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    Frage an die Steuerexperten bezgl. SpekuSteuer bei Jugendlichen... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.02 16:29:17 von
    neuester Beitrag 21.07.02 17:21:15 von
    Beiträge: 6
    ID: 610.364
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      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:29:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diese wichtigen Fragen beziehen sich auf meinen jugendlichen Bekanntenkreis!

      Wenn ich als Jugendlicher(Minderjährigendepot) mit Wertpapieren spekuliere, und innerhalb eines Jahres Spekulationsgewinne über der Freigrenze von 512 EUR realisiere, muss ich diese Gewinne versteuern?


      Wenn ja, auf welche bzw. wessen Einkommenssteuersatz?

      bzw.

      Wird die Steuer über die Elternteile(mit deren Einkommenssteuersatz) abgerechnet?

      oder

      Wird erst ab einer bestimmten und höheren Frei/ Bemessungsgrenze besteuert?




      M.M. nach bräuchte ich in diesem Falle keine Steuern zahlen, da ich als Jugendlicher und auch als Auszubildender etc. nicht Einkommenssteuerpflichtig bin!

      MfG


      W.B.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:40:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau in dein Einkommensteuergesetz.

      Alter spielt bei der unbeschränkten EK-Pflicht keine Rolle, nur Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenhalt nach 8 und 9 AO .

      Er muss seine Spekugewinne völlig normal versteuern so wie jeder über 18 auch.

      MfG;

      Sigus
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:50:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      wie hoch sind eigentlich Deine (steuerpflichtigen) Speku-Gewinne?
      Hast Du sonst noch Einkünfte (Azubi, Kapitaleinkünfte)?

      Im Ergebnis fallen Steuern erst bei Überschreiten von bestimmten Grenzen an. Nach früherem Geld war dies irgenwo bei 17.000 DM der Fall.
      Also wenn Du weit drunter liegst ist dies kein Problem.

      Vorsicht allerding beim Kindergeld. Das bekommen Deine Eltern nur, wenn das Kind weniger als xDM (irgendwo bei 14.000 DM/Jahr) verdient.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 17:02:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ pegru

      Diese Fragen habe ich als Vertretung "meiner" Jugendlichen gestellt.

      Schätzung;):
      Spekugewinn ca 2000 EUR

      Als Azubi ca. 7500 EUR brutto im Jahr
      Sonst keine Kapitaleinkünfte

      Das mit dem Kindergeld und den sonstigen Einkünften ist mir klar.


      Gruß

      W.B.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 17:11:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      nach § 23 bis 512 Euro Steuerfrei. 2000 ist klar düber.

      mit 7500 Euro im Jahr nach §19 fällst du aus dem Kindergeld. Gruß, Sigus

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      schrieb am 21.07.02 17:21:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      mit dem Euro hab ich noch so meine Probleme.

      7500 Euro brutto sind 14.668 DM, abzüglich 2000 AN-Pauschbetrag ergibt 12.668. Plus Speku-Gewinn (3.911) ergibt 16.579.
      Steuern dürften noch nicht anfallen, aber für das Kindergeld wird es eng.
      Die 2000 Euro Spekugewinn auf dem Konto "Deiner Jugendlichen" killen das Kindergeld in voller Höhe.


      Schade

      cu
      pegru


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