Gilt die 25% "Abgeltungssteuer" auch auf Aktiengewinne??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.02 16:04:38 von
neuester Beitrag 14.12.02 17:05:45 von
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Alles jubelt über den großen `steuerpolitischen Befreiungsschlag`, SPD, CDU, FDP, das ganze WO-Board, George Dabbelju, ach ne, der nich ....
"Auf Kapitalerträge jeglicher Art" soll diese supertolle, neue Steuer erhoben werden ....
Sage mir doch mal einer, der`s weiß, ob ich dann künftig meine Trading-Gewinne aus Aktiengeschäften auch mit 25% versteuern muß.
Wüßte gern, ob ich in den allgemeinen Jubel einstimmen darf oder nicht.
Danke für Eure Antworten
procedo
"Auf Kapitalerträge jeglicher Art" soll diese supertolle, neue Steuer erhoben werden ....
Sage mir doch mal einer, der`s weiß, ob ich dann künftig meine Trading-Gewinne aus Aktiengeschäften auch mit 25% versteuern muß.
Wüßte gern, ob ich in den allgemeinen Jubel einstimmen darf oder nicht.
Danke für Eure Antworten
procedo
Der Spiegel berichtet,dass Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften mit 15 Prozent besteuert werden sollen.Am Montag wollen Schröder und Eichel Details bekanntgeben,solange werden wir uns wohl gedulden müssen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,227159,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,227159,00.html
@#1
NEIN !!!
NEIN !!!
Thank you, Hafturlaub!
REUTERS / SPIEGEL-Online
Berlin - Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel wollen bereits am Montag ihre weit reichenden Pläne für eine Abgeltungsteuer auf Zinsen präsentieren. Demnach sollen alle Zinserträge mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent versteuert werden - und nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 48,5 Prozent. Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften werden, wie bereits beschlossen, mit 15 Prozent besteuert.
Na, wenn dann auch das Halbeinkünfteverfahren bestand hätte, bliebe es ja beim bisher verkündeten.
Chaosregierung!!!!!
REUTERS / SPIEGEL-Online
Berlin - Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel wollen bereits am Montag ihre weit reichenden Pläne für eine Abgeltungsteuer auf Zinsen präsentieren. Demnach sollen alle Zinserträge mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent versteuert werden - und nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 48,5 Prozent. Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften werden, wie bereits beschlossen, mit 15 Prozent besteuert.
Na, wenn dann auch das Halbeinkünfteverfahren bestand hätte, bliebe es ja beim bisher verkündeten.
Chaosregierung!!!!!
Na das ist doch einfach.
Man kaufe sich ein paar Staatsanleihen, wofür der Staat niedrige Zinsen gibt.
Die werden dann noch besteuert, damit das Darlehnen zinslos bleibt.
Aktiengewinne werden weiter nur mit 15% besteuert, den irgendwie müssen die Unternehmen ja weiter Geld bekommen.
Damit das ganze Geld aber auch richtig kanalisiert wird, werden in Zukunft nur die Aktiengewinne mit 15% nach dem Halbeinkünfteverfahren veranlagt, die sich auf deutsche Unternehmensbeteiligungen beziehen. Alle übrigen Gewinne werden dann mit dem entsprechend höheren Zinseinkünftesteuersatz nach §1233,abs.4 besteuert, sofern dieser niedriger, als der normale Einkommenssteuersatz liegt.
Alles klar??
Gruss Mic
Man kaufe sich ein paar Staatsanleihen, wofür der Staat niedrige Zinsen gibt.
Die werden dann noch besteuert, damit das Darlehnen zinslos bleibt.
Aktiengewinne werden weiter nur mit 15% besteuert, den irgendwie müssen die Unternehmen ja weiter Geld bekommen.
Damit das ganze Geld aber auch richtig kanalisiert wird, werden in Zukunft nur die Aktiengewinne mit 15% nach dem Halbeinkünfteverfahren veranlagt, die sich auf deutsche Unternehmensbeteiligungen beziehen. Alle übrigen Gewinne werden dann mit dem entsprechend höheren Zinseinkünftesteuersatz nach §1233,abs.4 besteuert, sofern dieser niedriger, als der normale Einkommenssteuersatz liegt.
Alles klar??
Gruss Mic
...und die Kontrollmitteilung ans Finanzamt fällt dann nicht mehr an!
:-)
:-)
Wann gibt geben Gerhard und Joschka eigentlich Krieganleihen aus? Ich weiß eigenltich wollten sie nicht in den Krieg, aber offensichtlich sind ja doch Soldaten da unten.
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