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    Frage wegen Sozialamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.02 18:33:13 von
    neuester Beitrag 29.11.02 18:05:56 von
    Beiträge: 22
    ID: 664.925
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      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:33:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir vielleicht Rat geben,da ich vor 3 Jahren eine kurze Zeit mit einer verheirateten Frau zusammen war,da sie in dieser Zeit vom Ehemann getrennt war und es doch nicht so klappte ist sie wieder zum Ehemann zurück gegangen.Vor ca.6 Monaten hat sie ihn wieder verlassen und lebt seitdem vom Sozialamt.Da sie vor 3 Jahren schwanger wurde und das Kind wahrscheinlich von mir ist,da ich einen Vaterschaftstest machen muss den ihr Ehemann von mir anfordert,habe ich einige Fragen;
      Wenn das Kind von mir ist,bin ich gerne bereit diese ca.250 € zu bezahlen,aber kann das Sozialamt auch mein Barvermögen
      verlangen oder kann es noch mehr verlangen von mir?
      Danke für die Tipps!
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:39:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi bin kein deutscher, aber ist es nicht so wenn sie verheiratet ist, ist immer der hehemann der vater.
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:40:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Naja, um Kindesunterhalt kommst nicht rum. :cry:

      5 Minuten Rittmeister - 27 Jahre Zahlemeister! :laugh:

      Oder Du verdienst garnix, daß Du selbst von Sozi lebst, dann gehst Du "straffrei" aus.

      Mach den Test, Frauen können vielseitiger sein, als Mann denkt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:40:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      :rolleyes: etwas merkwürdig, daß Du hier über ein Board um Rat bittest! Hast Du das Sozialamt denn noch nicht kontaktiert?

      Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig von Deinem Einkommen!
      Was heißt Barvermögen? Wenn Du in Deiner Kaffeedose Bargeld hast, mußt Du es ja dem Sozialamt nicht gerade erzählen ;)

      Im übrigen wärst Du bei einer Beratungsstelle besser aufgehoben als hier ;)
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:47:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Offenbar kannst du besser poppen, als Fragen stellen ...

      ???

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      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:47:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da du hier im Board bist hast Du wahrscheinlich auch ein paar Aktien

      Beim Sozialamt offenlegen ist wie der Offenbarungseid ablegen - notfalls vor Gericht

      ansonsten # 4 Starmaker
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 18:52:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kauft Lintec
      Quartalsbericht gard draussen
      >Rakete startet grad durch
      :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 19:46:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erst mal ist es so, wie #2 schreibt, dass das Kind als ehelich
      gilt, wenn es während einer Ehe bzw. kurz nach einer
      Scheidung geboren wird, egal, ob der Ehemann wirklich der Vater ist oder nicht.

      Der Ehemann muss die Ehelichkeit (und damit die Vaterschaft) anfechten,
      wenn er meint, er sei nicht der Vater.
      Ist das schon passiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

      twq
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 19:56:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5 eben nicht, eben nicht! Beides eben schlecht. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 19:59:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wieder so ein Kuckucksei!
      Im Zweifel darf ich dafür wieder mitbezahlen.:cry:
      (Steuer!)
      Sehr ärgerlich!
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 20:34:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ergänzung: (§1594 BGB)
      Die Ehelichkeit eines Kindes kann von dem Mann binnen zwei
      Jahren angefochten werden.
      Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mann Kenntnis
      von den Umständen erlangt, die für die Nichtehelichkeit des
      Kindes sprechen, frühestens mit Geburt des Kindes.


      Da das alles ja schon 3 Jahre her ist, dürfte der Ehemann
      die Frist versäumt haben.....

      Insofern keine Gefahr. Außer der Mann hätte nicht gewusst, dass
      seine Frau mit jemand anderem zusammen ist. Und das ist doch
      wohl nicht anzunehmen, oder?

      twq
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 21:22:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vielen Dank bis jetzt für die Tips,aber ich bin einfach auch der Meinung ,dass dieses Kind einfach wissen soll,wer ihr eigentlicher Vater ist und es geht mir hauptsächlich darum ,da ich schon ein längerer Trader bin und Kapital besitze,habe ich nur eine Angst,dass mir das Sozialamt diese Ersparnis wegnimmt.Wenn das der Fall werden würde,dann könnte ich wenigstens rechtzeitig diese Ersparnis z.B.einer Vertrauensperson (Eltern o.a.)übergeben.
      Denn wenn das mein Kind ist ,vielleicht braucht sie mal meine Hilfe z.B.Studium.Deswegen möchte ich mir dieses Geld nicht vom Sozialamt wegnehmen lassen.
      Wer weiss mehr oder hat ähnliches erlebt
      Danke für die Tips
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 21:42:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn Du Einkommen hast, wird Deine Unterhaltsverpflichtung
      aus diesem berechnet und gedeckt.
      Wenn nicht, wird Dein Vermögen herangezogen.

      Und das unabhängig davon, ob das Kind Sozialhilfeempfänger ist
      oder "nur normalen" Anspruch auf Unterhalt hat.

      twq
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 09:41:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      @vintersorg

      das ist eine ganz ueble sache, der verwandtenunter-
      halt. man ist z.b. auch verpflichtet, fuer seine
      eltern zu sorgen, allerdings nur bis zu einer zumut-
      barkeitsgrenze, die glaube ich bei 15% vom netto-
      einkommen liegt. und der vermoegensstock darf nicht
      angegriffen werden.

      beim unterhalt fuer kinder ist das anders, hier bist
      du, wenn der balg z.b. keine vernuenftige ausbildung
      macht und ab 16 auf der strasse hockt und sich vom
      sozialamt aushalten laesst EIN LEBEN LANG verpflichtet
      diese kosten zu tragen. besonders uebel in deinem fall
      dass auch die mutter sozialhilfeempfaengerin ist, d.h.
      das geht alles VOLL zu deinen lasten. und jetzt kommts:
      du musst auch deinen vermoegensstock angreifen, um die
      kosten zu bedienen, d.h. im duemmsten fall zahlst du
      bis dein vermoegen weg ist und du auch ein sozialfall
      bist, dann fuettert euch 3 wieder der staat durch.

      ich wuerde mir das genau ueberlegen, dass du wissen
      willst ob du vater bist oder nicht kann ich verstehen,
      aber ich wuerde erstmal alles gesetzlich/gerichtlich
      moegliche versuchen (s.o. 3-jahresfrist, etc.) einen
      erzwungenen vaterschaftstest abzubiegen. den kannst du
      auch privat mal machen zur eigenen beruhigung. ich
      denke du brauchst einen anwalt.

      klingt hart, und ich werde jetzt bestimmt wieder von
      einigen als asozial beschimpft, aber leider habe ich
      im direkten familienumfeld genau so einen fall, dass
      die mutter einfach zu faul/traege war/ist sich einen
      job zu suchen, vater seit jahren ohne adresse im aus-
      land, und die tochter nun fuer die mutter zahlen
      muss, bei der sie mit 17 ausgezogen ist, weil die
      beiden hoffnungslos zerkracht waren.

      staatswirtschaftlich wuerde ich das ganauso machen,
      persoenlich (und fuer den vermoegensaufbau) ist es eine
      einzige, demotivierende katastrophe.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 11:56:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also, das ist so:

      Wenn Du der Vater bist, und der Ehemann von dieser Frau das auch anerkennt, dann musst Du für das Kind bezahlen.

      Für die Frau musst Du Unterhalt zahlen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Die höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen der Frau. Nach dem das Kind drei Jahre alt ist hast Du keine Verplichtung mehr gegenüber der Frau.
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 12:02:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ups, das mit den drei Jahren für die Mutter glaub ich aber nicht. :eek:

      Wenn das stimmt, sollte man sich vielleicht einen Knoten reinmachen, oder ins Puff gehen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 12:05:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das mit den drei Jahren stimmt. Früher war es ein Jahr. Rechtzeitig bevor mein Sohnemann da war wurde es auf 3 Jahre erhöht:cry:
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 12:55:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      #12 Vintersorg:

      Vielen Dank bis jetzt für die Tips,aber ich bin einfach auch der Meinung ,dass dieses Kind einfach wissen soll,wer ihr eigentlicher Vater ist und es geht mir hauptsächlich darum ,da ich schon ein längerer Trader bin und Kapital besitze,habe ich nur eine Angst,dass mir das Sozialamt diese Ersparnis wegnimmt. Wenn das der Fall werden würde,dann könnte ich wenigstens rechtzeitig diese Ersparnis z.B.einer Vertrauensperson (Eltern o.a.)übergeben.
      Denn wenn das mein Kind ist ,vielleicht braucht sie mal meine Hilfe z.B.Studium.Deswegen möchte ich mir dieses Geld nicht vom Sozialamt wegnehmen lassen.

      Schmarotzer mit Herz :eek:

      Klar :D ist Deine 2.ID vielleicht ZORRO :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 18:43:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      @mpk

      Muss man wirklich für die Mutter mitzahlen, auch wenn man
      nicht verheiratet ist/war? Du hast doch für die Frau keine
      Unterhaltspflicht. Wie wird diese Zahlung an die Frau
      rechtlich bezeichnet? Du kennst Dich da ja wohl aus... ;)

      Außerdem ist es im vorliegenden Falle ja so, dass die Frau
      mit einem anderen verheiratet ist, der FÜR SIE auf jeden
      Fall unterhaltspflichtig ist. Lebt sie vom Sozialamt, heißt
      das doch, dass der Mann entweder nicht zahlt oder selbst
      so wenig hat, dass er nichts zahlen muss (gibt´s aber selten)
      oder dass er selbst auf Sozialhilfe angewiesen ist.

      twq
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 19:47:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was so`n bischen Latex doch für Ärger ersparen kann......

      So manches Vermögen wurde schon mit dem Schw..z verdummt.
      (siehe Boris B.)
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 16:11:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich bin nun mal auch gespannt,was am Ende rauskommt.Auf jeden Fall habe ich heute vom Anwalt ein Schreiben bekommen,darin wurde mir bekanntgegeben,dass die Vaterschaft binnen 2 Jahren angefochten werden kann.Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt,die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600 b Abs.1 BGB).Hier ist es daher fraglich,ob eine Anfechtung möglich ist,da Ihr Ehemann schon vor 3 Jahren wusste,dass seine Ehefrau eine Beziehung hatte.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:05:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      Spannend wie ein Krimi.

      Mich lehrt es, sich nicht mit Sozialhilfe-Weibern einzulassen, die legen einem scheinbar gerne ein Ei ins Nest um durchgefüttert zu werden. :laugh:


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