Frage zur Einfuhrsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.02 10:05:42 von
neuester Beitrag 09.12.02 11:33:14 von
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Folgendes hat sich ereignet:
Meine Freundin erhält ein Paket aus den USA
(von Privat als Geschenk)
Wert des Inhaltes ca 150 Euro/Dollar
Absender bezahlt Versandkosten 66 Dollar
Nun erhielt die Empfängerin eine weitere Rechnung der Spedition mit den Positionen:
Zollgebühr: 7,5 Euro
Bearbeitungsgebühr ca 17 Euro
Mwst auf 17 Euro ca 2,7 Euro
Gesamt circa etwa 27 Euro
Ist diese Rechnung Branchenüblich ?
Bitte um Hinweise
Meine Freundin erhält ein Paket aus den USA
(von Privat als Geschenk)
Wert des Inhaltes ca 150 Euro/Dollar
Absender bezahlt Versandkosten 66 Dollar
Nun erhielt die Empfängerin eine weitere Rechnung der Spedition mit den Positionen:
Zollgebühr: 7,5 Euro
Bearbeitungsgebühr ca 17 Euro
Mwst auf 17 Euro ca 2,7 Euro
Gesamt circa etwa 27 Euro
Ist diese Rechnung Branchenüblich ?
Bitte um Hinweise
zu teuer
kommt immer darauf an was man als branchenüblich versteht. Überschläglich würde ich sagen: stimmt
siehe hier:
http://www.zoll-info.de/faq/index.html
siehe hier:
http://www.zoll-info.de/faq/index.html
Hat doch der Absender schon bezahlt.
@Grosser Nargus
Danke für deinen Link !
Wenn ich das richtig vertsehe sind also 7,50 Euro an den Zoll korrekt,
bleibt die Frage ob das Speditionsunternehmen nochmal 20 Euro für
die Verzollung kassieren darf, wenn der Absender bereits 66 Dollar für den Versand bezahlt hat.
Falls Ja, scheint es doch recht teuer zu sein ?
BT
Danke für deinen Link !
Wenn ich das richtig vertsehe sind also 7,50 Euro an den Zoll korrekt,
bleibt die Frage ob das Speditionsunternehmen nochmal 20 Euro für
die Verzollung kassieren darf, wenn der Absender bereits 66 Dollar für den Versand bezahlt hat.
Falls Ja, scheint es doch recht teuer zu sein ?
BT
tja, ganz schön happig die 20 Euro:
"Die von Ihnen angesprochenen Abfertigungsgebühren werden nicht von der Zollverwaltung erhoben.
Die Zollverwaltung erhebt grundsätzlich nur die auf den eingeführten Waren lastenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie ggf. andere nationale Verbrauchsteuern). Art und Höhe der zu entrichtenden Abgaben können Sie aus dem Abgabenbescheid, insbesondere aus der "Berechnung der Einfuhrabgaben" entnehmen.
Sollte die Zollverwaltung in Ausnahmefällen "Gebühren" erheben (z.B. wenn auf Antrag des Anmelders eine Zollabfertigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb des Geländes des Zollamts, dem sogenannten Amtsplatz, stattfindet), werden gesonderte Gebührenbescheide erteilt.
Die von Ihnen angeführte Abfertigungsgebühr wird dagegen nicht von der Zollverwaltung, sondern von Speditionen, Kurierdiensten oder ähnlichen Dienstleistern erhoben, die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen."
"Die von Ihnen angesprochenen Abfertigungsgebühren werden nicht von der Zollverwaltung erhoben.
Die Zollverwaltung erhebt grundsätzlich nur die auf den eingeführten Waren lastenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie ggf. andere nationale Verbrauchsteuern). Art und Höhe der zu entrichtenden Abgaben können Sie aus dem Abgabenbescheid, insbesondere aus der "Berechnung der Einfuhrabgaben" entnehmen.
Sollte die Zollverwaltung in Ausnahmefällen "Gebühren" erheben (z.B. wenn auf Antrag des Anmelders eine Zollabfertigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb des Geländes des Zollamts, dem sogenannten Amtsplatz, stattfindet), werden gesonderte Gebührenbescheide erteilt.
Die von Ihnen angeführte Abfertigungsgebühr wird dagegen nicht von der Zollverwaltung, sondern von Speditionen, Kurierdiensten oder ähnlichen Dienstleistern erhoben, die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen."
OK,
habe gerade die Seite von US-Postal-Service durchsucht.
Bin auf folgende Erklärung gestossen,
die Sache scheint in Ordnung zu sein und muss bezahlt werden.
---
All items entering a foreign country are subject to customs inspection and the assessment of duties and taxes in accordance with that country`s national laws. Customs duties and taxes are assessed, generally, if the merchandise is dutiable and the value of the item is above the threshold set by the country`s laws. If duties and taxes are assessed on an item mailed via the Postal Service, they are collected from the recipient. In addition, for most countries, there is an administrative fee that is collected from the recipient to cover the costs of clearing the item through customs and collecting duties and taxes. For instance, the administrative fee in the United Kingdom is 6.50 British pounds for airmail parcels and 11.25 British pounds for Global Express Mail; in 23 countries in Europe (Austria, Belgium, Denmark, Finland, France, Monaco, Germany, Greece, Ireland, Italy, San Marion, Vatican City, Luxembourg, Malta, Netherlands, Norway, Portugal, Spain, Adorra, Gilbratar, Sweden, Switzerland, and Liechtenstein) the administrative fee is 17 Euros for Global Express Mail and Global Airmail Parcel Post; and the administrative fee in Canada is $5 Canadian for Global Airmail Parcel Post. Business mailers have the option to pay the duties, taxes or fees to certain countries through an International Customized Mail Agreement.
If you want to learn what the threshold for duties and taxes is for a particular country, you can go to www.wcoomd.org for general information or visit the Web site of that country`s customs service.
https://sss-web.usps.com/gxg/jsps/showDutiesAndTaxes.jsp
habe gerade die Seite von US-Postal-Service durchsucht.
Bin auf folgende Erklärung gestossen,
die Sache scheint in Ordnung zu sein und muss bezahlt werden.
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All items entering a foreign country are subject to customs inspection and the assessment of duties and taxes in accordance with that country`s national laws. Customs duties and taxes are assessed, generally, if the merchandise is dutiable and the value of the item is above the threshold set by the country`s laws. If duties and taxes are assessed on an item mailed via the Postal Service, they are collected from the recipient. In addition, for most countries, there is an administrative fee that is collected from the recipient to cover the costs of clearing the item through customs and collecting duties and taxes. For instance, the administrative fee in the United Kingdom is 6.50 British pounds for airmail parcels and 11.25 British pounds for Global Express Mail; in 23 countries in Europe (Austria, Belgium, Denmark, Finland, France, Monaco, Germany, Greece, Ireland, Italy, San Marion, Vatican City, Luxembourg, Malta, Netherlands, Norway, Portugal, Spain, Adorra, Gilbratar, Sweden, Switzerland, and Liechtenstein) the administrative fee is 17 Euros for Global Express Mail and Global Airmail Parcel Post; and the administrative fee in Canada is $5 Canadian for Global Airmail Parcel Post. Business mailers have the option to pay the duties, taxes or fees to certain countries through an International Customized Mail Agreement.
If you want to learn what the threshold for duties and taxes is for a particular country, you can go to www.wcoomd.org for general information or visit the Web site of that country`s customs service.
https://sss-web.usps.com/gxg/jsps/showDutiesAndTaxes.jsp
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