knowhow der schneidertochter zurueck. und arbeitet demnach auch schon mindestens seit mai mit hilti zusammen. hilti ist in liechtenstein, alles irgendwie dubios. ich hab nicht alle daten im kopf, aber ich glaub ich werd mal nachsehen, wann die laser ag verkauft wurde. ich glaub das war auf alle faelle spaeter wie mai 2002. wie kann dann also jenoptik schon im mai 2002 auf knowhow von schneider zurueckgreifen?
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 11:42:35
      Beitrag Nr. 283 ()
      am 02.10.02 wurden 60 prozent an jenoptik verkauft. und da hat jenoptik schon seit mai, also gute 5 monate lang, mit hilti liechtenstein eine erfolgreiche entwicklungs- und produktionspartnerschaft fuer laserdistanzmessgeraete?
      es scheint mir, dass schneider schon lange "verkauft, oder soll ich besser verschoben sagen", war, und die adhoc erst 5 monate nach schon lange feststehenden fakten erschienen ist.

      ich hoffe, dass sich die totengraeber ihr grab langsam aber sicher selbst geschaufelt haben.

      viel erfolg der rechtlich kaempfenden schneideraktionaersgemeinschaft. tb
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 11:54:58
      Beitrag Nr. 284 ()
      laserdistanzmessgeraete haben soviel ich weiss absolut nichts mit von Schneider oder der LaserAG entwickelten Produkten zu tun.......

      @tagchen
      brauchst du ausser dem was ich dir per BM gesendet habe noch irgentwelche Infos????

      das "kostjagarnix"
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 12:15:36
      Beitrag Nr. 285 ()
      @all
      Im aktuellen Frühjahr/Sommer Katalog von Otto finden sich übrigens (wie immer schon) aktuelle Produkte von Schneider - so als wäre gar nichts passiert!
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 15:07:20
      Beitrag Nr. 286 ()
      seit gestern ist da aber einer am zocken.......Kurs schwankt zwischen 0,095 und 0,11 ?????
      das "kostjagarnix"
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 22:45:43
      Beitrag Nr. 287 ()
      Heute im Heft 3/2003 von BÖRSE-ONLINE gefunden und gescannt:

      Rubrik: Meinung
      von Redakteur Werner Müller

      Renaissance der 10-Punkte-Pläne

      Anlegerschutz ist für die Bundesregierung wieder ein Thema — spät zwar, aber noch nicht zu spät.

      Kurz vor der Bundestagswahl hatten sie Hochkonjunktur:
      Zehn-Punkte-Programme für den Kapitalmarkt. In unmittelbarer Folge präsentierten die Opposition, das Justiz- und das Finanzministerium ihre Vorhaben für besseren Anlegerschutz.
      Politiker sämtlicher Couleur hatten den Aktionär als Wähler entdeckt und versicherten treuherzig, direkt nach der gewonnenen Wohl die Pläne umzusetzen. Seitdem aber herrscht Funkstille.
      Doch nun wagt sich die neue Justizministerin Brigitte Zypries aus der Deckung und kündigt an, Anleger besser zu schützen. Das Papier ihrer Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin dient nach wie vor als Richtlinie. Darin finden sich unter anderem die persönliche Haftung des Managements und die bessere Uberwachung von Unternehmensbilanzen. Das Ministerium sollte möglichst bald einen ausgereiften Gesetzentwurf vorlegen. Dann hätte sich die monatelange Funkstille gelohnt. Denn konzentrierte Arbeit ist besser als nicht durchdachte Entwürfe — wie das Tohuwabohu der Kollegen aus dem Finanzressort zeigt.
      Avatar
      schrieb am 17.01.03 23:44:29
      Beitrag Nr. 288 ()
      Soeben gemailt an poststelle@bmj.bund.de:
      (Homepage: http://www.bundesjustizministerium.de oder http://www.bmj.bund.de)

      Sehr geehrte Frau Zypries,

      heute las ich in dem Magazin BÖRSE-ONLINE (Ausgabe 3/2003, von letzter Woche) einen positiven Kommentar zu Ihren Bemühungen, Kapitalanleger besser zu schützen. Quelle:
      http://www.wallstreet-online.de/si/community/board/threadpag…
      dort Posting #286

      Daraufhin habe ich mir auf Ihrer Homepage
      http://www.bmj.bund.de
      die Pressemmitteilung vom 28.08.2002 angesehen:
      "10-Punkte-Programm für Unternehmensintegrität und Anlegerschutz"

      Das Papier liest sich recht gut. Ich möchte jedoch noch eine Erweiterung anregen:

      Es drängt sich bislang der Eindruck auf, dass die Intensität der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten stark von der zuständigen Staatsanwaltschaft und vor allem vom zuständigen Bundesland abhängt. - Ganz besonders wenn der Verdacht auf eine Verflechtung mit staatlichen Organen bzw. Amtsträgern besteht. Als Beispiel möchte ich Ihnen die Lektüre des o.g. Internet-Forums empfehlen. Es beschäftigt sich mit der Insolvenz der allgäuer Schneider Technologies AG.
      Ich denke, dass für die Wirtschaftskriminalität dasselbe gilt, wie für die meisten anderen Erscheinungen von Kriminalität:
      Die Strafandrohung wirkt nur dann abschreckend, wenn der potenzielle Täter damit rechnen muss, dass jedes Vergehen unnachgiebig und ohne Ansehen der Person verfolgt wird.
      Im Falle der Wirtschaftskriminalität müssten dazu die Staatsanwaltschaften unabhängiger organisiert und in ihrer Effizienz neutral kontrolliert werden.

      Mit freundlichem Gruß,
      (Klarname, Adresse, etc.)
      Avatar
      schrieb am 18.01.03 12:00:48
      Beitrag Nr. 289 ()
      @ Lebensbaum

      Danke für diese Aktion !
      Frau Zypries darf gerne mal bei mir anklopfen .
      Habe da einen praktischen Fall und die dazugehörigen Akten bzgl. "nicht funktionierenden Anlegerschutz" .

      Anlagekapital hat ganz entscheidend etwas mit VERTRAUEN zu tun . Insoweit stimme ich dem Werbespruch einer großen Bank zu :
      "Am Anfang steht das Vertrauen...!"

      Wenn der Börsenzug wieder anspringt, bin ich felsenfest davon überzeugt, daß dies zuerst in den USA geschieht.
      Dort wurden die Hausaufgaben bzgl. "Anlegerschutz" gemacht .
      Dort hat der Gesetzgeber und die SEC bereits ihre Hausaufgaben gemacht .
      Die US-Börsen-Aufsicht funktioniert dort excellent !!!!

      Da denke ich einen bildhaften Vergleich :

      ...ein sehr lebendiger und nicht ausgestorbener "Säbelzahntiger" namens SEC mit angeschlossener Strafverfolgung , der sich selbst mit Erlösen aus Strafzahlungen "ernährt" bzw. "ernähren muß".

      ...und ein "halb entschlafenes Hauskätzchen" namens BAFin mit sehr weit entfernter Strafverfolgung , die sich noch immer von Pflichtbeiträgen der zu Kontrollierenden "füttern" läßt .
      Avatar
      schrieb am 23.01.03 14:48:40
      Beitrag Nr. 290 ()
      An Only

      Hier eine kleine Notiz aus dem Handelsblatt von heute über die Einstellung der deutschen Rechtsprechung bezügl. Anlegerschutz.

      Trübe Aussichten für Comroad-Anleger.
      Aktionäre der wegen Bilanzfälschungen in die Schlagzeilen
      geratenen Comroad AG haben mit ihren Schadenersatzforderungen einen Rückschlag erlitten. Der
      Anlegeranwalt Frank Pletka sagte am Mittwoch Reuters, er habe eine Zivilklage vor dem Amtsgericht München gegen das
      frühere Neuer-Markt-Unternehmen mangels Erfolgaussichten
      zurückgezogen. Der Richter habe ihm angedeutet, daß mit der bisherigen Rechtsprechung ein Schadenersatzanspruch unwahrscheinlich sei.
      Avatar
      schrieb am 23.01.03 23:18:35
      Beitrag Nr. 291 ()
      @ Frickus
      Schade , Sie waren ganz schnell wieder weg nach der PK ?

      Liest man die Schlagzeile, könnte man fast meinen, daß es Gaunern bei einer strafrechtlichen Verurteilung nach Ableistung der Gefängnisstrafe mit dem ergaunerten Gut danach gut gehen darf . Sicher eine Motivation für weitere Verbrechen an Aktionären .

      Aber so leicht kommt keiner in Deutschland vor einem Zahlungsbefehl vorbei - natürlich sollte man da schon mal 2 Instanzen einplanen :

      Hier der Teil-Bericht aus der Boerse-Online Vorschau :

      Dämpfer für ComRoad-Aktionäre
      [ 22.01.03, 11:50 ]
      Der erste Schadensersatzprozess gegen den Telematikanbieter ComRoad ist mit einem Dämpfer für klagende Anleger zu Ende gegangen.

      BÖRSE ONLINE hat schlechte Nachrichten für geprellte ComRoad-Aktionäre.

      Wie BÖRSE ONLINE in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, zog der Anlegeranwalt Frank Pletka vor Verhandlungsbeginn die Klage vor dem Amtsgericht München zurück.
      Der Richter hatte zuvor angedeutet, die Erfolgschancen seien gering und dies mit der bisherigen Rechtsprechung begründet. Das Oberlandesgericht München habe Aktionären noch nie Schadensersatz zuerkannt, und es sei wohl zu erwarten, dass die untergeordneten Amts- und Landgerichte dieser Rechtsprechung folgen.

      Damit wird ComRoad in einen Topf mit anderen Fällen geworfen. Während bei bisherigen Prozessen, etwa gegen EM.TV und Infomatec, jedoch nur einzelne Veröffentlichungen von Unternehmensseite umstritten waren, täuschten der Ex-ComRoad-Chef Bodo Schnabel und seine Frau Ingrid mit gefälschten Unterlagen über Jahre fast die gesamten Umsätze vor.

      Bleiben die Richter dennoch bei ihrer Linie, dürften nur die Anleger Erfolgschancen haben, die wegen falscher Angaben im Emissionsprospekt zum Börsengang geklagt haben.

      Der komplette Beitrag ist der neuen Ausgabe von BÖRSE ONLINE nachzulesen. (Erscheinungstermin: 23. Januar 2003).


      Und hier der Bericht aus vwd :

      München (vwd) - Der erste Schadenersatzprozess gegen die ComROAd AG, Unterschleißheim, vor dem Amtsgericht München ist geplatzt. Rechtsanwalt Frank Pletka hat eigenen Angaben zufolge einen Schadenersatzprozess vor Verhandlungsbeginn zurückgezogen. Pletka begründete dies am Mittwoch auf Anfrage damit, dass der Richter ihm angedeutet habe, dass er in Anlehnung an die bisherige Rechtssprechung mangels Schadenersatzgrundlage gegen seinen Mandanten entscheiden werde. Der Anwalt bestätigte damit einen entsprechenden Vorabbericht des Anlegermagazins "Börse Online".

      Er bedauere, den Richter nicht überzeugt zu haben, dass nicht alle Schadenersatzfälle von Neuen-Markt-Unternehmen gleich gelagert seien. Im Fall von ComROAD gebe es eine strafrechtliche Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bodo Schnabel und seiner Ehefrau Ingrid wegen vorsätzlicher Schädigung. Deshalb sei dieses Verfahren "eindeutig".

      Allerdings eröffne ihm der Rückzug der Klage die Möglichkeit, die Klage erneut einzureichen. Dies wolle er auch tun. Diesmal strebe er jedoch eine "gebündelte Klage" für seine 50 Mandanten mit einer Schadenersatzsumme von rund einer halben Mio EUR an, um so den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen zu können. Dieser entscheide vom Grundsatz her "verbraucherfreundlich", meinte Pletka. +++ Marion Brucker

      vwd/22.1.2003/mbu/bb


      Also was heißt das nach ganzer Lektüre und einer Beleuchtung von mehreren Seiten ?

      1.) Ein Amts-Richter - kein Oberlandesgerichts-Richter!-war offensichtlich vom Richter-Alltagsgeschäft zu sehr beansprucht, daß er keine Zeit hatte, verschiedene Urteilssachverhalte zu unterscheiden und so hielt er sich nur an die Leitsätze in jeden Juristenkommentar . Dem Amtsgericht folgend wäre in der 2. Instanz das Landgericht München gewesen und die dürfen meines Wissens nach auch keine Rechtsfortschreibung machen . Also nahm der Anwalt die Klage zurück ...

      2.) ...um in einem gebündelten Verfahren beim Landgericht München in die 1.Instanz einzusteigen . Statt über einen vielleicht fantasielosen Amtsrichter mit einer Miniforderung zu gehen, bündelt der Comroad-Anwalt nun die Schadensfälle um gleich beim Landgericht einzusteigen . Kommt es nicht zum Erfolg, ist er gleich beim Oberlandesgericht . Dieses darf meines Wissens auch Rechtsgrundsätze neu fortschreiben.

      3.) Das ganze ist eher Prozeßstrategie als eine Niederlage vor Gericht und der Comroad-Anwalt macht auf mich auch nicht den Eindruck als würde er jetzt resigniert aufhören
      .

      Übrigens könnten wir dem Amtsrichter einige ganz interessante anderslautende Urteile benennen .


      @ all

      Wie gesagt : Verjährung wegen Prospekthaftung Ende März 2003 ! Schneider-Musterprozeß ist schon angelaufen .

      Mehr dazu bei den Rechtsanwälten Kroke & Wild in Düsseldorf !
      Dort kommt es aus der Kanzlei demnächst knüppeldick für einige .

      Ich fühle mich dort bestens aufgehoben .

      :D :D

      :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.03 23:21:17
      Beitrag Nr. 292 ()
      Wer noch Interesse an einer Klage hat - bitte an mich wenden. Verjährung droht jedoch nur bzgl. Prospekthaftung.
      Avatar
      schrieb am 24.01.03 12:59:02
      Beitrag Nr. 293 ()
      Entschuldigung tagchen - habe ich vergessen noch zu sagen :

      Die Anwaltskanzlei führt den SCHNEIDER-Musterprozeß .

      Daran können sich geschädigte Aktionäre entsprechend dem unten dargestellten Raster beteiligen :

      1.Schritt :

      Tagchen sortiert und ordnet die KAUF- und VERKAUFSTECHNISCHEN Daten in unser Klageraster ein .
      Diese Arbeit ist ganz wichtig und wird von ihm sehr gewissenhaft aufbereitet .

      Also ganz wichtig ist u.a. :
      1.) Wann wurde gekauft und zu welchem Kurs ?
      2.) wieviel Stück ?
      3.) wann wurde verkauft und zu welchem Kurs ?
      4.) Was war die ( jeweilige ) Ursache für die ( jeweilige )Kaufentscheidung ?
      5.) Können zusätzliche Beweismittel oder Zeugenaussagen zur Verfügung gestellt werden ?

      Bevor die Auswertungsergebnisse weitergeleitet werden , kann damit Tagchen fehlende Sachen anfordern .

      2.Schritt :

      Für mich ist Punkt 5.) sehr wichtig .
      Ich bin mit dem RESEARCH, d.h. ZEUGEN- und BEWEIS-AUSWERTUNG und BEWEIS-SAMMLUNG beschäftigt und habe mit der Kanzlei ein Klageraster mit sämtlichen "hard facts" und "surprising facts" ausgearbeitet.

      Damit ist sichergestellt, daß die Anwaltskanzlei vorsortierte Unterlagen und keinen zeitaufwendigen Schrott erhält .

      3.Schritt :

      Anschließend werden die jeweiligen Erfolgschancen anhand der aufbereiteten Unterlagen rechtlich geprüft und es wird ein Termin zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem potentiellen Kläger gemacht .

      Die Besprechungsinhalte unterliegen der anwaltschaftlichen Schweigepflicht .

      Dort werden die Details besprochen und dort fällt die Entscheidung, ob man den weiteren Weg zusammengehen will und kann .

      4.Schritt :

      Gibt es ein Zusammengehen , wird der Kläger in eine umfassende Daten- und Dokumentenbank sowie eine umfassende Zeugendokumentation und KnowHow-Strategie eingebettet .

      Wer meine Postings kennt, weiß daß es dort zwischenzeitlich ( fast ) wirklich alles zum Thema Schneider zu finden gibt seit 1997 .

      :cool:

      Euer OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 25.01.03 00:09:02
      Beitrag Nr. 294 ()
      Hier der Text aus BÖRSE ONLINE 5/2003 vom 23.01.2003:

      COMROAD

      Dämpfer für geprellte Anleger vor Gericht

      Der erste Zivilprozess gegen den skandalumwitterten Telematikanbieter
      ComRoad und seinen ehemaligen Chef Bodo Schnabel ist zu Ende. Das Ergebnis ist unerfreulich für geschädigte Aktionäre: Der Anlegeranwalt Frank Pletka zog die Klage vor Verhandlungsbeginn im Amtsgericht München zurück.
      Der Richter hatte zuvor angedeutet, die Erfolgschancen seien gering. Das Oberlandesgericht München habe Aktionären noch nie Schadensersatz zuerkannt, und es sei wohl zu erwarten, dass die untergeordneten Amts- und Landgerichte dieser Rechtsprechung folgen.
      Damit wird ComRoad in einen Topf mit anderen Fällen geworfen. Das ist schwer nachvollziehbar: Bei bisherigen Prozessen, etwa gegen EM.TV und Infomatec, waren nur einzelne Veröffentlichungen umstritten. Dagegen täuschten der Ex-ComRoad-Chef und seine Frau mit gefälschten Unterlagen über Jahre fast die gesamten Umsätze vor. Bleiben die Richter dennoch bei ihrer Linie, dürften nur die Anleger Erfolgschancen haben, die wegen falscher Angaben im Emissionsprospekt zum Börsengang geklagt haben.
      Rechtsanwalt Pletka will nun die Klagen all seiner Mandanten im Fall ComRoad zurückziehen. Die Hoffnung auf Schadensersatz für sie gibt er aber noch nicht auf, denn derzeit ist die erste Anlegerklage beim Bundesgerichtshof anhängig. Billigt das oberste Gericht Aktionären einen Schadenersatzanspruch zu, hat er vor, die Klagen erneut einzureichen.

      [Bildunterschrift:] Bodo Schnabel wurde bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt.

      RD
      Avatar
      schrieb am 25.01.03 00:21:57
      Beitrag Nr. 295 ()
      Was sagt uns das?

      (1)
      Einige Amtsinhaber in diesem Staat muss man anscheinend mitsamt ihrem Stuhl bewegen. Sie sollten aufpassen, wenn sich ihre Sänfte dem Treppenabsatz nähert!

      (2)
      Bei Schneider geht`s doch auch um Prospekthaftung! - (Siehe meine Anzeige in Posting #1 dieses Threads, dort Punkt 7: Veruntreuung zweckgebundener Mittel)

      Also: Alle Mann anfassen! (Mitstreiterinnen natürlich auch!)
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 21:01:42
      Beitrag Nr. 296 ()
      Könnte man unten Informatec mit Schneider auswechseln? Oder könnten auf der Anklagebank vielleicht ähnlich auch die LfA und Lehman Brothers sitzen? Haben die nicht auch mal eine Kapitalerhöhung durchgeführt? Hat Lehman Brothers danach auch Aktien verkauft? Nur Fragen. Bis zum Beweis gehe ich mal davon aus, dass dieses (derzeit) nicht der Fall sein kann... ;)

      Aber die Staatsanwaltschaft scheint ja auf Zack zu sein. Ist die nicht auch für Schneider zuständig? Warum haben die dort noch - soweit bekannt - keine Ermittlungen eingeleitet? Wo ist eigentlich das Geld aus der Kapitalerhöhung geblieben? :cry:


      "Infomatec-Gründer ab April vor Gericht
      In einem Mammutprozess geht es um Kurs- und Kapitalanlagebetrug sowie um Insiderhandel
      (hogs). Wenn Gerhard Harlos und Alexander Häfele voraussichtlich ab 1. April vor der 3. Strafkammer des Landgerichts stehen, werden Tausende Anleger den Prozess aufmerksam verfolgen. Mehrere Schadenersatzklagen gegen die beiden Gründer des Augsburger Softwarehauses Infomatec AG sind bereits verhandelt worden. Nun geht es darum, ob sich die Ex-Chefs mit ihrem Verhalten strafbar gemacht haben.

      Die 3. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Rainer Brand hat die Anklage gegen Harlos und Häfele nahezu unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Im Prozess wird auch die brisante Frage erörtert werden, ob der ehemalige Börsenstar Infomatec AG von Anfang an zum Zweck des Betrugs aufgebaut worden war, wie es die Ermittler werten: Bereits beim Börsengang 1998 sei der Wert des aus fünf verschiedenen Gesellschaften gegründeten Unternehmens stark überhöht dargestellt worden. Der reale Wert der Anteile von damals rund 2,7 Millionen Euro, so die Anklage, sei fälschlich auf rund 101 Millionen Euro taxiert worden.

      Dadurch sei der Emissionspreis der Aktie zu hoch auf rund 27 Euro festgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft hält dies für Kapitalanlagebetrug. Harlos und Häfele sollen auch den Aktienkurs durch falsche Pflichtmitteilungen planmäßig auf ein Vielfaches in die Höhe getrieben haben. Zudem hätten die beiden Manager ihre Insiderkenntnisse über die Haltlosigkeit ihrer Angaben ausgenutzt, indem sie eigene Infomatec-Aktien im Verkaufswert von über 15 Millionen Euro an der Börse platzierten und sich dadurch „hohe Vermögensvorteile“ verschafften.

      1998 hatte die Infomatec AG bei ihrem Börsengang einen Bilderbuchstart hingelegt. Der Aktienkurs stieg binnen weniger Monate um 500 Prozent. Dann ging es plötzlich bergab. Der Vorstand um die beiden Firmengründer Harlos und Häfele musste die Prognosen zum Geschäftsverlauf deutlich nach unten korrigieren. Wenig später gab es richtig negative Schlagzeilen: Mehrere Ad-hoc-Mitteilungen erwiesen sich als nicht korrekt. Es folgten Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen.

      Für die Staatsanwaltschaft stand nach eineinhalb Jahren Ermittlungen fest, dass alle Aktionen von Harlos und Häfele nur ein Ziel hatten: den Kurs der Infomatec-Aktie künstlich nach oben zu treiben. Auch diese Frage werden die Richter um den Vorsitzenden Rainer Brand zu prüfen haben. Viel anderes hat sich die Wirtschaftsstrafkammer für das laufende Jahr nicht vorgenommen. Brand: „Es ist offen, wie lange das Verfahren dauern wird.“"

      Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=in…
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 16:21:03
      Beitrag Nr. 297 ()
      die Fairness und der gute Umgangston (und da sind wir schon fast wieder beim OPTIMAT-Thread-Titel-Thema ?)
      verlangt es ( anderst wie bisher aus bestimmten Kreisen gewohnt ), daß ich dem Insolvenzverwalter Dr. Kübler eine letzte Chance zur Stellungsnahme geben sollte. Mein Schreiben wird Ihnen diese Woche noch zugeleitet !
      Believe me, there is really no reason for joking with me !

      Auch Sie , Herr Dr. Jaffe, haben noch zwei Briefe zur Beantwortung vorliegen !


      Immerhin, meine Herren, bin ich Gläubiger bei SLT , SE und ST und werde gewisse Rechte mit diesem von Ihnen anerkannten Verhaltenskodex vergleichen .


      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 23:01:56
      Beitrag Nr. 298 ()
      Inzwischen habe ich vom Bundesministerium der Justiz eine Antwort auf mein Schreiben vom 17. Januar erhalten (siehe Posting #287). - Leider etwas unverbindlich, immerhin nicht unpersönlich.

      ==================================================

      Bundesministerium de Justiz
      Berlin, den 11. Februar 2003
      Geschäftszeichen: III A 3-3507/28-32 61/2003
      (bei Antwort bitte angeben)

      Postanschrift
      Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin
      Hausanschrift: Mohrenstralle 37, 10117 Berlin
      Lieferanschrift Kronenstraße 41, 10117 Berlin
      Telefon: 01888580-0
      (0 30) 20 25 - 70
      bei Durchwahl: 0 18 885 80 - …
      (0 30) 20 25 - …
      Telefax 01888580-9525
      (0 30) 20 25 - 95 25



      Sehr geehrt… ,
      vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Januar 2003 und für Ihre positive Kritik zum 10-Punkte-Programm der Bundesregierung für Unternehmensintegrität und Anlegerschutz. Frau Bundesministerin Zypries hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
      Die Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte, vor allem aber ganz konkret die Sicherung Tausender von Anlegern vor einem Verlust ihrer Ersparnisse sowie die Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze sind herausragende Zielsetzungen der Bundesregierung, für die sie sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt hat und die sie mit dem 10- Punkte-Programm in der laufenden Wahlperiode weiterverfolgt. Der Schwerpunkt der Maß nahmen lag und liegt dabei auf Verbesserungen in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, der Rechnungslegung und des Kapitalmarktrechts. Mit der Verabschiedung des Transparenz- und Publizitätsgesetzes sowie des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 2002 ist bereits die Kontrolle der Unternehmensleitungen intensiviert und die Rechtsstellung individueller Anleger verbessert worden. Diesen Weg beschreitet die Bundesregierung mit dem 10- Punkte-Programm konsequent weiter.
      Der strafrechtlichen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität kommt dabei eine wichtige ergänzende Funktion zu- Die Bundesregierung prüft deshalb, inwieweit einzelne Normen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts präzisiert und verschärft werden sollten, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten eine noch bessere Handhabe für das Vorgehen gegen betrügerische und andere unlautere Machenschaften zur Verfügung zu stellen.
      Sie weisen mit Recht darauf hin, dass ein Straftatbestand seine abschreckende Wirkung nur dann voll entfaltet, wenn in der Praxis eine effektive Verfolgung gewährleistet ist. Die personelle Besetzung, die technische Ausrüstung sowie sonstige organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für das Tätigwerden der Staatsanwaltschaften fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Das Bundesministerium der Justiz pflegt mit den Landesjustizverwaltungen einen intensiven Meinungsaustausch. Die Landesjustizverwaltungen messen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hohe Bedeutung bei und unternehmen vielfältige Anstrengungen auf diesem Gebiet. Anhaltspunkte dafür, dass Maßnahmen des Bundesgesetzgebers über die in dem 10-Punkte-Programmm genannten Bereiche hinaus zu einer Verbesserung der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität beitragen könnten, haben sich bislang nicht ergeben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      (Dr. …)
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 08:20:28
      Beitrag Nr. 299 ()
      Ich frag mich, wofür diese Doktor-Blechtrommler überhaupt bezahlt werden. Diese Antwort ist eine typische Bla- Bla- Antwort, in welcher nicht auf konkrete Sachen eingegangen wird sondern es kommt eigentlich nur rüber: Es wäre schön, wenn wir Ihnen helfen könnten, aber Ihre Probleme gehören uns nichts an, die Länder sind zuständig. Damit sind wir wieder beim Problem: Die Länderchefs sind sich Ihrer Sache absolut sicher, weil sie die Chefs sind und keiner ihnen dreinreden kann. D.h. Stoiber & Co. dürfen schalten und walten wie sie wollen - wir leben eben in keiner rechtsgeschützten Demokratie (ist reine Theorie, sobald Politik und Macht involviert sind) sondern in einer Bananenrepublik!:mad:

      Sobald eine Regierung die Macht erhalten hat, interessieren eben nicht mehr die "kleinen" Probleme. Unsere Bundesregierung wird sich hüten, jetzt noch Messer zu wetzen.

      Den einzig gangbaren Weg, wie wir Schneider-Aktionäre noch zu unserem Recht kommen könnten, ist der Weg über ein amerikanisches Gericht, wie es OHFAS vor hat.
      Avatar
      schrieb am 08.03.03 11:15:33
      Beitrag Nr. 300 ()
      Interessanter Artikel heute ind er Süddeutschen Zeitung
      ( www.sueddeutsche-zeitung.de und dort Klicken auf "Wirtschaft" im Feld rechts oben ) !!!

      Aber was passiert denn eigentlich hinter den Strafermittlungskulissen , wenn beispielsweise "Weiße Krägen" und "Politik" bei einer möglichen Straftat möglicherweise vermischt wurden ???

      Da wurde vor kurzem eine sehr interessante Reportage auf Sat3 ausgestrahlt ( die Filmproduktion wurde übrigens vom Hessischen Rundfunk gemacht ) !

      Hat hier schon jemand praktische Erfahrungen mit den Strafermittlungsbehörden bei Wirtschaftsdelikten mit politischen background gesammelt ?





      THEMEN DER WOCHE

      Staatsanwälte im Anzug

      Von Hans Leyendecker



      Früher beschäftigten sich Strafverfolger lieber mit der Aufklärung eines Mordes, anderer Schwerkriminalität oder Feld-Wald- und Wiesendelikten als mit der komplizierten Wirtschafts- und Steuerkriminalität. Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren machen viel Arbeit, und all zu oft erging es den Staatsanwälten wie den Windhunden, die auf der Rennbahn hinter einem unerreichbaren elektrischen Hasen herjagen. Die Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten, der Deal hinter den Kulissen, war Alltag im Gerichtssaal.

      Heute machen Staatsanwälte mit offenen Aktionen Schlagzeilen – sie tauchen Woche für Woche in Chefetagen auf, manchmal sind auch Handschellen fällig. Topmanager werden wie Kriminelle behandelt. Deutsche Bank, WestLB, Dresdner Bank, TUI, Babcock Borsig, MLP – die Liste namhafter Firmen, die von Ermittlern heimgesucht wurden, ließe sich fast beliebig verlängern. Das ungläubige Stutzen der gewatschten Oligarchen ist mindestens so beeindruckend wie ihre Verwirrung. „In einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen wäre dieses Verfahren nie zustande gekommen“, gab der im Fall Mannesmann angeklagte Sozialdemokrat und IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel zu Protokoll. Diese Äußerung zeugt von Ignoranz.

      Malus für Prominente

      Das von Wirtschaftsanwälten einst als „Volksrepublik“ verspottete Bundesland ist inzwischen überall. In Deutschland entscheidet nur noch in Ausnahmefällen die Postleitzahl über den Strafrechtsanspruch des Staates. Mittlerweile wird auch in Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg, den einstigen Enklaven, im Bereich der Weiße-Kragen-Kriminalität zugepackt. Die Bandagen sind mitunter sehr hart geworden.

      Als Ermittler der Mannheimer Staatsanwaltschaft neulich bei einem der reichsten Männer Deutschlands, dem SAP-Mitgründer Dietmar Hopp vorbeischauten, warf der Unternehmer den Ermittlern einen „Willkürakt“ und „Rechtsbeugung“ vor. Der Fall selbst ist eher zu vernachlässigen. Entscheidend ist die Reaktion der Strafverfolger. Bei Hopp seien sie einmarschiert, „wie man es bei jedem macht“, erklärte ein Oberstaatsanwalt. „Egal ob er reich oder arm ist.“

      Mancherorts, so scheint es, gibt es keinen Prominentenbonus mehr, sondern sogar einen Prominentenmalus. Und es gibt Staatsanwaltschaften wie in Koblenz oder Bochum, die sich manchmal wie die letzte Bastion vor dem Weltuntergang gerieren. Dabei war Wirtschaftskriminalität immer schon eine kapitale Bedrohung, weil sie ihre Opfer ruiniert. Bereits vor 37 Jahren konstatierte der Strafrechtler Professor Klaus Tiedemann: „Auch bei vorsichtiger Zurückhaltung muss davon ausgegangen werden, dass die Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik (und in den USA) größere materielle Schäden als die Summe aller sonstigen, gegenständlichen Kriminalität anrichtet.“ So war es, so ist es. Wirtschaftskriminelle richten mehr als sechzig Prozent aller Schäden an, die durch Verbrechen entstehen – 6, 7 Milliarden Euro im Jahr 2001. Wie immer, wenn die Politik nicht weiter weiß, wird der Ruf nach härteren Strafen laut. So wurde im Vorjahr die Freiheitsstrafe für Kursbetrug von drei auf fünf Jahre angehoben. Das Strafrecht darf aber nicht beliebig erweitert werden.

      Die Gier der Manager hat eine gesellschaftliche Vertrauenskrise ausgelöst, die Auswirkungen auf die Justiz hat. Aktienoptionen beispielsweise, die angeblich die Motivation der Manager steigern sollten, wurden zum Instrument der Selbstbereicherung. Der Abstand zwischen dem Verdienst eines Topmanagers zu dem eines Arbeiters stieg in groteske Größenordnungen. Umsätze und Bilanzen wurden manipuliert, Buchhaltung erwies sich als schöpferisches Metier.

      Die Elite predigt zwar Moral, lebt sie aber zu selten vor. Thomas Mann hat den Leuten, die von unten kommen, einmal vorgehalten, sie seien „patzig“. Heute sind gerade die am patzigsten, die sich zur Elite zählen. Die Ablösung des alten Inhaber-Unternehmers durch Vorstände, die alle paar Monate gute Zahlen vorlegen müssen, hat die Moral nicht gebessert, im Gegenteil: Aber das Unternehmen Größenwahn ist gescheitert. Idealbild der Gesellschaft ist nicht mehr der kühle Wirtschaftsbürger, der egoistisch und mit allen Tricks seinen Vorteil sucht. Für die Staatsanwälte ist Kritik am Kapitalismus nicht gleichbedeutend mit Staatsverrat. Diese Strafverfolger sind besser ausgestattet als ihre Vorgänger, haben Bilanzwirtschaftler und Bilanzbuchhalter an der Seite, können auf Apparate in den Landeskriminalämtern zurückgreifen und gehen auch höhere Risiken ein. Jüngere Richter, etwa die Jahrgänge zwischen 1950 und 1960, haben nicht mehr, wie die Altvorderen, Ehrfurcht vor großen Namen. Wenn im Gerichtssaal gedealt wird, dann wird es für die Angeklagten teuer.

      Dem Zuspruch des Publikums können sich die Akteure sicher sein. Gegen weiße Kragen konnte sich die Anklage früher schon allenfalls zu wenig, doch nie zu sehr engagieren. Aber seit etwa anderthalb Jahren, seit die große Krise ausgebrochen ist wie eine unheimliche Krankheit, werden die Ermittler geradezu angefeuert, es denen da oben zu zeigen. Selbst Zeitungen, die einst als Leibwächter der Wirtschaftsgrößen auftraten, klagen an. Allerdings ist es auf die Dauer nicht gut, die Ermittler als unsere moralischen Stellvertreter allein zu lassen. Sie könnten verzweifeln, oder, was näher läge, übermütig werden.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:38:09
      Beitrag Nr. 301 ()
      Merkwürdig , kaum am Wochenende etwas geschrieben über "Weiße Krägen" und "Politik" kann man in der heutigen Tageszeitung die WELT von einem Praktiker folgendes lesen :

      ( P.s.: Ähnliche Erfahrungen mit dem Fall Schneider AG wäre natürlich und womöglich rein zufälliger Natur...)

      @ Lebensbaum
      Bitte nicht die Hoffnung aufgeben . Es gibt sicher noch andere Wege ...


      "Anleger-Anwälte erheben schwere Vorwürfe
      Neben den Zivilprozessen läuft in Bonn auch ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Manager der Telekom
      Berlin - Anwälte, die Anleger gegen die Deutsche Telekom vertreten, erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz und die Bundesregierung. "Wir werden von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft blockiert", sagte Rechtsanwalt Hans-Joachim Wiebe aus Hannover dem "Tagesspiegel". Wiebe vertritt nach eigenen Angaben 150 Kläger. Bereits im August 2001 hat er Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es immer noch nicht. "Ich glaube, dass hier von oben mittelbar oder unmittelbar Druck ausgeübt wird", so Franz Braun von der Kanzlei Rotter, die etwa 50 Kläger vertritt. Es sei ein hochpolitischer Fall, und "die Bundesregierung spielt hier keine rühmliche Rolle."

      Neben den Zivilprozessen läuft in Bonn auch ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Manager der Telekom. Was die Staatsanwälte ermitteln, kann den Klägern in den Schadenersatzklagen als Beweismittel dienen. Aber auch in Bonn hat der Prozess noch nicht begonnen. Inzwischen wird Wiebe nach eigener Auskunft sogar die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert, dies stünde elementaren Interessen der Telekom entgegen.

      Die Zeit spielt in diesem Fall für den Bund und die Telekom. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche aus Prospekthaftungsklagen nach dem Börsengesetz. Braun: Das Verstreichen der Verjährungsfrist ist für die Telekom und den Bund eine Chance, "den Schaden zu begrenzen". ddp"

      Artikel erschienen am 10. Mär 2003
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:42:01
      Beitrag Nr. 302 ()
      Nun, auch bei SCHNEIDER verjähren Ansprüche aus der Prospekthaftung eventuell im Frühjahr, frühestens Anfang April 2003. Pech für einige nur, dass es auch noch andere Schadensersatzgründe geben könnte... Da könnten alle Aktionäre noch Jahre Zeit haben... ;) Die Verjährungsfrist ist wahrscheinlich viel zu kurz, wenn man bedenkt, das man erst etwas feststellen muss, dann Beweise zu sichern sind etc. bevor dann geklagen werden kann...
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 17:21:33
      Beitrag Nr. 303 ()
      ..schon merkwürdig :

      1.) PK 19.03.2003 der LfA Förderbank Bayern
      Übereinstimmende Journalistenäußerunen :
      "Während der offiziellen Bi-PK keinen Pieps des Wirtschaftsministers!"

      2.) Egal wen man spricht oder anschreibt ( CSU / Stoiber uvm. )
      alle verwiesen auf das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie !!!

      Weiß das schon unser Wirtschaftsminister ?
      Hoffentlich soll da niemand geopfert werden ?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 21.03.03 11:06:45
      Beitrag Nr. 304 ()
      @ all

      3 Fragen habe ich :

      1.) Könnte der Besuch bei mir am Freitag morgen , den 14.03.2003 um 09.00 Uhr, etwas mit einer gewissen "Unternehmensberatung für personelle und materielle Sicherheit und Beratung in anderen Feldern der Betriebswirtschaft" zu tun gehabt haben ?


      2.) Wie könnte denn ein ehemaliger Politiker nützlich sein fürs Deutschland-Geschäft und dürften dann diverse staatlichen Pensionszahlungen für Bürgermeister, Abgeordneten, Ministertätigkeit auch an einen aktiven Vice Chairman weiterhin ausbezahlt werden ?

      "Lothar Späth wird Berater bei Merrill Lynch
      Menschen und Märkte
      Der ehemalige Jenoptik-Chef und frühere baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth steigt beim Finanzberater Merrill Lynch als Vice Chairman Europe ein. Späth solle bei der deutschen Tochter von Merrill Lynch das Deutschlandgeschäft ausbauen, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. Der umtriebige Manager und CDU-Politiker soll mit diesem exklusiven Mandat versuchen, seine Kontakte hier zu Lande für die US-Bank einzusetzen. Gleichzeitig wechselt Deutschland-Chef Matthias Mosler von London nach Frankfurt, um sich von hier aus intensiver um das Deutschland-Geschäft von Merrill Lynch zu kümmern."
      ( Die WELT vom 21.03.2003 )

      3.) Könnte so etwas bei den kurz vor der Insolvenz abgeschlossenen Sicherheitenpoolverträgen bei der Schneider AG möglich gewesen sein und was müßten dann diverse Strafermittlungsbehörden ( z.B. in Augsburg und Gera ) bei konkreter Strafanzeige dann tun ?

      "Banken über Unternehmen besser informiert als Aktionäre
      Frankfurt/Main - Banken und Sparkassen sind über die Geschäftslage börsennotierter Unternehmen offenbar besser informiert als deren Aktionäre. "Wenn eine gewisse Verschuldung vorliegt, werden Quartalsberichte vorgelegt, die der normale Aktionär nicht bekommt", so Jochen Mathée von der Fondsgesellschaft Invesco dem "Handelsblatt". Es sei eindeutig, dass die Zahl der Firmen zunehme, die ihre Aktionäre schlechter informierten als ihre Kreditgeber.

      Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage kleinerer und mittlerer Aktiengesellschaften zögen deutsche Banken die Zügel bei ihren Kreditkunden an und forderten immer mehr Informationen, so Mathée. Dies gelte besonders für relativ hoch verschuldete Firmen. Er selbst kenne 15 Fälle, in denen die Kreditgeber vorab mit Informationen versorgt würden.

      Wie es weiter hieß, stellt eine Vorabinformation zwar nur dann einen Straftatbestand dar, wenn der Kreditgeber Zusatzinformationen bekommt, die dem Markt völlig unbekannt sind. Dennoch kritisierten Aktionärsschützer die Vorabinformationen der Banken und Sparkassen. Aktionärsschützerin Reinhild Keitel habe den Gesetzgeber aufgefordert, die Ungleichbehandlung bald zu beenden. AP"
      ( ebenfalls Die WELT vom 21.03.2003 )

      :look:
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 22:48:54
      Beitrag Nr. 305 ()
      Sollte etwas bei SCHNEIDER nicht korrrekt gelaufen sein, wozu es erstmal keinen Grund zur Annahme gibt ;), käme unten stehende Meldung der Financial Times Deutschland gerade passend. Wie sind eigentlich die Verjährungsfristen? ;) Könnte diese zentrale Staatsanwaltschaft nach Bayern kommen? Bei einer Rot/Grünen Bundesregierung wohl kaum... ;)


      "Aus der FTD vom 8.5.2003
      SPD und Grüne planen zentrale Anklagestelle
      Von Birgit Marschall, Berlin

      SPD und Grüne streben eine zentrale bundesweite Staatsanwaltschaft zur Ahndung von Finanzdelikten an. Damit geht die Koalition bei der Förderung des Finanzplatzes Deutschland weiter als bisher bekannt.

      Das geht aus einem Leitantrag für den Bundestag hervor, den der Finanzausschuss des Parlaments am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet hat. Der Bundestag soll am Donnerstag nach einer Debatte über die Finanzmarktförderung den Antrag billigen. Er könnte Vorlage für Gesetzesentwürfe werden. Finanzminister Hans Eichel hatte im März bereits detaillierte Pläne vorgestellt. Neben einem Zehn-Punkte-Plan zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes legte er im Finanzmarktförderungsplan 2006 weitere Gesetzgebungsvorhaben dar. Im Leitantrag geht die Koalition jetzt weiter.

      "Anzustreben ist die Einrichtung einer zentralen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Finanz- und Kapitalmarktdelikten", heißt es in dem Antrag. Bei bis zu 90 Prozent aller Anzeigen der Finanzaufsicht würde das Verfahren eingestellt, sagte der Finanzmarktexperte der Grünen, Hubert Ulrich. Dem müsse durch eine zentrale Anklageeinrichtung begegnet werden.

      Unterstützung für Eichel

      "Deutschland braucht eine zentrale Börsenaufsicht", heißt es in dem Antrag. Die Koalition unterstützt Bemühungen Eichels, eine solche Zentrale gegen den Widerstand der Länder durchzusetzen. "Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich weiterhin in einem konstruktiven Dialog mit den Ländern um eine zeitgemäße Lösung zu bemühen."

      Zudem wird die "Bundesregierung aufgefordert, die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital zu vermeiden". Die Kosten von Unternehmensbeteiligungen sollen demnach künftig ebenso wie Fremdkapitalzinsen steuerlich absetzbar werden.

      Auch stellt der Antrag die Bedeutung der Aktie sicher. "Wir brauchen eine Aktienkultur, die diesen Namen auch verdient", sagte Ulrich. In der SPD hatte es immer wieder Pläne gegeben, die Spekulationsfrist für die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienanlagen aufzuheben. Zudem solle die Regierung die "Einführung einer Primärplattform bei der Neuemission von Bundesanleihen" prüfen, heißt es in dem Leitantrag.

      © 2003 Financial Times Deutschland"

      Quelle: http://www.ftd.de/pw/de/1052037828996.html?nv=hpm
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 15:15:51
      Beitrag Nr. 306 ()
      An die Rechtsexperten:
      Kann bei Schneider statt einer Klage ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden? (wie bei der Telekom)
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 16:46:17
      Beitrag Nr. 307 ()
      @senior:
      mit welchen Beteilgten auf der Beklagtenseite? Oder wie die Juristen sagen: Wer will was von wem und warum?:confused:
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 17:50:40
      Beitrag Nr. 308 ()
      Klar ist das möglich. Jeder kann mit jeder Angelegenheit vor die Schlichtungsstelle. Aber wie schon gefragt: Wichtig ist warum! Gegen wen dürfte klar sein... ;) Denke, dass dort die gleichen Argumente nötig wären wie in der Klage in Düsseldorf... Aber wenn es im Schlichtungsverfahren keine Einigung gibt, dann muss wohl auch geklagt werden...
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 10:28:52
      Beitrag Nr. 309 ()
      Fallbeispiel : Staatsanwaltschaft Augsburg

      Inaktivität oder Hyperaktivität - war dies die Frage ?
      ( in Abwandlung zum Shakespeares Bonmot : "To be or not to be - thats the question !)

      Auch so etwas ist in der bayerischen Strafermittlung bis vor kurzem erlaubt und Tagesgeschäft gewesen :

      Quelle : www.sueddeutsche-zeitung.de 30.07.2003 18:48 Uhr


      Bundesverfassungsgericht

      Karlsruhe weitet Schutz für Abgeordnete aus

      Nach einem Urteil des Zweiten Senats dürfen in den Räumen des Bundestags auch solche Schriftstücke nicht beschlagnahmt werden, die einem tatverdächtigen Mitarbeiter anvertraut sind. Privat-Wohnungen sind von diesem Verbot aber ausgenommen.
      Von Helmut Kerscher

      Kommentar
      Immunschwäche geheilt

      Gefährliche Akten
      Wie Staatsanwälte gegen die SZ vorgingen

      Immunität von Abgeordneten
      Polizei im Parlament


      (SZ vom 31.7.2003) - Karlsruhe gab damit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Hofmann weitgehend Recht, der sich gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion im Büro eines Mitarbeiters gewehrt hatte. Die Verfassungsbeschwerde von zwölf weiteren SPD-Abgeordneten lehnte das Gericht ab. Eine Organklage gegen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hält es für unbegründet. Dessen Genehmigung der Aktion sei verfassungsgemäß gewesen, weil es keine „greifbaren Anhaltspunkte“ für die ungerechtfertigte Verfolgung eines Abgeordneten gegeben habe.

      Dem Verfahren liegt ein Vorgehen der Münchner Staatsanwaltschaft in Berlin im Februar 2001 zugrunde. Sie verdächtigte einen Mitarbeiter Hofmanns, Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben, nachdem im Mai 2000 in der Süddeutschen Zeitung ein Bericht über Einflussnahmen von hohen Stellen der bayerischen Justiz auf Ermittlungen in der CDU-Spendenaffäre erschienen war. Als Quelle wurden Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg genannt. Nach jüngsten Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München war das Delikt zum Zeitpunkt der Aktion bereits verjährt. Das wusste Thierse nicht, als er die Durchsuchung des Mitarbeiter-Büros genehmigte.

      Zeugnisverweigerungsrecht verletzt

      Karlsruhe hob nun einen Beschluss des Landgerichts München auf, das die Aktion gebilligt hatte. Die Entscheidung verletze das verfassungsrechtlich garantierte Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeprivileg von Abgeordneten, urteilten die Verfassungsrichter. Beide Rechte dienten dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Abgeordneten und Dritten, stärkten das freie Mandat und gewährleisteten dem Bundestag einen Funktionsschutz.

      Deshalb dürften auch Schriftstücke, die ein Abgeordneter im Rahmen seines Direktionsrechts einem Mitarbeiter überlassen habe, nicht beschlagnahmt werden. Das Verbot gelte nur für Räume des Bundestags, nicht aber etwa für die Wohnung eines Mitarbeiters.

      Das Gericht bestätigte das Recht des Bundestagspräsidenten zur Genehmigung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Der Einzelne könne nur verlangen, dass der Präsident „den Abgeordnetenstatus nicht grob verkennt und sich nicht von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt“.

      Das Grundgesetz schütze weder Abgeordnete vor Strafverfolgung und Strafe noch Mitarbeiter. Der Genehmigungsvorbehalt für die Strafverfolgung von Abgeordneten diene dem Parlament als Ganzem. Der Präsident müsse aber die Immunität der Abgeordneten, ihr Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeprivileg berücksichtigen. Aktenzeichen: 2 BvR 508/01 und 2 2 BvE 1/01.


      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 10:37:36
      Beitrag Nr. 310 ()
      Strafermittlung in Bayern :

      Zitat : "Die bayerische Justiz müsse nun der Öffentlichkeit ihr rechtswidriges und völlig unverhältnismäßiges Verhalten erklären."

      Merksatz : Es gibt neben den offiziellen staatsanwaltschaftlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft Augsburg auch vertrauliche staatsanwaltschaftliche Handakten .

      Hoffentlich nicht auch bei der "Schneider-Affäre" und falls doch, wäre doch mal interessant was darin steht ?



      URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/na…


      Parlamentsräume gegen Razzien geschützt

      BVG verkündet Urteil zum Schutz von Bundestagsabgeordneten
      (Foto: dpa)

      Karlsruhe/München (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung von Parlamentsräumen engste Grenzen gesetzt. Eine solche Aktion der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre verletzte nach einem Urteil der Karlsruher Richter den im Grundgesetz garantierten Abgeordneten- Status.

      Das Beschlagnahmeprivileg der Abgeordneten gelte auch für die Büros ihrer Mitarbeiter, entschied das Gericht am Mittwoch. Bisher war umstritten, ob sich der Schutz von Parlamentariern gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen auf ihr Büropersonal erstreckt.

      Karlsruhe gab damit einer Verfassungsbeschwerde von Frank Hofmann, SPD-Obmann im Parteispenden-Ausschuss, statt. Der Abgeordnete nannte das Urteil einen "Sieg für die Demokratie". Nach den Worten von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) schützt die Entscheidung das Vertrauensverhältnis zwischen Abgeordneten und Bürgern (Aktenzeichen: 2 BvR 508/01 u. 2 BvE 1/01 vom 30. Juli 2003).

      Das Landgericht München I hatte im Februar 2001 wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat das Bundestagsbüro und die Wohnung eines Regierungsdirektors durchsuchen lassen, der zur SPD- Arbeitsgruppe im Parteispenden-Untersuchungsausschuss gehörte. Bei ihm vermutete man eine vertrauliche staatsanwaltschaftliche Handakte, auf die sich die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) in einem Artikel vom 5. April 2000 berufen hatte.

      Laut SZ sollen hochrangige Vertreter der bayerischen Justiz Einfluss auf die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre genommen haben. Die Unterlagen wurden nach der Durchsuchung von der Bundestagspolizei versiegelt.

      Nach den Worten des Zweiten Senats dürfen Gegenstände, die einem Abgeordneten anvertraut wurden, dann nicht beschlagnahmt werden, wenn sie sich "im funktionellen Herrschaftsbereich des Abgeordneten" befinden und seinem "Direktionsrecht" unterliegen. Dazu gehörten die Parlamentsbüros der Mitarbeiter, nicht aber deren Privatwohnung. Das Grundgesetz schütze das Vertrauensverhältnis zwischen Abgeordneten und Bürgern. Eine Beschlagnahme ist nur dann zulässig, wenn der Abgeordnete selbst einer Straftat verdächtig ist und der Bundestag seine Immunität aufgehoben hat.

      Eine Organklage von Hofmann und zwölf anderen SPD-Abgeordneten gegen Bundestagspräsident Thierse, der die Aktion genehmigt hatte, wiesen die Karlsruher Richter dagegen ab. Der Präsident müsse den Abgeordneten nur vor einer erkennbar ungerechtfertigten Verfolgung schützen. Die Verfassungsbeschwerden der zwölf Abgeordneten, die sich Hofmann angeschlossen hatten, sind aus formalen Gründen unzulässig.

      Nach den Worten Hofmanns hat das Gericht mit seinem Urteil Neuland beschritten. "Es stellt Sicherheit für die Bundestagsabgeordneten her, weil ihr gesamter Funktionsbereich in den Schutz einbezogen wird." Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, sieht die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie gestärkt. Andreas Schmidt (CDU), Vorsitzender im Bundestags-Rechtsausschuss, mahnte in der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag), die Entscheidung könne nicht als Freibrief dafür ausgelegt werden, vertrauliche Unterlagen an die Presse zu geben.

      Die SPD-Bundestagsfraktion wertete den Karlsruher Richterspruch ausdrücklich als "Sieg für die Demokratie und die Bürger". Die bayerische Justiz müsse nun der Öffentlichkeit ihr rechtswidriges und völlig unverhältnismäßiges Verhalten erklären. Durch das Urteil sei die Vertrauensstellung der Abgeordneten in der Öffentlichkeit erheblich gestärkt. Jedermann könne künftig sicher sein, dass einem Abgeordneten zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen nicht dem Zugriff der Justiz unterlägen.

      Das Oberlandesgericht (OLG) München hat inzwischen eine Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den SPD-Mitarbeiter abgeschmettert. Ein etwaiges Delikt wäre laut OLG schon vor der Aktion verjährt gewesen. Auch die Ermittlungen gegen zwei SZ- Journalisten sind inzwischen eingestellt worden.

      Bundesverfassungsgericht: http://www.bverfg.de



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      Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2003
      Dokument erstellt am 30.07.2003 um 10:43:03 Uhr
      Erscheinungsdatum 30.07.2003


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      Strafanzeige, Schneider Technologies AG, 27.06.2002