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    wie werden Zinsertraege von Anleihen ausl. Emittenten besteuert? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.02 16:37:19 von
    neuester Beitrag 21.07.02 17:33:20 von
    Beiträge: 2
    ID: 610.367
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      schrieb am 21.07.02 16:37:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. fuer in Deutschland wohnhafte?

      2. fuer im Ausland wohnhafte, wenn die Anleihen in deutschen Depots liegen?

      Annahme: Keine Quellensteuer im Ausland

      Was zweigt im Fall 1, und im Fall 2, der deutsche Fiskus ab?

      a.) Zinsabschlagsteuer (und alle Steuern, die "weg sind", bevor der Zins im Depot ist?

      b.) Steuern, die der Inhaber erklaeren und dann nach Steuerbescheid abfuehren muss?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 17:33:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise werden in Deutschland für Inländer nur die 30 Prozentige Zinsabschlagsteuer sowie den darauf entfallenen Solidaritätszuschlag erhoben.

      Die Höhe richtet sich nach Art des Papieres.Für normale "Zinsauszahlende" Papiere sind es also die Zinsausschüttungen, bei "Innovationen" meistens die Kursdifferenzen, die man zwischen Kauf/Verkauf erzielt.

      Papiere ausserhalb Deutschlands werden nach den jeweiligen Quellensteuern belegt und zusätzlich für deutsche Depotinhaber noch mit der Zinsabschlagsteuer + soli.

      Für viele Länder gelten auch Doppelbesteuerungsabkommen, mit denn man die ausländische Quellensteuer (auf Antrag) ermässigt bekommt. (vorsicht Gebühren).

      Zur Ermässigung der deutschen Zinsabaschlagsteuer kann jedoch nur der dem jeweiligen Depotinhaber zur Verfügung stehende Stückzinstopf und / oder der Freistellungsauftrag helfen.

      In jedem Fall sind die vorab eingezogenen Steuern nur eine Steuervorauszahlung und müssen bei der Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung versteuert werden.

      Gruss we244


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