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    Frage zur Einfuhrsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 10:05:42 von
    neuester Beitrag 09.12.02 11:33:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 670.583
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      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:05:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes hat sich ereignet:

      Meine Freundin erhält ein Paket aus den USA
      (von Privat als Geschenk)

      Wert des Inhaltes ca 150 Euro/Dollar
      Absender bezahlt Versandkosten 66 Dollar

      Nun erhielt die Empfängerin eine weitere Rechnung der Spedition mit den Positionen:

      Zollgebühr: 7,5 Euro
      Bearbeitungsgebühr ca 17 Euro
      Mwst auf 17 Euro ca 2,7 Euro

      Gesamt circa etwa 27 Euro

      Ist diese Rechnung Branchenüblich ?

      Bitte um Hinweise
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:15:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu teuer
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:15:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      kommt immer darauf an was man als branchenüblich versteht. Überschläglich würde ich sagen: stimmt

      siehe hier:

      http://www.zoll-info.de/faq/index.html
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:21:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat doch der Absender schon bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:22:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Grosser Nargus

      Danke für deinen Link !

      Wenn ich das richtig vertsehe sind also 7,50 Euro an den Zoll korrekt,
      bleibt die Frage ob das Speditionsunternehmen nochmal 20 Euro für
      die Verzollung kassieren darf, wenn der Absender bereits 66 Dollar für den Versand bezahlt hat.

      Falls Ja, scheint es doch recht teuer zu sein ?

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      schrieb am 09.12.02 10:34:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      tja, ganz schön happig die 20 Euro:

      "Die von Ihnen angesprochenen Abfertigungsgebühren werden nicht von der Zollverwaltung erhoben.
      Die Zollverwaltung erhebt grundsätzlich nur die auf den eingeführten Waren lastenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie ggf. andere nationale Verbrauchsteuern). Art und Höhe der zu entrichtenden Abgaben können Sie aus dem Abgabenbescheid, insbesondere aus der "Berechnung der Einfuhrabgaben" entnehmen.
      Sollte die Zollverwaltung in Ausnahmefällen "Gebühren" erheben (z.B. wenn auf Antrag des Anmelders eine Zollabfertigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb des Geländes des Zollamts, dem sogenannten Amtsplatz, stattfindet), werden gesonderte Gebührenbescheide erteilt.
      Die von Ihnen angeführte Abfertigungsgebühr wird dagegen nicht von der Zollverwaltung, sondern von Speditionen, Kurierdiensten oder ähnlichen Dienstleistern erhoben, die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
      Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen."
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 11:33:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      OK,
      habe gerade die Seite von US-Postal-Service durchsucht.
      Bin auf folgende Erklärung gestossen,
      die Sache scheint in Ordnung zu sein und muss bezahlt werden.


      ---

      All items entering a foreign country are subject to customs inspection and the assessment of duties and taxes in accordance with that country`s national laws. Customs duties and taxes are assessed, generally, if the merchandise is dutiable and the value of the item is above the threshold set by the country`s laws. If duties and taxes are assessed on an item mailed via the Postal Service, they are collected from the recipient. In addition, for most countries, there is an administrative fee that is collected from the recipient to cover the costs of clearing the item through customs and collecting duties and taxes. For instance, the administrative fee in the United Kingdom is 6.50 British pounds for airmail parcels and 11.25 British pounds for Global Express Mail; in 23 countries in Europe (Austria, Belgium, Denmark, Finland, France, Monaco, Germany, Greece, Ireland, Italy, San Marion, Vatican City, Luxembourg, Malta, Netherlands, Norway, Portugal, Spain, Adorra, Gilbratar, Sweden, Switzerland, and Liechtenstein) the administrative fee is 17 Euros for Global Express Mail and Global Airmail Parcel Post; and the administrative fee in Canada is $5 Canadian for Global Airmail Parcel Post. Business mailers have the option to pay the duties, taxes or fees to certain countries through an International Customized Mail Agreement.

      If you want to learn what the threshold for duties and taxes is for a particular country, you can go to www.wcoomd.org for general information or visit the Web site of that country`s customs service.

      https://sss-web.usps.com/gxg/jsps/showDutiesAndTaxes.jsp


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