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    Die 95 Thesen des Dr. Martin Luscher - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.02 12:54:22 von
    neuester Beitrag 04.10.02 21:35:47 von
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      schrieb am 29.09.02 12:54:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am 31. Oktober des Jahres 1517 nagelte Dr. Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Schlosskirche zu Wittenberg.

      Heute nagelt Blondie als Dr. Martin Luscher noch 95 Thesen gegen den Börsenhandel ins Wallstreet-Board:

      1 Da unsere Vorstände und Aufsichtsräte sprechen: "Zahlet ein" usw. (diverse Ad-Hoc’s), haben sie gewollt, dass das ganze Geld der Lemminge ihnen sein soll.
      2 Dieses Ad-Hocs können von der Wertpapieraufsicht nicht als Wahrheit - d. h. im Rahmen der Gesetze -, die durch das öffentliche Amt verwaltet werden, verstanden werden.
      3 Sie beziehen sich nicht nur auf die Gesellschaft, ja eine solche wäre gar keine, wenn sie nicht nach außen mancherlei Werke zur Abtötung des Lemminghirns bewirkte.
      4 Daher bleiben die Verluste, solange der Hass gegen sich selbst - das ist die wahre Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis zum Eingang des Konkursbeschlusses.
      5 Der Staatsanwalt will und kann keine Strafen erlassen, außer solchen, die er auf Grund seiner eigenen Entscheidung oder der aktienrechtlichen Satzungen auferlegt hat.
      6 Der Staatsanwalt kann eine Schuld nur dadurch erlassen, dass er sie als von Gerichts wegen erlassen erklärt und bezeugt, natürlich kann er sie in den ihm vorbehaltenen Fällen erlassen; wollte man das geringachten, bliebe die Schuld ganz und gar bestehen.
      7 Der Staatsanwalt erlässt überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in allem den Vorständen, seinen Aufsichtsräten, zu unterwerfen.
      8 Die gesetzlichen Bestimmungen über die Buße sind nur für die Lebenden verbindlich, den am Neuen Markt Sterbenden darf demgemäss nichts auferlegt werden.
      9 Daher handelt die Gesellschaft, die durch den Vorstand wirkt, uns gegenüber gut, wenn er in seinen Ad-Hoc’s immer den Fall des Scheiterns und der höchsten finanziellen Not ausnimmt.
      10 Unwissend und schlecht handeln diejenigen Basher, die den finanziell sterbenden Lemmingen die rechten Bußen für das Presse-Fegefeuer aufsparen.
      11 Die Meinung, dass eine aktienrechtliche Bußstrafe in eine Fegefeuerstrafe umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden ist, während die Aufsichtsräte schliefen.
      12 Früher wurden die aktienrechtlichen Bußstrafen nicht nach, sondern vor der Firmengründung am Neuen Markt auferlegt, gleichsam als Prüfstein für die Aufrichtigkeit der Reue.
      13 Die am Neuen Markt Sterbenden werden durch den finanziellen Tod von allem gelöst, und für die Satzungen der Gesellschaft sind sie schon tot, weil sie von Rechts wegen davon befreit sind.
      14 Ist die Haltung eines sterbenden Vorstands und die Liebe (den Aktionären gegenüber) unvollkommen, so bringt ihm das notwendig große Furcht, und diese ist um so größer, je geringer jene ist.
      15 Diese Furcht und dieser Schrecken genügen für sich allein - um von anderem zu schweigen -, die Pein des Presse-Fegefeuers auszumachen; denn sie kommen dem Grauen der Verzweiflung ganz nahe.
      16 Es scheinen sich demnach Hölle, Presse-Fegefeuer und Himmel in der gleichen Weise zu unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde Verzweiflung und Sicherheit.
      17 Offenbar haben die Seelen im Presse-Fegefeuer die Mehrung der Liebe der Aktionäre genauso nötig wie eine Minderung des Grauens.
      18 Offenbar ist es auch weder durch Vernunft- noch Schriftgründe erwiesen, dass sie sich außerhalb des Zustandes befinden, in dem sie Verdienste erwerben können oder in dem die Liebe zunehmen kann.
      19 Offenbar ist auch dieses nicht erwiesen, dass sie - wenigstens nicht alle - ihrer Seligkeit sicher und gewiss sind, wenngleich wir ihrer völlig sicher sind.
      20 Daher meint der Staatsanwalt mit dem vollkommenen Erlass aller Strafen nicht einfach den Erlass sämtlicher Strafen, sondern nur derjenigen, die er selbst auferlegt hat.
      21 Deshalb irren jene Rechtsverdreher, die sagen, dass durch die Ablässe des Staatsanwaltes der Mensch von jeder Strafe frei und los werde.
      22 Vielmehr erlässt er den Seelen im Presse-Fegefeuer keine einzige Strafe, die sie nach den aktienrechtlichen Satzungen in diesem Leben hätten abbüßen müssen.
      23 Wenn überhaupt irgendwem irgendein Erlass aller Strafen gewährt werden kann, dann gewiss allein den Vollkommensten, das heißt aber, ganz wenigen, wie z.B. Ron Sommer und seine Abfindung.
      24 Deswegen wird zwangsläufig ein Großteil des Volkes durch jenes in Bausch und Bogen und großsprecherisch gegebene Versprechen des Straferlasses getäuscht.
      25 Die gleiche Macht, die der Staatsanwalt bezüglich des Fegefeuers im allgemeinen hat, besitzt jeder Zocker und jeder Anleger an seiner Börse bzw. bei seiner Bank im besonderen.
      26 Der Staatsanwalt handelt sehr richtig, den Seelen (im Fegefeuer) die Vergebung nicht auf Grund seiner - ihm dafür nicht zur Verfügung stehenden - Schlüsselgewalt, sondern auf dem Wege der Fürbitte zuzuwenden.
      27 Menschenlehre verkündigen die, die sagen, dass die Seele (aus dem Fegefeuer) emporfliege, sobald das Geld im Kasten klingt.
      28 Gewiß, sobald das Geld im Kasten klingt, können Gewinn und Habgier wachsen, aber die Fürbitte der Anleger steht allein auf der Performance der Ami-Börse.
      29 Wer weiß denn, ob alle Seelen im Fegefeuer losgekauft werden wollen, wie es beispielsweise beim heiligen Severin und Paschalis nicht der Fall gewesen sein soll.
      30 Keiner ist der Echtheit seiner Reue gewiss, viel weniger, ob er völligen Erlass (der Sündenstrafe) erlangt hat.
      31 So selten einer in rechter Weise Buße tut, so selten kauft einer in der rechten Weise Ablass, nämlich außerordentlich selten.
      32 Wer glaubt, durch eine Einstellung des Verfahrens seines Heils gewiss sein zu können, wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern verdammt werden.
      33 Nicht genug kann man sich vor denen hüten, die eine Einstellung des Verfahrens jene unschätzbare Gabe Gottes nennen, durch die der Mensch mit Gott versöhnt werde.
      34 Jene Einstellung der Verfahren beziehen sich nämlich nur auf die von Menschen festgesetzten Strafen der sakramentalen Genugtuung.
      35 Nicht christlich predigen die, die lehren, dass für die, die Seelen (aus dem Fegefeuer) loskaufen durch Einstellung der Verfahren gegen geringe Geldbußen erwerben, Reue nicht nötig sei.
      36 Jeder Vorstand, der wirklich bereut, hat Anspruch auf völligen Erlass von Strafe und Schuld, auch ohne Einstellung des Verfahrens.
      37 Jeder wahre Vorstand, sei er lebendig oder tot, hat Anteil an allen Gütern der Gesellschaft, vom Aufsichtsrat auch ohne Genehmigung gegeben.
      38 Doch dürfen die Abfindung und der Anteil (an den genannten Gütern), die der Konkursverwalter vermittelt, keineswegs geringgeachtet werden, weil sie - wie ich schon sagte - die Erklärung der aktionärsseitigen Vergebung darstellen.
      39 Auch den gelehrtesten Wirtschaftswissenschaftlern dürfte es sehr schwer fallen, vor dem Aktionärsvolk zugleich die Fülle der Ablässe und die Aufrichtigkeit der Reue zu rühmen.
      40 Aufrichtige Reue begehrt und liebt die Strafe. Die Fülle der Abfindungen aber macht gleichgültig und lehrt sie hassen, wenigstens legt sie das nahe.
      41 Nur mit Vorsicht dürfen dicke Abfindungen gewährt werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.
      42 Man soll die Aktionäre lehren: Die Meinung des Staatsanwaltes ist es nicht, dass die Gewährung von dicken Abfindungen in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen sei.
      43 Man soll den Aktionären lehren: Dem Vorstand zu gleich geben oder dem Bedürftigen zu leihen ist besser, als Abfindungen zu leisten.
      44 Denn durch ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird der Mensch besser, aber durch geringe Abfindungen wird er nicht besser, sondern nur teilweise von der Strafe befreit.
      45 Man soll die Aktionäre lehren: Wer einen Vorstand sieht, ihn übergeht und statt dessen eine Abfindung gibt, kauft nicht den Ablass des Aufsichtstartes, sondern handelt sich den Zorn der Wirtschaftspresse ein.
      46 Man soll die Aktionäre lehren: Die, die nicht im Überfluß leben, sollen das Lebensnotwendige für ihr Hauswesen behalten und keinesfalls für eine Abwfindung verschwenden.
      47 Man soll die Aktionäre lehren: Die Gewährung einer Abfindung ist eine freiwillige Angelegenheit, nicht geboten.
      48 Man soll die Aktionäre lehren: Der Vorstand hat bei Erhalt der Abfindung ein für ihn dargebrachtes Gebet nötiger und wünscht es deshalb auch mehr als zur Verfügung gestelltes Geld.
      49 Man soll die Aktionäre lehren: Die Abfindung des Vorstands ist nützlich, wenn man nicht sein Vertrauen darauf setzt, aber sehr schädlich, falls man darüber die Furcht Gottes fahren lässt.
      50 Man soll die Aktionäre lehren: Wenn der Vorstand die Erpressungsmethoden der Pressefuzzios wüsste, sähe er lieber die Gesellschaft in Asche sinken, als dass sie mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Aktionäre erbaut würde.
      51 Man soll die Aktionäre lehren: Der Vorstand wäre, wie es seine Pflicht ist, bereit - wenn nötig -, die Gesellschaft zu verkaufen, um von seinem Gelde einem großen Teil jener zu geben, denen gewisse Anlageberater das Geld aus der Tasche holen.
      52 Auf Grund einer Empfehlung eines Anlageberaters das Heil zu erwarten ist eitel, auch wenn die Banken, ja die Börse selbst ihre Seelen dafür verpfändeten.
      53 Die anordnen, dass um der Börse willen das Wort der Kritiker in den Internet-Chats völlig zum Schweigen komme, sind Feinde einer moralischen Gesellschaft.
      54 Den moralischen Notwendigkeiten geschieht Unrecht, wenn in ein und derselben Analysten-Predigt auf Anlageempfehlung die gleiche oder längere Zeit verwendet wird als für jene.
      55 Die moralischen Notwendigkeiten sind unbedingt die: Wenn die Anlageempfehlung - als das Geringste - mit einer Glocke, einer Präsentation und einer Road-Show gefeiert wird, sollten die moralischen Notwendigkeiten - als das Höchste - mit hundert Glocken, hundert Präsentationen und hundert Road-Shows gewürdigt werden.
      56 Das Vermögen der Gesellschaft, aus dem der Aufsichtsrat die Abfindung, ist bei den Aktionären weder genügend genannt noch bekannt.
      57 Offenbar besteht die nicht in zeitlichen Gütern, denn die würden viele von den Aufsichtsräten nicht so leicht mit vollen Händen austeilen, sondern bloß sammeln.
      58 Sie besteht aber auch nicht aus den Verdiensten der Gerichte und der Richter, weil diese dauernd ohne die Aktionäre Gnade für den reuigen Vorstand sowie Kreuz, Tod und Hölle für die Falschparker bewirken.
      59 Die DG-Bank hat gesagt, dass der Schatz das Neuen Marktes ihre armen Volksbank-Genossen und ihre Ersparnisse seien, aber die Verwendung dieses Begriffes entsprach der Auffassung ihrer Zeit vor der Fusion.
      60 Wohlbegründet sagen wird, dass die Fonds - die ihr durch die Unfähigkeit der Anleger selbst zu entscheiden geschenkt sind - jenen Schatz darstellen.
      61 Selbstverständlich genügt die Gewalt des Staatsanwaltes allein zum Erlass von Strafen und zur Vergebung in besondern, ihm vorbehaltenen Fällen.
      62 Der wahre Schatz der Börse sind steigende Umsätze auf der Basis von immer neuem Geschwätz der Analysten.
      63 Diese sind zu Recht allgemein verhasst, weil man aus ihren Empfehlungen immer Verluste macht.
      64 Bei Zockern und Shortern sind diese jedoch zu Recht außerordentlich beliebt, weil diese aus ihnen reiche Leute machen.
      65 Also war der Schatz der Börse das Netz, mit dem man die Aktionäre mit Reichtum fing.
      66 Der Schatz das Neuen Marktes war aber das Netz, mit dem man den Reichtum von Aktionären fing.
      67 Der niedrige Level zum Nachkaufen, den die Analysten lautstark als außerordentliche Gnaden anpreisen, kann tatsächlich dafür gelten, was das gute Geschäft anbelangt.
      68 Doch sind sie, verglichen mit normaler Geldanlage und der anderweitigen Vermehrung des Euro, in der Tat ganz geringfügig.
      69 Die Börse und die Banken sind gehalten, die Analysten mit aller Ehrerbietung zuzulassen.
      70 Aber noch mehr sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen, dass jene nicht anstelle des beruflichen Auftrags ihre eigenen Phantastereien predigen.
      71 Wer gegen die Wahrheit von wirtschaftlichen Fakten spricht, der sei verworfen und verflucht.
      72 Aber wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Analysten auftritt, der sei gesegnet.
      73 Wie die Presse zu Recht ihren Bannstrahl gegen diejenigen schleudert, die hinsichtlich des Börsengeschäftes auf mannigfache Weise Betrug ersinnen,
      74 So will sie viel mehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern, die unter dem Vorwand seriöser Anlageempfehlungen auf Betrug hinsichtlich der angelegten Gelder sinnen.
      75 Es ist irrsinnig zu meinen, dass die staatsanwaltliche Einstellung des Verfahrens mächtig genug sei, einen Menschen loszusprechen, auch wenn er - was ja unmöglich ist - der mächtigen Börse Gewalt angetan hätte.
      76 Wir behaupten dagegen, dass die staatsanwaltliche Einstellung des Verfahrens auch nicht die geringste lässliche Sünde wegnehmen kann, was deren Schuld betrifft.
      77 Wenn es heißt, auch der heilige Hyronimus könnte, wenn er jetzt Präsident der Wertpapieraufsicht wäre, keine größeren Gnaden austeilen, so ist das eine Lästerung des heiligen Hyronimus aber nicht der Wertpapieraufsicht.
      78 Wir behaupten dagegen, dass dieser wie jeder beliebige Wertpapieraufseher größere hat, nämlich das Gesetz "Geisteskräfte und Gaben, gesund zu machen" usw.
      79 Es ist eine Lüge zu sagen, dass das (in den Banken) an hervorragender Stelle ausgestellte Anlegeprospekt, das mit dem Wappen des Bankenverbandes versehen ist, der Wahrheit gleichkäme.
      80 Banken, Broker und Experten, die dulden, dass man dem Volk solche Empfehlungen bietet, werden dafür Rechenschaft ablegen müssen.
      81 Diese frechen Anlageempfehlungen machen es auch gelehrten Männern nicht leicht, das Ansehen der Börse vor böswilliger Kritik oder sogar vor spitzfindigen Fragen der Laien zu schützen.
      82 Zum Beispiel: Warum räumte die Börse erst so spät den Neuen Markt aus um der heiligsten Liebe und höchsten Not der Seelen willen - als aus einem wirklich triftigen Grund -, da er doch unzählige Seelen reich machte um des unheilvollen Geldes zum Unterhalt einer Klicke willen - als aus einem sehr fadenscheinigen Grund - ?
      83 Oder: Warum bleiben die Lobhudeleien sowie Jahrfeiern für die gefeuerten Akteure bestehen, und warum gibt sie (die Börse) nicht die Einrichtungen, die dafür gemacht worden sind, zurück oder gestattet ihre Rückgabe, wenn es schon ein Unrecht ist, für die geprellten Kleinanleger zu beten?
      84 Oder: Was ist das für eine neue Frömmigkeit vor Gott und dem Volk, dass sie einem Aufsichtsrat erlauben, mit dem Geld einen gefeuerten Vorstand loszukaufen; doch um der eigenen Not dieser frommen und geliebten Seele willen erlösen sie diese nicht aus freigeschenkter Liebe?
      85 Oder: Warum werden die gesetzlichen Bestimmungen, die "tatsächlich und durch Nichtgebrauch" an sich längst abgeschafft und tot sind, doch noch immer durch die Gewährung von Abfindungen mit Geld abgelöst, als wären sie höchst lebendig ?
      86 Oder: Warum bauen die Banken, die heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht wenigstens die eine Börse lieber von ihrem eigenen Geld als dem der armen Kleinanleger ?
      87 Oder: Was erlässt die Bank der Papst oder woran gibt er denen Anteil, die durch vollkommene Irreführung ein Anrecht haben auf völligen Erlass und völlige Teilhabe ?
      88 Oder: Was könnte den Anlegern Besseres geschehen, als wenn die Bank, wie er es (manchmal) einmal tut, hundertmal am Tage jedem Anleger diesen Erlass und diese Teilhabe zukommen ließe ?
      89 Wieso sucht der Aufsichtsrat durch die Abfindung das Heil des Vorstandes mehr als das Geld; warum hebt er früher gewährte Boni und Gewinnbeteiligungen jetzt auf, die doch ebenso wirksam sind ?
      90 Diese äußerst peinlichen Einwände der Laien nur mit Gewalt zu unterdrücken und nicht durch vernünftige Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Banken und den Börse dem Gelächter der Kritiker auszusetzen und die Anleger unglücklich zu machen.
      91 Wenn daher die Abfindungen dem Geiste und der Auffassung des seriösen Aufsichtsrates gemäß gehandhabtt würde, lösten sich diese (Einwände) alle ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.
      92 Darum weg mit allen jenen Analysten, die den Anlegern predigen: "Gewinn, Gewinn", und ist doch kein Gewinn.
      93 Wohl möge es gehen allen den Analysten, die den Anlegern predigen: "Verluste möglich, Verluste möglich", und ist doch kein Verlust.
      94 Man soll die Anleger nicht ermutigen, dass sie ihren Gurus durch Erspartes, Kredite und Entbehrungen nachzufolgen trachten
      95 und dass die lieber darauf trauen, durch seriöse Geldanlagen eine Rücklage für später bilden, als sich in falscher wirtschaftlicher Sicherheit zu beruhigen
      Avatar
      schrieb am 04.10.02 21:35:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      .
      Wer nagelt es der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main an die Tür ?
      .


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