Finanzinnovation WKN 695450 Dt.Tel. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.07.02 13:16:56 von
neuester Beitrag 25.08.02 13:22:10 von
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Kauf am 16.7.02 für 10000,00 Eur Kurs 97,60. Verkauf am 20.9.2003 zu 99,50. Wie sieht die Verkaufsabrechnung dann aus? Zinsen v. 11.7.03 bis 20.9.03 ist klar. Was passiert jetzt mit dem Kursgewinn? Freistellungsauftrag vorhanden. Danke für eure Antworten.
Hättest Du tatsächlich so ein Deal über die Bühne gezogen haben, verstehe ich nicht warum deine Steuerberater und Rechtsanwälte sich mit der Sache auseinandersetzen... :-)
Weil es eine Finanzinnovation ist. Wird der Kursgewinn sofort in der Verkaufsabrechnung versteuert oder was wird einbehalten?
Steuerpflichtig als Kapitalertrag ist der Zins und der Verauüßerungsgewinn (da Finanzinnovation). Auf beides ist auch ZASt fällig, wenn die depotführende Bank eine inländische ist. Hat sie die entsprecehnden Daten für An- und Verkaufskurs wir dem ZASt-pflichtigen Kapitalertrag nur der tatsächliche Veräußerungsgewinn (nicht etwa die pauschalierten 30%) zugerechnet. Wenn das in der Summe noch im Rahmen des FSt-Auftrages liegt erfolgt kein Zinsabschlag. Aber bei der ESt-Erklärung anzugeben. Belege aufbewahren !
Wenn ich das richtig sehe, muss ich sowohl Zinserträge (Kuponzahlungen und Stückzinsen) als auch Kursgewinne versteuern. Zusätzlich zahle ich auch noch 30%ZAST, wenn mein Freibetrag ausgeschöpft ist. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40% und ausgeschöpftem Freibetrag zahle ich also 70% Steuern auf beide Erträge? Oder nur eine Steuer? Also z.B. nur Einkommenssteuer auf die Kursgewinne und nur ZAST auf die Zinserträge?
Danke für jede Antwort.
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