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    Verurteilt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.02 13:18:32 von
    neuester Beitrag 30.08.02 13:31:56 von
    Beiträge: 2
    ID: 626.933
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      schrieb am 30.08.02 13:18:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      STUTTGART (dpa-AFX) - Der ehemalige Börsenjournalist Sascha Opel und ein Komplize sind am Freitag vom Stuttgarter Landgericht wegen Insidergeschäften zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Es ist das bundesweit erste Urteil in einem solchen Fall. Der 29-jährige Opel soll für sich und Investoren Aktien gekauft und anschließend mit Gewinn verkauft haben, nachdem er durch Empfehlungen an Fonds die Kurse in die Höhe getrieben hatte. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gilt als wahrscheinlich.

      Hinter dem Vorgehen Opels und des mitangeklagten Finanzvermittlers Daniel Kaufmann (27) sei "ganz klar ein System zu erkennen", betonte Richter Joachim Härle in der Urteilsbegründung. Opel war als stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär" ein bekannter Ratgeber für Kleinanleger und erfolgreicher Berater von Aktienfonds. Der Chefredakteur des Blattes, Bernd Förtsch, genoss auf dem Gipfel der Börseneuphorie sogar den Status eines Gurus. Die Empfehlungen des gelernten Bankkaufmanns Opel hätten daher die im Gesetz beschriebene erhebliche Kursbeeinflussung verursachen können, meinte Härle.

      Die Angeklagten räumten während des Prozesses Verstöße gegen das Kreditwesengesetz ein, weil sie ohne Zulassung Finanzgeschäfte mit Anlegern abgeschlossen hatten. Entscheidend war jedoch der Vorwurf des Insiderhandels, der erst durch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers aufflog. MIT DUBIOSEN VERSPRECHEN ANLEGER GELOCKT

      Kaufmann, der in Stuttgart häufig in einem Treffpunkt für Privatanleger zu finden war, soll als Verkaufstalent im Sommer 2000 Investoren - darunter auch Familienangehörige - mit dem Versprechen gelockt haben, sein Partner Opel könne die Kurse von Aktien nach oben klettern lassen und so für Gewinne garantieren. Privat und für die geworbenen Anleger erwarb Opel in insgesamt neun Fällen Neue-Markt- Papiere, die er kurze Zeit später Aktienfonds zum Kauf empfahl und danach wieder abstieß. Dabei sprang ein Profit von 115.mit000 DM (58 800 Euro) heraus.

      Im Fachjargon gibt es zwei Begriffe, die solche Geschäfte beschreiben: "Scalping" bedeutet, dass ein Journalist oder Analyst zum Beispiel über die Medien Aktien empfiehlt, die er selbst gekauft hat. "Frontrunning" heißt, dass er sich mit Papieren eindeckt in dem Wissen, dass die Kurse etwa wegen einer geplanten Fonds-Order steigen. In beiden Fällen kann später mit Gewinn verkauft werden. JURISTISCHES NEULAND

      Wann Scalping und Frontrunning wirklich strafbar sind, gilt bisher als unklar. Das Landgericht Frankfurt hatte 2000 eine Klage gegen den TV-Börsenanalysten Egbert Prior gar nicht erst zugelassen. "Wir haben juristisches Neuland betreten", meine Richter Härle am Freitag. "Außer ein paar Aufsätzen gibt es nichts." Die Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes seien "wenig geglückt". Da Opel und sein Anwalt in dem Prozess den Vorwurf der Insidergeschäfte zurückwiesen, wird nun wohl der BGH in Karlsruhe das letzte Wort haben./mi/DP/tv

      ---Von Alexander Missal, dpa---
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:31:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verarsche :cry:

      58.800 € :laugh: Wieviel Nullen fehlen denn da :cry:


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