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    Besteuerung auch von fondsgebundenen Versicherungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.02 14:56:24 von
    neuester Beitrag 01.12.02 20:01:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 667.526
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      Avatar
      schrieb am 01.12.02 14:56:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ all

      ich habe mal eine steuerliche Frage zu fondsgebundenen Versicherungen...

      Das sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) hat ja den Bundestag passiert und ist m.W. gerade in den Vermittlungsausschuß des Bundesrates verwiesen worden.

      Gemäß diesem Gesetz soll es auch für Investmentfonds, d.h. im KAG einige einschneidende Änderungen geben, die ab 2004 in Kraft treten sollen.

      Insbesondere die Änderung des § 39 (1) und (2) wird einschneidende Konsequenzen für die Fondsanleger haben:

      Die Besteuerung aus Erträgen von Investmentfonds ist grundsätzlich nach dem
      sog. Transparenzprinzip ausgestaltet. Es besagt, dass der Anleger durch die Beteiligung
      an einem Investmentfonds die auf der Ebene des Investmentsfonds (Sondervermögen)
      anfallenden Erträge so zu versteuern hat, als ob er sie unmittelbar - d.h. wie
      ein Direktanleger - bezogen hätte. Durch die Zwischenschaltung des Sondervermögens
      (Investmentfonds) soll beim Anleger keine höhere, jedoch auch keine geringere steuerliche
      Belastung als bei einer Direktanlage eintreten.

      Nach der Abschaffung der Spekulationsfristen in § 23 (1) EStG ist im Hinblick auf die
      Gleichbehandlung der Anteilscheininhaber von Investmentfonds mit einem Direktanleger
      nicht mehr gerechtfertigt, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des
      § 23 EStG aus der Besteuerung der Ausschüttungen und der thesaurierten Erträge
      des Investmentsfonds an den Anteilseigner auszuklammern. Diese Lücke wird mit der
      vorgeschlagenen Gesetzesänderung geschlossen.



      Die Gretchenfrage ist nun, ob diese neue Steuerpflicht auch eine Ebene tiefer durchschlägt,
      d.h. muß quasi der "Lebensversicherer" für die Fonds seiner Versicherten diese Steuern
      abführen und die entsprechenden Beträge aus dem individuellen Deckungsstock entnehmen
      oder greift die Änderungsregelung nicht bei "fondsgebundenen Versicherungen" ?

      M.E. wären nach dem neuen Gesetzestext beide Regelungen herauslesbar, d.h. es würde dann die Unsicherheit einer Verwaltungsanordnung der OFD`s im Raum stehen.

      Wie seht Ihr das ?

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 15:45:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      denke mal das eine Besteuerung von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Laufzeit von mind. 12 Jahren nachträglich nicht durchsetzbar ist.
      Was für künftig abgeschlossene Verträge beschlossen wird, ist bei dieser Regierung nicht vorhersehbar.
      Generell wird m.E. die vorgesehene Besteuerung von Investmentfonds nicht umgesetzt.
      Für Aktien wurde letztendlich eine sehr gute Lösung umgesetzt, wie ich finde, sogar besser als die bisherigen Haltefristen und Freibeträge. Man ist jetzt viel flexibler, gerade in dieser schnelllebigen Zeit ein unverzichtbarer Vorteil.
      Die Fondsbesteuerung wird mit Sicherheit noch ordentlich überarbeitet nicht so schlimm ausfallen wie jetzt geplant.
      Das ist doch bei dieser Regierung Methode.
      Erst katastrophale Steuerpläne in die Welt setzen, dann die ganze Sache abmildern und umsetzen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:04:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      "...Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ..."

      Gibt es bei Lebensversicherungen nicht!
      Ebensowennig sind unterliegen die Zins- Dividenden- o.ä. Erträge die die Gesellschaften mit Ihrem LV-Deckungsstock-Kapital erwirtschaften einer Besteuerung:

      Fazit:

      Fonds-LV´s sind das non plus ultra der privaten Vermögensanlage
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:45:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ ichweißbescheid

      ja, das beruhigt mich auch noch und find ich auch...kann ja auch noch anders kommen; mich beunruhigt aber dieser Teilsatz:

      der Anleger durch die Beteiligung
      an einem Investmentfonds die auf der Ebene des Investmentsfonds (Sondervermögen)
      anfallenden Erträge so zu versteuern hat, als ob er sie unmittelbar - d.h. wie
      ein Direktanleger - bezogen hätte


      "Anleger" wäre ja die LV - das wirkt dann also nicht durch bei der Formulierung- oder ?

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:52:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Anleger ist ja die LV !!!

      Ebendrum interessiert die ganze Steuerkacke für Aktien, Fonds, Ausländische Quellennsteuer, Finanzderivate
      Zinsen, Dividenden etc. ja auch nicht. und das ist gut so :yawn: :yawn:

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      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:01:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      hihi !
      auf das verwies ich schon - und das vor über einem Jahr !

      Thread: Besteuerung von Aktiengewinnen !

      es werden auch die LV´s besteuert aber nur die Prämie beim veranlagen ......


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