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    Wer kennt sich da aus ?????????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.02 18:51:07 von
    neuester Beitrag 05.09.02 09:38:29 von
    Beiträge: 19
    ID: 627.413
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      Avatar
      schrieb am 01.09.02 18:51:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe im Frühjahr 2001 ein paar Aktien einer AG gekauft.
      Es war die 1.Kapitalerhöhung mit Emissionsprospekt.
      1.Die Satzung im Prospekt sagt:
      Das Stimmrecht beginnt mit der Zahlung der Einlage.
      Zur HV 2001 wurde ich aber nicht geladen.
      2. es sollten 1.400.000 Aktien platziert werden.
      Es wurden aber nur 100.000 platziert und die Kapitalerhöhung angeblich beim Reg.-Gericht eingetragen.
      Bei 1,4 Mill.Aktien kann eine Kap.-Erhöhung aber doch erst bei 25% der Zeichnungssumme eingetragen werden.Es hätten doch mindestens 350.000 Aktien gezeichnet werden. Liegt der Fehler bei mir,oder hab ichs wieder mal mit Betrügern zu tun.
      Ich bedanke mich für alle sachlichen Antworten.
      Propus
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 19:12:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Posting läßt etliche Fragen offen.
      Mitgeteilt wird immer nur der Termin der HV, dann muß man sich selber kümmern. Gute Banken machen einen als DepotBesitzer auf den Termin aufmerksam, kümmern sich auf Wunsch um Eintrittskarte.
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 19:19:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      wegen der Handvoll Shareholder machen die doch keine HV.
      Gibt es die Firma noch ?
      Wird das Telefon noch abgenommen, wenn man anruft ?
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 19:25:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ propus

      Nenn das Kind doch mal beim Namen und verrat uns die Gesellschaft. Dann ist es einfacher zu recherchieren!
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 20:17:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Rolfensen,
      für fachlich und sachlich gute Antworten bist Du doch immer
      eine sichere Bank.
      Also es handelt sich um die marina-tec AG mit Sitz in
      Gummersbach.
      Hat per Einschreiben im August zur HV am 12.09.02 geladen
      mit gleichzeitiger Anzeige §92 Abs.1 AktG.
      Am Snnabend kam ein erneuter Brief.
      Absage der HV wegen Formfehlern (wahrscheinlich nicht im
      Bundesanzeiger erschienen),verlegung auf Oktober.
      Ich glaube bei den paar Aktionären haben die einen ordent-
      lichen Prospektbetrug gemacht.
      Ich bin gespannt was Du herausfindest.

      Propus

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      Avatar
      schrieb am 01.09.02 21:00:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo,

      na das hört sich ja nicht so gut an.

      @propus:
      grundsätzlich ist die aussage falsch, dass das stimmrecht mit der zahlung der einlage beginnt. richtig wäre die aussage, dass das stimmrecht bei der eintragung der ke
      für die neu eingetragenen aktien beginnt.
      vorher hast du kein stimmrecht, auch wenn der betrag von dir schon überwiesen wurde. somit hast du richtigerweise auch keine einladung zur hv 2001 erhalten.
      zu den 25% solltest du mal den prospekt nachlesen was dort steht.
      das schon eine verlustanzeige gemacht wird, zeigt, das geld ist weg. schreibe es schonmal gedanklich ab.

      gruss
      goldjunge
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 21:58:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ propus

      Die Gesellschaft ist bereits von Wytto.de im Rahmen der Pre-Ipo-Norm untersucht und bewertet worden :
      http://www.wertpapier-analysten.de/wyttohomepage/welcome.php…
      http://pre-ipo.riconnect.de/details.cfm?form_id=1&Cmp_ID=49
      Vielleicht wäre mal eine Kontaktaufnahme mit Wytto kein Fehler. Vielleicht wissen die mehr.

      Die Homepage der Gesellschaft ist leider nicht mit einer News-Seite ausgestattet.
      http://www.marina-tec-ag.de
      http://www.marina-tec.de

      Die marina-tec war Teilnehmer beim Innovationspreis der deutschen Wirtschaft 2000 und 2001.


      Weitere Infos konnte ich leider auch nicht finden.
      Die Anzeige nach §92(1) AktG ist natürlich nicht erfreulich. Dennoch kann man noch lange nicht von einem Totalverlust sprechen.

      Wichtig wäre es, die HV persönlich zu besuchen um sich ein Bild von der Lage der Gesellschaft zu machen.

      Tut mir leid, daß ich Dir nicht weiterhelfen konnte.
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 22:18:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Goldjunge,
      da hast Du aber sicher nicht Recht.
      Wenn mir die Gesellschaft in ihrer Satzung §6 Abs.4 ins
      Emissionsprospekt wörtlich schreibt: " Das Stimmrecht
      beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage "
      dann ist diese Sache für mich verbindlich oder Prospektbetrug. Ich bin der Meinung es ist legal. die
      Gesellschaft darf mir nur nach der Eintragung nicht, oder
      für begrenzte Zeit, das Stimmrecht verwehren.

      Nun zu den Aktien : Prospekt Seite 26 Abs.-Verkaufangebot-
      Aktien über nominal Euro 147500 (entsprechend 1475000 auf den Namen lautende Stückaktien) der marina-tec AG werden von der marina-tec AG,Friedrichstr.15 51643 Gummersbach zur Zeichnung angeboten.
      Die Zeichnung wird unverbindlich,wenn die Kapitalerhöhung
      nicht bis zum 30.06.2001 in das Handelsregister eingetragen ist.
      (Text gekürzt aber wörtlich).
      Goldjunge was nun ????????????????
      Propus
      Avatar
      schrieb am 02.09.02 09:53:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo propus,

      sorry, da habe ich etwas falsch verstanden. natürlich beginnt das stimmrecht mit der vollständigen leistung der einlage wenn es so in der satzung steht. es besteht ja auch die möglichkeit der teileinzahlung (war früher bei versicherungen üblich).
      Das darfst du aber nicht verwechseln mit der zahlung von dir an die gesellschaft für aktien aus der ke.
      vor eintragung der ke kann es kein stimmrecht geben, auch wenn die einlage auf die aktien voll erbracht ist.
      also die eintragung ist erstmal entscheidend.
      wenn der prospekt natürlich die aussage enthält, die zeichnung wird bei nicht erfolgter eintragung bis zu einem bestimmten zeitpunkt unverbindlich, solltest du mal beim registergericht nachfragen wann die eintragung erfolgt ist.
      allerdings müsste man den genauen wortlaut im prospekt lesen. die aussage "unverbindlich" heißt ja nicht, die ke wäre in einem solchen fall auf jeden fall rückabgewickelt worden. vielmehr hattest du dann das recht von der zeichnung zurück zu treten und dein geld zu verlangen.
      also kann es duchaus sein, die ke war nicht bis zum 30.06. eingetragen und auch nicht bis zum zeitpunkt der hv, womit du kein stimmrecht hattest.

      gruss

      goldjunge
      Avatar
      schrieb am 02.09.02 10:39:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ propus
      Fakt ist folgendes:
      1. Aktien hast Du erst, wenn die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist. Vorher gibts die nämlich tatsächlich noch nicht. Also kannst Du ein Stimmrecht gesetzlich erst haben, wenn der HR-Eintrag stattgefunden hat - völlig unerheblich, wenn was anderes im Prospekt steht, was gesetzlich gar nicht geht.

      2. Im Beschluß zur Kapitalerhöhung muß genannt sein, wieviel der maximalen Zeichnungssumme gezeichnet sein muß, um die Kapitalerhöhung einzutragen. Es gibt hier keine grundsätzliche Regelung - wie z.B. die von Dir angeführten 25 %.

      3. Solange die Kapitalerhöhung nicht eingetragen ist, darf die Gesellschaft Deine Einzahlen nur "kapitalerhaltend" anlegen. Hier sind vom Gesetzgeber ganz enge Grenzen gesetzt. Das Geld der Zeichner muß also zum Zeitpunkt der Eintragung noch voll da sein. Ist dies nicht der Fall und wird vom Gericht überprüft, findet keine Eintragung statt.
      In diesem Fall wärst Du allerdings betrogen worden.

      4. Wird im Zeichnungsschein eine Frist genannt, (gesetzlich vorgeschrieben) bis zu der die Kapitalerhöhung eingetragen sein muß, so kannst Du Deine komplette Einlage zurückverlangen, wenn dies nicht geschehen ist.

      Also - ran an den Verein ! ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 11:49:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ propus

      Sorry, es gibt DOCH die Möglichkeit, daß Du sofort ein Stimmrecht hast, nämlich dann, wenn es sich bei der Aktienausgabe nicht um eine reine Kapitalerhöhung handelt, sondern auch Anteile von Altaktionären veräussert werden. Es können auch ausschließlich Aktien von Altaktionären veräussert werden, wobei auch dies Prospektpflichtig ist, sofern sie dem Publikum im Rahmen eines öffentlichen Angebotes offeriert werden.
      In diesem Fall ist das Stimmrecht allerdings erst gegeben, wenn die Aktien formell übertragen wurden und diese Übertragung auch von Dir angenommen wurde. Dies kann zwar privatschriftlich erfolgen, sollte jedoch sicherheitshalber notariell geschehen um spätere Rechtsfolgen auszuschließen.

      Toi,toi,toi !
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:14:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ propus

      Sooo, habe mir gerade die Mühe gemacht, den Prospekt mal runterzuladen und glaube, Du hast da etwas missverstanden.
      Es handelt sich also um eine echte Kapitalerhöhung, wobei ein Agio von 20 % aufgeschlagen ist, was wahrscheinlich die Vertriebskosten sind.
      Ich kann allerdings nirgendwo Deine Behauptung bestätigt finden, daß im Prospekt steht, das "Stimmrecht" wäre nach Zahlung der Einlage gegeben. Tatsächlich wurde die "Gewinnbeteiligung" in Aussicht gestellt. Das ist auch richtig und wird in der Regel so gehandhabt. Alles andere wäre auch merkwürdig gewesen. Ansonsten ist der Prospekt m.E. vollkommen o.k., wobei ich die Durchführbarkeit der beabsichtigten Geschäftstätigkeit nicht beurteilen kann.

      Jetzt ist aber Schluß, jede weitere Recherche mußt Du bezahlen. :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:31:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da muß ich mich wohl herzlich bedanken,denn Ihr habt Euch bei der Beantwortung meiner Fragen richtig Mühe gegeben.
      Da hat es sicher in dem eienen oder anderem Oberstübchen
      etwas geraucht. Also nochmals Danke !!!!!!!!!!!!!

      @ Rolfensen
      Du hast Recht,bei Wytto.de wurde die Aktie vorgestellt.
      Die Beurteilung war nicht negativ,deshalb habe ich ge-
      zeichnet. Ursprünglich wollte ich einen kleinen 5-stelligen
      Betrag zeichnen,bin aber dann bei 4-stellig geblieben,da ich die Macher nicht kannte und ich einer anderen Firma
      (auch finanziell) mehr zugetan bin. (Gott sei Dank).

      @Goldjunge 2000
      ja ich bin ein blutiger Laie und Du hast sicher Recht
      das ich erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung Aktionär
      bin. Aber gerade deshalb hatte ich doch gezeichnet.
      Dann würde es sich doch um Prospektbetrug handeln.

      Einen Handelsregisterauszug habe ich vor drei Wochen schon
      beim RG Gummersbach bestellt.Nachdem ich am 29.08.dort anrief erfuhr ich,die Akten seien zum RG Köln gekommen.
      Also habe ich dort nochmal bestellt.

      @zockilowski
      im #10 Abs.2 muß ich Dir widersprechen.
      Vergleiche AktG § 36a Abs.1 : Bei Bareinlage muß der eingeforderte Betrag mindestens ein Viertel des geringsten
      Ausgabebetrages und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen.
      Da die Gesellschaft 1.475.000 Aktien verkaufen wollte,
      mußten also mindestens 368.750 Aktien gezeichnet sein oder
      die Kapitalerhöhung hätte nicht eingetragen werden können.

      Nun sind angeblich 98.500 Aktien eingetragen,folglich
      müssen die Günder in einer AO HV die Kapitalerhöhung geändert haben.
      Dies bedeutet aber wieder Prospektbetrug.
      Ich möchte mich nie bei einer Gesellschaft beteiligen die
      statt 1.770.000 Euro nur 117600 Euro Kapital hat.
      Das entspricht einer Totgeburt.
      Das Resultat haben wir nach einem Jahr.
      Verlustanzeige nach § 92 AktG mit der Einladung zur HV.
      Zur Aktienausgabe,Nennwert 1 Euro Ausgabepreis 1,20 Euro.
      Zum Stimmrecht: siehe Satzung Seite 48 § 6 Abs.4 letzter
      Satz.
      Was nun ?????????????????????????
      Propus
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 16:02:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Propus,

      möchte mich auchmal kurz versuchen:
      Im Prospekt wir von einer Plazierung "von bis zu..." gesprochen, d.h., amn kann auch 10.000 Aktien oder 500.000 Aktien eintragen. Die Vollplatzierung muss nur bei einer "von..." erfolgen.
      Daher ist die geringe Quote nicht erfreulich, aber rechtmäßig.

      Gruss
      CP
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 16:12:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Korrekt.
      Den angesprochenen § ist bzgl. den Nennwertes einer Aktie.
      Bei einer Bargründung bzw. KE MÜSSEN mindestens 25% des rechnerischen Nennwertes eingezahlt sein.
      Dies ist UNABHÄNGIG von der Stückzahl!!

      Und da es eine "...bis zu..."-KE war, kann diese auch eingetragen werden, wenn nur 1 Aktie gezeichnet wurde.

      525700
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 17:09:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      @CaseParson

      Danke ,Du hast Recht. Da habe ich wohl nicht richtig gelesen.
      Aber ich glaube die Gründer haben es auch nicht gewußt.

      Im Zeichnungsschein steht bis 1.745.000 Aktien.
      Im Prospekt in großen Buchstaben auf Seite Eins : " Ver-
      kaufsprospekt für Stück 1.475.000 auf den Namen lautende
      Stückaktien ohne Nennbetrag."

      Wie kann ich mich denn als Zeichner vor so einer Sache
      schützen ??
      Kann ich handschriftlich im Zeichnungsschein vermerken,dass meine Zeichnung erst ab einer gezeichneten Stückzahl von
      zum Beispiel 1.000.000 Aktien gilt.

      Danke Propus
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 21:20:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      hallo propus,

      der einzige schutz besteht darin nicht zu zeichnen.
      erst recht, wenn du duich selbst als "blutiger laie" bezeichnest.
      prospektbetrug ist sehr schwer nachzuweisen. deshalb lohnt in vielen fällen nicht einmal die einschaltung eines anwaltes um dieses zu überprüfen. auch hier gilt oft: außer spesen nichts gewesen.
      wenn du mitglied einer schutzvereinigung bist ( sdk oder dsw) würde ich dort die sache mal überprüfen lassen.
      aber mach dir nicht zuviel hoffnungen.

      gruss

      goldjunge
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 21:46:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ propus

      Die Frage nach den 25 % ist ja nun schon beantwortet, die beziehen sich auf den Ausgabekurs und sind der Anteil, der bar eingezahlt sein muss (mindestens).

      Es ist beruhigend zu sehen, daß doch einige Leute sich mit der Materie beschäftigen und kundig sind.

      Dir persönlich wünsche ich mit Deinem Engagement noch "Good luck" :)
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 09:38:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Propus,

      ich muss Goldjunge2000 recht gebe. Da ist es besser nicht zu zeichnen, da man die Stückzahl nicht auf ein minimum festsetzten kann.

      Prospektbetrug ist schwer nachzuweisen. Ich war da näher an einigen Fällen dran, und habe letztlich keinen Erfolg mitbekommen.

      Ich glaube, das die AG es mit dem "bis zu" ernst gemeint hat, denn sonst hätten sie Geld zurückgeben müssen. Es leider wie immer in Deutschland: mach nichts ohne Anwalt und Steuerberater.

      Vielleicht kann man denen noch über eine zu späte Eintragung beikommen, aber auch das kann dauern.

      Gruss

      CP


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