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    Was wurde aus meinen 42.663,06 DM? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.02 12:54:01 von
    neuester Beitrag 29.08.02 16:48:31 von
    Beiträge: 12
    ID: 626.326
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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:54:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo leute,
      ich habe folgendes problem
      wenn ich eine forderung von

      42.663,06 Dm Habe (vom 08.02.1999)
      was wäre jetzt die aktuelle summe
      bis zum heutigen datum ?(29.08.2002)
      kein plan was die zinsen angeht :-)
      wer ist denn so lieb und hilft mir mit einer rechnung
      danke
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:59:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich würde sagen, so ca. 50 -51.000 DM
      Je nach Anlageform !

      Gruß Abstreiter
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:01:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist doch ganz einfach Summe x Zinssatz mal Jahre f(y) kannst doch auch Summe x Zinssatz = Ergebnis
      Ergebnis x " = Ergebnis
      " x " geteilt durch 12 x Anzahl Monate.

      ciao
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:02:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach du hast die Tage angegeben, dann teilst du durch Jahrestage x Tage bis zur Fälligkeit!
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:08:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Summe x 1 + Zinssatz natürlich = Ergebnis.
      bei 5 % und deiner Summe wäre das für das 1 Jahr

      42.663,06 x 1,05 = 44.796,21 .... 8.02.2000
      44.796,21 x 1,05 = 47.036,02 ..... 8.02.2001
      47.036,02 x 1,05 = 49.387,82 ......08.02.2002
      Tage vom 8.02 bis 29.08 ausrechnen
      dann
      49.387,82 x 1,05 x Tage
      durch 365

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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:12:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:13:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      ALLGEMEINE ZINSFORMEL:
      (Kapital x Zinssatz x Laufzeit) dividiert durch (100 x 360) ;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:22:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      ca. 5000....wenn du es in telekom investiert hättest...sile
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 13:28:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja aber wieviel zinsen darf ich pro jahr berechnen (rechtlich) ?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 14:06:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ohne getroffene Zinsvereinbarung kannst Du den Zinssatz verlangen, mit dem Dich Deine eigene Bank belastet hat bzw. hätte... und da reden wir dann mit Sicherheit für den Zeitraum 1999/2002 nicht über ca. 5 Prozent, die # 2 und # 5 angenommen haben, sondern je nach Besicherung bzw. Bonität eher über 7 bis 10 % - incl. etwaiger Überziehungs-zinsanteile darf man getrost 12 bis 14 % ansetzen.

      Bei z.B. 13 % Jahreszins muß sich Dein Schuldner auf rd. 33.000 Euro einstellen.... (wenn er unverschuldet in diesen Zahlungsrückstand gekommen ist, würde ich mich allerdings etwas zurückhalten.... mit 8 % bist Du m.E. immer auf der fairen Seite)

      Gruß
      DENKMALnach
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:00:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      56.876,93505 DM bis zum 31.08.2002

      "Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung werden wir Ihnen ab dem «DatumFälligstellung» für unsere fällige Forderung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz nach § 247 BGB, derzeit also 7,47 % p.a., in Rechnung stellen"

      ist so bei kaufleuten eigentlich üblich...
      ist ein satz der auch immer gut kommt...
      ich hab alles mit den historischen Diskontsätzen berechnet.

      wenn du willst, kann ich dir noch die kompl. aufstellung schicken(exel)
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:48:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 11 ist nicht ganz richtig - dieser Zinssatz gilt erst ab 1.1.2002.
      Bis zum 31.12.01 standen Dir 4% zu, sofern Dir nicht höhere Kosten (z.B. Dispo) entstanden sind.

      Ich gehe davon aus, dass Du als Privatperson betroffen bist.


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