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    Renovierung nach Vermietung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.02 14:31:32 von
    neuester Beitrag 22.07.02 14:34:05 von
    Beiträge: 2
    ID: 610.636
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      schrieb am 22.07.02 14:31:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Wohnung vermietet und werde diese nach der Vermietung eigennutzen. Wie sieht es mit Aufwendungen aus (zum Beipiel neue Innentüren), die ich nach der Vermietung tätigen muß...kann ich die noch absetzen. Da gab es wohl ein Urteil...ich finde es aber nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 14:34:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Novastar: Die Aufwendungen während der Vermietung kannst du absetzen, auch wenn du die Wohnung später selbst nutzen willst. Ein entsprechendes BFH-Urteil des IX. Senats habe ich auch gesehen.


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