Feiertagszuschlag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.11.02 09:10:46 von
neuester Beitrag 25.11.02 10:39:48 von
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Guten Morgen,
zur Abwechslung mal ne ernste Frage,
Wenn ich en einem Feiertag (06.01.02) arbeiten muss, habe ich da gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag?
In welchem Paragraphen steht das? Wieviel Prozent Zuschlag bekomme ich?
Vielen Dank im Voraus!
zur Abwechslung mal ne ernste Frage,
Wenn ich en einem Feiertag (06.01.02) arbeiten muss, habe ich da gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag?
In welchem Paragraphen steht das? Wieviel Prozent Zuschlag bekomme ich?
Vielen Dank im Voraus!
in der fragestellung stört mich das kleine wörtchen "muss" ... ersetze es mal durch das wort "darf"
@jett
ich bin selbstständig
steht mir gesetzlich ein zuschlag zu wenn ich sonntags für
dich was reparieren muss ??
mir nicht aber wenn ja würdest du mich nicht arbeiten lassen
weil ich dir zu teuer währe
lalli1
ich bin selbstständig
steht mir gesetzlich ein zuschlag zu wenn ich sonntags für
dich was reparieren muss ??
mir nicht aber wenn ja würdest du mich nicht arbeiten lassen
weil ich dir zu teuer währe
lalli1
#2 Ich muss aber an nem Feiertag arbeiten!
Habe ich nun gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag, oder nicht?
Habe ich nun gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag, oder nicht?
#3 dich zwingt niemand am Sonntag zu arbeiten, da du selbstständig bist.
Wenn dein Arbeitgeber die Betriebsstätte in Bayern hat, hast du selbstverständlich Anspruch auf den Zuschlag für die Feiertagsarbeit am 6.1.03 (sollte Tarifvertrag vorliegen, kannst du das dort nachlesen.)
Auskunft über den lohnsteuer- und sozialversicherungfreien Anteil des Feiertagszuschlages gibt dir auch deine Krankenkasse.
Gruß elimu
Auskunft über den lohnsteuer- und sozialversicherungfreien Anteil des Feiertagszuschlages gibt dir auch deine Krankenkasse.
Gruß elimu
Sollte es nicht
"musste" oder "durfte" heissen?
Der 06.01.02 is doch schon ´n bisserl her.
"musste" oder "durfte" heissen?
Der 06.01.02 is doch schon ´n bisserl her.
Mein Opa hat einen Kiosk. Den hat er auch am Sonntag geöffnet. Muß er auf die Einnahmen die er an diesem Sonntag erzielt Einkommensteuer bezahlen, oder darf er 50% frei vereinnahmen ?
Das ist die sogenannte Eichel-Logik und da fängt einer an von Gerechtigkeit im Steuersystem.
Das ist die sogenannte Eichel-Logik und da fängt einer an von Gerechtigkeit im Steuersystem.
Du darfst GRUNDSÄTZLICH nicht arbeiten am Feiertag!
FEIERTAGE
--------------------------------------------------------------------------------
ARBEITSBEDINGUNGEN
Arbeitsfreie Zeiten: Jahresurlaub: Feiertage
RECHTSLAGE
- Anzahl der Feiertage:
Sie beträgt 10 bis 14 je nach Bundesland, in dem gearbeitet wird, wobei die Mehrzahl kirchliche Feiertage sind, die sich wiederum je nach Religionszusammensetzung in den einzelnen Ländern ändern können(1).
- Lohn- und Gehaltsfortzahlung:
Wie bei einem normalen Arbeitstag, auch wenn es sich um einen
Sonntag handelt, an dem normalerweise gearbeitet wird (was eine Sondervergütung einschließt).
- Krankheit an einem Feiertag:
Dieser Feiertag kann auf Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgeholt werden.
WISSENSWERTES
- Nichtkirchliche gesetzliche Feiertage:
1. Januar; 1. Mai; 31. Oktober.
- Arbeit an Feiertagen:
Da Feiertage vom Gesetz Sonntagen gleichgesetzt werden, darf an ihnen grundsätzlich nicht gearbeitet werden, auch nicht bei entsprechender Vergütung.
- Tarifverträge:
Im Bank- und Versicherungswesen wird der 24. Dezember als zusätzlicher Feiertag gewährt.
Die sonstigen Vereinbarungen beschränken sich bei Feiertagsarbeit auf eine Sondervergütung, die der von Sonntagsarbeit entspricht oder darüber liegt (z. B. in der Stahl- und Metallindustrie an gesetzlichen Feiertagen und Weihnachten).
FEIERTAGE
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ARBEITSBEDINGUNGEN
Arbeitsfreie Zeiten: Jahresurlaub: Feiertage
RECHTSLAGE
- Anzahl der Feiertage:
Sie beträgt 10 bis 14 je nach Bundesland, in dem gearbeitet wird, wobei die Mehrzahl kirchliche Feiertage sind, die sich wiederum je nach Religionszusammensetzung in den einzelnen Ländern ändern können(1).
- Lohn- und Gehaltsfortzahlung:
Wie bei einem normalen Arbeitstag, auch wenn es sich um einen
Sonntag handelt, an dem normalerweise gearbeitet wird (was eine Sondervergütung einschließt).
- Krankheit an einem Feiertag:
Dieser Feiertag kann auf Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgeholt werden.
WISSENSWERTES
- Nichtkirchliche gesetzliche Feiertage:
1. Januar; 1. Mai; 31. Oktober.
- Arbeit an Feiertagen:
Da Feiertage vom Gesetz Sonntagen gleichgesetzt werden, darf an ihnen grundsätzlich nicht gearbeitet werden, auch nicht bei entsprechender Vergütung.
- Tarifverträge:
Im Bank- und Versicherungswesen wird der 24. Dezember als zusätzlicher Feiertag gewährt.
Die sonstigen Vereinbarungen beschränken sich bei Feiertagsarbeit auf eine Sondervergütung, die der von Sonntagsarbeit entspricht oder darüber liegt (z. B. in der Stahl- und Metallindustrie an gesetzlichen Feiertagen und Weihnachten).
Wenn die Feiertagsarbeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angemeldet ist und die Genehmigung vorliegt, darf gearbeitet werden.
Gruß elimu
Gruß elimu
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