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    Horcht auf Ihr Steuerexperten von nah und fern!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.02 15:02:19 von
    neuester Beitrag 30.07.02 15:54:53 von
    Beiträge: 10
    ID: 613.411
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      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:02:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt: kann ein geschiedener für seine Tochter die Eigenheimzulage weiterhin geltend machen , wenn die Tochter zu der leiblichen Mutter in den Haushalt zieht. Bei Fertigstellung der Eigentumswohnung wohnte die Tochter noch bei Ihrem Vater.
      Helft mir bei dieser schwierigen Aufgabe!
      Viele Grüße aus der Schwebebahnstadt!
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:07:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Junge, sitzt du an deiner Steuererklärung?
      Ist doch schon die x-te Frage heute!
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:11:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja Heinzilein,
      mit Wohnsitzen, Eigenheimzulage Fahrtkosten usw. wird es halt ziemlich schwer. Ich bin aber gleich durch. Ich hoffe Nataly schiebt mir noch paar Info´s rüber aus Ihrem reichhaltigen Steuerschatz.
      viele Grüße aus der Schwebebahnstadt
      Die Finanzämter in Wuppertal sind gnadenlos Heinzilein.
      Ich will keinen Fehler machen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:15:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Noch einige solcher Fragen und Problem heute und der Gute nimmt sich den Strick. Aber vorher beschwert er sich noch über die Strickpreise bei OBI.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:22:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hie Boegu,

      versuch mal diesen Link http://www.wallstreet-online.de/ws/finance/main.php?m=7.1.11… unten rechts auf der Startseite von W:O.

      Auf jeden Fall gibts die Eigenheimzulage nur so lange, wie die Tochter in der Wohnung/Haus wohnt. Wenn sie auszieht, gibts nix mehr.

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      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:24:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, ich probiere es mal:

      Denk´ dir den Fall mal andersrum: Zum Zeitpunkt der Fertigstellung beantragst du Eigenheimzulage für ein Kind, später kommt ein zweites dazu (wie das geht erkläre ich jetzt hier nicht!), bekommst du dann für das zweite Eigenheimzulage??

      Klar, bekommst du. Ab dem Zeitpunkt da es zu deinem Haushalt gehört, bis zum Ende der Laufzeit der Eigenheimzulage. (Wir haben 1997 gebaut, bekamen Eigenheimzulage, incl der Zulage für ein Kind. 1999 wurde das zweite geboren, seitdem gibt es Eigenheimzulage für zwei Kinder)

      Folglich müßte es in deinem Fall so sein: mit dem Auszug aus deinem Haushalt verliehrst du den Anspruch auf Eigenheimzulage.

      Gruß
      Germeringer
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:38:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie die 14 jährige Tochter soll weiterhin bei mir wohnen. Die Mutter soll auch noch was davon haben. Aber ist das wirklich so, daß durch den Auszug der Tochter die EGZ verlorengeht. Auch wenn Sie zu Besuch kommt z.B. jedes Wochenende. Hat das etwas mit der Meldung zu tun. wie soll das Finanzamt eigentlich von diesem Sachverhalt erfahren?
      Die Prüfung ist doch schon durch!!!
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:41:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nataly ist das wirklich so? Ich weiß Dich welche Vorschrift ich anwenden muß?
      Muß meine Tochter weiterhin bei mir Unsinn treiben. Sie ist sowieso nie zu hause? treibst sich bei Ihren Freund rum. Ich verstehe die Haushaltszugehörigkeit eh nicht?
      Erklärt mir das mal?
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:43:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      In der Steuererklärung muss angegeben werden, ob du
      dauernd getrennt lebst!
      Hier eine Unwahrheit und du bist ein Steuerbetrüger!
      Willst du das?
      Versöhn dich wieder mit deiner Frau und zieh wieder ein!
      Zumindest bis alle Stuervergünstigungen kassiert sind!
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:54:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Heinzilein,
      vielen Dank für Deine Steuertips. ich habe gerade meine Exfrau angerufen. Für steuervergünstigungen machen wir doch alles. Ich denke wir ziehen wieder zusammen.
      Danke für diesen Tip.


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