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    ## ¯ ¯ Klage gegen den Kanzler ¯ ¯ ## - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.02 16:09:21 von
    neuester Beitrag 06.12.02 22:09:18 von
    Beiträge: 6
    ID: 669.588
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      Avatar
      schrieb am 05.12.02 16:09:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      > Klage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD)
      >
      >
      > Frank Neumann
      > An der Fabrik 4
      > 26835 Hesel
      >
      >
      > Staatsanwaltschaft München 1
      > Linprunstr. 25
      > 80335 München
      >
      >
      > Strafanzeige gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Berlin und Hans
      > Eichel, Berlin wegen Betruges zum Nachteil der Bundesrepublik
      > Deutschland
      > Der angezeigte Gerhard Schröder ist nach den letzten Bundestagswahlen
      > erneut zum Bundeskanzler gewählt worden. Vor den Wahlen erklärte dieser
      > bzw. der angezeigte Eichel, daß Steuern und Abgabenerhöhungen bei der
      > bestehenden Wirtschaftslage nicht angebracht seien und nicht erfolgen
      > würden.
      >
      > "Es wird keine Steuererhöhungen geben. Die Steuerbelastung wird nicht
      > steigen, sondern sinken", so Hans Eichel im Handelsblatt am
      > 15.04.2002.
      > "Wir machen keine Schulden, daß haben wir immer klar gemacht, wir
      > weichen nicht in Schulden aus", so Hans Eichel am 01.09.2002 in der
      > ARD-Sendung "Christiansen".
      > "Steuererhöhungen sind in der jetzigen konjunkturellen Situation
      > ökonomisch unsinnig, und deswegen ziehen wir sie auch nicht in
      > Betracht", so Gerhard Schröder in der ARD am 26.07.2002.
      > "Wir halten die Rentenbeiträge langfristig stabil", SPD-Anzeige,
      > Frankfurter Rundschau, 18.06.2002
      >
      > Nach der Wahl werden solche Erhöhungen nun sofort in Angriff genommen,
      > wie
      > - erweiterte Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne von Wertpapieren
      > - die Abschaffung der Umsatzsteuerermäßigung bei bestimmten
      > landwirtschaftlichen Vorprodukten und anderen Leistungen
      > - Erhöhung Stromsteuersatz für produzierendes Gewerbe
      > - teilweise Streichung und Kürzung der Eigenheimzulage
      > - Besteuerung von Erdgas
      > - private Nutzung von Dienstwagen wird pauschal höher besteuert
      > - Erhöhung Rentenbeitragssatz auf 19,5%, Erhöhung der
      > Beitragsbemessungsgrenze
      >
      > Der Finanzminister erklärte (vor der Wahl), die Kriterien der EU würden
      > erfüllt, er wußte, daß er die Unwahrheit sagte und hielt die Zahlen
      > zurück.
      > Ein schlüssiges Programm ist bei der Regierung nicht zu erkennen. Sie
      > wundert sich selbst, daß die Unwahrheiten ihr tatsächlich geglaubt
      > wurden und zur Macht verholfen haben.
      >
      > In diesem Zusammenhang liegt der Verdacht nahe, daß diese Unwahrheiten,
      > die auch geglaubt worden sind, verbreitet wurden, um sich selber die
      > gut dotierten Regierungssessel zu erhalten.
      > Auf diese Position hätten weder der Bundeskanzler noch seine Minister
      > einen Anspruch, wenn sie vor der Wahl zumindest ansatzweise die
      > zutreffenden Tatsachen und Informationen geäußert hatten. Aufgrund des
      > knappen Wahlausgangs kann davon ausgegangen wer den, daß die
      > Regierungskoalition nicht die erforderlichen Stimmen erhalten hätte, um
      > erneut den Bundeskanzler oder Minister stellen zu können. Dies wird
      > durch die Umfrageergebnisse bestätigt, welche nach der Wahl
      > durchgeführt wurden.
      > Die für den Betrug im Sinne des § 263 StGB erforderliche
      > Täuschungshandlung muß zu einer Irrtumserregung führen oder einen
      > bestehenden Irrtum aufrecht erhalten.
      > Die zunächst erforderliche Täuschungshandlung gegenüber den Wählern ist
      > u.a. durch die Angezeigten vielfältig bewußt und anhaltend vorgenommen
      > worden, indem vorsätzlich falsche Zahlen und Fakten z. B. zur
      > Finanzsituation und wirtschaftlichen Situation des Bundes verbreitet
      > wurden, die zutreffend Daten aber verschwiegen wurden. Hierdurch
      > entstand bei den Wählern der Irrtum bzw. wurde aufrecht erhalten, daß
      > die jetzige Regierung und damit die Angezeigten die Steuern nicht
      > erhöhen würden, den Geldwert stabil halten und die Verschuldung
      > entsprechend den Grenzen von Maastricht halten würden.
      > Hieran ändert auch nichts, daß der Wähler selbst keine
      > Vermögensverfügung trifft, die zu einem Vermögensschaden im Sinne des §
      > 263 StGB führt. Mit Abgabe der Stimmzettel auf Grund der Täuschung für
      > den falschen Kandidaten bzw. Partei tritt aber die Vermögensverfügung
      > und der Schaden automatisch ein. Es kommen als Folge der durch
      > Täuschung und Irrtumserregung erzielten (falschen) Stimmabgabe
      > automatisch die Personen, die in Wirklichkeit nicht gewollt sind, in
      > den Genuß der Mininstergehälter und eine ungeeingnete und nicht
      > wirklich erwünschte Regierung schädigt die Volkswirtschaft nachhaltig,
      > bekommt für mangelhafte Arbeit viel Geld.
      > Die Komponente der persönlichen Bereicherung beim Machterhalt durch
      > Irrtumserregung beim Wähler ist klar ersichtlich. Insofern ist der
      > Vermögensbegriff des § 263 StGB entsprechend weit auszulegen. Es wäre
      > unerträglich, wenn ansonsten eine erhebliche Lücke im
      > Rechtsschutzssystem der das Vermögen schützenden Strafvorschriften
      > bestünde und Politiker durch Vorenthaltung und Verfälschung nur diesen
      > zugänglichen Daten und Informationen den Wähler ohne jede
      > Sanktionsmöglichkeit betrügen könnten, nicht zuletzt um sich hierdurch
      > persönlich zu bereichern. Es bestünde ansonsten die Gefahr, daß der
      > Wähler zukünftig überhaupt nicht mehr wählen geht.
      > Offensichtlich wollen die Angezeigten die Wähler sowohl für dumm
      > verkaufen als auch sich persönlich bereichern, weswegen ich mich zu
      > dieser Strafanzeige wegen Wahlbetrug entschlossen habe.
      >
      > Hesel, den 07.11.2002

      http://www.hannover-singles.de/foren/viewtopic.php?mode=view…
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 16:20:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      cool ! das nehm ich zu meinem anwalt mit !

      schröder :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 16:41:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      http://www.kanzlerklage.de/

      Klage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD)

      Willkommen. Lesen Sie hier, was hinter der Klage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder steckt, was mich dazu bewogen hat, die Klage einzureichen, wie Sie mir helfen können. Sie können auch ins Gästebuch schreiben und mir Ihre Meinung mitteilen.

      --- :cool: :cool: :cool: --- DEMO! --- :cool: :cool: :cool: ---

      am 21.1.2003 demonstrieren wir am Brandenburger Tor in Berlin!
      Anmeldung zwecks Koordination erwünscht. Bitte benutzen Sie das Kontaktformular, um sich anzumelden. Weitere Einzelheiten werden in Kürze hier bekannt gegeben.

      --- :cool: :cool: :cool: --- DEMO! --- :cool: :cool: :cool: ---
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 19:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      sss, du alte weltverbesserin!!!:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.12.02 19:49:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich würde lieber die CDU verklagen ...
      hätte sie nicht diesen Deppen als Kanzlerkandidat aufgestellt wäre das alles nicht passiert :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 06.12.02 22:09:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      fragt euch doch mal lieber ab wieviel grad minus das vermummungsverbot aufgehoben wird ... :confused:
      wenn im januar diese demo is wird ja wohl jeder nen schal dabei haben ... :p
      und hat dafür auch noch ne frostige begründung ... :laugh:
      kann ja wohl schließlich nich strafbar sein sich vor dieser hundskälte zu schützen ... :D


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