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    Heimarbeit Betrug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.02 09:14:26 von
    neuester Beitrag 05.11.02 11:49:12 von
    Beiträge: 16
    ID: 654.946
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      schrieb am 04.11.02 09:14:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, wollte mal Nachfragen, ob sich jemand auskennt mit
      Heimarbeit! Meine Mutter ist da nämlich einen auf den Leim gegangen. Sie antwortete einer Zeitungsanzeige das Sie Interesse an Heimarbeit hätte! Sie mußte dann 80 Euro bezahlen und sollte Beispiele erhalten. Das einzige was
      Sie bekam ist ein Musterbrief wie man Firmen anschreibt die Heimarbeit zu vergeben haben. Ich hab dann natürlich dort angerufen das ich Sie doch das Geld zurückbezahlen sollen, denn das einzige was sie zuschickten war wie oben erwähnt ein "Musterbrief". Einfach aufgelegt haben Sie und auf die REchnung hingewiesen. Darin steht Geld gibts keines zurück!
      Lachhaft ist das! Wenn das nicht so weit weg wär würde ich dort hinfahren.

      Hat jemand Erfahrungen von euch damit? Bin im Rechtsschutz
      notfalls würde ich vor Gericht gehen.

      Gruß Milu
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 09:20:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...verbraucherberatung.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 09:21:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geh damit zum Anwalt (Rechstschutzversicherung hast Du ja)

      Würde empfehlen, einen Brief vom Anwalt, Hinweis auf Wucher und Erwartung des Geldeingangs bei Deiner Mutter zu best. Datum (nicht in 2 Wochen, fixes Date).
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 09:22:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      nunja, ich denke fast, wegen dem "geringen" streitwert würde kein gericht die finger bewegen.
      ist genauso wie bei diebstahl, wert zu gering -> kommt es meist (99,9999%) zu keinem prozess.
      anders ist es, wenn es bei deiner "firma" dauernd vorkommt...also wenn sie mehr betrügen. wenn du in deiner rechtsschutz bist frag sie doch einfach mal.


      cya!
      daniel
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 09:36:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      ruf mal an und melde Dich mit "Staatsanwaltschaft ...dann den namen einer Großstadt", ich hab ähnliches erlebt. Zumindest legen die dann nicht auf. :-)

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      schrieb am 04.11.02 10:01:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Milu_II: Nachdem deine Mutter betrogen wurde, dürfte es nichts nützen, dass DU im Rechtsschutz bist. Oder ist deine Mutter auch versichert?
      Die kostengünstigste Art, gegen die Betrügerfirma vorzugehen, ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
      Die Sache ist oberfaul.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 10:11:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für eure Antworten!

      @kookie das werd ich ausprobieren!
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 10:26:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #5 und #7: Amtsanmaßung ist strafbar:

      StGB § 132 Amtsanmaßung


      Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine
      Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen
      werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
      bestraft.

      -------------------------------------------------

      Die Staatsanwaltschaft wird es kaum sehr lustig finden, wenn sich Milu_II als "Kollege/Kollegin ausgibt.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 10:28:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Milu_II: Erlaubt ist es aber, der Firma mitzuteilen, man wolle eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft veranlassen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 10:36:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Polizei interssiert sich auch für solche Sachen:

      "Aus dem Bereich der PI Höchstadt/Aisch

      Betrug an Arbeitssuchenden

      60 Euro zahlte eine Frau aus Höchstadt für ein wertloses Startjournal. Im Marktspiegel hatte eine Firma Heimarbeit versprochen. Die versprochene Heimarbeit kam nicht zustande, die Telefonnummer der Firma existiert nicht mehr und die 60 Euro für das Startjournal müssen abgeschrieben werden.

      Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass von der Firma in Hamburg bundesweit etwa 2.000 Arbeitssuchende auf diese Weise betrogen wurden."
      http://www.markt-erh.de/nachrichten/archiv/2002-09/pb-2002-0…
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 10:39:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das das immer noch funktioniert.. :D

      Wie kann man nur Geld bezahlen, damit man Geld verdienen soll :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 11:21:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      @nataly danke für deine Tipps

      @sync es ist aber nunmal passiert!
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 12:14:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...und es wird auch in den nächsten 1000 Jahren passieren.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 16:14:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      80,- EUR Naivitätszuschlag ? Naja, wenn sie beim 2. mal 80,- EUR spart weil dazugelernt, stehen 80,- Ausgaben = 80 EUR Einnahmen gegenüber. Also nix bezahlt und trotzdem schlauer

      Grüße, mpk

      PS: Sende Deiner Mutter gerne weitere Tipp´s gegen 243,- EUR Ausgabenpauschale. Die MwSt braucht sie nicht zu bezahlen, die übernehme ich. Hat sie also gleich nochmal gespart. Dieses Angebot gilt aber nur, wenn sich Deine Mutter noch heute entscheidet, ansonsten kostet das Tip-Paket 1.887,- EUR PLUS MwST. Also jetzt schnell zugreifen...
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 23:25:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @mpk: :D
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 11:49:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      anzeige bei der polizei " aus allen in betracht kommenden straftatbeständen ", die müssen dann tätig werden


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